BBl 1990 II 697

Botschaft über die Rechnungen und den Geschäftsbericht der Schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1989 vom 25. April 1990

#ST# 90.029

Botschaft über die Rechnungen und den Geschäftsbericht der Schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1989

vom 25. April 1990

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen eine Botschaft und den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Rechnungen und den Geschäftsbericht der Schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1989 mit dem Antrag auf Genehmigung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

25. April 1990 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Koller Der Bundeskanzler: Buser

Uebersicht

1989 erwirtschafteten die SBB einen Infrastrukturbeitrag von 102 Millionen Franken und erzielten darüber hinaus einen Ertragsüberschuss von 70 Millionen Franken; gleichzeitig belasten sie den Bund mit 1465 Millionen Franken, das sind 19 Millionen Franken weniger als veranschlagt.

Die SBB haben damit die gesetzten Ziele übertroffen. Diese lauteten, einen Beitrag von 25 Millionen Franken an die Infrastrukturaufwendungen zu leisten und ihre Rechnung auszugleichen.

Gemessen an den Vorgaben haben die SBB ihren unternehmerischen Auftrag erfüllt. Verschiedene Produktivitätskennziffern bestätigen, dass der vereinbarte Infrastrukturbeitrag die SBB tatsächlich zur Ausschöpfung ihres unternehmerischen Leistungspotentials gezwungen hat. Die wachsende Belastung des Bundes verlangt aber, dass die SBB den Weg der Ertragsverbesserung weiter zu verfolgen haben.

Im übrigen sind folgende Ergebnisse der Rechnungen 1989 im Vergleich mit jenen von 1988 besonders hervorzuheben:

Im Reiseverkehr stieg die Anzahl beförderter Personen geringfügig um 0,2 Prozent auf 259,7 Millionen Reisende, der Verkehrsertrag erhöhte sich um 6,6 Prozent auf 1370,1 Millionen Franken. Der Güterverkehr verzeichnete stärkere Wachstumsraten. Die beförderte Menge und die Erträge erhöhten sich um 5,4 Prozent auf 50,8 Millionen Tonnen und 1243,3 Millionen Franken. Der Personalaufwand nahm um 5,0 Prozent zu auf 2776,8 Millionen Franken. Für Investitionen wendeten die SBB brutto 1630,6 Millionen Franken auf, 8,1 Prozent mehr als 1988.

Botschaft

l Allgemeiner Teil

Der Verwaltungsrat der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) hat dem Bundesrat am 30. März 1990 die Rechnungen und den Geschäftsbericht für das Jahr 1989 eingereicht.

11 Ueberblick über die wichtigsten Ergebnisse

Die wichtigsten Rechnungsergebnisse präsentieren sich wie folgt:

Produktion und Verkehrsleiatunqen

Tabelle 1: Wichtige Kennziffern zu Produktion und Verkehrsleistungen

Produktion und Rechnung Voran- Rechnung Differenz zu Verkehrsleistungen schlag Rechnung Voranschlag 1968 1989 1989 1988 1989

in Millionen Einheiten in Prozent

Personenverkehr _- Zugkilometer 90,7 90,8 91,0 + 0 ,3 + 0, 2 beförderte Personen 259,3 258,0 259,7 + 0 ,1 + o,6

  • Personenkilometer 10804 10826 11034 + 2 ,1 + 1,9 Güterverkehr

  • Zugkilometer 26,8 25,8 27,4 + 2 ,2 + 6, 2

  • beförderte Tonnen 48,2 44,7 50,8 + 5 ,3 + 13, 6

  • Tonnenkilometer 7503 7022 8162 + 8 ,8 + 16, 2 Gesamtunternehmen Zugkilometer 118 117 119 + 0 ,8 + 1, 7

  • Personalbestand 37372 38058 37338 - 0 ,1 - 1, 9

  • Arbeitsstunden 65,8 67,0 65,7 - 0 ,2 - 1, 9

Erfolqsrechnunqen

a. Unternehmenserfolgsrechnung Die Ergebnisse der Unternehmenserfolgsrechnung Tabelle 2

Rechnung Voran- Rechnung Differenz zu schlag Rechnung Voranschlag 1988 1989 1989 1988 1989

in Millionen Franken in Prozent

Verkehrsertrag 3013,0 3048,6 3172,4 5,3 4,1

  • Personenverkehr 1285,8 1329,0 1370,1 6,6 3,1

  • Güterverkehr 1179,3 1160,6 1243,3 5,4 7,1

  • Abgeltung gemei nwirtschaftlicher Leistungen 547,9 559,0 559,0 2,0 - Nebenertrag 535,1 508,7 541,3 1,2 6,4 Eigenleistungen für Investionsrechnung 216,5 211,0 245,5 13,4 16,4 Leistungen für Lageraufträge 115,8 126,0 94,1 -18,7 25,3 Leistungen für die In fra strukturerfolgsrechnung 883,2 894,5 949,9 7,6 6,2 übriger Ertrag 34,5 31,6 42,1 22,0 33,2

Total Ertrag 4798,1 4820,4 5045,3 5,2 4,7

Personalaufwand 2644,9 2812,2 2776,8 5,0 1,3 Sachaufwand 1058,3 1080,4 1062,7 0,4 1,6 Abschreibungen 541,3 539,1 568,9 5,1 5,5 Zinsen 255,5 281,8 336,5 31,7 19,4 Grossunterhalt aus Investitionsaufträgen 96,1 75,0 113,1 17,7 50,8 Infrastrukturbeitrag 135,0 25,2 102,0 -24,4 304,8 übriger Aufwand 24,8 6,7 15,3 -38,3 128,4

