BBl 1990 I 1472
Jahresbericht des Bundesrates über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat 1989 vom 14. Februar 1990
#ST# 90.010
Jahresbericht des Bundesrates über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat 1989
vom 14. Februar 1990
Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,
wir unterbreiten Ihnen den Bericht des Bundesrates über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat 1989 und beantragen Ihnen, von ihm Kenntnis zu nehmen.
Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
14. Februar 1990 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Koller Der Bundeskanzler: Buser
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Übersicht Der Bericht gibt Auskunft über die Schwerpunkte der zwischenstaatlichen Tätigkeit des Europarates im Jahre 1989 aus dem Blickwinkel der Schweiz: Er vermittelt zuerst einen Überblick über die allgemeinen Entwicklungen des Europarates und über die Tätigkeiten der Fachministerkonferenzen und des Ministerkomitees. Sodann geht er näher auf die Arbeit der dem Ministerkomitee untergeordneten Lenkungs- und Expertenkomitees ein.
Bericht
l Einleitung Der Bericht leistet einer Motion vom 30. April 1984 der Schweizer Parlamentarierdelegation beim Europarat Folge. Diese hatte vom Bundesrat verlangt, den Eidgenössischen Räten alljährlich einen Bericht über die Gesamtheit der Tätigkeiten der Schweiz im Europarat vorzulegen. Wie in den vergangenen Jahren, gibt der Bericht Auskunft über die Schwerpunkte der zwischenstaatlichen Tätigkeit des Europarates im Jahre 1989 aus dem Blickwinkel der Schweiz: Er vermittelt zuerst einen Überblick über die allgemeinen Entwicklungen des Europarates und über die Tätigkeiten der Fachministerkonferenzen und des Ministerkomitees. Sodann geht er näher auf die Arbeit der dem Ministerkomitee untergeordneten Lenkungs- und Expertenkomitees ein.
2 Allgemeine Entwicklungen und Tätigkeiten des Ministerkomitees Zwei Entwicklungen haben das Jahr 1989 in besonderem Masse geprägt: Die Verabschiedung einer Erklärung und einer Entschliessung über die zukünftige Rolle des Europarates beim Aufbau Europas durch das Ministerkomitee am 5. Mai 1989 und die Intensivierung der Beziehungen mit den Ländern Osteuropas.
21 Zukünftige Rolle des Europarates beim Aufbau Europas Im Rahmen der Überlegungen über die zukünftige Rolle der Strassburger Organisation fand am 22. März 1989 eine Sondersitzung des Ministerkomitees statt. Diese ermöglichte es, Leitlinien für die Texte festzulegen, die dann am 5. Mai 1989 an der 84. Sitzung des Ministerkomitees aus Anlass der Feierlichkeiten zum 40. Jahrestag des Europarates verabschiedet wurden. In ihrer Erklärung bekräftigten die Aussenminister insbesondere ihre Entschlossenheit, das Potential des Europarates voll auszuschöpfen. Sie sprachen sich dabei für eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Europäischen Gemeinschaft aus und befürworteten unter anderem die Durchführung vierseitiger Treffen zwischen der Präsidentschaft des Ministerkomitees und dem Generalsekretär des Europarates einerseits sowie der Präsidentschaft des Rates der Europäischen Gemeinschaft und dem Präsidenten der Kommission der Europäischen Gemeinschaft anderseits. Die Treffen sollen der gegenseitigen Sensibilisierung für Programminhalte, beiderseitige Interessen und Möglichkeiten gemeinsamen Vorgehens dienen. Die Minister begrüssten die in Osteuropa unternommenen Reformen. Sie betonten ihre Verbundenheit mit den im Rahmen der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) eingegangenen Verpflichtungen und gaben die Bereitschaft des Europarates bekannt mitzuhelfen, die Ziele der
KSZE zu erreichen. Sie verpflichteten sich schliesslich, die zwischenstaatliche Tätigkeit des Europarates auf drei Hauptachsen auszurichten: die Achtung der Menschenrechte, die Hervorhebung der kulturellen Identität Europas und die Suche nach gemeinsamen Antworten auf die Herausforderungen, denen sich die zeitgenössische, europäische Gesellschaft gegenübersieht. Die Rolle der Präsidentschaft des Ministerkomitees wurde verstärkt und die Kontinuität ihres Handelns durch die Schaffung eines Büros (Präsident, früherer Präsident, nachfolgender Präsident) gesichert. Das Büro kann wenn nötig erweitert werden, um sicherzustellen, dass ständig mindestens ein EG-Land und ein Nicht-EG-Land vertreten sind. Die 84. Sitzung des Ministerkomitees war auch geprägt durch den Beitritt Finnlands als 23. Mitglied des Europarates und durch die Verabschiedung des Generalsekretärs Marcelino Oreja, der am I.Juni 1989 von Catherine Lalumière abgelöst wurde.
22 Beziehungen zwischen dem Europarat und der Europäischen Gemeinschaft
Im Zusammenhang mit den Beziehungen zwischen dem Europarat und der Europäischen Gemeinschaft gilt es das Interesse der letzteren hervorzuheben, selbst mehreren Konventionen des, Europarates beizutreten. Die Schweiz hat sich grundsätzlich immer zugunsten solcher Beitritte ausgesprochen. Auf der anderen Seite hat sie sich für eine Überarbeitung der Abstimmungsmodalitäten eingesetzt, um zu vermeiden, dass die EG eine automatische Mehrheit erlangt, und um so das institutionnelle Gleichgewicht der betreffenden Konventionen aufrecht zu erhalten. Die verabschiedete Regel (%-Mehrheit mit .der ausdrücklich vorgesehenen Möglichkeit, die Abstimmungsmodalitäten neu auszuhandeln, falls sich erweisen sollte, dass eine Vertragspartei allein über die geforderte Mehrheit verfügt) für die Konvention über das grenzüberschreitende Fernsehen und für das Protokoll zur Konvention über das europäische Arzneimittelbuch kann voll und ganz befriedigen. Schon eher Grund zur Besorgnis gibt die Einführung einer sogenannten Abkoppelungsklausel: Die Klausel lässt den EG-Ländern das Recht, in ihren gegenseitigen Beziehungen die Konvention hur dann anzuwenden, wenn keine EG-Regel existiert, die ein bestimmtes Gebiet abdeckt. Auf Initiative unseres Landes hin sind die zuständigen Organe in Strassburg dabei, eine Studie über die Auswirkungen der Klausel auf die Rechtsinstrumente des Europarates zu erstellen. Allgemein lässt sich feststellen, dass die Beziehungen zwischen dem Europarat und der EG sich ständig weiterentwickeln. Die Verabschiedung einer EG-Richtlinie über Fernsehen ohne Grenzen, die «Assises de l'audiovisuel», die zur Schaffung eines audiovisuellen EUREKA führten, eine bedeutende Konferenz über Menschenrechte und EG nach 1992 im November 1989 sowie die Verabschiedung einer Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte haben gezeigt, dass die Konzertation zwischen Brüssel und Strassburg nicht selbstverständlich ist und immer wieder neue Anstrengungen erfordert.
23 Beziehungen mit den Ländern Osteuropas Mehrere Ereignisse prägten 1989 die Beziehungen zwischen dem Europarat und den Ländern Osteuropas: Die Zustimmung der Parlamentarischen Versammlung im Mai 1989, Jugoslawien, Polen, der Sowjetunion und Ungarn einen besonderen Gaststatus zu geben, die Rede Gorbatchevs am 6. Juli 1989 in Strassburg vor der Parlamentarischen Versammlung (in der Folge davon wurden erst in Strassburg und dann in Moskau Gespräche über Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit der Sowjetunion geführt), der Beitritt Ungarns und Polens zur Europäischen Kulturkonvention am 16. November 1989 und schliesslich vor allem das offizielle Gesuch Ungarns, dem Europarat beizutreten. Die Erklärungen der Aussenminister Jugoslawiens, Polens und Ungarns vor dem Ministerkomitee am 16. November 1989, in denen diese drei Minister die universellen Werte des Europarates anerkannt und ihre Absicht bekräftigt haben, so eng und so schnell wie möglich mit ihm zusammen zu arbeiten, sind von grossem symbolischem Wert und Zeichen für eine vielversprechende Zukunft. Auch die Umwälzungen in,den andern Ländern Osteuropas werden nicht ohne Auswirkungen auf den Europarat bleiben. Anfang 1990 wird ein Treffen auf hoher Ebene durchgeführt werden, um die Lage erneut zu prüfen. Die Entwicklung wird sich auch auf die zwischenstaatlichen Tätigkeiten des Europarates auswirken. Der Generalsekretär hat daher bereits ein Programm vorgelegt, das die Prioritäten der Zusammenarbeit mit den Ländern Osteuropas auf die Menschenrechte und die pluralistische Demokratie, auf die Unterstützung der institutionellen Reform im Sinne einer Anerkennung der Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit, auf die Schaffung demokratischer Institutionen auf lokaler Ebene, auf die Hervorhebung gemeinsamer kultureller Werte und auf den Austausch junger Leute legt.
24 Zwischenstaatliche Zusammenarbeit Auf der Ebene der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit zeugt der vorliegende Bericht von einer grossen Vielfalt der Tätigkeiten. Den Bemühungen, sich auf prioritäre Tätigkeiten zu konzentrieren, war bisher wenig Erfolg beschieden und es kam zu keinen substantiellen Einsparungen, welche die zusätzlichen Ausgaben kompensiert hätten, die durch das Inkrafttreten der Konvention gegen die Folter und die Entwicklung der Beziehungen mit den Ländern Osteuropas verursacht wurden. Folgende neue Konventionen wurden 1989 fertiggestellt: Die Europäische Konvention über das grenzüberschreitende Fernsehen, das 3. Zusatzprotokoll zur Europäischen Vereinbarung für den Schutz von Fernsehsendungen, die Konvention über die Finanzoperationen von Insidern und die Konvention gegen Doping. Auf Expertenebene werden zurzeit Konventionsentwürfe in sehr verschiedenen Bereichen ausgearbeitet: Sie betreffen den Konkurs, das Aufspüren, die Beschlagnahme und die Konfiszierung von producta sceleris, einschliesslich das Geldwaschen, das Stimmrecht von Ausländern in den Gemeinden, den Schutz von Minderheitssprachen oder die Wiedergutmachung von Schäden, die durch
gefährliche Tätigkeiten verursacht werden. Auch der Bodenschutz könnte Gegenstand eines Konventionsentwurfes bilden. Die Schweiz nahm an den meisten Lenkungs- und Expertenkomitees teil. Sie unterzeichnete anderseits am 5. Mai 1989 die Europäische Konvention über das grenzüberschreitende Fernsehen, am 9. Mai 1989 die Europäische Konvention über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen, insbesondere bei Fussballspielen, am 29. Mai 1989 die Europäische Konvention zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Experimente verwendeten Wirbeltiere, am 16. November 1989 die Konvention gegen Doping und das Protokoll zur Konvention betreffend die Erstellung eines europäischen Arzneimittelbuches. Frau Lalumière unterhielt sich über die Gesamtheit der Probleme des Europarates mit dem Vorsteher des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten, Bundesrat René Felber, im Rahmen eines offiziellen Arbeitsbesuches, der am 3. November 1989 in Bern stattfand. Am Rande der offiziellen Gespräche pflegte Frau Lalumière ebenfalls Kontakte mit der Schweizer Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung und stattete dem Bundespräsidenten sowie den Bundesräten Koller und Cotti Höflichkeitsbesuche ab. 1989 belief sich das ordentliche Budget des Europarates auf 498 592 600 französische Franken und der Beitrag der Schweiz auf 13 784980 französische Franken oder umgerechnet 3 508 370 Schweizer Franken.
