BBl 1990 II 1425

Botschaft über die Änderung des Beamtengesetzes und über die Genehmigung des Ämterverzeichnisses (Besoldungsmassnahmen 1991) vom 2. Mai 1990

#ST# 90.031

Botschaft über die Änderung des Beamtengesetzes und über die Genehmigung des Ämterverzeichnisses (Besoldungsmassnahmen 1991)

vom 2. Mai 1990

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen die Entwürfe zur Änderung des Beamtengesetzes und zu einem Bundesbeschluss über die Genehmigung des Ämterverzeichnisses mit dem Antrag auf Zustimmung. Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

2. Mai 1990 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Koller Der Bundeskanzler: Buser

1990-256 55 Bundesblau. 142.Jahrgang. Bd. II 1425

Übersicht Die Besoldungen des Bundespersonals sind im Jahre 1989 real um 2 Prozent linear erhöht worden. Zusätzlich sind mit der Revision der Àmterklassifìkation bessere Aufstiegsmöglichkeiten geschaffen worden, was die Bezüge des Personals in den Jahren 1989/90 um weitere 3 Prozent erhöht. Trotz dieser Massnahmen hat sich angesichts der überaus guten Konjunkturlage unseres Landes die Personalsituation nicht verbessert, und der reale Besoldungsrückstand gegenüber der Lohnentwicklung in der Privatwirtschaft ist nicht ausgeglichen worden. Die Personalsituation spitzte sich dadurch bedenklich zu. Mit den nachstehend beschriebenen Besoldungsmassnahmen soll der ausgewiesene Reallohnrückstand ausgeglichen, der besoldungsmässige Handlungsspielraum des Bundesrats vergrössert und die Konkurrenzfähigkeit des Bundes und seiner Betriebe auf dem Arbeitsmarkt erhalten beziehungsweise verbessert werden. Die Vorlage sieht im wesentlichen folgende Andeningen im Beamtengesetz vor: a. Erhöhung der Höchstbeträge der Besoldungen um real 3 Prozent, mindestens um 1800 Franken; b. Delegation der Kompetenz an den Bundesrat, die Besoldungen bei Bedarf zusätzlich um bis zu 5 Prozent erhöhen zu können; c. Erhöhung des Ortszuschlags und des Sonderzuschlags auf zusammen höchstens 6600 Franken; d. Herauslösen der zivilstandsabhängigen Sozialkomponente aus dem Ortszuschlag und Schaffung einer gleichwertigen eigenständigen Sozialzulage; e. Erhöhung der Kinderzulage um 10 Prozent; f. Gesetzliche Verankerung des Altersrücktritts bei 65 Jahren und der Kompetenz des Bundesrates, für das Grenzwachtkorps ein tieferes Rücktrittsalter festzusetzen; g. Ausschluss des Rechtsweges an das Bundesgericht bei Streitigkeiten über die geplante Belohnung für hervorragende persönliche Leistungen. Die beantragten Änderungen sollen auf den I.Juli 1991 in Kraft treten. Die nicht dem Beamtengesetz unterstellten Arbeitskräfte des Bundes sollen in den Genuss der gleichen Verbesserungen kommen wie die Beamten. Die Mehrkosten der beantragten Änderungen belaufen sich auf 355 Millionen Franken für die Personalbezüge oder auf 4,15 Lohnprozente. Dazu kommen die zusätzlichen Belastungen im Bereich der Personalversicherungen. Schliesslich beantragen wir Ihnen, das Ämterverzeichnis zu genehmigen.

Botschaft

I Änderung des Beamtengesetzes II Allgemeiner Teil III Ausgangslage Die gesetzlichen Bezüge des Bundespersonals sind auf den I.Januar 1989 real um 2 Prozent erhöht worden. Gleichzeitig wurden sechs zusätzliche Besoldungsklassen in die Besoldungsskala eingefügt, die Abstände zwischen den Mindest- und Höchstbeträgen ab der damaligen Klasse la - 12 begradigt sowie die Skala neu numeriert und der Höchstbetrag für Besoldungen nach Artikel 36 Absatz 3 des Beamtengesetzes vom 30. Juni 1927 (SR 172.221.10) um 5 Prozent angehoben. Ausserdem machte der Gesetzgeber den Anspruch auf den höheren Ortszuschlag für Ledige, Verwitwete und Geschiedene vom Vorliegen einer Unterhalts- oder Unterstützungspflicht abhängig. Zudem delegierte er dem Bundesrat die Kompetenz, an Dienstorten mit ausserordentlichen Schwierigkeiten bei der Rekrutierung oder Erhaltung des Personals einen Zuschlag zum Ortszuschlag (Sonderzuschlag) von bis zu 2000 Franken auszurichten. Im weitern leitete der Bundesrat eine Revision der Ämterklassifikation ein, deren Vollzug mittels Beförderungen in zwei Phasen einem grössern Teil des Personals bis 1991 Verbesserungen von durchschnittlich etwa 3 Prozent bringt. Schliesslich beschloss das Parlament für den Herbst 1988 eine einmalige ausserordentliche Zulage von 600 Franken. Diese Massnahmen genügten nicht, um den Personalschwierigkeiten wirksam genug zu begegnen. Die Zahl der freiwilligen Austritte nahm 1989 allgemein weiter zu. Der ausgetrocknete Arbeitsmarkt führte in der Privatwirtschaft zu überdurchschnittlichen Lohnerhöhungen, was die Konkurrenzfähigkeit des Bundes erneut beeinträchtigte. Zudem lassen die Prognosen über die Lohnentwicklung in der Privatwirtschaft erkennen, dass der Rückstand der Bundeslöhne bis 1991 auf über 5 Prozent anwachsen könnte. Der Bundesrat machte deshalb im Herbst 1989 von den ihm zustehenden Kompetenzen Gebrauch, um die Situation für das Bundespersonal bereits im Jahre 1990 zielgerichtet zu verbessern. Er beschloss, gleich wie vorher in Genf, ab 1989 dem Personal für Zürich (2000 Fr.) und ab 1990 in vier weiteren Städten und einigen Vororten (1000 Fr.) den Sonderzuschlag zu entrichten. Die ursprünglich für 1991 geplante dritte Vollzugsphase der revidierten Ämterklassifikation wurde im Rahmen des Voranschlages 1990 um ein Jahr vorgezogen. Die

periodische Anpassung der Ortszuschlagseinreihung an die gestiegenen Lebenskosten bewirkte für rund 300 Dienstorte eine Erhöhung um eine Zuschlagsstufe. Ab Mitte 1990 werden die Zeitzuschläge für Spät- und Nachtdienste eingeführt beziehungsweise verbessert. Diese Massnahmen trugen zusammen mit der Leistungsbereitschaft des Personals dazu bei, die geforderten Dienstleistungen praktisch uneingeschränkt zu erbringen und die Verkehrszunahmen bei PTT und SBB zu bewältigen. Ausserdem nahm der Bundesrat in Aussicht, den eidgenössischen Räten eine

weitere Anpassung der gesetzlichen Bezüge des Bundespersonals entsprechend der Entwicklung in der Privatwirtschaft zu beantragen. Die Generaldirektionen der PTT und der SBB befürworteten diese Anpassung in der Sorge um die Sicherstellung eines ausreichenden Personalbestandes. Lohnmassnahmen allein können allerdings die Personalknappheit nicht beheben. Um die Leistungsfähigkeit von Betrieben und Verwaltungen längerfristig sicherzustellen, müssen die Arbeitsbedingungen zeitgemäss gestaltet und den zunehmenden beruflichen Belastungen entgegengewirkt werden. Dazu gehören eine adäquate Personalschulung und -entwicklung und eine Aktivierung individueller Leistungsreserven, was mittels einer grösseren Differenzierung der Bezüge nach Anforderungen und Leistungen erreicht werden soll.

112 Personalsituation des Bundes

112.1 Personalbestände

Die Entwicklung der Personalbestände der allgemeinen Bundesverwaltung und der Verkehrsbetriebe seit 1973 ist in der Tabelle l wiedergegeben.

Personalbestand des Bundes seit 1973 1) Tabelle l

Jahr Bundespersonal Allgemeine PTT SBB Gesamte Bundes- Bundesverwaltung 1 ' verwaltung

Absolute Zahlen 1973 37 398 50540 40540 128 478 1974 37 507 50750 40662 128919 1975 37135 50578 40487 128 200 1976 36 958 49937 39443 126 338 1977 37 021 49569 38184 124774 1978 37016 49741 37637 124394 1979 37 394 50387 37759 125 540 1980 37 637 51237 38013 126887 1981 37 832 52618 38436 128 886 1982 38 654 53990 38862 131 506 1983 38713 54969 38745 132427 1984 38 603 55826 37805 132234 1985 38 626 56557 36785 131968 1986 38 703 57376 36671 132750 1988 39271 60083 36088 135 442 1989 39 497 61703 35983 137 183 '> Ohne Lehrlinge nach Berufsbildungsgesetz. >Einschliesslich Rüstungsbetriebe und Alkoholverwaltung. > Ab 1987 SBB ohne Stationslehrlinge.

Jahr Bundespersonal Allgemeine PTT SBB Gesamte Bundes- Bundesverwaltung o verwaltung

Prozentzahlen (1973=100) 1973 100,0 100,0 100,0 100,0 1974 100,3 100,4 100,3 100,3 1975 99,3 100,1 99,9 99,8 1976 98,8 98,8 97,3 98,3 1977 99,0 98,1 94,2 97,1 1978 99,0 98,4 92,8 96,8 1979 100,0 99,7 93,1 97,7 1980 100,6 101,4 93,8 98,8 1981 101,2 104,1 94,8 100,3 1982 103,4 106,8 95,9 102,4 1983 103,5 108,8 95,6 103,1 1984 103,2 110,5 93,3 102,9 1985 103,3 111,9 90,7 102,7 1986 103,5 113,5 90,5 103,3 1987 104,3 115,6 89,3 104,0 1988 105,0 118,9 89,0 105,4 1989 105,6 122,1 88,8 106,8

Anzahl Bundesbedienstete auf 1000 Einwohner 1973 5,8 7,8 6,3 19,9 1974 5,8 7,9 6,3 20,0 1975 5,8 7,9 6,3 20,0 1976 5,8 7,9 6,2 19,9 1977 5,9 7,8 6,0 19,8 1978 5,8 7,9 5,9 19,6 1979 5,9 7,9 5,9 19,8 1980 5,9 8,0 6,0 19,9 1981 5,9 8,2 6,0 20,0 1982 6,0 8,3 6,0 20,3 1983 6,0 8,5 6,0 20,4 1984 5,9 8,6 5,8 20,3 1985 5,9 8,7 5,6 20,2 1986 5,9 8,7 5,6 20,2 1987 5,9 8,8 5,5 20,2 1988 5,9 9,0 5,4 20,3 1989 5,9 9,2 5,4 20,4

'' Einschliesslich Rüstungsbetriebe und Alkoholverwaltung.

Der Personalbestand der allgemeinen Bundesverwaltung ist in der Zeit von 1975 (Einführung des Personalstopps) bis 1978 praktisch unverändert geblieben. Die Zunahmen von 1979 bis 1981 gehen auf die bessere Ausschöpfung des bewilligten Personalbestandes zurück. Im Jahre 1982 wurden 765 unechte Hilfskräftestellen in Etatstellen umgewandelt, unter Reduktion der Anzahl Hilfskräftestellen im gleichen Umfang. Ab 1984-1987 wurden 460 neue Etatstellen für die Bereiche Eidgenössische Gerichte, Asylwesen, ETH und Annexanstalten sowie für die Arbeitszeitverkürzung bei den Betriebsdiensten der Zollverwaltung bewilligt, wovon 130 Etatstellen auf den 3I.Dezember 1986 wieder eingespart wurden. Mit den Voranschlägen für die Jahre 1987-1990 wurden insgesamt 1278 zusätzliche Etatstellen bewilligt. Diese Stellen wurden vorwiegend für neue und erweiterte Aufgaben in den Bereichen ETH, Zollverwaltung, Instruktionskorps EMD, Asylwesen und für den Ausbau der beiden eidgenössichen Gerichte und der Parlamentsdienste benötigt. Wegen Rekrutierungsschwierigkeiten konnten allerdings rund 400 Stellen nicht besetzt und Arbeitsrückstände nicht wie vorgesehen abgebaut werden. Die PTT-Betriebe verzeichnen in den letzten Jahren, bedingt durch die anhaltend starke Verkehrszunahme bei den Post- und Fernmeldedienstleistungen, einen steten Personalzuwachs. Trotz dieser Zunahme und trotz massgeblicher Rationalisierungen besteht ein beträchtlicher Personalmangel. So fehlen z.B. den Postdiensten gegenwärtig rund 1500 feste Arbeitskräfte. Dies bleibt vor allem im Zustelldienst nicht ohne Folgen, wo die Zahl der Haushaltungen jährlich um 40000 - 60000 zunimmt (1989: 59171), die Rationalisierungsmöglichkeiten aber sehr beschränkt sind. Nebst einem übermässig hohen Einsatz von Hilfskräften wirkt sich dies auf die Arbeitsleistungen des bestehenden Personalkörpers aus. So ist das nicht abgelöste Guthaben an Überzeit, Ferien und Ruhetagen Ende 1989 allein bei den Postdiensten auf über 260000 Tage angewachsen. Nach einem erheblichen Rückgang des Personalbestandes bei den Schweizerischen Bundesbahnen Mitte der siebziger Jahre hat sich dieser in den letzten fünf Jahren auf einem Niveau von rund 36000 Bediensteten stabilisiert. Das beweist, dass der in den vergangenen Jahren massiv gesteigerte Verkehr dank der laufenden Optimierung der Leistungserstellung bewältigt werden konnte. 1989 waren

im Jahresdurchschnitt über 700 Stellen nicht besetzt, und Ende 1989 betrug das Guthaben an nicht abgelösten Ausgleichstagen 200000 Tage. In den nächsten Jahren ist mit einer Zunahme des Personalbedarfs zu rechnen. Dies ist im wesentlichen durch den weiteren Ausbau der Informatik und durch die Planung und Projektierung des Huckepackkorridors, der BAHN 2000 sowie der NEAT bedingt. Beim auszubildenden Personal ist der Rekrutierungsbedarf weiterhin hoch (vor allem wegen der ungünstigen Altersstruktur und den stärkeren Fluktuationen); er wird in den kommenden Jahren noch zunehmen. Insgesamt hängt der Personalbedarf der Verkehrsbetriebe unmittelbar von der Entwicklung der Bevölkerung, der Siedlungsstruktur und des Verkehrsvolumens ab. Die seit 1975 praktisch ununterbrochene Zunahme der Dienstleistungen bei den PTT hat direkte Auswirkungen auf deren Personalbestand. Um die verlangten Mehrleistungen erbringen zu können, muss neben der Ausschöpfung von Rationalisierungsreserven gezielt auch die Zahl der Beschäftigten erhöht werden können.

112.2 Personalaustritte

Das Total der Austritte aus dem Bundesdienst seit 1980 zeigt Tabelle 2. Die Zahlen enthalten die freiwilligen Austritte (hauptsächlich Übertritte zu anderen Arbeitgebern) und die unfreiwilligen Austritte (wegen Pensionierung, Entlassung oder Tod). Nicht inbegriffen sind alle Stellenwechsel innerhalb der einzelnen Verwaltungen und Betriebe sowie die Lehrlinge nach Berufsbildungsgesetz vom 19. April 1978 (SR 412.10). Der Tiefstand der Austritte wurde in den Jahren 1983/84 mit 4 (PTT) bis 6 Prozent (allgemeine Bundesverwaltung) des Personalbestandes erreicht. Seither nahm die Zahl der aus dem Bundesdienst ausscheidenden Personen stetig auf 8-9 Prozent zu. Im Jahre 1989 war die Austrittsquote bei den PTT um 78 Prozent, bei den SBB um 65 Prozent und bei der allgemeinen Bundesverwaltung um 36 Prozent höher als 1983. Dementsprechend vergrösserte sich dadurch der Verlust an Ausbildungsinvestitionen, gilt es doch zu beachten, dass beim PTT-, SBB- und Zollpersonal ein Stellenwechsel in der Regel auch einen Berufswechsel bedeutet. Neu angestellte Bedienstete müssen in das fremde Arbeitsgebiet mit zum Teil grossen Ausbildungsaufwendungen eingeführt werden. Sie belasten damit den Betrieb zusätzlich und können erst nach Monaten oder sogar Jahren vollwertig eingesetzt werden. Bei den PTT-Betrieben haben 1989 die Stellenwechsel, d.h. die Übertritte zu andern Arbeitgebern ausserhalb des Bundes gegenüber dem Vorjahr von 1546 auf 1776 oder um rund 15 Prozent zugenommen. Der Postbetrieb verzeichnet am meisten Stellenwechsel beim uniformierten Personal und beim weiblichen Personal der Checkämter. Bei den Fernmeldediensten stehen die Stellenwechsel bei den Telefonistinnen sowie jene des EDV-Personals bei der Generaldirektion und den zentralisierten Betrieben im Vordergrund. Untersucht man die Anzahl Stellenwechsel nach Regionen, so stellt man fest, dass diese in den Post- und Fernmeldekreisen Genf, Lausanne, Bern, Basel und Zürich über dem Durchschnitt aller Kreisdirektionen liegen. Besonders im Grossraum Zürich steigen die Stellenwechsel von ausgebildeten Fachkräften ausserordentlich stark. Sie haben hier allein beim uniformierten Postpersonal in den letzten vier Jahren von 80 auf knapp 200 jährlich zugenommen; auf einen Personalbestand von 9000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben im Postkreis Zürich im Jahre 1989 rund 9000 Hilfskräfte in Teilzeitarbeit die Tagesleistung

von 1300 Diensten erbracht. Zu beachten ist ferner die PTT-interne Migration, die sich nicht zuletzt aus Zwangsversetzungen von günstigeren Rekrutierungsgebieten in die betrieblichen Ballungszentren ergibt. Sie erscheint nicht unter den Stellenwechseln. Bei den Schweizerischen Bundesbahnen haben die Abgänge seit 1986 stark zugenommen. Gegenüber dem bereits hohen Austrittsniveau von 1988 ist 1989 eine weitere Zunahme der freiwilligen Austritte (Abgänge ohne Pensionierungen und Todesfälle) von 1508 auf 1711 oder um 13,5 Prozent zu verzeichnen. Die Problematik der Monopolberufe wiegt bei den SBB besonders schwer, bedeutet doch für zwei Drittel der Austretenden der Stellenwechsel zugleich auch Berufswechsel.

