AS 2024 605

Übereinkommen vom 19. November 1984
zur Errichtung der Interamerikanischen Investitionsgesellschaft

Änderung des Übereinkommens durch Resolution CII/AG-9/24

Angenommen vom Gouverneursrat am 24. September 2024
Schweizerische Annahme am 23. August 2024 notifiziert
In Kraft getreten für die Schweiz am 24. September 2024

Übersetzung

Artikel IV Abschnitt 4 Buchstabe c des Übereinkommens wird wie folgt geändert:

  • «c) Das Exekutivdirektorium der Gesellschaft setzt sich wie folgt zusammen:

    • i) Ein Exekutivdirektor wird von dem Mitgliedstaat ernannt, der die meisten Anteile an der Gesellschaft besitzt;

    • ii) neun Exekutivdirektoren werden von den Gouverneuren der in der Entwicklung befindlichen regionalen Mitgliedstaaten gewählt;

    • iii) vier Exekutivdirektoren werden von den Gouverneuren der übrigen Mitgliedstaaten gewählt.

  • Das Verfahren für die Wahl der Exekutivdirektoren wird durch die Vorschriften geregelt, die der Gouverneursrat mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmen der Mitglieder beschliesst.

  • Jeder Exekutivdirektor kann einen Stellvertretenden Direktor benennen, der die Vollmacht hat, in seiner Abwesenheit für ihn zu handeln.»