Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung
2014 | Umwelt-Vollzug Pärke
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde an Gesuchsteller
2014 | Umwelt-Vollzug Pärke
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde an Gesuchsteller
Herausgegeben vom Bundesamt für Umwelt BAFU Bern, 2014
Impressum Rechtliche Bedeutung Herausgeber Diese Publikation ist eine Vollzugshilfe des BAFU als Aufsichts Bundesamt für Umwelt (BAFU) behörde und richtet sich primär an die Vollzugsbehörden. Sie Das BAFU ist ein Amt des Eidg. Departements für Umwelt, konkretisiert die bundesumweltrechtlichen Vorgaben (bzgl. Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). unbestimmten Rechtsbegriffen und Umfang/Ausübung des Ermessens) und soll eine einheitliche Vollzugspraxis fördern. Zitierung Berücksichtigen die Vollzugsbehörden diese Vollzugshilfe, so BAFU (Hrsg.) 2014: Handbuch für die Errichtung und den Betrieb können sie davon ausgehen, dass sie das Bundesrecht rechts- von Pärken von nationaler Bedeutung. Mitteilung des BAFU als konform vollziehen; andere Lösungen sind aber auch zulässig, Vollzugsbehörde an Gesuchsteller. Bundesamt für Umwelt, Bern. sofern sie rechtskonform sind. Umwelt-Vollzug Nr. 1414
Titelbild © Marcus Gyger
PDF-Download www.bafu.admin.ch/uv-1414-d (eine gedruckte Fassung liegt nicht vor)
Diese Publikation ist auch in französischer und italienischer Sprache verfügbar. Die Originalversion ist Deutsch.
© BAFU 2014 2018: Erweiterung der Vollzugshilfe mit Teil 4a und Teil 4b 2019: Aktualisierung Teil 3 der Vollzugshilfe
2 Biodiversität und Landschaft Art. 15 PäV
Das Gebiet eines Parks von nationaler Bedeutung zeichnet sich durch seine hohen Natur- und Landschaftswerte aus. Der Schwerpunkt im Bereich Biodiversität und Landschaft richtet sich in Nationalpärken nach der Zonierung. In der Kernzone steht die Sicherstellung der freien Entwicklung der Natur im Zentrum. Hier wird die Natur sich selbst überlassen. Erholung, Bildung, Naturerlebnis und Forschung sind so weit möglich, als sie die natürlichen Prozesse nicht beeinträchtigen. Das Parkmanagement sichert in Zusammenarbeit mit Kanton, Gemeinden und Grundeigentümern den Schutz der Kernzone.
Die Umgebungszone nimmt aus Sicht von Biodiversität und Landschaft zwei wichtige Funktionen wahr: Einerseits bildet sie einen Puffer für die Kernzone. Andererseits dient sie dem Schutz und der Aufwertung von Biodiversität und Landschaft sowie der Vernetzung.
Der Abschnitt zum Thema Biodiversität und Landschaft ist mittels Übersichtskarten, die auf der Basis des geografischen Informationssystems (GIS) ausgearbeitet wurden (= georeferenziert), illustriert darzustellen.
2.1 Situationsanalyse
Tabelle mit Kennzahlen zu den einzelnen Parkgemeinden Art. 16 PäV
> Gemeinde: Name und Fläche > Biogeografische Region
2 Gemäss Festlegung BAFU: www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/00207/index.html?lang=de
> Teil 1a Nationalpark: Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung 5
> Höhe: Meter über Meer; von/bis; ungefähre mittlere Höhe > Bevölkerungszahl
Übersicht Parkperimeter
> Beschreibung der verschiedenen Landschaftstypen
Die Beschreibung kann beispielsweise gestützt auf die Landschaftstypologie der Bundesämter für Raumentwicklung (ARE), Statistik (BFS) und Umwelt (BAFU) erfolgen:
> Siedlungsstruktur > Flora und Fauna: Lebensgemeinschaften und seltene/besondere Arten; Aufführung gemäss Liste der national prioritären Arten und Roter Liste
Die entsprechenden Informationen finden sich unter:
> Ökologische Vernetzung innerhalb des Perimeters > Landschafts- und Biotopschutzgebiete, ihr Status (Bund/Kanton/Gemeinden/Private) und ihre Flächenanteile am Park > Potenzial für die Schaffung von Naturwaldreservaten (basierend auf nationalem Waldreservatskonzept) > Nationale und kantonale Wildschutz- und Wildruhezonen > Inventarisierte Siedlungen, Ortsbilder und Verkehrswege (z. B. ISOS, IVS) > Inventarisierte Einzelobjekte, sofern für den Park von besonderem Wert > Charakteristische Nutzungen und Bewirtschaftungsformen > Vorhandene und voraussichtliche schwerwiegende Beeinträchtigungen
Es sind auch Beeinträchtigungen darzustellen, die sich erst in Zukunft in der Landschaft manifestieren. Darunter fallen Infrastrukturvorhaben oder Nutzungsänderungen, die sich in Planung befinden und die später eine wesentliche Auswirkung auf Landschaft und/oder Lebensräume haben. Ferner sind Beeinträchtigungen aufzuzeigen, die nicht abhängig sind von einer permanenten Infrastruktur, so etwa regelmässig stattfindende Kultur- oder Sportveranstaltungen mit relevanter Auswirkung auf Biodiversität und Landschaft.
> Bereits laufende und für den Park relevante Massnahmen zum Schutz und zur Aufwertung von Natur und Landschaft: Überblick über Art und Stand der Massnahmen im Park (z. B. Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen, Moorschutz) > Massnahmen für den Herdenschutz und das Grossraubtiermanagement > Wildpopulationen und Wildtierkorridore > Geltende Regelungen von Jagd und Fischerei > Geplante Regelungen von Jagd und Fischerei zur Umsetzung von Art. 17 Abs. 1 Bst. f PäV (inkl. Instrumente)
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 6
Es wird empfohlen, ein entsprechendes Wildmanagementkonzept zu erarbeiten, das die Auswirkungen des Jagdverbots in der Kernzone auf die Kern- und die Umgebungszone ausweist. Das Konzept gibt auch Auskunft über allfällige Massnahmen zur Regulierung von Beständen jagdbarer Arten zur Verhütung erheblicher Wildschäden. Ein solches wird für das Gesuch um Verleihung des Parklabels verlangt.
Weitere wesentliche Informationen sind zu finden unter: > Bundesamt für Statistik: www.bfs.admin.ch > Geoportal der Schweizerischen Eidgenossenschaft: http://map.geo.admin.ch/
Geplante Zonierung
> Übersichtskarte des Parkperimeters und dessen geplanter Zonierung
Der Parkperimeter und dessen geplante Zonierung sind anhand geeigneter Übersichtskarten darzustellen, und die gewählte Begrenzung ist aus naturräumlicher, institutionell-politischer, ökonomischer und geografischer Sicht zu erläutern und zu begründen.
Begründung der Kernzone Art. 16 und 17 PäV
Zur Begründung der Kernzone sind neben den oben genannten Aspekten auch die in Art. 16 PäV festgehaltenen Mindestanforderungen zu berücksichtigen. Diese umfassen namentlich:
> Geplante Fläche der Kernzone > Geplante Fläche der Kernzone unter der Waldgrenze (mind. 25 km²) > Beschreibung des Potenzials der Naturdynamik aufgrund des Prozessschutzes > Grössenverhältnis zur Umgebungszone > Bei einer Fragmentierung der Kernzone (Art. 16 Abs. 2 PäV): Begründung und Massnahmen zur Vernetzung der Teilflächen
Bei einer Fragmentierung der Kernzone erhöht sich die Mindestfläche um 10 %. Die Kernzone kann in höchstens fünf Teilflächen aufgeteilt werden. Zudem muss das grösste Element mindestens zwei Drittel der Mindestfläche der Kernzone umfassen. Der genetische Austausch zwischen den einzelnen Elementen der Kernzone ist zu gewährleisten.
> Bestehende Aktivitäten/Nutzungen und deren aktuelle Regelung innerhalb der Kernzone (Jagd, Fischerei, Alp- und Forstwirtschaft, Freizeit, Sport usw.); bezüglich Wintersport ist insbesondere die Wildtierverträglichkeit bestehender Routen zu überprüfen. > Bestehende Bauten und Anlagen in der Kernzone > Abweichungen in der Kernzone gemäss Art. 17 Abs. 2 PäV > Analyse des Handlungsbedarfs zur Erfüllung der Anforderungen an die Kernzone gemäss Art. 17 Abs. 1 PäV > Geplante Massnahmen und Instrumente zur Umsetzung der Anforderungen gemäss Art. 17 PäV
> Teil 1a Nationalpark: Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung 7
Hier wird darüber Auskunft erteilt, wie die in Art. 17 PäV genannten Massnahmen zur freien Entwicklung der Natur umgesetzt werden.
> Nachweis, dass die oben beschriebenen Massnahmen und Instrumente zur Umsetzung der Anforderungen gemäss Art. 17 PäV (unter Berücksichtigung der Abweichungen) die freie Entwicklung der Natur gewährleisten > Massnahmen zur Bekanntmachung von Schutzbestimmungen in der Kernzone
Begründung der Umgebungszone Art. 18 PäV
> Beschreibung der Umgebungszone > Begründung und Darlegung der Pufferfunktion
2.2 Analyse von Stärken/Schwächen und Chancen/Risiken
Hier wird das Fazit aus den vorangehenden Erläuterungen gezogen. Das geschieht auf der Basis eines Stärken/Schwächen-Profils und einer Chancen/Risiken-Analyse. Dieses Instrument, die sogenannte SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats), dient der Formulierung parkspezifischer strategischer Ziele.
Stärken und Schwächen
> Stärken > Schwächen
Die Stärken und Schwächen beziehen sich auf interne Gegebenheiten und Zustände, die im Gestaltungsbereich des Parkmanagements und der Parkgemeinden liegen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Stärken und Schwächen auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
Chancen und Risiken
> Chancen > Risiken
Chancen und Risiken beziehen sich auf externe Gegebenheiten und Entwicklungen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Chancen und Risiken auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
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2.3 Strategische Ziele
Ausgehend von der SWOT-Analyse sind die strategischen Ziele des Parks zu formulieren und zu begründen. > Strategische Ziele
Art. 18 Abs.2 PäV
3 Förderung der nachhaltigen Nutzung von natürlichen Ressourcen
In der Umgebungszone finden die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten der ansässigen Bevölkerung statt. Die wirtschaftliche Entwicklung fördert eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und steht im Einklang mit der Erhaltung und Förderung von Biodiversität und Landschaft sowie des baulichen Erbes.
3.1 Situationsanalyse
Sozioökonomische Situation
> Bevölkerungszahl, Bevölkerungsstruktur > Pendlerstatistik > Siedlungsstruktur > Anzahl Arbeitsplätze und Sektoralstruktur > Wirtschaftszweige > Tourismus (Entwicklung; Struktur; touristische Angebote/Besonderheiten; Gaststätten; Hotellerie und Parahotellerie, insbesondere Anzahl der Betriebe, Betten und Logiernächte; Auslastung, Herkunft der Gäste, Aufenthaltsdauer, Qualitätsstandards; Tagestourismus; Tourismusabhängigkeit der übrigen Wirtschaftszweige usw.) > Waldwirtschaft / Nutzung des Waldes (Anteil Wald in privatem/öffentlichem Besitz, prioritäre Nutzungen, Erschliessungssituation, Schutzfunktion usw.) sowie Holzwirtschaft > Landwirtschaft / landwirtschaftliche Nutzungen (Betriebsgrössen, Nutzungsmuster, Beschäftigte, Anteil Biobetriebe usw.) > Übrige Wirtschaftszweige mit besonderer Relevanz für den Park (Gewerbe, Bildung und Forschung, Industrie usw.) > Kulturelle Werte (z. B. Brauchtum, Feste usw.)
Für alle Aspekte sind die bisherige Entwicklung, der aktuelle Zustand und die zu erwartenden Tendenzen zu beschreiben. Die Beschreibung beziehungsweise die Datengrundlage liefert detaillierte und umfassende Informationen, damit darauf basierend eine schlüssige Analyse der Stärken und Schwächen sowie der Chancen und Risiken gemacht werden kann. Die hier zusammengestellten Daten und Informationen sind die Grundlage für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen.
3 Für die Kernzone reicht als strategisches Ziel «Sicherstellung der freien Entwicklung der Natur». Dieses muss nicht hergeleitet oder begründet
werden, da es sich um einen expliziten Auftrag aus der nationalen Gesetzgebung handelt.
> Teil 1a Nationalpark: Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung 9
Weitere wesentliche Informationen sind zu finden unter: > Bundesamt für Statistik: www.bfs.admin.ch > Geoportal der Schweizerischen Eidgenossenschaft: http://map.geo.admin.ch/
Besucherinnen und Besucher
> Beschreibung der prioritären Zielgruppen (Besuchergruppen, Herkunft) und der bereits vorhandenen Angebote > Sonstige potenzielle Besucherinnen und Besucher des Parks > Plausibles Potenzial für Besucherinnen und Besucher (min./max.-Szenarien)
Mobilität, Erschliessung und Verkehr inklusive Verkehrsströme (MIV, ÖV, sanfte Mobilität)
> Vorhandene Erschliessung (Strassen und Schienennetz, touristische Transportanlagen, Gebirgslandeplätze, Flugplätze) > Vorhandene Erschliessung für den Langsamverkehr (Wander- und Velowege usw.) > Frequenzen und Kapazitäten des öffentlichen Verkehrs und der touristischen Transportanlagen > Mobilitätskonflikte im Park > Laufende und geplante Massnahmen zur Besucherlenkung
Die Erschliessungssituation eines Parks ist auch im Hinblick auf die Besucherlenkung wichtig. Ziel ist es nicht, Detailinformationen zu geben, sondern einen Überblick über die aktuellen Verkehrsströme (Strasse und Schiene) und über die Nutzung des ÖV- Angebots zu gewähren (Darstellung idealerweise mittels Übersichtskarten).
Waren, Dienstleistungen und Marktsituation Art. 11 ff. PäV
> Einzigartigkeit der Waren und Dienstleistungen aus dem Parkgebiet > Märkte für Waren und Dienstleistungen aus dem Parkgebiet > Waren und Dienstleistungen sowie Wertschöpfungsketten, die mit einem Produktelabel ausgezeichnet werden könnten > Vertriebskanäle und -kooperationen > Bestehende Partnerschaften mit Produktions- und Dienstleistungsbetrieben > Potenzielle Partnerschaften mit Produktions- und Dienstleistungsbetrieben
Märkte und Vertriebskanäle der Waren und Dienstleistungen mit einem engen Bezug zum Park sind qualitativ und soweit möglich auch quantitativ zu beschreiben. Im Vordergrund stehen dabei Waren und Dienstleistungen, die das Potenzial für eine künftige Auszeichnung mit dem Produktelabel aufweisen. Von zentralem Interesse sind hier primär die Darstellung des Istzustandes und eine Analyse des Potenzials.
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 10
3.2 Analyse von Stärken/Schwächen und Chancen/Risiken
Hier wird das Fazit aus den vorangehenden Erläuterungen gezogen. Das geschieht auf der Basis eines Stärken/Schwächen-Profils und einer Chancen/Risiken-Analyse. Dieses Instrument, die sogenannte SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats), dient der Formulierung parkspezifischer strategischer Ziele.
Stärken und Schwächen
> Stärken > Schwächen
Die Stärken und Schwächen beziehen sich auf interne Gegebenheiten und Zustände, die im Gestaltungsbereich des Parkmanagements und der Parkgemeinden liegen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Stärken und Schwächen auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
Chancen und Risiken
> Chancen > Risiken
Chancen und Risiken beziehen sich auf externe Gegebenheiten und Entwicklungen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Chancen und Risiken auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
3.3 Strategische Ziele
Ausgehend von der SWOT-Analyse sind die strategischen Ziele des Parks zu formulieren und zu begründen.
> Strategische Ziele
4 Sensibilisierung und Umweltbildung Art. 23f Abs. 2 Bst a-b NHG
Ein Nationalpark trägt zur Sensibilisierung und Umweltbildung der ansässigen Bevölkerung sowie der Besucherinnen und Besucher bei und begünstigt deren Erholung. Die Angebote sollen entsprechend den Zielsetzungen für einen Nationalpark naturnah gestaltet werden.
4.1 Situationsanalyse
> Thematische Schwerpunkte > Zielgruppen > Instrumente > Bestehende Strukturen und Angebote
> Teil 1a Nationalpark: Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung 11
4.2 Analyse von Stärken/Schwächen und Chancen/Risiken
Hier wird das Fazit aus den vorangehenden Erläuterungen gezogen. Das geschieht auf der Basis eines Stärken/Schwächen-Profils und einer Chancen/Risiken-Analyse. Dieses Instrument, die sogenannte SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats), dient der Formulierung parkspezifischer strategischer Ziele.
Stärken und Schwächen
> Stärken > Schwächen
Die Stärken und Schwächen beziehen sich auf interne Gegebenheiten und Zustände, die im Gestaltungsbereich des Parkmanagements und der Parkgemeinden liegen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Stärken und Schwächen auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
Chancen und Risiken
> Chancen > Risiken
Chancen und Risiken beziehen sich auf externe Gegebenheiten und Entwicklungen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Chancen und Risiken auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
4.3 Strategische Ziele
Ausgehend von der SWOT-Analyse sind die strategischen Ziele des Parks zu formulieren und zu begründen.
> Strategische Ziele
5 Forschung Art. 23f Abs. 2 Bst c NHG
Ein Nationalpark dient der wissenschaftlichen Forschung, insbesondere über die einheimische Tier- und Pflanzenwelt, ihre Lebensräume sowie über die natürliche Entwicklung von Biodiversität und Landschaft. Die Trägerschaft eines Nationalparks sorgt in Absprache mit den bestehenden anerkannten Forschungsinstitutionen für die Koordination der wissenschaftlichen Forschung und für die systematische Überwachung der natürlichen Prozesse (Monitoring) im Park. Die Parkträgerschaft nimmt dabei auch die Funktion einer Vermittlerin und Ermöglicherin von Forschungsprojekten im Park wahr.
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 12
5.1 Situationsanalyse
> Grundzüge der Forschungskonzeption des Parks
Die Parkverantwortlichen zeigen auf, wie sich die Forschung an den grundlegenden Zielsetzungen des Parks orientiert. In einem separaten Konzept werden die prioritären Aufgabenbereiche der Forschung sowie deren Schwerpunkte definiert und begründet. Soweit sinnvoll, wird bereits bei der Erarbeitung des Konzepts der Bezug zu den vergleichenden Forschungsthemen der Parkforschung Schweiz 4 und zur internationalen Parkforschung hergestellt.
> Forschungsorganisation und -koordination
Die Parkträgerschaft beschreibt, wie das Forschungskonzept umgesetzt werden soll. Das heisst, sie konkretisiert, für welche Aufgabenbereiche und Schwerpunkte Beziehungen zu Forschungsinstitutionen bestehen oder aufgebaut werden müssen, wie der Wissenstransfer von der Forschung zum Parkmanagement und zur Öffentlichkeit (ansässige Bevölkerung sowie Besucherinnen und Besucher) gewährleistet wird, welche Infrastrukturen zur Verfügung gestellt werden können, welche Leistungen von Forschenden erwünscht sind und welche Möglichkeiten zur Finanzierung bestehen. Das Parkmanagement legt fest, wer für die Ausrichtung der Forschung zuständig ist. Wird eine Forschungskommission eingesetzt, bestimmt das Parkmanagement ihre Aufgaben.
Zur Forschungsorganisation gehören auch die Organisation der Datenablage und die Führung einer Projektdatenbank. In diesen Bereichen müssen die Parkverantwortlichen die Zusammenarbeit mit dem GIS-Projekt des Netzwerks Schweizer Pärke und der Koordinationsstelle Parkforschung Schweiz ausweisen.
Ferner zeigt das Parkmanagement auf, mit welchen Pärken eine Zusammenarbeit zu welchen Forschungsthemen angestrebt wird und wie diese aussieht.
5.2 Analyse von Stärken/Schwächen und Chancen/Risiken
Hier wird das Fazit aus den vorangehenden Erläuterungen gezogen. Das geschieht auf der Basis eines Stärken/Schwächen-Profils und einer Chancen/Risiken-Analyse. Dieses Instrument, die sogenannte SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats), dient der Formulierung parkspezifischer strategischer Ziele.
Stärken und Schwächen
> Stärken > Schwächen
Die Stärken und Schwächen beziehen sich auf interne Gegebenheiten und Zustände, die im Gestaltungsbereich des Parkmanagements und der Parkgemeinden liegen. Es
4 www.parkforschung.ch/d/
> Teil 1a Nationalpark: Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung 13
wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Stärken und Schwächen auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
Chancen und Risiken
> Chancen > Risiken
Chancen und Risiken beziehen sich auf externe Gegebenheiten und Entwicklungen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Chancen und Risiken auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
5.3 Strategische Ziele
Ausgehend von der SWOT-Analyse sind die strategischen Ziele des Parks zu formulieren und zu begründen.
> Strategische Ziele
6 Management, Kommunikation, räumliche Sicherung
Bei ihrer Tätigkeit sichert und überwacht die Parkträgerschaft laufend die Zielerreichung (Effektivität) und garantiert ein wirtschaftliches und fachkundiges Management (Effizienz). Sie ermöglicht die Mitwirkung der Bevölkerung und unterstützt die Gemeinden in ihrem Bestreben, ihre raumwirksamen Tätigkeiten auf die Zielsetzungen des Parks abzustimmen. Darüber hinaus sorgt sie für die Bekanntmachung des Parks unter Verwendung des Parklabels und fördert die Zusammenarbeit und den Austausch mit Pärken im In- und Ausland.
6.1 Situationsanalyse Art. 25 PäV
Management
> Rolle des Parks in der Region > Managementleistungen für die Region > Anschub von und Beteiligung an Projekten Dritter
Mitwirkung von lokalen und regionalen Akteuren
> Prozesse und Instrumente zur Sicherstellung der Mitwirkung > Liste der wichtigsten Akteure und ihrer gegenwärtigen Rolle
Die Parkträgerschaft ist verpflichtet, die Mitwirkung interessierter Akteure im Parkgebiet zu ermöglichen. Sie sollen deshalb aufgelistet werden (Unternehmen, Organisationen, Körperschaften jeglicher Art wie etwa Burgergemeinden und Korporationen). Ausserdem ist über ihre Involvierung in den Projekten/Aktivitäten des Parks zu informieren.
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 14
Für einen Park ist es unabdingbar, dass nicht nur mit den Mitgliedern der Trägerschaft intensiv und effizient zusammengearbeitet wird, sondern auch mit weiteren für den Park wichtigen Akteuren.
Zusammenarbeit mit Partnern ausserhalb des Parkgebiets
> Zusammenarbeit mit Gemeinden oder Städten ausserhalb des Parkgebiets > Zusammenarbeit mit Verantwortlichen anderer Parkprojekte und Pärke im In- und Ausland > Themenbezogene Zusammenarbeit mit verschiedensten Institutionen, evtl. auch ausserhalb des Parks, wie Museen, Bildungszentren usw.
Kommunikation
> Schwerpunkte der Kommunikation > Bestehende Kommunikationskanäle für Parkangebote > Beitrag des Parks zur Kommunikation/Bekanntmachung der Schweizer Pärke
Räumliche Sicherung Art. 27 PäV
> Beteiligung an raumplanerischen und anderen Vorhaben
Insbesondere sollen hier der Einbezug der Parkträgerschaft in die kommunale Nutzungsplanung beziehungsweise die regionale Richtplanung (wo vorhanden) sowie sonstige raumplanerisch relevante Vorhaben (beispielsweise Projekte zur regionalen Entwicklung oder Landschaftsqualitätsbeiträge) erläutert werden.
> Vertretung des Parks in verschiedenen Arbeitsgruppen usw. > Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeiten der Gemeinden auf die Anforderungen des Parks
6.2 Analyse von Stärken/Schwächen und Chancen/Risiken
Hier wird das Fazit aus den vorangehenden Erläuterungen gezogen. Das geschieht auf der Basis eines Stärken/Schwächen-Profils und einer Chancen/Risiken-Analyse. Dieses Instrument, die sogenannte SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats), dient der Formulierung parkspezifischer strategischer Ziele.
Stärken und Schwächen
> Stärken > Schwächen
Die Stärken und Schwächen beziehen sich auf interne Gegebenheiten und Zustände, die im Gestaltungsbereich des Parkmanagements und der Parkgemeinden liegen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Stärken und Schwächen auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
> Teil 1a Nationalpark: Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung 15
Chancen und Risiken
> Chancen > Risiken
Chancen und Risiken beziehen sich auf externe Gegebenheiten und Entwicklungen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Chancen und Risiken auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
6.3 Strategische Ziele
Ausgehend von der SWOT-Analyse sind die strategischen Ziele des Parks zu formulieren und zu begründen.
> Strategische Ziele
7 Fazit und Positionierung
7.1 Fazit
An dieser Stelle erfolgt die Zusammenfassung der Erkenntnisse aus den Abschnitten 2 bis 6 in Form einer Vision. Zu diesem Zweck werden zuerst die erarbeiteten strategischen Ziele des Parks rekapituliert (siehe nachstehende Tabelle). Sie bilden den Rahmen für die Tätigkeiten der Parkträgerschaft während der Errichtung und können hinsichtlich des Betriebs noch überarbeitet werden. Die definitiven Ziele werden in den Parkvertrag 5 integriert.
Biodiversität und Landschaft Förderung der nachhaltigen Nutzung von natürlichen Ressourcen Sensibilisierung und Umweltbildung Forschung Management, Kommunikation, räumliche Sicherung
7.2 Positionierung
> Einzigartigkeit des Parks (Alleinstellungsmerkmal)
Zum Abschluss ist die Positionierung des Parks aufgrund der vorangehenden Ausführungen zu erarbeiten. Zentrale Fragen sind: Worin besteht die Einzigartigkeit des Parkgebiets beziehungsweise wodurch hebt es sich von der Umgebung und von anderen Parkprojekten ab? Idealerweise werden hier ein oder mehrere Alleinstellungsmerkmale formuliert.
5 Vgl. Kapitel «Nationalpark: Gesuch um Verleihung des Parklabels»
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 16
8 Parkträgerschaft und Organisationsstruktur des Parks
8.1 Initianten und bisherige Entwicklung der Parkträgerschaft
Dieser Abschnitt erläutert kurz, wann und durch wen das Parkprojekt initiiert wurde und wie sich die Trägerschaft seither entwickelt hat (z. B. anhand der wichtigsten Meilensteine).
8.2 Rechtsform (ergänzend zu den Statuten) Art. 25 Abs. 1 PäV
Die wesentlichen Grundlagen für diesen und die folgenden Abschnitte sind organisationsrechtlicher Art, wie zum Beispiel die Statuten oder die Reglemente der Trägerschaft. Diese sind dem Gesuch als Anhang beizulegen. Falls nötig, werden sie hier erläutert respektive ergänzt. Es ist überdies zu dokumentieren, wie gemäss Art. 25 Abs. 2 PäV sichergestellt wird, dass die Gemeinden in der Trägerschaft massgeblich vertreten sind.
8.3 Mitglieder
Dieser Abschnitt zeigt auf, welche Institutionen und Akteursgruppen nebst den Gemeinden in der Trägerschaft vertreten sind. Dabei geht es nicht darum, alle Mitglieder einzeln aufzuzählen, sondern sinnvolle Kategorien zu bilden (etwa private und juristische Personen, Unternehmen, Organisationen/Verbände/Vereine) und darzulegen, welches Mitbestimmungsrecht diese haben.
8.4 Aufgaben und Rollen der einzelnen Organe
Hier wird die formelle Struktur des Parks dargelegt und Auskunft darüber gegeben, wer die strategische und operative Leitung des Parks während der Errichtung übernimmt. Eigenständige Dokumente können dem Gesuch als Anhang beigelegt werden.
> Organigramm > Aufgaben, Kompetenzen und Zusammensetzung des strategischen Leitungsorgans > Aufgaben, Kompetenzen und Zusammensetzung der Geschäftsstelle (inkl. personeller Ressourcen in Vollzeitstellenäquivalenten) > Weitere wichtige Organe (Beiräte, Kommissionen, Arbeitsgruppen, Revision usw.)
8.5 Verankerung und Akzeptanz des Parks
Die Parkträgerschaft bezeugt, dass der Park bei den Gemeinden, der Wirtschaft, den Institutionen/Organisationen und der Bevölkerung bezüglich Zielen und Finanzierung auf Akzeptanz stösst.
Es soll ersichtlich sein, für welchen Zeithorizont Ziele und Finanzierung beschlossen wurden (z. B. Budgetabstimmung, Beschluss der Gemeindeexekutive oder der Gemeindeversammlung). Die Nachweisdokumente werden beigelegt.
> Teil 1a Nationalpark: Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung 17
9 Planung
> Schätzung der Kosten für die gesamte Dauer der Errichtung > Zusammenzug aller finanziellen Aufwände pro strategisches Ziel gemäss Abschnitt 7 des Managementplans > Grössere vorgesehene Investitionen (Infrastruktur, Veranstaltungen, Publikationen usw.)
9.1 Überblick über die Leistungen des Parks während der Errichtung
Der Abschnitt fasst pro strategisches Ziel des Parks die Projekte und Leistungsindikatoren gemäss Projektblättern zusammen. Die Tabelle enthält den Leistungsvorschlag des Kantons für eine allfällige Programmvereinbarung. Der Richtwert für die Anzahl Indikatoren liegt bei rund zehn pro Programmziel.
Programmziel: … Strategisches Ziel des Parks: …
Projekt Leistungsindikator Termin
> Projekt: bezeichnet das Projekt, in dessen Rahmen die Leistung erbracht wird. > Leistungsindikator: beschreibt die zu erbringende Leistung. > Termin: bezeichnet den Zeitpunkt, in dem die Leistung erbracht sein wird. Dies kann entweder ein genau definierter Zeitpunkt sein oder bei wiederkehrenden Leistungen eine Angabe wie «jährlich».
Ein Projektblatt kann die Kernaufgaben des Parkmanagements enthalten (Strategieentwicklung, Führung, Planung, Monitoring und Erfolgskontrolle, Repräsentation), ein anderes die Ausführung der Kommunikation (z. B. Kommunikationskonzepte, Medienarbeit, Präsentationen, Empfänge, Betrieb einer Website, Newsletter für Akteure usw.).
> Ein Projekt hat die Erarbeitung des Gesuchs um Verleihung des Parklabels zum Ziel
Pro strategisches Ziel ist die Formulierung mehrerer Leistungsindikatoren und Projekte möglich. Projekte können Leistungen zu mehreren strategischen Zielen beisteuern. Jede Leistung wird jedoch nur einmal erfasst.
9.2 Meilensteine und Termine
> Dauer der Errichtung > Tabellarische Übersicht über die Termin- und Meilensteinplanung
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 18
10 Erfolgskontrolle Art. 8 Abs. 2 PäV
Aus diesem Abschnitt soll ersichtlich sein, wie sich der Erfolg der Errichtung messen lässt. Der wichtigste Indikator für eine gelungene Errichtung ist die Erarbeitung des demokratisch legitimierten Gesuchs um Verleihung des Parklabels. Um die Erfolgskontrolle im Betrieb weiterführen zu können, empfiehlt es sich, diese soweit möglich bereits an den strategischen Zielen des Parks auszurichten.
10.1 Risikoanalyse
> Aufzeigen von internen und externen Risiken für die Errichtung
Hier ist die Parkträgerschaft gefordert, sich Gedanken darüber zu machen, welche internen und externen Faktoren oder Einflüsse die Errichtung gefährden könnten. Sie schätzt ab, wie gross die Tragweite (das Schadensausmass) und die Wahrscheinlichkeit einer derartigen Situation sind.
11 Budgetierung und Investitionsplanung
Der Abschnitt gibt einen tabellarischen Überblick über sämtliche Kosten der Errichtung. Eine detaillierte Beschreibung der Kosten ist in den Projektblättern enthalten.
11.1 Kosten pro Projekt
Projekt Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Total
Total
11.2 Finanzierungsschlüssel (Anteil Bund, Kanton, Gemeinden, Dritte usw.) pro Jahr
Finanzierungsquelle Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Total Gemeinden Erträge aus dem Betrieb Kanton (Pärke) Kanton (andere) Bund (Pärke) Bund (andere) Total
> Teil 1a Nationalpark: Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung 19
Die Tabelle umfasst ausschliesslich Angaben zu Finanzmitteln. Materielle Beiträge (personelle Ressourcen, erlassene Mieten usw.) werden separat ausgewiesen (siehe unten). Der finanzielle Beitrag von Gemeinden, Sponsoren/Gönnern/Partnerschaften sowie allfällige Erträge aus dem Betrieb müssen mindestens 20 % des Budgets betragen. Bei jeder Finanzierungsquelle ist anzugeben, ob die Finanzierung zugesichert ist oder ob die Zusicherung eventuell noch aussteht (Nachweise sind beizulegen). Bei kantonsübergreifenden Projekten sind die Beiträge pro Kanton einzeln aufzuführen.
11.3 Materielle Beiträge
Materielle Beiträge Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Total Nicht verrechnete Arbeit (z. B. von Gemeinden, in Arbeitstagen) Freiwilligenarbeit (in Arbeitstagen)
Bei Bedarf können weitere Rubriken angefügt werden. Soweit wie möglich sind die einzelnen Rubriken zu erläutern (wer stellt die Beiträge zur Verfügung, wofür sind personelle Ressourcen vorhanden usw.).
12 Projekte ausserhalb von Art. 23k NHG
Sofern der Park ausserhalb der Programmvereinbarung nach Art. 23k des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) Projekte durchführt, können diese hier erläutert werden – beispielsweise in Form einer Tabelle.
Projektname und Beschreibung Finanzierungsquelle Dauer Kosten
12.1 Nachweis, dass die zumutbaren Selbsthilfemassnahmen der Region ausgeschöpft Art. 2 Abs. 2 PäV
sind
Gemäss Art. 23k Abs. 1 Bst. b NHG gewährt der Bund den Kantonen nur dann globale Finanzhilfen an die Errichtung, den Betrieb und die Qualitätssicherung von Pärken von nationaler Bedeutung, wenn die zumutbaren Selbsthilfemassnahmen und die übrigen Finanzierungsmöglichkeiten nicht ausreichen. Es ist aufzulisten, welche Bestrebungen diesbezüglich unternommen wurden.
12.2 Ausblick auf Betriebskosten
Nachfolgend sollen die jährlichen Kosten für den Betrieb abgeschätzt werden.
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 20
13 Anhang
Dem Managementplan können vorhandene Konzepte beigelegt werden (z. B. Arten- und Lebensraumförderung, Kommunikation, Umweltbildung und Sensibilisierung, Besucherlenkung/Mobilität, Fundraising) oder, falls verfügbar, die Ergebnisse der Selbstevaluation bezüglich der Qualität von Natur und Landschaft (vgl. «Qualität von Natur und Landschaft: Instrument zur Bewertung. Handbuch für die Feldaufnahmen und die Auswertung», BAFU 2009). Die Erarbeitung solcher Konzepte ist freiwillig, wird aber empfohlen.
> Teil 1a Nationalpark: Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung 21
Kapitel C: Projektblätter
Die Projektblätter beinhalten eine detaillierte Beschreibung der Leistungen des Parks im Programmbereich Pärke von nationaler Bedeutung für die nächste Programmperiode. Sie liefern wichtige Hintergrundinformationen für die Beurteilung der angebotenen Leistungen und für die Bemessung der globalen Finanzhilfen durch das BAFU.
Aus einem Projektblatt geht hervor, welche Leistungen in die Laufzeit der Programmvereinbarung fallen, welche Kosten diese verursachen und wie der Finanzierungsschlüssel dafür aussieht. Die Form der Projektblätter richtet sich nach der unten stehenden Vorlage. Es ist möglich, dass ein Projekt über die Dauer einer Programmvereinbarung hinausläuft, die Angaben im Projektblatt beziehen sich jedoch stets auf die Dauer der Programmperiode. Projekte des Parks, die durch Bundesmittel ausserhalb des Programmbereichs «Pärke von nationaler Bedeutung» finanziert werden, sind separat aufzuführen.
Die Vorlage für die Erarbeitung von Projektblättern regelt die formellen Anforderungen. Die Grundlagen für die Bemessung globaler Finanzhilfen werden im Handbuch «Programmvereinbarungen im Umweltbereich» festgelegt. Dieses wird jeweils vor jeder neuen Programmperiode vom BAFU veröffentlicht.
Vorlage für die Erarbeitung von Projektblättern
Projektblatt Projektname Dieser soll selbsterklärend und für die Kommunikation geeignet sein. Projektnummer Dauer des Projekts Von … bis … (kann schon begonnen haben) oder Daueraufgabe Kurzbeschreibung des Projekts Beitrag zu den Wirkungsindikatoren Zu welchen Wirkungsindikatoren des Parks leistet das Projekt einen Beitrag? Auf des Parks welche Weise leistet es diesen? Bedeutung des Projekts Schlüsselprojekt: ja/nein für den Park Verbindung zu anderen Projekten Abhängigkeiten und Wechselwirkungen von/mit weiteren Projekten sollen hier beschrieben werden. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Schnittstellen/Verbindungen mit Projekten existieren, die durch andere Bundesstellen finanziert werden (Drittprojekte). Leistungen, die im Rahmen von Drittprojekten erbracht werden, dürfen nicht im Projektblatt figurieren und sind inhaltlich und finanziell vom Finanzhilfegesuch im Programmbereich «Pärke von nationaler Bedeutung» zu trennen.
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 22
Projektorganisation Projektleitung Name und Funktion der Projektleiterin oder des Projektleiters Partner Mitwirkende Partner und ihre Rollen Einbindung in übergeordnete Einbindung des Projekts in übergeordnete Planungsinstrumente bzw. -prozesse Planungsinstrumente bzw. von Gemeinde/Region/Kanton -prozesse
Projektstand, Leistungen und Wirkungen Projektstand Leistungen Beschreibung der wesentlichen Leistungen des Projekts in der kommenden Programmperiode Leistungsindikatoren Leistungsindikatoren, die in den Vorschlag für die Programmvereinbarung aufgenommen werden. Sie müssen spezifisch, messbar, erreichbar und terminiert sein.
Zeitplanung Das Projekt ist anhand einer Meilensteinplanung im zeitlichen Ablauf darzustellen. Nachstehend ist eine Minimalvariante abgebildet. Es steht der Parkträgerschaft frei, eine detaillierte Meilensteinplanung vorzulegen. Meilensteine/Aktivitäten Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4
Budgetierung und Finanzierung Gesamtkosten: CHF Verwendung der Mittel Für welche Leistungen fallen im Projekt die wesentlichen Kosten an (inkl. Schätzung)? Finanzierungsquelle 6 Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Total Gemeinden/Trägerschaft Erträge aus Betrieb Kanton (Pärke) Kanton (andere) Bund (Pärke) Bund (andere) Total Materielle Beiträge Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Total
6 Noch nicht gesicherte Beiträge mit * kennzeichnen
> Teil 1b Regionaler Naturpark: Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung 1
Regionaler Naturpark: Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung
Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung
Das Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung eines Regionalen Naturparks umfasst drei Kapitel: das Gesuch des Kantons (Kapitel A), den Managementplan für die Errichtung (Kapitel B) sowie die Projektblätter (Kapitel C). Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) legt in diesem Kapitel Form und Struktur eines Gesuchs um globale Finanzhilfen für die Errichtung fest. Für die Einreichung des Gesuchs beim BAFU ist darauf zu achten, dass die vorgegebene Struktur verwendet wird und dass die Inhalte vollständig sind. Das BAFU stellt zu diesem Zweck Vorlagen mit der spezifischen Struktur im MS-Word-Format zur Verfügung, welche die Parkträgerschaft und der Kanton mit Inhalten füllen können. Die erforderlichen Angaben werden in schwarzer, die methodischen Hinweise und Erläuterungen in blauer Schrift aufgeführt.
Das Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung wird durch die Parkträgerschaft unter Einbezug von Gemeinden, Bevölkerung sowie von lokalen Unternehmen und Organisationen erarbeitet. Danach reicht die Parkträgerschaft ihre Gesuchsunterlagen beim verantwortlichen Kanton ein. Dieser prüft sie und leitet sie zusammen mit seinem Gesuch an das BAFU weiter. Bei kantonsübergreifenden Projekten verfasst der federführende Kanton ein konsolidiertes Gesuch im Namen aller beteiligten Kantone. Der Bund unterstützt die Errichtung eines Regionalen Naturparks höchstens während vier Jahren. Für die Dauer der Errichtung verleiht er angehenden Pärken auf Antrag das Kandidaturlabel.
Erläuterungen zur Einordnung des Gesuchs um globale Finanzhilfen für die Errichtung In der Randspalte befinden sich im Entstehungsprozess eines Parks finden sich in der Einleitung des vorliegenden die Verweise auf die rechtlichen Handbuchs. Das BAFU publiziert die detaillierten Grundlagen zur Bemessung der Grundlagen globalen Finanzhilfen jeweils als Mitteilung an die Vollzugsbehörde vor Beginn der neuen Programmvereinbarung (Handbuch «Programmvereinbarungen im Umweltbereich»). Es informiert die Kantone und die Parkträgerschaften rechtzeitig darüber.
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 2
Kapitel A: Gesuch des Kantons
Nach der Prüfung des von der Parkträgerschaft erarbeiteten Managementplans für die Errichtung inklusive Projektblätter schreibt der federführende Kanton ein Gesuch um globale Finanzhilfen zuhanden des BAFU und reicht es gemeinsam mit den Unterlagen der Parkträgerschaft ein. Diese Dokumente bilden die Grundlage für die Prüfung durch das BAFU hinsichtlich der Verhandlung über eine Programmvereinbarung zwischen Bund und Kanton.
Sind mehrere Kantone am Park beteiligt, so ist ein federführender Kanton zu ernennen, der für das Gesuch die Hauptverantwortung trägt und die Programmvereinbarung unterzeichnet. Die Arbeiten der beteiligten Kantone sind aufeinander abzustimmen (Art. 3 Abs. 2 PäV).