Total Aufwand 4755,9 4820,4 4975,3 4,6 3,2

Ertragsüberschuss 42,2 70,0 Fehlbetrag

b. Infrastrukturerfolgsrechnung

Die Ergebnisse der Infrastrukturerfolgsrechnung Tabelle 3

Rechnung Voran- Rechnung Differenz zu schlag Rechnung Voranschlag 1988 1989 1989 1988 1989

in Millionen Franken in Prozent

Abschreibungen 260,4 266,5 281,2 8,0 5,5 Zinsen 151,0 163,0 197,5 30,8 21,2 ordentlicher Unterhalt 389,7 395,0 394,8 Grossunterhalt aus Investitionsaufträgen 82,1 70,0 76,4

Total Aufwand 883,2 894,5 949,9 7,6 6,2

Infrastrukturbeitrag SBB 135,0 25,2 . 102,0 -24,4 304,8 Infrastrukturleistung Bund (Saldo) 748,2 869,3 847,9 13,3 - 2,5

Total Ertrag 883,2 894,5 949,9 7,6 6,2

Investitionsrechnuno

Die Ergebnisse der Investitionsrechnung Tabelle 4

Rechnung Voran- Rechnung Differenz zu schlag Rechnung Voranschlag 1988 1989 1989 1988 1989

in Millionen Franken in Prozent

Bruttoinvestitionen 1509,0 1615,6 1630,6 8,1 0,9 Beiträge Dritter 189,2 156,0 122,1 -35,5 -21,7 Nettoinvestitionen zulasten der SBB 1319,8 1459, 6. , 1508,5 14,3 3,4 davon BAHN 2000 52,0 43, O2' 92,9 78,7 116,0 (brutto)1'

*| Inkl. von BAHN 2000 ausgelöste ordentliche Investitionen. ' Ohne Fahrzeuge.

12 Zusammenfassende Beurteilung der wichtigsten Ergebnisse

Ziele verwirklicht

Mit der Botschaft zum Voranschlag 1989 der SBB haben Bundesrat und Eidgenössische Räte den SBB folgende Ziele gesetzt:

a. Die SBB haben den Rechnungsausgleich zu erzielen, bei b. einer zum voraus festgelegten Abgeltung für gemeinwirtschaftliche Leistungen von 559 Millionen Franken und c. der Ausrichtung eines Beitrags zur Deckung der Infrastrukturaufwendungen von 25 Millionen Franken.

Daraus ergab sich eine Belastung des Bundes von 1483 Millionen Franken. Diese umfasst:

  • 869 Millionen Franken für die von den SBB nicht gedeckten Infrastrukturaufwendungen und

  • 559 Millionen Franken für die Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen gemäss Leistungsauftrag 1987

- sowie weitere 55 Millionen Franken für Tariferleichterungen gemäss besonderem Bundesbeschluss (BEI 1986 III 413).

Das Rechnungsergebnis 1989 zeigt, dass die SBB die gesetzten Ziele erfüllt haben:

Zielerfüllung in der Rechnung 1989 Darstellung l

Rechnung 1989 Betrieb Die SBB erwirtschafteten anstelle von 25 Millionen Franken Aufwand Ertrao einen "Ueberschuss" von 172 davon Millionen Franken. Die Abgel- AbQtftunQ OWL 000 tung beträgt vereinbarungsgemäss 559 Millionen Franken. Uvbcnoht**: - infr«.tMltrig 102 •t - zueurwtffi 6B8 70 Sie sind somit in der Lage, an- Infrastruktur stelle von 25 Millionen Franken AufvMDd Ertrea 102 Millionen Franken an die tntfa»truvn*rb«ltr«g 102 Deckung der Infrastrukturaufwendungen zu leisten und können trotzdem noch 70 Millionen Franken den Reserven zuführen.

Darstellung l entspricht nicht der buchhalterisch richtigen Form. Sie ersetzt nicht die eigentliche Unternehmenserfolgsrechung der SBB. Sie setzt sich vielmehr zum Ziel, die wichtigsten politisch bedeutsamen Wirkungen herauszuarbeiten. Einzelne Positionen finden sich darum in der Unternehmenserfolgsrechnung der SBB nicht. Die buchhalterisch richtige, von der externen Kontrollstelle der SBB anerkannte Version findet sich mit dem entsprechenden Kommentar im Anhang.

Höhere Belastung des Bundes

Das Verkehrsaufkommen der SBB war höher als budgetiert. Darum ist auch der Aufwand zwangsläufig gestiegen. Deshalb interessiert neben den reinen Zielen auch die Frage, wie sich die Belastung des Bundes entwickelt hat.

Belastung des Bundes durch die SBB Darstellung 2

Rechnug 1989 Zahlungen BundesmdieSBB«• 8B8 Betrieb BundeaMaiunoan B«imtunOdeaBundu WM MMMt DM. Aufwind Ertrma H 87 *a

LMMTMhMk - Mtnbttvm Wtt -wawwMiSttn i i Infrastruktur | A^fvntn] Ertrma ! InftMtrukttrMttuna tuid MO •48 - ai MTMtrukfWr« «B (achto tnrriMrdnu'EurMnd ^. IMr«tnilRurb«ir« OBD

Darstellung 2 zeigt, dass die Rechnung der SBB den Bundeshaushalt zwar wiederum stärker belastet, allerdings mit 19 Millionen Franken weniger als vorgesehen.

Dieses Rechnungsergebnis ist das Resultat von Diskussionen mit der Aufsichtsbehörde. Vorgesehen war ein minimaler Infrastrukturbeitrag von 25 Millionen Franken. Dieser hätte zu einem Ueberschuss von 147 Millionen Franken zugunsten der SBB geführt und gleichzeitig beim Bund einen Nachtragskredit im Ausmass der Ueberschreitung des Infrastrukturaufwandes nötig gemacht. Dies hätte die Belastung des Bundes stark erhöht.