3 Rechtliche Fragen Im Europarat erhält die Zusammenarbeit im rechtlichen Bereich ihre Anstösse von den europäischen Justizministern, die sich jedes Jahr - abwechslungsweise zu einer zwei- bis dreitägigen Konferenz und zu einer eintägigen informellen Zusammenkunft - treffen. Schlüsselbereich der Zusammenarbeit: zwischen den Regierungen bildet die Harmonisierung der nationalen Rechtsordnungen, die wichtigste gemeinsame Aufgabe der drei beteiligten Lenkungsausschüsse: des Lenkungsausschusses für Menschenrechte, des Europäischen Komitees für rechtliche Zusammenarbeit und des Europäischen Komitees für Strafrechtsprobleme.
31 Europäische Justizministerkonferenzen 311 Informelles Treffen der europäischen Justizminister Die europäischen Justizminister haben sich am 19. und 20. Juni 1989, auf Einladung des niederländischen Justizministers, in Den Haag zu einer informellen Tagung getroffen. Die schweizerische Delegation stand unter der Leitung von Herrn Bundesrat Arnold Koller. Er wurde vom Direktor des Bundesamtes für Justiz begleitet. Die Konferenz war zwei Themen gewidmet: Der Zusammenarbeit öffentlicher und privater Organe bei der Verbrechensbekämpfung sowie den Rechtsproblemen des modernen elektronischen Zahlungsverkehrs.
Beim ersten Thema kamen die Minister zum Schluss, dass die zwischenstaatliche Zusammenarbeit im Europarat in den folgenden vier Bereichen zu verstärken sei:
bei der Sammlung vergleichbarer statistischer Erhebungen über die Kriminalität,
beim Meinungs- und Erfahrungsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten bei der Verbrechensbekämpfung,
bei der Untersuchung der Aufgaben und der Kompetenzen von privaten Sicherheitsagenturen, deren internationale Aktivitäten Angleichungen erfordern,
bei der Ausarbeitung europäischer Normen über den Einsatz technischer Hilfsmittel bei der Verbrechensbekämpfung (z. B. Alarmsysteme) und von Leitlinien zur Verbrechensverhütung im Bereich Architektur und Städteplanung. Bei der Behandlung der Rechtsprobleme des modernen elektronischen Zahlungsverkehrs (automatisierte Banknotenausgabe, elektronische Zahlungsüberweisung) haben sich die Minister für die Fortführung des Meinungsaustausches im Rahmen des Europarates ausgesprochen. Dabei soll die Ausarbeitung von Musterregeln geprüft werden, in erster Linie im Bereich der Risikoverteilung bei technischen Pannen oder bei Missbräuchen. Diese Musterregeln sollten jedoch nicht dermassen starr sein, dass sie Konkurrenz und Innovation verhindern. Nach den Vorstellungen der Minister sollten diese Arbeiten rasch voranschreiten, geht es in dieser Sache doch um den Schutz der Konsumenten.
312 Schaffung einer Kommission für Demokratie durch Recht An einer Ministerkonferenz, die am 31. März und 1. April 1989 in Venedig stattfand, verabschiedeten die Aussen- und Justizminister formell eine Schlusserklärung, welche die Schaffung einer Kommission für Demokratie durch Recht zum vorgebracht hatte. Die Kommission hat folgende Aufgaben:
Kenntnis der Rechtssysteme der Mitgliedstaaten,
das Verständnis ihrer Rechtskultur,
Prüfung der Probleme, die sich aus der Tätigkeit, der Stärkung und der Entwicklung der demokratischen Institutionen ergeben. Die Schweiz war an dieser Konferenz durch den Präsidenten des Bundesgerichtes und den Direktor des Bundesamtes für Justiz vertreten. Sie befindet sich unter denjenigen Staaten, die ihren Willen bekundet haben, sich an den künftigen Tätigkeiten der Kommission für Demokratie durch Recht zu beteiligen. Die Kommission steht unter der Schirmherrschaft des Europarates, ihr Sitz ist Venedig-
32 Menschenrechte 321 Allgemeines Das von der Schweiz am 7. Oktober 1988 ratifizierte Europäische: Übereinkommen zur Bekämpfung der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafen oder Massnahmen ist am 1 !. Februar 1989 in Kraft getreten. Ende 1989 waren ihm insgesamt 15 Mitgliedstaaten beigetreten. Das Ministerkomitee hat die Wahlen in den vom Übereinkommen geschaffenen Ausschuss vorgenommen. Für die schweizerische Kandidatur hatte die parlamentarische Delegation beim Europarat einen Dreiervorschlag unterbreitet. Gewählt wurde Herr Prof. Dr. Jacques Bernheim, Arzt und Jurist aus Genf. Er wurde zum zweiten Vizepräsidenten des Komitees ernannt. Das Ministerkomitee hat weiter sein Einverständnis für den Bau eines neuen Menschenrechtsgebäudes gegeben. Die Einweihung ist für das Jahr 1992 vorgesehen. Im neuen Gebäude werden der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, die Europäische Menschenrechtskommission sowie die Direktion Menschenrechte Platz finden. Der Bau dieses neuen Gebäudes hatte sich aufgedrängt, waren doch die Arbeitsverhältnisse in den alten Räumlichkeiten für Richter, Kommissionsmitglieder, Europaratsbeamte und Regierungsvertreter unhaltbar geworden. In diesem Zusammenhang ist daran zu erinnern, dass anfangs 1989 die Gesamtheit der damals 21 Mitgliedstaaten des Eüroparates das Individualbeschwerderecht gemäss Artikel 25 EMRK anerkannt hatte. Damit verband sich eine Zunahme der Arbeitslast sowie ein Ausbau der personellen Infrastruktur. Die Expertenarbeiten im Bereich Menschenrechte befinden sich in einer Übergangsphase. Diskutiert wird zurzeit der Entwurf eines Zusatzprptokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) betreffend die gerichtliche Nachkontrolle von Verwaltungsentscheiden. Weiterverfolgt wurden die Bestrebungen, das Funktionieren der EMRK-Organe zu verbessern. Langfristig wird weiterhin eine Fusion der beiden Organe in Erwägung gezogen. Übereinkommen oder Empfehlungen wurden im Berichtsjahr keine .verabschiedet. Vor dem Hintergrund der neuesten Ereignisse in Zentral- und Osteuropa führte das Lenkungskomitee für Menschenrechte (CDDH) einen ersten Meinungsaustausch über den Beitrag durch, den der Europarat an diese Länder auf den Gebieten der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie leisten könnte.
322 ; Die Schweiz vor den Organen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)
Der Bundesrat hat am 15. November 1989 beschlossen, die Erklärung betreffend die Anerkennung des Individualbeschwerderechts an die Europäische Menschenrechtskommission gemäss Artikel 25 EMRK für weitere drei Jahre zu erneuern. In Anwendung von Artikel 54 EMRK hat das Ministerkomitee den Vollzug von drei Urteilen des Gerichtshofes geprüft, in denen es zu einer Verurteilung der
Schweiz gekommen ist. Im Fall Schönenberger und Durmaz sowie im Fall Belilos wurde festgestellt, dass die Schweiz ihren Verpflichtungen nachgekommen ist (Resolution DH [89] 12 bzw. [89] 24). Zu einer einstweiligen Resolution kam es im Fall F.: Die Schweiz wird spätestens 1994 darüber Auskunft geben müssen, ob in der zurzeit laufenden Revision des Scheidungsrechts die von Artikel 150 ZGB vorgesehene Wartefrist, die Gegenstand des Verfahrens F. war, tatsächlich abgeschafft worden ist oder nicht (Resolution DH [89] 9). Urteile des Gerichtshofes in schweizerischen Angelegenheiten sind im Jahre 1989 keine ergangen. Vier Fälle sind zurzeit hängig. Es handelt sich dabei um die Beschwerden Grapperà Radio AG (Vereinbarkeit des Einspeisungsverbots eines ausländischen Radiosenders in schweizerische Kabelnetze mit der von Art. 10 EMRK garantierten Meinungsäusserungsfreiheit), Autronic (Verbot des Empfangs von ab Fernmeldesatelliten empfangenen Fernsehsendungen und Art. 10 EMRK), Franz Weber (Busse wegen einer Pressekonferenz über eine als geheim angesehene Strafuntersuchung und Art. 10 EMRK) und Jutta Huber (Zürcher Bezirksanwalt als Haftrichter und Ankläger in einer Person, Vereinbarkeit mit Art. 5 Ziff. 3 EMRK).
33 Privatrecht, öffentliches Recht und Völkerrecht
Die Arbeiten zur Harmonisierung des Privatrechts, des öffentlichen Rechts und des Völkerrechts werden im Rahmen des Europarates vom Europäischen Komitee für rechtliche Zusammenarbeit koordiniert. Unter den Vorhaben der unter diesem Komitee arbeitenden Expertenausschüsse seien erwähnt:
Familienrecht (Rechtsprobleme bei der Adoption und bei der Aufnahme ausländischer Pflegekinder, Neuerungen bei den Familiengerichten),
Datenschutz (im Bereich neuer Technologien, im Bankensektor und im Rahmen der Informationsfreiheit sowie bei öffentlichen Datensammlungen, bei ärztlichen Datensammlungen, bei Personalausweisnummern, bei den Massenmedien, bei Volkszählungen und im Bereich Versicherungen; ebenfalls geprüft wurde die Frage der Vertraulichkeit im Zusammenhang mit genetischen Daten),
Rechtsinformatik (neuere Entwicklungen), :
Konkursrecht (Ausarbeitung eines Konventionsentwurfes über die Anerkennung gewisser Rechte des ausländischen Konkursverwalters),
Völkerrecht (namentlich Klausel über die negative Notifikation, Privilegien und Immunitäten neuer Arten von internationalen Organisationen, internationale Verantwortlichkeit bei den nuklearen Unfällen, Abkoppelungsklauseln [clauses de déconnexion] in Europaratskonventionen),
Verwaltungsrecht (Empfehlungsentwurf über Administrativsanktionen),
internationales Handelsrecht (Meinungsaustausch über die Verantwortlichkeit von Frachthofbetreibern im internationalen Handel),
Bürgerrecht (Probleme im Zusammenhang mit mehreren Bürgerrechten, Möglichkeit, mehrere Bürgerrechte zu haben),
Umwelt (Ausarbeitung internationaler Normen betreffend die Haftung für Schäden, die der Umwelt zugefügt werden).
Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auch auf den Ad-hoc-Expertenausschuss für ethische und juristische Fragen auf dem Gebiete der biomedizinischen Wissenschaften (CAHBI), der dem Europäischen Komitee für rechtliche Zusammenarbeit nahesteht. Der betreffende Ausschuss befasste sich mit dem Entwurf zu einer Empfehlung bezüglich der experimentellen Forschung am Menschen. Er wird diesen Entwurf beschleunigt behandeln, sind doch verschiedene Länder kürzlich in diesem Bereich gesetzgeberisch tätig geworden. Einer ersten Lesung unterzogen hat er den Empfehlungsentwurf über die pränatale genetische Untersuchung sowie die pränatale genetische Diagnose und die damit zusammenhängende Beratung. Auf Vorschlag des Europäischen Komitees für rechtliche Zusammenarbeit hat das Ministerkomitee verschiedene internationale Instrumente verabschiedet: Die Konvention über «Insiders», die Empfehlung R (89) 2 über den Datenschutz im Arbeitsverhältnis und die Empfehlung R (89) 8 über den vorläufigen Rechtsschutz gegenüber Verfügungen von Verwaltungsbehörden. Schweizerische Vertreter haben ebenfalls am Kolloquium teilgenommen, das die Universität Freiburg in enger Zusammenarbeit mit dem Sekretariat des Europarates organisiert hat und das rechtliche und berufsethische Aspekte des Börsenmarktes zum Thema hatte.
34 Kriminalpolitik
Dieses Gebiet fällt in den Zuständigkeitsbereich des Europäischen Komitees für Strafrechtsprobleme. Die Schweiz war in verschiedenen Expertenausschüssen vertreten, die folgende Gegenstände untersuchten:
die Computerkriminalität,
die internationale Zusammenarbeit beim Aufspüren, der Beschlagnahme und der Konfiskation von producta sceleris,
die sexuelle Ausbeutung, die Pornographie und die Prostitution sowie der Handel mit Kindern und jungen Erwachsenen,
das Funktionieren der europäischen Übereinkommen auf dem Gebiete des Strafrechts,
die kriminologischen und strafrechtlichen Gesichtspunkte der Kontrolle übertragbarer Krankheiten und von Aids sowie die damit zusammenhängenden Gesundheitsprobleme im Gefängnis,
der Kampf gegen den Terrorismus,
die Ausfällung von Strafen,
die Zusammenarbeit im Gefängniswesen,
die Ausbildung in Gefängnissen. Auf Antrag des Europäischen Komitees für Strafrechtsprobleme;hat das Ministerkomitee die folgenden Empfehlungen verabschiedet:
Empfehlung R (89) 9 über Computerkriminalität,
Empfehlung R (89) 12 über die Ausbildung in Gefängnissen. Das Europäische Komitee für Strafrechtsprobleme hat den Schlussfolgerungen der 9. Direktorenkonferenz der Gefängnisverwaltungen zugestimmt, die sich mit den folgenden Themen befasst hatte :
Gefängnis, Öffentlichkeit und Massenmedien,
die Ehrenamtlichkeit, :
die Kontrolle der Haftbedingungen, auf nationaler und internationaler Ebene, durch Organe, die von der Gefängnisverwaltung unabhängig sind. Das Europäische Komitee für Strafrechtsprobleme hat sich weiter mit dem Bericht der 18. Konferenz über die kriminologische Forschung befasst, die 1988 stattfand und an der das Thema «Die Privatisierung der Kontrolle der Kriminalität» debattiert worden ist. Das 9. kriminologische Kolloquium, das im Monat November stattfand, befasste sich mit der Dauer von Strafverfahren. Gestützt auf den Bericht des Komitees für die Zusammenarbeit im Gefängniswesen, hat das Europäische Komitee für Strafrechtsprobleme eine Untersuchung über die Einhaltung der europäischen Strafvollzugsgrundsätze in den Mitgliedstaaten des Europarates in Auftrag gegeben. Die Resultate werden am UN-Kongress Von 1990 bekanntgegeben. Unterstrichen wurde ebenfalls die grosse Bedeutung, die die enge Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen bei der Ausarbeitung von Grundsätzen betreffend freiheitsentziehende Massnahmen und Ersatzmassnahmen in diesem Bereich hat. Angesichts der in Vorbereitung befindlichen Revisionen des schweizerischen Strafgesetzbuches haben die im Strafrechtsbereich erfolgten Arbeiten des Europarates für die Schweiz eine besonders aktuelle Bedeutung erlangt. Die Arbeitsgruppe der «Conseillers des Ministres en matière de terrorisme» hielt im Berichtsjahr zwei Sitzungen ab. Nachdem das Expertenkomitee für die Anwendung des Strafrechts auf terroristische Gewalttaten Aufgaben der Arbeitsgruppe übernommen hatte, beschloss diese an ihrer letzten Sitzung auf Initiative der EG-Länder, sich aufzulösen. Der mit der Prüfung der Einbeziehung unrechtmässiger Vermögensvorteile befasste Expertenausschuss setzte seine Arbeit fort. In Anbetracht des von der «Pompidou-Gruppe» zum Ausdruck gebrachten Wunsches um Beschleunigung der Arbeiten wurden im Berichtsjahr drei statt der vorgesehenen zwei Sitzungen abgehalten. Der Kooperationswille der grossen Mehrheit der Delegationen besteht weiterhin, so dass die Ausarbeitung eines Vertragswerkes als realistisches Ziel bezeichnet werden darf. Es ist vorgesehen, die Arbeiten des Ausschusses Ende Juni 1990 abzuschliessen.
35 Asylrecht
Nachdem Ende 1988 ein Entwurf über ein Erstasylabkommen auf Expertenebene fertiggestellt werden konnte, beauftragte das Ministerkomitee einen Ausschuss mit weiteren Verhandlungen. In einer ersten Konsultationsrunde zeigte es sich, dass verschiedene Mitgliedstaaten des Europarates, die sich im Asylbereich als Transitstaaten verstehen, nicht bereit sind, im jetzigen Zeitpunkt dem Vertragsentwurf zuzustimmen. Angesichts paralleler Verhandlungen zum gleichen Thema im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft unter der Zielsetzung der Liberalisierung des Personenreiseverkehrs wurde beschlossen, deren Resultate abzuwarten.
Das Expertenkomitee über juristische Aspekte des territorialen Asyls, der Flüchtlinge und der Staatenlosen (CAHAR) befasste sich im Berichtsjahr mit den Schwerpunkten seiner künftigen Tätigkeit. Dabei traten die grossen Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates in der Behandlung von Personen zutage, die sich nicht auf die in der Genfer Flüchtlingskonvention niedergelegten! Kriterien der Flüchtlingseigenschaft berufen: können. Obwohl sie völkerrechtlich nur durch Artikels EMRK und Artikels der UN-Konvention gegen die Folter von 1984 geschützt sind, verbleiben die meisten unter irgend einem fremdenrechtlichen Titel oder auch nur. besonders aus humanitären Gründen, faktisch geduldet in einem der europäischen Aufnahmeländer. Angesichts des sehr unterschiedlichen Standes der Gesetzgebung und Praxis beschloss das Komitee, sich zunächst einen genauen quantitativen und qualitativen Überblick über die rechtliche und tatsächliche Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten zu verschaffen. Alsdann wird es möglich sein, auch aufgrund bereinigter statistischer Unterlagen die weiteren Harmonisierungsschritte zu identifizieren und an die Hand zu nehmen.
4 Kultur Die Schweiz nahm regelmässig an Tätigkeiten teil, die vom Rat für kulturelle Zusammenarbeit (CDCC) angeregt und geleitet wurden. Europäischer Fonds för Koproduktion und Verleih von Filmen «EURIMAGES» Die Haupttätigkeit im Bereich Film war gekennzeichnet durch die Einrichtung des Fonds für Koproduktion und Verleih «EURIMAGES». 15 Länder des Europarats sind dem Fonds beigetreten und die zur Verfügung stehenden Mittel belaufen sich auf ungefähr 12 Millionen Franken. Gut zehn europäische Produktionen konnten so schon unterstützt werden, darunter auch vier Schweizer Produktionen. Die Schweiz beteiligte sich am Fonds mit einem Betrag von 620 000 Franken. Die den Schweizer Produktionen aus diesem Fonds zugesprochenen Subventionen übertreffen diesen Betrag um ein Mehrfaches. Dieser Fonds dient dazu, europäische Produktionen im Bereich des Films und der Audiovision generell zu fördern. Er hat innert kurzer Zeit seine Nützlichkeit für eine Politik erwiesen, die dem europäischen Filmschaffen in Anbetracht der überseeischen Konkurrenz mehr Gewicht geben will. Der Kulturminister von Frankreich, Jack Lang, hat vorgeschlagen, die Kapazität des Fonds im nächsten Jahr zu verdoppeln. Ohne diese Vorgabe sofort erfüllen zu können, ist die Schweiz bereit, mit der Genehmigung der Eidgenössischen Räte 1990 einen substantiellen Beitrag zu leisten.
Expertenkomitee für das Filmschaffen Seit der Gründung von «EURIMAGES» ist das Komitee für das Filmschaffen, welches vom CDCC eingesetzt worden war, nur noch beschränkt tätig geworden; 1989 fand eine einzige Sitzung statt. Das Komitee sollte reaktiviert werden, da wichtige Probleme ungelöst sind, so die Vereinheitlichung von Regeln in be-
zug auf Koproduktion, die Probleme der Filmarchive und die Rechte der Filminhaber sowie die Probleme der Ausbildung und der Medienerziehung. Die Schweiz hat in diesem Sinne Vorschläge unterbreitet.
Projekt Nr. 10 «Kultur in den Regionen» Im Rahmen der Arbeit der Expertengruppe des Projektes Nr. 10 fand in Interlaken vom 16. bis 18. Oktober 1989 ein internationales Seminar zum Thema «Kulturelle Identität und regionale Entwicklung» statt. Die Tagung wurde vom Bundesamt für Kultur (BAK) in Zusammenarbeit mit dem Europarat und der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) organisiert. In- und ausländische Wissenschafter verschiedener Disziplinen und Praktiker aus Kultur und Verwaltung analysierten die zahlreichen Komponenten der regionalen kulturellen Identität und der regionalen Entwicklung und erarbeiteten anhand konkreter Fallbeispiele Empfehlungen zuhanden der schweizerischen und europäischen Kulturverantwortlichen.
Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen Das Ministerkomitee hat eine Ad-hoc-Expertengruppe eingesetzt, deren Aufgabe es ist, zum Entwurf einer Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen Stellung zu beziehen und diesen gegebenenfalls zu bereinigen. Die Schweiz ist in dieser Gruppe durch je ein Mitglied des BAK und der EDK vertreten. , ,
Europäische Kunstausstellungen Der Titel der Europaratsausstellung, die 1991 in Bern stattfinden wird, wurde geändert. Er lautet neu «Emblem der Freiheit. Das Bild der Republik in der Kunst vom 16. bis 20. Jahrhundert». Im Rahmen der Ausstellungsvorbereitungen fanden Treffen mit den Experten des Europarates statt.
5 Frauen, Jugend 51 Frauen
Die Arbeiten des Expertenkomitees für die Gleichstellung von Frau und Mann (CEEG) standen ganz im Zeichen der Vorbereitung der 2. Europäischen Ministerkonferenz zur Gleichstellung von Frau und Mann. Diese fand am 4./5. Juli 1989 in Wien statt und war dem Thema «Politische Strategien zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung von Frau und Mann» gewidmet. Aufgrund verschiedener Länderberichte diskutierte die Konferenz die drei folgenden Subthemen:
die Einbeziehung von Anliegen der Gleichstellung in allen staatlichen Massnahmen und die Rolle der internationalen Mechanismen im politischen Prozess, • ' . ,
tatsächliche Durchführung von Massnahmen zur Verwirklichung der Gleichstellung in Übereinstimmung mit den Landesgesetzen und internationalen Abkommen,
- die Verantwortung politischer Entscheidungsträger/innen zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben sowie familiären und elterlichen Verpflichtungen sowohl von Frauen wie Männern. Zum Schluss verabschiedete die Konferenz eine Resolution über Konzepte zur beschleunigten Verwirklichung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frau und Mann. Die Schweizer Delegation wurde von der Präsidentin der Eidgenössischen Kommission für Frauenfragen, Nationalrätin Judith Stamm, geleitet.