Personalaustritte beim Bund (Total freiwillige und unfreiwillige Austritte, ausgenommen Stellenwechsel innerhalb der einzelnen Verwaltungen und Betriebe) Tabelle 2

Jahr Anzahl Austritte in Prozent des Bestandes

Allgemeine Bundesverwaltung 1980 2892 7,7 1981 2740 7,2 1982 2614 6,8 1983 2371 6,1 1984 2364 6,1 1985 2472 6,4 1986 2657 6,9 1987 2814 7,2 1988 3205 8,2 1989 3283 8,3

PTT-Betriebe 1980 2926 5,7 1981 3212 6,1 1982 2878 5,3 1983 2315 4,2 1984 2371 4,2 1985 2632 4,6 1986 3005 5,2 1987 3417 5,8 1988 4140 6,9 1989 4605 7,5

Bundesbahnen 1980 1768 4,6 1981 2078 5,4 1982 2112 5,4 1983 2015 5,2 1984 2112 5,5 1985 2042 5,6 1986 2215 6,0 1987 2478 6,8 1988 2876 8,0 1989 3211 8,6

Eine noch ungünstigere Entwicklung zeigt sich für die Dienste der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV). Die freiwilligen Austritte haben zwischen 1987 und 1989 insgesamt von 115 auf 189 oder um 64 Prozent und bei den Monopolberu-

fen «Zollbeamter» um 125 Prozent sowie «Grenzwachtbeamter» um 69 Prozent zugenommen. Diese Berufe erfordern eine intensive Aus- und Weiterbildung. Während des ersten Jahres stehen die Bediensteten als Arbeitskräfte nicht zur Verfügung, und auch während der folgenden Jahre befinden sie sich zu Ausbildungszwecken zeitweise ausserhalb des Arbeitsprozesses. Die auschliesslich von zolleigenen Instruktoren durchgeführte Ausbildung belastet den Betrieb zusätzlich. Aus dem Grenzwachtkorps (GWK) sind in der Zeitspanne zwischen 1987 und 1989 durch Übertritte in den zivilen Dienst der EZV insgesamt weitere 178 Beamte ausgetreten, was zehn Prozent des heutigen Bestandes entspricht. Die sich rasch verschlechternden Rekrutierungsmöglichkeiten erlauben es heute nicht mehr, die Fehlbestände auszugleichen; davon ist in ausgeprägtem Mass das GWK betroffen, das seit Jahren einen Fehlbestand von rund 100 Personen aufweist. Die Personalbewegungen bei verschiedenen Arbeitgebern sind allerdings nur vergleichbar, wenn die Altersstruktur, der Anteil des männlichen und weiblichen Personals, der Ausländer, der Berufe usw. ähnlich sind. Bereits zwischen dem Personalkörper der PTT-Betriebe und demjenigen der Bundesbahnen bestehen wesentliche Unterschiede. Die Bediensteten der PTT sind im Durchschnitt jünger als jene der Bundesbahnen, und die PTT-Betriebe beschäftigen rund viermal mehr Frauen als die SBB. Dementsprechend verschieden sind Ein- und Austrittshäufigkeit sowie die durchschnittliche Verbleibdauer des Personals.

112.3 Personalproduktivität

Die Bemessung der Personalproduktivität (Leistungseinheiten :Personaleinheiten) setzt voraus, dass einerseits die Zunahme der Aufgaben und anderseits das zu ihrer Bewältigung eingesetzte Personal bekannt sind. Im Bereich der gesamten Bundesverwaltung trifft dieses bei den Betriebsdiensten der PTT-Betriebe, der Bundesbahnen und der Zollverwaltung zu. Die entsprechende Entwicklung seit 1973 ist in Tabelle 3 festgehalten. Die Zunahme der Produktivität ist das Ergebnis zweier voneinander unabhängiger Entwicklungen, nämlich der Verkehrszunahme einerseits und der getroffenen Rationalisierungsmassnahmen anderseits. Bei gleichbleibendem Personalbestand und zunehmenden Aufgaben nimmt somit die Personalproduktivität zu. Diese Feststellung trifft auch auf die allgemeine Bundesverwaltung zu. Hier fehlen zwar messbare Bewertungsgrössen weitgehend. Doch die ausgewiesene Zunahme an Aufgaben, die Steigerung der Komplexität besonders im technischen Bereich und der über die Betrachtungsperiode 1973-1989 nur geringfügig erhöhte Personalbestand (+ 5,6% in 16 Jahren) weisen eine erhöhte Produktivität auch in diesem Bereich aus. Entscheidend beigetragen zu dieser Produktivitätssteigerung hat in sämtlichen Bereichen ein Personalkörper, der eine überaus hohe Leistungsbereitschaft bewiesen hat. Es ist dadurch gelungen, trotz massiven Unterbeständen ohne nennenswerten Dienstleistungsabbau auszukommen und das Angebot teilweise sogar auszubauen.

Personalproduktivität Tabelle 3 Jahr PTT-Betriebe SBB Zollverwaltung

1973 100 100 100 1974 102 98" 105 1988 139 141 145 1989 143 147 153 Verkehrsrückgang als Folge der Rezession

112.4 Arbeitsmarkt

Der beunruhigende Anstieg der Personalaustritte und die gleichzeitigen Schwierigkeiten des Bundes, auf dem Arbeitsmarkt Ersatz zu finden, stehen in engstem Zusammenhang mit der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und der guten Konjunkturlage, in der die schweizerische Wirtschaft am Rande ihrer Kapazitätsgrenzen arbeitet. Das bedeutet, dass der an zahlreichen Indikatoren ablesbare Nachfrageüberhang nach Arbeitskräften anhalten wird. Zudem ist - vor dem Hintergrund des intensiven technologischen und wirtschaftlichen Wandels und der Anstrengung zur Aufrechterhaltung und zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit - auch in Verbindung mit der demographischen Entwicklung in den neunziger Jahren mit einem ausgeprägten Mangel an gut qualifizierten Arbeitskräften und Führungskräften aller Stufen zu rechnen. Die Arbeitsmarktlage veranlasst die Wirtschaft zu weiteren Rationalisierungs- und Modernisierungsanstrengungen. Diese werden in jenen Unternehmungen zum Erfolg führen, die über genügend qualifiziertes Personal verfügen und die in der Lage sind, dieses zu behalten. Vor die gleiche Situation sehen sich auch die allgemeine Bundesverwaltung, die PTT-Betriebe und die SBB gestellt. Unter diesen Umständen ist für die Konkurrenzfähigkeit der Arbeitsbedingungen des Bundes in erster Linie das Verhältnis zwischen den von ihm bezahlten Löhnen und jenen der anderen Arbeitgeber des Landes ausschlaggebend. Eine fühlbare Verbesserung der Bezüge des Bundespersonals wird deshalb von Seiten der hauptsächlich vom Personalwechsel und den Rekrutierungsschwierigkeiten be-

troffenen Departementen und namentlich von den Generaldirektionen der PTT- Betriebe und der Bundesbahnen mit Überzeugung befürwortet.

113 Entwicklung der Bezüge des Bundespersonals und der Löhne

in der Privatwirtschaft

Zur Messung der Entwicklung der Bezüge des Bundespersonals und der Löhne in der Privatwirtschaft stehen zwei Indikatoren zur Verfügung, nämlich die Durchschnittsbezüge des Bundespersonals und die Ergebnisse der Oktober- Lohnerhebung des BIGA. Die daraus abgeleiteten Reallöhne sind in der Tabelle 4 als Zeitreihe ab 1973-1988 dargestellt. Massgebend für diesen Zeitpunkt ist, dass damals die Lohnparität zwischen Bund und Privatwirtschaft als einigermassen erfüllt betrachtet werden konnte. (Die Ergebnisse für das Jahr 1989 fallen im Frühsommer 1990 an). Die Oktober-Lohnerhebung schliesst seit 1977 die öffentliche Verwaltung nach den gleichen Grundsätzen wie die private Wirtschaft ein. Für die beiden Bereiche werden die gleichen Lohnelemente erfasst und auf dieselbe Art ausgewertet, so dass die in der Tabelle 5 wiedergegebenen Resultate für die gesamte Wirtschaft und für die Bundesverwaltung einander direkt gegenübergestellt werden können. Die Wiedergabe der Zeitreihen in Form des Nominallohnes erübrigt sich, da zur Deflationierung jeweils die gleiche Teuerungsentwicklung massgebend ist. Auf die Zahlen für das Arbeitnehmereinkommen gemäss Nationaler Buchhaltung wird nicht zurückgegriffen. In den Zahlen sind lohnfremde Faktoren enthalten, die einem Vergleich im Wege stehen. Die bisher als ergänzende Information verwendete Statistik der Löhne verunfallter Arbeitnehmer (Unfall-Lohnstatistik) ist 1989 eingestellt und durch eine Statistik über die Lohnentwicklung mit vorläufig provisorischem Charakter ersetzt worden. Die reale Lohnentwicklung ist, wie die Tabellen 4 und 5 und vor allem die beigefügte Grafik zeigen, ein gutes Spiegelbild der Konjunkturentwicklung und der Arbeitsmarktlage. Der fortgesetzte Konjunkturaufschwung und der anhaltende Mangel an qualifizierten Arbeitskräften bewirkten, dass Tausende von Arbeitsplätzen unbesetzt blieben. Daraus resultierte ab 1986 ein neuer namhafter und ziemlich regelmässiger Auftrieb der realen Löhne in der privaten Wirtschaft. Die realen Besoldungen des Bundes dagegen stiegen entsprechend den vom Gesetzgeber beschlosssenen Lohnmassnahmen und der langen Dauer des Gesetzgebungsverfahrens nur langsam und unregelmässig an. Bei einem Vergleich der verschiedenen Zeitreihen per Ende 1988 ergibt sich ein realer Rückstand der Bundeslöhne von annähernd 5 Prozent. Dieser Rückstand

konnte mit den Lohnmassnahmen 1988/89 (ausserordentliche Zulage 1988, Reallohnerhöhung per I.Jan. 1989 und Revision der Ämterklassifikation in zwei Phasen) zwar etwas verringert, aber nicht ausgeglichen werden. Denn 1989 sind konjunkturbedingt auch die privatwirtschaftlichen Löhne real weiter angestiegen. Sie haben sich 1990 in Anbetracht der - von der Kommission für Konjunkturfragen in ihrer Vorschau vom S.Dezember 1989 als sehr gut bezeichneten - Verfassung der Konjunkturlage unseres Landes noch deutlicher verbessert

Entwicklung der Reallöhne (Index 1973 = 100) Tabelle 4

Jahr Bund" Oktober-Lohnerhebung BIGA

Stunden- Monatsverdienste verdienste

1973 100 100 100 1974 1006 102,5 101,7 1975 1026 103,0 102,6 1976 104,1 103,1 103,9 1977 1040 104,1 105,1 1978 1056 106,0 107,7 1979 1044 105,8 107,3 1980 . . 1050 107,1 108,5 1981 104 1 107,1 108,1 1982 107 9 108,5 109,5 1983 109 2 109,5 110,2 1984 109,6 109,2 110,1 1985 108 9 108,9 109,9 1986 1114 112,0 113,0 1987 109 8 113,1 113,9 1988 1114 115,1 115,3

Durchschnittsbezüge je Arbeitskraft

Reallohnentwicklung gemäss Oktober-Lohnerhebung 1) (Index 1977 = 100) Tabelle 5

Jahr Total Bundesverwaltung 1 '

1977 1000 1000 1978 102,7 101,7 1979 101 2 1006 1980 102 8 101 2 1981 101 8 1009 1982 102,6 103,3 1983 1049 1049 1984 1045 1054 1985 1047 1042 1986 . 108 1 1069 1987 108,5 104,9 1988 110,3 105,3

'' Quelle: BIGA, Nominalwerte deflationiert mit dem Konsumentenpreisindex vom Oktober > Ohne PTT und SBB, verfügbar seit 1977

Entwicklung der Reallöhne Index, wenn 1973 = 100 Index / 120 t Reallohnerhöhung fürdas Bundespersonal -' jt i nnl i l i i i i t i i i i i i i !•/ i i 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88 89 90 9 Jahre 8 1/3 % 0-1200 Fr. 600 Fr. einmalig + 2 % ~~ Ges.Bundesverwaltung —*— BIGA Okt.Monatslöhne - - - extrapoliert Ejdg _ personalamt /1.90

und werden selbst 1991 trotz der zu erwartenden Wachstumsberuhigung weiter ansteigen. Daraus dürfte per 1991 ein kumulierter Reallohnrückstand des Bundes von erneut über 5 Prozent gegenüber dem Lohnniveau der übrigen Wirtschaft resultieren.

114 Struktureller Lohnvergleich

Anders als für die Feststellung der Lohnentwicklung beim Bund und in der Privatwirtschaft stehen für den Vergleich der absoluten Höhe der Löhne in den beiden Bereichen keine detaillierten Unterlagen zur Verfügung. Die Lohn- und Gehaltserhebung des BIGA erlaubt keine Aussage über die Lohnstrukturen in den beiden Bereichen. Ausserdem nimmt sie keine Rücksicht auf die sektoriell unterschiedlichen Randbedingungen. Für ein schlüssiges Resultat müssten nicht nur der AHV-prämienpflichtige Verdienst verglichen, sondern auch die übrigen Elemente der Arbeitsbedingungen abgewogen werden wie zum Beispiel Sozialleistungen, Arbeitszeit und die - stark unterschiedlichen - Möglichkeiten ihrer Gestaltung, Ferien und die Sach- und Dienstleistungen der Arbeitgeber als Lohnnebenkosten mit den daraus entstehenden Folgekosten. Zur Zeit bereitet das Eidgenössische Personalamt zusammen mit dem Zentralverband schweizerischer Arbeitgeberorganisationen und den Personalverbänden einen neuen ganzheitlichen Vergleich der Löhne und der Arbeitsbedingungen in der Privatwirtschaft, beim Bund und beim übrigen öffentlichen Bereich vor. Namentlich soll geklärt werden, wo und für welche Berufe, Funktionen, Altersklassen und Arbeitnehmerkategorien die eine Seite bessere Arbeitsbedingungen anbietet als die andere. Ein solcher Vergleich ist allerdings vielschichtig und nicht kurzfristig durchführbar; er kann erst für spätere und nicht für die jetzt vorgeschlagenen Massnahmen von Bedeutung werden.

115 Personalentwicklung

Auf unser Land kommen zunehmend schwierigere Probleme zu. Desgleichen wird die Bewältigung der konventionellen Aufgaben in manchen Bereichen anspruchsvoller und durch den Einsatz moderner Hilfsmittel komplizierter. In wohl nicht unwesentlich geringerem Tempo verkleinern sich die Ressourcen personeller und finanzieller Natur. Dies gilt auch für den Bund. Ein Studium der alle vier Jahre neu aufgelegten Legislaturziele zeigt dies. Wir müssen zu unserem Wissen und Können Sorge tragen und es soweit als möglich erschliessen, unterstützen und langfristig erhalten. Neben stets zeitgemässer Besoldung und Gestaltung der Arbeitsbedingungen gehören dazu namentlich auch die in der allgemeinen Bundesverwaltung bisher eher knapp bemessenen Anstrengungen für die Personalausbildung. Die Ausbildung hat - «off thè job» sowie «on thè job» - laufend die notwendige berufliche Befähigung zu vermitteln; sie muss neu noch vermehrt das interdisziplinäre Wissen und die Fähigkeit zum Fach- und Amtsgrenzen überschreitenden Denken und Handeln fördern; sie muss stufengerecht die notwendigen Staats- und verwaltungswissenschaftlichen Kenntnisse vermitteln und damit ihren Teil zur Verbesserung der Führung

und der persönlichen Entfaltung beitragen. Schliesslich muss sie stärker auf die Aufgaben und Dringlichkeiten der Legislaturplanung ausgerichtet sein.

116 Massnahmen des Bundesrates

Im Herbst 1989 haben wir zugunsten der Bediensteten die uns zustehenden Kompetenzen ausgeschöpft und die Anstellungsbedingungen wie nachstehend beschrieben verbessert.

116.1 Zusammenlegen der zweiten und der dritten Phase der

Revision Ämterklassifikation

Die markante Zunahme der Austritte aus dem Bundesdienst - nicht zuletzt im Bereich der Monopolberufe - führte dazu, dass der Vollzug der zweiten und dritten Phase der Revision der Ämterklassifikation auf den I.Januar 1990 zusammengelegt werden musste. Die Revision wird dadurch formell bereits Ende 1990 abgeschlossen und nicht - wie ursprünglich geplant - erst Ende 1991. Die ursprünglichen Kostenvorgaben von drei Prozent für die Revision werden eingehalten. Ihre Auswirkungen als personalerhaltende Massnahme sind, soweit diese beim Abschluss der Botschaft erfassbar waren, bisher nicht wie erwartet eingetreten; zudem dürfte die Revision der Ämterklassifikation angesichts der Wirtschaftsentwicklung ihr Ziel nicht vollständig erreichen.

116.2 Zeitzuschläge für Spät- und Nachtdienst

Auf den I.Juni 1990 haben wir die Zeitzuschläge für Spät- und Nachtdienst erhöht, da gerade bei den Personalkategorien der PTT-Betriebe, der SBB und der Zollverwaltung, die diese Dienste in erster Linie leisten müssen, die Rekrutie- , rungsschwierigkeiten am grössten sind. Abklärungen ergaben, dass der Spätdienst zwischen 20.00 und 24.00 Uhr beim Personal sehr unbeliebt ist, weil er die Teilnahme am sozialen Leben stark einschränkt. Hier wurden daher neu 10 Prozent Zeitzuschlag gewährt. Für den extremen Nachtdienst zwischen 24.00 und 04.00 respektive 05.00 Uhr wurde der Zeitzuschlag von 25 auf 30 Prozent erhöht und für ältere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zusätzlich verbessert. Diese Massnahmen bedingen einen Personalmehrbedarf hauptsächlich bei den PTT-Betrieben, den SBB und der Zollverwaltung.