13 Die Beurteilung der Rechnungsergebnisse im einzelnen

131 Der Anteil der SBB am Infrastrukturaufwand

(Infrastrukturbeitrag) als Massstab der unternehmerischen Leistungsfähigkeit

131.1 Beurteilung der Erreichung der Zielvorgaben durch die SBB

Unternehmerische Leistung der SBB

Der Infrastrukturbeitrag ist das Hauptelement für die Beurteilung der unternehmerischen Leistungsfähigkeit der SBB. Gemass Rechnung 1989 leisten die SBB einen Beitrag von 102 Millionen Franken. Das

sind 77 Millionen Franken mehr als vereinbart. Darüber hinaus haben sie einen Ertragsüberschuss von 70 Millionen Franken erwirtschaftet.

Der Infrastrukturbeitrag wird mit dem Voranschlag festgelegt. Diesem liegen im Personalbereich bezüglich der Massnahmen, die in Bundeskompetenz liegen (insbes. Teuerung) jeweils nur provisorische Vorgaben zugrunde. Sofern der Bundesrat für das Bundesbudget höhere definitive Vorgaben beschliesst, können die SBB nach Artikel 34 der SBB-Verordnung vom 29. Juni 1988 (SR 742.3111 eine Neufestlegung des Infrastrukturbeitrages beantragen.

Die SBB haben darauf verzichtet: Diese Mehrkosten betragen zwar insgesamt 20 Millionen Franken. Hiezu kann noch die Rückstellung für nicht bezogene Ruhe- und Ausgleichstage von 4,5 Millionen Franken hinzugerechnet werden.

Beides übersteigt jedoch den Minderaufwand von 35 Millionen Franken nicht, der entstand, weil die SBB das benötigte Personal nicht oder später als vorgesehen rekrutieren konnten.

Die Differenz fällt somit zugunsten der SBB aus, so dass der Infrastrukturbeitrag sogar erhöht werden konnte.

Trotz dieser Erhöhung erzielten die SBB einen Ertragsüberschuss von 70 Millionen Franken.

Die Ertraqskraft der SBB

Neben der unternehmerischen Leistung spielt auch die Ertragskraft bei der Beurteilung des Rechnungsergebnisses eine wichtige Rolle. Sie bestimmt die Höhe der Belastung des Bundes durch die SBB.

Nach der Philosophie des Leistungsauftrages ist die Ertragskraft weniger Ausdruck der unternehmerischen Leistungsfähigkeit als das Spiegelbild der Rahmenbedingungen, mit denen sich die SBB auseinanderzusetzen haben.

Die wichtigsten Kennzahlen der Ertragskraft ergeben im Vergleich zu den Vorjahren folgendes Bild:

Die Entwicklung der Ertragskraft der SBB Darstellung 3

Aufwanddeckung der SBB Unternehmenserfolgsrechnung

In 1000 Fr. In« •M »4.7 «4«

—Jter : ao • l — •1"

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Trotz den erreichten unternehmerischen zielen sind die beiden wichtigsten Kennziffern, nämlich die Deckungsgrade

  • des Gesamtaufwandes (Ertrag ohne Leistungen für die Infrastruktur im Verhältnis zum Aufwand ohne Infrastrukturbeitrag) von 84,7 auf 84,0 Prozent und

  • des Infrastrukturaufwandes von 15,3 auf 10,5 Prozent nochmals gefallen.

Immerhin hat sich die Ertragskraft der SBB gegenwärtig etwas stabilisiert. Es wird sich aber zeigen, ob dies hauptsächlich auf die günstige Konjunktur zurückzuführen ist. Auf jeden Fall bestätigt sich, wie wichtig die konsequente Durchsetzung von Rationalisierungsmassnahmen im Sinne des Massnahmenpaketes 1990-1994 nach wie vor ist.

131.2 Nähere Ueberprüfung der Leistungsfähigkeit der SBB

Die reine Zielerreichung genügt letztlich nicht, um die unternehmerische Leistungsfähigkeit der SBB vollständig zu würdigen. Es besteht immer die Gefahr, dass Ziele zu wenig anspruchsvoll gesteckt werden.

Die Leistungsstärke der SBB lässt sich beurteilen anhand

  • von Kennziffern zur Produktivität und Auslastung,

  • von Ueberlegungen zur Ertragslage im Personen- und Güterverkehr,

  • des Vergleichs der Rechnungs- mit den Budgetwerten und

  • der Investitionstätigkeit.

1. Die Produktivitätskennziffern belegen, dass die SBB ihr unternehmerisches Leistungspotential verbessert haben.

Kennziffern der SBB Darstellung 4

Leistungskennziffern der SBB (ennzlffarn

'l* £244 0.T 0.278 0.292

19 36 1987 1988 1989

—— Betrlebcprodukt. —'—Verkehreprodukt. -•*•• AuelMtung 1

a) Die Betriebsproduktivität zeigt, welches Produktionsvolumen mit dem bestehenden Personal bewältigt wurde. Der Vergleich dieser Kennziffer mit den Vorjahren zeigt nochmals eine leichte Steigerung der Produktivität. Die SBB verlangten von ihren Mitarbeitern einen grösseren und rationelleren Arbeitseinsatz .

b) Die Verkehrsproduktivität vergleicht den Personaleinsatz mit den nachgefragten Verkehrsleistungen (pkm+tkm/Arbeitsstunden):

Die Nachfrage nach Verkehrsleistungen der SBB ist stärker gewachsen als der Personaleinsatz. Der vom Personal verlangte zusätzliche Arbeitseinsatz ist sinnvoll: er diente der Bewältigung einer effektiven Mehrnachfrage.

c) Die Verhältniszahl Summe der Personen- und Tonnenkilometer dividiert durch Zugkilometer beantwortet die Frage, ob das Angebot im Vergleich zum Vorjahr besser ausgelastet werden konnte.