52 Jugend Der Lenkungsausschuss für zwischenstaatliche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Jugend (CDEJ), in dem auch die Schweiz vertreten ist, hat sich anlässlich von zwei Sitzungen schwergewichtig mit folgenden Themen befasst:
Evaluation der Empfehlungen der 1. und 2. Europäischen Jugendministerkonferenz,
Vorbereitung der 3. Europäischen Jugendministerkonferenz, die 1990 in Lissabon stattfinden wird,
Verabschiedung einer Empfehlung zuhanden des Ministerkomitees in bezug auf Information und Dokumentation im Jugendbereich,
Erarbeitung von Vorschlägen zum Abbau von mobilitätshemmenden Schranken in den Mitgliedstaaten des Europarates,
Verabschiedung eines in Zusammenarbeit mit jugendlichen Randgruppen ausgearbeiteten Berichtes zu Initiativen in ausgewählten Mitgliedstaaten. Im Leitungsausschuss des Europäischen Jugendzentrums (CEJ) und des Europäischen Jugendfonds (FEJ) wird die Schweiz durch einen Delegierten der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) vertreten.
6 Erziehung
Die Schweiz nahm an der Ständigen Konferenz der Erziehungsminister teil, die am 11. und 12. Oktober 1989 in Istanbul stattfand. Die Schweizer Delegation wurde von Regierungsrat Jean Cavadini, Präsident der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), geleitet. Die Konferenz stand unter dem Thema «Die Informationsgesellschaft - eine Herausforderung für die Erziehungspolitik». Die am Ende der Tagung angenommenen Entschliessungen enthielten unter anderem die Empfehlung, Leitlinien zur Medienerziehung, zu neuen Informationstechnologien und zum Fernunterricht zu entwikkeln. , Die Schweiz beteiligte sich auch weiter aktiv an den Arbeiten der Gruppe EU- DISED (Datenbank und Thesaurus auf dem Gebiet der Erziehung), am Stipendienprogramm für Lehrer, an der Arbeitsgruppe über die nachträgliche Katalogisierung in wissenschaftlichen Bibliotheken, an der Arbeitsgruppe über Erwachsenenbildung und sozialen Wandel (mit ihren zwei Untergruppen über Langzeitarbeitslose und über ältere Menschen) und an der gemischten Expertengruppe über interkulturelle Erziehungserfahrungen.
Schweizer Vertreter waren ausserdem anwesend beim Symposium über Information und Dokumentation über die Geographie der europäischen Länder, bei der Forschungswerkstatt über die Auswertung schulischer Leistungen, beim Seminar über die Rolle der fachlichen Beurteilung im Berufsleben der Lehrer, bei der multidisziplinären Konferenz über Aspekte der Erziehung und der Kultur in den Beziehungen zwischen Gemeinschaften. Schliesslich beteiligte sich die Schweiz an einem bedeutenden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben über Spracherwerb und Zugehörigkeit zu Europa. Von Anfang an nahm sie an den Arbeiten einer Koordinationsgruppe teil,1 welche der Europarat ins Leben gerufen hatte. Aus der Tätigkeit auf dem Gebiet des Hochschulwesens (namentlich der Ständigen Konferenz für Universitätsfragen [CC-PU]) seien folgende Beispiele erwähnt:
Verabschiedung einer zweiten Erklärung zur Hochschulkonvention von 1953 über die Gleichwertigkeit der zum Hochschulstudium berechtigenden Reifezeugnisse; . . •
Verabschiedung einer Zusatzkonvention zum Übereinkommen von 1956 über die Gleichwertigkeit der Studienzeiten;
Förderung der akademischen Mobilität durch:
Verstärkung der Zusammenarbeit im Rahmen des Netzes der nationalen Informationszentren über die akademische Mobilität und Gleichwertigkeit (NEIC),
Zusammenarbeit mit der Europäischen Gemeinschaft betreffend Öffnung des Programms «Erasmus»,
Vorbereitung einer Neuauflage des « Studentenhandbüches» des Europarates, -
Mitwirkung bei der Erarbeitung eines transregionalen Netzes über die akademische Mobilität und die Beurteilung der Diplome (TRACE),
Mitwirkung bei der Durchführung einer Konferenz über Äquivalenzfragen in Europa (2.-4. Oktober 1989 in Wien);
Förderung der grenzüberschreitenden universitären Zusammenarbeit (Programm «TRUG»).
7 Umwelt und Naturschutz 71 Europäische Umweltministerkonferenz
Die Vorbereitungsarbeiten zur 6. Europäischen Umweltministerkonferenz, die am 11. bis 12. Oktober 1990 in Brüssel stattfinden wird, wurden weitergeführt. Unter der Leitung des Lenkungskomitees zum Schutz und zur Bewirtschaftung der Umwelt und der Natur (GDPE) widmeten sich vor allem zwei Arbeitsgruppen dieser Aufgabe: die eine arbeitete an der Formulierung einer europäischen Schutzstrategie, die andere an einer Machbarkeitsstudie über nationale und/ oder europäische Aktionen in Sachen Bodenschutz.
72 Europäische Kampagne für den ländlichen Raum Auf nationaler Ebene wurde die Ausstellung über den ländlichen Raum (unter dem Titel «Un avenir pour la campagne», «Auf dem Land, für das Land», «Un avvenire per la campagna», «Un avegnir per las cuntradas ruralas») an sieben weiteren Orten, darunter den Städten Bern, Lausanne, Liestal, Ölten und Zug gezeigt. Sie wird noch während der ersten Hälfte des Jahres 1990 ihre Tournee weiterführen. Der Inhalt der Ausstellung bildet den Gegenstand einer grossformatigen Veröffentlichung im Verlag BUGRA-SCHWEIZ. Herausgeber ist das Nationale Komitee der europäischen Kampagne für den ländlichen Raum. Im Rahmen der nationalen Kampagne wurden folgende Symposien durchgeführt:
«Arbeitsplatz Berggebiet» organisiert von der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für das Berggebiet (SAB), der Vereinigung Schweizer Berggebiete (VSG), der Schweizerischen Beratungsgruppe für Regionen und Berggemeinden (BEREG) sowie der Schweizerischen Vereinigung für den Dienst an Regionen und Gemeinden (SEREG), Andermatt, 13./14. November 1987;
«Technologie, Innovation und Entwicklung in den Alpengebieten» organisiert von der Arbeitsgemeinschaft für die Alpengebiete und der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Tessin, Lugano, 18.-20. April 1988;
«Für ländliche Gemeinschaften, die leben» organisiert vom Bundesamt für Landwirtschaft, dem Landwirtschaftsdienst des Kantons Wallis, der Schweizerischen Vereinigung für den Dienst an den Regionen und Gemeinden (SEREG) sowie vom Studienzentrum für Land- und Berggebiete und für Umwelt der ETHZ (CERME), Sion, 4.-7. Juli 1988;
«Lebens- und Wirtschaftsraum Berggebiet: Landwirtschaft, Industrie, Tourismus, Infrastruktur» organisiert vom Bundesamt für Landwirtschaft, der Landwirtschaftsdirektion des Kantons Bern und der Arbeitsgemeinschaft für die Bergbevölkerung,
«Agrarpolitische Lösungen für die europäische Landwirtschaft» organisiert vom Seminar für Agrarpolitik und Agrarrecht an der Hochschule St. Gallen, der Vorarlberger Volkswirtschaftlichen Gesellschaft, der Vorarlberger Landesregierung und dem Bundesamt für Landwirtschaft, St. Gallen, 7. September 1988.
73 Intergouvernementale Tätigkeiten
An seiner ordentlichen jährlichen Sitzung erstellte das Lenkungskomitee zum Schutz und zur Bewirtschaftung der Umwelt und der Natur (CDPE) sein Arbeitsprogramm für 1990. Dieses wird sich auf folgende Bereiche konzentrieren:
Planung und Bewirtschaftung des natürlichen Raumes (einschliesslich Schutzzonen), ,
Umwelt und ländlicher Raum,
genetisches Erbe,
Information, Erziehung und Ausbildung.
8 Raumplanung Die Aktivitäten des Komitees der Hohen Beamten der Raumplanungsministerkonferenz (CEMAT) konzentrierten sich auf die Vorbereitung der nächsten Session, die im Herbst 1990 in der Türkei stattfinden wird. Das Kapitel der 8. CE- MAT, die sich in Lausanne im Oktober 1988 abwickelte, ist indessen weit davon entfernt, geschlossen zu werden, und dies sowohl was die in Lausanne gegebenen Anstösse als auch was die Folgen im Rahmen der 9. CEMAT anbelangt. ; Die in Lausanne angenommene Resolution der 8. CEMAT unter dem Titel «Haushälterische Nutzung des Bodens: Grundlage und Grenze unserer Entwicklung» wie auch deren Anhang über die «Grundsätze für eine neue Politik der Bodennutzung» sind vom Ministerkomitee im Laufe mehrerer Sitzungen überprüft worden. Die Schlussempfehlung, die am 7. November 1989 angenommen wurde, nimmt praktisch den Wortlaut des Textes von Lausanne auf, der zu einem grossen Teil die schweizerischen Thesen in diesem Sachbereich wiedergibt. Im Geiste dieser gleichen Grundsätze konnte sich die Stimme der Raumplanung auch Gehör verschaffen in einer Studie über die Machbarkeit eines Rechtsinstrumentes zum Schutze des Bodens. Die Ausweitung dieser Studie auf die quantitativen Aspekte des Bodenschutzes wurde vom Ministerkomitee beschlossen. Eine Delegation des Komitees der Hohen Bqamten der CEMAT nahm unter fachlicher und finanzieller Beteiligung der Schweiz an Arbeiten und Sitzungen des Komitees der Bodenschutzexperten teil. Auf den Grundlagen der Ergebnisse der 8. CEMAT, also in Anerkennung der Prinzipien einer haushälterischen Verwaltung des Bodens, wird sich die 9. CE- MAT im besonderen mit den Instrumenten einer haushälterischen Nutzung des Bodens beschäftigen. Erste Seminare und ein Meinungsaustausch haben es ermöglicht, die Kenntnis der sozio-politischen und der administrativen Instrumente in diesem Zusammenhang zu vertiefen. Die Schweiz nahm aktiv an diesen Arbeiten teil. Ihre Beiträge waren im wesentlichen sowohl auf die rechtlichen Normen und Kriterien ausgerichtet, die die Nutzung des Bodens bestimmen, als auch auf Überlegungen zu den Regelungsinstrumenten - einem Gegenstand von höchster Aktualität für unser Land, betrachtet man die laufende Entwicklung im Bodenrecht und in der Raumplanung.