116.3 Ausdehnung Sonderzuschlag

Auf den I.Januar 1989 ist der Bundesrat mit Artikel 37 Absatz 3 des Beamtengesetzes ermächtigt worden, allen Beamten oder einzelnen Kategorien in jenen Orten einen Sonderzusc.hlag zum Ortszuschlag von höchstens 2000 Franken pro Jahr auszurichten, in denen aufgrund der Arbeitsmarktverhältnisse die Rekrutierung oder Erhaltung des Personals ausserordentlich schwierig ist.

Dieser Zuschlag wurde vorerst im Ausmass von 2000 Franken (Index 108,9) an die Bediensteten in Genfund Zürich ausgerichtet und auf den I.Januar 1990 im Umfang von 1000 Franken (Index 108,9) auf die Städte Basel, Bern, Lausanne und Winterthur und einige Vororte ausgedehnt. Die Massnahme kam rund 40 000 Bediensteten zugute ; sie dürfte sich grundsätzlich günstig auf die Personalfluktuation auswirken.

116.4 Einbau Ortszuschlag in den versicherten Verdienst

Der Ortszuschlag nach Artikel 37 des Beamtengesetzes war bis 1987 in den Pensionskassen nicht versichert. Dies ist in Nachachtung des Bundesgestzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsoge (BVG) inzwischen insofern korrigiert worden, als seit 1990 der Ortszuschlag vollständig versichert ist. Dagegen ist der Sonderzuschlag nach Ziffer 116.3 hievor nicht versichert.

116.5 Bessere Berücksichtigung der individuellen Leistung

(Inkrafttreten von Art. 45 Abs. 2bls des Beamtengesetzes)

Der vom Parlament 1988 beschlossene neue Artikel 45 Absatz 2bis des Beamtengesetzes bestimmt, dass bei Lohnerhöhungen die Leistung des Beamten angemessen zu berücksichtigen ist. Diese neue Vorschrift ist jedoch aufgrund der Übergangsbestimmung erst auf Beschluss des Bundesrates anzuwenden. Der Bundesrat hat nun diesen Artikel auf den I.Juli 1991 in Kraft gesetzt; er ist somit für die beantragte Reallohnerhöhung anzuwenden. Nach den noch zu erlassenden Ausführungsvorschriften werden reale und ordentliche Besoldungserhöhungen im Einzelfall bei einer nachgewiesenen ungenügenden Leistung nicht ausgerichtet. Die neu formulierte Verknüpfung von Lohnerhöhung und Leistung, die entsprechend der Beförderungsvorschriften sinngemäss auch bei Laufbahnbeförderungen wirkt, verstärkt die Kontrolle der individuellen Leistung und - in Verbindung mit den feineren anforderungsbezogenen Einreihungsmöglichkeiten gemäss der neuen, seit dem I.Januar 1989 geltenden Ämterklassifikation (SR 172.221.111.Ì) - die betriebsinterne Übereinstimmung von Leistung und Entlöhnung. Das wird einerseits weitere individuelle Leistungsreserven aktivieren und die Produktivität steigern und andererseits neue Möglichkeiten schaffen, den Dienstnehmer beruflich gezielter zu fördern und die Kaderauswahl zu verbessern. Zusätzlich zum Auftrag gemäss Artikel 45 Absatz 2bis des Beamtengesetzes soll die Leistungsorientierung verstärkt werden, indem im Sinne von Artikel 44 Absatz 2 im Dienst erbrachte und durch die Personalbeurteilung belegte hervorragende persönliche Leistungen belohnt werden. Der finanzielle Rahmen für diese Belohnungen soll jährlich mit dem Voranschlag (frühestens 1992) bestimmt werden; es dürfte dafür etwa die Hälfte eines Lohnprozentes erforderlich sein. Das Realisierungskonzept wird zurzeit ausgearbeitet. Die Ziele der Belohnung können in der Praxis allerdings erst nach einer Verkürzung des zurzeit vor dem Bundesgericht endenden Beschwerdeweges erreicht werden. Es

wird daher vorgeschlagen, mit einer Ergänzung von Artikel 60 des Beamtengesetzes für Streitigkeiten über Belohnungen wegen hervorragenden Leistungen den Rechtsweg an das Bundesgericht auszuschliessen.

117 Forderungen der Personalverbände und Stellungnahme des

Bundesrates

117.1 Forderungen der Personalverbände

Die Personalverbände fordern weitgehend übereinstimmende Massnahmen in zwei Richtungen: Gewährung einer realen Verbesserung der Bezüge aller Bediensteten und Einführung eines 2. Besoldungsmaximums. Im wesentlichen enthalten die Eingaben die nachstehenden Begehren:

Föderativverband (Eingaben vom 9. Okt. 1989 an den Bundesrat und vom 6. Okt. 1989 an das Eidg. Finanzdepartement)

  • reale Erhöhung der Besoldungen aller Bediensteten in Form eines Sockelbetrages von 1300 Franken;

  • Einführung eines 2. Besoldungsmaximums für alle Beamten mit genügender Leistung, das um 3 Prozent über den um 1300 Franken erhöhten Besoldungen nach Art.36 des Beamtengesetzes liegt;

  • Aufstocken des Ortszuschlages um fünf neue Stufen oder rund 1500 Franken pro Jahr und Ablösen der Zivilstandskomponente durch eine Haushaltkomponente;

  • reale Erhöhung der Kinderzulagen um 20 Prozent;

  • eine ergänzende Nachteuerungszulage für das Jahr 1989;

  • eine reale Verbesserung und Harmonisierung der versicherten Verdienste der Altrentner;

Verband der Gewerkschaften des christlichen Verkehrs- und Staatspersonals der Schweiz (VGCV) (Eingaben vom 9. Okt. 1989 an den Bundesrat und vom 8. Nov. 1989 an das Eidg. Finanzdepartement)

  • Reallohnerhöhung in Form eines einheitlichen Sockelbetrages von 1300 Franken für das gesamte Personal ;

  • Schaffung eines 2. Besoldungsmaximums für alle Beamten, das um 3 Prozent über den bisherigen Höchstbeträgen jeder Besoldungsklasse liegt;

  • Erhöhung des Ortszuschlages um mindestens 1500 Franken und Einführung von fünf zusätzlichen Zuschlagsstufen;

  • Ersatz der Zivilstandskomponente im Ortszuschlag durch das Anspruchskriterium Unterhalts- und Unterstützungspflicht;

  • Erhöhung der Kinderzulage auf mindestens 1800 Franken und Schaffung einer Ausbildungszulage von 2400 Franken;

  • reale Erhöhung der versicherten Verdienste der Rentenbezüger;

  • ergänzende Teuerungszulage für das Jahr 1989.

Schweizerischer Militärpersonalverband (SMPV) (Eingabe vom 31. Okt. 1989 an das Eidg. Finanzdepartement und vom 15. Juni 1989 an das Eidg. Personalamt)

  • Ausrichtung einer Reallohnerhöhung in Form eines Sockelbetrages von höchstens 1500 Franken für sämtliche Bediensteten;

  • Einführung eines 2. Besoldungsmaximums von 3 Prozent auf den Höchstbeträgen der geltenden Besoldungsskala;

  • Aufstockung des Ortszuschlages um mindestens 1500 Franken und Einführung von fünf zusätzlichen Stufen;

  • Erhöhung der Kinderzulage auf 1800 Franken bzw. 2400 Franken, wenn sich das Kind in der Ausbildung befindet;

  • reale Erhöhung der versicherten Verdienste der Rentenbezüger;

  • Anpassung der Zulagen für Dienstreisen, auswärtige Verwendung, Spnntags- und Nachtdienst an die Teuerung;

  • Nachteuerungszulage für das Jahr 1989;

  • Gewährung einer zusätzlichen Ferienwoche.

Vereinigung der Kader des Bundes (VKB) (Eingabe vom 24. Okt. 1989 an den Bundesrat)

  • reale Erhöhung der Besoldungen um mindestens 2 Prozent ohne Sockelbetrag;

  • Einführung eines leistungsbezogenen 2. Besoldungsmaximums, das um 3 Prozent über dem bisherigen Höchstbetrag aller Besoldungsklassen liegt;

  • Erweiterung des Ortszuschlages um fünf auf 15 Stufen und Verstärkung der Arbeitsmarktkomponente ;

  • Einbau von mindestens 1000 Franken des Ortszuschlages in den versicherten Verdienst und Übernahme der vollen Einkaufskosten durch den Bund;

  • Erhöhung der Kinderzulagen um 20 Prozent und Einführung einer Ausbildungszulage von 200 Franken pro Monat bis zur Altersgrenze von 27 Jahren;

  • reale Erhöhung der versicherten Verdienste der Rentenbezüger;

  • lineare Ausrichtung einer eventuellen Nachteuerungszulage für das Jahr 1989.

117.2 Stellungnahme des Bundesrates

Den Forderungen der Verbände können wir uns nicht grundsätzlich verschliessen; sie sind durch die geschilderten Verhältnisse am Arbeitsmarkt und in den Verwaltungen und Betrieben sowie durch statistische Unterlagen abgestützt. Indessen sind bei der Beurteilung dieser Forderungen unsere im Herbst 1989 be-

schlossenen Massnahmen in Rechnung zu stellen, welche die Situation für das Bundespersonal zielgerichtet verbessert haben (vgl. Ziff. 116.1-4). Daher und unter Berücksichtigung der Finanzlage des Bundes und der Konsequenzen für die übrigen öffentlichen Verwaltungen und für die Wirtschaft legen wir die Gewichte für die von Ihnen zu beschliessenden Verbesserungen der Anstellungsbedingungen etwas anders als die Personalverbände (vgl. Ziff. 12): Wir streben mit einer realen Erhöhung der Besoldungshöchstbeträge um 3 Prozent, mindestens jedoch um 1800 Franken, Verbesserungen für alle Bediensteten an, allerdings unter Vorbehalt von Artikel 45 Absatz 2 bis des Beamtengesetzes (Berücksichtigung der individuellen Leistung bei Lohnerhöhungen). Zudem soll der Ortszuschlag um drei Stufen erweitert werden. Damit werden für rund 55 000 Bedienstete in den wirtschaftlichen Ballungszentren unseres Landes, in. denen die Arbeitsmarktkonkurrenz ausserordentlich ist, Verbesserungen geschaffen. Aus dem gleichen Grund soll vorsorglich der Sonderzuschlag real um rund 15 Prozent erhöht werden. Schliesslich sehen wir eine Erhöhung der Kinderzulagen um 10 Prozent vor. Dagegen verzichten wir auf die Einführung eines 2. Besoldungsmaximums. Auch sind wir auf die Begehren nach Erhöhung der versicherten Verdienste für Altrentner und nach einer Nachteuerungszulage für 1989 nicht eingetreten. Damit bleiben wir deutlich hinter den Forderungen der Personalverbände zurück. Stattdessen beantragen wir eine Kompetenzdelegation an den Bundesrat, um künftig rascher auf die Entwicklung der Löhne in der Privatwirtschaft reagieren zu können.

12 Besonderer Teil Die von uns im Rahmen unserer Kompetenz beschlossenen Verbesserungen der Anstellungsbedingungen reichen zur Wiederherstellung der Konkurrenzfähigkeit des Bundes am Arbeitsmarkt nicht aus. Die anhaltend markante Zunahme der Austritte aus dem Bundesdienst und der Wechsel zu andern Arbeitgebern, auch von Angehörigen sogenannter Monopolberufe des Bundes, zeigen für den Arbeitgeber Bund weiterhin Tendenzen auf, die bei weiterem Fortschreiten die Aufgabenerfüllung erheblich beeinträchtigen oder teilweise sogar in Frage stellen. Der Arbeitsmarkt ist vor allem in den Ballungszentren weitgehend und für manche Berufskategorien landesweit praktisch vollständig ausgetrocknet. Die Entwicklung der Zahlen der Schulabgänger einerseits und jene des für die nächsten Jahre ausgewiesenen Rekrutierungsbedarfs von Verwaltung und Betrieben des Bundes anderseits deuten an, dass weitere Massnahmen zugunsten der Konkurrenzfähigkeit des Bundes am Arbeitsmarkt und zur Erhaltung des Bundespersonals notwendig sind. Nur so wird es möglich sein, die heutigen und die in der nächsten Zukunft auf die verschiedenen Zweige der Bundesverwaltung und -betriebe zukommenden Aufgaben fristgerecht zu lösen und der Bevölkerung jenen Umfang und jene Qualität an Dienstleistungen sicherzustellen, die sie von den Verwaltungen und Betrieben des Bundes zu Recht erwarten kann und bis jüngst auch erhalten hat. Die mit dieser Vorlage beantragten Massnahmen, insbesondere die reale Verbesserung der Besoldungen, des Ortszuschlages, des Sonderzuschlages und der

Kinderzulagen sowie die Herabsetzung des Pensionierungsalters für Grenzwachtbeamte, werden das Erreichen dieser Ziele erleichtern.

121 Anträge des Bundesrates

Wir beantragen Ihnen die Änderung von Artikel 36 (Besoldungen) des Beamtengesetzes in folgenden Punkten:

  • lineare reale Erhöhung der Höchstbeträge der Besoldungen um 3 Prozent auf I.Juli 1991 bei einer gleichzeitigen Mindestgarantie von 1800 Franken (Abs.l);

  • Delegation der Kompetenz an den Bundesrat, die Besoldungen bei Bedarf real um bis zu 5 Prozent erhöhen zu können (Abs. 4). Zudem unterbreiten wir Ihnen Änderungen zu Artikel 37 des Beamtengesetzes (Orts- und Sonderzuschlag) mit folgenden Auswirkungen:

  • Festsetzen des Höchstbetrages für die beiden Komponenten Orts- und Sonderzuschlag auf gesamthaft 6600 Franken (Abs. 3);

  • Ersatz der bisherigen zivilstandsabhängigen Sozialkomponente im Ortszuschlag (bisher Art.37 Abs.l) durch eine gleichwertige eigenständige Zulage von 1300 Franken in Artikel 43 (Sozialzulagen). Von der bisherigen Zivilstandsabhängigkeit soll dabei zugunsten des Anspruchskriteriums Unterhalts- und Unterstützungspflichten abgerückt werden. Ausserdem sollen mit einer Ergänzung von Artikel 57 die Altersgrenze für die Auflösung des Dienstverhältnisses sowie die Möglichkeiten für die Herabsetzung des Pensionierungsalters gesetzlich verankert und auf das Grenzwachtkorps ausgedehnt werden. Mit einem neuen Absatz 3 zu Artikel 60 wird für Streitigkeiten wegen Belohnungen für hervorragende persönliche Leistungen der Rechtsweg an das Bundesgericht ausgeschlossen. Bei den Änderungen von Artikel 58 Absatz 2 und von Artikel 60 Absätze l und 2 schliesslich handelt es sich lediglich um die nachträgliche Anpassung an das im Berufsvorsorgegesetz (BVG) vorgesehene Verfahren.

121.1 Änderung von Artikel 36 des Beamtengesetzes

(Besoldungen) 121.11 Einbau der Reallohnerhöhung in die Besoldungsskala Wir sehen vor, die Höchstbeträge der Besoldungen um 3 Prozent, mindestens aber um 1800 Franken anzuheben, die Mindestbeträge dagegen unverändert zu belassen. Dadurch erhalten wir einen grösseren Spielraum innerhalb der Besoldungsklassen, was sowohl für die Rekrutierung als auch für die Erhaltung des Personals von Bedeutung ist. Mit dieser bereits bei der letzten Reallohnerhöhung getroffenen Lösung wird dem Argument begegnet, der Bund entlöhne junge Mitarbeiter gegenüber der Privatwirtschaft und anderen öffentlichen Verwaltungen teilweise überdurchschnittlich. Mit der vorgeschlagenen Mindestgarantie von 1800 Franken wird den personalpolitischen Bedürfnissen sowie dem von den Personalverbänden geforderten sozialen Ausgleich in den unteren Klassen angemessen Rechnung getragen.

Für die Beamten der Überklasse ist ebenfalls eine Besoldungserhöhung von 3 Prozent vorgesehen. Wir beantragen Ihnen, den Höchstbetrag der Besoldungen nach Artikel 36 Absatz 3 letzter Satz des Beamtengesetzes entsprechend zu erhöhen. Die Einteilung der Überklasse in sieben Stufen und die Festsetzung der Besoldungshöchstbeträge je Stufe liegen im Zuständigkeitsbereich des Bundesrates. Sämtliche Kostenberechnungen und Beträge in dieser Botschaft basieren - sofern nicht anders vermerkt - auf den Ansätzen 1990. Sie schliessen die Teuerung bis zum Stand von 119,0 Punkten des Landesindexes der Konsumentenpreise ein.

121.12 Vollzug der Reallohnerhöhung

Die Besoldungen der Bediensteten, welche am 30. Juni 1991 im Dienst des Bundes stehen, werden unter Vorbehalt von Artikel 45 Absatz 2bis um 3 Prozent erhöht (vgl. Ziff. 116.5). Die Bediensteten der unteren Besoldungsklassen erhalten wegen der Mindestgarantie zusätzliche Reallohnverbesserungen von bis zu 1,5 Prozent.