Das Gesuch des Kantons um Gewährung globaler Finanzhilfen kann als Brief formuliert und mit dem Verweis auf den Managementplan und die Projektblätter kurz gefasst werden. Es enthält jedoch mindestens folgende Aspekte:
Resultat der Prüfung der Gesuchsunterlagen durch den Kanton
> Zusammenfassung der Prüfung > Indikatorenvorschlag für die Programmvereinbarung mit dem Bund (gestützt auf die Projektblätter der Parkträgerschaft) > Gesuch des Kantons an den Bund: Höhe der beantragten Finanzhilfen für die anstehende Programmperiode
Finanzielle Sicherung Art. 2 Abs. 2 PäV
> Finanzielle Unterstützung des Kantons für den Park (Falls z. B. ein Beschluss des Regierungsrats und/oder eine kantonale Rechtsgrundlage vorliegt, kann diese beigelegt und darauf verwiesen werden.) > Weitere Unterstützung durch den Kanton (materiell, personell) > Zusammenarbeit mit anderen Kantonen bei kantonsübergreifenden Projekten, insbesondere Regelungen bezüglich der (Mit-)Finanzierung und der Koordination (Abkommen, Verträge) > Zusammenarbeit mit anderen Ländern bei länderübergreifenden Projekten, insbesondere Regelungen bezüglich der (Mit-)Finanzierung und der Koordination (Abkommen, Verträge)
Räumliche Sicherung Art. 27 PäV
> Stand der räumlichen Sicherung des Parkgebiets auf kantonaler Ebene (insb. erforderliche Bezeichnung des Parks im Richtplan gemäss Art. 27 PäV 1)
1 Im Merkblatt «Bezeichnung von Pärken nach NHG im kantonalen Richtplan» sind der Prozess und die Anforderungen an die Festsetzung im
kantonalen Richtplan detailliert beschrieben: www.bafu.admin.ch/paerke/04405/04407/index.html?lang=de
> Teil 1b Regionaler Naturpark: Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung 3
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit Art. 3 Abs. 2 PäV
> Zusammenarbeit mit anderen Kantonen bei kantonsübergreifenden Projekten, insbesondere Regelungen bezüglich der (Mit-)Finanzierung (Abkommen, Verträge) > Zusammenarbeit mit anderen Ländern bei länderübergreifenden Projekten, insbesondere Regelungen bezüglich der (Mit-)Finanzierung (Abkommen, Verträge)
Abstimmung mit Sachplänen und Konzepten des Bundes
Der Kanton gewährleistet die Abstimmung mit den Sachplänen und Konzepten des Bundes nach Art. 13 des Raumplanungsgesetzes (RPG). Namentlich klärt er mögliche Konflikte zwischen dem geplanten Park und den nachstehenden Sachplänen:
> Sachplan Fruchtfolgeflächen (SP FFF) > Sachplan Verkehr (SPV) > Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) > Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) > Sachplan geologische Tiefenlager (SGT) > Sachplan Militär (SPM) > Nationales Sportanlagenkonzept (NASAK)
Informationen zu den Sachplänen finden sich unter: http://map.sachplan.admin.ch/
Parkstrategie des Kantons (falls vorhanden) Art. 3 Abs. 1 Bst. a PäV
> Parkstrategie des Kantons und Übereinstimmung mit dem vorliegenden Projekt > Einbettung der Parkstrategie des Kantons in übergeordnete kantonale Strategien (z. B. Biodiversität, Landschaft, Nachhaltigkeit) > Weitere Bestrebungen zur Errichtung von Pärken von nationaler Bedeutung im Kanton
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 4
Kapitel B: Managementplan für die Errichtung eines Regionalen Naturparks
Der Managementplan gibt Auskunft über die relevanten Themenbereiche für einen Park von nationaler Bedeutung. Die Abschnitte 2 bis 6 richten sich nach den Zielen des Programms «Pärke von nationaler Bedeutung» («Programmziele» vgl. Teil «Einleitung» des vorliegenden Handbuchs sowie die fachspezifischen Erläuterungen zur Programmvereinbarung im Bereich Pärke von nationaler Bedeutung des Handbuchs «Programmvereinbarungen im Umweltbereich»).
1 Zusammenfassung
Der Managementplan ist mit einer Zusammenfassung einzuleiten. Idealerweise wird diese so formuliert, dass sie auch zu Kommunikationszwecken gegenüber Partnern verwendet werden kann. Im Minimum umfasst sie folgende Aspekte:
> Kurzporträt des Parks > Zusammenfassung der strategischen Ausrichtung
2 Biodiversität und Landschaft Art. 15 PäV
Das Gebiet eines Parks von nationaler Bedeutung zeichnet sich durch seine hohen Natur- und Landschaftswerte aus. In Regionalen Naturpärken steht die Erhaltung der Vielfalt einheimischer Tier- und Pflanzenarten im Zentrum; deren Lebensräume werden vernetzt und aufgewertet. Zudem ist der Charakter der Landschaft und des Ortsbildes zu wahren und zu stärken.
Die detaillierte Analyse von Biodiversität und Landschaft erfolgt mit dem vom BAFU zur Verfügung gestellten Instrument zur Bewertung der Qualität von Natur und Landschaft. Die aktuelle Version (Handbuch und Excel-Tabelle) ist zu finden unter www.bafu.admin.ch/paerke/04405/04407/index.html?lang=de. Die ausgefüllten Tabellen sind dem Managementplan beizulegen.
Der Abschnitt zum Thema Biodiversität und Landschaft ist mittels Übersichtskarten, die auf der Basis des geografischen Informationssystems (GIS) ausgearbeitet wurden (= georeferenziert), illustriert darzustellen.
2.1 Situationsanalyse Art. 19 PäV
Tabelle mit Kennzahlen zu den einzelnen Parkgemeinden
> Gemeinde: Name und Fläche > Biogeografische Region > Höhe: Meter über Meer; von/bis; ungefähre mittlere Höhe
2 Gemäss Festlegung BAFU: www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/00207/index.html?lang=de
> Teil 1b Regionaler Naturpark: Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung 5
> Bevölkerungszahl > Ergebnisse der Selbstevaluation bezüglich der Qualität von Natur und Landschaft
Übersicht Parkperimeter
> Beschreibung der verschiedenen Landschaftstypen
Die Beschreibung kann beispielsweise gestützt auf die Landschaftstypologie der Bundesämter für Raumentwicklung (ARE), Statistik (BFS) und Umwelt (BAFU) erfolgen:
> Siedlungsstruktur > Flora und Fauna: Lebensgemeinschaften und seltene/besondere Arten; Aufführung gemäss Liste der national prioritären Arten und Roter Liste
Die entsprechenden Informationen finden sich unter:
> Ökologische Vernetzung innerhalb des Perimeters > Landschafts- und Biotopschutzgebiete, ihr Status (Bund/Kanton/Gemeinden/Private) und ihre Flächenanteile am Park > Potenzial für die Schaffung von Naturwaldreservaten (basierend auf nationalem Waldreservatskonzept) > Nationale und kantonale Wildschutz- und Wildruhezonen > Inventarisierte Siedlungen, Ortsbilder und Verkehrswege (z. B. ISOS, IVS) > Inventarisierte Einzelobjekte, sofern für den Park von besonderem Wert > Charakteristische Nutzungen und Bewirtschaftungsformen > Vorhandene und voraussichtliche schwerwiegende Beeinträchtigungen
Es sind auch Beeinträchtigungen darzustellen, die sich erst in Zukunft in der Landschaft manifestieren. Darunter fallen Infrastrukturvorhaben oder Nutzungsänderungen, die sich in Planung befinden und die später eine wesentliche Auswirkung auf Landschaft und/oder Lebensräume haben. Ferner sind Beeinträchtigungen aufzuzeigen, die nicht abhängig sind von einer permanenten Infrastruktur, so etwa regelmässig stattfindende Kultur- oder Sportveranstaltungen mit relevanter Auswirkung auf Biodiversität und Landschaft.
> Bereits laufende und für den Park relevante Massnahmen zum Schutz und zur Aufwertung von Natur und Landschaft: Überblick über Art und Stand der Massnahmen im Park (z. B. Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen, Moorschutz) > Massnahmen für den Herdenschutz und das Grossraubtiermanagement > Wildpopulationen und Wildtierkorridore > Geltende Regelungen von Jagd und Fischerei > Begründung des Perimeters
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 6
Abweichungen vom Grundsatz des gesamten Gemeindegebiets sind gemäss Art. 19 Abs. 2 PäV zu begründen. Falls eine Erweiterung des Perimeters vorgesehen ist, soll das geplante Vorgehen aufgezeigt werden.
Weitere wesentliche Informationen sind zu finden unter: > Bundesamt für Statistik: www.bfs.admin.ch > Geoportal der Schweizerischen Eidgenossenschaft: http://map.geo.admin.ch/
2.2 Analyse von Stärken/Schwächen und Chancen/Risiken
Hier wird das Fazit aus den vorangehenden Erläuterungen gezogen. Das geschieht auf der Basis eines Stärken/Schwächen-Profils und einer Chancen/Risiken-Analyse. Dieses Instrument, die sogenannte SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats), dient der Formulierung parkspezifischer strategischer Ziele.
Stärken und Schwächen
> Stärken > Schwächen
Die Stärken und Schwächen beziehen sich auf interne Gegebenheiten und Zustände, die im Gestaltungsbereich des Parkmanagements und der Parkgemeinden liegen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Stärken und Schwächen auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
Chancen und Risiken
> Chancen > Risiken
Chancen und Risiken beziehen sich auf externe Gegebenheiten und Entwicklungen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Chancen und Risiken auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
2.3 Strategische Ziele
Ausgehend von der SWOT-Analyse sind die strategischen Ziele des Parks zu formulieren und zu begründen.
> Strategische Ziele
> Teil 1b Regionaler Naturpark: Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung 7
3 Stärkung der nachhaltig betriebenen Wirtschaft Art. 21 PäV
Die wirtschaftliche Entwicklung in einem Regionalen Naturpark begünstigt eine nachhaltige Nutzung der lokalen natürlichen Ressourcen. Dabei werden die regionale Verarbeitung und die Vermarktung von im Park erzeugten Produkten gestärkt, und der naturnahe Tourismus wird gefördert. Insbesondere ist auch die Verwendung umweltverträglicher Technologien zu unterstützen.
3.1 Situationsanalyse
Sozioökonomische Situation
> Bevölkerungszahl, Bevölkerungsstruktur > Pendlerstatistik > Anzahl Arbeitsplätze und Sektoralstruktur > Wirtschaftszweige > Tourismus (Entwicklung; Struktur; touristische Angebote/Besonderheiten; Gaststätten; Hotellerie und Parahotellerie, insbesondere Anzahl der Betriebe, Betten und Logiernächte; Auslastung, Herkunft der Gäste, Aufenthaltsdauer, Qualitätsstandards; Tagestourismus; Tourismusabhängigkeit der übrigen Wirtschaftszweige usw.) > Waldwirtschaft / Nutzung des Waldes (Anteil Wald in privatem/öffentlichem Besitz, prioritäre Nutzungen, Erschliessungssituation, Schutzfunktion usw.) sowie Holzwirtschaft > Landwirtschaft / landwirtschaftliche Nutzungen (Betriebsgrössen, Nutzungsmuster, Beschäftigte, Anteil Biobetriebe usw.) > Übrige Wirtschaftszweige mit besonderer Relevanz für den Park (Gewerbe, Bildung und Forschung, Industrie usw.) > Kulturelle Werte (z. B. Brauchtum, Feste usw.)
Für alle Aspekte sind die bisherige Entwicklung, der aktuelle Zustand und die zu erwartenden Tendenzen zu beschreiben. Die Beschreibung beziehungsweise die Datengrundlage liefert detaillierte und umfassende Informationen, damit darauf basierend eine schlüssige Analyse der Stärken und Schwächen sowie der Chancen und Risiken gemacht werden kann. Die hier zusammengestellten Daten und Informationen sind die Grundlage für die Stärkung der nachhaltig betriebenen Wirtschaft.
Weitere wesentliche Informationen sind zu finden unter: > Bundesamt für Statistik: www.bfs.admin.ch > Geoportal der Schweizerischen Eidgenossenschaft: http://map.geo.admin.ch/
Besucherinnen und Besucher
> Beschreibung der prioritären Zielgruppen (Besuchergruppen, Herkunft) und der bereits vorhandenen Angebote > Sonstige potenzielle Besucherinnen und Besucher des Parks > Plausibles Potenzial für Besucherinnen und Besucher (min./max.-Szenarien)
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 8
Mobilität, Erschliessung und Verkehr inklusive Verkehrsströme (MIV, ÖV, sanfte Mobilität)
> Vorhandene Erschliessung (Strassen und Schienennetz, touristische Transportanlagen, Gebirgslandeplätze, Flugplätze) > Vorhandene Erschliessung für den Langsamverkehr (Wander- und Velowege usw.) > Frequenzen und Kapazitäten des öffentlichen Verkehrs und der touristischen Transportanlagen > Mobilitätskonflikte im Park > Laufende und geplante Massnahmen zur Besucherlenkung
Die Erschliessungssituation eines Parks ist auch im Hinblick auf die Besucherlenkung wichtig. Ziel ist es nicht, Detailinformationen zu geben, sondern einen Überblick über die aktuellen Verkehrsströme (Strasse und Schiene) und über die Nutzung des ÖV- Angebots zu gewähren (Darstellung idealerweise mittels Übersichtskarten).
Waren, Dienstleistungen und Marktsituation Art. 11 ff. PäV
> Einzigartigkeit der Waren und Dienstleistungen aus dem Parkgebiet > Märkte für Waren und Dienstleistungen aus dem Parkgebiet > Waren und Dienstleistungen sowie Wertschöpfungsketten, die mit einem Produktelabel ausgezeichnet werden könnten > Vertriebskanäle und -kooperationen > Bestehende Partnerschaften mit Produktions- und Dienstleistungsbetrieben > Potenzielle Partnerschaften mit Produktions- und Dienstleistungsbetrieben
Märkte und Vertriebskanäle der Waren und Dienstleistungen mit einem engen Bezug zum Park sind qualitativ und soweit möglich auch quantitativ zu beschreiben. Im Vordergrund stehen dabei Waren und Dienstleistungen, die das Potenzial für eine künftige Auszeichnung mit dem Produktelabel aufweisen. Von zentralem Interesse sind hier primär die Darstellung des Istzustandes und eine Analyse des Potenzials.
3.2 Analyse von Stärken/Schwächen und Chancen/Risiken
Hier wird das Fazit aus den vorangehenden Erläuterungen gezogen. Das geschieht auf der Basis eines Stärken/Schwächen-Profils und einer Chancen/Risiken-Analyse. Dieses Instrument, die sogenannte SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats), dient der Formulierung parkspezifischer strategischer Ziele.
Stärken und Schwächen
> Stärken > Schwächen
Die Stärken und Schwächen beziehen sich auf interne Gegebenheiten und Zustände, die im Gestaltungsbereich des Parkmanagements und der Parkgemeinden liegen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Stärken und Schwächen auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
> Teil 1b Regionaler Naturpark: Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung 9
Chancen und Risiken
> Chancen > Risiken
Chancen und Risiken beziehen sich auf externe Gegebenheiten und Entwicklungen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Chancen und Risiken auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
3.3 Strategische Ziele
Ausgehend von der SWOT-Analyse sind die strategischen Ziele des Parks zu formulieren und zu begründen.
> Strategische Ziele
4 Sensibilisierung und Umweltbildung Art. 21 Bst. c. PäV
Im Regionalen Naturpark werden Sensibilisierung und Umweltbildung der ansässigen Bevölkerung sowie der Besucherinnen und Besucher gefördert. Die Angebote sind entsprechend naturnah zu gestalten.
4.1 Situationsanalyse
> Thematische Schwerpunkte > Zielgruppen > Instrumente > Bestehende Strukturen und Angebote
4.2 Analyse von Stärken/Schwächen und Chancen/Risiken
Hier wird das Fazit aus den vorangehenden Erläuterungen gezogen. Das geschieht auf der Basis eines Stärken/Schwächen-Profils und einer Chancen/Risiken-Analyse. Dieses Instrument, die sogenannte SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats), dient der Formulierung parkspezifischer strategischer Ziele.
Stärken und Schwächen
> Stärken > Schwächen
Die Stärken und Schwächen beziehen sich auf interne Gegebenheiten und Zustände, die im Gestaltungsbereich des Parkmanagements und der Parkgemeinden liegen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Stärken und Schwächen auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 10
Chancen und Risiken
> Chancen > Risiken
Chancen und Risiken beziehen sich auf externe Gegebenheiten und Entwicklungen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Chancen und Risiken auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
4.3 Strategische Ziele
Ausgehend von der SWOT-Analyse sind die strategischen Ziele des Parks zu formulieren und zu begründen.
> Strategische Ziele
5 Forschung (fakultativ) 3
Ein Regionaler Naturpark kann der wissenschaftlichen Forschung, beispielsweise über die einheimische Tier- und Pflanzenwelt, deren Lebensräume sowie über die Entwicklung von Biodiversität und Landschaft, dienen. Die Tätigkeiten im Bereich der Forschung erfolgen in Absprache mit den bestehenden anerkannten Forschungsinstitutionen.
5.1 Situationsanalyse
Die Forschung ist in Regionalen Naturpärken fakultativ. Die Parkverantwortlichen können beispielsweise in einem Konzept die prioritären Aufgabenbereiche der Forschung sowie deren Schwerpunkte definieren und begründen. In diesem Abschnitt wird aufgezeigt, wie das Forschungskonzept umgesetzt werden soll, das heisst, für welche Aufgabenbereiche und Forschungsschwerpunkte Beziehungen zu Forschungsinstitutionen existieren oder aufgebaut werden müssen, wie der Wissenstransfer von der Forschung zum Parkmanagement und zur Öffentlichkeit (ansässige Bevölkerung sowie Besucherinnen und Besucher) gewährleistet wird, welche Infrastrukturen zur Verfügung gestellt werden können, welche Leistungen von Forschenden erwünscht sind und welche Möglichkeiten zur Finanzierung es gibt. Das Parkmanagement legt fest, wer für die Ausrichtung der Forschung zuständig ist. Wird eine Forschungskommission eingesetzt, bestimmt das Parkmanagement ihre Aufgaben.
Soweit sinnvoll, wird bereits bei der Erarbeitung des Konzepts der Bezug zu den vergleichenden Forschungsthemen der Parkforschung Schweiz 4 und zur internationalen Parkforschung hergestellt. Ferner kann das Parkmanagement auch aufzeigen, mit welchen Pärken eine Zusammenarbeit zu welchen Forschungsthemen angestrebt wird und wie diese aussieht.
3 Für Biosphärenreservate ist Forschung obligatorisch. Daher orientieren sie sich bei der Gestaltung dieses Abschnitts an den entsprechenden
Vorgaben für Nationalpärke. 4 www.parkforschung.ch/d/
> Teil 1b Regionaler Naturpark: Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung 11
5.2 Analyse von Stärken/Schwächen und Chancen/Risiken
Hier wird das Fazit aus den vorangehenden Erläuterungen gezogen. Das geschieht auf der Basis eines Stärken/Schwächen-Profils und einer Chancen/Risiken-Analyse. Dieses Instrument, die sogenannte SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats), dient der Formulierung parkspezifischer strategischer Ziele.
Stärken und Schwächen
> Stärken > Schwächen
Die Stärken und Schwächen beziehen sich auf interne Gegebenheiten und Zustände, die im Gestaltungsbereich des Parkmanagements und der Parkgemeinden liegen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Stärken und Schwächen auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
Chancen und Risiken
> Chancen > Risiken
Chancen und Risiken beziehen sich auf externe Gegebenheiten und Entwicklungen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Chancen und Risiken auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
5.3 Strategische Ziele
Ausgehend von der SWOT-Analyse sind die strategischen Ziele des Parks zu formulieren und zu begründen.
> Strategische Ziele
6 Management, Kommunikation, räumliche Sicherung
Bei ihrer Tätigkeit sichert und überwacht die Parkträgerschaft laufend die Zielerreichung (Effektivität) und garantiert ein wirtschaftliches und fachkundiges Management (Effizienz). Sie ermöglicht die Mitwirkung der Bevölkerung und unterstützt die Gemeinden in ihrem Bestreben, ihre raumwirksamen Tätigkeiten auf die Zielsetzungen des Parks abzustimmen. Darüber hinaus sorgt sie für die Bekanntmachung des Parks unter Verwendung des Parklabels und fördert die Zusammenarbeit und den Austausch mit Pärken im In- und Ausland.
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 12
6.1 Situationsanalyse
Management Art. 25 PäV
> Rolle des Parks in der Region > Managementleistungen für die Region > Anschub von und Beteiligung an Projekten Dritter
Mitwirkung von lokalen und regionalen Akteuren
> Prozesse und Instrumente zur Sicherstellung der Mitwirkung > Liste der wichtigsten Akteure und ihrer gegenwärtigen Rolle
Die Parkträgerschaft ist verpflichtet, die Mitwirkung interessierter Akteure im Parkgebiet zu ermöglichen. Sie sollen deshalb aufgelistet werden (Unternehmen, Organisationen, Körperschaften jeglicher Art wie etwa Burgergemeinden und Korporationen). Ausserdem ist über ihre Involvierung in den Projekten/Aktivitäten des Parks zu informieren.
Für einen Park ist es unabdingbar, dass nicht nur mit den Mitgliedern der Trägerschaft intensiv und effizient zusammengearbeitet wird, sondern auch mit weiteren für den Park wichtigen Akteuren.
Zusammenarbeit mit Partnern ausserhalb des Parkgebiets
> Zusammenarbeit mit Gemeinden oder Städten ausserhalb des Parkgebiets > Zusammenarbeit mit Verantwortlichen anderer Parkprojekte und Pärke im In- und Ausland > Themenbezogene Zusammenarbeit mit verschiedensten Institutionen, evtl. auch ausserhalb des Parks, wie Museen, Bildungszentren usw.
Kommunikation
> Schwerpunkte der Kommunikation > Bestehende Kommunikationskanäle für Parkangebote > Beitrag des Parks zur Kommunikation/Bekanntmachung der Schweizer Pärke
Räumliche Sicherung Art. 27 PäV
> Beteiligung an raumplanerischen und anderen Vorhaben
Insbesondere sollen hier der Einbezug der Parkträgerschaft in die kommunale Nutzungsplanung beziehungsweise die regionale Richtplanung (wo vorhanden) sowie sonstige raumplanerisch relevante Vorhaben (beispielsweise Projekte zur regionalen Entwicklung oder Landschaftsqualitätsbeiträge) erläutert werden.
> Teil 1b Regionaler Naturpark: Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung 13
> Vertretung des Parks in verschiedenen Arbeitsgruppen usw. > Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeiten der Gemeinden auf die Anforderungen des Parks
6.2 Analyse von Stärken/Schwächen und Chancen/Risiken
Hier wird das Fazit aus den vorangehenden Erläuterungen gezogen. Das geschieht auf der Basis eines Stärken/Schwächen-Profils und einer Chancen/Risiken-Analyse. Dieses Instrument, die sogenannte SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats), dient der Formulierung parkspezifischer strategischer Ziele.
Stärken und Schwächen
> Stärken > Schwächen
Die Stärken und Schwächen beziehen sich auf interne Gegebenheiten und Zustände, die im Gestaltungsbereich des Parkmanagements und der Parkgemeinden liegen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Stärken und Schwächen auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
Chancen und Risiken
> Chancen > Risiken
Chancen und Risiken beziehen sich auf externe Gegebenheiten und Entwicklungen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Chancen und Risiken auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
6.3 Strategische Ziele
Ausgehend von der SWOT-Analyse sind die strategischen Ziele des Parks zu formulieren und zu begründen.
> Strategische Ziele
7 Fazit und Positionierung
7.1 Fazit
An dieser Stelle erfolgt die Zusammenfassung der Erkenntnisse aus den Abschnitten 2 bis 6 in Form einer Vision. Zu diesem Zweck werden zuerst die erarbeiteten strategischen Ziele des Parks rekapituliert (siehe nachstehende Tabelle). Sie bilden den Rahmen für die Tätigkeiten der Parkträgerschaft während der Errichtung und können
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 14
hinsichtlich des Betriebs noch überarbeitet werden. Die definitiven Ziele werden in den Parkvertrag 5 integriert.
Biodiversität und Landschaft Stärkung der nachhaltig betriebenen Wirtschaft Sensibilisierung und Umweltbildung Forschung (fakultativ) Management, Kommunikation, räumliche Sicherung
7.2 Positionierung
> Einzigartigkeit des Parks (Alleinstellungsmerkmal)
Zum Abschluss ist die Positionierung des Parks aufgrund der vorangehenden Ausführungen zu erarbeiten. Zentrale Fragen sind: Worin besteht die Einzigartigkeit des Parkgebiets beziehungsweise wodurch hebt es sich von der Umgebung und von anderen Parkprojekten ab? Idealerweise werden hier ein oder mehrere Alleinstellungsmerkmale formuliert.
8 Parkträgerschaft und Organisationsstruktur des Parks
8.1 Initianten und bisherige Entwicklung der Parkträgerschaft
Dieser Abschnitt erläutert kurz, wann und durch wen das Parkprojekt initiiert wurde und wie sich die Trägerschaft seither entwickelt hat (z. B. anhand der wichtigsten Meilensteine).
8.2 Rechtsform (ergänzend zu den Statuten) Art. 25 Abs. 1 PäV
Die wesentlichen Grundlagen für diesen und die folgenden Abschnitte sind organisationsrechtlicher Art, wie zum Beispiel die Statuten oder die Reglemente der Trägerschaft. Diese sind dem Gesuch als Anhang beizulegen. Falls nötig, werden sie hier erläutert respektive ergänzt. Es ist überdies zu dokumentieren, wie gemäss Art. 25 Abs. 2 PäV sichergestellt wird, dass die Gemeinden in der Trägerschaft massgeblich vertreten sind.
8.3 Mitglieder
Dieser Abschnitt zeigt auf, welche Institutionen und Akteursgruppen nebst den Gemeinden in der Trägerschaft vertreten sind. Dabei geht es nicht darum, alle Mitglieder einzeln aufzuzählen, sondern sinnvolle Kategorien zu bilden (etwa private und juristische Personen, Unternehmen, Organisationen/Verbände/Vereine) und darzulegen, welches Mitbestimmungsrecht diese haben.
5 Vgl. Teil «Regionaler Naturpark: Gesuch um Verleihung des Parklabels»
> Teil 1b Regionaler Naturpark: Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung 15
8.4 Aufgaben und Rollen der einzelnen Organe
Hier wird die formelle Struktur des Parks dargelegt und Auskunft darüber gegeben, wer die strategische und operative Leitung des Parks während der Errichtung übernimmt. Eigenständige Dokumente können dem Gesuch als Anhang beigelegt werden.
> Organigramm > Aufgaben, Kompetenzen und Zusammensetzung des strategischen Leitungsorgans > Aufgaben, Kompetenzen und Zusammensetzung der Geschäftsstelle (inkl. personeller Ressourcen in Vollzeitstellenäquivalenten) > Weitere wichtige Organe (Beiräte, Kommissionen, Arbeitsgruppen, Revision usw.)
8.5 Verankerung und Akzeptanz des Parks
Die Parkträgerschaft bezeugt, dass der Park bei den Gemeinden, der Wirtschaft, den Institutionen/Organisationen und der Bevölkerung bezüglich Zielen und Finanzierung auf Akzeptanz stösst. Es soll ersichtlich sein, für welchen Zeithorizont Ziele und Finanzierung beschlossen wurden (z. B. Budgetabstimmung, Beschluss der Gemeindeexekutive oder der Gemeindeversammlung). Die Nachweisdokumente werden beigelegt.
9 Planung
> Schätzung der Kosten für die gesamte Dauer der Errichtung > Zusammenzug aller finanziellen Aufwände pro strategisches Ziel gemäss Abschnitt 7 des Managementplans > Grössere vorgesehene Investitionen (Infrastruktur, Veranstaltungen, Publikationen usw.)
9.1 Überblick über die Leistungen des Parks während der Errichtung
Der Abschnitt fasst pro strategisches Ziel des Parks die Projekte und Leistungsindikatoren gemäss Projektblättern zusammen. Die Tabelle enthält den Leistungsvorschlag des Kantons für eine allfällige Programmvereinbarung. Der Richtwert für die Anzahl Indikatoren liegt bei rund zehn pro Programmziel.
Programmziel: … Strategisches Ziel des Parks: …
Projekt Leistungsindikator Termin
> Projekt: bezeichnet das Projekt, in dessen Rahmen die Leistung erbracht wird. > Leistungsindikator: beschreibt die zu erbringende Leistung.
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 16
> Termin: bezeichnet den Zeitpunkt, in dem die Leistung erbracht sein wird. Dies kann entweder ein genau definierter Zeitpunkt sein oder bei wiederkehrenden Leistungen eine Angabe wie «jährlich».
Ein Projektblatt kann die Kernaufgaben des Parkmanagements enthalten (Strategieentwicklung, Führung, Planung, Monitoring und Erfolgskontrolle, Repräsentation), ein anderes die Ausführung der Kommunikation (z. B. Kommunikationskonzepte, Medienarbeit, Präsentationen, Empfänge, Betrieb einer Website, Newsletter für Akteure usw.).
> Ein Projekt hat die Erarbeitung des Gesuchs um Verleihung des Parklabels zum Ziel
Pro strategisches Ziel ist die Formulierung mehrerer Leistungsindikatoren und Projekte möglich. Projekte können Leistungen zu mehreren strategischen Zielen beisteuern. Jede Leistung wird jedoch nur einmal erfasst.
9.2 Meilensteine und Termine
> Dauer der Errichtung > Tabellarische Übersicht über die Termin- und Meilensteinplanung
10 Erfolgskontrolle Art. 8 Abs. 2 PäV
Aus diesem Abschnitt soll ersichtlich sein, wie sich der Erfolg der Errichtung messen lässt. Der wichtigste Indikator für eine gelungene Errichtung ist das demokratisch legitimierte Gesuch um Verleihung des Parklabels. Um die Erfolgskontrolle im Betrieb weiterführen zu können, empfiehlt es sich, diese soweit möglich bereits an den strategischen Zielen des Parks auszurichten.
11 Risikoanalyse
> Aufzeigen von internen und externen Risiken für die Errichtung
Hier ist die Parkträgerschaft gefordert, sich Gedanken darüber zu machen, welche internen und externen Faktoren oder Einflüsse die Errichtung gefährden könnten. Sie schätzt ab, wie gross die Tragweite (das Schadensausmass) und die Wahrscheinlichkeit einer derartigen Situation sind.
> Teil 1b Regionaler Naturpark: Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung 17
12 Budgetierung und Investitionsplanung
Der Abschnitt gibt einen tabellarischen Überblick über sämtliche Kosten der Errichtung. Eine detaillierte Beschreibung der Kosten ist in den Projektblättern enthalten.
12.1 Kosten pro Projekt
Projekt Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Total
Total
12.2 Finanzierungsschlüssel (Anteil Bund, Kanton, Gemeinden, Dritte usw.) pro Jahr
Finanzierungsquelle Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Total Gemeinden Erträge aus dem Betrieb Kanton (Pärke) Kanton (andere) Bund (Pärke) Bund (andere) Total
Die Tabelle umfasst ausschliesslich Angaben zu Finanzmitteln. Materielle Beiträge (personelle Ressourcen, erlassene Mieten usw.) werden separat ausgewiesen (siehe unten). Der finanzielle Beitrag von Gemeinden, Sponsoren/Gönnern/Partnerschaften sowie allfällige Erträge aus dem Betrieb müssen mindestens 20 % des Budgets betragen. Bei jeder Finanzierungsquelle ist anzugeben, ob die Finanzierung zugesichert ist oder ob die Zusicherung eventuell noch aussteht (Nachweise sind beizulegen). Bei kantonsübergreifenden Projekten sind die Beiträge pro Kanton einzeln aufzuführen.
12.3 Materielle Beiträge
Materielle Beiträge Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Total Nicht verrechnete Arbeit (z. B. von Gemeinden, in Arbeitstagen) Freiwilligenarbeit (in Arbeitstagen)
Bei Bedarf können weitere Rubriken angefügt werden. Soweit wie möglich sind die einzelnen Rubriken zu erläutern (wer stellt die Beiträge zur Verfügung, wofür sind personelle Ressourcen vorhanden usw.).
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 18
12.4 Projekte ausserhalb von Art. 23k NHG
Sofern der Park ausserhalb der Programmvereinbarung nach Art. 23k des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) Projekte durchführt, können diese hier erläutert werden – beispielsweise in Form einer Tabelle.
Projektname und Beschreibung Finanzierungsquelle Dauer Kosten
12.5 Nachweis, dass die zumutbaren Selbsthilfemassnahmen der Region ausgeschöpft
sind
Gemäss Art. 23k Abs. 1 Bst. b NHG gewährt der Bund den Kantonen nur dann globale Art. 2 Abs. 2 PäV Finanzhilfen an die Errichtung, den Betrieb und die Qualitätssicherung von Pärken von nationaler Bedeutung, wenn die zumutbaren Selbsthilfemassnahmen und die übrigen Finanzierungsmöglichkeiten nicht ausreichen. Es ist aufzulisten, welche Bestrebungen diesbezüglich unternommen wurden.
12.6 Ausblick auf Betriebskosten
Nachfolgend sollen die jährlichen Kosten für den Betrieb abgeschätzt werden.
13 Anhang
> Ergebnisse der Selbstevaluation bezüglich der Qualität von Natur und Landschaft (vgl. «Qualität von Natur und Landschaft: Instrument zur Bewertung. Handbuch für die Feldaufnahmen und die Auswertung», BAFU 2009).
Dem Managementplan können vorhandene Konzepte beigelegt werden (z. B. Arten- und Lebensraumförderung, Kommunikation, Umweltbildung und Sensibilisierung, Besucherlenkung/Mobilität, Fundraising). Die Erarbeitung solcher Konzepte ist freiwillig, wird aber empfohlen.
> Teil 1b Regionaler Naturpark: Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung 19
Kapitel C: Projektblätter
Die Projektblätter beinhalten eine detaillierte Beschreibung der Leistungen des Parks im Programmbereich Pärke von nationaler Bedeutung für die nächste Programmperiode. Sie liefern wichtige Hintergrundinformationen für die Beurteilung der angebotenen Leistungen und für die Bemessung der globalen Finanzhilfen durch das BAFU.
Aus einem Projektblatt geht hervor, welche Leistungen in die Laufzeit der Programmvereinbarung fallen, welche Kosten diese verursachen und wie der Finanzierungsschlüssel dafür aussieht. Die Form der Projektblätter richtet sich nach der unten stehenden Vorlage. Es ist möglich, dass ein Projekt über die Dauer einer Programmvereinbarung hinausläuft, die Angaben im Projektblatt beziehen sich jedoch stets auf die Dauer der Programmperiode. Projekte des Parks, die durch Bundesmittel ausserhalb des Programmbereichs «Pärke von nationaler Bedeutung» finanziert werden, sind separat aufzuführen.
Die Vorlage für die Erarbeitung von Projektblättern regelt die formellen Anforderungen. Die Grundlagen für die Bemessung globaler Finanzhilfen werden im Handbuch «Programmvereinbarungen im Umweltbereich» festgelegt. Dieses wird jeweils vor jeder neuen Programmperiode vom BAFU veröffentlicht.
Vorlage für die Erarbeitung von Projektblättern
Projektblatt Projektname Dieser soll selbsterklärend und für die Kommunikation geeignet sein. Projektnummer Dauer des Projekts Von … bis… (kann schon begonnen haben) oder Daueraufgabe Kurzbeschreibung des Projekts Beitrag zu den Wirkungsindikatoren Zu welchen Wirkungsindikatoren des Parks leistet das Projekt einen Beitrag? des Parks Auf welche Weise leistet es diesen? Bedeutung des Projekts Schlüsselprojekt: ja/nein für den Park Verbindung zu anderen Projekten Abhängigkeiten und Wechselwirkungen von/mit weiteren Projekten sollen hier beschrieben werden. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Schnittstellen/Verbindungen mit Projekten existieren, die durch andere Bundesstellen finanziert werden (Drittprojekte). Leistungen, die im Rahmen von Drittprojekten erbracht werden, dürfen nicht im Projektblatt figurieren und sind inhaltlich und finanziell vom Finanzhilfegesuch im Programmbereich «Pärke von nationaler Bedeutung» zu trennen.
Projektorganisation Projektleitung Name und Funktion der Projektleiterin oder des Projektleiters Partner Mitwirkende Partner und ihre Rollen Einbindung in übergeordnete Einbindung des Projekts in übergeordnete Planungsinstrumente bzw. Planungsinstrumente bzw. -prozesse -prozesse von Gemeinde/Region/Kanton
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 20
Projektstand, Leistungen und Wirkungen Projektstand Leistungen Beschreibung der wesentlichen Leistungen des Projekts in der kommenden Programmperiode Leistungs- Leistungsindikatoren, die in den Vorschlag für die Programmvereinbarung indikatoren aufgenommen werden. Sie müssen spezifisch, messbar, erreichbar und terminiert sein.
Zeitplanung Das Projekt ist anhand einer Meilensteinplanung im zeitlichen Ablauf darzustellen. Nachstehend ist eine Minimalvariante abgebildet. Es steht der Parkträgerschaft frei, eine detaillierte Meilensteinplanung vorzulegen. Meilensteine/Aktivitäten Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4
Budgetierung und Finanzierung Gesamtkosten: CHF Verwendung der Mittel Für welche Leistungen fallen im Projekt die wesentlichen Kosten an (inkl. Schätzung)? Finanzierungsquelle 6 Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Total Gemeinden/Trägerschaft Erträge aus Betrieb Kanton (Pärke) Kanton (andere) Bund (Pärke) Bund (andere) Total Materielle Beiträge Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Total
6 Noch nicht gesicherte Beiträge mit * kennzeichnen
> Teil 1c Naturerlebnispark: Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung 1
Naturerlebnispark: Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung
Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung
Das Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung eines Naturerlebnisparks umfasst drei Kapitel: das Gesuch des Kantons (Kapitel A), den Managementplan für die Errichtung (Kapitel B) sowie die Projektblätter (Kapitel C). Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) legt in diesem Kapitel Form und Struktur eines Gesuchs um globale Finanzhilfen für die Errichtung fest. Für die Einreichung des Gesuchs beim BAFU ist darauf zu achten, dass die vorgegebene Struktur verwendet wird und dass die Inhalte vollständig sind. Das BAFU stellt zu diesem Zweck Vorlagen mit der spezifischen Struktur im MS-Word-Format zur Verfügung, welche die Parkträgerschaft und der Kanton mit Inhalten füllen können. Die erforderlichen Angaben werden in schwarzer, die methodischen Hinweise und Erläuterungen in blauer Schrift aufgeführt.
Das Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung wird durch die Parkträgerschaft unter Einbezug von Gemeinden, der Bevölkerung sowie von lokalen Unternehmen und Organisationen erarbeitet. Danach reicht die Parkträgerschaft ihre Gesuchsunterlagen beim verantwortlichen Kanton ein. Dieser prüft sie und leitet sie zusammen mit seinem Gesuch an das BAFU weiter. Bei kantonsübergreifenden Projekten verfasst der federführende Kanton ein konsolidiertes Gesuch im Namen aller beteiligten Kantone. Der Bund unterstützt die Errichtung eines Naturerlebnisparks höchstens während vier Jahren. Für die Dauer der Errichtung verleiht er angehenden Pärken auf Antrag das Kandidaturlabel.
Erläuterungen zur Einordnung des Gesuchs um globale Finanzhilfen für die Errichtung In der Randspalte befinden sich im Entstehungsprozess eines Parks finden sich in der Einleitung des vorliegenden die Verweise auf die rechtlichen Handbuchs. Das BAFU publiziert die detaillierten Grundlagen zur Bemessung der Grundlagen globalen Finanzhilfen jeweils als Mitteilung an die Vollzugsbehörde vor Beginn der neuen Programmvereinbarung (Handbuch «Programmvereinbarungen im Umweltbereich»). Es informiert die Kantone und die Parkträgerschaften rechtzeitig darüber.
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 2
Kapitel A: Gesuch des Kantons
Nach der Prüfung des von der Parkträgerschaft erarbeiteten Managementplans für die Errichtung inklusive Projektblätter schreibt der federführende Kanton ein Gesuch um globale Finanzhilfen zuhanden des BAFU und reicht es gemeinsam mit den Unterlagen der Parkträgerschaft ein. Diese Dokumente bilden die Grundlage für die Prüfung durch das BAFU hinsichtlich der Verhandlung über eine Programmvereinbarung zwischen Bund und Kanton.
Sind mehrere Kantone am Park beteiligt, so ist ein federführender Kanton zu ernennen, der für das Gesuch die Hauptverantwortung trägt und die Programmvereinbarung unterzeichnet. Die Arbeiten der beteiligten Kantone sind aufeinander abzustimmen (Art. 3 Abs. 2 PäV).