9 Denkmalschutz Der Lenkungsausschuss für Denkmalpflege (CDPH) befasste sich in diesem Jahr mit folgenden Fragen:
Erarbeiten eines Situationsberichts über das baugeschichtliche Erbe in Europa,
Verabschiedung von Empfehlungen zuhanden der Mitgliedstaaten in bezug auf Schutz und Erschliessung von archäologischem Kulturgut in Zusammenhang mit Raumplanungsmassnahmen in städtischen und ländlichen Gebieten,
Verabschiedung von Empfehlungen zuhanden der Mitgliedstaaten in bezug auf den Schutz und die Erschliessung des ländlichen baulichen Erbes,
Revision der Europäischen Konvention über den Schutz archäologischer Kulturgüter,
Finanzierung der Konservierung,
Zusammenarbeit der nationalen und internationalen Zentren,
Förderung der Berufe im Bereich der Restaurierung von Kulturgütern,
Kulturgut in den Bereichen Technik und Industrie,
Entwicklung von pädagogischen Methoden zur Sensibilisierung der Bevölkerung für das bauliche Erbe,
Schutz von Baudenkmälern des 20. Jahrhunderts. Überdies haben Schweizer Vertreter an verschiedenen Kolloquien teilgenommen, die unter der Schirmherrschaft des Europarates durchgeführt wurden.
10 Massenmedien
Im Mittelpunkt der Tätigkeit des Europarates auf dem Gebiet der Massenkommunikation stand in der ersten Hälfte des Berichtsjahrs weiterhin das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen. Nachdem die noch hängigen Probleme - unter anderem die Regelung der Unterbrecherwerbung und die Frage der Beitrittsklausel für die EG - nach intensiven Verhandlungen an der zweiten Europäischen Ministerkonferenz über Massenmedienpolitik (Stockholm, November 1988) und im Ministerkomitee des Europarates zu einem befriedigenden Abschluss gebracht werden konnten, wurde das Übereinkommen im Frühjahr 1989 zur Unterzeichnung aufgelegt. Am 5. Mai 1989, dem 40jährigen Jubiläum des Europarates, signierte der Bundesrat für die Schweiz, gemeinsam mit neun weiteren Mitgliedstaaten, und erklärte, das Übereinkommen vorläufig anwenden zu wollen. Anfangs Oktober 1989 konnte der EG-Ministerrat seinerseits eine dem Übereinkommen des Europarats entsprechende Richtlinie der EG zum gleichen Gegenstand verabschieden. Das Übereinkommen, das kleinere Anpassungen der bestehenden und künftigen schweizerischen Gesetzgebung erfordert, soll 1990 den eidgenössischen Räten zur Ratifikation unterbreitet werden. Der, Lenkungsausschuss für Massenmedien (CDMM), der sich während zwei Jahren praktisch ausschliesslich der Ausarbeitung des Übereinkommens angenommen hatte, wandte sich in der Berichtsperiode wiederum vermehrt Fragen im Bereich der audiovisuellen Medien zu. So wurden Arbeitsgruppen gebildet, die sich insbesondere den Themen «Produktion und Distribution europäischer audiovisueller Werke», «Erwerb von Exklusivrechten», «Neue Werbeformen» sowie «Konzentrationserscheinungen im Medienbereich» widmen werden, um dem CDMM im Hinblick auf die nächste Medienministerkonferenz von 1991 in Zypern Vorschläge zu sich allenfalls aufdrängenden Massnähmen zu unterbreiten. Die Schweiz ist an den laufenden Arbeiten massgeblich beteiligt. So leitet unter anderem ein Vertreter des Radio- und Fernsehdienstes, Generalsekretariat, EVED, die Arbeitsgruppe über Exklusivrechte und die Sektion Film, Bundesamt für Kultur, EDI, vertritt den Standpunkt unseres Landes in der Arbeits-
gruppe, welche sich vorwiegend mit legislativen Massnahmen im: Bereich der Produktion und Distribution audiovisueller Werke beschäftigen wird. Angesichts dieser neuen Organisationsstruktur, die sich aufgrund der ständig wachsenden Bedeutung des Medienbereichs in der europäischen Zusammenarbeit aufdrängte, wurde das Expertenkomitee für Medienpolitik (MM-PO) aufgelöst. Dessen Aufgaben wurden vom CDMM im Einvernehmen mit dem Ministerkomitee den einzelnen Arbeitsgruppen übertragen. Das CDMM konnte ausserdem während der Berichtsperiode eine Empfehlung betreffend die Verbreitung von Videogrammen mit gewalttätigem, brutalem oder pornographischem Inhalt bereinigen und an das Ministerkomitee weiterreichen, welches den Text dieser Empfehlung unter der Bezeichnung R (89) 7 am 21. April 1989 verabschiedete. Das Expertenkomitee für juristische Medienfragen (MM-JU) nahm im Oktober 1989 den Entwurf für eine Empfehlung über grundsätzliche urheberrechtliche Fragen im Bereich der Reprographie formell an. Diese Empfehlung wurde aufgrund einer Einschätzung der aktuellen Situation ausgearbeitet, wonach die Reprographie geschützter Werke ein derartiges Ausmass angenommen hat, dass die normale Auswertung dieser Werke beeinträchtigt ist und dadurch ein ungerechtfertigter Eingriff in die legitimen Ipteressen der Urheber gegeben ist. In dieser Situation werden die Staaten, in Berücksichtigung von Artikel 9 der Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst, sich bemühen müssen, einerseits die Ausnahmen zu den ausschliesslichen Rechten der Inhaber von Urheberrechten einzuschränken und anderseits angemessene Massnahmen in den Fällen zu ergreifen, in denen ihre nationale Gesetzgebung solche Ausnahmen vorsieht. Die wichtigsten zu regelnden Fälle sind: -
das Vervielfältigen zu Schulungszwecken,
das Vervielfältigen in Bibliotheken,
das Vervielfältigen in Betrieben, Verwaltungen und anderen öffentlichen Institutionen. Welche Lösung auch immer zur Regelung der Ausnahmen ins Auge gefasst wird, die Staaten werden auf die Notwendigkeit achten müssen, die Rechtsinhaber zu entschädigen. Der vorliegende Entwurf betrifft hauptsächlich die Probleme, welche sich durch das Fotokopieren und ähnliche mechanische Vervielfältigungsverfahren ergeben. Die elektronischen Datenbanken werden durch den Entwurf nicht berührt.
Das Expertenkomitee hat im übrigen seine Diskussion über die urheberrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Satellitenfernsehen unter dem Blickwinkel der neuen technischen Entwicklungen fortgesetzt. Es hat sich im übrigen auch der von einer Arbeitsgruppe ausgearbeiteten «Ausschliesslichkeitsrechte für wichtige Ereignisse» angenommen.
11 Gesundheitswesen Europäisches Gesundheitskomitee fCDSP) Das Ministerkomitee hiess die vom Europäischen Gesundheitskomitee vorgelegten Empfehlungen über das Vorgehen beim Sammeln epidemiologischer Daten im Bereich der primären Gesundheitsversorgung, über die multidisziplinäre Betreuung von Krebspatienten, sowie über ethische und soziale Aspekte von AIDS gut. AIDS ist für das CDSP auch weiterhin ein wichtiges Thema. Das neue Expertenkomitee befasst sich mit den Auswirkungen von AIDS auf die Gesundheitsdienste; wie bei früheren Arbeiten in diesem Bereich, nehmen wiederum Vertreter Australiens, Kanadas und der USA als Beobachter an den Sitzungen teil. Im Rahmen anderer Expertengruppen befasste sich das CDPS ausserdem mit den Auswirkungen neuer Technologien auf die primäre Gesundheitsversorgung, wie auch mit organisatorischen Problemen der europäischen Zusammenarbeit im Bereich Organtransplantationen; in dieser Expertengruppe ist auch die Schweiz vertreten. Vorerst versuchsweise wurden begrenzte Organaustauschprogramme für besonders gefährdete Leberpatienten und Kinder mit schweren Nierenleiden gutgehèissen; die Programme werden nach einjähriger Dauer evaluiert und im Falle positiver Resultate fortgeführt und erweitert. Die koordinierten Forschungsprogramme zu den Themen Personalplanung im Gesundheitswesen und Epidemiologie von Geisteskrankheiten wurden fortgeführt, ebenso wie das Forschungsprogramm über die Verwendung von Blutplasma.! Der Ausschuss der Bluttransfusionsexperten erarbeitete Richtlinien für autologe Bluttransfusionen und befasste sich mit Problemen im Zusammenhang mit der Deckung des Eigenbedarfs an Blutplasmaprodukten innerhalb Europas. Die enge Zusammenarbeit des Ausschusses mit der EG wurde fortgesetzt; zu einer kürzlich verabschiedeten EG-Direktive über den freien Verkehr mit Blut und Blutprodukten innerhalb Europas wird zurzeit gemeinsam ein technisches Protokoll ausgearbeitet. Zusammen mit der Weltgesundheitsorganisation und der EG beteiligt sich das CDSP an einem Programm zur Förderung der Gesundheitserziehung; besondere Bedeutung kommt dabei der Verhütung von Suchtverhalten zu. Die in den verschiedenen Ländern mit neuen Methoden und Lehrmitteln durchgeführten Pilotprojekte werden zur Zeit evaluiert. Im Bestreben, die Zusammenarbeit mit der EG weiter zu verbessern, werden ausserdem die verschiedenen Programme
der EG auf Gemeinsamkeiten mit Aktivitäten des CDSP hin untersucht.
Teilabkommen im Sozialbereich und im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens Das Ministerkomitee hiess die vom Komitee für öffentliches Gesundheitswesen des Teilabkommens (CD-P-SP) unterbreiteten Empfehlungen gut: Sie befassen sich mit der Klassifizierung von rezeptpflichtigen Medikamenten und mit Warnaufschriften auf Medikamentenpackungen sowie mit Farbstoffen in Nahrungsmittelverpackungen und lonenaustauschharzen in der Lebensmittelverarbeitung. ,
Das CD-P-SP befasste sich neben den von den verschiedenen Expertengruppen vorgelegten Berichten und Empfehlungsentwürfen auch mit seiner eigenen Rolle, Arbeitsweise und Zukunft. Die Entscheidung darüber, ob neue Themen aufgegriffen werden sollen, wird an der nächsten Sitzung des CD-P-SP fallen. Die ständigen Expertengruppen des CD-P-SP setzten ihre Arbeit in den Bereichen Lebensmittelhygiene, Aroma- und Zusatzstoffe, Pestizide und pharmazeutische Fragen fort. Die Zusammenarbeit mit der EG und Vertretern der Industrie wurde intensiviert; die Arbeit der Expertenkomitees stösst ausserdem in Osteuropa auf zunehmendes Interesse. Expertenkomitees im Bereich Lebensmittelhygiene befassten sich mit Fragen im Zusammenhang mit Nitraten und Nitriten in der Nahrung, sowie mit Silikonen in Verpackungsmaterialien. Die Publikation über Aromastoffe chemischen Ursprungs wurde revidiert und die Diskussionen über die noch am Anfang der Entwicklung stehenden, mit biotechnologischen Methoden hergestellten Aromastoffe aufgenommen. Das Pestizidkomitee konzentrierte sich auf die Erarbeitung genereller Prinzipien und Richtlinien anstelle detaillierter Studien. Diese Neuorientierung liegt auch den Arbeiten zur Revision der Pestizid-Broschüre zugrunde, die selbst in Ländern ausserhalb des Europarates als Grundlage für gesetzliche Massnahmen dient. Die Expertengruppe für pharmazeutische Fragen beteiligte sich an den Arbeiten zur Vorbereitung der Europäischen Konvention gegen Doping im Sport. Sie beschäftigte sich ausserdem mit Problemen im Zusammenhang mit der Deklaration von Hilfsstoffen auf Packungsprospekten, Arzneimittelnebenwirkungen und der Methadonbehandlung für Drogenabhängige. Das Expertenkomitee im Bereich Kosmetik wird nach mehr als einem Jahr Unterbruch seine Tätigkeit wieder aufnehmen, da sich mehrere Mitgliedsländer wieder vermehrt für eine Zusammenarbeit auf diesem Gebiet interessieren.