121.13 Delegation von Besoldungskompetenzen des Parlaments an den Bundesrat Mit dem neuen Absatz 4 in Artikel 36 soll der Gesetzgeber dem Bundesrat die Kompetenz erteilen, die Höchstbeträge der Besoldungen in Artikel 36 nach Massgabe der Lohnentwicklung und der Wirtschaftslage um bis zu 5 Prozent erhöhen zu können. Die Erfahrung der letzten Jahrzehnte zeigt, dass in Zeiten ungestümen wirtschaftlichen Wachstums und ausgetrockneten Arbeitsmarktes der Bund als Arbeitgeber nicht zeit- und sachgerecht handeln kann. Das gesetzgeberische Verfahren ist sehr zeitraubend und kann bewirken, dass der Bund mit seinen Personalmassnahmen zu spät handelt. Überdies musste der Gesetzgeber in der Vergangenheit wiederholt und in kurzen Zeitabständen mit Revisionen des Besoldungsrechts belastet werden. Die bisherige Vorgehensweise ist teilweise überholt, besonders angesichts des immer rascheren Wandels in der Wirtschaft. Der Bundesrat wurde insbesondere seitens der Generaldirektionen PTT und SBB wiederholt auf die fehlende Flexibilität im Besoldungsbereich und die daraus entstehenden Nachteile hingewiesen. Obschon die Verkehrsbetriebe Dienstleistungen rund um die Uhr und ohne Möglichkeiten verlängerter Lieferfristen erbringen müssen, seien sie gegenüber der Privatwirtschaft spürbar benachteiligt, wenn es darum gehe, rasch und situtionsgerecht personalpolitische Massnahmen zu treffen. Nur mit der Schaffung von grösseren Handlungsspielräumen könne der Bund und seine Betriebe den gesetzlichen Leistungsaufträgen und den arbeitsmarktlichen Gegebenheiten innert nützlicher Frist gerecht werden. Die Spiesse zwischen Bund und privaten Arbeitgebern sollten angeglichen werden.

Mit der vorgeschlagenen Kompetenzdelegation möchte der Bundesrat Aufgaben und Mittel zur Erfüllung der Regierungspolitik und der Legislaturziele sowie der Leistungsaufträge der Verkehrsbetriebe nach Möglichkeit in Übereinstimmung bringen. Gleichzeitig sollen damit die Nachteile des bisherigen zeitraubenden parlamentarischen Verfahrens gemildert werden, ohne das Mitspracherecht des Parlaments zu beschneiden oder gegen die Verfassung zu verstossen. Trotz der Kompetenzdelegation, die Besoldung entsprechend der Lohnentwicklung und der Wirtschaftslage real um bis zu 5 Prozent zu erhöhen, bleibt die Budgethoheit des Parlaments unangetastet. Im Hinblick auf die Kompetenzdelegation haben wir die beantragte lineare Reallohnerhöhung am unteren Rand des Rahmens der ausgewiesenen Reallohnlücke angesetzt. Der Bundesrat wird von dieser neuen Kompetenz zurückhaltend Gebrauch machen.

121.2 Änderung von Artikel 37 des Beamtengesetzes

(Ortszuschlag)

Bei der geltenden Regelung wird vor allem kritisiert, der Ortszuschlag sei noch immer zivilstandsabhängig und vermöge die heutigen Unterschiede der örtlichen Lebenskosten nicht mehr auszugleichen. Im Personalrecht des Bundes wurden in den letzten Jahren die nach Geschlecht differenzierenden Rechtsnormen eliminiert. Hingegen kennt das Beamtenrecht beim Ortszuschlag noch eine Unterscheidung nach Zivilstand. Der Bundesrat schlägt mit dieser Vorlage anstelle des zivilstandsabhängigen Ortszuschlags eine von der Unterhalts- und Unterstützungspflicht abhängige, besondere Sozialzulage vor. Beim Ortszuschlag soll mit drei zusätzlichen Stufen mehr Spielraum für die Einreihung der Dienstorte, insbesondere der Grossstädte, geschaffen werden. Ausserdem soll der Betrag für den sogenannten Sonderzuschlag, für dessen Ausrichtung der Bundesrat zuständig ist, massvoll erhöht werden. Dieser Spielraum soll dazu dienen, die unterschiedlichen Lebenskosten und regionalen Arbeitsmarktverhältnisse auszugleichen. In Artikel 37 des Beamtengesetzes wird für den Ortszuschlag und für den Sonderzuschlag ein Höchstbetrag von gesamthaft 6600 Franken fixiert. Bisher sind die einzelnen Komponenten gesondert festgelegt; sie betragen gegenwärtig bis zu 3135 Franken für den Ortszuschlag ohne Sozialkomponente (4370 Fr. mit Sozialkomponente) und bis zu 2185 Franken für den Sonderzuschlag. Die Aufteilung auf die beiden Komponenten geht neu in die Verantwortlichkeit des Bundesrates über; in den nachfolgenden Ziffern 121.21 und 121.22 ist die vorgesehene Praxis skizziert.

121.21 Ortszuschlag; Erweiterung um drei Stufen

Die Einreihung der Dienstorte in zurzeit elf Stufen erschwert differenzierte Lösungen für die oberste Stufe. In den Grossstädten - alle fünf sind seit langem in der höchsten Stufe eingereiht - können mit dem heutigen System die effektiven Unterschiede bei den Lebenskosten nicht mehr abgegolten werden. Es ist vorge-

sehen, die Skala um drei weitere Stufen aufzustocken. Dies ermöglicht es, ungefähr l Prozent der rund 3000 Dienstorte mit etwa 55000 Bediensteten in eine höhere Stufe einzureihen. Die Verbesserungen von höchstens dreimal 314 Franken werden insbesondere in jenen Zentren des Landes erzielt, in denen der Bund angesichts des angespannten Arbeitsmarktes überdurchschnittlich an Personalmangel leidet.

121.22 Erhöhung des Sonderzuschlags

Nach Absatz 3 von Artikel 37 des Beamtengesetzes hat der Bundesrat zurzeit die Kompetenz, bei Erschwernissen in der Rekrutierung und Erhaltung von Personal an bestimmten Dienstorten einen Zuschlag von zur Zeit bis zu 2185 Franken (Indexstand 119,0) auszurichten. Mittelfristig genügt dieser Betrag nicht. Wir stellen Ihnen daher den Antrag, ihn auf 2500 Franken zu erhöhen. Wir sehen vor, vom grösseren Spielraum zurückhaltend Gebrauch zu machen.

121.23 Sozialkomponente (im Ortszuschlag)

Nach geltender Ordnung (Art. 37 Abs. l des Beamtengesetzes) erhalten Verheiratete gegenüber Ledigen am gleichen Dienstort einen um 1235 Franken höheren Ortszuschlag, wobei Ledige, Verwitwete und Geschiedene mit Unterhalts- oder Unterstützungspflichten den Verheirateten gleichgestellt sind. Diese auf dem Zivilstand basierende unterschiedliche Abstufung des Ortszuschlags war mehrmals Gegenstand parlamentarischer Interventionen. Im Bemühen, zivilstandsabhängige Besoldungsbestandteile aufzuheben, schlagen wir vor, diese im bisherigen Ortszuschlag enthaltene Sozialkomponente neu zu regeln. Im Spannungsfeld zwischen dem in der Bundesverfassung verankerten Gleichheitsartikel (Art. 4) und dem Familienschutzartikel (Art. 34 iuin<iuies) hat sich in schwierigen Verhandlungen mit dem Sozialpartnern eine Kompromisslösung herausgeschält. Wir beantragen Ihnen, die Sozialkomponente im Ortszuschlag aufzuheben und in modifizierter Form neu als Unterhalts- und Unterstützungszulage in Artikel 43 Absatz 3 des Beamtengesetzes zu regeln (vgl. Ziff. 121.3).

121.3 Änderung von Artikel 43 des Beamtengesetzes

(Sozialzulagen) Die bisherige Sozialkomponente im Ortszuschlag im Betrag von 1235 Franken wird in einen neuen Absatz 3 von Artikel 43 des Beamtengesetzes geregelt. Anspruch auf die neue Zulage haben Bedienstete mit Unterhalts- oder Unterstützungspflichten. Wir haben die Absicht, die Anspruchsberechtigung so zu regeln, dass Ehegatten die Zulage - als Ersatz für den bisherigen erhöhten Ortszuschlag - weiterhin erhalten, da sie gemäss Zivilgesetzbuch, Artikel 159 ff., gegenseitig unterhaltspflichtig sind. Wir nehmen bewusst in Kauf, dass diese Zulage in Einzelfällen mangels konkreter Unterhaltspflicht nicht zwingend notwendig wäre. Dies trifft dann zu, wenn jeder der Ehegatten soviel verdient, dass sie für den eigenen Un-

terhalt keine finanzielle Hilfe des andern benötigen. Solche Einzelfälle wären ohne unverhältnismässigen Verwaltungsaufwand und ohne störende Abklärungen in der Privatsphäre der Bundesbediensteten nicht festzustellen. Immerhin werden wir bestimmen, dass Doppelverdiener unter den Bundesbeamten die Zulage nur einmal erhalten. Beim Wegfall der Unterhaltspflicht (bei Ehepaaren durch Tod des Partners, bei Ledigen, Verwitweten und Geschiedenen wegen Wegfall der Kinderzulage) ist eine administrativ einfach zu handhabende Übergangsregelung vorgesehen. Diese soll es dem Betroffenen ermöglichen, sich auf die neue Situation (z. B. kleinere Wohnung) einzustellen. Als Sozialzulage ist der Betrag künftig nicht mehr rentenbildend und deshalb nicht mehr Bestandteil des versicherten Verdienstes. Somit entfallen sowohl für den Bund als auch für die Bediensteten die bisherigen Beiträge an die AHV/ IV/EO/ALV und an die Personalversicherungskassen. Zulagen gemäss Artikel 43 erhalten nach geltendem Recht keinen Teuerungsausgleich (SR 172.221.153.0). Zum Ausgleich beantragen wir den Betrag auf 1300 Franken festzusetzen; er entspricht etwa dem Stand, den die bisherige Sozialkomponente des Ortszuschlags unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Teuerung im Jahre 1991 erreichen dürfte.

121.4 Änderung von Artikel 43b des Beamtengesetzes

(Kinderzulage) Die Kinderzulagen betragen gegenwärtig 1518 Franken für Kinder unter dem 12. Altersjahr und 1759 Franken für Kinder über dem 12. Altersjahr (Indexstand 119,0). Wir beantragen Ihnen, die Kinderzulagen um 10 Prozent zu erhöhen. Die letzten realen Verbesseningen erfolgten auf den I.Januar 1973. Seither wurden die Zulagen nur noch der Teuerung angepasst. Mit der beantragten Erhöhung bewegt sich der Bund im Vergleich mit den übrigen öffentlichen Arbeitgebern für die jüngeren Kinder im oberen Bereich, für die älteren Kinder und insbesondere für die Kinder in Ausbildung im Mittelfeld. Angesichts der langen Zeitspanne seit der letzten realen Verbesserung erachten wir die Erhöhung als gerechtfertigt.

121.5 Änderung von Artikel 57 des Beamtengesetzes (Herabsetzung

des Pensionierungsalters für Beamte des Grenzwachtkorps) 121.51 Stark wachsende berufliche Anforderungen Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) erfüllt fiskalische, handels- und gewerbepolizeiliche, wirtschaftspolitische sowie sicherheitspolizeiliche Aufgaben an der Landesgrenze. Mit einem Etatbestand von rund 4600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vollzieht sie Bestimmungen aus über 40 Gesetzen. 1989 vereinnahmte sie 6,65 Milliarden Franken. Sie übergab 3825 Personen an die Polizei. Im Jahr 1988 stammten je nach Kategorie ein Drittel bis die Hälfte aller in der Schweiz beschlagnahmten Betäubungsmittelmengen aus ihrem Einsatzbereich.

Knapp 1900 Beamte der EZV gehören zum uniformierten und bewaffneten Grenzwachtkorps (GWK). Dieses ist vorab auf den Zollstrassen und im grenznahen Zwischengelände eingesetzt. Die beruflichen Anforderungen an das Korps sind im Verlauf der vergangenen Jahre deutlich gewachsen. Sie verlangen vom Personal eine hohe psychische und physische Belastbarkeit. Insbesondere die polizeilichen Aufgaben (Personenfahndung, Betäubungsmittelbekämpfung usw.) haben gestützt auf das automatisierte Fahndungssystem RIPOL an Bedeutung und Umfang gewonnen. Gleichzeitig ist leider die persönliche Gefährdung der Korpsangehörigen feststellbar angestiegen, wie die seit 1980 eingetretenen Zwischenfälle mit Schusswaffeneinsatz zeigen. Zu den schwierigen Bedingungen des Berufs gehört auch der Dienst bei jedem Wetter und in stark unregelmässigen Dienstschichten rund um die Uhr. Zahlreiche Arbeitsposten liegen in abgelegenen Regionen oder in stark mit Abgasen und Lärm belasteter Umgebung.

121.52 Häufige Stellenwechsel

Nur eine Minderheit der Grenzwachtbeamten ist heute bereit beziehungsweise in der Lage, die beruflichen Anforderungen bis zur ordentlichen Pensionierung mit 65 Jahren zu erfüllen. Übertritte zu andern Arbeitgebern, vor allem im Alter zwischen 30 und 45 Jahren, sind deshalb häufig. Auch im zivilen Bereich der EZV sind zahlreiche Arbeitsstellen von ehemaligen Grenzwachtbeamten besetzt. An einem guten Teil der entsprechenden Stellenwechsel hat die Verwaltung ein bedeutendes Interesse, bildet doch die Grenzwachtausbildung für viele Funktionen im zivilen Aufgabenbereich des Zolls eine ausgezeichnete Voraussetzung. Auf der andern Seite zeigte sich in den letzten Jahren immer mehr, dass ehemalige Grenzwächter teilweise auch auf zivilen Stellen der Zollverwaltung arbeiten, für die sie deutlich überqualifiziert sind oder für die eine Grenzwachtausbildung nicht zwingend notwendig ist. Für einen Teil dieser Beamten bedeutet der Wechsel innerhalb der EZV oft einen Verlust an persönlicher Befriedigung und in etlichen Fällen auch an Einkommen, was mit entsprechenden Motivationsproblemen verbunden ist. Dass er vom Personal trotzdem gewünscht wird, ist vorab auf die schwierigen Arbeitsbedingungen im GWK zurückzuführen. Nicht zuletzt aus personalpolitischen und sozialen Erwägungen versuchte die Zollverwaltung, die Forderung nach Übertrittsmöglichkeiten in den zivilen Dienst weitgehend zu erfüllen. Der beschriebene, während Jahrzehnten praktizierte Einsatz eines grossen Teils des Grenzwachtpersonals in praktisch zwei einander folgenden Laufbahnen führt seit längerem zu stark wachsenden Problemen. Ohne deutliche Korrekturen dürften diese in der überblickbaren Zukunft das ganze Beschäftigungskonzept in diesem Bereich der EZV in Frage stellen: Je mehr im Grenzwachtberuf die Anforderungen steigen, desto weniger ist ein Wechsel auf teilweise untergeordnete, in etlichen Fällen gesamthaft schlechter bezahlte Stellen im zivilen Dienst zumutbar. Für die Verwaltung ist ein derartiger Funktionswechsel nicht zweckmässig, weil dadurch dem Korps qualifizierte, während zahlreicher Jahre

ausgebildete Arbeitskräfte entzogen werden, obwohl der Sollbestand bei weitem nicht erreicht ist. Wie Beispiele zeigen, könnte die EZV selbst unter den bestehenden schwierigen Verhältnissen auf dem Arbeitsmarkt eine Anzahl der nach bisheriger Praxis von ehemaligen Grenzwächtern belegten Stellen mit angelernten Hilfskräften besetzen. Schliesslich dürften mit weiter fortschreitendem Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung in der Zukunft gewisse Stellen wegfallen, wodurch die Übertrittsmöglichkeiten eingeschränkt werden.

121.53 Verselbständigung der Laufbahnen des Grenzwachtkorps

Die beste Lösung der dargestellten Probleme besteht darin, die Laufbahnen des Grenzwachtbeamten beziehungsweise der Grenzwachtbeamtin stärker zu verselbständigen. Die Arbeitsbedingungen müssen so gestaltet werden, dass man den beträchtlichen Anforderungen dieses Berufs mehr als bisher ein ganzes Arbeitsleben lang gerecht werden kann und das Bedürfnis nach einem Wechsel damit kleiner wird. Aus Gesprächen mit Austretenden lässt sich schliessen, dass dieses Ziel allein mit zusätzlichen finanziellen Anreizen nicht zu erreichen ist. Um eine wirksame und dauerhafte Verbesserung zu erzielen, sind Entlastungen im Bereich der Lebensarbeitszeit erforderlich. Eine entsprechende Herabsetzung des Rücktrittsalters entspricht den gegebenen Rahmenbedingungen am besten, insbesondere dem Umstand, dass mit zunehmendem Lebensalter die individuellen Schwierigkeiten bei der Ausübung des Grenzwachtberufs unverhältnismässig stark zunehmen. Die Verselbständigung der Laufbahnen im GWK würde es der EZV ermöglichen, innerhalb einer angemessenen Übergangszeit von den rund 1090 Stellen, die in ihrem zivilen Teil von ehemaligen Grenzwächtern eingenommen werden, neu etwa 200 mit weniger qualifizierten Kräften zu besetzen. Auf die übrigen Arbeitsposten soll wie bisher Personal aus dem GWK gewählt werden. Verschiedene kantonale Polizeikorps, die als direkte Konkurrenten der EZV auf dem Arbeitsmarkt auftreten, kennen bezeichnenderweise bereits heute ein früheres Pensionierungsalter als das GWK. Die Massnahme hilft damit nicht nur, die bestehenden Bestände des Korps spürbar zu schonen, sondern auch die ungenügenden Rekrutierungsmöglichkeiten zu verbessern.