Das Gesuch des Kantons um Gewährung globaler Finanzhilfen kann als Brief formuliert und mit dem Verweis auf den Managementplan und die Projektblätter kurz gefasst werden. Es enthält jedoch mindestens folgende Aspekte:
Resultat der Prüfung der Gesuchsunterlagen durch den Kanton
> Zusammenfassung der Prüfung > Indikatorenvorschlag für die Programmvereinbarung mit dem Bund (gestützt auf die Projektblätter der Parkträgerschaft) > Gesuch des Kantons an den Bund: Höhe der beantragten Finanzhilfen für die anstehende Programmperiode
Finanzielle Sicherung Art. 2 Abs. 2 PäV
> Finanzielle Unterstützung des Kantons für den Park (Falls z. B. ein Beschluss des Regierungsrats und/oder eine kantonale Rechtsgrundlage vorliegt, kann diese beigelegt und darauf verwiesen werden.) > Weitere Unterstützung durch den Kanton (materiell, personell) > Zusammenarbeit mit anderen Kantonen bei kantonsübergreifenden Projekten, insbesondere Regelungen bezüglich der (Mit-)Finanzierung und der Koordination (Abkommen, Verträge) > Zusammenarbeit mit anderen Ländern bei länderübergreifenden Projekten, insbesondere Regelungen bezüglich der (Mit-)Finanzierung und der Koordination (Abkommen, Verträge)
Räumliche Sicherung Art. 27 PäV
> Stand der räumlichen Sicherung des Parkgebiets auf kantonaler Ebene (insb. erforderliche Bezeichnung des Parks im Richtplan gemäss Art. 27 PäV 1)
1 Im Merkblatt «Bezeichnung von Pärken nach NHG im kantonalen Richtplan» sind der Prozess und die Anforderungen an die Festsetzung im
kantonalen Richtplan detailliert beschrieben: www.bafu.admin.ch/paerke/04405/05793/index.html?lang=de
> Teil 1c Naturerlebnispark: Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung 3
Sicherung der Kernzone
> Geplante Instrumente zur behörden- und eigentümerverbindlichen Sicherung der Kernzone > Übersicht über die bestehenden Schutzbauten (Schutzbautenkataster) und Schutzwälder (kantonale Schutzwaldausscheidung oder falls nicht vorhanden die entsprechende Hinweiskarte) und über die bestehenden Erschliessungen und Infrastrukturen für den Unterhalt und die Pflege des Parks, der Schutzbauten und Schutzwälder > Naturgefahrenprozesse, die Schutzmassnahmen im Perimeter des Parks oder ausgehend von diesem erforderlich machen, sowie Lösungsansätze im Fall von Konflikten (inkl. Gefahrenzonen, Gefahrenkarten oder Gefahrenhinweiskarten) > Perimeter geplanter Projekte (Schutzbauten nach WaG und WBG / Vorstudien, Bauprojekte)
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit Art. 3 Abs. 2 PäV
> Zusammenarbeit mit anderen Kantonen bei kantonsübergreifenden Projekten, insbesondere Regelungen bezüglich der (Mit-)Finanzierung (Abkommen, Verträge) > Zusammenarbeit mit anderen Ländern bei länderübergreifenden Projekten, insbesondere Regelungen bezüglich der (Mit-)Finanzierung (Abkommen, Verträge)
Abstimmung mit Sachplänen und Konzepten des Bundes
Der Kanton gewährleistet die Abstimmung mit den Sachplänen und Konzepten des Bundes nach Art. 13 des Raumplanungsgesetzes (RPG). Namentlich klärt er mögliche Konflikte zwischen dem geplanten Park und den nachstehenden Sachplänen:
> Sachplan Fruchtfolgeflächen (SP FFF) > Sachplan Verkehr (SPV) > Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) > Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) > Sachplan geologische Tiefenlager (SGT) > Sachplan Militär (SPM) > Nationales Sportanlagenkonzept (NASAK)
Informationen zu den Sachplänen finden sich unter: http://map.sachplan.admin.ch/
Parkstrategie des Kantons (falls vorhanden) Art. 3 Abs. 1 Bst. a PäV
> Parkstrategie des Kantons und Übereinstimmung mit dem vorliegenden Projekt > Einbettung der Parkstrategie des Kantons in übergeordnete kantonale Strategien (z. B. Biodiversität, Landschaft, Nachhaltigkeit) > Weitere Bestrebungen zur Errichtung von Pärken von nationaler Bedeutung im Kanton
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 4
Kapitel B: Managementplan für die Errichtung eines Naturerlebnisparks
Der Managementplan gibt Auskunft über die relevanten Themenbereiche für einen Park von nationaler Bedeutung. Die Abschnitte 2 bis 5 richten sich nach den Zielen des Programms «Pärke von nationaler Bedeutung» («Programmziele» vgl. Teil «Einleitung» des vorliegenden Handbuchs sowie die fachspezifischen Erläuterungen zur Programmvereinbarung im Bereich Pärke von nationaler Bedeutung des Handbuchs «Programmvereinbarungen im Umweltbereich»).
1 Zusammenfassung
Der Managementplan ist mit einer Zusammenfassung einzuleiten. Idealerweise wird diese so formuliert, dass sie auch zu Kommunikationszwecken gegenüber Partnern verwendet werden kann. Im Minimum umfasst sie folgende Aspekte:
> Kurzporträt des Parks > Zusammenfassung der strategischen Ausrichtung
2 Biodiversität und Landschaft Art. 15 PäV
Das Gebiet eines Parks von nationaler Bedeutung zeichnet sich durch seine hohen Natur- und Landschaftswerte aus. Der Schwerpunkt im Bereich Biodiversität und Landschaft richtet sich in Naturerlebnispärken nach der Zonierung. In der Kernzone steht die Sicherstellung der freien Entwicklung der Natur im Zentrum. Hier wird die Natur sich selbst überlassen. Erholung, Bildung, Naturerlebnis und Forschung sind so weit möglich, als sie die natürlichen Prozesse nicht beeinträchtigen. Das Parkmanagement sichert in Zusammenarbeit mit Kanton, Gemeinden und Grundeigentümern den Schutz der Kernzone.
Die Übergangszone nimmt aus Sicht von Biodiversität und Landschaft zwei wichtige Funktionen wahr: Einerseits bildet sie einen Puffer für die Kernzone. Andererseits dient sie dem Schutz und der Aufwertung von Biodiversität und Landschaft sowie der Vernetzung. Die Gestaltung der Übergangszone ist nicht an Gemeindegrenzen gebunden und orientiert sich in erster Linie an der Pufferfunktion zugunsten der Kernzone.
Der Abschnitt zum Thema Biodiversität und Landschaft ist mittels Übersichtskarten, die auf der Basis des geografischen Informationssystems (GIS) ausgearbeitet wurden (= georeferenziert), illustriert darzustellen.
2.1 Situationsanalyse Art. 22 PäV
Tabelle mit Kennzahlen zu den einzelnen Parkgemeinden
> Gemeinde: Name und Fläche > Biogeografische Region > Höhe: Meter über Meer; von/bis; ungefähre mittlere Höhe
2 Gemäss Festlegung BAFU: www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/00207/index.html?lang=de
> Teil 1c Naturerlebnispark: Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung 5
> Bevölkerungszahl, Bevölkerungsstruktur > Entfernung zum nächstgelegenen Kern einer Agglomeration in topografisch ähnlicher Höhenlage
Übersicht Parkperimeter
> Beschreibung der verschiedenen Landschaftstypen
Die Beschreibung kann beispielsweise gestützt auf die Landschaftstypologie der Bundesämter für Raumentwicklung (ARE), Statistik (BFS) und Umwelt (BAFU) erfolgen:
> Siedlungsstruktur > Flora und Fauna: Lebensgemeinschaften und seltene/besondere Arten; Aufführung gemäss Liste der national prioritären Arten und Roter Liste
Die entsprechenden Informationen finden sich unter:
> Ökologische Vernetzung innerhalb des Perimeters > Landschafts- und Biotopschutzgebiete, ihr Status (Bund/Kanton/Gemeinden/Private) und ihre Flächenanteile am Park > Potenzial für die Schaffung von Naturwaldreservaten (basierend auf nationalem Waldreservatskonzept) > Nationale und kantonale Wildschutz- und Wildruhezonen > Inventarisierte Siedlungen, Ortsbilder und Verkehrswege (z. B. ISOS, IVS) > Inventarisierte Einzelobjekte, sofern für den Park von besonderem Wert > Charakteristische Nutzungen und Bewirtschaftungsformen > Waldwirtschaft / Nutzung des Waldes (Anteil Wald in privatem/öffentlichem Besitz, prioritäre Nutzungen, Erschliessungssituation, Schutzfunktion usw.) sowie Holzwirtschaft > Landwirtschaft / landwirtschaftliche Nutzungen (Betriebsgrössen, Nutzungsmuster, Beschäftigte, Anteil Biobetriebe usw.) > Vorhandene und voraussichtliche schwerwiegende Beeinträchtigungen
Es sind auch Beeinträchtigungen darzustellen, die sich erst in Zukunft in der Landschaft manifestieren. Darunter fallen Infrastrukturvorhaben oder Nutzungsänderungen, die sich in Planung befinden und die später eine wesentliche Auswirkung auf Landschaft und/oder Lebensräume haben. Ferner sind Beeinträchtigungen aufzuzeigen, die nicht abhängig sind von einer permanenten Infrastruktur, so etwa regelmässig stattfindende Kultur- oder Sportveranstaltungen mit relevanter Auswirkung auf Biodiversität und Landschaft.
> Bereits laufende und für den Park relevante Massnahmen zum Schutz und zur Aufwertung von Natur und Landschaft: Überblick über Art und Stand der Massnahmen im Park (z. B. Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen, Moorschutz) > Massnahmen für den Herdenschutz und das Grossraubtiermanagement
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 6
> Wildpopulationen und Wildtierkorridore > Geltende Regelungen von Jagd und Fischerei > Geplante Regelungen von Jagd und Fischerei zur Umsetzung von Art. 17 Abs. 1 Bst. f PäV (inkl. Instrumente)
Weitere wesentliche Informationen sind zu finden unter: > Bundesamt für Statistik: www.bfs.admin.ch > Geoportal der Schweizerischen Eidgenossenschaft: http://map.geo.admin.ch/
Mobilität, Erschliessung und Verkehr inkl. Verkehrsströme (MIV, ÖV, sanfte Mobilität)
> Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr Art. 22 Abs. 5. PäV
Ein Naturerlebnispark muss gemäss Art. 22 Abs. 5 PäV mit dem öffentlichen Verkehr gut erreichbar sein.
> Pendler- und Besucherstatistik > Vorhandene Erschliessung (Strassen und Schienennetz, touristische Transportanlagen) > Vorhandene Erschliessung für den Langsamverkehr (Wander- und Velowege usw.) > Frequenzen und Kapazitäten des öffentlichen Verkehrs und der touristischen Transportanlagen > Mobilitätskonflikte im Park > Laufende und geplante Massnahmen zur Besucherlenkung
Die Erschliessungssituation eines Parks ist auch im Hinblick auf die Besucherlenkung wichtig. Ziel ist es nicht, Detailinformationen zu geben, sondern einen Überblick über die aktuellen Verkehrsströme (Strasse und Schiene) und über die Nutzung des ÖV- Angebots zu gewähren (Darstellung idealerweise mittels Übersichtskarten).
Geplante Zonierung
> Übersichtskarte des Parkperimeters und dessen geplanter Zonierung
Der Parkperimeter und dessen geplante Zonierung sind anhand geeigneter Übersichtskarten darzustellen, und die gewählte Begrenzung ist aus naturräumlicher, institutionell-politischer, ökonomischer und geografischer Sicht zu erläutern und zu begründen.
Begründung der Kernzone Art. 22 und 23 PäV
Zur Begründung der Kernzone sind neben den oben genannten Aspekten auch die in Art. 22 PäV festgehaltenen Mindestanforderungen zu berücksichtigen. Diese umfassen namentlich:
> Geplante Fläche der Kernzone > Beschreibung des Potenzials der Naturdynamik aufgrund des Prozessschutzes > Grössenverhältnis zur Übergangszone
> Teil 1c Naturerlebnispark: Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung 7
> Bei einer Fragmentierung der Kernzone (Art. 22 Abs. 2 PäV): Begründung und Massnahmen zur Vernetzung der Teilflächen
Bei einer Fragmentierung der Kernzone erhöht sich deren Mindestfläche um 10 %. Die Fragmente müssen die freie Entwicklung der Natur gewährleisten, und die Möglichkeit eines Austauschs innerhalb des fragmentierten Gebiets ist sicherzustellen. Die Kernzone muss, auch wenn sie aufgeteilt ist, möglichst vollständig von der Übergangszone umschlossen sein.
> Bestehende Aktivitäten/Nutzungen und deren aktuelle Regelung innerhalb der Kernzone (Jagd, Fischerei, Forstwirtschaft, Freizeit, Sport usw.) > Bestehende Bauten und Anlagen in der Kernzone > Abweichungen in der Kernzone gemäss Art. 23 Abs. 2 PäV > Analyse des Handlungsbedarfs zur Erfüllung der Anforderungen an die Kernzone gemäss Art. 23 Abs. 1 PäV > Geplante Massnahmen und Instrumente zur Erfüllung der Anforderungen gemäss Art. 23 PäV (abschliessende Liste der Massnahmen und Instrumente auf den verschiedenen Ebenen)
Hier wird Auskunft darüber erteilt, wie die in Art. 23 PäV genannten Massnahmen zur freien Entwicklung der Natur umgesetzt werden.
> Nachweis, dass die oben beschriebenen Massnahmen und Instrumente zur Umsetzung der Anforderungen gemäss Art. 23 PäV (unter Berücksichtigung der Abweichungen) die freie Entwicklung der Natur gewährleisten > Massnahmen zur Bekanntmachung von Schutzbestimmungen in der Kernzone
Begründung der Übergangszone Art. 24 PäV
> Beschreibung der Übergangszone > Begründung und Darlegung der Pufferfunktion
2.2 Analyse von Stärken/Schwächen und Chancen/Risiken
Hier wird das Fazit aus den vorangehenden Erläuterungen gezogen. Das geschieht auf der Basis eines Stärken/Schwächen-Profils und einer Chancen/Risiken-Analyse. Dieses Instrument, die sogenannte SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats), dient der Formulierung parkspezifischer strategischer Ziele.
Stärken und Schwächen
> Stärken > Schwächen
Die Stärken und Schwächen beziehen sich auf interne Gegebenheiten und Zustände, die im Gestaltungsbereich des Parkmanagements und der Parkgemeinden liegen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Stärken und Schwächen auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 8
Chancen und Risiken
> Chancen > Risiken
Chancen und Risiken beziehen sich auf externe Gegebenheiten und Entwicklungen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Chancen und Risiken auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
2.3 Strategische Ziele
Ausgehend von der SWOT-Analyse sind die strategischen Ziele des Parks zu formulieren und zu begründen. > Strategische Ziele
3 Sensibilisierung, Umweltbildung und Naturerlebnisse Art. 24 Bst. a PäV
Ein Naturerlebnispark trägt zur Sensibilisierung und Umweltbildung der ansässigen Bevölkerung sowie der Besucherinnen und Besucher bei und begünstigt deren Naturerlebnisse. Umweltbildungsangebote und die Erholungsnutzung sollen entsprechend den Zielsetzungen für einen Naturerlebnispark naturnah gestaltet werden.
3.1 Situationsanalyse
Besucherinnen und Besucher
> Tourismus (Entwicklung; Struktur; touristische Angebote/Besonderheiten; Gaststätten; Hotellerie und Parahotellerie, insbesondere Anzahl der Betriebe, Betten und Logiernächte; Auslastung, Herkunft der Gäste, Aufenthaltsdauer, Qualitätsstandards; Tagestourismus; Tourismusabhängigkeit der übrigen Wirtschaftszweige usw.) > Beschreibung der prioritären Zielgruppen (Besuchergruppen, Herkunft) und der bereits vorhandenen Angebote > Sonstige potenzielle Besucherinnen und Besucher des Parks > Plausibles Potenzial der Anzahl Besucherinnen und Besucher (min./max.-Szenarien)
Angebote
> Thematische Schwerpunkte > Zielgruppen > Instrumente > Bestehende Strukturen und Angebote
3 Für die Kernzone reicht als strategisches Ziel «Sicherstellung der freien Entwicklung der Natur». Dieses muss nicht hergeleitet oder begründet
werden, da es sich um einen expliziten Auftrag aus der nationalen Gesetzgebung handelt.
> Teil 1c Naturerlebnispark: Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung 9
3.2 Analyse von Stärken/Schwächen und Chancen/Risiken
Hier wird das Fazit aus den vorangehenden Erläuterungen gezogen. Das geschieht auf der Basis eines Stärken/Schwächen-Profils und einer Chancen/Risiken-Analyse. Dieses Instrument, die sogenannte SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats), dient der Formulierung parkspezifischer strategischer Ziele.
Stärken und Schwächen
> Stärken > Schwächen
Die Stärken und Schwächen beziehen sich auf interne Gegebenheiten und Zustände, die im Gestaltungsbereich des Parkmanagements und der Parkgemeinden liegen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Stärken und Schwächen auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
Chancen und Risiken
> Chancen > Risiken
Chancen und Risiken beziehen sich auf externe Gegebenheiten und Entwicklungen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Chancen und Risiken auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
3.3 Strategische Ziele
Ausgehend von der SWOT-Analyse sind die strategischen Ziele des Parks zu formulieren und zu begründen.
> Strategische Ziele
4 Forschung (fakultativ)
Ein Naturerlebnispark kann der wissenschaftlichen Forschung, beispielsweise über die einheimische Tier- und Pflanzenwelt, deren Lebensräume sowie über die Entwicklung von Biodiversität und Landschaft dienen. Die Tätigkeiten im Bereich der Forschung erfolgen in Absprache mit den bestehenden anerkannten Forschungsinstitutionen.
4.1 Situationsanalyse
Die Forschung ist in Naturerlebnispärken fakultativ. Die Parkverantwortlichen können beispielsweise in einem Konzept die prioritären Aufgabenbereiche der Forschung sowie deren Schwerpunkte definieren und begründen. In diesem Abschnitt wird aufgezeigt, wie das Forschungskonzept umgesetzt werden soll, das heisst, für welche Aufgabenbereiche und Forschungsschwerpunkte Beziehungen zu Forschungsinstitutionen
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 10
existieren oder aufgebaut werden müssen, wie der Wissenstransfer von der Forschung zum Parkmanagement und zur Öffentlichkeit (ansässige Bevölkerung sowie Besucherinnen und Besucher) gewährleistet wird, welche Infrastrukturen zur Verfügung gestellt werden können, welche Leistungen von Forschenden erwünscht sind und welche Möglichkeiten zur Finanzierung es gibt. Das Parkmanagement legt fest, wer für die Ausrichtung der Forschung zuständig ist. Wird eine Forschungskommission eingesetzt, bestimmt das Parkmanagement ihre Aufgaben.
Soweit sinnvoll, wird bereits bei der Erarbeitung des Konzepts der Bezug zu den vergleichenden Forschungsthemen der Parkforschung Schweiz 4 und zur internationalen Parkforschung hergestellt. Ferner kann das Parkmanagement auch aufzeigen, mit welchen Pärken eine Zusammenarbeit zu welchen Forschungsthemen angestrebt wird und wie diese aussieht.
4.2 Analyse von Stärken/Schwächen und Chancen/Risiken
Hier wird das Fazit aus den vorangehenden Erläuterungen gezogen. Das geschieht auf der Basis eines Stärken/Schwächen-Profils und einer Chancen/Risiken-Analyse. Dieses Instrument, die sogenannte SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats), dient der Formulierung parkspezifischer strategischer Ziele.
Stärken und Schwächen
> Stärken > Schwächen
Die Stärken und Schwächen beziehen sich auf interne Gegebenheiten und Zustände, die im Gestaltungsbereich des Parkmanagements und der Parkgemeinden liegen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Stärken und Schwächen auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
Chancen und Risiken
> Chancen > Risiken
Chancen und Risiken beziehen sich auf externe Gegebenheiten und Entwicklungen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Chancen und Risiken auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
4.3 Strategische Ziele
Ausgehend von der SWOT-Analyse sind die strategischen Ziele des Parks zu formulieren und zu begründen.
> Strategische Ziele
4 www.parkforschung.ch/d/
> Teil 1c Naturerlebnispark: Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung 11
5 Management, Kommunikation, räumliche Sicherung
Bei ihrer Tätigkeit sichert und überwacht die Parkträgerschaft laufend die Zielerreichung (Effektivität) und garantiert ein wirtschaftliches und fachkundiges Management (Effizienz). Sie ermöglicht die Mitwirkung der Bevölkerung und unterstützt die Gemeinden in ihrem Bestreben, ihre raumwirksamen Tätigkeiten auf die Zielsetzungen des Parks abzustimmen. Darüber hinaus sorgt sie für die Bekanntmachung des Parks unter Verwendung des Parklabels und fördert die Zusammenarbeit und den Austausch mit Pärken im In- und Ausland.
5.1 Situationsanalyse
Management Art. 25 PäV
> Rolle des Parks in der Region > Managementleistungen für die Region > Anschub von und Beteiligung an Projekten Dritter
Mitwirkung von lokalen und regionalen Akteuren
> Prozesse und Instrumente zur Sicherstellung der Mitwirkung > Liste der wichtigsten Akteure und ihrer gegenwärtigen Rolle
Die Parkträgerschaft ist verpflichtet, die Mitwirkung interessierter Akteure im Parkgebiet zu ermöglichen. Sie sollen deshalb aufgelistet werden (Unternehmen, Organisationen, Körperschaften jeglicher Art wie etwa Burgergemeinden und Korporationen). Ausserdem ist über ihre Involvierung in den Projekten/Aktivitäten des Parks zu informieren.
Für einen Park ist es unabdingbar, dass nicht nur mit den Mitgliedern der Trägerschaft intensiv und effizient zusammengearbeitet wird, sondern auch mit weiteren für den Park wichtigen Akteuren.
Zusammenarbeit mit Partnern ausserhalb des Parkgebiets
> Zusammenarbeit mit Gemeinden oder Städten ausserhalb des Parkgebiets > Zusammenarbeit mit Verantwortlichen anderer Parkprojekte und Pärke im In- und Ausland > Themenbezogene Zusammenarbeit mit verschiedensten Institutionen, evtl. auch ausserhalb des Parks, wie Museen, Bildungszentren usw.
Kommunikation
> Schwerpunkte der Kommunikation > Bestehende Kommunikationskanäle für Parkangebote > Beitrag des Parks zur Kommunikation/Bekanntmachung der Schweizer Pärke
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 12
Räumliche Sicherung Art. 27 PäV
> Beteiligung an raumplanerischen und anderen Vorhaben
Insbesondere sollen hier der Einbezug der Parkträgerschaft in die kommunale Nutzungsplanung beziehungsweise die regionale Richtplanung (wo vorhanden) sowie sonstige raumplanerisch relevante Vorhaben (beispielsweise Projekte zur regionalen Entwicklung oder Landschaftsqualitätsbeiträge) erläutert werden.
> Vertretung des Parks in verschiedenen Arbeitsgruppen usw. > Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeiten der Gemeinden auf die Anforderungen des Parks
Waren, Dienstleistungen und Marktsituation Art. 11 ff. PäV
> Einzigartigkeit der Waren und Dienstleistungen aus dem Parkgebiet > Märkte für Waren und Dienstleistungen aus dem Parkgebiet > Waren und Dienstleistungen sowie Wertschöpfungsketten, die mit einem Produktelabel ausgezeichnet werden könnten > Vertriebskanäle und -kooperationen > Bestehende Partnerschaften mit Produktions- und Dienstleistungsbetrieben > Potenzielle Partnerschaften mit Produktions- und Dienstleistungsbetrieben
Märkte und Vertriebskanäle der Waren und Dienstleistungen mit einem engen Bezug zum Park sind qualitativ und soweit möglich auch quantitativ zu beschreiben. Im Vordergrund stehen dabei Waren und Dienstleistungen, die das Potenzial für eine künftige Auszeichnung mit dem Produktelabel aufweisen. Von zentralem Interesse sind hier primär die Darstellung des Istzustandes und eine Analyse des Potenzials.
5.2 Analyse von Stärken/Schwächen und Chancen/Risiken
Hier wird das Fazit aus den vorangehenden Erläuterungen gezogen. Das geschieht auf der Basis eines Stärken/Schwächen-Profils und einer Chancen/Risiken-Analyse. Dieses Instrument, die sogenannte SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats), dient der Formulierung parkspezifischer strategischer Ziele.
Stärken und Schwächen
> Stärken > Schwächen
Die Stärken und Schwächen beziehen sich auf interne Gegebenheiten und Zustände, die im Gestaltungsbereich des Parkmanagements und der Parkgemeinden liegen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Stärken und Schwächen auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
> Teil 1c Naturerlebnispark: Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung 13
Chancen und Risiken
> Chancen > Risiken
Chancen und Risiken beziehen sich auf externe Gegebenheiten und Entwicklungen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Chancen und Risiken auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
5.3 Strategische Ziele
Ausgehend von der SWOT-Analyse sind die strategischen Ziele des Parks zu formulieren und zu begründen.
> Strategische Ziele
6 Fazit und Positionierung
6.1 Fazit
An dieser Stelle erfolgt die Zusammenfassung der Erkenntnisse aus den Abschnitten 2 bis 5 in Form einer Vision. Zu diesem Zweck werden zuerst die erarbeiteten strategischen Ziele des Parks rekapituliert (siehe nachstehende Tabelle). Sie bilden den Rahmen für die Tätigkeiten der Parkträgerschaft während der Errichtung und können hinsichtlich des Betriebs noch überarbeitet werden. Die definitiven Ziele werden in den Parkvertrag 5 integriert.
Biodiversität und Landschaft Sensibilisierung, Umweltbildung und Naturerlebnisse Forschung (fakultativ) Management, Kommunikation, räumliche Sicherung
6.2 Positionierung
> Einzigartigkeit des Parks (Alleinstellungsmerkmal)
Zum Abschluss ist die Positionierung des Parks aufgrund der vorangehenden Ausführungen zu erarbeiten. Zentrale Fragen sind: Worin besteht die Einzigartigkeit des Parkgebiets beziehungsweise wodurch hebt es sich von der Umgebung und von anderen Parkprojekten ab? Idealerweise werden hier ein oder mehrere Alleinstellungsmerkmale formuliert.
5 Vgl. Kapitel «Naturerlebnispark: Gesuch um Verleihung des Parklabels»
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 14
7 Parkträgerschaft und Organisationsstruktur des Parks
7.1 Initianten und bisherige Entwicklung der Parkträgerschaft
Dieser Abschnitt erläutert kurz, wann und durch wen das Parkprojekt initiiert wurde und wie sich die Trägerschaft seither entwickelt hat (z. B. anhand der wichtigsten Meilensteine).
7.2 Rechtsform (ergänzend zu den Statuten) Art. 25 Abs. 1 PäV
Die wesentlichen Grundlagen für diesen und die folgenden Abschnitte sind organisationsrechtlicher Art, wie zum Beispiel die Statuten oder die Reglemente der Trägerschaft. Diese sind dem Gesuch als Anhang beizulegen. Falls nötig, werden sie hier erläutert respektive ergänzt. Es ist überdies zu dokumentieren, wie gemäss Art. 25 Abs. 2 PäV sichergestellt wird, dass die Gemeinden in der Trägerschaft massgeblich vertreten sind.
7.3 Mitglieder
Dieser Abschnitt zeigt auf, welche Institutionen und Akteursgruppen nebst den Gemeinden in der Trägerschaft vertreten sind. Dabei geht es nicht darum, alle Mitglieder einzeln aufzuzählen, sondern sinnvolle Kategorien zu bilden (etwa private und juristische Personen, Unternehmen, Organisationen/Verbände/Vereine) und darzulegen, welches Mitbestimmungsrecht diese haben.
7.4 Aufgaben und Rollen der einzelnen Organe
Hier wird die formelle Struktur des Parks dargelegt und Auskunft darüber gegeben, wer die strategische und operative Leitung des Parks während der Errichtung übernimmt. Eigenständige Dokumente können dem Gesuch als Anhang beigelegt werden.
> Organigramm > Aufgaben, Kompetenzen und Zusammensetzung des strategischen Leitungsorgans > Aufgaben, Kompetenzen und Zusammensetzung der Geschäftsstelle (inkl. personeller Ressourcen in Vollzeitstellenäquivalenten) > Weitere wichtige Organe (Beiräte, Kommissionen, Arbeitsgruppen, Revision usw.)
7.5 Verankerung und Akzeptanz des Parks
Die Parkträgerschaft bezeugt, dass der Park bei den Gemeinden, der Wirtschaft, den Institutionen/Organisationen und der Bevölkerung bezüglich Zielen und Finanzierung auf Akzeptanz stösst.
Es soll ersichtlich sein, für welchen Zeithorizont Ziele und Finanzierung beschlossen wurden (z. B. Budgetabstimmung, Beschluss der Gemeindeexekutive oder der Gemeindeversammlung). Die Nachweisdokumente werden beigelegt.
> Teil 1c Naturerlebnispark: Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung 15
8 Planung
> Schätzung der Kosten für die gesamte Dauer der Errichtung > Zusammenzug aller finanziellen Aufwände pro strategisches Ziel gemäss Abschnitt 6 des Managementplans > Grössere vorgesehene Investitionen (Infrastruktur, Veranstaltungen, Publikationen usw.)
8.1 Überblick über die Leistungen des Parks während der Errichtung
Der Abschnitt fasst pro strategisches Ziel des Parks die Projekte und Leistungsindikatoren gemäss Projektblättern zusammen. Die Tabelle enthält den Leistungsvorschlag des Kantons für eine allfällige Programmvereinbarung. Der Richtwert für die Anzahl Indikatoren liegt bei rund zehn pro Programmziel.
Programmziel: … Strategisches Ziel des Parks: …
Projekt Leistungsindikator Termin
> Projekt: bezeichnet das Projekt, in dessen Rahmen die Leistung erbracht wird. > Leistungsindikator: beschreibt die zu erbringende Leistung. > Termin: bezeichnet den Zeitpunkt, in dem die Leistung erbracht sein wird. Dies kann entweder ein genau definierter Zeitpunkt sein oder bei wiederkehrenden Leistungen eine Angabe wie «jährlich».
Ein Projektblatt kann die Kernaufgaben des Parkmanagements enthalten (Strategieentwicklung, Führung, Planung, Monitoring und Erfolgskontrolle, Repräsentation), ein anderes die Ausführung der Kommunikation (z. B. Kommunikationskonzepte, Medienarbeit, Präsentationen, Empfänge, Betrieb einer Website, Newsletter für Akteure usw.).
> Ein Projekt hat die Erarbeitung des Gesuchs um Verleihung des Parklabels zum Ziel
Pro strategisches Ziel ist die Formulierung mehrerer Leistungsindikatoren und Projekte möglich. Projekte können Leistungen zu mehreren strategischen Zielen beisteuern. Jede Leistung wird jedoch nur einmal erfasst.
8.2 Meilensteine und Termine
> Dauer der Errichtung > Tabellarische Übersicht über die Termin- und Meilensteinplanung
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 16
9 Erfolgskontrolle Art. 8 Abs. 2 PäV
Aus diesem Abschnitt soll ersichtlich sein, wie sich der Erfolg der Errichtung messen lässt. Der wichtigste Indikator für eine gelungene Errichtung ist die Erarbeitung des demokratisch legitimierten Gesuchs um Verleihung des Parklabels. Um die Erfolgskontrolle im Betrieb weiterführen zu können, empfiehlt es sich, diese soweit möglich bereits an den strategischen Zielen des Parks auszurichten.
10 Risikoanalyse
> Aufzeigen von internen und externen Risiken für die Errichtung
Hier ist die Parkträgerschaft gefordert, sich Gedanken darüber zu machen, welche internen und externen Faktoren oder Einflüsse die Errichtung gefährden könnten. Sie schätzt ab, wie gross die Tragweite (das Schadensausmass) und die Wahrscheinlichkeit einer derartigen Situation sind.
11 Budgetierung und Investitionsplanung
Der Abschnitt gibt einen tabellarischen Überblick über sämtliche Kosten der Errichtung. Eine detaillierte Beschreibung der Kosten ist in den Projektblättern enthalten.
11.1 Kosten pro Projekt
Projekt Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Total
Total
11.2 Finanzierungsschlüssel (Anteil Bund, Kanton, Gemeinden, Dritte usw.) pro Jahr
Finanzierungsquelle Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Total Gemeinden Erträge aus dem Betrieb Kanton (Pärke) Kanton (andere) Bund (Pärke) Bund (andere) Total
> Teil 1c Naturerlebnispark: Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung 17
Die Tabelle umfasst ausschliesslich Angaben zu Finanzmitteln. Materielle Beiträge (personelle Ressourcen, erlassene Mieten usw.) werden separat ausgewiesen (siehe unten). Der finanzielle Beitrag von Gemeinden, Sponsoren/Gönnern/Partnerschaften sowie allfällige Erträge aus dem Betrieb müssen mindestens 20 % des Budgets betragen. Bei jeder Finanzierungsquelle ist anzugeben, ob die Finanzierung zugesichert ist oder ob die Zusicherung eventuell noch aussteht (Nachweise sind beizulegen). Bei kantonsübergreifenden Projekten sind die Beiträge pro Kanton einzeln aufzuführen.
11.3 Materielle Beiträge
Materielle Beiträge Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Total Nicht verrechnete Arbeit (z. B. von Gemeinden, in Arbeitstagen) Freiwilligenarbeit (in Arbeitstagen)
Bei Bedarf können weitere Rubriken angefügt werden. Soweit wie möglich sind die einzelnen Rubriken zu erläutern (wer stellt die Beiträge zur Verfügung, wofür sind personelle Ressourcen vorhanden usw.).
11.4 Projekte ausserhalb von Art. 23k NHG
Sofern der Park ausserhalb der Programmvereinbarung nach Art. 23k des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) Projekte durchführt, können diese hier erläutert werden – beispielsweise in Form einer Tabelle.
Projektname und Beschreibung Finanzierungsquelle Dauer Kosten
11.5 Nachweis, dass die zumutbaren Selbsthilfemassnahmen der Region ausgeschöpft Art. 2 Abs. 2 PäV
sind
Gemäss Art. 23k Abs. 1 Bst. b NHG gewährt der Bund den Kantonen nur dann globale Finanzhilfen an die Errichtung, den Betrieb und die Qualitätssicherung von Pärken von nationaler Bedeutung, wenn die zumutbaren Selbsthilfemassnahmen und die übrigen Finanzierungsmöglichkeiten nicht ausreichen. Es ist aufzulisten, welche Bestrebungen diesbezüglich unternommen wurden.
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 18
11.6 Ausblick auf Betriebskosten
Nachfolgend sollen die jährlichen Kosten für den Betrieb abgeschätzt werden.
12 Anhang
Dem Managementplan können vorhandene Konzepte beigelegt werden (z. B. Arten- und Lebensraumförderung, Kommunikation, Umweltbildung und Sensibilisierung, Besucherlenkung/Mobilität, Fundraising) oder, falls verfügbar, die Ergebnisse der Selbstevaluation bezüglich der Qualität von Natur und Landschaft (vgl. «Qualität von Natur und Landschaft: Instrument zur Bewertung. Handbuch für die Feldaufnahmen und die Auswertung», BAFU 2009). Die Erarbeitung solcher Konzepte ist freiwillig, wird aber empfohlen.
> Teil 1c Naturerlebnispark: Gesuch um globale Finanzhilfen für die Errichtung 19
Kapitel C: Projektblätter
Die Projektblätter beinhalten eine detaillierte Beschreibung der Leistungen des Parks im Programmbereich Pärke von nationaler Bedeutung für die nächste Programmperiode. Sie liefern wichtige Hintergrundinformationen für die Beurteilung der angebotenen Leistungen und für die Bemessung der globalen Finanzhilfen durch das BAFU.
Aus einem Projektblatt geht hervor, welche Leistungen in die Laufzeit der Programmvereinbarung fallen, welche Kosten diese verursachen und wie der Finanzierungsschlüssel dafür aussieht. Die Form der Projektblätter richtet sich nach der unten stehenden Vorlage. Es ist möglich, dass ein Projekt über die Dauer einer Programmvereinbarung hinausläuft, die Angaben im Projektblatt beziehen sich jedoch stets auf die Dauer der Programmperiode. Projekte des Parks, die durch Bundesmittel ausserhalb des Programmbereichs «Pärke von nationaler Bedeutung» finanziert werden, sind separat aufzuführen.
Die Vorlage für die Erarbeitung von Projektblättern regelt die formellen Anforderungen. Die Grundlagen für die Bemessung globaler Finanzhilfen werden im Handbuch «Programmvereinbarungen im Umweltbereich» festgelegt. Dieses wird jeweils vor jeder neuen Programmperiode vom BAFU veröffentlicht.
Vorlage für die Erarbeitung von Projektblättern
Projektblatt Projektname Dieser soll selbsterklärend und für die Kommunikation geeignet sein. Projektnummer Dauer des Projekts Von … bis … (kann schon begonnen haben) oder Daueraufgabe Kurzbeschreibung des Projekts Beitrag zu den Zu welchen Wirkungsindikatoren des Parks leistet das Projekt einen Beitrag? Auf Wirkungsindikatoren des Parks welche Weise leistet es diesen? Bedeutung des Schlüsselprojekt: ja/nein Projekts für den Park Verbindung zu Abhängigkeiten und Wechselwirkungen von/mit weiteren Projekten sollen hier anderen Projekten beschrieben werden. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Schnittstellen/Verbindungen mit Projekten existieren, die durch andere Bundesstellen finanziert werden (Drittprojekte). Leistungen, die im Rahmen von Drittprojekten erbracht werden, dürfen nicht im Projektblatt figurieren und sind inhaltlich und finanziell vom Finanzhilfegesuch im Programmbereich «Pärke von nationaler Bedeutung» zu trennen.
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 20
Projektorganisation Projektleitung Name und Funktion der Projektleiterin oder des Projektleiters Partner Mitwirkende Partner und ihre Rollen Einbindung in übergeordnete Einbindung des Projekts in übergeordnete Planungsinstrumente bzw. -prozesse von Planungsinstrumente bzw. Gemeinde/Region/Kanton -prozesse
Projektstand, Leistungen und Wirkungen Projektstand Leistungen Beschreibung der wesentlichen Leistungen des Projekts in der kommenden Programmperiode Leistungs- Leistungsindikatoren, die in den Vorschlag für die Programmvereinbarung aufgeindikatoren nommen werden. Sie müssen spezifisch, messbar, erreichbar und terminiert sein.
Zeitplanung Das Projekt ist anhand einer Meilensteinplanung im zeitlichen Ablauf darzustellen. Nachstehend ist eine Minimalvariante abgebildet. Es steht der Parkträgerschaft frei, eine detaillierte Meilensteinplanung vorzulegen. Meilensteine/Aktivitäten Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4
Budgetierung und Finanzierung Gesamtkosten: CHF Verwendung der Mittel Für welche Leistungen fallen im Projekt die wesentlichen Kosten an (inkl. Schätzung)? Finanzierungsquelle 6 Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Total Gemeinden/Trägerschaft Erträge aus Betrieb Kanton (Pärke) Kanton (andere) Kanton Bund (Pärke) Bund (andere) Total Materielle Beiträge Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Total
6 Noch nicht gesicherte Beiträge mit * kennzeichnen
> Teil 2a Nationalpark: Gesuch um Verleihung des Parklabels 1
Nationalpark: Gesuch um Verleihung des Parklabels
Gesuch um Verleihung des Parklabels
Das Gesuch um Verleihung des Parklabels für einen Nationalpark umfasst drei Kapitel: den Antrag des Kantons (Kapitel A), den Parkvertrag (Kapitel B) sowie den Managementplan (Kapitel C). Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) legt in diesem Kapitel Form und Struktur eines Gesuchs um Verleihung des Parklabels fest. Für die Einreichung des Gesuchs beim BAFU ist darauf zu achten, dass die vorgegebene Struktur verwendet wird und dass die Inhalte vollständig sind. Das BAFU stellt zu diesem Zweck Vorlagen mit der spezifischen Struktur im MS-Word-Format zur Verfügung, welche die Parkträgerschaft und der Kanton mit Inhalten füllen können. Die erforderlichen Angaben werden in schwarzer, die methodischen Hinweise und Erläuterungen in blauer Schrift aufgeführt.
Das Gesuch um Verleihung des Parklabels wird durch die Parkträgerschaft unter Ein- In der Randspalte befinden sich bezug von Gemeinden, der Bevölkerung sowie von lokalen Unternehmen und Organi- die Verweise auf die rechtlichen sationen erarbeitet. Danach reicht die Parkträgerschaft ihre Gesuchsunterlagen beim Grundlagen verantwortlichen Kanton ein. Dieser prüft sie und leitet sie zusammen mit seinem Antrag an das BAFU weiter. Bei kantonsübergreifenden Projekten verfasst der federführende Kanton einen konsolidierten Antrag im Namen aller beteiligten Kantone. Das Parklabel wird für die Dauer von zehn Jahren verliehen.
Erläuterungen zur Einordnung des Labelgesuchs im Errichtungsprozess eines Parks finden sich in der Einleitung des vorliegenden Handbuchs.
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 2
Kapitel A: Antrag des Kantons
Der Kanton bildet die Schnittstelle zwischen Bund und Parkträgerschaft. Letztere reicht das Gesuch um Verleihung des Parklabels beim federführenden Kanton ein. Dieser prüft die Gesuchsunterlagen und leitet sie zusammen mit seinem Antrag an das BAFU weiter.
Der Antrag des Kantons um Verleihung des Parklabels kann mit dem Verweis auf Parkvertrag und Managementplan kurz gefasst werden. Er enthält jedoch mindestens die nachstehenden Aspekte.
Bei kantonsübergreifenden Gesuchen sind die Angaben für alle Kantone einzureichen.
Resultat der Prüfung der Gesuchsunterlagen durch den Kanton
> Zusammenfassung der Prüfung > Antrag des Kantons an den Bund
Finanzielle Sicherung Art. 2 Abs. 2 PäV
> Finanzielle Unterstützung des Kantons für den Park (Falls z. B. ein Beschluss des Regierungsrats und/oder eine kantonale Rechtsgrundlage vorliegt, kann diese beigelegt und darauf verwiesen werden.) > Weitere Unterstützung durch den Kanton (materiell, personell)
Räumliche Sicherung Art. 27 PäV
> Räumliche Sicherung des Parkgebiets auf kantonaler Ebene (insb. erforderliche Bezeichnung des Parks im Richtplan gemäss Art. 27 PäV 1)
Sicherung der Kernzone
> Instrumente zur behörden- und eigentümerverbindlichen Sicherung der Kernzone > Übersicht über die bestehenden Schutzbauten (Schutzbautenkataster) und Schutzwälder (kantonale Schutzwaldausscheidung oder falls nicht vorhanden die entsprechende Hinweiskarte) und über die bestehenden Erschliessungen und Infrastrukturen für den Unterhalt und die Pflege des Parks, der Schutzbauten und Schutzwälder > Naturgefahrenprozesse, die Schutzmassnahmen im Perimeter des Parks oder ausgehend von diesem erforderlich machen, sowie Lösungsansätze im Fall von Konflikten (inkl. Gefahrenzonen, Gefahrenkarten oder Gefahrenhinweiskarten) > Perimeter geplanter Projekte (Schutzbauten nach WaG und WBG/Vorstudien, Bauprojekte)
1 Bitte beachten: www.bafu.admin.ch/paerke/04405/05791/index.html?lang=de, Merkblatt «Bezeichnung von Pärken nach NHG im kantonalen
Richtplan»
> Teil 2a Nationalpark: Gesuch um Verleihung des Parklabels 3
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
> Zusammenarbeit mit anderen Kantonen bei kantonsübergreifenden Projekten, Art. 3 Abs. 2 PäV insbesondere Regelungen bezüglich der (Mit-)Finanzierung (Abkommen, Verträge) > Zusammenarbeit mit anderen Ländern bei länderübergreifenden Projekten, insbesondere Regelungen bezüglich der (Mit-)Finanzierung (Abkommen, Verträge)
Abstimmung mit Sachplänen und Konzepten des Bundes
Der Kanton gewährleistet die Abstimmung mit den Sachplänen und Konzepten des Bundes nach Art. 13 des Raumplanungsgesetzes (RPG). Namentlich klärt er mögliche Konflikte zwischen dem geplanten Park und den nachstehenden Sachplänen:
> Sachplan Fruchtfolgeflächen (SP FFF) > Sachplan Verkehr (SPV) > Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL)
Gemäss Art. 17 Abs. 4 PäV wird die Kernzone in der Luftfahrkarte nach Art. 61 Bst. a der Verordnung vom 23. November 1994 über die Infrastruktur der Luftfahrt eingetragen mit dem Hinweis auf die beim Überflug erforderliche Rücksichtnahme.
> Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) > Sachplan geologische Tiefenlager (SGT) > Sachplan Militär (SPM) > Nationales Sportanlagenkonzept (NASAK)
Informationen zu den Sachplänen finden sich unter: http://map.sachplan.admin.ch/
Parkstrategie des Kantons (falls vorhanden) Art. 3 Abs. 1 Bst. a PäV
> Parkstrategie des Kantons und Übereinstimmung mit dem vorliegenden Projekt > Einbettung der Parkstrategie des Kantons in übergeordnete kantonale Strategien (z. B. Biodiversität, Landschaft, Nachhaltigkeit) > Weitere Bestrebungen zur Errichtung von Pärken von nationaler Bedeutung im Kanton
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 4
Kapitel B: Parkvertrag Art. 26 Abs. 1 PäV
Der Vertrag zwischen den Parkgemeinden und der Parkträgerschaft (Parkvertrag) garantiert die langfristige Bindung der Gemeinden an den Park. Er wird für die Dauer von mindestens zehn Jahren abgeschlossen.
Mit dem Parkvertrag legen die Parkgemeinden die Leitplanken für die Entwicklung des Parks fest. Dazu gehören insbesondere die strategischen Ziele, organisatorische Vorkehrungen zur Erreichung dieser Ziele, die räumliche Festlegung des Perimeters und die finanziellen Verpflichtungen der Parkgemeinden. Ferner ist zu regeln, wer für die Erarbeitung und Verabschiedung des Managementplans sowie für die Entwicklung der Vierjahresplanung verantwortlich zeichnet.
Sämtliche Änderungen des Parkvertrags während des Betriebs sind dem BAFU zur Prüfung vorzulegen. Allfällige geplante Änderungen können dem BAFU auch zur Vorprüfung unterbreitet werden.
Falls pro Gemeinde ein separater Parkvertrag unterzeichnet wird, müssen die mit * markierten Punkte bei allen Verträgen identisch sein.
1 Parkgemeinden als Vertragspartner*
> Alle Gemeinden, die mit ihrem Gebiet ganz oder teilweise am Parkperimeter beteiligt sind
Die betroffenen Gemeinden sind namentlich in einer Liste aufzuführen. Diese ist nach Kern- und Umgebungszone des Parks unterteilt. Detaillierte Angaben der Parkgemeinden sollen im Kapitel C des Gesuchs gemacht werden.
Aus dem Parkvertrag beziehungsweise dem Anhang dazu geht hervor, wann und durch welches zuständige Gemeindeorgan der Vertrag genehmigt wurde (betrifft alle am Park beteiligten Gemeinden).
2 Perimeter und Zonierung Art. 16 PäV
> Übersichtskarte des Perimeters und der Zonierung des Parkgebiets
Der Perimeter von Kern- und Umgebungszone ist präzis anzugeben und anhand einer geeigneten Übersichtskarte (Massstab 1:25 000) pro Gemeinde darzustellen. Die Grundlagen, welche die räumliche Sicherung der Kernzone regeln, sind dem Parkvertrag als Anhang beizulegen. Sie bestimmen insbesondere die im Perimeter der Kernzone möglichen Nutzungen und Infrastrukturen. Dabei muss der Grundsatz der freien Entwicklung der Natur respektiert werden (Art. 17 PäV).
Der oder die für das Projekt verantwortlichen Kantone gewährleisten gemeinsam mit den Gemeinden die räumliche Sicherung der Kernzone, und der Bund prüft, ob die entsprechenden Bestimmungen mit seinen rechtlichen Grundlagen vereinbar sind.
> Teil 2a Nationalpark: Gesuch um Verleihung des Parklabels 5
3 Zweck des Parks – strategische Ziele für die zehnjährige Betriebsphase*
Im Zweckartikel des Parkvertrags werden die strategischen Ziele des Parks festgelegt. Diese bilden den Rahmen für die Tätigkeiten des Parks während der zehnjährigen Betriebsphase. Die strategischen Zielsetzungen sollen alle Programmziele für Nationalpärke abdecken (vgl. Teil «Einleitung» des vorliegenden Handbuchs). Sie werden im kantonalen Richtplaneintrag übernommen, damit sie auch für den Kanton und den Bund verbindlich sind (vgl. Art. 9 RPG).
4 Räumliche Sicherung
In diesem Artikel verpflichten sich die Gemeinden, die Bestimmungen zu Kern- und Umgebungszone gemäss kantonalem Richtplan bis zur Labelverleihung in die kommunalen Planungsgrundlagen aufzunehmen. Die relevanten Planungsgrundlagen pro Gemeinde sind in einer Liste aufzuführen.
Mit der Unterzeichnung des Vertrags verpflichten sich die Gemeinden, ihre eigenen Aktivitäten, vor allem die raumwirksamen wie etwa die Ortsplanung, auf die strategischen Ziele des Parks auszurichten. Insofern hat der Vertrag einen behördenverbindlichen Status.
5 Organisation der Trägerschaft* Art. 25 PäV
> Rechtsform der Trägerschaft
Die PäV macht keine Vorschriften hinsichtlich der Rechtsform für eine Trägerschaft eines Parks. Die Gemeinden müssen jedoch massgeblich in der Parkträgerschaft vertreten sein. Diese Forderung ist dann erfüllt, wenn die Gemeinden bei Abstimmungen über das absolute Mehr verfügen. In diesem Artikel ist die Umsetzung der Anforderungen gemäss Art. 25 PäV zu konkretisieren.
6 Finanzielle und anderweitige Beiträge der Parkgemeinden Art. 26 Abs. 2 Bst. d PäV
Im Parkvertrag werden die Mindestbeiträge der Gemeinden an den Park während der zehnjährigen Betriebsphase geregelt. Die detaillierte Budgetierung der Parkträgerschaft einschliesslich der nach Art. 26 Abs. 2 Bst. d PäV erforderlichen Finanzplanung erfolgt im Gesuch um globale Finanzhilfen.
> Jährliche finanzielle Sockelbeiträge der Parkgemeinden
In diesem Artikel verpflichten sich die Gemeinden zu jährlichen finanziellen Beiträgen an den Park beziehungsweise dessen Trägerorganisation.
> Ausserordentliche finanzielle Beiträge der Parkgemeinden
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 6
Neben den ordentlichen finanziellen Beiträgen können sich einzelne Gemeinden auch für ausserordentliche, zeitlich befristete Engagements in bestimmten Projekten eines Parks verpflichten (z. B. Aufbau eines Managementzentrums oder spezifische Infrastrukturbeiträge). Solche speziellen finanziellen Beiträge sind an dieser Stelle festzuhalten.
> Anderweitige Beiträge in Form von Eigenleistungen oder materiellen Leistungen der Parkgemeinden
Es ist auch möglich, einen Teil der Gemeindebeiträge in Form von Eigenleistungen (z. B. personelle Ressourcen, Infrastruktur oder Material) zu erbringen. Diese können, wenn relevant und erwünscht, bereits im Parkvertrag erfasst werden.
7 Änderungen des Parkvertrags*
In diesem Artikel werden die Bedingungen einer Vertragsänderung festgehalten.
8 Kündigung des Parkvertrags*
In diesem Artikel werden die Bedingungen einer Vertragskündigung festgehalten. Art. 26 Abs. 3 PäV
9 Erarbeitung und Verabschiedung von Managementplan und
Vierjahresplanung für den Betrieb*
> Verabschiedung zuhanden Bund und Kanton
Es ist zu regeln, wer für die Genehmigung und Einreichung des Managementplans und der Vierjahresplanung bezüglich des Betriebs zuhanden von Kanton und Bund zuständig ist. Die Parkgemeinden können diese Aufgabe an die Trägerschaft des Parks delegieren.
10 Inkrafttreten, Dauer und Erneuerung*
Dieser Artikel beinhaltet, wann und unter welchen Bedingungen der Parkvertrag in Kraft tritt. Eine mögliche Voraussetzung ist etwa die Anerkennung des Parks durch den Bund, das heisst die Verleihung des Parklabels.
Ferner sind an dieser Stelle die Dauer (mindestens zehn Jahre) sowie das Vorgehen für die Erneuerung des Vertrags zu fixieren.
11 Anhang*
Regelung von Nutzungen in der Kernzone für alle betroffenen Gemeinden.
> Teil 2a Nationalpark: Gesuch um Verleihung des Parklabels 7
Kapitel C: Managementplan für den Betrieb eines Nationalparks 2
Der Managementplan gibt Auskunft über die relevanten Themenbereiche für einen Park von nationaler Bedeutung. Die Abschnitte 2 bis 6 richten sich nach den Zielen des Programms «Pärke von nationaler Bedeutung» («Programmziele» vgl. Teil «Einleitung» des vorliegenden Handbuchs sowie die fachspezifischen Erläuterungen zur Programmvereinbarung im Bereich Pärke von nationaler Bedeutung des Handbuchs «Programmvereinbarungen im Umweltbereich»).
1 Zusammenfassung
Der Managementplan ist mit einer Zusammenfassung einzuleiten. Idealerweise wird diese so formuliert, dass sie auch zu Kommunikationszwecken gegenüber Partnern verwendet werden kann. Im Minimum umfasst sie folgende Aspekte:
> Kurzporträt des Parks > Wesentliche Meilensteine der abgelaufenen Errichtungs- bzw. Betriebsphase > Zusammenfassung der strategischen Ausrichtung
2 Biodiversität und Landschaft Art. 15 PäV
Das Gebiet eines Parks von nationaler Bedeutung zeichnet sich durch seine hohen Natur- und Landschaftswerte aus. Der Schwerpunkt im Bereich Biodiversität und Landschaft richtet sich in Nationalpärken nach der Zonierung. In der Kernzone steht die Sicherstellung der freien Entwicklung der Natur im Zentrum. Hier wird die Natur sich selbst überlassen. Erholung, Bildung, Naturerlebnis und Forschung sind so weit möglich, als sie die natürlichen Prozesse nicht beeinträchtigen. Das Parkmanagement sichert in Zusammenarbeit mit Kanton, Gemeinden und Grundeigentümern den Schutz der Kernzone.
Die Umgebungszone nimmt aus Sicht von Biodiversität und Landschaft zwei wichtige Funktionen wahr: Einerseits bildet sie einen Puffer für die Kernzone. Andererseits dient sie dem Schutz und der Aufwertung von Biodiversität und Landschaft sowie der Vernetzung.
Der Abschnitt zum Thema Biodiversität und Landschaft ist mittels Übersichtskarten, die auf der Basis des geografischen Informationssystems (GIS) ausgearbeitet wurden (= georeferenziert), illustriert darzustellen.
2 Auflagen aus früheren Prüfberichten des BAFU sind im Managementplan für den Betrieb zu berücksichtigen.
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 8
2.1 Situationsanalyse Art. 16 PäV
Tabelle mit Kennzahlen zu den einzelnen Parkgemeinden
> Gemeinde: Name und Fläche > Biogeografische Region > Höhe: Meter über Meer; von/bis; ungefähre mittlere Höhe > Bevölkerungszahl
Übersicht Parkperimeter
> Beschreibung der verschiedenen Landschaftstypen
Die Beschreibung kann beispielsweise gestützt auf die Landschaftstypologie der Bundesämter für Raumentwicklung (ARE), Statistik (BFS) und Umwelt (BAFU) erfolgen:
> Siedlungsstruktur > Flora und Fauna: Lebensgemeinschaften und seltene/besondere Arten; Aufführung gemäss Liste der national prioritären Arten und Roter Liste
Die entsprechenden Informationen finden sich unter:
> Ökologische Vernetzung innerhalb des Perimeters > Landschafts- und Biotopschutzgebiete, ihr Status (Bund/Kanton/Gemeinden/Private) und ihre Flächenanteile am Park > Potenzial für die Schaffung von Naturwaldreservaten (basierend auf nationalem Waldreservatskonzept) > Nationale und kantonale Wildschutz- und Wildruhezonen > Inventarisierte Siedlungen, Ortsbilder und Verkehrswege (z. B. ISOS, IVS) > Inventarisierte Einzelobjekte, sofern für den Park von besonderem Wert > Charakteristische Nutzungen und Bewirtschaftungsformen > Vorhandene und voraussichtliche schwerwiegende Beeinträchtigungen
Es sind auch Beeinträchtigungen darzustellen, die sich erst in Zukunft in der Landschaft manifestieren. Darunter fallen Infrastrukturvorhaben oder Nutzungsänderungen, die sich in Planung befinden und die später eine wesentliche Auswirkung auf Landschaft und/oder Lebensräume haben. Ferner sind Beeinträchtigungen aufzuzeigen, die nicht abhängig sind von einer permanenten Infrastruktur, so etwa regelmässig stattfindende Kultur- oder Sportveranstaltungen mit relevanter Auswirkung auf Biodiversität und Landschaft.
> Bereits laufende und für den Park relevante Massnahmen zum Schutz und zur Aufwertung von Natur und Landschaft: Überblick über Art und Stand der Massnahmen im Park (z. B. Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen, Moorschutz)
3 Gemäss Festlegung BAFU: www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/00207/index.html?lang=de
> Teil 2a Nationalpark: Gesuch um Verleihung des Parklabels 9
> Massnahmen für den Herdenschutz und das Grossraubtiermanagement > Wildpopulationen und Wildtierkorridore > Geltende Regelungen von Jagd und Fischerei
Es ist ein Wildmanagementkonzept zu erarbeiten, das die Auswirkungen des Jagdverbots in der Kernzone auf die Kern- und die Umgebungszone ausweist. Das Konzept gibt auch Auskunft über allfällige Massnahmen zur Regulierung von Beständen jagdbarer Arten zur Verhütung erheblicher Wildschäden.
Weitere wesentliche Informationen sind zu finden unter: > Bundesamt für Statistik: www.bfs.admin.ch > Geoportal der Schweizerischen Eidgenossenschaft: http://map.geo.admin.ch/
Zonierung
> Übersichtskarte des Parkperimeters und dessen Zonierung
Der Parkperimeter und dessen Zonierung sind anhand geeigneter Übersichtskarten darzustellen, und die gewählte Begrenzung ist aus naturräumlicher, institutionellpolitischer, ökonomischer und geografischer Sicht zu erläutern und zu begründen.
Begründung der Kernzone Art. 16 und 17 PäV
Zur Begründung der Kernzone sind neben den oben genannten Aspekten auch die in Art. 16 PäV festgehaltenen Mindestanforderungen zu berücksichtigen. Diese umfassen namentlich:
> Fläche der Kernzone > Fläche der Kernzone unter der Waldgrenze (mind. 25 km²) > Beschreibung des Potenzials der Naturdynamik aufgrund des Prozessschutzes > Grössenverhältnis zur Umgebungszone > Bei einer Fragmentierung der Kernzone (Art. 16 Abs. 2 PäV): Begründung und Massnahmen zur Vernetzung der Teilflächen
Bei einer Fragmentierung der Kernzone erhöht sich die Mindestfläche um 10 %. Die Kernzone kann in höchstens fünf Teilflächen aufgeteilt werden. Zudem muss das grösste Element mindestens zwei Drittel der Mindestfläche der Kernzone umfassen. Der genetische Austausch zwischen den einzelnen Elementen der Kernzone ist zu gewährleisten.
> Bestehende Aktivitäten/Nutzungen und deren Regelung innerhalb der Kernzone (Jagd, Fischerei, Alp- und Forstwirtschaft, Freizeit, Sport usw.). Bezüglich Wintersport ist insbesondere die Wildtierverträglichkeit bestehender Routen nachzuweisen. > Bestehende Bauten und Anlagen in der Kernzone > Abweichungen in der Kernzone gemäss Art. 17 Abs. 2 PäV > Schutzbestimmungen zur Sicherstellung der freien Entwicklung der Natur
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 10
Hier wird Auskunft darüber erteilt, wie die in Art. 17 PäV genannten Massnahmen zur freien Entwicklung der Natur umgesetzt werden.
> Nachweis, dass die oben beschriebenen Aktivitäten/Nutzungen sowie Bauten und Anlagen (unter Berücksichtigung der Abweichungen) die Anforderungen gemäss Art. 17 PäV nicht verletzen > Massnahmen zur Bekanntmachung von Schutzbestimmungen in der Kernzone
Begründung der Umgebungszone Art. 18 PäV
> Beschreibung der Umgebungszone > Begründung und Darlegung der Pufferfunktion
Die detaillierte Analyse der Umgebungszone erfolgt mit dem vom BAFU zur Verfügung gestellten Instrument zur Bewertung der Qualität von Natur und Landschaft. Die aktuelle Version (Handbuch und Excel-Tabelle) ist zu finden unter
2.2 Analyse von Stärken/Schwächen und Chancen/Risiken
Hier wird das Fazit aus den vorangehenden Erläuterungen gezogen. Das geschieht auf der Basis eines Stärken/Schwächen-Profils und einer Chancen/Risiken-Analyse. Dieses Instrument, die sogenannte SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats), dient der Formulierung parkspezifischer strategischer Ziele.
Stärken und Schwächen
> Stärken > Schwächen
Die Stärken und Schwächen beziehen sich auf interne Gegebenheiten und Zustände, die im Gestaltungsbereich des Parkmanagements und der Parkgemeinden liegen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Stärken und Schwächen auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
> Teil 2a Nationalpark: Gesuch um Verleihung des Parklabels 11
Chancen und Risiken
> Chancen > Risiken
Chancen und Risiken beziehen sich auf externe Gegebenheiten und Entwicklungen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Chancen und Risiken auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
2.3 Strategische Ziele
Ausgehend von der SWOT-Analyse sind die strategischen Ziele des Parks zu formulieren und zu begründen. > Strategische Ziele
3 Förderung der nachhaltigen Nutzung von natürlichen Ressourcen Art. 18 Abs.2 PäV
In der Umgebungszone finden die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten der ansässigen Bevölkerung statt. Die wirtschaftliche Entwicklung fördert eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und steht im Einklang mit der Erhaltung und Förderung von Biodiversität und Landschaft sowie des baulichen Erbes.
3.1 Situationsanalyse
Sozioökonomische Situation
> Bevölkerungszahl, Bevölkerungsstruktur > Pendlerstatistik > Siedlungsstruktur > Anzahl Arbeitsplätze und Sektoralstruktur > Wirtschaftszweige > Tourismus (Entwicklung; Struktur; touristische Angebote/Besonderheiten; Gaststätten; Hotellerie und Parahotellerie, insbesondere Anzahl der Betriebe, Betten und Logiernächte; Auslastung, Herkunft der Gäste, Aufenthaltsdauer, Qualitätsstandards; Tagestourismus; Tourismusabhängigkeit der übrigen Wirtschaftszweige usw.) > Waldwirtschaft / Nutzung des Waldes (Anteil Wald in privatem/öffentlichem Besitz, prioritäre Nutzungen, Erschliessungssituation, Schutzfunktion usw.) sowie Holzwirtschaft > Landwirtschaft / landwirtschaftliche Nutzungen (Betriebsgrössen, Nutzungsmuster, Beschäftigte, Anteil Biobetriebe usw.) > Übrige Wirtschaftszweige mit besonderer Relevanz für den Park (Gewerbe, Bildung und Forschung, Industrie usw.) > Kulturelle Werte (z. B. Brauchtum, Feste usw.)
4 Für die Kernzone reicht als strategisches Ziel «Sicherstellung der freien Entwicklung der Natur». Dieses muss nicht hergeleitet oder begründet
werden, da es sich um einen expliziten Auftrag aus der nationalen Gesetzgebung handelt.
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 12
Für alle Aspekte sind die bisherige Entwicklung, der aktuelle Zustand und die zu erwartenden Tendenzen zu beschreiben.
Die Beschreibung beziehungsweise die Datengrundlage liefert detaillierte und umfassende Informationen, damit darauf basierend eine schlüssige Analyse der Stärken und Schwächen sowie der Chancen und Risiken gemacht werden kann. Die hier zusammengestellten Daten und Informationen sind die Grundlage für die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen.
Weitere wesentliche Informationen sind zu finden unter: > Bundesamt für Statistik: www.bfs.admin.ch > Geoportal der Schweizerischen Eidgenossenschaft: http://map.geo.admin.ch/
Besucherinnen und Besucher
> Beschreibung der prioritären Zielgruppen (Besuchergruppen, Herkunft) und der bereits vorhandenen Angebote > Sonstige potenzielle Besucherinnen und Besucher des Parks > Plausibles Potenzial für Besucherinnen und Besucher (min./max.-Szenarien)
Mobilität, Erschliessung und Verkehr inklusive Verkehrsströme (MIV, ÖV, sanfte Mobilität)
> Vorhandene Erschliessung (Strassen und Schienennetz, touristische Transportanlagen, Gebirgslandeplätze, Flugplätze) > Vorhandene Erschliessung für den Langsamverkehr (Wander- und Velowege usw.) > Frequenzen und Kapazitäten des öffentlichen Verkehrs und der touristischen Transportanlagen > Mobilitätskonflikte im Park > Laufende und geplante Massnahmen zur Besucherlenkung
Die Erschliessungssituation eines Parks ist auch im Hinblick auf die Besucherlenkung wichtig. Ziel ist es nicht, Detailinformationen zu geben, sondern einen Überblick über die aktuellen Verkehrsströme (Strasse und Schiene) und über die Nutzung des ÖV- Angebots zu gewähren (Darstellung idealerweise mittels Übersichtskarten).
Waren, Dienstleistungen und Marktsituation Art. 11 ff. PäV
> Einzigartigkeit der Waren und Dienstleistungen aus dem Parkgebiet > Märkte für Waren und Dienstleistungen aus dem Parkgebiet > Waren und Dienstleistungen sowie Wertschöpfungsketten, die mit einem Produktelabel ausgezeichnet werden könnten > Vertriebskanäle und -kooperationen > Bestehende Partnerschaften mit Produktions- und Dienstleistungsbetrieben > Potenzielle Partnerschaften mit Produktions- und Dienstleistungsbetrieben
> Teil 2a Nationalpark: Gesuch um Verleihung des Parklabels 13
Märkte und Vertriebskanäle der Waren und Dienstleistungen mit einem engen Bezug zum Park sind qualitativ und soweit möglich auch quantitativ zu beschreiben. Im Vordergrund stehen dabei Waren und Dienstleistungen, die das Potenzial für eine künftige Auszeichnung mit dem Produktelabel aufweisen. Von zentralem Interesse sind hier primär die Darstellung des Istzustandes und eine Analyse des Potenzials. Konkrete Massnahmen und Projekte sind Bestandteil des Finanzhilfegesuchs.
3.2 Analyse von Stärken/Schwächen und Chancen/Risiken
Hier wird das Fazit aus den vorangehenden Erläuterungen gezogen. Das geschieht auf der Basis eines Stärken/Schwächen-Profils und einer Chancen/Risiken-Analyse. Dieses Instrument, die sogenannte SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats), dient der Formulierung parkspezifischer strategischer Ziele.
Stärken und Schwächen
> Stärken > Schwächen
Die Stärken und Schwächen beziehen sich auf interne Gegebenheiten und Zustände, die im Gestaltungsbereich des Parkmanagements und der Parkgemeinden liegen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Stärken und Schwächen auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
Chancen und Risiken
> Chancen > Risiken
Chancen und Risiken beziehen sich auf externe Gegebenheiten und Entwicklungen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Chancen und Risiken auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
3.3 Strategische Ziele
Ausgehend von der SWOT-Analyse sind die strategischen Ziele des Parks zu formulieren und zu begründen.
> Strategische Ziele
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 14
4 Sensibilisierung und Umweltbildung Art. 23f Abs. 2 Bst a-b NHG
Ein Nationalpark trägt zur Sensibilisierung und Umweltbildung der ansässigen Bevölkerung sowie der Besucherinnen und Besucher bei und begünstigt deren Erholung. Die Angebote sollen entsprechend den Zielsetzungen für einen Nationalpark naturnah gestaltet werden.
4.1 Situationsanalyse
> Thematische Schwerpunkte > Zielgruppen > Instrumente > Bestehende Strukturen und Angebote
4.2 Analyse von Stärken/Schwächen und Chancen/Risiken
Hier wird das Fazit aus den vorangehenden Erläuterungen gezogen. Das geschieht auf der Basis eines Stärken/Schwächen-Profils und einer Chancen/Risiken-Analyse. Dieses Instrument, die sogenannte SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats), dient der Formulierung parkspezifischer strategischer Ziele.
Stärken und Schwächen
> Stärken > Schwächen
Die Stärken und Schwächen beziehen sich auf interne Gegebenheiten und Zustände, die im Gestaltungsbereich des Parkmanagements und der Parkgemeinden liegen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Stärken und Schwächen auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
Chancen und Risiken
> Chancen > Risiken
Chancen und Risiken beziehen sich auf externe Gegebenheiten und Entwicklungen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Chancen und Risiken auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
4.3 Strategische Ziele
Ausgehend von der SWOT-Analyse sind die strategischen Ziele des Parks zu formulieren und zu begründen.
> Strategische Ziele
> Teil 2a Nationalpark: Gesuch um Verleihung des Parklabels 15
5 Forschung
Ein Nationalpark dient der wissenschaftlichen Forschung, insbesondere über die ein- Art. 23f Abs. 2 Bst c NHG heimische Tier- und Pflanzenwelt, ihre Lebensräume sowie über die natürliche Entwicklung von Biodiversität und Landschaft. Die Trägerschaft eines Nationalparks sorgt in Absprache mit den bestehenden anerkannten Forschungsinstitutionen für die Koordination der wissenschaftlichen Forschung und für die systematische Überwachung der natürlichen Prozesse (Monitoring) im Park. Die Parkträgerschaft nimmt dabei auch die Funktion einer Vermittlerin und Ermöglicherin von Forschungsprojekten im Park wahr.
5.1 Situationsanalyse
> Grundzüge der Forschungskonzeption des Parks
Die Parkverantwortlichen zeigen auf, wie sich die Forschung an den grundlegenden Zielsetzungen des Parks orientiert. In einem separaten Konzept werden die prioritären Aufgabenbereiche der Forschung sowie deren Schwerpunkte definiert und begründet. Soweit sinnvoll, wird bereits bei der Erarbeitung des Konzepts der Bezug zu den vergleichenden Forschungsthemen der Parkforschung Schweiz 5 und zur internationalen Parkforschung hergestellt.
> Forschungsorganisation und -koordination
Die Parkträgerschaft beschreibt, wie das Forschungskonzept umgesetzt werden soll. Das heisst, sie konkretisiert, für welche Aufgabenbereiche und Schwerpunkte Beziehungen zu Forschungsinstitutionen bestehen oder aufgebaut werden müssen, wie der Wissenstransfer von der Forschung zum Parkmanagement und zur Öffentlichkeit (ansässige Bevölkerung und sowie Besucherinnen und Besucher) gewährleistet wird, welche Infrastrukturen zur Verfügung gestellt werden können, welche Leistungen von Forschenden erwünscht sind und welche Möglichkeiten zur Finanzierung bestehen. Das Parkmanagement legt fest, wer für die Ausrichtung der Forschung zuständig ist. Wird eine Forschungskommission eingesetzt, bestimmt das Parkmanagement ihre Aufgaben.
Zur Forschungsorganisation gehören auch die Organisation der Datenablage und die Führung einer Projektdatenbank. In diesen Bereichen müssen die Parkverantwortlichen die Zusammenarbeit mit dem GIS-Projekt des Netzwerks Schweizer Pärke und der Koordinationsstelle Parkforschung Schweiz ausweisen.
Ferner zeigt das Parkmanagement auf, mit welchen Pärken eine Zusammenarbeit zu welchen Forschungsthemen angestrebt wird und wie diese aussieht.
5 www.parkforschung.ch/d/
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 16
5.2 Analyse von Stärken/Schwächen und Chancen/Risiken
Hier wird das Fazit aus den vorangehenden Erläuterungen gezogen. Das geschieht auf der Basis eines Stärken/Schwächen-Profils und einer Chancen/Risiken-Analyse. Dieses Instrument, die sogenannte SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats), dient der Formulierung parkspezifischer strategischer Ziele.
Stärken und Schwächen
> Stärken > Schwächen
Die Stärken und Schwächen beziehen sich auf interne Gegebenheiten und Zustände, die im Gestaltungsbereich des Parkmanagements und der Parkgemeinden liegen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Stärken und Schwächen auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
Chancen und Risiken
> Chancen > Risiken
Chancen und Risiken beziehen sich auf externe Gegebenheiten und Entwicklungen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Chancen und Risiken auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
5.3 Strategische Ziele
Ausgehend von der SWOT-Analyse sind die strategischen Ziele des Parks zu formulieren und zu begründen.
> Strategische Ziele
6 Management, Kommunikation, räumliche Sicherung
Bei ihrer Tätigkeit sichert und überwacht die Parkträgerschaft laufend die Zielerreichung (Effektivität) und garantiert ein wirtschaftliches und fachkundiges Management (Effizienz). Sie ermöglicht die Mitwirkung der Bevölkerung und unterstützt die Gemeinden in ihrem Bestreben, ihre raumwirksamen Tätigkeiten auf die Zielsetzungen des Parks abzustimmen. Darüber hinaus sorgt sie für die Bekanntmachung des Parks unter Verwendung des Parklabels und fördert die Zusammenarbeit und den Austausch mit Pärken im In- und Ausland.
> Teil 2a Nationalpark: Gesuch um Verleihung des Parklabels 17
6.1 Situationsanalyse
Management Art. 25 PäV
> Rolle des Parks in der Region > Managementleistungen für die Region > Anschub von und Beteiligung an Projekten Dritter
Mitwirkung von lokalen und regionalen Akteuren
> Prozesse und Instrumente zur Sicherstellung der Mitwirkung > Liste der wichtigsten Akteure und ihrer gegenwärtigen Rolle
Die Parkträgerschaft ist verpflichtet, die Mitwirkung interessierter Akteure im Parkgebiet zu ermöglichen. Sie sollen deshalb aufgelistet werden (Unternehmen, Organisationen, Körperschaften jeglicher Art wie etwa Burgergemeinden und Korporationen). Ausserdem ist über ihre Involvierung in den Projekten/Aktivitäten des Parks zu informieren. Für einen Park ist es unabdingbar, dass nicht nur mit den Mitgliedern der Trägerschaft intensiv und effizient zusammengearbeitet wird, sondern auch mit weiteren für den Park wichtigen Akteuren.
Zusammenarbeit mit Partnern ausserhalb des Parkgebiets
> Zusammenarbeit mit Gemeinden oder Städten ausserhalb des Parkgebiets > Zusammenarbeit mit Verantwortlichen anderer Parkprojekte und Pärke im In- und Ausland > Themenbezogene Zusammenarbeit mit verschiedensten Institutionen, evtl. auch ausserhalb des Parks, wie Museen, Bildungszentren usw.
Kommunikation
> Schwerpunkte der Kommunikation > Bestehende Kommunikationskanäle für Parkangebote > Beitrag des Parks zur Kommunikation/Bekanntmachung der Schweizer Pärke
Räumliche Sicherung
> Beteiligung an raumplanerischen und anderen Vorhaben Art. 27 PäV
Insbesondere sollen hier der Einbezug der Parkträgerschaft in die kommunale Nutzungsplanung beziehungsweise die regionale Richtplanung (wo vorhanden) sowie sonstige raumplanerisch relevante Vorhaben (beispielsweise Projekte zur regionalen Entwicklung oder Landschaftsqualitätsbeiträge) erläutert werden.
> Vertretung des Parks in verschiedenen Arbeitsgruppen usw. > Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeiten der Gemeinden auf die Anforderungen des Parks
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 18
6.2 Analyse von Stärken/Schwächen und Chancen/Risiken
Hier wird das Fazit aus den vorangehenden Erläuterungen gezogen. Das geschieht auf der Basis eines Stärken/Schwächen-Profils und einer Chancen/Risiken-Analyse. Dieses Instrument, die sogenannte SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats), dient der Formulierung parkspezifischer strategischer Ziele.
Stärken und Schwächen > Stärken > Schwächen
Die Stärken und Schwächen beziehen sich auf interne Gegebenheiten und Zustände, die im Gestaltungsbereich des Parkmanagements und der Parkgemeinden liegen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Stärken und Schwächen auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
Chancen und Risiken > Chancen > Risiken
Chancen und Risiken beziehen sich auf externe Gegebenheiten und Entwicklungen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Chancen und Risiken auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
6.3 Strategische Ziele
Ausgehend von der SWOT-Analyse sind die strategischen Ziele des Parks zu formulieren und zu begründen.
> Strategische Ziele
7 Fazit und Positionierung
7.1 Fazit
An dieser Stelle erfolgt die Zusammenfassung der Erkenntnisse aus den Abschnitten 2 bis 6 in Form einer Vision. Zu diesem Zweck werden zuerst die erarbeiteten strategischen Ziele des Parks rekapituliert (siehe nachstehende Tabelle). Sie bilden den Rahmen für die Tätigkeiten der Parkträgerschaft während der zehnjährigen Betriebsphase.
Biodiversität und Landschaft Förderung der nachhaltigen Nutzung von natürlichen Ressourcen Sensibilisierung und Umweltbildung Forschung Management, Kommunikation, räumliche Sicherung
> Teil 2a Nationalpark: Gesuch um Verleihung des Parklabels 19
Falls die strategischen Ziele des Parks gemäss Zweckartikel des Parkvertrags (vgl. Parkvertrag Punkt 3) nicht mit den hier entwickelten strategischen Zielen identisch sind, ist aufzuzeigen, dass sie inhaltlich übereinstimmen (z. B. in Form einer Konkordanztabelle).
7.2 Positionierung
> Einzigartigkeit des Parks (Alleinstellungsmerkmal)
Zum Abschluss ist die Positionierung des Parks aufgrund der vorangehenden Ausführungen zu erarbeiten. Zentrale Fragen sind: Worin besteht die Einzigartigkeit des Parkgebiets beziehungsweise wodurch hebt es sich von der Umgebung und von anderen Parkprojekten ab? Idealerweise werden hier ein oder mehrere Alleinstellungsmerkmale formuliert.
8 Parkträgerschaft und Organisationsstruktur des Parks
8.1 Initianten und bisherige Entwicklung des Parks
Dieser Abschnitt erläutert kurz, wann und durch wen das Parkprojekt initiiert wurde und wie sich die Trägerschaft seither entwickelt hat (z. B. anhand der wichtigsten Meilensteine). Insbesondere werden die bedeutendsten Änderungen gegenüber dem letzten Managementplan (Errichtung oder Betrieb) zusammengefasst.
8.2 Rechtsform (ergänzend zu den Statuten) Art. 25 Abs. 1 PäV
Die wesentlichen Grundlagen für diesen und die folgenden Abschnitte sind organisationsrechtlicher Art, wie zum Beispiel die Statuten oder die Reglemente der Trägerschaft. Diese sind dem Gesuch als Anhang beizulegen. Falls nötig, werden sie hier erläutert respektive ergänzt. Es ist überdies zu dokumentieren, wie gemäss Art. 25 Abs. 2 PäV sichergestellt wird, dass die Gemeinden in der Trägerschaft massgeblich vertreten sind.
8.3 Mitglieder
Dieser Abschnitt zeigt auf, welche Institutionen und Akteursgruppen nebst den Gemeinden in der Trägerschaft vertreten sind. Dabei geht es nicht darum, alle Mitglieder einzeln aufzuzählen, sondern sinnvolle Kategorien zu bilden (etwa private und juristische Personen, Unternehmen, Organisationen/Verbände/Vereine) und darzulegen, welches Mitbestimmungsrecht diese haben.
8.4 Aufgaben und Rollen der einzelnen Organe
Hier wird die formelle Struktur des Parks dargelegt und Auskunft darüber gegeben, wer die strategische und operative Leitung des Parks während des Betriebs übernimmt. Eigenständige Dokumente können dem Gesuch als Anhang beigelegt werden.
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 20
> Organigramm > Aufgaben, Kompetenzen und Zusammensetzung des strategischen Leitungsorgans > Aufgaben, Kompetenzen und Zusammensetzung der Geschäftsstelle (inkl. personeller Ressourcen in Vollzeitstellenäquivalenten) > Weitere wichtige Organe (Beiräte, Kommissionen, Arbeitsgruppen, Revision usw.)
8.5 Verankerung und Akzeptanz des Parks
Anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren (z. B. Abstimmungsresultate, Mitwirkung, Finanzierung) bezeugt die Parkträgerschaft, dass der Park bei den Gemeinden, der Wirtschaft, den Institutionen/Organisationen und der Bevölkerung bezüglich Zielen und Finanzierung auf Akzeptanz stösst. Es soll ersichtlich sein, für welchen Zeithorizont Ziele und Finanzierung beschlossen wurden (z. B. Budgetabstimmung, Beschluss der Gemeindeexekutive oder der Gemeindeversammlung). Die Nachweisdokumente werden beigelegt.
9 Planung
> Schätzung der Kosten für die gesamte Dauer der Betriebsphase > Zusammenzug aller finanziellen Aufwände pro strategisches Ziel gemäss Abschnitt 7 des Managementplans > Grössere vorgesehene Investitionen (Infrastruktur, Veranstaltungen, Publikationen usw.)
9.1 Meilensteine und Termine
> Tabellarische Übersicht über die Termin- und Meilensteinplanung
10 Erfolgskontrolle Art. 8 Abs. 2 PäV
Gemäss Art. 8 Abs. 2 PäV umfasst das Gesuch um Erneuerung des Parklabels einen Bericht über die zur Erfüllung der Anforderungen an den Park erbrachten Leistungen. Der Bericht hat den Charakter einer Erfolgskontrolle. Anhand dieser soll ermittelt werden, inwieweit die Leistungen des Parks zur Erreichung der strategischen Ziele beigetragen haben. Das BAFU wird zu diesem Zweck das vorliegende Handbuch entsprechend ergänzen.
11 Anhang
Dem Managementplan für den Betrieb ist das Forschungskonzept beizulegen. Die Erarbeitung weiterer Konzepte (z. B. Arten- und Lebensraumförderung, Kommunikation, Umweltbildung und Sensibilisierung, Besucherlenkung/Mobilität, Fundraising) ist freiwillig, wird aber empfohlen.
> Teil 2b Regionaler Naturpark: Gesuch um Verleihung des Parklabels 1
Regionaler Naturpark: Gesuch um Verleihung des Parklabels
Gesuch um Verleihung des Parklabels
Das Gesuch um Verleihung des Parklabels für einen Regionalen Naturpark umfasst In der Randspalte befinden sich drei Kapitel: den Antrag des Kantons (Kapitel A), den Parkvertrag (Kapitel B) sowie die Verweise auf die rechtlichen den Managementplan (Kapitel C). Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) legt in diesem Grundlagen Kapitel Form und Struktur eines Gesuchs um Verleihung des Parklabels fest. Für die Einreichung des Gesuchs beim BAFU ist darauf zu achten, dass die vorgegebene Struktur verwendet wird und dass die Inhalte vollständig sind. Das BAFU stellt zu diesem Zweck Vorlagen mit der spezifischen Struktur im MS-Word-Format zur Verfügung, welche die Parkträgerschaft und der Kanton mit Inhalten füllen können. Die erforderlichen Angaben werden in schwarzer, die methodischen Hinweise und Erläuterungen in blauer Schrift aufgeführt.
Das Gesuch um Verleihung des Parklabels wird durch die Parkträgerschaft unter Einbezug von Gemeinden, der Bevölkerung sowie von lokalen Unternehmen und Organisationen erarbeitet. Danach reicht die Parkträgerschaft ihre Gesuchsunterlagen beim verantwortlichen Kanton ein. Dieser prüft sie und leitet sie zusammen mit seinem Antrag an das BAFU weiter. Bei kantonsübergreifenden Projekten verfasst der federführende Kanton einen konsolidierten Antrag im Namen aller beteiligten Kantone. Das Parklabel wird für die Dauer von zehn Jahren verliehen.
Erläuterungen zur Einordnung des Labelgesuchs im Errichtungsprozess eines Parks finden sich in der Einleitung des vorliegenden Handbuchs.
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 2
Kapitel A: Antrag des Kantons
Der Kanton bildet die Schnittstelle zwischen Bund und Parkträgerschaft. Letztere reicht das Gesuch um Verleihung des Parklabels beim federführenden Kanton ein. Dieser prüft die Gesuchsunterlagen und leitet sie zusammen mit seinem Antrag an das BAFU weiter.
Der Antrag des Kantons um Verleihung des Parklabels kann mit dem Verweis auf Parkvertrag und Managementplan kurz gefasst werden. Er enthält jedoch mindestens die nachstehenden Aspekte.
Bei kantonsübergreifenden Gesuchen sind die Angaben für alle Kantone einzureichen.