Kommission der Europäischen Pharmakopoe Im Berichtsjahr feierte die Europäische Pharmakopoe ihr 25jähriges Jubiläum, das im Juni mit einem internationalen wissenschaftlichen Kongress begangen wurde. Die Europäische Pharmakopoekommission verabschiedete den 13. Teilband des Europäischen Arzneimittelbuches. Sie befasste sich ausserdem mit Problemen der Normierung von biologischen und insbesondere von auf gentechnologischem Wege hergestellten Produkten. Seit einiger Zeit bekundete die EG-Kommission grosses Interesse, dem Übereinkommen über die Erstellung eines europäischen Arzneimittelbuches beizutreten. Ein Protokol, welches den Beitritt der EG-Kommission ermöglicht, wurde im vergangenen Jahr ausgearbeitet und am 16. November 1989 von der Schweiz unterzeichnet. ,. , Eine Expertengruppe der Kommission des Europäischen Arzneibuches hat an der Ausarbeitung von Monographien zur Prüfung von Impfstoffen und Seren in der Veterinärmedizin weitergearbeitet.
Zusammenarbeit zur Bekämpfung des Betäubungsmittelmissbrauchs und des illegalen Handels (Groupe Pompidou) Die von der Europäischen Kooperationsgruppe zur Bekämpfung des Betäubungsmittelmissbrauchs und des illegalen Handels eingesetzten Arbeitsgruppen
befassten sich mit Fragen der Kontrolle auf Flughäfen und den verschiedenen Möglichkeiten zur Behandlung Drogenabhängiger. Ziel der Bemühungen der Kooperationsgruppe sind wirkungsvollere Massnahmen gegen den Drogenmissbrauch und die Harmonisierung bei deren Anwendung auf europäischer Ebene.
12 Sport Vom 30. Mai bis zum 1. Juni 1989 fand in Reykjavik die Konferenz der Europäischen Sportminister statt. Die Schweiz war vertreten durch Herrn Bundesrat Flavio Cotti (Delegationsleitung) und Vertreter der Eidgenössischen Sportkonv mission, der Eidgenössischen Sportschule und des Schweizerischen Landesverbandes für Sport. Im Zentrum der Diskussion standen Zuschauergewalt, Doping, Apartheid und ethische Werte im Sport. Die Teilnehmer an der Konferenz verabschiedeten entsprechende Resolutionen. Das Ministerkomitee hat von ihnen Kenntnis genommen. Die Schweiz war an den Sitzungen des Lenkungsausschusses für die Entwicklung des Sportes (CDDS), des Expertenkomitees für Forschung (DS-SR), des Expertenkomitees für Doping (DS-DO) und des Expertenkomitees für Information (DS-SI) vertreten. Zwei Schweizer Vertreterinnen besuchten das Seminar «Frauen im Sport». Die Schweiz unterzeichnete am 9. Mai 1989 das Europäische Übereinkommen über Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen, insbesondere bei Fussballspielen und am 16. November 1989 die Konvention des Europarates gegen Doping. Der Bundesrat wird beide Konventionen den Eidgenössischen Räten zur Ratifikation unterbreiten.
13 Tierschutz Die Vertreter der Vertragsstaaten haben an der multilateralen Konsultation zum Europäischen Übereinkommen über den Schutz von Tieren auf internationalen Transporten drei Empfehlungen, und zwar die Empfehlungen für den Transport von Rindvieh, von Schafen und Ziegen sowie von Geflügel angenommen und dem Ministerkomitee zur Verabschiedung vorgelegt. Diese Empfehlungen sind gestützt auf das oberwähnte Übereinkommen durch ein Expertenkomitee ausgearbeitet worden. Die Schweiz unterzeichnete am 29. Mai 1989 das Europäische Übereinkommen zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Wirbeltiere. Der Ständige Ausschuss für das Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen hat seine Arbeiten an einer Empfehlung über die Haltung von Pelztieren weitergeführt.
14 Bevölkerungsfragen Das Europäische Komitee für Bevölkerungsfragen (CDPO) nahm Jugoslawien als Beobachter auf. An seiner jährlichen Sitzung diskutierte das Komitee den von Island, unter Mitwirkung aller Mitgliedstaaten, erstellten jährlichen Bericht über die jüngste demographische Entwicklung in den Mitgliedstaaten des Europarates und gab ihn zur Veröffentlichung frei. Die Berichte über die Auswirkungen der wachsenden Weltbevölkerung auf Europa, die Veränderung der Haushaltstrukturen in den Mitgliedstaaten des Europarates sowie über die Geburtenhäufigkeit der Altersjahrgänge der Bevölkerung wurden vom CDPO verabschiedet. Sie werden in der Reihe «Demographische Studien» des Europarates veröffentlicht. Der Bericht des Expertenkomitees über elterliche Verantwortung wurde an andere interessierte Komitees des Europarates zur Stellungnahme weitergeleitet. Unter Berücksichtigung der Schwerpunkte der Tätigkeit des Europarätes, wie sie vom Ministerkomitee im Mai 1989 festgelegt wurden, nahm das CDPO drei neue Tätigkeiten in sein Arbeitsprogramm auf. In den nächsten Jahren sollen zu folgenden Themen Expertenberichte erstellt werden: «Die Zukunft der europäischen Bevölkerung», «Ausländische Bevölkerung und neue Tendenzen .der Migrationen», «Information der Öffentlichkeit über Bevölkerungsfrageh». Die Schweiz wird in zwei Expertenkomitees aktiv mitarbeiten. Im September 1990 wird unter Leitung des CDPO ein Seminar über aktuelle demographische Tendenzen und neue Lebensformen in Europa stattfinden. Die Vorbereitungsarbeiten sind weit fortgeschritten. Themen des Seminars sind; «Auswirkungen des Wandels der Lebensformen auf die Kinder und die Jugendlichen» ; «Veränderungen in der Struktur der Erwerbsbevölkerung»; «Alterung der Bevölkerung und Entwicklung der Lebensformen»; «Zukunft der Haushalte und der Familienstrukturen»; «Veränderungen in der räumlichen Verteilung der europäischen Bevölkerung». Für zwei Seminarthemen sind schweizerische Wissenschafter als Berichterstatter vorgesehen.
15 Soziale Angelegenheiten 15.1 Beschäftigung, Arbeit und innereuropäische Migration 15.11 Europäische Arbeitsministerkonferenz Die 4. Konferenz der europäischen Arbeitsminister fand auf Einladung der dänischen Regierung vom 25. bis 27. Oktober 1989 in Kopenhagen (Dänemark) statt. Die Schweizer Delegation wurde vom Direktor des Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit geleitet. Im Laufe der Konferenz wurden folgende Themen behandelt:
Hauptthema: «Entwicklung der Beschäftigung zwischen 1986 und 1989 - Zukunftsaussichten»,
Spezifisches Thema Nr. l : «Rolle und Wirkungsweise des Instrumentariums der Arbeitsmarktpolitik»,
Spezifisches Thema Nr. 2: «Beschäftigung der Frau»,
«Internationale Zusammenarbeit in Beschäftigungsfragen und im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit».
Das Hauptthema der Konferenz gab den Ministern Gelegenheit, zwei konkrete Probleme zu besprechen: einerseits das Phänomen der Arbeitslosigkeit, welche trotz eines anhaltenden wirtschaftlichen Aufschwungs in den meisten europäischen Staaten noch zu hoch liegt, und anderseits den Mangel an qualifizierten Arbeitskräften. Die Aufmerksamkeit der Mitgliedstaaten wird sich somit auf die Verbesserung der beruflichen Qualifikationen der Arbeitskräfte konzentrieren, um der technologischen Entwicklung und den Erfordernissen eines Arbeitsmarktes in tiefgreifendem und schnellem Wandel besser gerecht zu werden. In einer ersten Resolution haben die Minister die grosse Bedeutung unterstrichen, die irti Hinblick auf die Erreichung der Vollbeschäftigung der Arbeitsmarktpolitik allgemein und jenen Behörden erwächst, die mit der Stellenvermittlung, der Berufsberatung, der Ausbildung und der beruflichen Umschulung betraut sind, damit ein möglichst hoher Beschäftigungsgrad erreicht und aufrechterhalten werden kann. Die Minister halten eine Absprache mit den Sozialpartnern - sowohl während der Ausarbeitung als auch bei der Verwirklichung der Arbeitsmarktpolitik - im Hinblick auf die Lösung der aktuellen Arbeitsmarktprobleme für nützlich. Eine zweite, Resolution soll den gemeinsamen Willen der Minister bekunden, die Berufstätigkeit der Frau auszubauen und zu fördern. Dazu wurde im besonderen beschlossen, die Anstrengungen auf nationaler wie europäischer Ebene zu verstärken, um den Zugang der Frauen zu einer Erwerbstätigkeit zu verbessern, nicht begründete geschlechtsspezifische Ungleichheiten auf dem Arbeitsmarkt abzubauen und die Schaffung von flexibleren Rahmenbedingungen und von Infrastrukturen voranzutreiben, welche die Vereinbarkeit der beruflichen Tätigkeit mit den familiären Pflichten erhöhen. Im Rahmen der Diskussion über die Beschäftigung der Frau hat die Schweizer Delegation vorgeschlagen, der Europarat solle in Zukunft in folgender Richtung aktiv werden: Er möge eine Untersuchung über den wirtschaftlichen Wert der Hausarbeit der Frau und über Massnahmen veranlassen, welche es erlauben, die von der Frau in der Hausarbeit entwickelten Fähigkeiten in den Bereich des Wirtschaftslebens zu übertragen. Der Vorschlag der Schweizer Delegation wurde von der Konferenz aufgenommen und der Europarat beauftragt, diese Arbeit durch ein dafür zuständiges Komitee ausführen zu lassen.
Was die internationale Zusammenarbeit in Beschäftigungsfragen betrifft, so sind die Minister in ihrer Debatte vor allem auf zwei Aspekte eingegangen : auf die Rolle des Europarates und seiner Instrumente angesichts der sozialen Dimension des EG-Binnenmarktes und der geplanten Charta der Gemeinschaftsrechte einerseits und anderseits auf den Beitrag an Erfahrungen und Know-how in Sachen Beschäftigung und Arbeitsmarktverwaltung, den der Europarat den osteuropäischen Staaten in ihrer gegenwärtigen Demokratisierungsphase anbieten kann.