Die Auslastung hat sich leicht verbessert. Der Markt beginnt offenbar die Mehrleistungen des Fahrplans 1987/89 zu honorieren. Allerdings ist das Wachstum der Auslastung verglichen mit der Angebotsausdehnung gering.

2 Auch wenn Produktivität und Auslastung bezüglich der von den

SBB beeinflussbaren Leistungselemente aussagekräftiger sind, schliessen wir eine Beurteilung von Kennziffern zur Ertragslage in den beiden Hauptbereichen an. Diese hat jedoch nicht die gleiche zentrale Bedeutung wie in der Privatwirtschaft, da die SBB eine zum voraus festgelegte Abgeltung erhalten und ihnen beim Personalaufwand die Hände weitgehend gebunden sind.

Die errechneten Ertragskennziffern sind in den Tabellen 5/6 der Ziffern 133.1 und 133.2 aufgeführt.

Insgesamt verbesserten die SBB ihre Ertragskraft. Während im Personenverkehr die Erträge pro beförderte Person bzw. pro Verkehrsleistung stiegen, konnte der Preiszerfall im Güterverkehr erstmals aufgehalten werden.

3 Aufwand und Ertrag übersteigen den Voranschlag: der Aufwand um

3,2 Prozent, der Ertrag um 4,7 Prozent. Dies ist vertretbar.

Die richtige Beurteilung der Erträge ist das schwierigste Problem bei der Festlegung des Infrastrukturbeitrages. Die SBB übertrafen die veranschlagten Werte um 3,1 Prozent im Personenverkehr, um 7,1 Prozent im Güterverkehr und um 6,4 Prozent beim Nebenertrag.

Dies deutet auf eine eher vorsichtige Schätzung im Güterverkehr wie beim Nebenertrag hin; die bezügliche Zielsetzung fiel eindeutig zugunsten der SBB aus. Damit rechtfertigt sich auch die Erhöhung des Infrastrukturbeitrags von den vereinbarten 25 Millionen Franken auf 102 Millionen Franken.

Im Rahmen der laufenden Bewertung des Budgetprozesses ist hier von der Aufsichtsbehörde in den nächsten Voranschlägen korrigierend einzugreifen.

Aufwandseitig sind der Personalaufwand und Grossunterhalt sowie die Zinsen zu erwähnen.

Der Grossunterhalt übertrifft den Voranschlag um 38 Millionen Franken oder 50,8 Prozent wesentlich. Grund für die Ueberschreitung sind Sofortabschreibungen für EDV-Software. Sie belasten die Betriebsrechnung und fallen daher in die Eigenverantwortung der SBB. Positiv zu vermerken ist, dass die SBB die letztjährig festgestellte Ueberschreitung des Grossunterhalts der Infrastruktur vermeiden konnte. Das gilt auch für den ordentlichen Infrastrukturunterhalt.

Die Aufwandsteigerung bei den Zinsen (Veränderung gegenüber dem Voranschlag 54,7 Mio. Fr. bzw. 19,4 %) war nicht absehbar. Neben der allgemeinen Zinserhöhung hatten die SBB gemäss BVG die Mittel der Personal- und Hilfskasse höher zu verzinsen. Die Zinsbelastung der SBB wird künftig weiter steigen. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, dass die SBB als Unternehmen für die von ihr verursachten Kapitalkosten einzustehen haben.

Der Personalaufwand liegt an sich mit 35,4 Millionen Franken 1,3 Prozent unter dem Voranschlag. Das liegt im Unsicherheitsbereich dieser grössten Aufwandkategorie.

Verschiedene gegenläufige Wirkungen haben hiezu beigetragen: Die SBB haben dem budgetierten Personalaufwand wiederum den rekrutierbaren - und nicht den an sich notwendigen - Personalbestand zugrunde gelegt. Die SBB unterschritten allerdings auch diesen Bestand. Die dadurch freigesetzten Budgetmittel wurden aber teilweise aufgezehrt durch Massnahmen, welche im Voranschlag nicht vorgesehen waren. Wir verweisen dazu auf den Geschäftsbericht der SBB (Kapitel finanzielle Ergebnisse, Personalaufwand) .

Die früher festgestellten Budgetreserven im Personalbereich sind damit im Rahmen des Möglichen ausgeschöpft.

Zulasten des übrigen Aufwandes erhöhten die SBB im Berichtsjahr die Rückstellung von 18 Millionen Franken für nicht bezogene Ruhe- und Ausgleichstage um 4,5 auf 22,5 Millionen Franken. Damit können sie den absehbaren finanziellen Problemen des Personalunterbestandes vorbeugen.

4 Mit der Verabschiedung der SBB-Verordnung vom 29. Juni 1988 hat

der Bundesrat ein Instrument geschaffen, um die Weiterentwicklung der Leistungsfähigkeit der SBB gezielt untersuchen und kontrollieren zu können.

Hauptelement der Kontrolle sind die Steuerungsmechanismen im Investitionsbereich. Hier sind die Instrumente weitgehend erarbeitet. Im Vordergrund steht die Steuerung der Investitionen durch die Begrenzung der verfügbaren Volumen.