Resultat der Prüfung der Gesuchsunterlagen durch den Kanton
> Zusammenfassung der Prüfung > Antrag des Kantons an den Bund
Finanzielle Sicherung Art. 2 Abs. 2 PäV
> Finanzielle Unterstützung des Kantons für den Park (Falls z. B. ein Beschluss des Regierungsrats und/oder eine kantonale Rechtsgrundlage vorliegt, kann diese beigelegt und darauf verwiesen werden.) > Weitere Unterstützung durch den Kanton (materiell, personell)
Räumliche Sicherung Art. 27 PäV
> Räumliche Sicherung des Parkgebiets auf kantonaler Ebene (insb. erforderliche Bezeichnung des Parks im Richtplan gemäss Art. 27 PäV 1)
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit Art. 3 Abs. 2 PäV
> Zusammenarbeit mit anderen Kantonen bei kantonsübergreifenden Projekten, insbesondere Regelungen bezüglich der (Mit-)Finanzierung (Abkommen, Verträge) > Zusammenarbeit mit anderen Ländern bei länderübergreifenden Projekten, insbesondere Regelungen bezüglich der (Mit-)Finanzierung (Abkommen, Verträge)
Abstimmung mit Sachplänen und Konzepten des Bundes
Der Kanton gewährleistet die Abstimmung mit den Sachplänen und Konzepten des Bundes nach Art. 13 des Raumplanungsgesetzes (RPG). Namentlich klärt er mögliche Konflikte zwischen dem geplanten Park und den nachstehenden Sachplänen:
> Sachplan Fruchtfolgeflächen (SP FFF) > Sachplan Verkehr (SPV) > Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL)
1 Bitte beachten: www.bafu.admin.ch/paerke/04405/04407/index.html?lang=de, Merkblatt «Bezeichnung von Pärken nach NHG im kantonalen
Richtplan»
> Teil 2b Regionaler Naturpark: Gesuch um Verleihung des Parklabels 3
> Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) > Sachplan geologische Tiefenlager (SGT) > Sachplan Militär (SPM) > Nationales Sportanlagenkonzept (NASAK)
Informationen zu den Sachplänen finden sich unter: http://map.sachplan.admin.ch/
Parkstrategie des Kantons (falls vorhanden) Art. 3 Abs. 1 Bst. a PäV
> Parkstrategie des Kantons und Übereinstimmung mit dem vorliegenden Projekt > Einbettung der Parkstrategie des Kantons in übergeordnete kantonale Strategien (z. B. Biodiversität, Landschaft, Nachhaltigkeit) > Weitere Bestrebungen zur Errichtung von Pärken von nationaler Bedeutung im Kanton
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 4
Kapitel B: Parkvertrag Art. 26 Abs. 1 PäV
Der Vertrag zwischen den Parkgemeinden und der Parkträgerschaft (Parkvertrag) garantiert die langfristige Bindung der Gemeinden an den Park. Er wird für die Dauer von mindestens zehn Jahren abgeschlossen.
Mit dem Parkvertrag legen die Parkgemeinden die Leitplanken für die Entwicklung des Parks fest. Dazu gehören insbesondere die strategischen Ziele, organisatorische Vorkehrungen zur Erreichung dieser Ziele, die räumliche Festlegung des Perimeters und die finanziellen Verpflichtungen der Parkgemeinden. Ferner ist zu regeln, wer für die Erarbeitung und Verabschiedung des Managementplans sowie für die Entwicklung der Vierjahresplanung verantwortlich zeichnet.
Sämtliche Änderungen des Parkvertrags während des Betriebs sind dem BAFU zur Prüfung vorzulegen. Allfällige geplante Änderungen können dem BAFU auch zur Vorprüfung unterbreitet werden.
Falls pro Gemeinde ein separater Parkvertrag unterzeichnet wird, müssen die mit * markierten Punkte bei allen Verträgen identisch sein.
1 Parkgemeinden als Vertragspartner*
> Alle Gemeinden, die mit ihrem Gebiet ganz oder teilweise am Parkperimeter beteiligt sind
Die betroffenen Gemeinden sind namentlich in einer Liste aufzuführen. Detaillierte Angaben der Parkgemeinden sollen in Kapitel C des Gesuchs gemacht werden.
Aus dem Parkvertrag beziehungsweise dem Anhang dazu geht hervor, wann und durch welches zuständige Gemeindeorgan der Vertrag genehmigt wurde (betrifft alle am Park beteiligten Gemeinden).
2 Perimeter Art. 19 PäV
> Übersichtskarte des Perimeters
Der Perimeter ist präzis anzugeben und anhand einer geeigneten Übersichtskarte (Massstab 1:25 000) pro Gemeinde darzustellen.
> Teil 2b Regionaler Naturpark: Gesuch um Verleihung des Parklabels 5
3 Zweck des Parks – strategische Ziele für die zehnjährige Betriebsphase*
Im Zweckartikel des Parkvertrags werden die strategischen Ziele des Parks festgelegt. Diese bilden den Rahmen für die Tätigkeiten des Parks während der zehnjährigen Betriebsphase. Die strategischen Zielsetzungen sollen alle Programmziele für Regionale Naturpärke abdecken (vgl. Teil «Einleitung» des vorliegenden Handbuchs). Sie werden im kantonalen Richtplaneintrag übernommen, damit sie auch für den Kanton und den Bund verbindlich sind (vgl. Art. 9 RPG).
4 Räumliche Sicherung
Mit der Unterzeichnung des Vertrags verpflichten sich die Gemeinden, ihre eigenen Aktivitäten, vor allem die raumwirksamen wie etwa die Ortsplanung, auf die strategischen Ziele des Parks auszurichten. Insofern hat der Vertrag einen behördenverbindlichen Status.
5 Organisation der Trägerschaft* Art. 25 PäV
> Rechtsform der Trägerschaft
Die PäV macht keine Vorschriften hinsichtlich der Rechtsform für eine Trägerschaft eines Parks. Die Gemeinden müssen jedoch massgeblich in der Parkträgerschaft vertreten sein. Diese Forderung ist dann erfüllt, wenn die Gemeinden bei Abstimmungen über das absolute Mehr verfügen. In diesem Artikel ist die Umsetzung der Anforderungen gemäss Art. 25 PäV zu konkretisieren.
6 Finanzielle und anderweitige Beiträge der Parkgemeinden Art. 26 Abs. 2 Bst. d PäV
Im Parkvertrag werden die Mindestbeiträge der Gemeinden an den Park während der zehnjährigen Betriebsphase geregelt. Die detaillierte Budgetierung der Parkträgerschaft einschliesslich der nach Art. 26 Abs. 2 Bst. d PäV erforderlichen Finanzplanung erfolgt im Gesuch um globale Finanzhilfen.
> Jährliche finanzielle Sockelbeiträge der Parkgemeinden
In diesem Artikel verpflichten sich die Gemeinden zu jährlichen finanziellen Beiträgen an den Park beziehungsweise dessen Trägerorganisation.
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 6
> Ausserordentliche finanzielle Beiträge der Parkgemeinden
Neben den ordentlichen finanziellen Beiträgen können sich einzelne Gemeinden auch für ausserordentliche, zeitlich befristete Engagements in bestimmten Projekten eines Parks verpflichten (z. B. Aufbau eines Managementzentrums oder spezifische Infrastrukturbeiträge). Solche speziellen finanziellen Beiträge sind an dieser Stelle festzuhalten.
> Anderweitige Beiträge in Form von Eigenleistungen oder materiellen Leistungen der Parkgemeinden
Es ist auch möglich, einen Teil der Gemeindebeiträge in Form von Eigenleistungen (z. B. personelle Ressourcen, Infrastruktur oder Material) zu erbringen. Diese können, wenn relevant und erwünscht, bereits im Parkvertrag erfasst werden.
7 Änderungen des Parkvertrags*
In diesem Artikel werden die Bedingungen einer Vertragsänderung festgehalten.
8 Kündigung des Parkvertrags* Art. 26 Abs. 3 PäV
In diesem Artikel werden die Bedingungen einer Vertragskündigung festgehalten.
9 Erarbeitung und Verabschiedung von Managementplan und
Vierjahresplanung für den Betrieb*
> Verabschiedung zuhanden Bund und Kanton
Es ist zu regeln, wer für die Genehmigung und Einreichung des Managementplans und der Vierjahresplanung bezüglich des Betriebs zuhanden von Kanton und Bund zuständig ist. Die Parkgemeinden können diese Aufgabe an die Trägerschaft des Parks delegieren.
10 Inkrafttreten, Dauer und Erneuerung*
Dieser Artikel beinhaltet, wann und unter welchen Bedingungen der Parkvertrag in Kraft tritt. Eine mögliche Voraussetzung ist etwa die Anerkennung des Parks durch den Bund, das heisst die Verleihung des Parklabels.
Ferner sind an dieser Stelle die Dauer (mindestens zehn Jahre) sowie das Vorgehen für die Erneuerung des Vertrags zu fixieren.
> Teil 2b Regionaler Naturpark: Gesuch um Verleihung des Parklabels 7
Kapitel C: Managementplan für den Betrieb eines Regionalen Naturparks 2
Der Managementplan gibt Auskunft über die relevanten Themenbereiche für einen Park von nationaler Bedeutung. Die Abschnitte 2 bis 6 richten sich nach den Zielen des Programms «Pärke von nationaler Bedeutung» («Programmziele» vgl. Teil «Einleitung» des vorliegenden Handbuchs sowie die fachspezifischen Erläuterungen zur Programmvereinbarung im Bereich Pärke von nationaler Bedeutung des Handbuchs «Programmvereinbarungen im Umweltbereich»).
1 Zusammenfassung
Der Managementplan ist mit einer Zusammenfassung einzuleiten. Idealerweise wird diese so formuliert, dass sie auch zu Kommunikationszwecken gegenüber Partnern verwendet werden kann. Im Minimum umfasst sie folgende Aspekte:
> Kurzporträt des Parks > Wesentliche Meilensteine der abgelaufenen Errichtungs- bzw. Betriebsphase > Zusammenfassung der strategischen Ausrichtung
2 Biodiversität und Landschaft Art. 15 PäV
Das Gebiet eines Parks von nationaler Bedeutung zeichnet sich durch seine hohen Natur- und Landschaftswerte aus. In Regionalen Naturpärken steht die Erhaltung der Vielfalt einheimischer Tier- und Pflanzenarten im Zentrum; deren Lebensräume werden vernetzt und aufgewertet. Zudem ist der Charakter der Landschaft und des Ortsbildes zu wahren und zu stärken.
Die detaillierte Analyse von Biodiversität und Landschaft erfolgt mit dem vom BAFU zur Verfügung gestellten Instrument zur Bewertung der Qualität von Natur und Landschaft im Rahmen der Erarbeitung des Gesuchs um globale Finanzhilfen für die Errichtung.
Der Abschnitt zum Thema Biodiversität und Landschaft ist mittels Übersichtskarten, die auf der Basis des geografischen Informationssystems (GIS) ausgearbeitet wurden (= georeferenziert), illustriert darzustellen.
2.1 Situationsanalyse Art. 19 PäV
Tabelle mit Kennzahlen zu den einzelnen Parkgemeinden
> Gemeinde: Name und Fläche > Biogeografische Region > Höhe: Meter über Meer; von/bis; ungefähre mittlere Höhe > Bevölkerungszahl
2 Auflagen aus früheren Prüfberichten des BAFU sind im Managementplan für den Betrieb zu berücksichtigen.
3 Gemäss Festlegung BAFU: www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/00207/index.html?lang=de
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 8
> Ergebnisse der Selbstevaluation bezüglich der Qualität von Natur und Landschaft
Übersicht Parkperimeter
> Beschreibung der verschiedenen Landschaftstypen
Die Beschreibung kann beispielsweise gestützt auf die Landschaftstypologie der Bundesämter für Raumentwicklung (ARE), Statistik (BFS) und Umwelt (BAFU) erfolgen:
> Siedlungsstruktur > Flora und Fauna: Lebensgemeinschaften und seltene/besondere Arten; Aufführung gemäss Liste der national prioritären Arten und Roter Liste
Die entsprechenden Informationen finden sich unter:
> Ökologische Vernetzung innerhalb des Perimeters > Landschafts- und Biotopschutzgebiete, ihr Status (Bund/Kanton/Gemeinden/Private) und ihre Flächenanteile am Park > Potenzial für die Schaffung von Naturwaldreservaten (basierend auf nationalem Waldreservatskonzept) > Nationale und kantonale Wildschutz- und Wildruhezonen > Inventarisierte Siedlungen, Ortsbilder und Verkehrswege (z. B. ISOS, IVS) > Inventarisierte Einzelobjekte, sofern für den Park von besonderem Wert > Charakteristische Nutzungen und Bewirtschaftungsformen > Vorhandene und voraussichtliche schwerwiegende Beeinträchtigungen
Es sind auch Beeinträchtigungen darzustellen, die sich erst in Zukunft in der Landschaft manifestieren. Darunter fallen Infrastrukturvorhaben oder Nutzungsänderungen, die sich in Planung befinden und die später eine wesentliche Auswirkung auf Landschaft und/oder Lebensräume haben. Ferner sind Beeinträchtigungen aufzuzeigen, die nicht abhängig sind von einer permanenten Infrastruktur, so etwa regelmässig stattfindende Kultur- oder Sportveranstaltungen mit relevanter Auswirkung auf Biodiversität und Landschaft.
> Bereits laufende und für den Park relevante Massnahmen zum Schutz und zur Aufwertung von Natur und Landschaft: Überblick über Art und Stand der Massnahmen im Park (z. B. Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen, Moorschutz) > Massnahmen für den Herdenschutz und das Grossraubtiermanagement > Wildpopulationen und Wildtierkorridore > Geltende Regelungen von Jagd und Fischerei > Begründung des Perimeters
Abweichungen vom Grundsatz des gesamten Gemeindegebiets sind gemäss Art. 19 Abs. 2 PäV zu begründen. Falls eine Erweiterung des Perimeters vorgesehen ist, soll das geplante Vorgehen aufgezeigt werden.
> Teil 2b Regionaler Naturpark: Gesuch um Verleihung des Parklabels 9
Weitere wesentliche Informationen sind zu finden unter: > Bundesamt für Statistik: www.bfs.admin.ch > Geoportal der Schweizerischen Eidgenossenschaft: http://map.geo.admin.ch/
2.2 Analyse von Stärken/Schwächen und Chancen/Risiken
Hier wird das Fazit aus den vorangehenden Erläuterungen gezogen. Das geschieht auf der Basis eines Stärken/Schwächen-Profils und einer Chancen/Risiken-Analyse. Dieses Instrument, die sogenannte SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats), dient der Formulierung parkspezifischer strategischer Ziele.
Stärken und Schwächen
> Stärken > Schwächen
Die Stärken und Schwächen beziehen sich auf interne Gegebenheiten und Zustände, die im Gestaltungsbereich des Parkmanagements und der Parkgemeinden liegen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Stärken und Schwächen auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
Chancen und Risiken
> Chancen > Risiken
Chancen und Risiken beziehen sich auf externe Gegebenheiten und Entwicklungen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Chancen und Risiken auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
2.3 Strategische Ziele
Ausgehend von der SWOT-Analyse sind die strategischen Ziele des Parks zu formulieren und zu begründen.
> Strategische Ziele
Art. 21 PäV
3 Stärkung der nachhaltig betriebenen Wirtschaft
Die wirtschaftliche Entwicklung in einem Regionalen Naturpark begünstigt eine nachhaltige Nutzung der lokalen natürlichen Ressourcen. Dabei werden die regionale Verarbeitung und die Vermarktung von im Park erzeugten Produkten gestärkt, und der naturnahe Tourismus wird gefördert. Insbesondere ist auch die Verwendung umweltverträglicher Technologien zu unterstützen.
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 10
3.1 Situationsanalyse
Sozioökonomische Situation
> Bevölkerungszahl, Bevölkerungsstruktur > Pendlerstatistik > Anzahl Arbeitsplätze und Sektoralstruktur > Wirtschaftszweige > Tourismus (Entwicklung; Struktur; touristische Angebote/Besonderheiten; Gaststätten; Hotellerie und Parahotellerie, insbesondere Anzahl der Betriebe, Betten und Logiernächte; Auslastung, Herkunft der Gäste, Aufenthaltsdauer, Qualitätsstandards; Tagestourismus; Tourismusabhängigkeit der übrigen Wirtschaftszweige usw.) > Waldwirtschaft / Nutzung des Waldes (Anteil Wald in privatem/öffentlichem Besitz, prioritäre Nutzungen, Erschliessungssituation, Schutzfunktion usw.) sowie Holzwirtschaft > Landwirtschaft / landwirtschaftliche Nutzungen (Betriebsgrössen, Nutzungsmuster, Beschäftigte, Anteil Biobetriebe usw.) > Übrige Wirtschaftszweige mit besonderer Relevanz für den Park (Gewerbe, Bildung und Forschung, Industrie usw.) > Kulturelle Werte (z. B. Brauchtum, Feste usw.)
Für alle Aspekte sind die bisherige Entwicklung, der aktuelle Zustand und die zu erwartenden Tendenzen zu beschreiben. Die Beschreibung beziehungsweise die Datengrundlage liefert detaillierte und umfassende Informationen, damit darauf basierend eine schlüssige Analyse der Stärken und Schwächen sowie der Chancen und Risiken gemacht werden kann. Die hier zusammengestellten Daten und Informationen sind die Grundlage für die Stärkung der nachhaltig betriebenen Wirtschaft.
Weitere wesentliche Informationen sind zu finden unter: > Bundesamt für Statistik: www.bfs.admin.ch > Geoportal der Schweizerischen Eidgenossenschaft: http://map.geo.admin.ch/
Besucher
Besucherinnen und Besucher
> Beschreibung der prioritären Zielgruppen (Besuchergruppen, Herkunft) und der bereits vorhandenen Angebote > Sonstige potenzielle Besucherinnen und Besucher des Parks > Plausibles Potenzial für Besucherinnen und Besucher (min./max.-Szenarien)
> Teil 2b Regionaler Naturpark: Gesuch um Verleihung des Parklabels 11
Mobilität, Erschliessung und Verkehr, inkl. Verkehrsströme (MIV, ÖV, sanfte Mobilität)
> Vorhandene Erschliessung (Strassen und Schienennetz, touristische Transportanlagen, Gebirgslandeplätze, Flugplätze) > Vorhandene Erschliessung für den Langsamverkehr (Wander- und Velowege usw.) > Frequenzen und Kapazitäten des öffentlichen Verkehrs und der touristischen Transportanlagen > Mobilitätskonflikte im Park > Laufende und geplante Massnahmen zur Besucherlenkung
Die Erschliessungssituation eines Parks ist auch im Hinblick auf die Besucherlenkung wichtig. Ziel ist es nicht, Detailinformationen zu geben, sondern einen Überblick über die aktuellen Verkehrsströme (Strasse und Schiene) und über die Nutzung des ÖV- Angebots zu gewähren (Darstellung idealerweise mittels Übersichtskarten).
Waren, Dienstleitungen und Marktsituation Art. 11 ff. PäV
> Einzigartigkeit der Waren und Dienstleistungen aus dem Parkgebiet > Märkte für Waren und Dienstleistungen aus dem Parkgebiet > Waren und Dienstleistungen sowie Wertschöpfungsketten, die mit einem Produktelabel ausgezeichnet werden könnten > Vertriebskanäle und -kooperationen > Bestehende Partnerschaften mit Produktions- und Dienstleistungsbetrieben > Potenzielle Partnerschaften mit Produktions- und Dienstleistungsbetrieben
Märkte und Vertriebskanäle der Waren und Dienstleistungen mit einem engen Bezug zum Park sind qualitativ und soweit möglich auch quantitativ zu beschreiben. Im Vordergrund stehen dabei Waren und Dienstleistungen, die das Potenzial für eine künftige Auszeichnung mit dem Produktelabel aufweisen. Von zentralem Interesse sind hier primär die Darstellung des Istzustandes und eine Analyse des Potenzials. Konkrete Massnahmen und Projekte sind Bestandteil des Finanzhilfegesuchs.
3.2 Analyse von Stärken/Schwächen und Chancen/Risiken
Hier wird das Fazit aus den vorangehenden Erläuterungen gezogen. Das geschieht auf der Basis eines Stärken/Schwächen-Profils und einer Chancen/Risiken-Analyse. Dieses Instrument, die sogenannte SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats), dient der Formulierung parkspezifischer strategischer Ziele.
Stärken und Schwächen
> Stärken > Schwächen
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 12
Die Stärken und Schwächen beziehen sich auf interne Gegebenheiten und Zustände, die im Gestaltungsbereich des Parkmanagements und der Parkgemeinden liegen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Stärken und Schwächen auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
Chancen und Risiken
> Chancen > Risiken
Chancen und Risiken beziehen sich auf externe Gegebenheiten und Entwicklungen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Chancen und Risiken auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
3.3 Strategische Ziele
Ausgehend von der SWOT-Analyse sind die strategischen Ziele des Parks zu formulieren und zu begründen.
> Strategische Ziele
4 Sensibilisierung und Umweltbildung Art. 21 Bst. c PäV
Im Regionalen Naturpark werden Sensibilisierung und Umweltbildung der ansässigen Bevölkerung sowie der Besucherinnen und Besucher gefördert. Die Angebote sind entsprechend naturnah zu gestalten.
4.1 Situationsanalyse
> Thematische Schwerpunkte > Zielgruppen > Instrumente > Bestehende Strukturen und Angebote
4.2 Analyse von Stärken/Schwächen und Chancen/Risiken
Hier wird das Fazit aus den vorangehenden Erläuterungen gezogen. Das geschieht auf der Basis eines Stärken/Schwächen-Profils und einer Chancen/Risiken-Analyse. Dieses Instrument, die sogenannte SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats), dient der Formulierung parkspezifischer strategischer Ziele.
Stärken und Schwächen
> Stärken > Schwächen
> Teil 2b Regionaler Naturpark: Gesuch um Verleihung des Parklabels 13
Die Stärken und Schwächen beziehen sich auf interne Gegebenheiten und Zustände, die im Gestaltungsbereich des Parkmanagements und der Parkgemeinden liegen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Stärken und Schwächen auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
Chancen und Risiken
> Chancen > Risiken
Chancen und Risiken beziehen sich auf externe Gegebenheiten und Entwicklungen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Chancen und Risiken auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
4.3 Strategische Ziele
Ausgehend von der SWOT-Analyse sind die strategischen Ziele des Parks zu formulieren und zu begründen.
> Strategische Ziele
5 Forschung (fakultativ) 4
Ein Regionaler Naturpark kann der wissenschaftlichen Forschung, beispielsweise über die einheimische Tier- und Pflanzenwelt, deren Lebensräume sowie über die Entwicklung von Biodiversität und Landschaft, dienen. Die Tätigkeiten im Bereich der Forschung erfolgen in Absprache mit den bestehenden anerkannten Forschungsinstitutionen.
5.1 Situationsanalyse
Die Forschung ist in Regionalen Naturpärken fakultativ. Die Parkverantwortlichen können beispielsweise in einem Konzept die prioritären Aufgabenbereiche der Forschung sowie deren Schwerpunkte definieren und begründen. In diesem Abschnitt wird aufgezeigt, wie das Forschungskonzept umgesetzt werden soll, das heisst, für welche Aufgabenbereiche und Forschungsschwerpunkte Beziehungen zu Forschungsinstitutionen existieren oder aufgebaut werden müssen, wie der Wissenstransfer von der Forschung zum Parkmanagement und zur Öffentlichkeit (ansässige Bevölkerung sowie Besucherinnen und Besucher) gewährleistet wird, welche Infrastrukturen zur Verfügung gestellt werden können, welche Leistungen von Forschenden erwünscht sind und welche Möglichkeiten zur Finanzierung es gibt. Das Parkmanagement legt fest, wer für die Ausrichtung der Forschung zuständig ist. Wird eine Forschungskommission eingesetzt, bestimmt das Parkmanagement ihre Aufgaben.
4 Für Biosphärenreservate ist Forschung obligatorisch. Daher orientieren sie sich bei der Gestaltung dieses Abschnitts an den entsprechenden
Vorgaben für Nationalpärke.
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 14
Soweit sinnvoll, wird bereits bei der Erarbeitung des Konzepts der Bezug zu den vergleichenden Forschungsthemen der Parkforschung Schweiz 5 und zur internationalen Parkforschung hergestellt. Ferner kann das Parkmanagement auch aufzeigen, mit welchen Pärken eine Zusammenarbeit zu welchen Forschungsthemen angestrebt wird und wie diese aussieht.
5.2 Analyse von Stärken/Schwächen und Chancen/Risiken
Hier wird das Fazit aus den vorangehenden Erläuterungen gezogen. Das geschieht auf der Basis eines Stärken/Schwächen-Profils und einer Chancen/Risiken-Analyse. Dieses Instrument, die sogenannte SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats), dient der Formulierung parkspezifischer strategischer Ziele.
Stärken und Schwächen
> Stärken > Schwächen
Die Stärken und Schwächen beziehen sich auf interne Gegebenheiten und Zustände, die im Gestaltungsbereich des Parkmanagements und der Parkgemeinden liegen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Stärken und Schwächen auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
Chancen und Risiken
> Chancen > Risiken
Chancen und Risiken beziehen sich auf externe Gegebenheiten und Entwicklungen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Chancen und Risiken auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
5.3 Strategische Ziele
Ausgehend von der SWOT-Analyse sind die strategischen Ziele des Parks zu formulieren und zu begründen.
> Strategische Ziele
6 Management, Kommunikation, räumliche Sicherung
Bei ihrer Tätigkeit sichert und überwacht die Parkträgerschaft laufend die Zielerreichung (Effektivität) und garantiert ein wirtschaftliches und fachkundiges Management (Effizienz). Sie ermöglicht die Mitwirkung der Bevölkerung und unterstützt die Gemeinden in ihrem Bestreben, ihre raumwirksamen Tätigkeiten auf die Zielsetzungen des Parks abzustimmen. Darüber hinaus sorgt sie für die Bekanntmachung des Parks 5 www.parkforschung.ch/d/
> Teil 2b Regionaler Naturpark: Gesuch um Verleihung des Parklabels 15
unter Verwendung des Parklabels und fördert die Zusammenarbeit und den Austausch mit Pärken im In- und Ausland.
6.1 Situationsanalyse
Management Art. 25 PäV
> Rolle des Parks in der Region > Managementleistungen für die Region > Anschub von und Beteiligung an Projekten Dritter
Mitwirkung von lokalen und regionalen Akteuren
> Prozesse und Instrumente zur Sicherstellung der Mitwirkung > Liste der wichtigsten Akteure und ihrer gegenwärtigen Rolle
Die Parkträgerschaft ist verpflichtet, die Mitwirkung interessierter Akteure im Parkgebiet zu ermöglichen. Sie sollen deshalb aufgelistet werden (Unternehmen, Organisationen, Körperschaften jeglicher Art wie etwa Burgergemeinden und Korporationen). Ausserdem ist über ihre Involvierung in den Projekten/Aktivitäten des Parks zu informieren.
Für einen Park ist es unabdingbar, dass nicht nur mit den Mitgliedern der Trägerschaft intensiv und effizient zusammengearbeitet wird, sondern auch mit weiteren für den Park wichtigen Akteuren.
Zusammenarbeit mit Partnern ausserhalb des Parkgebiets
> Zusammenarbeit mit Gemeinden oder Städten ausserhalb des Parkgebiets > Zusammenarbeit mit Verantwortlichen anderer Parkprojekte und Pärke im In- und Ausland > Themenbezogene Zusammenarbeit mit verschiedensten Institutionen, evtl. auch ausserhalb des Parks, wie Museen, Bildungszentren usw.
Kommunikation
> Schwerpunkte der Kommunikation > Bestehende Kommunikationskanäle für Parkangebote > Beitrag des Parks zur Kommunikation/Bekanntmachung der Schweizer Pärke
Räumliche Sicherung Art. 27 PäV
> Beteiligung an raumplanerischen und anderen Vorhaben
Insbesondere sollen hier der Einbezug der Parkträgerschaft in die kommunale Nutzungsplanung beziehungsweise die regionale Richtplanung (wo vorhanden) sowie sonstige raumplanerisch relevante Vorhaben (beispielsweise Projekte zur regionalen Entwicklung oder Landschaftsqualitätsbeiträge) erläutert werden.
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 16
> Vertretung des Parks in verschiedenen Arbeitsgruppen usw. > Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeiten der Gemeinden auf die Anforderungen des Parks
6.2 Analyse von Stärken/Schwächen und Chancen/Risiken
Hier wird das Fazit aus den vorangehenden Erläuterungen gezogen. Das geschieht auf der Basis eines Stärken/Schwächen-Profils und einer Chancen/Risiken-Analyse. Dieses Instrument, die sogenannte SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats), dient der Formulierung parkspezifischer strategischer Ziele.
Stärken und Schwächen
> Stärken > Schwächen
Die Stärken und Schwächen beziehen sich auf interne Gegebenheiten und Zustände, die im Gestaltungsbereich des Parkmanagements und der Parkgemeinden liegen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Stärken und Schwächen auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
Chancen und Risiken
> Chancen > Risiken
Chancen und Risiken beziehen sich auf externe Gegebenheiten und Entwicklungen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Chancen und Risiken auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
6.3 Strategische Ziele
Ausgehend von der SWOT-Analyse sind die strategischen Ziele des Parks zu formulieren und zu begründen.
> Strategische Ziele
7 Fazit und Positionierung
7.1 Fazit
An dieser Stelle erfolgt die Zusammenfassung der Erkenntnisse aus den Abschnitten 2 bis 6 in Form einer Vision. Zu diesem Zweck werden zuerst die erarbeiteten strategischen Ziele des Parks rekapituliert (siehe nachstehende Tabelle). Sie bilden den Rahmen für die Tätigkeiten der Parkträgerschaft während der zehnjährigen Betriebsphase.
> Teil 2b Regionaler Naturpark: Gesuch um Verleihung des Parklabels 17
Biodiversität und Landschaft Stärkung der nachhaltig betriebenen Wirtschaft Sensibilisierung und Umweltbildung Forschung (fakultativ) Management, Kommunikation, räumliche Sicherung
Falls die strategischen Ziele des Parks gemäss Zweckartikel des Parkvertrags (vgl. Parkvertrag Punkt 3) nicht mit den hier entwickelten strategischen Zielen identisch sind, ist aufzuzeigen, dass sie inhaltlich übereinstimmen (z. B. in Form einer Konkordanztabelle).
7.2 Positionierung
> Einzigartigkeit des Parks (Alleinstellungsmerkmal)
Zum Abschluss ist die Positionierung des Parks aufgrund der vorangehenden Ausführungen zu erarbeiten. Zentrale Fragen sind: Worin besteht die Einzigartigkeit des Parkgebiets beziehungsweise wodurch hebt es sich von der Umgebung und von anderen Parkprojekten ab? Idealerweise werden hier ein oder mehrere Alleinstellungsmerkmale formuliert.
8 Parkträgerschaft und Organisationsstruktur des Parks
8.1 Initianten und bisherige Entwicklung des Parks
Dieser Abschnitt erläutert kurz, wann und durch wen das Parkprojekt initiiert wurde und wie sich die Trägerschaft seither entwickelt hat (z. B. anhand der wichtigsten Meilensteine). Insbesondere werden die bedeutendsten Änderungen gegenüber dem letzten Managementplan (Errichtung oder Betrieb) zusammengefasst.
8.2 Rechtsform (ergänzend zu den Statuten) Art. 25 Abs. 1 PäV
Die wesentlichen Grundlagen für diesen und die folgenden Abschnitte sind organisationsrechtlicher Art, wie zum Beispiel die Statuten oder die Reglemente der Trägerschaft. Diese sind dem Gesuch als Anhang beizulegen. Falls nötig, werden sie hier erläutert respektive ergänzt. Es ist überdies zu dokumentieren, wie gemäss Art. 25 Abs. 2 PäV sichergestellt wird, dass die Gemeinden in der Trägerschaft massgeblich vertreten sind.
8.3 Mitglieder
Dieser Abschnitt zeigt auf, welche Institutionen und Akteursgruppen nebst den Gemeinden in der Trägerschaft vertreten sind. Dabei geht es nicht darum, alle Mitglieder einzeln aufzuzählen, sondern sinnvolle Kategorien zu bilden (etwa private und juristische Personen, Unternehmen, Organisationen/Verbände/Vereine) und darzulegen, welches Mitbestimmungsrecht diese haben.
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 18
8.4 Aufgaben und Rollen der einzelnen Organe
Hier wird die formelle Struktur des Parks dargelegt und Auskunft darüber gegeben, wer die strategische und operative Leitung des Parks während des Betriebs übernimmt. Eigenständige Dokumente können dem Gesuch als Anhang beigelegt werden.
> Organigramm > Aufgaben, Kompetenzen und Zusammensetzung des strategischen Leitungsorgans > Aufgaben, Kompetenzen und Zusammensetzung der Geschäftsstelle (inkl. personeller Ressourcen in Vollzeitstellenäquivalenten) > Weitere wichtige Organe (Beiräte, Kommissionen, Arbeitsgruppen, Revision usw.)
8.5 Verankerung und Akzeptanz des Parks
Anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren (z. B. Abstimmungsresultate, Mitwirkung, Finanzierung) bezeugt die Parkträgerschaft, dass der Park bei den Gemeinden, der Wirtschaft, den Institutionen/Organisationen und der Bevölkerung bezüglich Zielen und Finanzierung auf Akzeptanz stösst. Es soll ersichtlich sein, für welchen Zeithorizont Ziele und Finanzierung beschlossen wurden (z. B. Budgetabstimmung, Beschluss der Gemeindeexekutive oder der Gemeindeversammlung). Die Nachweisdokumente werden beigelegt.
9 Planung
> Schätzung der Kosten für die gesamte Dauer der Betriebsphase > Zusammenzug aller finanziellen Aufwände pro strategisches Ziel gemäss Abschnitt 7 des Managementplans > Grössere vorgesehene Investitionen (Infrastruktur, Veranstaltungen, Publikationen usw.)
9.1 Meilensteine und Termine
> Tabellarische Übersicht über die Termin- und Meilensteinplanung
10 Erfolgskontrolle Art. 8 Abs. 2 PäV
Gemäss Art. 8 Abs. 2 PäV umfasst das Gesuch um Erneuerung des Parklabels einen Bericht über die zur Erfüllung der Anforderungen an den Park erbrachten Leistungen. Der Bericht hat den Charakter einer Erfolgskontrolle. Anhand dieser soll ermittelt werden, inwieweit die Leistungen des Parks zur Erreichung der strategischen Ziele beigetragen haben. Das BAFU wird zu diesem Zweck das vorliegende Handbuch entsprechend ergänzen.
> Teil 2b Regionaler Naturpark: Gesuch um Verleihung des Parklabels 19
11 Anhang
Die Erarbeitung von Konzepten (z. B. Arten- und Lebensraumförderung, Kommunikation, Umweltbildung und Sensibilisierung, Besucherlenkung/Mobilität, Fundraising) ist freiwillig, wird aber empfohlen.
> Teil 2c Naturerlebnispark: Gesuch um Verleihung des Parklabels 1
Naturerlebnispark: Gesuch um Verleihung des Parklabels
Gesuch um Verleihung des Parklabels
Das Gesuch um Verleihung des Parklabels für einen Naturerlebnispark umfasst drei In der Randspalte befinden sich Kapitel: den Antrag des Kantons (Kapitel A), den Parkvertrag (Kapitel B) sowie den die Verweise auf die rechtlichen Managementplan (Kapitel C). Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) legt in diesem Grundlagen Kapitel Form und Struktur eines Gesuchs um Verleihung des Parklabels fest. Für die Einreichung des Gesuchs beim BAFU ist darauf zu achten, dass die vorgegebene Struktur verwendet wird und dass die Inhalte vollständig sind. Das BAFU stellt zu diesem Zweck Vorlagen mit der spezifischen Struktur im MS-Word-Format zur Verfügung, welche die Parkträgerschaft und der Kanton mit Inhalten füllen können. Die erforderlichen Angaben werden in schwarzer, die methodischen Hinweise und Erläuterungen in blauer Schrift aufgeführt.
Das Gesuch um Verleihung des Parklabels wird durch die Parkträgerschaft unter Einbezug von Gemeinden, der Bevölkerung sowie von lokalen Unternehmen und Organisationen erarbeitet. Danach reicht die Parkträgerschaft ihre Gesuchsunterlagen beim verantwortlichen Kanton ein. Dieser prüft sie und leitet sie zusammen mit seinem Antrag an das BAFU weiter. Bei kantonsübergreifenden Projekten verfasst der federführende Kanton einen konsolidierten Antrag im Namen aller beteiligten Kantone. Das Parklabel wird für die Dauer von zehn Jahren verliehen.
Erläuterungen zur Einordnung des Labelgesuchs im Errichtungsprozess eines Parks finden sich in der Einleitung des vorliegenden Handbuchs.
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 2
Kapitel A: Antrag des Kantons
Der Kanton bildet die Schnittstelle zwischen Bund und Parkträgerschaft. Letztere reicht das Gesuch um Verleihung des Parklabels beim federführenden Kanton ein. Dieser prüft die Gesuchsunterlagen und leitet sie zusammen mit seinem Antrag an das BAFU weiter.
Der Antrag des Kantons um Verleihung des Parklabels kann mit dem Verweis auf Parkvertrag und Managementplan kurz gefasst werden. Er enthält jedoch mindestens die nachstehenden Aspekte.
Bei kantonsübergreifenden Gesuchen sind die Angaben für alle Kantone einzureichen.
Resultat der Prüfung der Gesuchsunterlagen durch den Kanton
> Zusammenfassung der Prüfung > Antrag des Kantons an den Bund
Finanzielle Sicherung Art. 2 Abs. 2 PäV
> Finanzielle Unterstützung des Kantons für den Park (Falls z. B. ein Beschluss des Regierungsrats und/oder eine kantonale Rechtsgrundlage vorliegt, kann diese beigelegt und darauf verwiesen werden.) > Weitere Unterstützung durch den Kanton (materiell, personell)
Räumliche Sicherung Art. 27 PäV
> Räumliche Sicherung des Parkgebiets auf kantonaler Ebene (insb. erforderliche Bezeichnung des Parks im Richtplan gemäss Art. 27 PäV 1)
Sicherung der Kernzone
> Instrumente zur behörden- und eigentümerverbindlichen Sicherung der Kernzone > Übersicht über die bestehenden Schutzbauten (Schutzbautenkataster) und Schutzwälder (kantonale Schutzwaldausscheidung oder falls nicht vorhanden die entsprechende Hinweiskarte) und über die bestehenden Erschliessungen und Infrastrukturen für den Unterhalt und die Pflege des Parks, der Schutzbauten und Schutzwälder > Naturgefahrenprozesse, die Schutzmassnahmen im Perimeter des Parks oder ausgehend von diesem erforderlich machen, sowie Lösungsansätze im Fall von Konflikten (inkl. Gefahrenzonen, Gefahrenkarten oder Gefahrenhinweiskarten) > Perimeter geplanter Projekte (Schutzbauten nach WaG und WBG/Vorstudien, Bauprojekte)
1 Bitte beachten: www.bafu.admin.ch/paerke/04405/05793/index.html?lang=de, Merkblatt «Bezeichnung von Pärken nach NHG im kantonalen
Richtplan»
> Teil 2c Naturerlebnispark: Gesuch um Verleihung des Parklabels 3
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
> Zusammenarbeit mit anderen Kantonen bei kantonsübergreifenden Projekten, Art. 3 Abs. 2 PäV insbesondere Regelungen bezüglich der (Mit-)Finanzierung (Abkommen, Verträge) > Zusammenarbeit mit anderen Ländern bei länderübergreifenden Projekten, insbesondere Regelungen bezüglich der (Mit-)Finanzierung (Abkommen, Verträge)
Abstimmung mit Sachplänen und Konzepten des Bundes
Der Kanton gewährleistet die Abstimmung mit den Sachplänen und Konzepten des Bundes nach Art. 13 des Raumplanungsgesetzes (RPG). Namentlich klärt er mögliche Konflikte zwischen dem geplanten Park und den nachstehenden Sachplänen:
> Sachplan Fruchtfolgeflächen (SP FFF) > Sachplan Verkehr (SPV) > Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) > Sachplan Übertragungsleitungen (SÜL) > Sachplan geologische Tiefenlager (SGT) > Sachplan Militär (SPP) > Nationales Sportanlagenkonzept (NASAK)
Informationen zu den Sachplänen finden sich unter: http://map.sachplan.admin.ch/
Parkstrategie des Kantons (falls vorhanden) Art. 3 Abs. 1 Bst. a PäV
> Parkstrategie des Kantons und Übereinstimmung mit dem vorliegenden Projekt > Einbettung der Parkstrategie des Kantons in übergeordnete kantonale Strategien (z. B. Biodiversität, Landschaft, Nachhaltigkeit) > Weitere Bestrebungen zur Errichtung von Pärken von nationaler Bedeutung im Kanton
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 4
Kapitel B: Parkvertrag
Der Vertrag zwischen den Parkgemeinden und der Parkträgerschaft (Parkvertrag) Art. 26 Abs. 1 PäV garantiert die langfristige Bindung der Gemeinden an den Park. Er wird für die Dauer von mindestens zehn Jahren abgeschlossen.
Mit dem Parkvertrag legen die Parkgemeinden die Leitplanken für die Entwicklung des Parks fest. Dazu gehören insbesondere die strategischen Ziele, organisatorische Vorkehrungen zur Erreichung dieser Ziele, die räumliche Festlegung des Perimeters und die finanziellen Verpflichtungen der Parkgemeinden. Ferner ist zu regeln, wer für die Erarbeitung und Verabschiedung des Managementplans sowie für die Entwicklung der Vierjahresplanung verantwortlich zeichnet.
Sämtliche Änderungen des Parkvertrags während des Betriebs sind dem BAFU zur Prüfung vorzulegen. Allfällige geplante Änderungen können dem BAFU auch zur Vorprüfung unterbreitet werden.
Falls pro Gemeinde ein separater Parkvertrag unterzeichnet wird, müssen die mit * markierten Punkte bei allen Verträgen identisch sein.
1 Parkgemeinden als Vertragspartner*
> Alle Gemeinden, die mit ihrem Gebiet ganz oder teilweise am Parkperimeter beteiligt sind
Die betroffenen Gemeinden sind namentlich in einer Liste aufzuführen. Diese ist nach Kern- und Umgebungszone des Parks unterteilt. Detaillierte Angaben der Parkgemeinden sollen in Kapitel C des Gesuchs gemacht werden.
Aus dem Parkvertrag beziehungsweise dem Anhang dazu geht hervor, wann und durch welches zuständige Gemeindeorgan der Vertrag genehmigt wurde (betrifft alle am Park beteiligten Gemeinden).
2 Perimeter und Zonierung Art. 22 PäV
> Übersichtskarte des Perimeters und der Zonierung des Parkgebiets
Der Perimeter von Kern- und Umgebungszone ist präzis anzugeben und anhand einer geeigneten Übersichtskarte (Massstab 1:25 000) pro Gemeinde darzustellen. Die Grundlagen, welche die räumliche Sicherung der Kernzone regeln, sind dem Parkvertrag als Anhang beizulegen. Sie bestimmen insbesondere die im Perimeter der Kernzone möglichen Nutzungen und Infrastrukturen. Dabei muss der Grundsatz der freien Entwicklung der Natur respektiert werden (Art. 23 PäV).