121.54 Altersrücktritt mit 58 Jahren

Die Lösung des Bundesrates sieht vor, einen neuen Artikel 57 Absatz l bis ins Beamtengesetz (SR / 72.221.10) aufzunehmen und in diesem die Regel des Rücktritts mit spätestens 65 Jahren sowie die Kompetenz des Bundesrates festzuhalten, für das GWK ein tieferes Rücktrittsalter einzuführen. Bei dieser Gelegenheit soll auch eine ausreichende gesetzliche Grundlage für den vorzeitigen Altersrücktritt all jener Personalkategorien geschaffen werden, für die schon heute eine besondere Regelung gilt (Flugdienste, Flugsicherung, Instruktionskorps des Militärdepartementes). Der Bundesrat beabsichtigt, sich bei der Ausgestaltung der Einzelheiten sowie bei der Regelung der finanziellen Leistungen im wesentlichen an die seit 1974

geltende Ordnung für das Instruktionspersonal des EMD zu halten (vgl. SR 512.41). Grundsätzlich ist die Möglichkeit für einen Altersrücktritt nach dem vollendeten 58. Altersjahr für sämtliche Beamte des GWK, einschliesslich der Offiziere aller Grade vorgesehen. Die Übergangsphase soll sechs Jahren dauern. Während dieser Zeit ist mit zusätzlichen jährlichen Pensionierungen von 16 bis 53 Korpsangehörigen zu rechnen. Da gleichzeitig weniger Übertritte in den zivilen Teil der Zollverwaltung stattfinden und angenommen werden darf, dass die Demissionen abnehmen beziehungsweise die Konkurrenzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt steigt, wird der Bestand des GWK voraussichtlich nicht sinken. Er dürfte vielmehr innerhalb des heute vorgegebenen Etatbestandes im dringend benötigten Umfang ansteigen. Beamte, die vor Erreichen des Rücktrittsalters aus dem Korps ausscheiden und innerhalb oder ausserhalb der EZV eine neue Stelle antreten, verlieren entschädigungslos den Anspruch auf eine vorzeitige Pensionierung. Als finanzielle Abgeltung ist nebst der Ausrichtung einer Rente gemäss der Verordnung vom 2. März 1987 über die Eidgenössische Versicherungskasse (SR 172.222.1) eine Zusatzleistung des Bundes vorgesehen zur Deckung der Differenz zwischen der Rente und einem Betrag, der je nach Zivilstand und Familienlasten 80-90 Prozent der bisherigen Bezüge entspricht. Auf eine Mitfinanzierung durch den Beamten beziehungsweise die Beamtin soll verzichtet werden. Unter der Annahme, dass sämtliche Angehörigen des GWK vom Altersrücktritt mit 58 Jahren Gebrauch machen, variieren die zusätzlichen Pensionierungskosten (Rückerstattung des fehlenden Deckungskapitals an die EVK und Zusatzleistungen des Bundes) in der Übergangsphase zwischen rund 0,5 Millionen Franken im ersten Jahr bis zu knapp 13 Millionen im letzten Übergangsjahr. Nach Abschluss der Übergangsphase wird sich der Kostenrahmen um 10 Millionen Franken pro Jahr bewegen.

121.6 Änderung von Artikel 58 und 60 des Beamtengesetzes

(Beschwerdeverfahren) Zuständig für den Entscheid über die Gewährung oder Verweigerung der Leistungslohnelemente - reale Erhöhung der Besoldung, ordentliche und ausserordentliche Besoldungserhöhungen - sind in erster Instanz die Wahlbehörden. Nach dem geltenden Recht gehen Beschwerden in letzter Instanz an den Bundesrat oder das Bundesgericht. Die Belastung des Bundesgerichts mit Beschwerden über die Gewährung von Belohnungen für hervorragende persönliche Leistungen (Art. 44 Abs. 2 Beamtengesetz) ist nicht erwünscht. Bei der Beurteilung solcher Beschwerden stehen nicht rechtliche Fragen, sondern Wertungsfragen im Vordergrund: Zu beurteilen sind die Art und Qualität der vom Beschwerdeführer erbrachten Leistung. Dem Bundesgericht als ausserhalb der Verwaltung stehende Instanz dürften die für eine individuelle Leistungsbewertung erforderlichen Informationen fehlen; diese liegen vielmehr bei den dem Beamten vorgesetzten Instanzen, letztlich also vielmehr bei den Departementen und beim Bundesrat. Der geltende Artikel

60 Beamtengesetz soll daher durch einen Absatz 3 erweitert werden. Dieser gibt dem Bundesrat die Möglichkeit, für Streitigkeiten über Belohnungen für hervorragende persönliche Leistungen ein einfaches Beschwerdeverfahren zu schaffen; der Rechtsweg an das Bundesgericht wird durch Artikel 60 Absatz 3 ausgeschlossen. Die von den Stimmbürgern am I.April 1990 in der Referendumsabstimmung abgelehnte Revison des Bundesgesetzes über die Organisation der Bundesrechtspflege (OG) hätte im Beamtengesetz die Harmonisierung der Bestimmungen über den Rechtsschutz in Streitigkeiten mit einer Personalvorsorgeeinrichtung gebracht. Das Bundesgesetz vom 25. Juni 1982 über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG; SR 831.40) und die Verordnung vom 2.März 1987 über die Eidgenössische Versicherungskasse (SR 172.222.1) sehen den Rechtsweg über die zuständigen kantonalen Behörden an das Eidgenössische Versicherungsgericht vor. Wir nehmen daher die bei der OG-Revision vorgesehene und in den eidgenössischen Räten und im Abstimmungsvorfeld unbestrittene Fassung wieder auf. Sie bringt das Beamtengesetz in Übereinstimmung mit den andern Erlassen. Das wird in Artikel 58 durch den neuen Absatz 2 zum Ausdruck gebracht. Konsequenterweise sind in Artikel 60 Absatz l Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche mit einer Personalvorsorgeeinrichtung des Bundes von der Beurteilung durch das Bundesgericht als einziger Instanz auszunehmen. In Artikel 60 Absatz 2 ist ferner der bisherige Ausdruck «Kassenleistungen» zu ersetzen durch «Leistungen der Vorsorgeeinrichtungen».

122 Stellungnahme der Personalverbände

Wir haben die Begehren des Bundespersonals eingehend mit seinen Organisationen besprochen und ihnen unsere Vorschläge dargelegt. Schliesslich ist auf der Grundlage unserer Gesetzesentwürfe eine Verständigung erreicht worden.

2 Genehmigung des Ämterverzeichnisses Gemäss Artikel l des Beamtengesetzes wird das Verzeichnis der Ämter, deren Träger die Eigenschaft von Beamten haben (Ämterverzeichnis; SR 172.221.111), vom Bundesrat erstellt; es bedarf nach Artikel l Absatz 2 des Beamtengesetzes der Genehmigung durch die Bundesversammlung. Am 9. Dezember 1986 haben Sie die vom Bundesrat seit 1973 beschlossenen Änderungen des Ämterverzeichnisses vorn 18. Oktober 1972 genehmigt (BB1 1987 I 50). Im Zusammenhang mit der Revision der Ämterklassifikation wurde keine umfassende materielle Neugestaltung des Ämterverzeichnisses vorgenommen. Im wesentlichen handelt es sich um eine Straffung und um Umbenennungen (z. B. Übernahme der statistischen Ämterreihe in die Reihe der Verwaltungsberufe, Vereinheitlichung der Amtsbezeichnungen für Hochschulabsolventen) sowie um die Aufnahme neuer, gebräuchlicher Bezeichnungen (z. B. Bezirksmeister/in anstatt Stellwerkmeister). Den Feststellungen im Bericht vom 26. Februar 1986

über das Rechtsetzungsprogramm «Gleiche Rechte für Mann und Frau» (BB1 19861 1152 f.) wurde Rechnung getragen, indem sowohl in der Verordnung vom 15. Dezember 1988 über die Einreihung der Ämter der Beamten (Verordnung Ämterklassifikation; SR 172.221.111.1) als auch im vorliegenden Ämterverzeichnis die weiblichen Amtsbezeichnungen aufgeführt werden. Ausnahmen sind vereinzelt bei besonderen Ämtern des EM D begründet, wenn eine spezifische militärische Ausbildung eine Wahlvoraussetzung bildet. Es wurden keine neuen Beamtungen geschaffen, d.h. Personalkategorien, die bisher nicht die Eigenschaft von Beamten hatten, wurden im Zuge der Neugestaltung des Ämterverzeichnisses nicht verbeamtet. Aus formellen Gründen legen wir eine bereinigte Fassung bei. Wir unterbreiten Ihnen das vom Bundesrat am 2. Mai 1990 beschlossene Ämterverzeichnis zur Genehmigung.

3 Finanzielle und personelle Auswirkungen 31 Finanzielle Auswirkungen 311 Mehrausgaben für Personal Die reale Verbesserung der Besoldungen, des Ortszuschlags und der Kinderzulage führt zu folgenden jährlichen Mehrkosten:

Mehrkosten (in Mio. Fr.; Stand Voranschlag 1990) Tabelle 6 allgemeine PTT- SBB Total Bundes- Betriebe Verwaltung

Reallohnerhöhung .889 1280 72,4 289,3 3,4 Ortszuschlag 16,8 22,5 12,5 51,8 0,6 Kjnderzulage 48 53 38 139 0,15 Total 110,5 155,8 88,7 355,0 4,15

Die beantragten Gesetzesänderungen werden somit für das gesamte Bundespersonal zu einer Erhöhung der Personalbezüge um rund 355 Millionen Franken oder 4,15 Lohnprozenten führen. In diesem Betrag sind die Leistungen des Arbeitgebers an die AHV/IV/EO/A1V und an die SUVA nicht Inbegriffen; sie sind mit zusätzlich rund 25 Millionen Franken zu veranschlagen. Demnach erwachsen dem Bund Gesamtkosten von insgesamt rund 380 Millionen Franken. Diese Mehraufwendungen belasten die Finanzrechnung des Bundes sowie die Betriebsrechnungen der PTT-Betriebe, der Bundesbahnen und der übrigen Regiebetriebe. Die Mehrkosten für die Vorverlegung des Pensionierungsalters beim Grenzwachtkorps werden für das erste Jahr (1992) auf etwa 0,5 Millionen Franken ge-

schätzt. Im Beharrungszustand (ab 1997) dürften sie sich auf rund 10 Millionen Franken belaufen. Hinzu kommen die in Ziffer 312 beschriebenen höheren Arbeitgeberleistungen an die Personalversicherungskassen. Für das Personal der allgemeinen Bundesverwaltung erhöhen diese Mehraufwendungen die Ausgaben der Finanzrechnung. Im Gegensatz zu früher werden mit der Einführung der «verbesserten flechnungsrforstellung» (VEREDA) die Arbeitgeberleistungen des Bundes ab 1991 nicht mehr in der Rechnung der Vermögens Veränderungen erfasst, sondern zu Gunsten einer grösseren Transparenz der Finanzrechnung belastet. Die Leistungen werden durch einen höheren Einnahmeüberschuss der Eidgenössischen Versicherungskasse kompensiert, so dass das Ergebnis der Finanzrechnung nicht verschlechtert wird. Die Erfolgsrechnung (früher: Gesamtrechnung) wird entsprechend schlechter abschliessen. Bei den Bundesbahnen führen die Mehraufwendungen zusammen mit den erhöhten Personalbezügen zu einer entsprechenden Verschlechterung der Rechnungsergebnisse und damit zu einer Verminderung des Beitrags der SBB an die Infrastrukturerfolgsrechnung. Analog wird in der PTT-Rechnung das Unternehmensergebnis geschmälert. Da die PTT-Betriebe der Eidgenössischen Versicherungskasse angeschlossen sind, führen deren Arbeitgeberleistungen für die Personalversicherung indessen zu einer Verbesserung des Rechnungsergebnisses der Versicherungskasse; dieses wiederum schlägt sich positiv in der Finanzrechnung des Bundes nieder. Auf den Saldo der Erfolgsrechnung hat der höhere Einnahmenüberschuss indessen keinen Einfluss.

312 Mehrkosten für die Personalversicherung Die Mehrkosten für die Personalversicherung, wie sie aus dieser Vorlage erwachsen, wurden aufgrund der neuen EVK-Statuten und der Statuten der Pensions- und Hilfskasse der Schweizerischen Bundesbahnen berechnet. Der für die Berechnung der Arbeitgeberbeiträge nach Artikel 18 Absatz 3 der EVK-Statuten massgebende Faktor ist auf der Basis der Werte der Staatsrechnung 1989 ermittelt worden. Die vorgesehenen Besoldungsmassnahmen haben eine Erhöhung der versicherten Verdienste zur Folge, da sowohl die Reallohnerhöhung von drei Prozent (Basis Voranschlag 1990) als auch der Ortszuschlag versichert werden. Nicht mehr versichert wird dagegen die Sozialkomponente, die neu in Artikel 43 geregelt wird. Unversichert bleibt wie bis anhin die Kinderzulage. Somit betragen die versicherungstechnisch relevanten Besoldungserhöhungen 341 Millionen Franken; davon entfallen auf die SBB 85 Millionen Franken. Die Gesamtsumme der versicherten Verdienste der EVK verteilt sich wie folgt: Allgemeine Bundesverwaltung 46 Prozent PTT 49 Prozent übrige Betriebe mit eigener Rechnung 5 Prozent Für die Versicherten bedingt die Erhöhung der versicherten Verdienste die Bezahlung des einmaligen Erhöhungsbeitrages nach Artikel 18 Absatz 2 der EVK- Statuten sowie die Entrichtung der wiederkehrenden Beiträge von 7,5 Prozent

auf dem neuen versicherten Verdienst. Über die Kosten für die Versicherten und die Arbeitgeber gibt die nachfolgende Tabelle Auskunft: wiederkehrend einmalig (Mio Fr.) (Mio Fr.) Allgemeine Bundesverwaltung 11,8 171,3 Arbeitnehmer 5,9 38,9 Arbeitgeber 5,9 132,4 Betriebe mit eigener Rechnung 1,0 16,2 Arbeitnehmer 0,5 3,7 Arbeitgeber 0,5 12,5 PTT 10,4 152,2 Arbeitnehmer 5,2 34,6 Arbeitgeber 5,2 117,6 SBB 8,2 159,0 Arbeitnehmer 4,1 27,4 Arbeitgeber 4,1 131,6 Total 31,4 498,7 Arbeitnehmer 15,7 104,6 Arbeitgeber 15,7 394,1

313 Finanzielle Folgen für die Kantone und Gemeinden Für die Kantone und Gemeinden ergeben sich aus dieser Vorlage keine direkten finanziellen Auswirkungen. Sie sind in der Gestaltung der Anstellungsbedingungen für ihr Personal autonom. Eine Umfrage bei den Kantonen und grossen Städten hat zudem ergeben, dass bei etwa der Hälfte der angefragten öffentlichen Verwaltungen gleichwertige oder ähnliche Verbesserungen der Dienstverhältnisse im Gange oder in Planung sind oder vor kurzem abgeschlossen wurden.

32 Personelle Auswirkungen Die beantragten Änderungen des Beamtengesetzes und die Vorverlegung des Pensionierungsalters beim Grenzwachtkorps haben weder bei der Bundesverwaltung noch bei den Kantonen oder Gemeinden eine Erhöhung der Personalbestände zur Folge.

4 Legislaturplanung Die Vorlage ist in der Legislaturplanung 1987-1991 nicht angekündigt. Dennoch unterbreiten wir sie Ihnen aus folgenden Gründen:

Das Beamtenrecht ist jeweils geändert worden, ohne dass die betreffenden Geschäfte vorgängig in den Regierungsrichtlinien erwähnt worden wären. Die Natur der zu behandelnden Materie sowie die Entwicklung im Bereich der Dienstverhältnisse, des Arbeitsmarktes und der Löhne lassen dies auch nicht voraussehen. In diesem Sinne konnten auch die Beamtengesetzesänderungen von 1981, 1986 und 1988 nicht angemeldet werden.

5 Verhältnis zum europäischen Recht Die Teilrevision des Beamtengesetzes steht in keinem Bezug zum Recht der europäischen Gemeinschaften.

6 Verfassungsmässigkeit Die Gesetzesänderungen stützen sich auf Artikel 85 Ziffern l und 3 der Bundesverfassung.

Beamtengesetz Entwurf

Änderung vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 2. Mai 1990'', beschliesst:

I Das Beamtengesetz vom 30. Juni 19272> wird wie folgt geändert:

Art. 36 Abs. l, 3 zweiter Satz und 4 (neu) Die Besoldungen der Beamten werden im Rahmen folgender Besoldungsklassen festgesetzt: Besoldungsklasse Mindestbetrag Höchstbetrag im Jahr im Jahr Fr. Fr.

31 117347 143 890 30 111 383 137 622 29 105 452 131388 28 99519 125 167 27 94 341 119721 26 89 174 114297 25 84 007 108 863 24 78851 103451 23 74 470 98848 22 70 090 94246 21 66 649 90624 20 63 207 87012 19 59 766 83 399 18 56 325 79788 17 52 884 76 164 16 49 978 73116 15 47 280 70297 14 44615 67477

Beamtengesetz

Besotdungsklasse Mindestbetrag Höchstbetrag im Jahr im Jahr Fr. Fr.

13 42 533 65 127 12 41113 62841 11 40 493 60594 10 40 063 58398 9 39 793 56182 8 39 523 53952 7 39263 51778 6 39013 49582 5 38 763 47375 4 38 523 46043 3 38 283 45173 2 38 043 44303 1 37 563 43443

... Diese betragen höchstens 265 298 Franken. Der Bundesrat kann nach Massgabe der Lohnentwicklung und der Wirtschaftslage die Höchstbeträge der Besoldungen nach den Absätzen l und 3 real um höchstens 5 Prozent erhöhen.

Art. 37 Zur Besoldung kommt ein Ortszuschlag, der abgestuft ist nach den Lebenskosten, den Steuern sowie nach der Grosse und der Lage des Dienstortes. An Dienstorten, wo es ausserordentlich schwierig ist, Personal zu rekrutieren oder zu behalten, kann allen Beamten oder einzelnen Personalkategorien ein Sonderzuschlag ausgerichtet werden. Der Ortszuschlag (Abs. 1) und der Sonderzuschlag (Abs. 2) dürfen zusammen den Betrag von 6600 Franken nicht überschreiten. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten.

Art 43 Abs. 3 (neu) Der Beamte mit Unterhalts- oder Unterstützungspflicht hat Anspruch auf eine Zulage von 1300 Franken pro Jahr. Der Bundesrat regelt die Anspruchsberechtigung; er kann insbesondere bestimmen, dass die Zulage noch während beschränkter Zeit nach dem Wegfall der Unterhaltspflicht ausgerichtet wird.

Art. 43b Abs. l erster Satz Die Kinderzulage beträgt 1670 Franken im Jahr für Kinder bis zu zwölf Jahren und 1935 Franken für Kinder über zwölf Jahren....