In Ergänzung dazu hat der Bundesrat gestützt auf die Kompetenzen der Verordnung die SBB zur Ausarbeitung des Massnahmenpakets 1990-1994 veranlasst. Erste Ergebnisse liegen vor:

Das inzwischen erarbeitete Konzept "Präsenz in der Fläche" sieht im Personenverkehr vor, die personelle Präsenz auf umsatzstarke Dienststellen zu beschränken und daher die Besetzung, nicht aber die Bedienung, auf über 200 weiteren Stationen aufzuheben. Im Interesse einer grossflächigen Abdeckung eines Marktgebietes sollen allerdings einige Stationen trotz betriebswirtschaftlich ungünstigen Aussichten als "kommerzielle Stützpunkte" einer Region auch in Zukunft mit Personal besetzt bleiben. Es gilt, das Konzept nun innerhalb nützlicher Frist zu realisieren. Das Vorgehen bedarf hiezu allerdings einer offenen Information gegenüber den Betroffenen. Die SBB müssen verschiedene valable Alternativen über die Weiterführung der Station in Zusammenarbeit mit den Betroffenen untersuchen. Denkbar wäre, dass die lokale Poststelle oder ein durch die Gemeinde entlöhnter "Stationshalter" gewisse Aufgaben im Bahnbereich übernimmt.

Im Güterverkehr sind durch den Einsatz des Abroll-Container- Transport Systems (ACTS), welches den Umlad von Containern stark vereinfacht, zusätzliche Rationalisierungen möglich.

5 Fazit

Die Produktivitätskennziffern bescheinigen den SBB ein hohes Leistungsniveau. Die Frage der Auslastung ist vermehrt zu beachten .

Insgesamt haben die von Bundesrat und Parlament vorgegebenen Ziele den SBB unternehmerische Anstrengungen abverlangt. Insofern haben die SBB ihren unternehmerischen Auftrag erfüllt. Dem günstigen Betriebsergebnis steht aber wiederum ein Mehrbedarf an Bundesleistungen gegenüber. Diese nahmen aber im Vergleich zu den Vorjahren weniger stark zu. Um diese Anzeichen einer Verbesserung zu stabilisieren, ist der mit dem Massnahmenpaket 1990-1994 vorgezeichnete Weg der Rationalisierung und Ertragsoptimierung mit aller Konsequenz weiterzuverfolgen.

132 Beurteilung der Abgeltungsbereiche

Mit der Bestellung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen besitzt der Bund eine weitere Einflussmöglichkeit auf die Gestaltung einzelner Leistungsbereiche der SBB.

132.1 Die Abgeltungsbereiche des Leistungsauftrages 1987

Nach dem Leistungsauftrag 1987 fallen der regionale Personenverkehr und der Huckepackverkehr unter die gemeinwirtschaftlichen Leistungen. Der Bund bestellt sie. Er gilt die ungedeckten Betriebskosten im laufenden Jahr ab, beim Huckepackverkehr auch die anteiligen Infrastrukturkosten.

Die Abgeltung wird zum voraus verbindlich festgelegt. Somit beeinflusst der Bund diese beiden Leistungsbereiche in erster Linie während der Budgetierungsphase.

Regionaler Personenverkehr

1989 fand ein Fahrplanwechsel statt. Das bestehende Angebot wurde durch Schliessung verschiedener Taktlücken abgerundet. Die vom Bund bestellten Leistungen stiegen im Berichtsjahr um 2400 km pro Tag an. Infolge Unterdeckung der Betriebsmehrkosten erfolgte eine Erhöhung der Abgeltung um 9 Millionen Franken (+ 1,75 %). Der Anstieg ist gering und blieb wie im Vorjahr deutlich hinter den Personal- und Sachaufwendungen zurück. Die Tariferhöhung und Rationalisierungsmassnahmen, besonders im Rangierbereich, zeigten für diese relative Verbesserung verantwortlich.

Huckepackverkehr - Kombinierter Verkehr Schiene/Strasse

Einem weit verbreiteten Missverständnis entgegenwirkend, sei an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass neben der rollenden Landstrasse (nur rund ein Drittel) insbesondere der unbegleitete kombinierte Verkehr mit Sattelaufliegern oder Wechselaufbauten unter den "Huckepackverkehr" fällt.

Hier hat sich die Mengenkonjunktur fortgesetzt. Diese Entwicklung belegt den Erfolg der vom Bundesrat verfolgten Expansionsstrategie und zeigt die Berechtigung der Beschlüsse zugunsten einer Uebergangslösung in Form des Huckepackkorridors.

Gegenüber dem Vorjahr konnte 1989 nun auch die Ertragsentwicklung (+ 26,0 %) befriedigen. Die grosse Nachfrage rechtfertigte die bereits in der Botschaft zum Voranschlag 1990 der SBB festgehaltene Halbierung ( ab 1. Juli 1989) bzw. Streichung (ab 1. Jan. 1990) des sogenannten "Gotthard-Sonderrabatts" von 50 Franken pro Sendung. Es ist davon auszugehen, dass sich dadurch das Ergebnis im Huckepackverkehr verbessern wird.

Die Zunahme der Abgeltung im Huckepackverkehr um 2 Millionen Franken ist hauptsächlich auf ein 1989 vom Bund zusätzlich bestelltes Zugspaar zurückzuführen.

132.2 Abgeltung für Tarifmassnahmen des Bundes

Am 1. Oktober 1986 hat die Bundesversammlung TarifSenkungen zur Förderung des öffentlichen Verkehrs beschlossen (BEI 1986 III 413). Sie verpflichtete sich gleichzeitig, den Unternehmungen einen allfälligen Einnahmenausfall und die aus diesen Massnahmen erwachsenden Mehrkosten zu entschädigen.

Die entsprechenden Entschädigungssummen wurden für 1987 in einer Vorkalkulation ermittelt. Im Einvernehmen mit den beteiligten Unternehmen wurde beschlossen, die vereinbarten Beträge im Jahr 1988 mit einer Nachkalkulation zu überprüfen. Diese hat deutlich gezeigt, dass eine "objektive" Berechnung dieser Abgeltung nur innerhalb eines Ermessensspielraumes möglich ist. Unternehmerische Massnahmen überlagern die Wirkung der Tarifmassnahmen. Deshalb sind wir wie im Vorjahr übereingekommen, die SBB im Personenverkehr im Umfange des Jahres 1987 mit 41 Millionen Franken zu entschädigen. Im Güterverkehr kann auf die effektive Zahl abgestellt werden (16 Mio. Fr.).