Der oder die für das Projekt verantwortlichen Kantone gewährleisten gemeinsam mit den Gemeinden die räumliche Sicherung der Kernzone, und der Bund prüft, ob die entsprechenden Bestimmungen mit seinen rechtlichen Grundlagen vereinbar sind.
> Teil 2c Naturerlebnispark: Gesuch um Verleihung des Parklabels 5
3 Zweck des Parks – Strategische Ziele für die 10-jährige Betriebsphase*
Im Zweckartikel des Parkvertrags werden die strategischen Ziele des Parks festgelegt. Diese bilden den Rahmen für die Tätigkeiten des Parks während der zehnjährigen Betriebsphase. Die strategischen Zielsetzungen sollen alle Programmziele für Nationalpärke abdecken (vgl. Teil «Einleitung» des vorliegenden Handbuchs). Sie werden im kantonalen Richtplaneintrag übernommen, damit sie auch für den Kanton und den Bund verbindlich sind (vgl. Art. 9 RPG).
4 Räumliche Sicherung
In diesem Artikel verpflichten sich die Gemeinden, die Bestimmungen zu Kern- und Übergangszone gemäss kantonalem Richtplan bis zur Labelverleihung in die kommunalen Planungsgrundlagen aufzunehmen. Die relevanten Planungsgrundlagen pro Gemeinde sind in einer Liste aufzuführen.
Mit der Unterzeichnung des Vertrags verpflichten sich die Gemeinden, ihre eigenen Aktivitäten, vor allem die raumwirksamen wie etwa die Ortsplanung, auf die strategischen Ziele des Parks auszurichten. Insofern hat der Vertrag einen behördenverbindlichen Status.
5 Organisation der Trägerschaft* Art. 25 PäV
> Rechtsform der Trägerschaft
Die PäV macht keine Vorschriften hinsichtlich der Rechtsform für eine Trägerschaft eines Parks. Die Gemeinden müssen jedoch massgeblich in der Parkträgerschaft vertreten sein. Diese Forderung ist dann erfüllt, wenn die Gemeinden bei Abstimmungen über das absolute Mehr verfügen.In diesem Artikel ist die Umsetzung der Anforderungen gemäss Art. 25 PäV zu konkretisieren.
6 Finanzielle und anderweitige Beiträge der Parkgemeinden Art. 26 Abs. 2 Bst. d PäV
Im Parkvertrag werden die Mindestbeiträge der Gemeinden an den Park während der zehnjährigen Betriebsphase geregelt. Die detaillierte Budgetierung der Parkträgerschaft einschliesslich der nach Art. 26 Abs. 2 Bst. d PäV erforderlichen Finanzplanung erfolgt im Gesuch um globale Finanzhilfen.
> Jährliche finanzielle Sockelbeiträge der Parkgemeinden
In diesem Artikel verpflichten sich die Gemeinden zu jährlichen finanziellen Beiträgen an den Park beziehungsweise dessen Trägerorganisation.
> Ausserordentliche finanzielle Beiträge der Parkgemeinden
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 6
Neben den ordentlichen finanziellen Beiträgen können sich einzelne Gemeinden auch für ausserordentliche, zeitlich befristete Engagements in bestimmten Projekten eines Parks verpflichten (z. B. Aufbau eines Managementzentrums oder spezifische Infrastrukturbeiträge). Solche speziellen finanziellen Beiträge sind an dieser Stelle festzuhalten.
> Anderweitige Beiträge in Form von Eigenleistungen oder materiellen Leistungen der Parkgemeinden
Es ist auch möglich, einen Teil der Gemeindebeiträge in Form von Eigenleistungen (z. B. personelle Ressourcen, Infrastruktur oder Material) zu erbringen. Diese können, wenn relevant und erwünscht, bereits im Parkvertrag erfasst werden.
7 Änderungen des Parkvertrags*
In diesem Artikel werden die Bedingungen einer Vertragsänderung festgehalten.
8 Kündigung des Parkvertrags* Art. 26 Abs. 3 PäV
In diesem Artikel werden die Bedingungen einer Vertragskündigung festgehalten.
9 Erarbeitung und Verabschiedung von Managementplan und
Vierjahresplanung für den Betrieb*
> Verabschiedung zuhanden Bund und Kanton
Es ist zu regeln, wer für die Genehmigung und Einreichung des Managementplans und der Vierjahresplanung bezüglich des Betriebs zuhanden von Kanton und Bund zuständig ist. Die Parkgemeinden können diese Aufgabe an die Trägerschaft des Parks delegieren.
10 Inkrafttreten, Dauer und Erneuerung*
Dieser Artikel beinhaltet, wann und unter welchen Bedingungen der Parkvertrag in Kraft tritt. Eine mögliche Voraussetzung ist etwa die Anerkennung des Parks durch den Bund, das heisst die Verleihung des Parklabels.
Ferner sind an dieser Stelle die Dauer (mindestens zehn Jahre) sowie das Vorgehen für die Erneuerung des Vertrags zu fixieren.
11 Anhang*
Regelung von Nutzungen in der Kernzone für alle betroffenen Gemeinden.
> Teil 2c Naturerlebnispark: Gesuch um Verleihung des Parklabels 7
Kapitel C: Managementplan für den Betrieb eines Naturerlebnisparks 2
Der Managementplan gibt Auskunft über die relevanten Themenbereiche für einen Park von nationaler Bedeutung. Die Abschnitte 2 bis 5 richten sich nach den Zielen des Programms «Pärke von nationaler Bedeutung» («Programmziele», vgl. Teil «Einleitung» des vorliegenden Handbuchs sowie die fachspezifischen Erläuterungen zur Programmvereinbarung im Bereich Pärke von nationaler Bedeutung des Handbuchs «Programmvereinbarungen im Umweltbereich»).
1 Zusammenfassung
Der Managementplan ist mit einer Zusammenfassung einzuleiten. Idealerweise wird diese so formuliert, dass sie auch zu Kommunikationszwecken gegenüber Partnern verwendet werden kann. Im Minimum umfasst sie folgende Aspekte:
> Kurzporträt des Parks > Wesentliche Meilensteine der abgelaufenen Errichtungs- bzw. Betriebsphase > Zusammenfassung der strategischen Ausrichtung
2 Biodiversität und Landschaft Art. 15 PäV
Das Gebiet eines Parks von nationaler Bedeutung zeichnet sich durch seine hohen Natur- und Landschaftswerte aus. Der Schwerpunkt im Bereich Biodiversität und Landschaft richtet sich in Naturerlebnispärken nach der Zonierung. In der Kernzone steht die Sicherstellung der freien Entwicklung der Natur im Zentrum. Hier wird die Natur sich selbst überlassen. Erholung, Bildung, Naturerlebnis und Forschung sind so weit möglich, als sie die natürlichen Prozesse nicht beeinträchtigen. Das Parkmanagement sichert in Zusammenarbeit mit Kanton, Gemeinden und Grundeigentümern den Schutz der Kernzone.
Die Übergangszone nimmt aus Sicht von Biodiversität und Landschaft zwei wichtige Funktionen wahr: Einerseits bildet sie einen Puffer für die Kernzone. Andererseits dient sie dem Schutz und der Aufwertung von Biodiversität und Landschaft sowie der Vernetzung. Die Gestaltung der Übergangszone ist nicht an Gemeindegrenzen gebunden und orientiert sich in erster Linie an der Pufferfunktion zugunsten der Kernzone.
Der Abschnitt zum Thema Biodiversität und Landschaft ist mittels Übersichtskarten, die auf der Basis des geografischen Informationssystems (GIS) ausgearbeitet wurden (= georeferenziert), illustriert darzustellen.
2 Auflagen aus früheren Prüfberichten des BAFU sind im Managementplan für den Betrieb zu berücksichtigen.
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 8
2.1 Situationsanalyse Art. 22 PäV
Tabelle mit Kennzahlen zu den einzelnen Parkgemeinden
> Gemeinde: Name und Fläche > biogeografische Region > Höhe: Meter über Meer; von/bis; ungefähre mittlere Höhe > Bevölkerungszahl, Bevölkerungsstruktur > Entfernung zum nächstgelegenen Kern einer Agglomeration in topografisch ähnlicher Höhenlage
Übersicht Parkperimeter
> Beschreibung der verschiedenen Landschaftstypen
Die Beschreibung kann beispielsweise gestützt auf die Landschaftstypologie der Bundesämter für Raumentwicklung (ARE), Statistik (BFS) und Umwelt (BAFU) erfolgen:
> Siedlungsstruktur > Flora und Fauna: Lebensgemeinschaften und seltene/besondere Arten; Aufführung gemäss Liste der national prioritären Arten und Roter Liste
Die entsprechenden Informationen finden sich unter:
> Ökologische Vernetzung innerhalb des Perimeters > Landschafts- und Biotopschutzgebiete, deren Status (Bund/Kanton/Gemein-den/Private) und ihre Flächenanteile am Park > Potenzial für die Schaffung von Naturwaldreservaten (gestützt auf nationales Waldreservatskonzept) > Nationale und kantonale Wildschutz- und Wildruhezonen > Inventarisierte Siedlungen, Ortsbilder und Verkehrswege (z. B. ISOS, IVS) > Inventarisierte Einzelobjekte, sofern für den Park von besonderem Wert > Charakteristische Nutzungen und Bewirtschaftungsformen > Waldwirtschaft / Nutzung des Waldes (Anteil Wald in privatem/öffentlichem Besitz, prioritäre Nutzungen, Erschliessungssituation, Schutzfunktion usw.), sowie Holzwirtschaft > Landwirtschaft / landwirtschaftliche Nutzungen (Betriebsgrössen, Nutzungsmuster, Beschäftigte, Anteil Biobetriebe usw.) > Vorhandene und geplante schwerwiegende Beeinträchtigungen
Es sind auch Beeinträchtigungen darzustellen, die sich erst in Zukunft in der Landschaft manifestieren. Darunter fallen Infrastrukturvorhaben oder Nutzungsänderungen, die sich in Planung befinden und die später eine wesentliche Auswirkung auf Landschaft und/oder Lebensräume haben. Ferner sind Beeinträchtigungen aufzuzeigen, die nicht abhängig sind von einer permanenten Infrastruktur, so etwa regelmässig stattfin-
3 Gemäss Festlegung BAFU: www.bafu.admin.ch/publikationen/publikation/00207/index.html?lang=de
> Teil 2c Naturerlebnispark: Gesuch um Verleihung des Parklabels 9
dende Kultur- oder Sportveranstaltungen mit relevanter Auswirkung auf Biodiversität und Landschaft.
> Bereits laufende und für den Park relevante Massnahmen zum Schutz und zur Aufwertung von Natur und Landschaft: Überblick über Art und Stand der Massnahmen im Park (z. B. Vernetzung von ökologischen Ausgleichsflächen, Moorschutz) > Massnahmen für den Herdenschutz und das Grossraubtiermanagement > Wildpopulationen und Wildtierkorridore > Geltende Regelungen von Jagd und Fischerei
Weitere wesentliche Informationen sind zu finden unter: > Bundesamt für Statistik: www.bfs.admin.ch > Geoportal der Schweizerischen Eidgenossenschaft: http://map.geo.admin.ch/
Mobilität, Erschliessung und Verkehr, inklusive Verkehrsströme (MIV, ÖV, sanfte Mobilität)
> Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Verkehr
Ein Naturerlebnispark muss gemäss Art. 22 Abs. 5 PäV mit dem öffentlichen Verkehr gut erreichbar sein.
> Pendler- und Besucherstatistik > Vorhandene Erschliessung (Strassen und Schienennetz; touristische Transportanlagen) > Vorhandene Erschliessung für den Langsamverkehr (Wander- und Velowege usw.) > Frequenzen und Kapazitäten des öffentlichen Verkehrs und der touristischen Transportanlagen > Mobilitätskonflikte im Park > Laufende und geplante Massnahmen zur Besucherlenkung
Die Erschliessungssituation eines Parks ist auch im Hinblick auf die Besucherlenkung wichtig. Ziel ist es nicht, Detailinformationen zu geben, sondern einen Überblick über die aktuellen Verkehrsströme (Strasse und Schiene) und über die Nutzung des ÖV- Angebots zu gewähren (Darstellung idealerweise mittels Übersichtskarten).
Zonierung
> Übersichtskarte des Parkperimeters und dessen Zonierung
Der Parkperimeter und dessen Zonierung sind anhand geeigneter Übersichtskarten darzustellen, und die gewählte Begrenzung ist aus naturräumlicher, institutionell-politischer, ökonomischer und geografischer Sicht zu erläutern und zu begründen.
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 10
Begründung der Kernzone Art. 22 und 23 PäV
Zur Begründung der Kernzone sind neben den oben genannten Aspekten auch die in Art. 22 PäV festgehaltenen Mindestanforderungen zu berücksichtigen. Diese umfassen namentlich:
> Fläche der Kernzone > Beschreibung des Potenzials der Naturdynamik aufgrund des Prozessschutzes > Grössenverhältnis zur Übergangszone > Bei einer Fragmentierung der Kernzone (Art. 22 Abs. 2 PäV): Begründung und Massnahmen zur Vernetzung der Teilflächen
Bei einer Fragmentierung der Kernzone erhöht sich deren Mindestfläche um 10 %. Die Fragmente müssen die freie Entwicklung der Natur gewährleisten, und die Möglichkeit eines Austauschs innerhalb des fragmentierten Gebiets ist sicherzustellen. Die Kernzone muss, auch wenn sie aufgeteilt ist, möglichst vollständig von der Übergangszone umschlossen sein.
> Bestehende Aktivitäten/Nutzungen und deren Regelung innerhalb der Kernzone (Jagd, Fischerei, Forstwirtschaft, Freizeit, Sport usw.) > Bestehende Bauten und Anlagen in der Kernzone > Abweichungen in der Kernzone gemäss Art. 23 Abs. 2 PäV > Schutzbestimmungen zur Sicherstellung der freien Entwicklung der Natur
Hier wird Auskunft darüber erteilt, wie die in Art. 23 PäV genannten Massnahmen zur freien Entwicklung der Natur umgesetzt werden.
> Nachweis, dass die oben beschriebenen Aktivitäten/Nutzungen sowie Bauten und Anlagen (unter Berücksichtigung der Abweichungen) die Anforderungen gemäss Art. 23 PäV nicht verletzen > Massnahmen zur Bekanntmachung von Schutzbestimmungen in der Kernzone
Begründung der Übergangszone Art. 24 PäV
> Beschreibung der Übergangszone > Begründung und Darlegung der Pufferfunktion
> Teil 2c Naturerlebnispark: Gesuch um Verleihung des Parklabels 11
2.2 Analyse von Stärken/Schwächen und Chancen/Risiken
Hier wird das Fazit aus den vorangehenden Erläuterungen gezogen. Das geschieht auf der Basis eines Stärken/Schwächen-Profils und einer Chancen/Risiken-Analyse. Dieses Instrument, die sogenannte SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats), dient der Formulierung parkspezifischer strategischer Ziele.
Stärken und Schwächen
> Stärken > Schwächen
Die Stärken und Schwächen beziehen sich auf interne Gegebenheiten und Zustände, die im Gestaltungsbereich des Parkmanagements und der Parkgemeinden liegen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Stärken und Schwächen auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
Chancen und Risiken
> Chancen > Risiken
Chancen und Risiken beziehen sich auf externe Gegebenheiten und Entwicklungen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Chancen und Risiken auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
2.3 Strategische Ziele
Ausgehend von der SWOT-Analyse sind die strategischen Ziele des Parks zu formulieren und zu begründen. > Strategische Ziele
3 Sensibilisierung, Umweltbildung und Naturerlebnisse Art. 24 Bst. a. PäV
Ein Naturerlebnispark trägt zur Sensibilisierung und Umweltbildung der ansässigen Bevölkerung sowie der Besucherinnen und Besucher bei und begünstigt deren Naturerlebnisse. Umweltbildungsangebote und die Erholungsnutzung sollen entsprechend den Zielsetzungen für einen Naturerlebnispark naturnah gestaltet werden.
4 Für die Kernzone reicht als strategisches Ziel «Sicherstellung der freien Entwicklung der Natur». Dieses muss nicht hergeleitet oder begründet
werden, da es sich um einen expliziten Auftrag aus der nationalen Gesetzgebung handelt.
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 12
3.1 Situationsanalyse
Besucherinnen und Besucher
Tourismus (Entwicklung; Struktur; touristische Angebote/Besonderheiten; Gaststätten; Hotellerie und Parahotellerie, insbesondere Anzahl der Betriebe, Betten und Logiernächte; Auslastung, Herkunft der Gäste, Aufenthaltsdauer, Qualitätsstandards; Tagestourismus; Tourismusabhängigkeit der übrigen Wirtschaftszweige usw.)
> Beschreibung der prioritären Zielgruppen (Besuchergruppen, Herkunft) und der bereits vorhandenen Angebote > Sonstige potenzielle Besucherinnen und Besucher des Parks > Plausibles Potenzial der Anzahl Besucherinnen und Besucher (min./max.-Szenarien)
Angebote
> Thematische Schwerpunkte > Zielgruppen > Instrumente > Bestehende Strukturen und Angebote
3.2 Analyse von Stärken/Schwächen und Chancen/Risiken
Hier wird das Fazit aus den vorangehenden Erläuterungen gezogen. Das geschieht auf der Basis eines Stärken/Schwächen-Profils und einer Chancen/Risiken-Analyse. Dieses Instrument, die sogenannte SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats), dient der Formulierung parkspezifischer strategischer Ziele.
Stärken und Schwächen
> Stärken > Schwächen
Die Stärken und Schwächen beziehen sich auf interne Gegebenheiten und Zustände, die im Gestaltungsbereich des Parkmanagements und der Parkgemeinden liegen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Stärken und Schwächen auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
Chancen und Risiken
> Chancen > Risiken
Chancen und Risiken beziehen sich auf externe Gegebenheiten und Entwicklungen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Chancen und Risiken auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
> Teil 2c Naturerlebnispark: Gesuch um Verleihung des Parklabels 13
3.3 Strategische Ziele
Ausgehend von der SWOT-Analyse sind die strategischen Ziele des Parks zu formulieren und zu begründen.
> Strategische Ziele
4 Forschung (fakultativ)
Ein Naturerlebnispark kann der wissenschaftlichen Forschung, beispielsweise über die einheimische Tier- und Pflanzenwelt, deren Lebensräume sowie über die Entwicklung von Biodiversität und Landschaft dienen. Die Tätigkeiten im Bereich der Forschung erfolgen in Absprache mit den bestehenden anerkannten Forschungsinstitutionen.
4.1 Situationsanalyse
Die Forschung ist in Naturerlebnispärken fakultativ. Die Parkverantwortlichen können beispielsweise in einem Konzept die prioritären Aufgabenbereiche der Forschung sowie deren Schwerpunkte definieren und begründen. In diesem Abschnitt wird aufgezeigt, wie das Forschungskonzept umgesetzt werden soll, das heisst, für welche Aufgabenbereiche und Forschungsschwerpunkte Beziehungen zu Forschungsinstitutionen existieren oder aufgebaut werden müssen, wie der Wissenstransfer von der Forschung zum Parkmanagement und zur Öffentlichkeit (ansässige Bevölkerung sowie Besucherinnen und Besucher) gewährleistet wird, welche Infrastrukturen zur Verfügung gestellt werden können, welche Leistungen von Forschenden erwünscht sind und welche Möglichkeiten zur Finanzierung es gibt. Das Parkmanagement legt fest, wer für die Ausrichtung der Forschung zuständig ist. Wird eine Forschungskommission eingesetzt, bestimmt das Parkmanagement ihre Aufgaben.
Soweit sinnvoll, wird bereits bei der Erarbeitung des Konzepts der Bezug zu den vergleichenden Forschungsthemen der Parkforschung Schweiz 5 und zur internationalen Parkforschung hergestellt. Ferner kann das Parkmanagement auch aufzeigen, mit welchen Pärken eine Zusammenarbeit zu welchen Forschungsthemen angestrebt wird und wie diese aussieht.
4.2 Analyse von Stärken/Schwächen und Chancen/Risiken
Hier wird das Fazit aus den vorangehenden Erläuterungen gezogen. Das geschieht auf der Basis eines Stärken/Schwächen-Profils und einer Chancen/Risiken-Analyse. Dieses Instrument, die sogenannte SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats), dient der Formulierung parkspezifischer strategischer Ziele.
Stärken und Schwächen
> Stärken > Schwächen
5 www.parkforschung.ch/d/
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 14
Die Stärken und Schwächen beziehen sich auf interne Gegebenheiten und Zustände, die im Gestaltungsbereich des Parkmanagements und der Parkgemeinden liegen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Stärken und Schwächen auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
Chancen und Risiken
> Chancen > Risiken
Chancen und Risiken beziehen sich auf externe Gegebenheiten und Entwicklungen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Chancen und Risiken auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
4.3 Strategische Ziele
Ausgehend von der SWOT-Analyse sind die strategischen Ziele des Parks zu formulieren und zu begründen.
> Strategische Ziele
5 Management, Kommunikation, räumliche Sicherung
Bei ihrer Tätigkeit sichert und überwacht die Parkträgerschaft laufend die Zielerreichung (Effektivität) und garantiert ein wirtschaftliches und fachkundiges Management (Effizienz). Sie ermöglicht die Mitwirkung der Bevölkerung und unterstützt die Gemeinden in ihrem Bestreben, ihre raumwirksamen Tätigkeiten auf die Zielsetzungen des Parks abzustimmen. Darüber hinaus sorgt sie für die Bekanntmachung des Parks unter Verwendung des Parklabels und fördert die Zusammenarbeit und den Austausch mit Pärken im In- und Ausland.
5.1 Situationsanalyse
Management Art. 25 PäV
> Rolle des Parks in der Region > Managementleistungen für die Region > Anschub von und Beteiligung an Projekten Dritter
Mitwirkung von lokalen und regionalen Akteuren
> Prozesse und Instrumente zur Sicherstellung der Mitwirkung > Liste der wichtigsten Akteure und ihrer gegenwärtigen Rolle
Die Parkträgerschaft ist verpflichtet, die Mitwirkung interessierter Akteure im Parkgebiet zu ermöglichen. Sie sollen deshalb aufgelistet werden (Unternehmen, Organisationen, Körperschaften jeglicher Art wie etwa Burgergemeinden und Korporationen).
> Teil 2c Naturerlebnispark: Gesuch um Verleihung des Parklabels 15
Ausserdem ist über ihre Involvierung in den Projekten/Aktivitäten des Parks zu informieren.
Für einen Park ist es unabdingbar, dass nicht nur mit den Mitgliedern der Trägerschaft intensiv und effizient zusammengearbeitet wird, sondern auch mit weiteren für den Park wichtigen Akteuren.
Zusammenarbeit mit Partnern ausserhalb des Parkgebiets
> Zusammenarbeit mit Gemeinden oder Städten ausserhalb des Parkgebiets > Zusammenarbeit mit Verantwortlichen anderer Parkprojekte und Pärke im In- und Ausland > Themenbezogene Zusammenarbeit mit verschiedensten Institutionen, evtl. auch ausserhalb des Parks, wie Museen, Bildungszentren usw.
Kommunikation
> Schwerpunkte der Kommunikation > Bestehende Kommunikationskanäle für Parkangebote > Beitrag des Parks zur Kommunikation/Bekanntmachung der Schweizer Pärke
Räumliche Sicherung Art. 27 PäV
> Beteiligung an raumplanerischen und anderen Vorhaben
Insbesondere sollen hier der Einbezug der Parkträgerschaft in die kommunale Nutzungsplanung beziehungsweise die regionale Richtplanung (wo vorhanden) sowie sonstige raumplanerisch relevante Vorhaben (beispielsweise Projekte zur regionalen Entwicklung oder Landschaftsqualitätsbeiträge) erläutert werden.
> Vertretung des Parks in verschiedenen Arbeitsgruppen usw. > Abstimmung der raumwirksamen Tätigkeiten der Gemeinden auf die Anforderungen des Parks
Waren, Dienstleistungen und Marktsituation (fakultativ) Art. 11 ff. PäV
> Einzigartigkeit der Waren und Dienstleistungen aus dem Parkgebiet > Märkte für Waren und Dienstleistungen aus dem Parkgebiet > Waren und Dienstleistungen sowie Wertschöpfungsketten, die mit einem Produktelabel ausgezeichnet werden könnten > Vertriebskanäle und -kooperationen > Bestehende Partnerschaften mit Produktions- und Dienstleistungsbetrieben > Potenzielle Partnerschaften mit Produktions- und Dienstleistungsbetrieben
Märkte und Vertriebskanäle der Waren und Dienstleistungen mit einem engen Bezug zum Park sind qualitativ und soweit möglich auch quantitativ zu beschreiben. Im Vordergrund stehen dabei Waren und Dienstleistungen, die das Potenzial für eine künftige Auszeichnung mit dem Produktelabel aufweisen. Von zentralem Interesse
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 16
sind hier primär die Darstellung des Istzustandes und eine Analyse des Potenzials. Konkrete Massnahmen und Projekte sind Bestandteil des Finanzhilfegesuchs.
5.2 Analyse von Stärken/Schwächen und Chancen/Risiken
Hier wird das Fazit aus den vorangehenden Erläuterungen gezogen. Das geschieht auf der Basis eines Stärken/Schwächen-Profils und einer Chancen/Risiken-Analyse. Dieses Instrument, die sogenannte SWOT-Analyse (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats), dient der Formulierung parkspezifischer strategischer Ziele.
Stärken und Schwächen
> Stärken > Schwächen
Die Stärken und Schwächen beziehen sich auf interne Gegebenheiten und Zustände, die im Gestaltungsbereich des Parkmanagements und der Parkgemeinden liegen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Stärken und Schwächen auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
Chancen und Risiken
> Chancen > Risiken
Chancen und Risiken beziehen sich auf externe Gegebenheiten und Entwicklungen. Es wird empfohlen, sich bei der Auswahl der Chancen und Risiken auf strategisch relevante Aspekte zu konzentrieren.
5.3 Strategische Ziele
Ausgehend von der SWOT-Analyse sind die strategischen Ziele des Parks zu formulieren und zu begründen.
> Strategische Ziele
6 Fazit und Positionierung
6.1 Fazit
An dieser Stelle erfolgt die Zusammenfassung der Erkenntnisse aus den Abschnitten 2 bis 5 in Form einer Vision. Zu diesem Zweck werden zuerst die erarbeiteten strategischen Ziele des Parks rekapituliert (siehe nachstehende Tabelle). Sie bilden den Rahmen für die Tätigkeiten der Parkträgerschaft während der zehnjährigen Betriebsphase.
> Teil 2c Naturerlebnispark: Gesuch um Verleihung des Parklabels 17
Biodiversität und Landschaft Sensibilisierung, Umweltbildung und Naturerlebnisse Forschung (fakultativ) Management, Kommunikation, räumliche Sicherung
Falls die strategischen Ziele des Parks gemäss Zweckartikel des Parkvertrags (vgl. Parkvertrag Punkt 3) nicht mit den hier entwickelten strategischen Zielen identisch sind, ist aufzuzeigen, dass sie inhaltlich übereinstimmen (z. B. in Form einer Konkordanztabelle).
6.2 Positionierung
> Einzigartigkeit des Parks (Alleinstellungsmerkmal)
Zum Abschluss ist die Positionierung des Parks aufgrund der vorangehenden Ausführungen zu erarbeiten. Zentrale Fragen sind: Worin besteht die Einzigartigkeit des Parkgebiets beziehungsweise wodurch hebt es sich von der Umgebung und von anderen Parkprojekten ab? Idealerweise werden hier ein oder mehrere Alleinstellungsmerkmale formuliert.
7 Parkträgerschaft und Organisationsstruktur des Parks
7.1 Initianten und bisherige Entwicklung des Parks
Dieser Abschnitt erläutert kurz, wann und durch wen das Parkprojekt initiiert wurde und wie sich die Trägerschaft seither entwickelt hat (z. B. anhand der wichtigsten Meilensteine). Insbesondere werden die bedeutendsten Änderungen gegenüber dem letzten Managementplan (Errichtung oder Betrieb) zusammengefasst.
7.2 Rechtsform (ergänzend zu den Statuten) Art. 25 Abs. 1 PäV
Die wesentlichen Grundlagen für diesen und die folgenden Abschnitte sind organisationsrechtlicher Art, wie zum Beispiel die Statuten oder die Reglemente der Trägerschaft. Diese sind dem Gesuch als Anhang beizulegen. Falls nötig, werden sie hier erläutert respektive ergänzt. Es ist überdies zu dokumentieren, wie gemäss Art. 25 Abs. 2 PäV sichergestellt wird, dass die Gemeinden in der Trägerschaft massgeblich vertreten sind.
7.3 Mitglieder
Dieser Abschnitt zeigt auf, welche Institutionen und Akteursgruppen nebst den Gemeinden in der Trägerschaft vertreten sind. Dabei geht es nicht darum, alle Mitglieder einzeln aufzuzählen, sondern sinnvolle Kategorien zu bilden (etwa private und juristische Personen, Unternehmen, Organisationen/Verbände/Vereine) und darzulegen, welches Mitbestimmungsrecht diese haben.
Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung BAFU 2014 18
7.4 Aufgaben und Rollen der einzelnen Organe
Hier wird die formelle Struktur des Parks dargelegt und Auskunft darüber gegeben, wer die strategische und operative Leitung des Parks während des Betriebs übernimmt. Eigenständige Dokumente können dem Gesuch als Anhang beigelegt werden.
> Organigramm > Aufgaben, Kompetenzen und Zusammensetzung des strategischen Leitungsorgans > Aufgaben, Kompetenzen und Zusammensetzung der Geschäftsstelle (inkl. personeller Ressourcen in Vollzeitstellenäquivalenten) > Weitere wichtige Organe (Beiräte, Kommissionen, Arbeitsgruppen, Revision usw.)
7.5 Verankerung und Akzeptanz des Parks
Anhand quantitativer und qualitativer Indikatoren (z. B. Abstimmungsresultate, Mitwirkung, Finanzierung) bezeugt die Parkträgerschaft, dass der Park bei den Gemeinden, der Wirtschaft, den Institutionen/Organisationen und der Bevölkerung bezüglich Zielen und Finanzierung auf Akzeptanz stösst.
Es soll ersichtlich sein, für welchen Zeithorizont Ziele und Finanzierung beschlossen wurden (z. B. Budgetabstimmung, Beschluss der Gemeindeexekutive oder der Gemeindeversammlung). Die Nachweisdokumente werden beigelegt.
8 Planung
> Schätzung der Kosten für die gesamte Dauer der Betriebsphase > Zusammenzug aller finanziellen Aufwände pro strategisches Ziel gemäss Abschnitt 6 des Managementplans > Grössere vorgesehene Investitionen (Infrastruktur, Veranstaltungen, Publikationen usw.)
8.1 Meilensteine und Termine
> Tabellarische Übersicht über die Termin- und Meilensteinplanung
9 Erfolgskontrolle Art. 8 Abs. 2 PäV
Gemäss Art. 8 Abs. 2 PäV umfasst das Gesuch um Erneuerung des Parklabels einen Bericht über die zur Erfüllung der Anforderungen an den Park erbrachten Leistungen. Der Bericht hat den Charakter einer Erfolgskontrolle. Anhand dieser soll ermittelt werden, inwieweit die Leistungen des Parks zur Erreichung der strategischen Ziele beigetragen haben. Das BAFU wird zu diesem Zweck das vorliegende Handbuch entsprechend ergänzen.
> Teil 2c Naturerlebnispark: Gesuch um Verleihung des Parklabels 19
10 Anhang
Dem Managementplan für den Betrieb ist das Forschungskonzept beizulegen. Die Erarbeitung weiterer Konzepte (z. B. Arten- und Lebensraumförderung, Kommunikation, Umweltbildung und Sensibilisierung, Besucherlenkung/Mobilität, Fundraising) ist freiwillig, wird aber empfohlen.
2019 | Umwelt-Vollzug Pärke
Teil 3 Gesuch um globale Finanzhilfen für den Betrieb eines Parks Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Parken von nationaler Bedeutung. Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde an Gesuchsteller.
Herausgegeben vom Bundesamt für Umwelt BAFU Bern, 2019
Impressum Inhaltsverzeichnis Rechtliche Bedeutung Diese Publikation ist eine Vollzugshilfe des BAFU als Aufsichts- Gesuch um globale Finanzhilfen für den Betrieb 1 behörde und richtet sich primär an die Vollzugsbehörden. Sie konkretisiert die bundesumweltrechtlichen Vorgaben Kapitel A: Gesuch des Kantons 2 (bzgl. unbestimmten Rechtsbegriffen und Umfang/Ausübung desErmessens) und soll eine einheitliche Vollzugspraxis fordern. Kapitel B: Vierjahresplanung 3 Berücksichtigen die Vollzugsbehörden diese Vollzugshilfe, so können sie davon ausgehen, dass sie das Bundesrecht rechts- 1 Stand der Arbeiten 4 konform vollziehen; andere Lösungen sind aber auch zulässig, sofern sie rechtskonform sind. 2 Überblick über die Leistungen des Parks in der 5 kommenden Programmperiode Herausgeber Bundesamt für Umwelt (BAFU) 3 Budgetierung und Investitionsplanung 6 Das BAFU ist ein Amt des Eidg. Departements für Umwelt, 3.1 Kosten pro Projekt 6 Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). 3.2 Finanzierungsschlüssel (Anteil Bund, Kanton, 6 Gemeinden, Dritte usw.) pro Jahr Zitierung 3.3 Materielle Beiträge 6 BAFU (Hrsg.) 2019: Teil 3 Gesuch um globale Finanzhilfen 3.4 Projekte ausserhalb von Art. 23k NHG7 für den Betrieb eines Parks. Handbuch für die Errichtung und 3.5 Nachweis, dass die zumutbaren Selbsthilfemassnahmen 7 den Betrieb von Parken von nationaler Bedeutung. Mitteilung der Region ausgeschöpft sind (Art. 2 Abs. 2 PäV) des BAFU als Vollzugs Behörde an Gesuchsteller. Bundesamt für Umwelt, Bern. Umwelt-Vollzug Nr. 1414 4 Parkträgerschaft/Management 8
PDF-Download Kapitel C: Projektblätter 9 www.bafu.admin.ch/uv-1414-d (eine gedruckte Fassung liegt nicht vor)
Diese Publikation ist auch in französischer und italienischer Sprache verfügbar. Die Originalversion ist Deutsch.
© BAFU 2019
Teil 3 Evaluation Regionaler Naturpark © BAFU 2019 1
Gesuch um globale Finanzhilfen für den Betrieb Das Gesuch um globale Finanzhilfen für den Betrieb eines Parks von nationaler Bedeutung umfasst drei Kapitel: das Gesuch des Kantons (Kapitel A), die Vierjahresplanung (Kapitel B) sowie die Projektblätter (Kapitel C). Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) legt in diesem Kapitel Form und Struktur eines Gesuchs um globale Finanzhilfen für den Betrieb fest. Für die Einreichung des Gesuchs beim BAFU ist darauf zu achten, dass die vorgegebene Struktur verwendet wird und dass die Inhalte vollständig sind. Das BAFU stellt zu diesem Zweck Vorlagen mit der spezifischen Struktur im MS-Word-Format zur Verfügung, welche die Parkträgerschaft und der Kanton mit Inhalten füllen können. Die erforderlichen Angaben werden in schwarzer, die methodischen Hinweise und Erläuterungen in blauer Schrift aufgeführt.
Das Gesuch um globale Finanzhilfen für den Betrieb wird durch die Parkträgerschaft unter Einbezug von Gemeinden, der Bevölkerung sowie von lokalen Unternehmen und Organisationen erarbeitet. Danach reicht die Parkträgerschaft ihre Gesuchsunterlagen beim verantwortlichen Kanton ein. Dieser prüft sie und leitet sie zusammen mit seinem Gesuch an das BAFU weiter. Bei kantonsübergreifenden Projekten verfasst der federführende Kanton ein konsolidiertes Gesuch im Namen aller beteiligten Kantone. Finanzhilfen werden im Rahmen von Programmvereinbarungen für die Dauer von vier Jahren vergeben.
Erläuterungen zur Einordnung des Gesuchs um globale Finanzhilfen für den Betrieb im Errichtungsprozess eines Parks finden sich in der Einleitung des vorliegenden Handbuchs. Das BAFU publiziert die detaillierten Grundlagen zur Bemessung der globalen Finanzhilfen jeweils als Mitteilung an die Vollzugsbehörde vor Beginn der neuen Programmvereinbarung (Handbuch «Programmvereinbarungen im Umweltbereich»). Es informiert die Kantone und die Parkträgerschaften rechtzeitig darüber.
Teil 3 Evaluation Regionaler Naturpark © BAFU 2019 2
Kapitel A: Gesuch des Kantons Nach Prüfung der von der Parkträgerschaft erarbeiteten Vierjahresplanung inklusive Art. 3 PäV Projektblätter schreibt der federführende Kanton ein Gesuch um globale Finanzhilfen zuhanden des BAFU und reicht es gemeinsam mit der Vierjahresplanung ein. Diese Dokumente bilden die Grundlage für eine allfällige Programmvereinbarung zwischen Bund und Kanton.
Sind mehrere Kantone am Park beteiligt, so ist ein federführender Kanton zu ernennen, der für das Gesuch die Hauptverantwortung trägt und die Programmvereinbarung unterzeichnet. Die Arbeiten der beteiligten Kantone sind aufeinander abzustimmen (Art. 3 PäV).
Das Gesuch des Kantons um Gewährung globaler Finanzhilfen kann als Brief formuliert und mit dem Verweis auf die Vierjahresplanung und die Projektblätter kurz gefasst werden. Es enthält mindestens folgende Aspekte:
Zusammenfassung der Prüfung
Vorschlag von fünf Indikatoren pro Programmziel für die Programmvereinbarung mit dem Bund (gemäss den Projektblättern der Parkträgerschaft)
Gesuch des Kantons an den Bund: Höhe der beantragten Finanzhilfen für die anstehende Programmperiode
Finanzielle Unterstützung des Kantons für den Park (Falls z. B. ein Beschluss des Regierungsrats und/oder eine kantonale Rechtsgrundlage vorliegt, kann diese beigelegt und darauf verwiesen werden.)
Weitere Unterstützung durch den Kanton (materiell, personell)
Zusammenarbeit mit anderen Kantonen bei kantonsübergreifenden Projekten, insbesondere Regelungen bezüglich der (Mit-)Finanzierung (Abkommen, Verträge)
Zusammenarbeit mit anderen Ländern bei länderübergreifenden Projekten, insbesondere Regelungen bezüglich der (Mit-)Finanzierung (Abkommen, Verträge)
Falls sich die Situation des Parks im Kanton seit dem Gesuch um Verleihung des Parklabels grundlegend verändert hat, ist zu erläutern, was diese Veränderungen für den Park bedeuten. Wenn die neue Situation eine Anpassung des kantonalen Richtplans verlangt, so ist zudem aufzuzeigen, wie und wann diese durchgeführt werden soll.
Teil 3 Evaluation Regionaler Naturpark © BAFU 2019 3
Kapitel B: Vierjahresplanung Die Vierjahresplanung bildet die operative Arbeitsgrundlage für das Parkmanagement. Sie beinhaltet die wesentlichen Angaben zu geplanten Leistungen (insb. Leistungsindikatoren als Grundlage für die Programmvereinbarung), Budget, Personal usw. und wird in Abstimmung mit dem Kanton/den Kantonen von der Parkträgerschaft erarbeitet.
Teil 3 Evaluation Regionaler Naturpark © BAFU 2019 4
1 Stand der Arbeiten
Einleitend wird die Umsetzung der laufenden Programmvereinbarung kurz zusammengefasst. Es handelt sich hier um einen Überblick über die erbrachten Leistungen, Meilensteine, Kosten und Finanzierungsquellen in der ablaufenden Programmperiode. Es soll zudem kurz erläutert werden, inwieweit die Leistungserbringung gewährleistet ist und was die Gründe für ein allfälliges Abweichen von der geplanten Umsetzung waren. Der Abschnitt ist nach den Programmzielen der jeweiligen Parkkategorie gegliedert (vgl. Teil «Einleitung» des vorliegenden Handbuchs).
Bisherige Leistungen (ablaufende Periode)
Kosten der ablaufenden Programmperiode pro Projekt
Finanzierungsquellen der ablaufenden Programmperiode
Teil 3 Evaluation Regionaler Naturpark © BAFU 2019 5
2 Überblick über die Leistungen des
Parks in der kommenden Programmperiode Der Abschnitt fasst pro strategisches Ziel des Parks die Projekte und Leistungsindikatoren gemäss den Projektblättern zusammen. Die Tabelle enthält den Leistungsvorschlag des Kantons für eine allfällige Programmvereinbarung. Der Richtwert für die Anzahl Indikatoren liegt bei rund fünf pro Programmziel.
Programmziel: … Strategisches Ziel des Parks …
Projekt Leistungsindikator Termin
Projekt: bezeichnet das Projekt, in dessen Rahmen die Leistung erbracht wird.
Leistungsindikator: beschreibt die zu erbringende Leistung.
Termin: bezeichnet den Zeitpunkt, in dem die Leistung erbracht sein wird. Dies kann entweder ein genau definierter Zeitpunkt sein oder bei wiederkehrenden Leistungen eine Angabe wie «jährlich».
Pro strategisches Ziel ist die Formulierung mehrerer Leistungsindikatoren und Projekte möglich. Projekte können Leistungen zu mehreren strategischen Zielen beisteuern. Jede Leistung wird jedoch nur einmal erfasst.
Teil 3 Evaluation Regionaler Naturpark © BAFU 2019 6
3 Budgetierung und Investitionsplanung
Der Abschnitt gibt einen tabellarischen Überblick über kantonsübergreifenden Projekten sind die Beiträge pro sämtliche Kosten der anstehenden den Programmperi- Kanton einzeln aufzuführen. ode. Eine detaillierte Beschreibung der Kosten ist in den Projektblättern enthalten. (Art. 26 Abs. 2 Bst. d PäV)
3.3 Materielle Beiträge
3.1 Kosten pro Projekt Materielle Beiträge Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Total
Miete/Infrastruktur/ Projekt Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Total Material (in CHF)
Nicht verrechnete Arbeit (z. B. von Gemeinden, in Arbeitstagen)
Total
Bei Bedarf können weitere Rubriken angefügt werden.
