Information zur Änderung und Ergänzung der Richtlinien (R-62) - Februar 2022

Aktualisierung

AEO

Änderung und Ergänzung der Richtlinien (R-62):

Februar 2022

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1 R-69-03 AEO IKS; Aufschaltung der neuen Richtlinien

Im Rahmen der Antragsprüfung zum Status AEO müssen die antragsstellenden Unternehmen nachweisen, dass sie in allen sicherheitsrelevanten Bereichen über ein gut dokumentiertes internes Kontrollsystem (IKS) verfügen. Ein wirksames IKS deckt die unternehmensspezifischen Risiken ab und muss daher auf die Art, Grösse und Geschäftstätigkeit des jeweiligen Unternehmens abgestimmt sein. Aus diesem Grund gibt es keine IKS-Standardvorlage. Die vorliegende Richtlinie soll den am AEO-Status interessierten Unternehmen eine Hilfestellung bieten, wie ein entsprechendes IKS aufzubauen oder ein bereits bestehendes IKS zu prüfen ist.

2 Inkrafttreten der neuen Vorschriften

1. Februar 2022