Das Bundesamt für Verkehr hat eine Studie über die Wirksamkeit von Tarifmassnahmen in Auftrag gegeben. Deren Resultate werden derzeit ausgewertet. Sie bestätigt, dass die Tarifpolitik als Instrument für die Aenderung des Modal Splits sehr sorgfältig geprüft werden muss. Im übrigen werden wir aufgrund der endgültigen Auswertung der Ergebnisse zu gegebener Zeit einen Antrag zur weiteren Behandlung des Bundesbeschlusses von 1986 vorlegen.

133 Beurteilung der übrigen Unternehmensbereiche

Die Verantwortung für die verbleibenden Unternehmensbereiche liegt ausschliesslich bei den SBB. Der Bund kann und will hier nur Einfluss nehmen, sofern die globale Unternehmenszielsetzung nachhaltig betroffen ist.

133.1 Personenfernverkehr

Auslastungs- und Ertragskennziffern im Gesamtpersonenverkehr zeigen folgendes Bild:

Ertragskraft im Personenverkehr Tabelle 5

1986 1987 1988 1989 Veränderung in Prozent gegenüber

Ertragskennziffern Markterlös1) Reiseverkehr

  • je Personenfahrt Fr. 5,16 Fr. 4,792> Fr. 4,85 Fr. 5,16 + 6,4

  • je Personenkilometer Rp.12,65 Rp.11,562) Rp.11,63 Rp.12,14 + 4,4 Auslastung pkm : Zügkm 116,0 124,3 119,1 121,2 + 1,8

1) Erlös aus "Beförderung von Personen". ' Einbruch durch Tariferleichterungen des Bundes bedingt.

Die nachstehenden Ausführungen beziehen sich auf den gesamten Personenverkehr. Mit dem neuen Finanz- und Rechnungswesen wird es künftig aber möglich sein, den Personenfernverkehr getrennt vom regionalen Personenverkehr zu beurteilen.

Die Ertragskennziffern haben sich 1989 merklich verbessert. Die allgemeine Tariferhöhung vom 1. April 1989 hat hiezu schwergewichtig beigetragen. Dies zeigt die Tragbarkeit dieser Massnahme. Sie wird auch künftig ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Ertragskraft sein müssen. Neben der Anpassung des Tarifniveaus mindestens an die Teuerung ist insbesondere eine Preisdifferenzierung nach Angebotsqualität und Auslastung gefordert.

Bei einem erweiterten Angebot haben die Passagierzahlen indes auf dem Vorjahresniveau stagniert. Die in Personenkilometer je Zugkilometer gemessene Auslastung hat sich dagegen leicht verbessert.

Der Bundesrat begrüsst und schätzt die Marketinganstrengungen der SBB. Bei allen Innovationen der letzten Jahre ist nun aber eine Konsolidierung des bisherigen Angebotes mit dem Ziel einer besseren Auslastung vordringlich. Die Angebotspalette kann nicht einfach nur unter dem Hinweis auf BAHN 2000 ausgebaut werden. Es ist immer auch auf den Markt Rücksicht zu nehmen.

Der Bundesrat wird hiezu vermehrt Erfolgskontrollen anordnen. Als Pilotversuch sollen die SBB die Rentabilität der Hotelzüge nachweisen.

133.2 Güterverkehr

Einen Ueberblick über die Situation im Güterverkehr geben vergleichbare Kennziffern wie im Personenverkehr.

Ertragskraft im Güterverkehr Tabelle 6

1986 1987 1988 1989 Veränderung in Prozent gegenüber

Ertragskennziffern Markterlös1) Güterverkehr

  • je Tonne Fr. 26, 14 Fr. 25, 95 Fr. 24, 47 Fr. 24, 47 -,-

  • je Tonnenkilometer Rp.16,92 Rp.16,92 Rp.15,72 Rp.15,23 - 3,1 Auslastung

) Ohne Huckepack-Abgeltung.

Die weiterhin prosperierende Wirtschaft hat zu einem erfreulichen Transportmengenwachstura auf erstmals über 50 Millionen Tonnen geführt. Sowohl ertrags- als auch mengenmässig konnte im gesamten Bereich SBB Cargo ein gleichgewichtiges Wachstum erzielt werden (5,4 bzw. 5,3 %). Damit stabilisierten die SBB die Ertragslage. Zudem konnten sie die Auslastung stärker verbessern als im Personenverkehr .

Dies verstärkt die bereits geäusserte Vermutung des Bundesrates, dass die SBB auch im Güterverkehr vermehrt eine aktive Preispolitik betreiben können. Die inzwischen angepassten Tarife werden zeigen, wie gross der Spielraum hiefür ist.

Die verschiedenen Anstrengungen zur Förderung des kombinierten Verkehrs zahlen sich immer mehr aus. Vom gesamten Transitverkehr entfielen bereits 35 Prozent auf diese zukunftsweisende Transportart. Angesichts des wachsenden Transitverkehrs kommt der Uebergangslösung im kombinierten Verkehr grösste Bedeutung zu. Erste Kapazitätsengpässe zeichnen sich schon heute ab.

Das allgemein grösser gewordene Verkehrsaufkommen hat diese Engpässe verschärft. Die SBB haben sich zu überlegen, ob diese nicht teilweise zulasten des höchst unrentablen Regionalverkehrs behoben werden können. Es ist sicherlich prüfenswert, in Abhängigkeit zu den vorhandenen Kapazitäten Regionalzüge fallweise kurzfristig durch Busse zu ersetzen, um den Erfordernissen des Güterverkehrs gerecht zu werden. Diese Prioritätensetzung drängt sich um so mehr auf, als der Güterverkehr die bessere Kostendeckung mit sich bringt und einmal weggewiesene Güterkunden kaum mehr zu den SBB zurückf inden.