3.2 Finanzierungsschlüssel (Anteil Bund, Soweit wie möglich sind die einzelnen Rubriken zu erläu-
Kanton, Gemeinden, Dritte usw.) pro Jahr tern (wer stellt die Beiträge zur Verfügung, wofür sind personelle Ressourcen vorhanden usw.). Finanzierungsquelle Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Total Gemeinden Der Bund beteiligt sich finanziell am Gesamtbudget eines Sponsoren/Gönner/ Parks und Welterbegebiets über die gesamte Programm- Partnerschaften periode mit höchstens 50 %. Mindestens 50 % müssen via Erträge aus dem Kanton, Gemeinden und Dritte (z. B. Stiftungen, Spenden, Betrieb Einnahmen aus dem Verkauf von Produkten und Dienst- Kanton (Pärke) leistungen usw.) finanziert werden. Anrechenbar sind Kanton (andere) sowohl finanzielle Beiträge als auch materielle Beiträge Bund (Pärke) wie beispielsweise von der öffentlichen Hand oder Drit- Bund (andere) ten unentgeltlich zur Verfügung gestellte Büroräumlich- Total keiten, Mobiliar oder sonstiges Material. Weiter können Personalkosten zum effektiven Stundenansatz angerechnet werden, wenn Arbeiten für den Park oder das Wel- Die Tabelle umfasst ausschliesslich Angaben zu Finanz- terbe durch ausgewiesene Fachpersonen unentgeltlich mitteln. Materielle Beiträge (personelle Ressourcen, ausgeführt werden (Beispiel: die Buchhaltung wird von erlassene Mieten usw.) werden separat ausgewiesen (sie- einer Gemeindeverwaltung oder Dritten ohne Kostenhe unten). Der finanzielle Beitrag von Gemeinden, Spon- folge für den Park oder das Welterbe geführt). Weitere soren/Gönnern/Partnerschaften sowie allfällige Erträge Arbeitsleistungen Dritter können zu einem Stundenansatz aus dem Betrieb müssen mindestens 20 % des Budgets von CHF 30.– bis maximal 5 % des Budgets angerechbetragen. Bei jeder Finanzierungsquelle ist anzugeben, ob net werden. Explizit ausgeschlossen ist die Anrechnung die Finanzierung zugesichert ist oder ob die Zusicherung von Umwelt-/Volunteeringeinsätzen sowie der Differenz eventuell noch aussteht (Nachweise sind beizulegen). Bei zwischen den Stundensätzen der auf der Geschäftsstelle arbeitenden Personen zu Referenzansätzen (SIA/SVU)
Teil 3 Evaluation Regionaler Naturpark © BAFU 2019 7
oder solchen privater Büros. Der entsprechende Nachweis ist Gegenstand der Berichterstattung.
3.4 Projekte ausserhalb von Art. 23k NHG
Sofern der Park ausserhalb der Programmvereinbarung nach Art. 23k des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) Projekte durchführt, können diese hier erläutert werden – beispielsweise in Form einer Tabelle.
Projektname und Finanzierungsquelle Dauer Kosten Beschreibung
3.5 Nachweis, dass die zumutbaren Selbsthilfemassnahmen der Region ausgeschöpft
sind (Art. 2 Abs. 2 PäV)
Gemäss Art. 23k Abs. 1 Bst. b NHG gewährt der Bund den Kantonen nur dann globale Finanzhilfen an die Errichtung, den Betrieb und die Qualitätssicherung von Pärken von nationaler Bedeutung, wenn die zumutbaren Selbsthilfemassnahmen und die übrigen Finanzierungsmöglichkeiten nicht ausreichen. Es ist aufzulisten, welche Bestrebungen diesbezüglich unternommen wurden.
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4 Parkträgerschaft/Management
Dieser Abschnitt zeigt auf, wie und durch wen der Park in den kommenden vier Jahren geführt wird. Die Angaben konkretisieren die allgemeinen Informationen aus dem Gesuch um Verleihung des Parklabels. Eigenständige Dokumente können dem Gesuch als Anhang beigelegt werden. (Art. 25 Abs.1 PäV)
Organisation und Kurzporträt / Zusammensetzung der Geschäftsstelle (inkl. Organigramm)
Organisation und Kurzporträt / Zusammensetzung des strategischen Leitungsorgans (inkl. personeller Ressourcen in Vollzeitstellenäquivalenten, Organigramm)
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Kapitel C: Projektblätter Die Projektblätter beinhalten eine detaillierte Beschreibung der Leistungen des Parks im Programmbereich Pärke von nationaler Bedeutung für die nächste Programmperiode. Sie liefern wichtige Hintergrundinformationen für die Beurteilung der angebotenen Leistungen und für die Bemessung der globalen Finanzhilfen durch das BAFU.
Aus einem Projektblatt geht hervor, welche Leistungen in die Laufzeit der Programmvereinbarung fallen, welche Kosten diese verursachen und wie der Finanzierungsschlüssel dafür aussieht. Die Form der Projektblätter richtet sich nach der unten stehenden Vorlage. Es ist möglich, dass ein Projekt über die Dauer einer Programmvereinbarung hinausläuft, die Angaben im Projektblatt beziehen sich jedoch stets auf die Dauer der Programmperiode. Projekte des Parks, die durch Bundesmittel ausserhalb des Programmbereichs «Pärke von nationaler Bedeutung» finanziert werden, sind separat aufzuführen.
Die Vorlage für die Erarbeitung von Projektblättern regelt die formellen Anforderungen. Die Grundlagen für die Bemessung globaler Finanzhilfen werden im Handbuch «Programmvereinbarungen im Umweltbereich» festgelegt. Dieses wird jeweils vor jeder neuen Programmperiode vom BAFU veröffentlicht.
Teil 3 Evaluation Regionaler Naturpark © BAFU 2019 10
Vorlage für die Erarbeitung von Projektblättern
Projektblatt
Projektname Dieser soll selbsterklärend und für die Kommunikation geeignet sein. Projektnummer Dauer des Projekts Von … bis … (kann schon begonnen haben) oder Daueraufgabe Kurzbeschreibung des Projekts Beitrag zu den Wirkungsindikatoren des Parks Zu welchen Wirkungsindikatoren des Parks leistet das Projekt einen Beitrag? Auf welche Weise leistet es diesen?
Bedeutung des Projekts für den Park Schlüsselprojekt: ja/nein Verbindung zu anderen Projekten Abhängigkeiten und Wechselwirkungen von/mit weiteren Projekten sollen hier beschrieben werden. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass Schnittstellen/Verbindungen mit Projekten existieren, die durch andere Bundesstellen finanziert werden (Drittprojekte). Leistungen, die im Rahmen von Drittprojekten erbracht werden, dürfen nicht im Projektblatt figurieren und sind inhaltlich und finanziell vom Finanzhilfegesuch im Programmbereich «Pärke von nationaler Bedeutung» zu trennen.
Projektorganisation
Projektleitung Name und Funktion der Projektleiterin oder des Projektleiters Partner Mitwirkende Partner und ihre Rollen Einbindung in übergeordnete Planungsinstrumente Einbindung des Projekts in übergeordnete Planungsinstrumente bzw. bzw. -prozesse -prozesse von Gemeinde/Region/Kanton
Projektstand, Leistungen und Wirkungen
Projektstand Leistungen Beschreibung der wesentlichen Leistungen des Projekts in der kommenden Programmperiode Leistungsindikatoren Leistungsindikatoren, die in den Vorschlag für die Programmvereinbarung aufgenommen werden. Sie müssen spezifisch, messbar, erreichbar und terminiert sein.
Zeitplanung Das Projekt ist anhand einer Meilensteinplanung im zeitlichen Ablauf darzustellen. Nachstehend ist eine Minimalvariante abgebildet. Es steht der Parkträgerschaft frei, eine detaillierte Meilensteinplanung vorzulegen.
Meilensteine/Aktivitäten Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4
Teil 3 Evaluation Regionaler Naturpark © BAFU 2019 11
Budgetierung und Finanzierung
Gesamtkosten: CHF Verwendung der Mittel Für welche Leistungen im Projekt die wesentlichen Kosten an (inkl. Schätzung)? Finanzierungsquelle 1 Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Total Gemeinden/Trägerschaft Erträge aus Betrieb Kanton (Pärke) Kanton (andere) Bund (Pärke) Bund (andere) Total Materielle Beiträge Jahr 1 Jahr 2 Jahr 3 Jahr 4 Total
1 Noch nicht gesicherte Beiträge mit * kennzeichnen
2018 | Umwelt-Vollzug Pärke
Evaluation Regionaler Naturpark Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung. Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde an Gesuchsteller.
Herausgegeben vom Bundesamt für Umwelt BAFU Bern, 2018
Impressum Inhaltsverzeichnis Rechtliche Bedeutung Diese Publikation ist eine Vollzugshilfe des BAFU als Aufsichts- Leitfaden für die Evaluation der Charta eines Regionalen 1 behörde und richtet sich primär an die Vollzugsbehörden. Sie Naturparks konkretisiert die bundesumweltrechtlichen Vorgaben (bzgl. Zweck der Evaluation 1 unbestimmten Rechtsbegriffen und Umfang/Ausübung des Aufbau des Evaluationsberichts 1 Ermessens) und soll eine einheitliche Vollzugspraxis fordern. Abgrenzung der Evaluation zum Gesuch um Erneuerung 1 Berücksichtigen die Vollzugsbehörden diese Vollzugshilfe, so des Parklabels können sie davon ausgehen, dass sie das Bundesrecht rechts- Form2 konform vollziehen; andere Lösungen sind aber auch zulässig, Grundlagen für die Evaluation 2 sofern sie rechtskonform sind. Definition Begriff «Park» 2 Durchführen der Evaluation 2 Herausgeber Instrumente und Arbeitshilfen 2 Bundesamt für Umwelt (BAFU) Das BAFU ist ein Amt des Eidg. Departements für Umwelt, Zusammenfassung4 Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Übergeordnete Umfeld- und Entwicklungsanalyse 5 Zitierung 1. Wesentliche Veränderungen seit Beginn der Betriebsphase 5 BAFU (Hrsg.) 2018: Teil 4b Evaluation Regionaler Naturpark. Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Parken von Strategische Ziele des Parks: Analyse und Beurteilung 7 nationaler Bedeutung. Mitteilung des BAFU als Vollzugs Behörde 1. Analyse der strategischen Ziele des Parks und deren 7 an Gesuchsteller. Bundesamt für Umwelt, Bern. Umwelt-Vollzug erzielte Wirkungen Nr. 1414 Gesamtbeurteilung und Vorgehensplan 10 PDF-Download 1. Zusammenfassende Gesamtbeurteilung 10 www.bafu.admin.ch/uv-1414-d 2. Vorgehen für die Erneuerung der Charta 10 (eine gedruckte Fassung liegt nicht vor) Anhang 1: Gesetzliche Zielsetzungen – Evaluationsfragen 11 Diese Publikation ist auch in französischer und italienischer und Nachweise Sprache verfügbar. Die Originalversion ist Deutsch..
© BAFU 2018
Teil 4b Evaluation Regionaler Naturpark © BAFU 2018 1
Leitfaden für die Evaluation der Charta eines Regionalen Naturparks Stand: 31.3.2018 1. Übergeordnete Umfeld- und Entwicklungsanalyse Das Kapitel umfasst die Analyse und Beurteilung wesentlicher Veränderungen und Entwicklungen seit Beginn der Zweck der Evaluation Betriebsphase, zeigt deren Auswirkungen auf den Betrieb des Parks und auf die Erreichung der strategischen Ziele Die Evaluation der Charta soll die Parkaktivitäten und des Parks auf. deren Wirksamkeit seit der Verleihung des Parklabels aufzeigen und alle nötigen Grundlagen und Erkenntnisse 2. Strategische Ziele des Parks: Analyse und für die Überarbeitung der Charta hinsichtlich der nächs- Beurteilung ten Betriebsphase liefern. Die Evaluation der Charta Das Kapitel umfasst die Rekapitulation der zu Beginn der beantwortet folgende Fragen: Betriebsphase definierten strategischen Ziele des Parks sowie deren Beurteilung in Bezug auf die erzielte Wirkung
Hat der Park seine für die Laufzeit der Charta gesetz- und Weiterführung. Gleichzeitig wird anhand spezifischer ten strategischen Ziele und Wirkungen erreicht? Evaluationsfragen auf der Grundlage der Pärkeverord-
Entwickelt sich der Park im Rahmen der gesetzlichen nung PäV die Erfüllung der gesetzlichen Zielsetzungen Aufträge? an einen Park von nationaler Bedeutung aufgezeigt.
Welcher Handlungs- und Anpassungsbedarf ist erforderlich? 3. Gesamtbeurteilung und Vorgehensplan Das Kapitel beinhaltet eine zusammenfassende Gesamt- Der Evaluationsbericht soll diese Fragestellungen beant- beurteilung der abgelaufenen Betriebsphase und zeigt worten und die für die Erneuerung der Charta notwendi- den Handlungs- und Anpassungsbedarf hinsichtlich der gen Informationen liefern. Aus diesem Bericht sowie der Erneuerung der Charta und der nächsten Betriebsphase Charta für die folgende Betriebsphase soll hervorgehen, auf. ob die Voraussetzungen für die Erneuerung des Parklabels durch das Bundesamt für Umwelt gegeben sind. Der Evaluationsbericht wird gestützt auf Art. 8 Abs. 2 der Abgrenzung der Evaluation zum Gesuch um Verordnung über die Pärke von nationaler Bedeutung vom Erneuerung des Parklabels 7. November 2007 (PäV) mit dem Gesuch um Erneuerung des Parklabels beim BAFU eingereicht. Die Erkenntnisse und der aus der Evaluation abgeleitete Handlungs- und Anpassungsbedarf dienen als Grundlage für die Erneuerung der Charta sowie für die Ausarbeitung
Aufbau des Evaluationsberichts des Gesuchs zur Erneuerung des Parklabels. Damit muss die Evaluation der Charta grundsätzlich abgeschlossen Der Evaluationsbericht umfasst drei aufeinander aufbau- sein, bevor dieser nächste Schritt zur Erneuerung der ende Kapitel: Charta angegangen werden kann. Der Evaluationsbericht dient der Parkträgerschaft, um zusammen mit den am Zusammenfassung Park beteiligten Gemeinden sowie allen weiteren relevan- Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse und ten Akteuren für die Diskussionen über die Erneuerung Erkenntnisse aus den nachfolgenden Kapiteln (max. 2 der Charta zu lancieren. Er soll gemäss Art. 8 Abs. 2 PäV Seiten). als Teil des Gesuchs um Erneuerung des Parklabels auch
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dem BAFU und den zuständigen Stellen im Kanton bzw. Instrumente und Arbeitshilfen den beteiligten Kantonen unterbreitet werden. Für die Durchführung der Evaluation dienliche Instrumente und Arbeitshilfen werden durch das Netzwerk Schwei- Form zer Pärke zu Verfügung gestellt.
Für die Einreichung des vollständigen Evaluationsberichts beim BAFU ist die Verwendung der vorgegebenen Struktur erforderlich.
Methodische Hinweise und Erläuterungen sind blau dargestellt.
Grundlagen für die Evaluation
Die nachfolgend aufgeführten Dokumente bilden wesentliche Grundlagen für die Evaluation der Charta und können wichtige Hinweise geben:
Jahresberichte im Rahmen des Programms Pärke von nationaler Bedeutung
Stichprobenprotokolle des BAFU
Interne/externe Audits (Pärke mit Betrieb eines integrierten Managementsystems)
Definition Begriff «Park»
Die Verwendung des Begriffs «Park» im vorliegenden Leitfaden bezieht sich auf die Definition gemäss NHG/ PäV. Räumlich umfasst der Park das ganze Gebiet, für welches das Parklabel verliehen worden und welches im kantonalen Richtplan festgesetzt ist. Organisatorisch besteht der Park aus der Trägerschaft (Parkgemeinden) sowie den von ihr eingesetzten Organen, insbesondere dem operativen Management (Geschäftsstelle).
Durchführen der Evaluation
Das BAFU macht keine Vorgaben, durch wen die Evaluation durchzuführen ist. In der Zusammenfassung des Evaluationsberichts legen die Verfasser dar, wie und durch wen die Evaluation durchgeführt worden ist.
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Abbildung 1 Vorgehensschema Die Durchführung der Evaluation erfolgt Anhand der nachfolgend dargestellten Arbeitsschritte.
J8 J 8/9 J 9/10 J 11 Hat der Park seine für Entwickelt sich der Welcher Handlungsdie Laufzeit der Park im Rahmen der bedarf besteht Charta gesetzten gesetzlichen hinsichtlich nächsten strategischen Ziele Aufträge? Betriebsphasen? und Wirkungen erreicht? Übergeordnete Umfeld- und Trendanalyse 1 (wesentliche Veränderungen)
2 3 Nachweis über die Analyse der Erfüllung der strategischen Ziele gesetzlichen des Parks und der Anforderungen Parkaktivitäten
Fläche (Art. 19) sowie Beurteilung
Erhaltung und der erzielten 4 Jahr 8 der Aufwertung von Wirkung an Hand Synthese des Überarbeitung Start neue ablaufenden Natur und von Handlungs- und der Charta Betriebsphase Betriebsphase Landwirtschaft • Parkspezifischen Anpassungsbe- (Art. 20) Indikatoren darfs sowie
Stärkung der • Standardindikato- Vorgehensplan für nachhaltig ren für alle Pärke die Erneuerung der betriebenen Charta Wirtschaft (Art. 21)
Langfristige Sicherung Beurteilung der (Art. 25-27) strategischen Ziele des Parks in Bezug Handlungs- und auf die Relevanz Anpassungsbedarf und Gültigkeit
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Zusammenfassung
Zusammenfassung / kurze textliche Beschreibung der wichtigsten Ergebnisse und Erkenntnisse aus den einzelnen Kapiteln (max. 2 Seiten)
Aufzeigen, wie und durch wen die Evaluation durchgeführt worden ist (Organisation, Vorgehen, Zeitplan, methodischer Ansatz)
Die Zusammenfassung soll dem eiligen Leser die zentralen Ergebnisse und Kernbotschaften der Evaluation der Charta in übersichtlicher Form vermitteln.
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Übergeordnete Umfeld- und Entwicklungsanalyse
1 Wesentliche Veränderungen seit Beginn Wichtige Leitfragen zur Beantwortung dieses Kapitels in
der Betriebsphase Zusammenhang mit dem Vorgehen zur Durchführung der Evaluation und die Weiterentwicklung des Parks (Erneu- Einleitend zum Bericht soll kurz dargelegt werden, wel- erung der Charta) sind: che wesentlichen Veränderungen (Entwicklungen und Einflüsse) im Park und um den Park stattgefunden haben • Welche Entwicklungen und Einflüsse haben den Park und wie sich die Situation für die Parkträgerschaft (Park- beschäftigt? Welche übergeordneten Entwicklungen gemeinden) dadurch verändert hat. mit Auswirkungen (u. a. Sektoralpolitiken, Gesellschaft) auf den Park haben stattgefunden? Die Erkenntnisse aus diesem Kapitel dienen dazu, • Welche nicht plan- und vorhersehbaren respektive unerwarteten Ereignisse (intern/extern) haben den
das Vorgehen für die Durchführung der Evaluation Park beschäftigt (Unvorhergesehenes)? unter Berücksichtigung wesentlicher Veränderungen • Sind die Einschätzungen der Erwartungen der zu begründen. Anspruchsgruppen aktuell? Haben sich neue Erwar-
den Einfluss und die Auswirkungen der wesentlichen tungen gebildet oder sind neue Anspruchsgruppen ent- Veränderungen auf die Erfüllung der gesetzlichen standen? Sind besondere Synergien oder Widerstände Anforderungen und auf die Wirkungen der strategi- aufgetreten? schen Ziele des Parks aufzuzeigen sowie die getroffe- • Welche Stärken und Schwächen sowie Chancen und nen Massnahmen respektive den Handlungsbedarf Risiken (Gefahren) und damit verbundene Handlungen/ und die Erkenntnisse für die Weiterentwicklung des Leistungen sind entstanden? Welchen Einfluss hatten Parks darzustellen die Veränderungen auf die strategischen Ziele des Parks?
Tabelle 1 Systematik mit beispielhafter Nennung von möglichen und wesentlichen Veränderungen
Jahr Ereignis Auswirkungen/Veränderung Massnahmen/Handlungsbedarf Wesentliche Veränderungen im Park (Stärken und Schwächen) 2012 Wechsel Geschäftsführer Wissensverlust, verzögerte … Leistungserbringung
2014 Gemeindefusion Änderung der Trägerschaft … Wesentliche Veränderungen der Rahmenbedingungen des Parks (Chancen und Risiken) 2011 Einführung Regionalkonferenz … … 2014 Sektoralpolitiken wie z. B. AP 14 – 17 Chance zur Zusammenarbeit mit der … Landwirtschaft
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• Inwieweit haben Aktivitäten des Kantons, der Gemeinden sowie weitere Akteure diejenigen des Parks besonders positiv oder negativ beeinflusst?
1.1 Auswirkungen auf das Vorgehen zur Durchführung
der Evaluation Darlegen der Auswirkung relevanter Veränderungen auf die Durchführung der Evaluation der ablaufenden Betriebsphase.
Die Evaluation erfolgt grundsätzlich über die Dauer der ablaufenden Betriebsperiode. Sollte auf Grund der übergeordneten Umfeld- und Entwicklungsanalyse eine andere Betrachtungsperiode zielführend / erforderlich sein, so ist dies in diesem Kapitel aufzuzeigen (z. B. Wechsel Parkmanagement, usw.) und zu begründen.
1.2 Handlungsbedarf für die Weiterentwicklung des
Parks Darlegen der wichtigsten Erkenntnisse aus der übergeordneten Umfeld- und Entwicklungsanalyse sowie deren Auswirkungen auf die strategischen Ziele des Parks und die Erneuerung der Charta (Weiterentwicklung des Parks).
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Strategische Ziele des Parks: Analyse und Beurteilung
1 Analyse der strategischen Ziele des Parks sches Ziel des Parks erfolgt nach den von der
und deren erzielte Wirkungen Parkträgerschaft definierten parkspezifischen Indikatoren und Messweisen. Aus diesem Kapitel wird ersichtlich, inwieweit die zu Beginn der Betriebsphase definierten strategischen Ziele Grundlage für die Wirkungsmessung bilden die in der des Parks erreicht werden konnten und welche Wirkungen Charta (Teil A, Teil B, Managementplan für den Betrieb, die damit verbundenen Parkaktivitäten entfaltet haben. Kapitel 4.2 Übersicht der 10-Jahresplanung und Kapitel Mittels spezifischer Evaluationsfragen und Nachweisen 4.3 Erfolgskontrolle und Evaluation) festgelegten strate- (Anhang 1) wird aufgezeigt, inwieweit die gesetzlichen gischen Ziele des Parks (10-Jahreshorizont) und die darin Anforderungen erfüllt wurden und wo Handlungs- und festgelegten Wirkungen und Messweisen/Indikatoren. Anpassungsbedarf besteht. Falls keine zielführende oder aussagekräftige Messweise Zur Analyse und Beurteilung der strategischen Ziele des vorliegt oder auf Grund von strategischen Anpassungen Parks sind zuerst die Fragen in Anhang 1 zu beantworten. während der Betriebsphase eine konkrete und spezifische Mit der Beantwortung der Fragen liegen die erforderli- Nullmessung fehlt, ist in jedem Fall eine nachvollziehbare chen Informationen zur Bearbeitung des vorliegenden Einschätzung (qualitativ) zu machen. Zudem soll aufge- Kapitels vor. zeigt werden, wie die Wirkungsmessung in Zukunft erfolgen soll (der Zustand, welcher bis zum Ende der nächsten • Strategische Ziele des Parks: In dieser Spalte werden 10-jährigen Betriebsphase erreicht werden soll, ist so zu die strategischen Ziele des Parks den gesetzlichen beschreiben, dass mit vertretbarem Aufwand festgestellt Zielsetzungen der Pärkeverordnung PäV zugeordnet, werden kann, ob dieser erreicht worden ist). um den Bezug zwischen gesetzlichem Auftrag und strategischer Ausrichtung des Parks herzustellen. • Messung der Wirkung anhand von Standardindikato- Damit wird aufgezeigt, inwieweit der Park Leistungen ren: Mittels dieser Indikatoren wird eine einheitliche in Sinne der gesetzlichen Zielsetzungen erbringt und und vergleichbare Erhebung derjenigen Aspekte wo er zur Leistungserbringung Dritter beiträgt. ermöglicht, die in allen Pärken relevant und von Interesse für Bund, Kantone sowie Dritte sind. Die Stan-
Sollten auf Grund übergeordneter Einflüsse, Entwicklun- dardindikatoren können für die erweiterte Beurteilung gen und Veränderungsfaktoren (siehe Kapitel «Wesent- der strategischen Ziele des Parks beigezogen werden. liche Veränderungen seit Beginn der Betriebsphase») während der Betriebsphase Anpassungen an den strate- Die Erfassung und Beurteilung der in Anhang 1 definierten gischen Zielen des Parks vorgenommen worden sein, so Standardindikatoren ist für jeden Park ein erforderlicher soll dies einleitend dargestellt werden. Bestandteil der Wirkungsmessung. Die Standardindikatoren werden in allen Pärken nach derselben Methode
Wichtigste Parkaktivitäten: Die während der Betriebs- erhoben und haben zum Zweck, einheitliche und verphase erbrachten Leistungen werden in zusammenfas- gleichbare Aspekte zu erfassen, die in allen Pärken relesender Form im Sinne der wichtigsten und wesentlichen vant sind. Die Standardindikatoren können auch für die Parkaktivitäten aufgeführt und pro strategisches Ziel Messung und Beurteilung der spezifischen strategischen des Parks erläutert. Ziele des Parks beigezogen werden.
Messung der Wirkung anhand parkspezifischer Indikatoren: Die Überprüfung der Wirksamkeit pro strategi-
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Beurteilung der Wirkung: Beurteilung der erzielten Wir- Ist die Legitimation zur Weiterführung der einzelnen kung durch den Park. An dieser Stelle soll ebenfalls strategischen Ziele gestützt auf die erzielten Wirkunbeurteilt werden, ob übergeordnete Einflüsse, Entwick- gen sowie die zukünftigen Entwicklungsabsichten und lungen und Veränderungsfaktoren (siehe Kapitel 1) die Potenziale noch gegeben (Gültigkeit)? Zielerreichung besonders gefördert oder gehemmt • Nachweis der Umsetzung der gesetzlichen Zielsetzunhaben. gen gemäss PäV: Anhand spezifischer Evaluationsfragen und Nachweise (siehe Anhang 1) wird basierend In diesem Schritt wird überprüft, ob der in der Char- auf der Grundlage der Pärkeverordnung PäV aufgeta beschriebene Zustand zum Ende der 10-jährigen zeigt, wie die in der Pärkeverordnung formulierten Ziel- Betriebsphase erreicht, übertroffen oder nicht erreicht setzungen für einen Regionalen Naturpark umgesetzt worden ist. Beispiele für die Nicht-Erreichung können wurden. Die Beantwortung der Evaluationsfragen dient sein: sub-optimale oder falsche Strategie, zu hohe/tiefe dazu, den Handlungsbedarf in Bezug auf die genannstrategische Zielsetzungen, veränderte Rahmenbedin- ten Zielsetzungen zu erkennen und entsprechende gungen im Umfeld, Zeitverzögerungen, fehlende per- Massnahmen für die Formulierung der zukünftigen sonelle und finanzielle Ressourcen, Überschreitungen strategischen Ziele des Parks sowie der Parkaktivitävon Budgets, nicht erbringen von geplanten Leistungen, ten abzuleiten. Widerstände (intern, extern), veränderte Rahmenbedingungen, usw. Abgrenzung zum Gesuch um Erneuerung des Parklabels: Die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nach Art. Für die Beurteilung der Wirkungsmessung können die fol- 15ff PäV müssen gewährleistet sein, damit dem Park das genden Messweisen beigezogen werden: Label für eine weitere 10-jährige Betriebsphase verliehen werden kann. Diese Nachweise zu erbringen, ist Gegen-
Messung mittels quantifizierter Indikatoren (quantitativ) stand des Gesuchs um die Verleihung des Parklabels
Messung mittels Beschreibung/Beurteilung (qualitativ, (siehe dazu den entsprechenden Leitfaden) und nicht siehe Evaluationsfragen im Anhang 1) Gegenstand der Evaluation der Charta.
Messung gemäss zugewiesenen Standardindikatoren (siehe Anhang 1 «Standardindikatoren»)
Unterstützend zur Beantwortung dieses Kapitels kann eine periodische Befragung der Anspruchsgruppen wertvolle und nachvollziehbare Anhaltspunkte (z. B. Bekanntheitsgrad der Strategie, sichtbare Veränderungen, Erfüllen der Erwartungen, Umgang mit Kritik, Einbezug, Partizipation, usw.) liefern.
Investition: Aufzeigen, in welcher Grössenordnung (absolut in CHF und relativ in Prozent zum gesamten Parkbudget) während der abgelaufenen Betriebsphase in jedes strategische Ziel des Parks investiert wurde.
Zuständigkeit: Erläutern, wer für die erzielte Wirkung hauptverantwortlich ist (Parkträgerschaft, Gemeinde, Kantone, Dritte)?
Relevanz und Gültigkeit: Begründen, welche Relevanz (Bedeutung) die einzelnen strategischen Ziele des Parks für die Trägerschaft und die Anspruchsgruppen in Bezug auf die folgende Betriebsphase aufweisen.
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Tabelle 2 Systematik für die Analyse und Beurteilung der strategischen Ziele des Parks
Strategische Wichtigste Messung der Messung der Beurteilung Investition Zuständigkeit Relevanz/ Ziele des Parks Parkaktivitäten Wirkung anhand Wirkung anhand der Wirkung (relativ in % und Gültigkeit parkspezifischer der Standardindi- absolut in CHF) Indikatoren katoren
Erhaltung und Aufwertung von Natur und Landschaft (Art. 20 PäV) Nachweis zur Umsetzung der gesetzlichen Zielsetzungen gemäss PäV Beantwortung der Evaluationsfragen und Erbringen der Nachweise gemäss Anhang 1 in Bezug auf die Erhaltung und Aufwertung von Natur und Landschaft
Stärkung der nachhaltig betriebenen Wirtschaft (Art. 21 PäV)
Nachweis zur Umsetzung der gesetzlichen Zielsetzungen gemäss PäV Beantwortung der Evaluationsfragen und Erbringen der Nachweise gemäss Anhang 1 in Bezug auf erzielten wirtschaftlichen Effekte des Parks
Sensibilisierung und Umweltbildung – Langfristige Sicherung (Art. 25 – 27 PäV) 1 – 19 / 1 – 25 – 4 – 25
Nachweis zur Umsetzung der gesetzlichen Zielsetzungen gemäss PäV Beantwortung der Evaluationsfragen und Erbringen der Nachweise gemäss Anhang 1 in Bezug auf die Mindestanforderung, Veränderung/ Entwicklung der Parkfläche sowie über die Gewährleistung der langfristigen Sicherung (Parkträgerschaft, korrekte Verwendung Park- und Produktelabel, räumliche Sicherung und Abstimmung raumwirksamer Tätigkeiten)
Forschung –
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Gesamtbeurteilung und Vorgehensplan In diesem Kapitel werden die wichtigsten Erkenntnisse 2. Vorgehen für die Erneuerung der Charta aus der durchgeführten Evaluation zusammenfassend dargestellt und beurteilt. Der daraus abgeleitete Hand- Vorgehensplan für die Erneuerung der Charta lungs- und Anpassungsbedarf dient zur Formulierung der zukünftigen strategischen Ziele, der wichtigsten Parkak- In diesem Kapitel wird das Vorgehen für die Erneuerung tivitäten und der Weiterentwicklung der Organisation für der Charta dargelegt. Daraus sollen die zeitliche Pladie nächste Betriebsphase. nung, die erforderlichen Ressourcen (finanzielle Mittel und Arbeitsleistung) und die Mitwirkung der Bevölkerung und Dritter hervorgehen.
1 Zusammenfassende Gesamtbeurteilung
Sind die strategischen Ziele des Parks insgesamt im geplanten Mass umgesetzt und die erwünschten Wirkungen erzielt worden? Sind diese richtig gewichtet? Sind sie angemessen, klar formuliert, messbar und vollständig, damit zum Ende der nächsten Betriebsphase die Zielerreichung überprüft werden kann?
Decken die strategischen Ziele des Parks alle gesetzlichen Zielsetzungen ab? Ist ein Abgleich mit den gesetzlichen Zielsetzungen notwendig? Fehlen wesentliche strategische Ziele des Parks zur Erfüllung der gesetzlichen Zielsetzungen? Haben sich gestützt auf die wesentlichen Veränderungen im Park (Stärken und Schwächen) und im Umfeld des Parks (Chancen und Risiken) neue Rahmenbedingungen und Voraussetzungen (u. a. Sektoralpolitiken, Gesellschaft) ergeben, die eine Anpassung an den strategischen Zielen des Parks erfordern? Welche strategischen Ziele des Parks und welche wichtigsten Parkaktivitäten sind davon betroffen?
Darstellung des Handlungs- und Anpassungsbedarfs zur Formulierung der zukünftigen strategischen Ziele und der wichtigsten Parkaktivitäten, der Weiterentwicklung der Organisation sowie gegebenenfalls weiterer Handlungsbedarf für die nächste Betriebsphase (Erneuerung der Charta).
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Anhang 1: Gesetzliche Zielsetzungen – Evaluationsfragen und Nachweise Anhand der nachstehenden Fragestellungen wird darge- Erhaltung und Aufwertung von Natur und legt, wie der Park die gesetzlichen Zielsetzungen wäh- Landschaft (Art. 20 PäV) rend der abgelaufenen Betriebsphase umgesetzt hat (siehe hierzu Tabelle 2). Evaluationsfragen
Wie und auf Grund wessen Einfluss haben sich die Werden einzelne Fragen bereits in den vorhergehenden Natur- und Landschaftswerte wesentlich verändert? Kapiteln beantwortet, so kann in Anhang 1 darauf ver- • Wo haben neue Beeinträchtigungen stattgefunden? wiesen werden. Wie und wo konnten vorhandene Beeinträchtigungen gemindert oder behoben und damit die Situation verbessert werden? Mindestanforderung, Veränderung/Entwick- • Zusammenfassende Beurteilung der Gesamtbilanz lung der Parkfläche (Art. 19 PäV) (gemäss Anleitung zum IBNL, Dokument in Erarbeitung)
Welcher Handlungs- und Anpassungsbedarf besteht in Evaluationsfragen Zusammenhang mit der Erneuerung der Charta res-
Hat sich die Fläche des Parks während der Betriebs- pektive der neuen Betriebsphase? phase verändert? Sind die Mindestanforderungen an die Fläche des Parks nach wie vor erfüllt (Art. 19 Abs. Nachweis: Instrument zur Bewertung der Entwicklung der
1 PäV)? Natur- und Landschaftswerte – IBNL Version II, Fotodo-
Welche strategischen räumlichen Entwicklungsopti- kumentation ausgewählter Standorte (ca. 10 – 15) onen bestehen in Bezug auf die nächste 10-jährige Betriebsphase? Das «Instrument zur Bewertung der Entwicklung der
Welcher Handlungs- und Anpassungsbedarf besteht in Natur- und Landschaftswerte – IBNL Version 2» bildet Zusammenhang mit der Erneuerung der Charta res- die Grundlage für den Nachweis über die Erfüllung der pektive der neuen Betriebsphase (Art. 19 Abs. 2 PäV)? gesetzlichen Anforderungen an einen Park gemäss Art.
20 PäV und zeigt die erfolgten Veränderungen durch
Möglicher Handlungsbedarf kann auf Grund von erfolgten die Parkträgerschaft und Dritte auf. Das IBNL Version oder bevorstehenden Gemeindefusionen sowie allfälligen II dient in Zusammenhang mit der Evaluation der Charta im Rahmen der Betriebsphase angedachten Entwick- als Arbeits- und Beurteilungshilfe sowie als Nachweislungsoptionen bestehen (z. B. Interesse angrenzender dokument. Es bildet die Grundlage für die Beurteilung Gemeinden zur Partizipation am Parkprojekt). der nachfolgend aufgeführten Evaluationsfragen, indem basierend auf der bewerteten Ausgangslage (0-Messung Beurteilung anhand Standardindikatoren zu Beginn der Betriebsphase) die erfolgten positiven und Indikator 1 – 19 «Entwicklung Parkfläche»: Vergleich der negativen Veränderungen, die Parkaktivitäten sowie die Parkfläche zu Beginn/am Ende der Betriebsphase in km2 Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten der Akteure (Park, Kanton, Dritte usw.) erfasst werden. Anhand der daraus abgeleiteten Gesamtbilanz werden die positiven und negativen Veränderungen pro Kategorie analysiert, beschrieben und beurteilt.
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Erzielte nachhaltige wirtschaftliche Effekte Geschäftsstelle und dem strategischen Führungsordes Parks (Art. 21 PäV) gan? zwischen der Geschäftsstelle und dem Kanton? zwischen Geschäftsstelle/Kanton und dem BAFU? mit Evaluationsfragen dem Kanton?
Beurteilung der wirtschaftlichen Effekte des Parks • Konnten die erforderlichen personellen und finanzielanhand der Ergebnisse einer parkübergreifenden stan- len Mittel sowie die Infrastruktur zum Betrieb und zur dardisierten Methode zur Messung Qualitätssicherung im erforderlichen Mass bereitge-
Abschätzung des Wertschöpfungspotenzials hinsicht- stellt werden? Ist ein geeignetes Managementsystem lich nächster Betriebsphase zur Qualitätssicherung implementiert? Genügen die
Welcher Handlungs- und Anpassungsbedarf besteht in vorhandenen methodischen/fachlichen Kompetenzen Zusammenhang mit der Erneuerung der Charta res- bei der Geschäftsstelle um die Arbeiten effizient und pektive der neuen Betriebsphase? wirksam zu erledigen? (Art. 25 Abs. 1, Art. 26 Abs. 2, Bst a – b, d PäV) Beurteilung anhand Standardindikatoren • Wie wird die Mitwirkung der Bevölkerung, der interes- Indikator 1 – 21a (Instrument zur Bewertung der wirt- sierten Unternehmen und Organisationen in der Region schaftlichen Effekte des Parks) ermöglicht? Aufzeigen der bestehenden Partnerschaften, der Verbindlichkeit sowie der Zusammenarbeit? Indikator 1 – 21b «Zertifizierte Produkte»: Anzahl Pro- Wurden die anvisierten Zielgruppen erreicht (u. a. dukte/Waren und Dienstleistungen zu Beginn/am Ende informiert, sensibilisiert, mobilisiert beziehungsweise der Betriebsphase, die mit einem Produktelabel ausge- verbessertes Wissen, verändertes Bewusstsein und zeichnet sind Verhalten)? (Art. 25 Abs. 3 PäV)
Sind die Anspruchsgruppen und Zielgruppen (touristi- Indikator 1 – 21c «Teilnehmer»: Entwicklung Anzahl Teil- scher Fokus) klar definiert und abgrenzbar? nehmer im Bereich Parktourismus und Bildung zu Beginn/ • Welche potenziellen Partnerschaften (Unternehmen am Ende der Betriebsphase und Organisationen) bestehen hinsichtlich der neuen Betriebsphase? Wird regionales Knowhow/Fachwissen Indikator 2 – 21c «Zufriedenheit»: Bewertung gemäss genutzt? Welches? Wie? standardisierter Umfrage (Zufriedenheit der Teilnehmer) • Welcher Handlungs- und Anpassungsbedarf besteht in Zusammenhang mit der Erneuerung der Charta res-
Die Ausarbeitung und Bereitstellung eines geeigneten pektive der neuen Betriebsphase? Instruments ist Gegenstand der laufenden Arbeiten. Die erforderlichen Ressourcen werden über das Projekt Beurteilung anhand Standardindikatoren Innotour des Netzwerks Schweizer Pärke zur Verfügung Indikator 1 – 25 «Finanzen»: Entwicklung Verhältnis prigestellt. vate Mittel (Stiftungen, Institutionen, Wirtschaft, usw.) und Beiträge öffentliche Hand
Gewährleistung der langfristigen Sicherung Indikator 2 – 25 «Ausrichtung raumwirksamer Tätigkeiten (Art. 25 – 27 PäV) auf Anforderungen Park»:
Evaluationsfragen Parkträgerschaft (Art. 25 und 26 a) Anzahl kommunale und regionale* Nutzungsplanun- PäV) gen mit verankerten Zielsetzungen des Parks • Haben sich die Rechtsform und die Organisation des b) Anzahl weiterer realisierter Beispiele für die Berück- Parks bewährt? Sind Aufgaben- und Kompetenz- sichtigung von Parkzielen bei Planungen verteilung eindeutig? Werden die Aufgaben gemäss Vorgaben umgesetzt? Wie gestaltet sich die Zusam- * in Abhängigkeit der jeweiligen kantonalen Gesetzgemenarbeit innerhalb der Geschäftsstelle? zwischen der bungen. Fehlen gesetzliche Rahmenbedingungen, kann
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dies entsprechend vermerkt werden und der Indikator ist Sicherstellung der korrekten Verwendung des nicht weiter zu behandeln. Falls sich aus dieser Situation Parklabels (Art. 10 PäV) Handlungsbedarf ergibt, soll dies entsprechend vermerkt werden. Evaluationsfragen
Sind Grundlagen und Prozesse mit Verantwortlichkei- Indikator 3 – 25 «Zufriedenheit»: Zufriedenheit von ten und Zuständigkeiten definiert, die die korrekte Ver- Anspruchsgruppen und Partnern (keine methodische wendung des Parklabels sicherstellen? Vorgabe) • Welche Massnahmen zur Verhinderung der missbräuchlichen Verwendung u. a. durch Dritte (Art. 10 Indikator 4 – 25 «Mitwirkung»: Abs. 1 PäV) sind getroffen worden?
Welche Massnahmen sind aus dem BAFU-Controlling a) Entwicklung Anzahl Mitwirkender (Bevölkerung, inter- ergriffen worden? essierten Unternehmen und Organisationen der Region) • Welcher Handlungs- und Anpassungsbedarf besteht in b) vorliegende Vereinbarungen, Anzahl Partnerschaften/ Zusammenhang mit der Erneuerung der Charta res- Netzwerke pektive der neuen Betriebsphase?