15.12 Einzelne Tätigkeiten Der Lenkungsausschuss für Beschäftigung und Arbeit (CDEM) setzte den Schwerpunkt seiner Tagungen auf die letzten Vorbereitungen zur Europäischen Arbeitsministerkonferenz, die vom 25. bis 27. Oktober 1989 iri Kopenhagen
stattfand: Der Ausschuss hat auch den von einer Expertengruppe verfassten Bericht «Der Schutz der Heimarbeiter» geprüft und ihn veröffentlichen lassen. Das CDEM hat im weiteren eine Gruppe von Fachleuten beauftragt, die rechtliche, wirtschaftliche und soziale Lage jener Jugendlichen zu untersuchen, die sich in einer Übergangsphase zwischen Schulabschluss und Berufsleben befinden. Im Zusammenhang mit der Überprüfung der Verwirklichung der Empfehlungen und Beschlüsse, die im Bereich von Beschäftigung und Arbeit vom Ministerkomitee gutgeheissen worden sind, hat das CDEM die Resolution 72(4) betreffend den Schutz erwerbstätiger Jugendlicher herausgegriffen und die Mitgliedstaaten eingeladen, über die Anwendung dieses Instruments Bericht zu erstatten. Schliesslich wurde die Schweiz Mitglied des Europarats-Ausschusses für soziale Stipendien und Untersuchungen. Das Europäische Komitee für Wanderungsfragen (CDMG) hat einen Bericht mit Erläuterungen zum Empfehlungsentwurf für den rechtlichen Schutz und Beistand für Wanderarbeiter im Falle von Beschwerden gegen Entscheide bezüglich ihrer Arbeits- und Aufenthaltsbewilligungen oder ihrer Ausweisung verabschiedet. Es hat zudem seine Tätigkeiten bezüglich des Projektes über die zwischengesellschaftlichen Beziehungen, insbesondere im Bereich der Schwierigkeiten und Möglichkeiten der kulturellen Vielfalt, weitergeführt. Dabei hat es insbesondere eine Untersuchung über die kulturellen und religiösen Bräuche der Wanderarbeiter und der verschiedenen ethnischen Gruppen unterstützt. Seinem neuen Auftrage entsprechend hat das Komitee auch eine Untersuchung der sozialen Lage der Flüchtlinge - unter Ausklammerung der auf einen Entscheid wartenden Asylbewerber - begonnen. Schliesslich wurden die Vorbereitungsarbeiten für die im Jahre 1991 in Luxemburg vorgesehene 4. Konferenz der für Wanderungsfragen zuständigen Minister an die Hand genommen.
15.2 Soziale Sicherheit und Sozialpolitik 15.21 Fachministerkonferenzen Konferenz der europäischen Minister für Soziale Sicherheit Auf Einladung des Bundesrates und unter dem Vorsitz von Bundesrat Flavio Cotti fand vom 12. bis 14. April 1989 in Lugano die 4. Konferenz der europäischen Minister für Soziale Sicherheit statt. An der Konferenz nahmen die Minister der Mitgliedstaaten des Europarates bzw. deren Vertreter teil, ferner eine Delegation der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Vertreter der Kommission der Europäischen Gemeinschaften sowie Beobachter des Vatikans, Kanadas und Jugoslawiens. Das Internationale Arbeitsamt, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie die Zentralkommission für die Rheinschiffahrt waren als Beobachter ebenfalls anwesend. Das allgemeine Thema der Konferenz lautete «Die Soziale Sicherheit in einer im Wandel begriffenen Gesellschaft: hält sie mit der Entwicklung der sozialen Gegebenheiten und der familiären Strukturen Schritt?». Die Konferenz war sich einig, dass das durch die Systeme der Sozialen Sicherheit erreichte Schutzniveau aufrechterhalten und wenn möglich verbessert und die bisher in vielen
Staaten gemachten Anstrengungen zur Verallgemeinerung der Leistungen fortgeführt werden müssten, insbesondere durch allmähliche Schaffung von eigenen Rechtsansprüchen. Des weiteren stimmten die Teilnehmer darin überein, dass die Finanzierungsmöglichkeiten für die Systeme der Sozialen Sicherheit international diskutiert und auch auf nationaler Ebene im Lichte der sich abzeichnenden Entwicklung ständig überprüft werden sollten. Sie waren der Auffassung, dass in Zeiten heikler Arbeitsmarktsituation und gleichzeitiger Entwicklung neuer familiärer Strukturen die Einführung von Systemen gefördert werden sollte, welche das Einkommen wirkungsvoll ergänzen; dabei könnten die verschiedenen Leistungen der Sozialen Sicherheit eine gewisse Rolle spielen. Ferner sollten die Familienzulagen und andere Leistungen zugunsten von Familien mit unterhaltspflichtigen Kindern deren Lebensstandard erhöhen. Es sollten ausserdem Bedingungen geschaffen werden, die es Eltern erlauben, neben ihren familiären Verpflichtungen eine Berufstätigkeit auszuüben (z. B. durch Teilzeitarbeit, Elternurlaub, Elternzulagen, Zulagen im Falle von Kindern in Obhut); In gleicher Weise sollten auch Massnahmen getroffen werden, welche es ermöglichen, neben der Pflege von alten oder behinderten Menschen eine Berufstätigkeit auszuüben. Entsprechende Zeiten sollten allmählich ganz oder teilweise Versicherungszeiten gleichgestellt werden. Nach Auffassung der Konferenz drängt sich auch eine Anpassung der in den Systemen Sozialer Sicherheit vorgesehenen Schutzmechanismeni an neue Bedürfnisse auf. Dies betrifft vor allem Familien mit einem Elternteil, die Schaffung sozialer Infrastruktur für alte und sehr alte Menschen und die Verbesserung von Heimpflegeprogrammen und zwar auf der Grundlage verantwortungsbewusster Solidarität. Schliesslich stimmten die Minister darin überein, dass auf die Fortführung der Zusammenarbeit zwischen den Staaten zum Schutze der Wanderarbeitnehmer und ihrer Familien durch die Soziale Sicherheit ein besonderes'Augenmerk zu richten sei und dass dieser Personenkreis in der Sozialen Sicherheit vollständige Gleichbehandlüng erhalten und in den Genuss bereits erworbener Rechte oder Anwartschaften kommen sollte.
Familienministerkonferenz Auf Einladung Zypern trafen sich die Familienminister von 20 Mitgliedstaaten des Europarates sowie Vertreter des Heiligen Stuhls, der Parlamentarischen Versammlung und der Kommission der Europäischen Gemeinschaften in der Zeit vom 13. bis 15. September 1989 in Nikosia. Gegenstand dieser Konferenz war das Thema: «Kindererziehung in Europa von Heute und die Rolle, die die Sozialdienste für die Familie dabei spielen». Die schweizerische Delegation stand unter der Leitung des Vorstehers des Departements des Innern. Die Minister stellten fest, dass die Familie trotz des Wandels, den sie in den letzten vierzig Jahren durchgemacht hat, immer noch die Erziehung der Kinder am nachhaltigsten beeinflusst. Nichtsdestoweniger hat sich die Kindererziehung in Europa gewandelt, und entsprechend dem Wandel der Familien haben sich auch deren Anforderungen an die Sozialdienste geändert.
Die vermehrte Feststellung von Fällen von Kindsmisshandlungen ist Zeichen grösserer Aufmerksamkeit und gewachsenen öffentlichen Interesses.; Die Minister vermerkten mit Befriedigung die verschiedenen politischen Bestrebungen zur Verhütung von Kindsmisshandlungen und forderten die Verstärkung dieser Bemühungen. Die Minister zeigten grosses Interesse für verschiedene, in zahlreichen Ländern eingeführte Systeme, die es den Eltern ermöglichen, während der ersten Lebensjahre des Kindes vermehrt zu Hause zu bleiben und sich der Kindererziehung zu widmen. Sie sprachen sich für Verbesserungen dieser Systeme und gegebenenfalls für eine .Erweiterung aus. Sie würden es begrüssen, wenn der Europarat für eine weitere Verbreitung besorgt sein könnte. Die Zunahme der Fälle von Scheidung, Trennung, Wiedervereinigung und die zahlreicher gewordenen kleinen Kernfamilien erfordern die ganze Aufmerksamkeit der bestehenden Sozialdienste und ihre vermittelnde und umsichtige Vorsorge. Darüber hinaus haben sich die erwähnten Dienste vermehrt Familien mit behinderten, schwererziehbaren, drogenabhängigen und HIV-positiven Kindern anzunehmen. In manchen Ländern schliesslich bedürfen namentlich die Probleme ausländischer Familien und ihrer Kinder spezieller Beachtung. Neue Lösungen und Strategien in der Arbeit der Sozialdienste müssen erarbeitet werden. Die Minister waren sich einig, dass sowohl die Eltern als auch die Gesellschaft in ihrer Gesamtheit ein Recht darauf haben, die Einrichtung einer Kindertagesbetreuung und einer Aufsicht über sie zu fordern, und sie waren sich der erzieherischen und schützenden Bedeutung dieser Tagesbetreuung bewusst. Die grundlegenden Beziehungen zwischen der Schule einerseits und den Kindern und ihrem Elternhaus anderseits wurden von den Ministern diskutiert. Dabei wurden namentlich die Möglichkeiten geprüft, diese Beziehungen unter Wahrung der Elternrechte wie auch der beruflichen Fachkompetenz der Lehrer zu verbessern. Die Schule sollte sich dem Lebensrhythmus der Familie und der auch auf ihr ruhenden Belastungen stärker anpassen. Die Eltern sind als Partner und nicht als «Kunden» der Schule zu betrachten, was für eine freie schulische Entfaltung der Kinder Voraussetzung ist. Die Minister begrüssten, dass
sich namentlich nichtstaatliche Organisationen auf privater und freiwilliger Basis um den Schutz der Kinder bemühen. Auf reges Interesse seitens der Minister stiess der Entwurf für eine Konvention der Rechte des Kindes durch die UNO.
15.22 Einzelne Tätigkeiten
Im Bereiche der Sozialen Sicherheit hat das Ministerkomitee am 6. März 1989 die Empfehlung R (89) 3 über die Flexibilität der Altersgrenze angenommen. Im Rahmen des Lenkungsausschusses für die Soziale Sicherheit (CDSS)i hat die Schweiz ihre Mitarbeit bei der Überwachung der Anwendung der Europäischen Ordnung der Sozialen Sicherheit sowie von deren Protokoll weitergeführt. Was den Entwurf für eine revidierte Ordnung betrifft, so hat das CDSS Vorschläge geprüft, welche die Parlamentarische Versammlung in ihrer Stellungnahme
Nr. 141 formuliert hatte, und seinerseits eine Stellungnahme zuhanden des Ministerkomitees verabschiedet. Des weitern nahm die Schweiz an der Organisation eines Aus- und Fortbildungskurses für Angestellte von Versicherungsträgern und Verwaltungen der Sozialen Sicherheit sowie an der Durchführung eines europäischen Kolloquiums über Soziale Sicherheit teil, das aus Anlass des 40. Jahrestages des Europarates und des 25. Jahrestages der Unterzeichnung der Europäischen Ordnung über Soziale Sicherheit veranstaltet wurde. Ferner wirkte unser Land bei der Ausarbeitung von Studien mit, insbesondere über den Schutz von nichtefwerbstätigen Personen und von Personen, die sich unentgeltlich häuslichen Aufgaben widmen, durch die Soziale Sicherheit, über die Entwicklung der nationalen Gesetzgebungen im Bereiche der Sozialen Sicherheit und über die Behandlung von Beiträgen und Leistungen der Sozialen Sicherheit durch die Steuer. Die Schweiz war jeweils an den Sitzungen des Lenkungsausschusses für Sozialpolitik (CDPS) vertreten. Dort standen Fragen aus der Familienpolitik und der Politik betreffend Kinder und Jugendliche auf der Traktandenliste: Familienpolitik in Europa, alleinerziehende Eltern, sozialer Schutz von jüngeren Kindern in Not, soziale Stipendien, Schutz von Jugendlichen gegen physische und moralische Gefahren. Das CDPS prüfte insbesondere den Entwurf für eine Empfehlung über die Gewalt in der Familie. Der Beitrag der Schweiz zum Europarat findet seinen Niederschlag auch in der Mitwirkung in verschiedenen Expertenkomitees, die sich jeweils mit besonderen Fragen zur Sozialpolitik und zur Sozialen Sicherheit befassen. Unser Land war namentlich in folgenden Komitees vertreten:
Ständiges Expertenkomitee für die Anwendung dés Europäischen Abkommens über Soziale Sicherheit,
Expertenkomitee über die Verallgemeinerung der Familienleistuhgen im Rahmen der Familienpolitik,
Expertenkomitee über die verschiedenen Formen des sozialen Schutzes und jüngere Kinder in Not, ; - •
Expertenkomitee über die sozialen Aspekte der Wohnungspolitik,
Expertenkomitee über die verschiedenen Formen des sozialen Schutzes und die Familien mit alleinerziehenden Eltern.