Um nicht nur bei guter Konjunktur positive Ergebnisse im Güterverkehr zu erzielen, müssen sich die SBB grundsätzlich der wandelnden Marktsituation stellen. Grundlage dafür ist die grundsätzliche Angebotsstrategie CARGO 2000 (vgl. hiezu Botschaft zum Voranschlag 1990). Noch immer sind aber gewisse Detailabklärungen nicht abgeschlossen. Trotz zeitlicher Verzögerung wird das Konzept voraussichtlich noch im laufenden Jahr vom Bundesrat genehmigt werden können.

134 Personal

Die SBB veranschlagten für das Jahr 1989 einen Personalbestand von 38'058 Mitarbeitern. Sie erachteten diesen als unabdingbare Voraussetzung für eine reibungslose Leistungserstellung, insbesondere aber für die Sicherung des Nachwuchses.

Tatsächlich beschäftigten die SBB wegen Rekrutierungsschwierigkeiten im Jahresdurchschnitt jedoch nur 37'338 Mitarbeiter. Sie weisen damit einen Unterbestand von rund 720 Personen auf. Dieser vergrösserte sich also um rund 150 Mitarbeiter.

Es spricht für den aussergewöhnlichen Arbeitseinsatz der Mitarbeiter, dass trotz des Personalmangels das wiederum gestiegene Angebot bewältigt werden konnte. Im Lichte dieser Entwicklung sind nicht zuletzt zur Entlastung der Mitarbeiter weitere Rationalisierungen unumgänglich.

Angesichts der anspruchsvollen und nicht leicht zu erfüllenden Aufgaben der SBB spricht der Bundesrat der Unternehmensleitung und den Mitarbeitern der SBB für die geleistete Arbeit und den grossen Einsatz während des ganzen Jahres seine Anerkennung und seinen Dank aus.

135 Investitionen

Der Bundesrat schuf sich mit der Plafonierung der Investitionsausgaben ein zusätzliches Führungsinstrument. Die SBB haben die Zielsetzung des Bundesrates, netto 1460 Millionen Franken zu investieren, mit Mehrausgaben von 49 Millionen Franken nicht erreicht. Trotz geringer Ueberschreitung ist der Bundesrat gewillt, das Instrument des Investitionsplafonds konsequent einzusetzen. Deshalb erwartet er von den SBB für 1990 eine entsprechende Kompensation.

Ein wachsender Anteil des Investitionsvolumens entfällt auf die Verwirklichung von BAHN 2000. Es betrug 1989 92,9 Millionen Franken, mit eingeschlossen Fahrzeuge und mit BAHN 2000 verbundene ordentliche Investitionen (Voranschlag: 43,0 Mio. Fr. - ohne

Fahrzeuge - ; Rechnung 1988: 52,0 Mio. Fr.). Davon entfallen 32 Millionen Franken auf Fahrzeuge 16 Millionen Franken auf die Doppelspur Zug - Cham und 27 Millionen Franken auf Projektierungen. Vorläufig beschränken sich die Folgekosten auf die Verzinsung des eingesetzten Kapitals. Sie sind noch marginal (1989 kumuliert: 7,1 Mio. Fr.).

Mit der Verwirklichung von BAHN 2000 können die SBB trotz der plafonierten ordentlichen Investitonen ihren Weg zur vom Parlament und Bundesrat verlangten Modernisierung fortsetzen.

136 Die Zukunft des Leistungsauftrags 1987

Die Finanzkommission des Ständerats hat mit Blick auf den wachsenden Umfang der Investitionen eine grössere Mitsprache der eidgenössischen Räte verlangt. Dies ist verständlich. Der Bundesrat ist denn auch bereit, entsprechende Massnahmen zu prüfen. Diese müssen aber die unternehmerische Freiheit der SBB respektieren.

Betroffen von einem verstärkten Einfluss der Bundesversammlung wäre in erster Linie der Verwaltungsrat der SBB. Seine Stellung ist im Rahmen eines neuen Leistungsauftrags zu überprüfen.

In eine ähnliche Richtung zielt ein Postulat der Verkehrskommission des Ständerates. Dieses verlangt generell die Ueberprüfung der Leitungsstrukturen der SBB.

Die entsprechenden Arbeiten werden verwaltungsintern an die Hand genommen. Dies gilt generell für den Leistungsauftrag 1987, wird doch bereits heute verschiedentlich dessen Vollziehbarkeit angezweifelt.

Insofern erwartet wurde, die SBB könnten einen namhaften Betrag an ihre Infrastrukturaufwendungen leisten, wurde die Lage tatsächlich falsch eingeschätzt.

Der Leistungsauftrag bildet für den Bund allerdings ein wichtiges Führungsinstrument. Positiv ausgewirkt hat sich insbesondere die Möglichkeit, den SBB vorgängig auf verschiedenen Ebenen klare

Ziele setzen zu können. Dabei erleichterte der geringe Infrastrukturbeitrag die Aufgabe. Es war und es ist künftig alles daran zu setzen, dass dieser Beitrag nicht negativ wird. Von Vorteil ist auch die Uebernahme der Verantwortung des Bundes für die gesamte VerkehrsInfrastruktur, Strasse und Schiene, um eine Gesamtkoordihation sicher zu stellen.

Ein künftiger Leistungsauftrag hat dieser Wertung Rechnung zu tragen. Vordringliches Ziel wird es sein, eine transparente Lösung zu schaffen. Das gilt bezüglich Kommunikation nach aussen und einer klaren Offenlegung .der Verantwortung für die erzielten Ergebnisse.