Nachweis: Instrument oder System zur Qualitätssicherung Nachweis: Dokumente und Grundlagen (z. B. Handbuch zur korrekten Verwendung) Evaluationsfragen Räumliche Sicherung und Abstimmung raumwirksamer Tätigkeiten (Art. 26 und 27 PäV) Die Parkträgerschaft darf das Parklabel ausschliesslich • Wie stimmen die Gemeinden ihre raumwirksamen für die Bekanntmachung des Parks verwenden. Die Ver- Tätigkeiten auf die Anforderungen des Parks ab? Wel- wendung des Parklabels zur Werbung für einzelne Waren che Rolle nimmt dabei das Parkmanagement ein und oder Dienstleistungen ist unzulässig (Art. 10 Abs. 2 PäV). wie ist der Park in die genannten Verfahren eingebunden? Wie werden die Gemeinden und das Parkmanagement dabei vom Kanton/den Kantonen unterstützt (Art. Sicherstellung der korrekten Verwendung des
26 Abs. 2 Bst c PäV)? Produktelabels (Art. 14 PäV)
Sind die Prozesse auf kommunaler, regionaler und kantonaler Stufe so organisiert, dass die strategischen Evaluationsfragen Ziele und Aktivitäten des Parks berücksichtigt und • Sind Grundlagen und Prozesse mit Verantwortlichraumwirksame Vorhaben darauf abgestimmt werden? keiten und Zuständigkeiten definiert, die die korrekte Ist die dazu erforderliche Koordination gewährleistet? Verwendung des Produktelabels sicherstellen? Wel-
Besteht Handlungsbedarf (inhaltlich/räumlich) in che Massnahmen zur ausschliesslichen und korrekten Bezug auf die Verankerung des Parks im kantonalen Kennzeichnung und Vermarktung gelabelter Waren Richtplan oder in den kommunalen Nutzungsplänen? sind getroffen worden?
Welcher Handlungs- und Anpassungsbedarf besteht in • Welche Massnahmen zur Verhinderung der miss- Zusammenhang mit der Erneuerung der Charta res- bräuchlichen Verwendung u. a. durch Dritte (Art. 14 pektive der neuen Betriebsphase? PäV) sind getroffen worden?
Welche Massnahmen sind aus dem BAFU-Controlling Nachweis: Funktionsfähige Prozesse zur Ausrichtung ergriffen worden? der raumwirksamen Tätigkeiten auf die Anforderungen • Welcher Handlungs- und Anpassungsbedarf besteht in an den Park auf kommunaler, regionaler und kantonaler Zusammenhang mit der Erneuerung der Charta res- Ebene. Indikator 2 – 25 pektive der neuen Betriebsphase?
Entsprechen die Partnerschaftsvereinbarungen den aktuellen Anforderungen? (dazu sollen der Nationalen Konsultativgruppe Produktelabel eine Zusammenstel-
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lung der parkspezifischen Anforderungen aus den Partnerschaftsvereinbarungen unterbreitet werden)
Nachweis: Dokumente und Grundlagen (z. B. Handbuch zur korrekten Verwendung), Genehmigte Pflichtenhefte für Waren und/oder Dienstleistungen (Art. 11 PäV), Nachweis über verliehene Produktelabel (Art. 13 PäV)
Die Parkträgerschaft darf das Produktelabel ausschliesslich für Waren oder Dienstleistungen verwenden, die im Wesentlichen im Park oder unter Verwendung lokaler Ressourcen und auf nachhaltige Weise hergestellt oder erbracht werden (Art. 11 PäV).
Kantonale Zielsetzungen
Evaluationsfragen • Spezifische Evaluationsfragen gestützt auf kantonale Zielsetzungen (z. B. aus rechtlichen Grundlagen)
2018 | Umwelt-Vollzug Pärke
Evaluation Naturerlebnispark Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Pärken von nationaler Bedeutung. Mitteilung des BAFU als Vollzugsbehörde an Gesuchsteller.
Herausgegeben vom Bundesamt für Umwelt BAFU Bern, 2018
Impressum Inhaltsverzeichnis Rechtliche Bedeutung Diese Publikation ist eine Vollzugshilfe des BAFU als Aufsichts- Leitfaden für die Evaluation der Charta eines 1 behörde und richtet sich primär an die Vollzugsbehörden. Sie Naturerlebnisparks konkretisiert die bundesumweltrechtlichen Vorgaben (bzgl. Zweck der Evaluation 1 unbestimmten Rechtsbegriffen und Umfang/Ausübung des Aufbau des Evaluationsberichts 1 Ermessens) und soll eine einheitliche Vollzugspraxis fordern. Abgrenzung der Evaluation zum Gesuch um Erneuerung 1 Berücksichtigen die Vollzugsbehörden diese Vollzugshilfe, so des Parklabels können sie davon ausgehen, dass sie das Bundesrecht rechts- Form2 konform vollziehen; andere Lösungen sind aber auch zulässig, Grundlagen für die Evaluation 2 sofern sie rechtskonform sind. Definition Begriff «Park» 2 Durchführen der Evaluation 2 Herausgeber Instrumente und Arbeitshilfen 2 Bundesamt für Umwelt (BAFU) Das BAFU ist ein Amt des Eidg. Departements für Umwelt, Zusammenfassung4 Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK). Übergeordnete Umfeld- und Entwicklungsanalyse 5 Zitierung 1. Wesentliche Veränderungen seit Beginn der Betriebsphase 5 BAFU (Hrsg.) 2018: Teil 4c Evaluation Naturerlebnispark. Handbuch für die Errichtung und den Betrieb von Parken von Strategische Ziele des Parks: Analyse und Beurteilung 7 nationaler Bedeutung. Mitteilung des BAFU als Vollzugs Behörde 1. Analyse der strategischen Ziele des Parks und deren 7 an Gesuchsteller. Bundesamt für Umwelt, Bern. Umwelt-Vollzug erzielte Wirkungen Nr. 1414 Gesamtbeurteilung und Vorgehensplan 10 PDF-Download 1. Zusammenfassende Gesamtbeurteilung 10 www.bafu.admin.ch/uv-1414-d 2. Vorgehen für die Erneuerung der Charta 10 (eine gedruckte Fassung liegt nicht vor) Anhang 1: Gesetzliche Zielsetzungen – Evaluationsfragen 11 Diese Publikation ist auch in französischer und italienischer und Nachweise Sprache verfügbar. Die Originalversion ist Deutsch
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Leitfaden für die Evaluation der Charta eines Naturerlebnisparks Stand: 31.3.2018 1. Übergeordnete Umfeld- und Entwicklungsanalyse Das Kapitel umfasst die Analyse und Beurteilung wesentlicher Veränderungen und Entwicklungen seit Beginn der Zweck der Evaluation Betriebsphase, zeigt deren Auswirkungen auf den Betrieb des Parks und auf die Erreichung der strategischen Ziele Die Evaluation der Charta soll die Parkaktivitäten und des Parks auf. deren Wirksamkeit seit der Verleihung des Parklabels aufzeigen und alle nötigen Grundlagen und Erkenntnisse 2. Strategische Ziele des Parks: Analyse und für die Überarbeitung der Charta hinsichtlich der nächs- Beurteilung ten Betriebsphase liefern. Die Evaluation der Charta Das Kapitel umfasst die Rekapitulation der zu Beginn der beantwortet folgende Fragen: Betriebsphase definierten strategischen Ziele des Parks sowie deren Beurteilung in Bezug auf die erzielte Wirkung
Hat der Park seine für die Laufzeit der Charta gesetz- und Weiterführung. Gleichzeitig wird Anhand spezifischer ten strategischen Ziele und Wirkungen erreicht? Evaluationsfragen auf der Grundlage der Pärkeverord-
Entwickelt sich der Park im Rahmen der gesetzlichen nung PäV die Erfüllung der gesetzlichen Zielsetzungen Aufträge? an einen Park von nationaler Bedeutung aufgezeigt.
Welcher Handlungs- und Anpassungsbedarf ist erforderlich? 3. Gesamtbeurteilung und Vorgehensplan Das Kapitel beinhaltet eine zusammenfassende Gesamt- Der Evaluationsbericht soll diese Fragestellungen beant- beurteilung der abgelaufenen Betriebsphase und zeigt worten und die für die Erneuerung der Charta notwendi- den Handlungs- und Anpassungsbedarf hinsichtlich der gen Informationen liefern. Aus diesem Bericht sowie der Erneuerung der Charta und der nächsten Betriebsphase Charta für die folgende Betriebsphase soll hervorgehen, auf. ob die Voraussetzungen für die Erneuerung des Parklabels durch das Bundesamt für Umwelt gegeben sind. Der Evaluationsbericht wird gestützt auf Art. 8 Abs. 2 der Abgrenzung der Evaluation zum Gesuch um Verordnung über die Pärke von nationaler Bedeutung vom Erneuerung des Parklabels 7. November 2007 (PäV) mit dem Gesuch um Erneuerung des Parklabels beim BAFU eingereicht. Die Erkenntnisse und der aus der Evaluation abgeleitete Handlungs- und Anpassungsbedarf dienen als Grundlage für die Erneuerung der Charta sowie für die Ausarbeitung
Aufbau des Evaluationsberichts des Gesuchs zur Erneuerung des Parklabels. Damit muss die Evaluation der Charta grundsätzlich abgeschlossen Der Evaluationsbericht umfasst drei aufeinander aufbau- sein, bevor dieser nächste Schritt zur Erneuerung der ende Kapitel: Charta angegangen werden kann. Der Evaluationsbericht dient der Parkträgerschaft, um zusammen mit den am Zusammenfassung Park beteiligten Gemeinden sowie allen weiteren relevan- Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse und ten Akteuren für die Diskussionen über die Erneuerung Erkenntnisse aus den nachfolgenden Kapiteln (max. 2 der Charta zu lancieren. Er soll gemäss Art. 8 Abs. 2 PäV Seiten). als Teil des Gesuchs um Erneuerung des Parklabels auch
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dem BAFU und den zuständigen Stellen im Kanton bzw. Instrumente und Arbeitshilfen den beteiligten Kantonen unterbreitet werden. Für die Durchführung der Evaluation dienliche Instrumente und Arbeitshilfen werden durch das Netzwerk Schwei- Form zer Pärke zu Verfügung gestellt.
Für die Einreichung des vollständigen Evaluationsberichts beim BAFU ist die Verwendung der vorgegebenen Struktur erforderlich.
Methodische Hinweise und Erläuterungen sind blau dargestellt.
Grundlagen für die Evaluation
Die nachfolgend aufgeführten Dokumente bilden wesentliche Grundlagen für die Evaluation der Charta und können wichtige Hinweise geben:
Jahresberichte im Rahmen des Programms Pärke von nationaler Bedeutung
Stichprobenprotokolle des BAFU
Interne/externe Audits (Pärke mit Betrieb eines integrierten Managementsystems)
Definition Begriff «Park»
Die Verwendung des Begriffs «Park» im vorliegenden Leitfaden bezieht sich auf die Definition gemäss NHG/ PäV. Räumlich umfasst der Park das ganze Gebiet, für welches das Parklabel verliehen worden und welches im kantonalen Richtplan festgesetzt ist. Organisatorisch besteht der Park aus der Trägerschaft (Parkgemeinden) sowie den von ihr eingesetzten Organen, insbesondere dem operativen Management (Geschäftsstelle).
Durchführen der Evaluation
Das BAFU macht keine Vorgaben, durch wen die Evaluation durchzuführen ist. In der Zusammenfassung des Evaluationsberichts legen die Verfasser dar, wie und durch wen die Evaluation durchgeführt worden ist.
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Abbildung 1 Vorgehensschema Die Durchführung der Evaluation erfolgt Anhand der nachfolgend dargestellten Arbeitsschritte.
J8 J 8/9 J 9/10 J 11 Hat der Park seine für Entwickelt sich der Welcher Handlungsdie Laufzeit der Park im Rahmen der bedarf besteht Charta gesetzten gesetzlichen hinsichtlich nächsten strategischen Ziele Aufträge? Betriebsphasen? und Wirkungen erreicht? Übergeordnete Umfeld- und Trendanalyse 1 (wesentliche Veränderungen)
2 3 Nachweis über die Analyse der Erfüllung der strategischen Ziele gesetzlichen des Parks und der Anforderungen Parkaktivitäten
Fläche (Art. 19) sowie Beurteilung
Erhaltung und der erzielten 4 Jahr 8 der Aufwertung von Wirkung an Hand Synthese des Überarbeitung Start neue ablaufenden Natur und von Handlungs- und der Charta Betriebsphase Betriebsphase Landwirtschaft • Parkspezifischen Anpassungsbe- (Art. 20) Indikatoren darfs sowie
Stärkung der • Standardindikato- Vorgehensplan für nachhaltig ren für alle Pärke die Erneuerung der betriebenen Charta Wirtschaft (Art. 21)
Langfristige Sicherung Beurteilung der (Art. 25-27) strategischen Ziele des Parks in Bezug Handlungs- und auf die Relevanz Anpassungsbedarf und Gültigkeit
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Zusammenfassung
Zusammenfassung / kurze textliche Beschreibung der wichtigsten Ergebnisse und Erkenntnisse aus den einzelnen Kapiteln (max. 2 Seiten)
Aufzeigen, wie und durch wen die Evaluation durchgeführt worden ist (Organisation, Vorgehen, Zeitplan, methodischer Ansatz)
Die Zusammenfassung soll dem eiligen Leser die zentralen Ergebnisse und Kernbotschaften der Evaluation der Charta in übersichtlicher Form vermitteln.
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Übergeordnete Umfeld- und Entwicklungsanalyse
1 Wesentliche Veränderungen seit Beginn Wichtige Leitfragen zur Beantwortung dieses Kapitels in
der Betriebsphase Zusammenhang mit dem Vorgehen zur Durchführung der Evaluation und die Weiterentwicklung des Parks (Erneu- Einleitend zum Bericht soll kurz dargelegt werden, wel- erung der Charta) sind: che wesentlichen Veränderungen (Entwicklungen und Einflüsse) im Park und um den Park stattgefunden haben • Welche Entwicklungen und Einflüsse haben den Park und wie sich die Situation für die Parkträgerschaft (Park- beschäftigt? Welche übergeordneten Entwicklungen gemeinden) dadurch verändert hat. mit Auswirkungen (u. a. Sektoralpolitiken, Gesellschaft) auf den Park haben stattgefunden? Die Erkenntnisse aus diesem Kapitel dienen dazu, • Welche nicht plan- und vorhersehbaren respektive unerwarteten Ereignisse (intern/extern) haben den
das Vorgehen für die Durchführung der Evaluation Park beschäftigt (Unvorhergesehenes)? unter Berücksichtigung wesentlicher Veränderungen • Sind die Einschätzungen der Erwartungen der zu begründen. Anspruchsgruppen aktuell? Haben sich neue Erwar-
den Einfluss und die Auswirkungen der wesentlichen tungen gebildet oder sind neue Anspruchsgruppen ent- Veränderungen auf die Erfüllung der gesetzlichen standen? Sind besondere Synergien oder Widerstände Anforderungen und auf die Wirkungen der strategi- aufgetreten? schen Ziele des Parks aufzuzeigen sowie die getroffe- • Welche Stärken und Schwächen sowie Chancen und nen Massnahmen respektive den Handlungsbedarf Risiken (Gefahren) und damit verbundene Handlungen/ und die Erkenntnisse für die Weiterentwicklung des Leistungen sind entstanden? Welchen Einfluss hatten Parks darzustellen. die Veränderungen auf die strategischen Ziele des Parks?
Tabelle 1 Systematik mit beispielhafter Nennung von möglichen und wesentlichen Veränderungen
Jahr Ereignis Auswirkungen/Veränderung Massnahmen/Handlungsbedarf Wesentliche Veränderungen im Park (Stärken und Schwächen) 2012 Wechsel Geschäftsführer Wissensverlust, verzögerte … Leistungserbringung
2014 Anpassung der Kommunikationsstrate- Verbesserte Positionierung und … gie und Signaletik des Parks Einbettung in die nationale Markenstrategie, bessere Lenkung der Besucherströme
Wesentliche Veränderungen der Rahmenbedingungen des Parks (Chancen und Risiken) 2011 Anpassung der kantonalen Gesetzge- Verbesserte Rahmenbedingungen zur … bung für den Schutz der Kernzone Gewährleistung der freien Entwicklung in der Kernzone
2014 Sektoralpolitiken wie z. B. AP 14 – 17 Chance zur Zusammenarbeit mit der … Landwirtschaft
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• Inwieweit haben Aktivitäten des Kantons, der Gemeinden sowie weitere Akteure diejenigen des Parks besonders positiv oder negativ beeinflusst?
1.1 Auswirkungen auf das Vorgehen zur Durchführung
der Evaluation Darlegen der Auswirkung relevanter Veränderungen auf die Durchführung der Evaluation der ablaufenden Betriebsphase.
Die Evaluation erfolgt grundsätzlich über die Dauer der ablaufenden Betriebsperiode. Sollte auf Grund der übergeordneten Umfeld- und Entwicklungsanalyse eine andere Betrachtungsperiode zielführend / erforderlich sein, so ist dies in diesem Kapitel aufzuzeigen (z. B. Wechsel Parkmanagement, usw.) und zu begründen.
1.2 Handlungsbedarf für die Weiterentwicklung des
Parks Darlegen der wichtigsten Erkenntnisse aus der übergeordneten Umfeld- und Entwicklungsanalyse sowie deren Auswirkungen auf die strategischen Ziele des Parks und die Erneuerung der Charta (Weiterentwicklung des Parks).
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Strategische Ziele des Parks: Analyse und Beurteilung
1 Analyse der strategischen Ziele des Parks gisches Ziel des Parks erfolgt nach den von der
und deren erzielte Wirkungen Parkträgerschaft definierten parkspezifischen Indikatoren und Messweisen. Aus diesem Kapitel wird ersichtlich, inwieweit die zu Beginn der Betriebsphase definierten strategischen Ziele Grundlage für die Wirkungsmessung bilden die in der des Parks erreicht werden konnten und welche Wirkungen Charta (Teil A, Teil B, Managementplan für den Betrieb, die damit verbundenen Parkaktivitäten entfaltet haben. Kapitel 4.2 Übersicht der 10-Jahresplanung und Kapitel Mittels spezifischer Evaluationsfragen und Nachweisen 4.3 Erfolgskontrolle und Evaluation) festgelegten strate- (Anhang 1) wird aufgezeigt, inwieweit die gesetzlichen gischen Ziele des Parks (10-Jahreshorizont) und die darin Anforderungen erfüllt wurden und wo Handlungs- und festgelegten Wirkungen und Messweisen/Indikatoren. Anpassungsbedarf besteht. Falls keine zielführende oder aussagekräftige Messweise Zur Analyse und Beurteilung der strategischen Ziele des vorliegt oder auf Grund von strategischen Anpassungen Parks sind zuerst die Fragen in Anhang 1 zu beantworten. während der Betriebsphase eine konkrete und spezifische Mit der Beantwortung der Fragen liegen die erforderli- Nullmessung fehlt, ist in jedem Fall eine nachvollziehbare chen Informationen zur Bearbeitung des vorliegenden Einschätzung (qualitativ) zu machen. Zudem soll aufge- Kapitels vor. zeigt werden, wie die Wirkungsmessung in Zukunft erfolgen soll (der Zustand, welcher bis zum Ende der nächsten • Strategische Ziele des Parks: In dieser Spalte werden 10-jährigen Betriebsphase erreicht werden soll, ist so zu die strategischen Ziele des Parks den gesetzlichen beschreiben, dass mit vertretbarem Aufwand festgestellt Zielsetzungen der Pärkeverordnung PäV zugeordnet, werden kann, ob dieser erreicht worden ist). um den Bezug zwischen gesetzlichem Auftrag und strategischer Ausrichtung des Parks herzustellen. • Messung der Wirkung anhand von Standardindikato- Damit wird aufgezeigt, inwieweit der Park Leistungen ren: Mittels dieser Indikatoren wird eine einheitliche in Sinne der gesetzlichen Zielsetzungen erbringt und und vergleichbare Erhebung derjenigen Aspekte wo er zur Leistungserbringung Dritter beiträgt. ermöglicht, die in allen Pärken relevant und von Interesse für Bund, Kantone sowie Dritte sind. Die Stan-
Sollten auf Grund übergeordneter Einflüsse, Entwicklun- dardindikatoren können für die erweiterte Beurteilung gen und Veränderungsfaktoren (siehe Kapitel «Wesent- der strategischen Ziele des Parks beigezogen werden. liche Veränderungen seit Beginn der Betriebsphase») während der Betriebsphase Anpassungen an den strate- Die Erfassung und Beurteilung der in Anhang 1 definierten gischen Zielen des Parks vorgenommen worden sein, so Standardindikatoren ist für jeden Park ein erforderlicher soll dies einleitend dargestellt werden. Bestandteil der Wirkungsmessung. Die Standardindikatoren werden in allen Pärken nach derselben Methode
Wichtigste Parkaktivitäten: Die während der Betriebs- erhoben und haben zum Zweck, einheitliche und verphase erbrachten Leistungen werden in zusammenfas- gleichbare Aspekte zu erfassen, die in allen Pärken relesender Form im Sinne der wichtigsten und wesentlichen vant sind. Die Standardindikatoren können auch für die Parkaktivitäten aufgeführt und pro strategisches Ziel Messung und Beurteilung der spezifischen strategischen des Parks erläutert. Ziele des Parks beigezogen werden.
Messung der Wirkung anhand parkspezifischer Indikatoren: Die Überprüfung der Wirksamkeit pro strate-
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Beurteilung der Wirkung: Beurteilung der erzielten Ist die Legitimation zur Weiterführung der einzelnen Wirkung durch den Park. An dieser Stelle soll ebenfalls strategischen Ziele gestützt auf die erzielten Wirkunbeurteilt werden, ob übergeordnete Einflüsse, Entwick- gen sowie die zukünftigen Entwicklungsabsichten und lungen und Veränderungsfaktoren (siehe Kapitel 1) die Potenziale noch gegeben (Gültigkeit)? Zielerreichung besonders gefördert oder gehemmt • Nachweis der Umsetzung der gesetzlichen Zielsethaben. zungen gemäss PäV: Anhand spezifischer Evaluationsfragen und Nachweise (siehe Anhang 1) wird In diesem Schritt wird überprüft, ob der in der Char- basierend auf der Grundlage der Pärkeverordnung PäV ta beschriebene Zustand zum Ende der 10-jährigen aufgezeigt, wie die in der Pärkeverordnung formulier- Betriebsphase erreicht, übertroffen oder nicht erreicht ten Zielsetzungen für einen Naturerlebnispark umgeworden ist. Beispiele für die Nicht-Erreichung können setzt wurden. Die Beantwortung der Evaluationsfragen sein: sub-optimale oder falsche Strategie, zu hohe/tiefe dient dazu, den Handlungsbedarf in Bezug auf die strategische Zielsetzungen, veränderte Rahmenbedin- genannten Zielsetzungen zu erkennen und entspregungen im Umfeld, Zeitverzögerungen, fehlende per- chende Massnahmen für die Formulierung der zukünfsonelle und finanzielle Ressourcen, Überschreitungen tigen strategischen Ziele des Parks sowie der von Budgets, nicht erbringen von geplanten Leistungen, Parkaktivitäten abzuleiten. Widerstände (intern, extern), veränderte Rahmenbedingungen, usw. Abgrenzung zum Gesuch um Erneuerung des Parklabels: Die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen nach Art. Für die Beurteilung der Wirkungsmessung können die fol- 15ff PäV müssen gewährleistet sein, damit dem Park das genden Messweisen beigezogen werden: Label für eine weitere 10-jährige Betriebsphase verliehen werden kann. Diese Nachweise zu erbringen, ist Gegen-
Messung mittels quantifizierter Indikatoren (quantitativ) stand des Gesuchs um die Verleihung des Parklabels
Messung mittels Beschreibung/Beurteilung (qualitativ, (siehe dazu den entsprechenden Leitfaden) und nicht siehe Evaluationsfragen im Anhang 1) Gegenstand der Evaluation der Charta.
Messung gemäss zugewiesenen Standardindikatoren (siehe Anhang 1 «Standardindikatoren»)
Unterstützend zur Beantwortung dieses Kapitels kann eine periodische Befragung der Anspruchsgruppen wertvolle und nachvollziehbare Anhaltspunkte (z. B. Bekanntheitsgrad der Strategie, sichtbare Veränderungen, Erfüllen der Erwartungen, Umgang mit Kritik, Einbezug, Partizipation, usw.) liefern.
Investition: Aufzeigen, in welcher Grössenordnung (absolut in CHF und relativ in Prozent zum gesamten Parkbudget) während der abgelaufenen Betriebsphase in jedes strategische Ziel des Parks investiert wurde.
Zuständigkeit: Erläutern, wer für die erzielte Wirkung hauptverantwortlich ist (Parkträgerschaft, Gemeinde, Kantone, Dritte)?
Relevanz und Gültigkeit: Begründen, welche Relevanz (Bedeutung) die einzelnen strategischen Ziele des Parks für die Trägerschaft und die Anspruchsgruppen in Bezug auf die folgende Betriebsphase aufweisen.
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Tabelle 2 Systematik für die Analyse und Beurteilung der strategischen Ziele des Parks
Strategische Wichtigste Messung der Messung der Beurteilung Investition Zuständigkeit Relevanz/ Ziele des Parks Parkaktivitäten Wirkung anhand Wirkung anhand der Wirkung (relativ in % und Gültigkeit parkspezifischer der Standardindi- absolut in CHF) Indikatoren katoren
Kernzone (Art. 23 PäV) 1 – 22 1 – 23 / 2 – 23
Nachweis zur Umsetzung der gesetzlichen Zielsetzungen gemäss PäV Beantwortung der Evaluationsfragen und Erbringen der Nachweise gemäss Anhang 1 in Bezug auf die Anforderungen an die Kernzone
Übergangszone (Art. 24 PäV)
Nachweis zur Umsetzung der gesetzlichen Zielsetzungen gemäss PäV Beantwortung der Evaluationsfragen und Erbringen der Nachweise gemäss Anhang 1 in Bezug auf die Anforderungen an die Übergangszone
Langfristige Sicherung (Art. 25 – 27 PäV) 1 – 25 – 4 – 25 Nachweis zur Umsetzung der gesetzlichen Zielsetzungen gemäss PäV Beantwortung der Evaluationsfragen und Erbringen der Nachweise gemäss Anhang 1 in Bezug auf die Mindestanforderung, Veränderung/ Entwicklung der Parkfläche sowie über die Gewährleistung der langfristigen Sicherung (Parkträgerschaft, korrekte Verwendung Park- und Produktelabel, räumliche Sicherung und Abstimmung raumwirksamer Tätigkeiten)
Forschung –
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Gesamtbeurteilung und Vorgehensplan In diesem Kapitel werden die wichtigsten Erkenntnisse 2. Vorgehen für die Erneuerung der Charta aus der durchgeführten Evaluation zusammenfassend dargestellt und beurteilt. Der daraus abgeleitete Hand- • Vorgehensplan für die Erneuerung der Charta lungs- und Anpassungsbedarf dient zur Formulierung der zukünftigen strategischen Ziele, der wichtigsten Parkak- In diesem Kapitel wird das Vorgehen für die Erneuerung tivitäten und der Weiterentwicklung der Organisation für der Charta dargelegt. Daraus sollen die zeitliche Pladie nächste Betriebsphase. nung, die erforderlichen Ressourcen (finanzielle Mittel und Arbeitsleistung) und die Mitwirkung der Bevölkerung und Dritter hervorgehen.
1 Zusammenfassende Gesamtbeurteilung
Sind die strategischen Ziele des Parks insgesamt im geplanten Mass umgesetzt und die erwünschten Wirkungen erzielt worden? Sind diese richtig gewichtet? Sind sie angemessen, klar formuliert, messbar und vollständig, damit zum Ende der nächsten Betriebsphase die Zielerreichung überprüft werden kann?
Decken die strategischen Ziele des Parks alle gesetzlichen Zielsetzungen ab? Ist ein Abgleich mit den gesetzlichen Zielsetzungen notwendig? Fehlen wesentliche strategische Ziele des Parks zur Erfüllung der gesetzlichen Zielsetzungen? Haben sich gestützt auf die wesentlichen Veränderungen im Park (Stärken und Schwächen) und im Umfeld des Parks (Chancen und Risiken) neue Rahmenbedingungen und Voraussetzungen (u. a. Sektoralpolitiken, Gesellschaft) ergeben, die eine Anpassung an den strategischen Zielen des Parks erfordern? Welche strategischen Ziele des Parks und welche wichtigsten Parkaktivitäten sind davon betroffen?
Darstellung des Handlungs- und Anpassungsbedarfs zur Formulierung der zukünftigen strategischen Ziele und der wichtigsten Parkaktivitäten, der Weiterentwicklung der Organisation sowie gegebenenfalls weiterer Handlungsbedarf für die nächste Betriebsphase (Erneuerung der Charta).
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Anhang 1: Gesetzliche Zielsetzungen – Evaluationsfragen und Nachweise Anhand der nachstehenden Fragestellungen wird darge- Anforderungen Kernzone (Art. 23 PäV) legt, wie der Park die gesetzlichen Zielsetzungen während der abgelaufenen Betriebsphase umgesetzt hat Evaluationsfragen Kernzone (siehe hierzu Tabelle 2). • Reichen die seit der letzten Labelverleihung nach Art.
23 Abs. 1 PäV ausgeschlossenen bzw. geregelten Nut-
Werden einzelne Fragen bereits in den vorhergehenden zungen aus, um die freie Entwicklung der Natur in der Kapiteln beantwortet, so kann in Anhang 1 darauf ver- Kernzone sicherzustellen? Werden die erlassenen Nutwiesen werden. zungsverbote und -beschränkungen eingehalten?
Wie werden menschliche Eingriffe, die in der Kernzone ausgeschlossen sind, zum Schutz der natürlichen Pro- Veränderung / Entwicklung der Flächen und zesse verhindert (Art. 23 Abs. 1 PäV)? Standort (Art. 22 PäV) • Sind während der Betriebsphase neue Störungen, Beeinträchtigungen oder Abweichungen von den Vor- Evaluationsfragen schriften nach Artikel 23 Abs. 1 PäV erfolgt? Falls ja,
Haben sich die Fläche der Kernzone und/oder der sind diese zulässig nach Art. 23 Abs. 2 PäV (geringfü- Übergangszone während der Betriebsphase verän- gig und es bestehen wichtige Gründe dafür)? dert? Sind die Mindestanforderungen an die Flächen • Hat sich der Bestand von Bauten und Anlagen wähdes Parks nach wie vor erfüllt (Art. 22 Abs. 1 – 3 PäV)? rend der Betriebsphase verändert? Konnten Bauten
Ist die gute Erreichbarkeit mit dem öffentlichen Ver- und Anlagen ausserhalb des öffentlichen Interesses kehr nach wie vor gewährleistet (Art. 22 Abs. 5 PäV)? zurückgebaut werden (Art. 23 Abs. 3 PäV)? Hat sich die Situation seit der letzten Labelverleihung • Welcher Handlungs- und Anpassungsbedarf besteht in verändert? Zusammenhang mit der Erneuerung der Charta res-
Welche strategischen räumlichen Entwicklungsopti- pektive der neuen Betriebsphase? onen bestehen in Bezug auf die nächste 10-jährige Betriebsphase? Beurteilung anhand Standardindikatoren
Welcher Handlungs- und Anpassungsbedarf besteht in Indikator 1 – 23 «Erfolgte Abweichungen»: Anzahl erfolg- Zusammenhang mit der Erneuerung der Charta res- te Ausnahmen und Abweichungen gemäss Art. 23 Abs. 1 pektive der neuen Betriebsphase? PäV seit der Labelverleihung (quantitativ: Fläche, Anzahl, usw.). Möglicher Handlungsbedarf kann auf Grund der Ausscheidung neuer Schutzgebiete sowie allfälligen im Indikator 2 – 23 «Bauten und Anlagen»: Rahmen der Betriebsphase angedachten Entwicklungsoptionen bestehen. a) Neu entstandene Auswirkungen auf die freie Entwicklung der Natur in der Kernzone durch Bauten und Beurteilung Anhand Standardindikatoren Anlagen (z. B. Anzahl neu errichtete Bauten und Anla-
Indikator 1 – 22 «Entwicklung Kernzone und Übergangs- gen in der Kernzone und neu genutzte Flächen) zone»: Vergleich Kernzone und Übergangszone während b) Verbesserung der freien Entwicklung der Natur in der Betriebsphase in km2 sowie Fotodokumentation ausge- Kernzone auf Grund von getroffenen Massnahmen im wählter Standorte (ca. 10 – 15) Bereich von Bauten und Anlagen
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Anforderungen Übergangszone (Art. 24 PäV) zwischen Geschäftsstelle/Kanton und dem BAFU? mit dem Kanton? Evaluationsfragen Übergangszone • Konnten die erforderlichen personellen und finanziel-
Haben sich die getroffenen Massnahmen zur Umwelt- len Mittel sowie die Infrastruktur zum Betrieb und zur bildung der Besucherinnen und Besucher als geeignet Qualitätssicherung im erforderlichen Mass bereitge- und zielführend erwiesen (Art. 24 Bst. A PäV)? stellt werden? Ist ein geeignetes Managementsystem
Stellt das Management der Übergangszone deren Puf- zur Qualitätssicherung implementiert? Genügen die ferfunktion sicher? vorhandenen methodischen/fachlichen Kompetenzen
Sind seit der letzten Labelverleihung Synergien oder bei der Geschäftsstelle um die Arbeiten effizient und Konflikte mit land- und waldwirtschaftlichen Nutzun- wirksam zu erledigen? (Art. 25 Abs. 1, Art. 26 Abs. 2 gen sowie (temporäre) Freizeit- und Erholungsnut- Bst. a – b, d PäV) zungen und neuen Bauten und Anlagen entstanden, • Wie wird die Mitwirkung der Bevölkerung, der intereswelche die Entwicklung der unberührten Lebensräume sierten Unternehmen und Organisationen in der Region der einheimischen Tier- und Pflanzenarten (Kernzone) ermöglicht? Aufzeigen der bestehenden Partnerschafbeeinträchtigen oder fördern (Art. 24 Bst. b PäV)? ten, der Verbindlichkeit sowie der Zusammenarbeit?
Inwieweit sind schützenswerte Lebensräume einhei- Wurden die anvisierten Zielgruppen erreicht (u. a. mischer Tier- und Pflanzenarten aufgewertet und ver- informiert, sensibilisiert, mobilisiert beziehungsweise netzt worden (Art. 24 Bst. c PäV)? verbessertes Wissen, verändertes Bewusstsein und
Haben sich seit der letzten Labelverleihung zum Schutz Verhalten)? (Art. 25 Abs. 3 PäV) der einheimischen Tier- und Pflanzenarten notwendige • Sind die Anspruchsgruppen und Zielgruppen (touristi- Massnahmen und/oder Einschränkungen abgezeich- scher Fokus) klar definiert und abgrenzbar? net (Art. 24. Bst d PäV)? • Welche potenziellen Partnerschaften (Unternehmen
Welcher Handlungs- und Anpassungsbedarf besteht in und Organisationen) bestehen hinsichtlich der neuen Zusammenhang mit der Erneuerung der Charta res- Betriebsphase? Wird regionales Knowhow/Fachwissen pektive der neuen Betriebsphase? genutzt? Welches? Wie?
Welcher Handlungs- und Anpassungsbedarf besteht in
Beurteilung Anhand Standardindikatoren Zusammenhang mit der Erneuerung der Charta res- Indikator 1 – 24a «Teilnehmer»: Entwicklung Anzahl Teil- pektive der neuen Betriebsphase? nehmer im Bereich Parktourismus und Bildung Beurteilung anhand Standardindikatoren Indikator 2 – 24a «Zufriedenheit»: Bewertung gemäss Indikator 1 – 25 «Finanzen»: Entwicklung Verhältnis pristandardisierter Umfrage (Zufriedenheit der Teilnehmer) vate Mittel (Stiftungen, Institutionen, Wirtschaft, usw.) und Beiträge öffentliche Hand
Gewährleistung der langfristigen Sicherung Indikator 2 – 25 «Ausrichtung raumwirksamer Tätigkeiten (Art. 25 – 27 PäV) auf Anforderungen Park»:
Evaluationsfragen Parkträgerschaft (Art. 25 und 26 Anzahl kommunale und regionale* Nutzungsplanungen PäV) mit verankerten Zielsetzungen des Parks • Haben sich die Rechtsform und die Organisation des Parks bewährt? Sind Aufgaben- und Kompetenz- a) Anzahl weiterer realisierter Beispiele für die Berückverteilung eindeutig? Werden die Aufgaben gemäss sichtigung von Parkzielen bei Planungen Vorgaben umgesetzt? Wie gestaltet sich die Zusam- b) Wirksamkeit der Schutzverordnung sowie weiterer menarbeit innerhalb der Geschäftsstelle? zwischen der Instrumente in Bezug auf die Grundeigentümer und Geschäftsstelle und dem strategischen Führungsor Nutzer gan? zwischen der Geschäftsstelle und dem Kanton?
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in Abhängigkeit der jeweiligen kantonalen Gesetzge- Sicherstellung der korrekten Verwendung des bungen. Fehlen gesetzliche Rahmenbedingungen, kann Parklabels (Art. 10 PäV) dies entsprechend vermerkt werden und der Indikator ist nicht weiter zu behandeln. Falls sich aus dieser Situation Evaluationsfragen Handlungsbedarf ergibt, soll dies entsprechend vermerkt • Sind Grundlagen und Prozesse mit Verantwortlichkeiwerden. ten und Zuständigkeiten definiert, die die korrekte Verwendung des Parklabels sicherstellen? Indikator 3 – 25 «Zufriedenheit»: Zufriedenheit von • Welche Massnahmen zur Verhinderung der miss- Anspruchsgruppen und Partnern (keine methodische bräuchlichen Verwendung u. a. durch Dritte (Art. 10 Vorgabe) Abs. 1 PäV) sind getroffen worden?
Welche Massnahmen sind aus dem BAFU-Controlling Indikator 4 – 25 «Mitwirkung»: ergriffen worden?
Welcher Handlungs- und Anpassungsbedarf besteht in a) Entwicklung Anzahl Mitwirkender (Bevölkerung, inter- Zusammenhang mit der Erneuerung der Charta resessierten Unternehmen und Organisationen der Region) pektive der neuen Betriebsphase? b) vorliegende Vereinbarungen, Anzahl Partnerschaften/ Netzwerke Nachweis: Dokumente und Grundlagen (z. B. Handbuch zur korrekten Verwendung) Nachweis: Instrument oder System zur Qualitätssicherung Die Parkträgerschaft darf das Parklabel ausschliesslich Evaluationsfragen Räumliche Sicherung und Abstim- für die Bekanntmachung des Parks verwenden. Die Vermung raumwirksamer Tätigkeiten (Art. 26 und 27 PäV) wendung des Parklabels zur Werbung für einzelne Waren
Wie stimmen die Gemeinden ihre raumwirksamen oder Dienstleistungen ist unzulässig (Art. 10, Abs. 2 PäV). Tätigkeiten auf die Anforderungen des Parks ab? Welche Rolle nimmt dabei das Parkmanagement ein und wie ist der Park in die genannten Verfahren eingebun- Sicherstellung der korrekten Verwendung des den? Wie werden die Gemeinden und das Parkmanage- Produktelabels (Art. 14 PäV) ment dabei vom Kanton/den Kantonen unterstützt (Art.
26 Abs. 2 Bst. c PäV)? Evaluationsfragen
Sind die Prozesse auf kommunaler, regionaler und kan- • Sind Grundlagen und Prozesse mit Verantwortlichtonaler Stufe so organisiert, dass die strategischen keiten und Zuständigkeiten definiert, die die korrekte Ziele und Aktivitäten des Parks berücksichtigt und Verwendung des Produktelabels sicherstellen? Welraumwirksame Vorhaben darauf abgestimmt werden? che Massnahmen zur ausschliesslichen und korrekten Ist die dazu erforderliche Koordination gewährleistet? Kennzeichnung und Vermarktung gelabelter Waren
Besteht Handlungsbedarf (inhaltlich/räumlich) in Bezug sind getroffen worden? auf die Verankerung des Parks im kantonalen Richtplan • Welche Massnahmen zur Verhinderung der miss- oder in den kommunalen Nutzungsplänen sowie in kan- bräuchlichen Verwendung u. a. durch Dritte (Art. 14 tonalen und kommunalen Gesetzgebungen? PäV) sind getroffen worden?
Welcher Handlungs- und Anpassungsbedarf besteht in • Welche Massnahmen sind aus dem BAFU-Controlling Zusammenhang mit der Erneuerung der Charta res- ergriffen worden? pektive der neuen Betriebsphase? • Welcher Handlungs- und Anpassungsbedarf besteht in Zusammenhang mit der Erneuerung der Charta res- Nachweis: Funktionsfähige Prozesse zur Ausrichtung pektive der neuen Betriebsphase? der raumwirksamen Tätigkeiten auf die Anforderungen • Entsprechen die Partnerschaftsvereinbarungen den an den Park auf kommunaler, regionaler und kantonaler aktuellen Anforderungen? (dazu sollen der Nationalen Ebene. Indikator 2 – 25 Konsultativgruppe Produktelabel eine Zusammenstel-
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lung der parkspezifischen Anforderungen aus den Partnerschaftsvereinbarungen unterbreitet werden)
Nachweis: Dokumente und Grundlagen (z. B. Handbuch zur korrekten Verwendung), Genehmigte Pflichtenhefte für Waren und/oder Dienstleistungen (Art. 11 PäV), Nachweis über verliehene Produktelabel (Art. 13 PäV)
Die Parkträgerschaft darf das Produktelabel ausschliesslich für Waren oder Dienstleistungen verwenden, die im Wesentlichen im Park oder unter Verwendung lokaler Ressourcen und auf nachhaltige Weise hergestellt oder erbracht werden (Art. 11 PäV).
Kantonale Zielsetzungen
Evaluationsfragen • Spezifische Evaluationsfragen gestützt auf kantonale Zielsetzungen (z. B. aus rechtlichen Grundlagen)