16 Gemeinden, Regionen und grenzüberschreitende
Zusammenarbeit
16.1 Gemeinden und Regionen
Das Lenkungskomitee der Lokal- und Regionalbehörden (CDLR) legte das Schwergewicht seiner Tätigkeit auf zwei Punkte: Zum einen setzte es seine Arbeit an einer Konvention über die Teilnahme von Ausländern am öffentlichen Leben auf lokaler Ebene fort und verabschiedete ihn Ende 1989. Der Konventionsentwurf zerfällt in drei Teile: Der erste Teil behandelt das Recht der ausländischen Wohnbevölkerung auf Meinungs- und
Versammlungsfreiheit, der zweite, das Recht, in beratenden Organen die eigenen Interessen zu vertreten, und der dritte das Stimmrecht. Die Staaten sollen die Möglichkeit haben, auch nur einem oder zwei Teilen der Konvention beizutreten. Zum anderen befasste er sich mit Finanzfragen. Im Vordergrund standen dabei Prinzipien einer ausgeglicheneren Verteilung von öffentlichen Dienstleistungen auf lokaler Ebene und Formen finanzieller Kontrolle der lokalen Gebietskörperschaften durch die Zentralregierung. Eine Möglichkeit, lokale Gebietskörperschaften zu kontrollieren, eröffnet sich den Zentralregierungen bei der Vergabe zweckgebundener Subventionen. Das Komitee stimmte der Veröffentlichung einer Studie über dieses Thema zu.
16.2 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit
Die Sitzung des Ad-hoc-Komitees für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (CAHCT) vom 17. bis 18. Mai 1989 galt der Fortsetzung der bereits 1988 in Angriff genommenen Arbeiten, insbesondere der:
Prüfung der ersten Ergebnisse des an alle Mitgliedstaaten gesandten Fragebogens zum Stand der Anwendung der Europäischen Rahmenkonvention über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Gebietskörperschaften oder Behörden,
Genehmigung von drei Modellverträgen über die Schaffung und Verwaltung grenzüberschreitender Naturschutzpolitik,
Genehmigung von drei Modellverträgen über interregionale Wirtschaftszusammenarbeit und Raumplanung,
Prüfung der Strukturen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit auf Regierungskommissionsebene sowie zwischen lokalen und regionalen Organisationen und Gremien. Die genehmigten Vertragsmodelle sind den interessierten Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt worden. Für die Schweiz sind sie jedoch nicht von, grosser praktischer Bedeutung. Die Prüfung der Strukturen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit soll weiterverfolgt werden.
17 Sozialer Entwicklungsfonds
Der Soziale Entwicklungsfonds (früher Wiedereingliederungsfonds) wurde 1956 eingerichtet und hat die Form eines Teilabkommens. Er umfasst 21 Mitglieder, die mit Ausnahme des Heiligen Stuhls alle dem Europarat angehören. Von den Mitgliedsländern des Europarates sind nur das Vereinigte Königreich, Irland und Österreich dem Fonds ferngeblieben. Die Schweiz ist ihm 1974 beigetreten. Jugoslawien ist seit 1986 assoziiertes Mitglied. Der Fonds ist das Finanzinstrument des Europarates. Er dient dazu, seinen Mitgliedsländern Darlehen zu Marktbedingungen zu gewähren, und ist finanziell und rechtlich unabhängig. Seine Hauptziele sind die Hilfe an Flüchtlinge und Wanderarbeiter, an benachteiligte Regionen und an Gebiete, die unter den
Folgen von Naturkatastrophen leiden; seine Tätigkeit erstreckt sich auch auf den Bereich der Schaffung von Arbeitsplätzen, der Wohnbeihilfe, der sozialen Infrastruktur, der Erziehung und der Gesundheit. Er lässt sich mit einer Entwicklungsbank vergleichen. Seit seiner Einrichtung vergab er Darlehen in der Höhe von mehr als 7 Milliarden ECU, davon 80 Prozent seit 1980, um zum sozialen Fortschritt und Ausgleich in Europa beizutragen. Die Finanzierungen des Fonds erreichten 1988 den Gegenwert von 816 Millionen Dollar und damit einen Zuwachs von 6 Prozent gegenüber 1987. In ECU ausgedrückt (der Fonds verwendet seit dem I.Jan. 1989 den ECU als Rechnungseinheit) wuchsen sie indessen um 18 Prozent. Die gewährten Darlehen wurden auf acht Länder des Mittelmeerraums verteilt und zu einem mittleren technischen Zinssatz von 5,93 Prozent zugesprochen. Die Türkei war 1988 der Hauptnutzniesser des Fonds: Sie nahm Darlehen von 284,8 Millionen Dollar (34,9%) auf, gefolgt von Italien mit 252,9 Millionen Dollar (31,0%). An weiterer Stelle kommen Griechenland (18,2%), Zypern (8,2%), Portugal (4,7%), Jugoslawien (2%), Spanien (0,6%) und Malta (0,4%). Die Entwicklungen in Osteuropa werden sicherlich nicht ohne Auswirkungen auf die Tätigkeit des Fonds bleiben. Ungarn und Polen haben übrigens bereits ihr Interesse an einer Annäherung an den Fonds bekundet. Welche Form diese annehmen könnte, bliebe festzulegen. In diesem Zusammenhang ist zu vermerken, dass die Bundesrepublik Deutschland Ende 1989 ein Darlehen von 295 Millionen ECU (600 Mio. DM) erhalten hat. Diese Mittel dienen der Teilfinanzierung eines Wohmmgssanierungsprogramms, das die Schaffung von 160 000 Unterkünften für Flüchtlinge deutschen Ursprungs aus der Deutschen Demokratischen Republik und für Asylbewerber vorsieht.
18 Follow-up der Europäischen Nord-Süd-Kampagne
Im Rahmen des Follow-up der Europäischen Kampagne über Interdependenz und Solidarität zwischen Nord und Süd, die der Europarat 1988 in enger Zusammenarbeit mit der EG und nicht-gouvernementalen Organisationen durchgeführt hatte, fand vom 31. August bis zum 3. September 1989 in Porto Novo (Benin) ein Treffen Afrika-Europa 1989 statt. Es leistete dem «Aufruf von Madrid» Folge und wurde auf Initiative der «Association mondiale de prospective sociale» zusammen mit dem Europarat und der Organisation für afrikanische Einheit durchgeführt. Die Schweiz war durch alt Nationalrätin Gabrielle Nanchen und Ständerat Michel Flückiger, Vize-Präsident der Schweizer Delegation bei der Parlamentarischen Versammlung des Europarates vertreten. Die Teilnehmer am Treffen Afrika-Europa verabschiedeten die «Erklärung von Porto Novo für einen Solidaritätsvertrag», welche die Grundanliegen der Teilnehmer zum Ausdruck brachte. Sie enthielt auch an die Adresse verschiedener Akteure der Entwicklung und der Nord-Süd-Solidarität gerichtete Vorschläge für Aktionen. Anderseits beschloss das Ministerkomitee am 16. November 1989 auf Initiative der portugiesischen Regierung, auf der Grundlage eines Teilabkommens ein Zentrum für die weltweite Interdependenz und Solidarität ins Leben zu rufen.
Das Zentrum bildet einen Rahmen für europäische Zusammenarbeit mit dem Ziel, die Öffentlichkeit vermehrt für Fragen der weltweiten Interdependenz zu sensibilisieren und sich für eine Politik der Solidarität einzusetzen, die den Aufgaben und Prinzipien des Europarates entspricht. Das Zentrum, dessen Sitz sich in Lissabon befindet, hat seine Arbeit Anfang 1990 aufgenommen. Die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe (DEH) des EDA wird die Modalitäten einer eventuellen schweizerischen Beteiligung prüfen.
Beilage
Liste der zur Unterzeichnung aufgelegten Konventionen und der vom Ministerkomitee angenommenen Empfehlungen
Konventionen
Konvention über die Finanzoperationen von Insidern. 1989 (STE 130)'^
Drittes Zusatzprotokoll zur Europäischen Vereinbarung für den Schutz von Fernsehsendungen, 1989 (STE 131)
Europäische Konvention über das grenzüberschreitende Fernsehen, 1989 (STE 132)
Protokoll zur Konvention über die Finanzoperationen von Insidern, 1989 (STE 133)
Protokoll zur Konvention betreffend die Erstellung eines europäischen Arzneimittelbuches, 1989 (STE 134)
Konvention gegen Doping, 1989 (STE 135)
Empfehlungen
Empfehlung über den Unterhalt nach Scheidungen R (89) l
Empfehlung über den Schutz persönlicher Daten im Arbeitsverhältnis R (89) 2
Empfehlung über die Flexibilität des Pensionierungsalters R (89) 3
Empfehlung über die Sammlung epidemiologischer Daten über die gesundheitliche Grundversorgung R (89) 4
Empfehlung betreffend den Schutz und die Aufwertung des archäologischen Erbes im Zusammenhang mit Raumplanungsmassnahmen in der Stadt und auf dem Land R (89) 5
Empfehlung betreffend den Schutz und die Aufwertung des ländlichen architektonischen Erbes R (89) 6
Empfehlung betreffend die Verbreitung von Videogrammen mit gewalttätigem, brutalem oder pornographischem Inhalt R (89) 7
Empfehlung betreffend den vorläufigen Rechtsschutz gegenüber Verfügungen von Verwaltungsbehörden R (89) 8
Empfehlung über Computerkriminalität R (89) 9
Empfehlung über die Gleichwertigkeit von beruflichen und technischen Bezeichnungen und Titeln R (89) 10
Empfehlung über die nachträgliche Informatisierung von Bibliothekskatalogen R (89) 11
') «STE» : Série des traités européens (Reihe der europäischen Abkommen).
Empfehlung über die Ausbildung in Gefängnissen R (89) 12
Empfehlung über die Durchführung multidisziplinärer Pflegemassnahmen für Krebskranke R (89) 13
Empfehlung über ethische Auswirkungen der HIV-Infektion im gesundheitlichen und sozialen Rahmen R (89) 14
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Jahresbericht des Bundesrates über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat 1989 vom 14. Februar 1990
In Bundesblatt Dans Feuille fédérale In Foglio federale
Jahr 1990 Année Anno
Band 1 Volume Volume
Heft 11 Cahier Numero
Geschäftsnummer 90.010 Numéro d'affaire Numero dell'oggetto
Datum 20.03.1990 Date Data
Seite 1472-1504 Pagina
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