BBl 1990 III 1215
Bekanntmachungen der Gerichte
#ST# Bekanntmachungen der Gerichte
Vorladungen
haus, Trogen, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 7 zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt. '<
20. November 1990 Divisionsgericht 7 Der Präsident: Oberstlt Schär
Dienstversäumnisses und Nichtbefolgen von Dienstvorschriften zu verantworten und als Angeklagter am Mittwoch, 12. Dezember 1990, 10.15 Uhr, im Obergerichtssaal, Rathaus, Trogen, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 7 zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
20. November 1990 Divisionsgericht 7 Der Präsident: Oberstlt Schär
Vorladungen
; als Angeklagter vor Divisionsgericht 10 B zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
4. Dezember 1990 Divisionsgericht 10 B Der Präsident ai: Major Schürch
Dienstversäumnisses, Nichtbefolgung von Dienstvorschriften und Widerrufs zu verantworten und als Angeklagter am Donnerstag, 13. Dezember 1990, l T Uhr, im Obergericht Luzern, Hirschengraben 16, 6003 Luzern, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 8 zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
22. November 1990 Divisionsgericht 8 Der Präsident: Oberstlt Wicki
richt Luzern, Hirschengraben 16, 6003 Luzern, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 8 zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
22. November 1990 Divisionsgericht 8 Der Präsident: Oberstlt Wicki
im Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 11 zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
22. November 1990 Divisionsgericht 11 Der Präsident: Oberstlt Walker
ten und als Angeklagter am Freitag, 18. Januar 1991, 10.30 Uhr, im Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 11 zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
23. November 1990 Divisionsgericht 11 Der Präsident: Oberstlt Bosshart
Rhein, «Kleeblattsaal», zum Fischmarkt, 8260 Stein am Rhein, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 11 zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
23. November 1990 Divisionsgericht 11 Der Präsident: Oberstlt Walker
Vorladung (Berichtigte Fassung; ersetzt diejenige vom BB1 1990 III 1021)
worten und als Angeklagter am Montag, 10. Dezember 1990, 8.15 Uhr, in Zug, Kantonsratssaal, 2. Stock, Regierungsgebäude am Postplatz, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 12 zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
15. November 1990 Divisionsgericht 12 Der Präsident: Oberstlt Vincenz
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Bekanntmachungen der Gerichte
In Bundesblatt Dans Feuille fédérale In Foglio federale
Jahr 1990 Année Anno
Band 3 Volume Volume
Heft 48 Cahier Numero
Geschäftsnummer --- Numéro d'affaire Numero dell'oggetto
Datum 04.12.1990 Date Data
Seite 1215-1218 Pagina
Ref. No 10 051 624
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