2 Besonderer Teil

21 Finanzielle Auswirkungen auf den Bund

Die Unternehmenserfolgsrechnung der SBB enthält folgende Leistungen des Bundes.

Abgeltung und Finanzhilfe des Bundes Tabelle 7

Finanzielle Leistungen 1986 1987 1988 1989 des Bundes in Millionen Franken

Ordentliche SBB-Gesetzgebung

  • regionaler Personenverkehr 612 495 514 523

  • Cargo Domizil

  • Huckepackverkehr

  • Defizit

  • Infrastrukturleistung "i! 3571)

5761)

7481)

1035 1086 1296 1407 Andere Bundesbeschlüsse

  • Tariferleichterungen im öffentlichen Verkehr 55 59 57

  • Autoverlad Simplon 1 1 1 1

Total 1036 1142 1356 1465

^i Erscheint in der Bundesfinanzrechnung ein Jahr später. ' Inkl. Zusatzbestellung von 12 Mio. Fr.

Die Infrastrukturleistung wird vom Bund im Folgejähr ausbezahlt. Der in der Finanzrechnung des Bundes enthaltene Gesamtbetrag weicht deshalb im Vergleichs jähr vom Total der Tabelle 5 ab. Unter Berücksichtigung der zeitverschobenen Auszahlung weist die Finanzrechnung des Bundes folgende Beträge aus :

  • 1987 954 Millionen Franken,

  • 1988 1186 Millionen Franken und

  • 1989 1365 Millionen Franken.

22 Rechtsgrundlagen

Nach Artikel 7 Buchstabe c des SBB-Gesetzes (SR 742.311 müssen Jahresrechnungen und Geschäftsbericht der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden.

Die Funktionsweise des Leistungsauftrages 1987

  1. Die Ergebnisse der Investitionsrechnung beeinflussen die Unternehmenserfolgsrechnung nur indirekt. Sie liefert lediglich die Grunddaten für die jährlichen Folgekosten der Investitionen (Zinsen und Abschreibungen).

  2. Nach dem Leistungsauftrag 1987 trägt der Bund die Aufwendungen für die Infrastruktur (Zinsen, Abschreibungen, Unterhalt). Die SBB haben sich mit dem sogenannten Infrastrukturbeitrag an diesen Aufwendungen zu beteiligen.

Da die SBB die gesamten Anlagen abschreiben und unterhalten, sowie die für die Investitionen notwendigen Fremdmittel aufnehmen und verzinsen, fällt der gesamte Aufwand vorerst in ihrer Unternehmenserfolgsrechnung an '. Der Anteil der Abschreibungen, Zinsen und des Unterhalts für die Infrastruktur werden in einem zweiten Schritt der Infrastrukturerfolgsrechnung 2) belastet. Gleichzeitig wird dieser Betrag auf der Ertragsseite der Unternehmenserfolgsrechnung ' gutgeschrieben.

Der Beitrag der SBB an die Infrastrukturaufwendungen wird alle drei Jahre mit dem Voranschlag festgelegt. Der Infrastrukturbeitrag bedeutet für die SBB und somit für ihre Unternehmenserfolgsrechnung einen Aufwand ', für die Infrastrukturerfolgsrechnung dagegen einen Ertrag 5'. Die Infrastrukturleistung des Bundes ' ist die Saldogrösse zwischen dem Aufwand der Infrastrukturerfolgsrechnung und dem Beitrag der SBB.

Die nachfolgende Darstellung zeigt die Rechnungsablage von Unternehmens- und Infrastrukturerfolgsrechnung insgesamt (Beispiel Rechnung 1989, in Mio. Fr.).

Unternehmungserfolgsrechnung Infrastrukturerfolgsrechnung

Aufwand ' (4975,3) Aufwand ' Abschreibungen — Zinsen Personalaufwand An- (949,9) Ord. Unterhalt/ Sachaufwand tei- Grossunterhalt Abschreibungen le aus Investitions- Zinsen (949,9) aufträgen Grossunterhalt Uebriger Aufwand Infrastr.beitrag 4) (102,0) Ertrag Ertragsüberschuss (70,0) Infrastrukturbeitrag SBB 5) (102,0) Ertrag (5045,3) Infrastrukturleistung Bund Personen-XGüterverkehr ) (Saldo: (Saldo: 84 847,9) Abgeltung Nebenertrag Eigenleistungen (Investitionsrechnung, Lager) Uebriger Ertrag Leistungen für Infrastrukturerfolgsrechnung (949,9) 3)

Allfälliger Fehlbetrag

Bundesbeschluss Entwurf über die Rechnungen und den Geschäftsbericht der Schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1989

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 7 Buchstabe c des Bundesgesetzes vom 23. Juni 1944!) über die Schweizerischen Bundesbahnen, nach Einsicht in den Geschäftsbericht und die Rechnungen der Schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1989, in den Bericht und Antrag des SBB-Verwaltungsrates vom 30. März 1990 an den Bundesrat und in eine Botschaft des Bundesrates vom 25. April 19902> beschliesst:

Art. l Die Jahresrechnungen 1989 und die Bilanz per 31. Dezember 1989 der Schweizerischen Bundesbahnen werden genehmigt. Der Geschäftsbericht der Schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1989 wird genehmigt.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

» SR 742.31

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft über die Rechnungen und den Geschäftsbericht der Schweizerischen Bundesbahnen für das Jahr 1989 vom 25. April 1990

In Bundesblatt Dans Feuille fédérale In Foglio federale

Jahr 1990 Année Anno

Band 2 Volume Volume

Heft 21 Cahier Numero

Geschäftsnummer 90.029 Numéro d'affaire Numero dell'oggetto

Datum 29.05.1990 Date Data

Seite 697-725 Pagina

Ref. No 10 051 439

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