Beamtengesetz

Art. 57 Abs. lbìs (neu) lbis Das Dienstverhältnis endet spätestens bei Vollendung des 65. Altersjahres. Der Bundesrat kann für die Angehörigen der Flugdienste, der Flugsicherung und des Instruktionskorps des Militärdepartements sowie für das Grenzwachtkorps ein tieferes Rücktrittsalter festsetzen. Er regelt die Ausgestaltung im einzelnen und bestimmt die finanziellen Leistungen, die der Bund an die vorzeitig Ausgeschiedenen und an die Versicherungskasse zahlt.

Art. 58 Abs. 2 (neu) Der Rechtsschutz in Streitigkeiten mit einer Personalvorsorgeeinrichtung bestimmt sich nach Artikel 73 des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1982') über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG).

Art. 60 Das Bundesgericht urteilt als einzige Instanz über streitige vermögensrechtliche Ansprüche des Bundes oder gegen den Bund aus dem Dienstverhältnis, ausgenommen Streitigkeiten mit einer Personalvorsorgeeinrichtung sowie Streitigkeiten nach Absatz 3. Bei der Beurteilung von Ansprüchen auf Leistungen der Personalvorsorgeeinrichtungen wegen Auflösung des Dienstverhältnisses oder wegen Nichtwiederwahl entscheidet das Bundesgericht selbständig, ob der Versicherte oder der Spareinleger die Massnahme verschuldet hat und ob gegebenenfalls dauernde Invalidität vorliegt. Für Streitigkeiten über Belohnungen für hervorragende Leistungen im Sinne von Artikel 44 Absatz 2 schafft der Bundesrat ein einfaches Beschwerdeverfahren; der Rechtsweg an das Bundesgericht ist ausgeschlossen.

II Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. Es tritt am I.Juli 1991 in Kraft.

') SR 831.40

Bundesbeschluss Entwurf über die Genehmigung des Ämterverzeichnisses

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel l Absatz 2 des Beamtengesetzes vom 30. Juni 1927'), nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 2.Mai 19902), beschliesst:

Art. l Das vom Bundesrat am 2.Mai 1990 beschlossene Ämterverzeichnis 3), wird in der im Anhang aufgeführten Fassung genehmigt.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

O SR 172.221.10

Anhang Ämterverzeichnis

(Ämter, deren Träger die Eigenschaft von Beamten haben)

Abteilungschef Abteilungschefin Chef de division Chef de division Capodivisione Capodivisione Adjunkt Adjunktin Adjoint Adjointe Aggiunto Aggiunto Administrativer Dienstchef Administrative Dienstchefin Chef de service administratif Chef de service administratif Caposervizio amministrativo Caposervizio amministrativa Architekt Architektin Architecte Architecte Architetto Architetto Architekt HTL Architektin HTL Architecte ETS Architecte ETS Architetto STS Architetto STS Armeeapotheker Pharmacien de l'armée Farmacista dell'esercito Assistenz-Teleoperateur Assistenz-Teleoperatrice Assistant-téléopérateur Assistante-téléopératrice Assistente teleoperatore Assistente teleoperatrice Aufseher der Kabelgruppe Aufseherin der Kabelgruppe Surveillant de l'équipe des câbles Surveillante de l'équipe des câbles Sorvegliante del gruppo cavi Sorvegliante del gruppo cavi Automobilexperte Automobilexpertin Expert en automobiles Experte en automobiles Perito d'autoveicoli Perita d'autoveicoli Bahnhofassistent Bahnhofassistentin Assistant de gare Assistante de gare Assistente di stazione principale Assistente di stazione principale Bahnhofinspektor Bahnhofinspektorin Inspecteur de gare Inspectrice de gare Ispettore di stazione principale Ispettrice di stazione principale Bahnhofvorstand Bahnhofvorsteherin Chef de gare Chef de gare Capo di stazione principale Capo di stazione principale Baukreisdirektor Baukreisdirektorin Directeur d'arrondissement des con- Directrice d'arrondissement des constructions structions Direttore di circondario delle costru- Direttrice di circondario delle costruzioni zioni Beauftragter für Planung ETHL Beauftragte für Planung ETHL Délégué à la planification EPFL Déléguée à la planification EPFL Preposto alla pianificazione PFL Preposta alla pianificazione PFL Beeidigter Edelmetallprüfer Beeidigte Edelmetallprüferin Essayeur-juré Essayeuse-jurée Saggiatore giurato Saggiatrice giurata

Berater Beraterin Conseiller Conseillère Consigliere Consigliera Bereiter Bereiterin Ecuyer Ecuyère Cavallerizzo Cavallerizza Berufsmilitärpilot Pilote militaire de carrière Pilota militare di professione Betriebsangestellter Betriebsangestellte Employé d'exploitation Employée d'exploitation Impiegato d'esercizio Impiegata d'esercizio Betriebsassistent Betriebsassistentin Assistant d'exploitation Assistante d'exploitation Assistente d'esercizio Assistente d'esercizio Betriebsbeamter Betriebsbeamtin Fonctionnaire d'exploitation Fonctionnaire d'exploitation Funzionario d'esercizio Funzionaria d'esercizio Betriebschef Betriebschefin Chef d'exploitation Chef d'exploitation Capo d'esercizio Capo d'esercizio Betriebsdirektor einer ETH Betriebsdirektorin einer ETH Directeur administratif d'une EPF Directrice administrative d'une EPF Direttore amministrativo di un PF Direttrice amministrativa di un PF Betriebsdisponent Betriebsdisponentin Agent du mouvement Agente du mouvement Dirigente d'esercizio Dirigente d'esercizio Betriebsfachmann Betriebsfachfrau Spécialiste d'exploitation Spécialiste d'exploitation Specialista d'esercizio Specialista d'esercizio Betriebsinspektor Betriebsinspektorin Inspecteur d'exploitation Inspectrice d'exploitation Ispettore d'esercizio Ispettrice d'esercizio Betriebsleiter Betriebsleiterin Chef d'exploitation Chef d'exploitation Dirigente d'esercizio Dirigente d'esercizio Betriebsmeister Betriebsmeisterin Chef ouvrier à l'exploitation Chef ouvrière à l'exploitation Capo operaio d'esercizio Capo operaia d'esercizio Betriebspraktikant Betriebspraktikantin Praticien d'exploitation Praticienne d'exploitation Praticante d'esercizio Praticante d'esercizio Betriebssekretär Betriebssekretärin Secrétaire d'exploitation Secrétaire d'exploitation Segretario d'esercizio Segretaria d'esercizio Betriebssekretär (KNW) Betriebssekretärin (KNW) Secretaire d'exploitation (FC) Secrétaire d'exploitation (FC) Segretario d'esercizio (FQ) Segretaria d'esercizio (FQ) Betriebswirtschafter Betriebswirtschafterin Economiste d'entreprise Economiste d'entreprise Economista aziendale Economista aziendale

Bezirksmeister Bezirksmeisterin Chef de district Chef de district Capodistretto Capodistretto Bibliothekar Bibliothekarin Bibliothécaire Bibliothécaire Bibliotecario Bibliotecaria Bibliothekarischer Fachbeamter Bibliothekarische Fachbeamtin Fonctionnaire spécialiste bibliothécaire Fonctionnaire spécialiste bibliothécaire Funzionario specialista bibliotecario Funzionarla specialista bibliotecaria Bibliotheksassistent Bibliotheksassistentin Assistant-bibliothécaire Assistante-bibliothécaire Assistente bibliotecario Assistente bibliotecaria Bibliothekssekretär Bibliothekssekretärin Secrétaire-bibliothécaire Secrétaire-bibliothécaire Segretario bibliotecario Segretaria bibliotecaria Botschaftsrat Botschaftsrätin Conseiller d'ambassade Conseillère d'ambassade Consigliere di ambasciata Consigliera di ambasciata Bundesanwalt Bundesanwältin Procureur général de la Confédération Procureure générale de la Confédération Procuratore generale della Confedera- Procuratore generale della Confederazione zione Büroangestellter Büroangestellte Employé de bureau Employée de bureau Impiegato d'ufficio Impiegata d'ufficio Bürochef Bürochefin Chef de bureau Chef de bureau Capoufficio Capoufficio Bürochef (KNW) Bürochefin (KNW) Chef de bureau (FC) Chef de bureau (FC) Capoufficio (FQ) Capoufficio (FQ) Bürochef des Betriebs Bürochefin des Betriebs Chef de bureau d'exploitation Chef de bureau d'exploitation Capoufficio d'esercizio Capoufficio d'esercizio Bürochef EDV Bürochefin EDV Chef de bureau TED Chef de bureau TED Capoufficio EED Capoufficio EED Chef der Güterexpedition Chefin der Güterexpedition Chef aux marchandises Chef aux marchandises Capo dell'ufficio merci Capo dell'ufficio merci Chef Anlage Chef d'ouvrage Capo impianto Chef der Aushebung Chef du rectrutement Capo del reclutamento Chef der Bundespolizei Chefin der Bundespolizei Chef de la police federale Chef de la police fédérale Capo della polizia federale Capo della polizia federale Chef der Wagenkontrolle Chefin der Wagenkontrolle Chef contrôleur du matériel roulant Chef contrôleuse du matériel roulant Capo del controllo veicoli Capo del controllo veicoli

Chef des Dokumentationsdienstes Chefin des Dokumentationsdienstes Chef du service de documentation Chef du service de documentation Capo del Servizio di documentazione Capo del Servizio di documentazione Chef des Sekretariates für die Chefin des Sekretariates für die italieitalienischsprachige Schweiz nischsprachige Schweiz Chef du secrétariat pour la Suisse Chef du secrétariat pour la Suisse-itaitalienne lienne Capo della Segreteria per la Svizzera Capo della Segreteria per la Svizzera itaitaliana liana Chef des Zentralpolizeibüros Chefin des Zentralpolizeibüros Chef du Bureau central de police Chef du Bureau central de police Capo dell'Ufficio centrale di polizia Capo dell'Ufficio centrale di polizia Chef Werkgruppe Chef de groupe d'ouvrages Capo di un gruppo d'opere Chef-Teleoperateur Chef-Teleoperatrice Chef téléopérateur Chef téléopératrice Capo teleoperatore Capo teleoperatrice Chefbereiter Chefbereiterin Ecuyer-chef Ecuyère-chef Capo cavallerizzo Capo cavallerizza Cheffahrer Cheffahrerin Atteleur-chef Atteleuse-chef Capo conducente Capo conducente Chefingenieur Chefingenieurin Ingénieur en chef Ingenieure en chef Capo ingegnere Capo ingegnere Chefinstruktor Chefinstruktorin Chef instructeur Instructrice en chef Capo istruttore Capo istruttrice Chefkonstrukteur Chefkonstrukteurin Constructeur en chef Constructrice en chef Capo costruttore Capo costruttrice Chefmonteur Chefmonteurin Chef monteur Chef monteuse Capo montatore Capo montatrice Chefpferdekrankenpfleger Chefpferdekrankenpflegerin Palefrenier-infirmier-chef Palefrenière-infirmière-chef Capo palafreniere infermiere Capo palafreniera infermiera Chefpferdepfleger Chefpferdepflegerin Palefrenier-chef Palefrenière-chef Capo palafreniere Capo palafreniera Chefsozialberater Chefsozialberaterin Chef assistant social Chef assistante sociale Capo assistente sociale Capo assistente sociale Chefsportlehrer Chefsportlehrerin Maître principal de sport Maîtresse principale de sport Maestro principale di sport Maestra principale di sport Chefvisiteur Chefvisiteurin Chef visiteur Chef visiteuse Capo verificatore Capo vérificatrice Delegierter für Handelsverträge Delegierte für Handelsverträge Délégué aux accords commerciaux Déléguée aux accords commerciaux Delegato agli accordi commerciali Delegata agli accordi commerciali

Delegierter für Katastrophenhilfe im Delegierte für Katastrophenhilfe im Ausland Ausland Délégué pour l'aide en cas de catas- Déléguée pour l'aide en cas de catastrophe à l'étranger trophe à l'étranger Delegato per l'aiuto in caso di catastrofe Delegata per l'aiuto in caso di catastrofe all'estero all'estero Depotangestellter Depotangestellte Employé de dépôt Employée de dépôt Impiegato di deposito Impiegata di deposito Depotchef Depotchefin Chef de dépôt Chef de dépôt Capodeposito Capodeposito Depotinspektor Depotinspektorin Inspecteur de dépôt Inspectrice de dépôt Ispettore di deposito Ispettrice di deposito Dienstchef Dienstchefin Chef de service Chef de service Caposervizio Caposervizio Dienstchef des Betriebs Dienstchefin des Betriebs Chef de service d'exploitation Chef de service d'exploitation Caposervizio d'esercizio Caposervizio d'esercizio Dienstchef EDV Dienstchefin EDV Chef de service TED Chef de service TED Caposervizio EED Caposervizio EED Diplomatischer Adjunkt Diplomatische Adjunktin Adjoint diplomatique Adjointe diplomatique Aggiunto diplomatico Aggiunto diplomatico Diplomatischer Berater Diplomatische Beraterin Conseiller diplomatique Conseillère diplomatique Consigliere diplomatico Consigliera diplomatica Diplomatischer Mitarbeiter Diplomatische Mitarbeiterin Collaborateur diplomatique Collaboratrice diplomatique Collaboratore diplomatico Collaboratrice diplomatica Diplomatischer Sektionschef Diplomatische Sektionschefin Chef de section diplomatique Chef de section diplomatique Caposezione diplomatico Caposezione diplomatica Direktor Direktorin Directeur Directrice Direttore Direttrice Direktor des Armeemotorfahrzeugparks Directeur des parcs des automobiles de l'armée Direttore dei parchi automobilistici dell'esercito Direktor der Hauptabteilung für die Direktorin der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen Sicherheit der Kernanlagen Directeur de la Division principale de la Directrice de la Division principale de sécurité des installations nucléaires la sécurité des installations nucléaires Direttore della Divisione principale Direttrice della Divisione principale della sicurezza degli impianti nucleari della sicurezza degli impianti nucleari

Direktor der Informatikdienste einer Direktorin der Informatikdienste einer ETH ETH Directeur des services d'informatique Directrice des services d'informatique d'une EPF d'une EPF Direttore dei servizi di informatica di Direttrice dei servizi di informatica di un PF unPF Direktor der Landeshydrologie und Direktorin der Landeshydrologie und -geologie -geologie Directeur du Service hydrologique et Directrice du Service hydrologique et géologique national géologique national Direttore del Servizio idrologico e geolo- Direttrice del Servizio idrologico e geogico nazionale logico nazionale Direktor der Schweizerischen Landes- Direktorin der Schweizerischen Landesbibliothek bibliothek Directeur de la Bibliothèque nationale Directrice de la Bibliothèque nationale suisse suisse Direttore della Biblioteca nazionale Direttrice della Biblioteca nazionale svizzera svizzera Direktor des Gestüts Direktorin des Gestüts Directeur du haras Directrice du haras Direttore dell'Istituto dell'allevamento Direttrice dell'Istituto dell'allevamento equino equino Direktor des Instituts für Berufs- Direktorin des Instituts für Berufspädagogik pädagogik Directeur de l'Institut de pédagogie pour Directrice de l'Institut de pédagogie la formation professionnelle pour la formation professionnelle Direttore dell'Istituto di pedagogia Direttrice dell'Istituto di pedagogia professionale professionale Direktor des Instituts für Schnee- und Direktorin des Instituts für Schnee- und Lawinenforschung Lawinenforschung Directeur de l'Institut pour l'étude de la Directrice de l'Institut pour l'étude de la neige et des avalanches neige et des avalanches Direttore dell'Istituto per lo studio della Direttrice dell'Istituto per lo Studio della neve e delle valanghe neve e delle valanghe Direktor des Schweizerischen Landes- Direktorin des Schweizerischen Landesmuseums museums Directeur du Musée national suisse Directrice du Musée national suisse Direttore del Museo nazionale svizzero Direttrice del Museo nazionale svizzero Direktor der veterinärmedizinischen Direktorin der veterinärmedizinischen Forschungsanstalt Forschungsanstalt Directeur de la station de recherches de Directrice de la Station de recherches de médecine vétérinaire médecine vétérinaire Direttore della stazione di ricerche di Direttrice della stazione di ricerche di medicina veterinaria medicina veterinaria

Direktor der Zeughausbetriebe Directeur des arsenaux Direttore degli arsenali Direktor des Fliegerärztlichen Instituts Direktorin des Fliegerärztlichen Instituts Directeur de l'Institut médical d'avia- Directrice de l'Institut médical d'aviation tion Direttore dell'Istituto di medicina aero- Direttrice dell'Istituto di medicina aeronautica nautica

Direktor des Sektretariates der Kartell- Direktorin des Sekretariates der Kartellkommission kommission Directeur du Secrétariat de la commis- Directrice du Secrétariat de la commission des cartels - sion des cartels Direttore del segretariato della Commis- Direttrice del segretariato della Comsione dei cartelli missione dei cartelli Direktor des Spitals Novaggio Direktorin des Spitals Novaggio Directeur de la clinique de Novaggio Directrice de la clinique de Novaggio Direttore della clinica di Novaggio Direttrice della clinica di Novaggio Direktor eines Rüstungsbetriebes Direktorin eines Rüstungsbetriebes Directeur d'une entreprise d'armements Directrice d'une entreprise d'armements Direttore di un'azienda d'armamento Direttrice di un'azienda d'armamento Dritter Botschaftssekretär Dritte Botschaftssekretärin Troisième secrétaire d'ambassade Troisième secrétaire d'ambassade Terzo segretario di ambasciata Terza segretaria di ambasciata Edelmetallexperte Edelmetallexpertin Expert du contrôle des métaux précieux Experte du contrôle des métaux Perito del controllo dei metalli preziosi précieux Perita del controllo dei metalli preziosi Edelmetalltechniker Edelmetalltechnikerin Technicien du contrôle des métaux Technicienne du contrôle des métaux précieux précieux Tecnico del controllo dei metalli Tecnico del controllo dei metalli preziosi preziosi Eidgenössischer Forstdirektor Eidgenössische Forstdirektorin Directeur fédéral des forêts Directrice fédérale des forêts Direttore federale delle foreste Direttrice federale delle foreste Erster Botschaftssekretär Erste Botschaftssekretärin Premier secrétaire d'ambassade Première secrétaire d'ambassade Primo segretario di ambasciata Prima segretaria di ambasciata Fabrikationschef Fabrikationschefin Chef de fabrication Chef de fabrication Capofabbricazione Capofabbricazione Fachangestellter Fachangestellte Employé spécialiste Employée spécialiste Impiegato specialista Impiegata specialista Fachbeamter Fachbeamtin Fonctionnaire spécialiste Fonctionnaire spécialiste Funzionario specialista Funzionarla specialista Fachbeamter EDV Fachbeamtin EDV Fonctionnaire spécialiste TED Fonctionnaire spécialiste TED Funzionario specialista EED Funzionarla specialista EED Fachdienstleiter Chef spécialiste Capo specialista Fachkontrolleur Fachkontrolleurin Contrôleur spécialiste Contrôleuse spécialiste

Controllore specialista Controllore specialista Fachmeister Fachmeisterin Chef spécialiste Chef spécialiste Capo specialista Capo specialista Fachoffizier Fachoffizierin Officier spécialiste Officier spécialiste Ufficiale specialista Ufficiale specialista

Fahrdienstleiter Fahrdienstleiterin Chef du mouvement Chef du mouvement Capo del movimento Capo del movimento Fahrer Fahrerin Atteleur Atteleuse Conducente Conducente Fahrlehrer Fahrlehrerin Maître de conduite Maîtresse de conduite Maestro di guida Maestra di guida Fernmeldeassistent Fernmeldeassistentin Assistant des télécommunications Assistante des télécommunications Assistente delle telecomunicazioni Assistente delle telecomunicazioni Fernmeldedirektor Fernmeldedirektorin Directeur des télécommunications Directrice des télécommunications Direttore delle telecomunicazioni Direttrice delle telecomunicazioni Fernmeldespezialist Fernmeldespezialistin Spécialiste des télécommunications Spécialiste des télécommunications Specialista delle telecomunicazioni Specialista delle telecomunicazioni Festungswächter Festungswächterin Garde-fortifications Garde fortifications Guardia delle fortificazioni Guardia delle fortificazioni Flugsicherungsbeamter Flugsicherungsbeamtin Fonctionnaire de la sécurité aérienne Fonctionnaire de la sécurité aérienne Funzionario della sicurezza di volo Funzionarla della sicurezza di volo Flugverkehrsleiter Flugverkehrsleiterin Contrôleur du trafic aérien Contrôleuse du trafic aérien Controllore del traffico aereo Controllore del traffico aereo Flugwegkontrolleur Flugwegkontrolleurin Contrôleur de routes aériennes Contrôleuse de routes aériennes Controllore delle rotte aeree Controllore delle rotte aeree Garagechef Garagechefin Chef de garage Chef de garage Caporimessa Caporimessa Generaldirektor Generaldirektorin Directeur général Directrice générale Direttore generale Direttrice generale Generalkonsul Generalkonsulin Consul général Consule générale Console generale Console generale Generalkonsuladjunkt Generalkonsuladjunktin Consul général adjoint Consule générale adjointe Console generale aggiunto Console generale aggiunta Generalsekretär Generalsekretärin Secrétaire général Secretaire générale Segretario generale Segretaria generale Generalsekretär der Bundesversamm- Generalsekretärin der Bundesversammlung lung Secrétaire général de l'Assemblée fédé- Secrétaire générale de l'Assemblée fédérale rale Segretario generale dell'Assemblea fede- Segretario generale dell'Assemblea federale rale Generalsekretär einer ETH Generalsekretärin einer ETH Secrétaire général d'une EPF Secretaire générale d'une EPF

Segretario generale di un PF Segretaria generale di un PF

Generalsekretär Schweiz. Schulrat Generalsekretärin Schweiz. Schulrat Secrétaire général du Conseil des EPF Secrétaire générale du Conseil des EPF Segretario generale del Consiglio dei PF Segretaria generale del Consiglio dei PF Gerichtsschreiber Gerichtsschreiberin Greffier de tribunal Greffière de tribunal Cancelliere del tribunale Cancelliera del tribunale Gerichtssekretär Gerichtssekretärin Secrétaire de tribunal Secrétaire de tribunal Segretario del tribunale Segretaria del tribunale Gerichtsweibel Gerichtsweibelin Huissier de tribunal Huissière de tribunal Usciere del tribunale Usciera del tribunale Gleismonteur Gleismonteurin Monteur de voies Monteuse de voies Montatore di binari Montatrice di binari Grenzwächter Grenzwächterin Garde-frontière Garde-frontière Guardia di confine Guardia di confine Grenzwachtgef reiter Grenzwachtgef reite Appointé garde-frontière Appointée garde-frontière Appuntato delle guardie di confine Appuntata delle guardie di confine Grenzwachtinspektor Grenzwachtinspektorin Inspecteur du corps des gardes-frontière Inspectrice du corps des gardes-frontière Ispettore delle guardie di confine Ispettrice delle guardie di confine Gruppenchef Gruppenchefin Chef de groupe Chef de groupe Capogruppo Capogruppo Güterverwalter Güterverwalterin Administrateur aux marchandises Administratrice aux marchandises Amministratore delle merci Amministratrice delle merci Hallenchef Hallenchefin Chef de halle Chef de halle Caposcalo Caposcalo Handwerkmeister Handwerkmeisterin Maître artisan Maîtresse artisane Maestro artigiano Maestra artigiana Hauptabteilungschef Hauptabteilungschefin Chef de division principale Chef de division principale Capodivisione principale Capodivisione principale Hauptverwalter Hauptverwalterin Administrateur principal Administratrice principale Amministratore principale Amministratrice principale Hausmeister Hausmeisterin Concierge Concierge Custode Custode Hauswart Hauswartin Assistant-concierge Assistante-concierge Portinaio Portinaia Informatiker Informatikerin Informaticien Informaticienne Informatico Informatico

Ingenieur Ingenieurin Ingénieur Ingenieure Ingegnere Ingegnere Ingenieur HTL Ingenieurin HTL Ingénieur ETS Ingenieure ETS Ingegnere STS Ingegnere STS Inspektor Inspektorin Inspecteur Inspectrice Ispettore Ispettrice Inspektor der Bundespolizei Inspektorin der Bundespolizei Inspecteur de la police fédérale Inspectrice de la police fédérale Ispettore della polizia federale Ispettrice della polizia federale Instruktor Instruktorin Instructeur Instructrice Istruttore Istruttrice Juristischer Beamter Juristische Beamtin Juriste Juriste Giurista Giurista Kapitän Kapitänin Capitaine Capitaine Capitano Capitana Kartograf Kartografin Cartographe Cartographe Cartografo Cartografa Kaufmännischer Leiter Kaufmännische Leiterin Chef commercial Chef commerciale Capo commerciale Capo commerciale Kommandant der Generalstabskurse Commandant des cours d'état-major général Comandante dei corsi di stato maggiore Kommandant der Schiessschule Commandant de l'école de tir Comandante della scuola di tiro Kommandant der Zentralen Gebirgskampfschule Commandant du Centre d'instruction pour le combat en montagne Comandante del centro d'istruzione per il combattimento in montagna Kommandant des Überwachungsgeschwaders Commandant de l'escadre de surveillance Comandante della squadra di vigilanza Kommandant FestungskreisAregion Commandant d'un arrondissement ou d'une région de fortifications Comandante di un circondario o di una regione di fortificazione Kommandant Festungssektor Commandant d'un secteur de fortifications Comandante di un settore delle fortificazioni

Kommandant Stellvertreter FestungskreisAregion Suppléant du commandant d'un arrondissement ou d'une région de fortifications Sostituto del comandante di un circondario o di una regione di fortificazione Kommandant-Stellvertreter Festungssektor Suppléant du commandant d'un secteur de fortifications Sostituto del comandante di un settore delle fortificazioni Kommissär der Bundespolizei Kommissärin der Bundespolizei Commissaire de la police fédérale Commissaire de la police fédérale Commissario della polizia federale Commissaria della polizia federale Kondukteur Kondukteurin Contrôleur Contrôleuse Conduttore Conduttrice Konstrukteur Konstrukteurin Constructeur Constructrice Costruttore Costruttrice Konsul Konsul i n Consul Consule Console Console Konsuladjunkt Konsuladjunktin Consul adjoint Consule adjointe Console aggiunto Console aggiunta Konsularischer Mitarbeiter Konsularische Mitarbeiterin Collaborateur consulaire Collaboratrice consulaire Collaboratore consolare Collaboratrice consolare Konsulatsadjunkt Konsulatsadjunktin Adjoint consulaire Adjointe consulaire Aggiunto di consolato Aggiunto di consolato Konsulatssekretär Konsulatssekretärin Secrétaire consulaire Secrétaire consulaire Segretario di consolato Segretaria di consolato Kraftwerkangestellter Kraftwerkangestellte Employé d'usine Employée d'usine Impiegato di centrale Impiegata di centrale Kraftwerkmeister Kraftwerkmeisterin Chef d'usine Chef d'usine Capocentrale Capocentrale Krankenpfleger Krankenschwester Infirmier Infirmière Infermiere Infermiera Kreisinspektor Kreisinspektorin Inspecteur d'arrondissement Inspectrice d'arrondissement Ispettore di circondario Ispettrice di circondario Kreisinstruktor Instructeur d'arrondissement Istruttore di circondario

Kreispostdirektor Kreispostdirektorin Directeur d'arrondissement postal Directrice d'arrondissement postal Direttore di circondario postale Direttrice di circondario postale Kursleiter Kursleiterin Directeur de cours Directrice de cours Direttore di corso Direttrice di corso Linienchef Linienchefin Chef aux lignes Chef aux lignes Preposta alla linee Preposta alle linee Linienmeister Linienmeisterin Chef ouvrier aux lignes Chef ouvrière aux lignes Capolinea Capolinea Lokomotivführer Lokomotivführerin Mécanicien Mécanicienne Macchinista Macchinista Lokomotivführer-Anwärter Lokomotivführer-Anwärterin Aspirant mécanicien Aspirante mécanicienne Aspirante macchinista Aspirante macchinista Magazinangestellter Magazinangestellte Employé de magasin Employée de magasin Impiegato di magazzino Impiegata di magazzino Magazinchef Magazinchefin Chef de magasin Chef de magasin Capomagazzino Capomagazzino Magaziner Magazinerin Magasinier Magasinière Magazziniere Magazziniera Magazinverwalter Magazinverwalterin Administrateur de magasin Administratrice de magasin Amministratore di magazzino Amministratrice di magazzino Materialkontrolleur Materialkontrolleurin Contrôleur du matériel Contrôleuse du matériel Controllore del materiale Controllore del materiale Mathematiker Mathematikerin Mathématicien Mathématicienne Matematico Matematico Meister Meisterin Chef ouvrier Chef ouvrière Capo operaio Capo operaia Meisterkartograf Meisterkartograf in Maître cartographe Maître cartographe Maestro cartografo Maestra cartografa Meteorologischer Assistent Meteorologische Assistentin Assistant-météorologiste Assistante-météorologiste Assistente meteorologo Assistente meteorologa Meteorologischer Dienstchef Meteorologische Dienstchefin Chef de service météorologiste Chef de service météorologiste Caposervizio meteorologo Caposervizio meteorologa Meteorologischer Fachbeamter Meteorologische Fachbeamtin Fonctionnaire spécialisé en Fonctionnaire spécialisée en météorologie météorologie Funzionario specialista meteorologo Funzionarla specialista meteorologa

Meteorologischer Mitarbeiter Meteorologische Mitarbeiterin Collaborateur-météorologiste Collaboratrice-météorologiste Collaboratore meteorologo Collaboratrice meteorologa Militärkrankenpfleger Militärkrankenpflegerin Infirmier militaire Infirmière militaire Infermiere militare Infermiera militare M ilitäroberkrankenpf leger Militäroberkrankenpflegerin Infirmier-chef militaire Infermière-chef militaire Capo infermiere militare Capo infermiera militare Missionschef Missionschefin Chef de mission Chef de mission Capomissione Capomissione Monteur Monteurin Monteur Monteuse Montatore Montatrice Oberauditor Auditeur en chef Uditore in capo Oberkapitän Oberkapitänin Premier capitaine Première capitaine Primo capitano Prima capitana Oberpfleger Oberschwester Infirmier-chef Infirmière-chef Capoinfermiere Capoinfermiera Oberzolldirektor Oberzolldirektorin Directeur général des douanes Directrice générale des douanes Direttore generale delle dogane Direttrice generale delle dogane Oberzugführer Oberzugführerin Chef de train principal Chef de train principal Capotreno principale Capotreno principale Pferdekrankenpfleger Pferdekrankenpflegerin Palefrenier-infirmier Palefrenière-infirmière Palafreniere infermiere Palafreniera infermiera Pferdepfleger Pferdepflegerin Palefrenier Palefrenière Palafreniere Palafreniera Postbote Postbotin Facteur Factrice Fattorino postale Fattorina postale Postcheckassistent Postcheckassistentin Assistant aux chèques postaux Assistante aux chèques postaux Assistente del servizio dei conti correnti Assistente del servizio dei conti correnti postali postali Postenchef Postenchefin Chef de poste Chef de poste Capoposto Capoposto Radarflugwegkontrolleur Radarflugwegkontrolleurin Contrôleur de routes aériennes de sta- Contrôleuse de routes aériennes de station radar tion radar Controllore delle rotte aeree di stazione Controllore delle rotte aeree di stazione radar radar Rangierangestellter Rangierangestellte Employé aux manœvres Employée aux manœuvres Impiegato alla manovra Impiegata alla manovra

Rangierbahnhofvorstand Rangierbahnhofvorsteherin Chef de gare de triage Chef de gare de triage Capo di stazione di smistamento Capo di stazione di smistamento Rangierdisponent Rangierdisponentin Surveillant de manœuvre Surveillante de manœuvre Dirigente di manovra Dirigente di manovra Rangiergruppenführer Rangiergruppenfuhrerin Chef d'équipe de manœuvre Chef d'équipe de manœuvre Caposquadra di manovra Caposquadra di manovra Rangierlokomotivführer Rangierlokomotivführerin Mécanicien de manœuvre Mécanicienne de manœuvre Macchinista di manovra Macchinista di manovra Rangierlokomotivführer-Anwärter Rangierlokomotivführer-Anwärterin Aspirant mécanicien de manœuvre Aspirante mécanicienne de manœuvre Aspirante macchinista di manovra Aspirante macchinista di manovra Rangiermeister Rangiermeisterin Chef de manœuvre Chef de manœuvre Capomanovra Capomanovra Reitlehrer Reitlehrerin Maître d'équitation Maîtresse d'équitation Maestro di equitazione Maestra di equitazione Ressortleiter des Überwachungsgeschwaders Chef de secteur de l'escadre de surveillance Caposettore della squadra di vigilanza Revisionsexperte Revisionsexpertin Expert en revision Experte en revision Perito revisore Perita revisore Revisor Revisorin Réviseur Réviseuse Revisore Revisore Schaltwärter Schaltwärterin Enclencheur Enclencheuse Guardiano degli interruttori Guardiana degli interruttori Schichtführer Schichtführerin Chef d'équipe Chef d'équipe Caposciolta Caposciolta Schienentraktorführer Schienentraktorführerin Conducteur de tracteur sur rails Conductrice de tracteur sur rails Conducente di trattori ferroviari Conducente di trattori ferroviari Schiessplatzchef Schiessplatzchefin Chef de place de tir Chef de place de tir Capo di piazza di tiro Capo di piazza di tiro Schiessplatzwart Schiessplatzwartin Garde-place de tir Garde-place de tir Custode di piazza di tiro Custode di piazza di tiro Schiffskassier Schiffskassiererin Caissier de bateau Caissière de bateau Cassiere di piroscafo Cassiera di piroscafo Schiffsmechaniker Schiffsmechanikerin Mécanicien de bateau Mécanicienne de bateau Meccanico di piroscafo Meccanico di piroscafo

Sekretär Sekretärin Secrétaire Secrétaire Segretario Segretaria Sekretär der Finanzkommissionen und Sekretärin der Finanzkommissionen der Finanzdelegation der eidgenössi- und der Finanzdelegation der eidgenösschen Räte sischen Räte Secrétaire des commissions des finances Secrétaire des commissions des finances et de la délégation des finances des et de la délégation des finances des Chambres fédérales Chambres fédérales Segretario delle Commissioni delle fi- Segretario delle Commissioni delle finanze e della Delegazione delle finanze nanze e della Delegazione delle finanze delle Camere federali delle Camere federali Sekretär der Geschäftsprüfungskommis- Sekretärin der Geschäftsprüfungskomsionen der eidgenössischen Räte missionen der eidgenössischen Räte Secrétaire des commissions de gestion Secrétaire des commissions de gestion des Chambres fédérales des Chambres fédérales Segretario delle Commissioni di ge- Segretario delle Commissioni di gestione delle Camere federali stione delle Camere federali Sekretär EDV Sekretärin EDV Secrétaire TED Secretaire TED Segretario EED Segretaria EED Sektionschef Sektionschefin Chef de section Chef de section Caposezione Caposezione Sortierer Sortiererin Trieur Trieuse Smistatore Smistatrice Sozialberater Sozialberaterin Assistant social Assistante sociale Assistente sociale Assistente sociale Spezialhandwerker Spezialhandwerkerin Ouvrier spécialiste Ouvrière spécialiste Artigiano specialista Artigiana specialista Spezialist militärische Anlagen Spécialiste d'ouvrages militaires Specialista di opere militari Spezialmonteur Spezialmonteurin Monteur spécialiste Monteuse spécialiste Montatore specialista Montatrice specialista Sportlehrer Sportlehrerin Maître de sport Maîtresse de sport Maestro di sport Maestra di sport Stabschef eines Armeekorps Chef d'état-major d'un corps d'armée Capo di stato maggiore d'un corpo d'armata Stallmeister Stallmeisterin Chef d'écurie Chef d'écurie Capo scuderia Capo scuderia Stationspfleger Stationsschwester Infirmier-chef d'unii de soins Infirmière-chef d'unité de soins Capoinfermiere di un'unità di cure Capoinfermiera di un'unità di cure Stationsvorstand Stationsvorsteherin Chef de station Chef de station Capostazione Capostazione

Statistiker Statistikerin Statisticien Statisticienne Statistico Statistico Stellvertretender Direktor Stellvertretende Direktorin Directeur suppléant Directrice suppléante Direttore supplente Direttrice supplente Stellvertretender Fernmeldedirektor Stellvertretende Fernmeldedirektorin Suppléant du directeur ou de la direc- Suppléante du directeur ou de la directrice des télécommunications trice des télécommunications Sostituto del direttore o della direttrice Sostituta del direttore o della direttrice delle telecomunicazioni delle telecomunicazioni Stellvertretender Generaldirektor Stellvertretende Generaldirektorin Directeur général suppléant Directrice générale suppléante Direttore generale supplente Direttrice generale supplente Stellvertretender Generalsekretär Stellvertretende Generalsekretärin Secrétaire général suppléant Secrétaire générale suppléante Segretario generale supplente Segretaria generale supplente Stellvertretender Kreispostdirektor Stellvertretende Kreispostdirektorin Suppléant du directeur ou de la direc- Suppléante du directeur ou de la directrice d'arrondissement postal trice d'arrondissement postal Sostituto del direttore o della direttrice Sostituta del direttore o della direttrice di circondario postale di circondario postale Stellvertreter des Abteilungschefs oder Stellvertreterin des Abteilungschefs der Abteilungschefin oder der Abteilungschefin Suppléant du chef ou de la chef de divi- Suppléante du chef ou de la chef de dision vision Sostituto del o della capodivisione Sostituta del o della capodivisione Stellvertreter des Bahnhofinspektors Stellvertreterin des Bahnhofinspektors oder der Bahnhofinspektorin oder der Bahnhofinspektorin Suppléant de l'inspecteur ou de l'inspec- Suppléante de l'inspecteur ou de l'intrice de gare spectrice de gare Sostituto dell'ispettore o dell'ispettrice di Sostituta dell'ispettore o dell'ispettrice di stazione principale stazione principale Stellvertreter des Bahnofvorstandes oder Stellvertreterin des Bahnhofvorstandes der Bahnhofvorsteherin oder der Bahnhofvorsteherin Suppléant du chef ou de la chef de gare Suppléante du chef ou de la chef de gare Sostituto del o della capo di stazione Sostituta del o della capo di stazione principale principale Stellvertreter des Betriebsleiters oder •Stellvertreterin des Betriebsleiters oder der Betriebsleiterin der Betriebsleiterin

Suppléant du chef ou de la chef d'ex- Suppléante du chef ou de la chef d'exploitation ploitation Sostituto del o della dirigente d'esercizio Sostituta del o della dirigente d'esercizio Stellvertreter des Betriebsleiters oder Stellvertreterin des Betriebsleiters oder der Betriebsleiterin der Betriebsleiterin Suppléant du chef ou de la chef Suppléante du chef ou de la chef d'exd'exploitation ploitation Sostituto del o della dirigente d'esercizio Sostituta del o della dirigente d'esercizio Stellvertreter des Chefs oder der Chefin Stellvertreterin des Chefs oder der der Güterexpedition Chefin der Güterexpedition Suppléant du chef ou de la chef aux Suppléante du chef ou de la chef aux marchandises marchandises Sostituto del o della capo dell'ufficio Sostituta del o della capo dell'ufficio merci merci

Stellvertreter des Depotinspektors oder Stellvertreterin des Depotinspektors der Depotinspektorin oder der Depotinspektorin Suppléant de l'inspecteur ou de l'inspec- Suppléante de l'inspecteur ou de l'intrice de dépôt spectrice de dépôt Sostituto dell'ispettore o dell'ispettrice di Sostituta dell'ispettore o dell'ispettrice di deposito deposito Stellvertreter des Depotchefs oder der Stellvertreterin des Depotchefs oder der Depotchefin Depotchefin Suppléant du chef ou de la chef de dé- Suppléante du chef ou de la chef de dépôt pôt Sostituto del o della capodeposito Sostituta del o della capodeposito Stellvertreter des Dienstchefs oder der Stellvertreterin des Dienstchefs oder der Dienstchefin des Betriebs Dienstchefin des Betriebs Suppléant du chef ou de la chef de ser- Suppléante du chef ou de la chef de service d'exploitation vice d'exploitation Sostituto del o della caposervizio d'eser- Sostituta del o della caposervizio d'esercizio cizio Stellvertreter des Fachmeisters oder der Stellvertreterin des Fachmeisters oder Fachmeisterin der Fachmeisterin Suppléant du chef ou de la chef spécia- Suppléante du chef ou de la chef spécialiste liste Sostituto del o della capo specialista Sostituta del o della capo specialista Stellvertreter des Grenzwachtinspektors Stellvertreterin des Grenzwachtinspek- oder der Grenzwachtinspektorin tors oder der Grenzwachtinspektorin Suppléant de l'inspecteur ou de l'in- Suppléante de l'inspecteur ou de l'inspectrice du corps des gardes-frontière spectrice du corps des gardes-frontière Sostituto dell'ispettore o dell'ispettrice Sostituta dell'ispettore o delPispettrice delle guardie di confine delle guardie di confine Stellvertreter des Güterverwalters oder Stellvertreterin des Güterverwalters der Güterverwalterin oder der Güterverwalterin Suppléant de l'administrateur ou de l'ad- Suppléante de l'administrateur ou de ministratrice aux marchandises l'administratrice aux marchandises Sostituto dell'amministratore o dell'am- Sostituta dell'amministratore o dell'amministratrice delle merci ministratrice delle merci Stellvertreter des Hauptabteilungschefs Stellvertreterin des Hauptabteilungs- oder der Hauptabteilungschefin chefs oder der Hauptabteilungschefin Suppléant du chef ou de la chef de divi- Suppléante du chef ou de la chef de dision principale vision principale

Sostituto del o della capodivisione prin- Sostituta del o della capodivisione principale cipale Stellvertreter des Postenchefs oder der Stellvertreterin des Postenchefs oder der Postenchefin Postenchefin Suppléant du chef ou de la chef de poste Suppléante du chef ou de la chef de poste Sostituto del o della capoposto Sostituta del o della capoposto Stellvertreter des Rangierbahnhofvor- Stellvertreterin des Rangierbahnhofvorstandes oder der Rangierbahnhofvorste- standes oder der Rangierbahnhofvorsteherin herin Suppléant du chef ou de la chef de gare Suppléante du chef ou de la chef de de triage gare de triage Sostituto del o della capo di stazione di Sostituta del o della capo di stazione di smistamento smistamento Stellvertreter des Stationsvorstandes Stellvertreterin des Stationsvorstandes oder der Stationsvorsteherin oder der Stationsvorsteherin Suppléant du chef ou de la chef de Sta- Suppléante du chef ou de la chef de Station tion Sostituto del o della capostazione Sostituta del o della capostazione

Stellvertreter des Vorstandes oder der Stellvertreterin des Vorstandes oder der Vorsteherin einer Hauptwerkstätte Vorsteherin einer Hauptwerkstätte Suppléant du chef ou de la chef d'un Suppléante du chef ou de la chef d'un atelier principal atelier principal Sostituto del o della capo di un'officina Sostituta del o della capo di un'officina principale principale Stellvertreter des Zollinspektors oder Stellvertreterin des Zollinspektors oder der Zollinspektorin der Zollinspektorin Suppléant de l'inspecteur ou de l'inspec- Suppléante de l'inspecteur ou de l'intrice de douane spectrice de douane Sostituto dell'ispettore o dell'ispettrice Sostituta dell'ispettore o dell'ispettrice doganale doganale Stellvertreter des Kraftwerkmeisters Stellvertreterin des Kraftwerkmeisters oder der Kraftwerkmeisterin oder der Kraftwerkmeisterin Suppléant du chef ou de la chef d'usine Suppléante du chef ou de la chef d'usine Sostituto del o della capocentrale Sostituta del o della capocentrale Stellvertreter des Vermessungsdirektors Stellvertreterin des Vermessungsdirek- oder der Vermessungsdirektorin tors oder der Vermessungsdirektorin Suppléant du directeur ou de la direc- Suppléante du directeur ou de la directrice des mensurations cadastrales trice des mensurations cadastrales Sostituto del direttore o della direttrice Sostituta del direttore o della direttrice delle misurazioni catastali delle misurazioni catastali Stellwerkbeamter Stellwerkbeamtin Aiguilleur de pavillon Aiguilleuse de pavillon Guardiano agli apparecchi centrali Guardiana agli apparecchi centrali Steuerexperte Steuerexpertin Expert fiscal Experte fiscale Perito fiscale Perita fiscale Subalternoffizier Officier subalterne Ufficiale subalterno Substitut des Bundesanwalts oder der Substitutin des Bundesanwalts oder der Bundesanwältin und Chef des Rechts- Bundesanwältin und Chefin des Rechtsdienstes dienstes Substitut du procureur général ou de la Substitut du procureur général ou de la procureure générale et chef du service procureure générale et chef du service juridique juridique Sostituto del procuratore o della procu- Sostituta del procuratore o della procuratrice generale e capo del servizio giuri- ratrice generale e capo del servizio giuridico dico Techniker Technikerin Technicien Technicienne Tecnico Tecnico Techniker TS Technikerin TS Technicien ET Technicienne ET Tecnico ST Tecnico ST

Technischer Anlagechef Technische Anlagechefin Chef d'installation technique Chef d'installation technique Capoimpianto tecnico Capoimpianto tecnica Technischer Assistent Technische Assistentin Assistant technique Assistante technique Assistente tecnico Assistente tecnica Technischer Beamter Technische Beamtin Fonctionnaire technique Fonctionnaire technique Funzionario tecnico Funzionarla tecnica

Technischer Bürochef Technische Bürochefin Chef de bureau technique Chef de bureau technique Capoufficio tecnico Capoufficio tecnica Technischer Chefoperateur Technische Chefoperatrice Chef opérateur technique Chef opératrice technique Capo operatore tecnico Capo opératrice tecnica Technischer Dienstchef Technische Dienstchefin Chef de service technique Chef de service technique Caposervizio tecnico Caposervizio tecnica Technischer Inspektor Technische Inspektorin Inspecteur technique Inspectrice technique Ispettore tecnico Ispettrice tecnica Technischer Mitarbeiter Technische Mitarbeiterin Collaborateur technique Collaboratrice technique Collaboratore tecnico Collaboratrice tecnica Technischer Operateur Technische Opératrice Opérateur technique Opératrice technique Operatore tecnico Opératrice tecnica Teleoperateur Teleoperatrice Téléopérateur Téléopératrice Teleoperatore Teleoperatrice Übersetzer Übersetzerin Traducteur Traductrice Traduttore Traduttrice Unterabschnittchef Unterabschnittchefin Chef de sous-secteur Chef de sous-secteur Caposottosettore Caposottosettore Untersuchungsbeamter Untersuchungsbeamtin Prepose aux instructions pénales Préposée aux instructions pénales Preposto alle inchieste penali Preposta alle inchieste penali Verkaufsassistent Verkaufsassistentin Assistant de vente Assistante de vente Assistente di vendita Assistente di vendita Vermessungsdirektor Vermessungsdirektorin Directeur des mensurations cadastrales Directrice des mensurations cadastrales Direttore delle misurazioni catastali Direttrice delle misurazioni catastali Verwalter Verwalterin Intendant, administrateur Intendante, administratrice Amministratore Amministratrice Verwaltungsangestellter Verwaltungsangestellte Employé d'administration Employée d'administration Impiegato amministrativo Impiegata amministrativa Verwaltungsbeamter Verwaltungsbeamtin Fonctionnaire d'administration Fonctionnaire d'administration Funzionario amministrativo Funzionaria amministrativa Verwaltungsbeamter EDV Verwaltungsbeamtin EDV Fonctionnaire d'administration TED Fonctionnaire d'administration TED Funzionario amministrativo EED Funzionaria amministrativa EED Verwaltungssekretär Verwaltungssekretärin Secrétaire d'administration Secrétaire d'administration Segretario amministrativo Segretaria amministrativa

Visiteur Visiteurin Visiteur Visiteuse Verificatore Vérificatrice Visiteur-Anwärter Visiteur-Anwärterin Aspirant visiteur Aspirante visiteuse Aspirante verificatore Aspirante vérificatrice Vizedirektor Vizedirektorin Sous-directeur Sous-directrice Vicedirettore Vicedirettrice Vizekanzler Vizekanzlerin Vice-chancelier Vice-chancelière Vicecancelliere Vicecancelliere Vizekonsul Vizekonsulin Vice-consul Vice-consule Viceconsole Viceconsole Volkswirtschaftlicher Beamter Volkswirtschaftliche Beamtin Economiste Economiste Economista Economista Vorarbeiter des Bahndienstes Vorarbeiterin des Bahndienstes Chef cantonnier Chef cantonnière Caposquadra della linea Caposquadra della linea Vorsitzender eines Beschwerdedienstes Vorsitzende eines Beschwerdedienstes Président d'une section des recours Présidente d'une section des recours Presidente di una sezione dei ricorsi Presidente di una sezione dei ricorsi Vorstand einer Hauptwerkstätte Vorsteherin einer Hauptwerkstätte Chef d'un atelier principal Chef d'un atelier principal Capo di un'officina principale Capo di un'officina principale Waffenkontrolleur Waffenkontrolleurin Contrôleur d'armes Contrôleuse d'armes Controllore d'armi Controllore d'armi Wagenführer Wagenführerin Conducteur d'automobiles Conductrice d'automobiles Conducente di autoveicoli Conducente di autoveicoli Wagenführer Postautodienst Wagenführerin Postautodienst Conducteur d'automobiles au service Conductrice d'automobiles au service des cars postaux des cars postaux Conducente del servizio degli auto- Conducente del servizio degli autopostali postali Wagenführer-Mechaniker Postauto- Wagenführer-Mechanikerin Postautodienst dienst Conducteur d'automobiles-mécanicien Conductrice d'automobiles-mécaniau service des cars postaux cienne au service des cars postaux Conducente meccanico del servizio Conducente meccanico del servizio degli autopostali degli autopostali Wagenkontrollbeamter Wagenkontrollbeamtin Contrôleur du matériel roulant Contrôleuse du matériel roulant Funzionario del controllo dei veicoli Funzionaria del controllo dei veicoli Weibel Weibelin Huissier Huissière Usciere Usciera Werkführer Werkführerin Contremaître Contremaîtresse Caporiparto Caporiparto

Werkleiter Werkleiterin Chef d'atelier Chef d'atelier Capoofficina Capoofficina Werkstätteangestellter Werkstätteangestellte Employé d'atelier Employée d'atelier Impiegato d'officina Impiegata d'officina Wissenschaftlicher Adjunkt Wissenschaftliche Adjunktin Adjoint scientifique Adjointe scientifique Aggiunto scientifico Aggiunto scientifica Wissenschaftlicher Assistent Wissenschaftliche Assistentin Assistant scientifique Assistante scientifique Assistente scientifico Assistente scientifica Wissenschaftlicher Beamter Wissenschaftliche Beamtin Fonctionnaire scientifique Fonctionnaire scientifique Funzionario scientifico Funzionaria scientifica Wissenschaftlicher Berater Wissenschaftliche Beraterin Conseiller scientifique Conseillère scientifique Consigliere scientifico Consigliera scientifica Zeichner Zeichnerin Dessinateur Dessinatrice Disegnatore Disegnatrice Zeichner-Kopist Zeichnerin-Kopistin Dessinateur-copiste Dessinatrice-copiste Disegnatore copista Disegnatrice copista Zeichnerchef Zeichnerchefin Chef dessinateur Chef dessinatrice Capo disegnatore Capo disegnatrice Zentralenoperateur Zentralenoperatrice Opérateur de centrale Opératrice de centrale Operatore di centrale Opératrice di centrale Zeugwart Zeugwartin Garde-arsenal Garde-arsenal Custode d'arsenale Custode d'arsenale Zollbeamter Zollbeamtin Fonctionnaire de douane Fonctionnaire de douane Funzionario doganale Funzionaria doganale Zolldeklarant Zolldeklarantin Déclarant en douane Déclarante en douane Dichiarante in dogana Dichiarante in dogana Zolleinnehmer Zolleinnehmerin Receveur de douane Receveuse de douane Ricevitore doganale Ricevitrice doganale Zollexperte Zollexpertin Expert de douane Experte de douane Perito doganale Perita doganale Zollinspektor Zollinspektorin Inspecteur de douane Inspectrice de douane Ispettore doganale Ispettrice doganale Zolltechniker Zolltechnikerin Technicien de douane Technicienne de douane Tecnico doganale Tecnico doganale

Zugdienstmitarbeiter Zugdienstmitarbeiterin Collaborateur du service des trains Collaboratrice du service des trains Collaboratore del servizio dei treni Collaboratrice del servizio dei treni Zugführer Zugführerin Chef de train Chef de train Capotreno Capotreno Zuggehilfe Zuggehilfin Convoyeur. Convoyeuse Aiutante scortatreno Aiutante scortatreno Zustellbeamter Zustellbeamtin Fonctionnaire de distribution Fonctionnaire de distribution Funzionario di distribuzione Funzionaria di distribuzione Zweiter Botschaftssekretär Zweite Botschaftssekretärin Deuxième secrétaire d'ambassade Deuxième secrétaire d'ambassade Secondo segretario di ambasciata Seconda segretaria di ambasciata

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft über die Änderung des Beamtengesetzes und über die Genehmigung des Ämterverzeichnisses (Besoldungsmassnahmen 1991) vom 2. Mai 1990

In Bundesblatt Dans Feuille fédérale In Foglio federale

Jahr 1990 Année Anno

Band 2 Volume Volume

Heft 28 Cahier Numero

Geschäftsnummer 90.031 Numéro d'affaire Numero dell'oggetto

Datum 17.07.1990 Date Data

Seite 1425-1482 Pagina

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