BBl 1990 III 1215

Bekanntmachungen der Gerichte

#ST# Bekanntmachungen der Gerichte

Vorladungen

haus, Trogen, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 7 zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt. '<

20. November 1990 Divisionsgericht 7 Der Präsident: Oberstlt Schär

Dienstversäumnisses und Nichtbefolgen von Dienstvorschriften zu verantworten und als Angeklagter am Mittwoch, 12. Dezember 1990, 10.15 Uhr, im Obergerichtssaal, Rathaus, Trogen, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 7 zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

20. November 1990 Divisionsgericht 7 Der Präsident: Oberstlt Schär

Vorladungen

; als Angeklagter vor Divisionsgericht 10 B zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

4. Dezember 1990 Divisionsgericht 10 B Der Präsident ai: Major Schürch

Dienstversäumnisses, Nichtbefolgung von Dienstvorschriften und Widerrufs zu verantworten und als Angeklagter am Donnerstag, 13. Dezember 1990, l T Uhr, im Obergericht Luzern, Hirschengraben 16, 6003 Luzern, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 8 zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

22. November 1990 Divisionsgericht 8 Der Präsident: Oberstlt Wicki

richt Luzern, Hirschengraben 16, 6003 Luzern, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 8 zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

22. November 1990 Divisionsgericht 8 Der Präsident: Oberstlt Wicki

im Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 11 zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

22. November 1990 Divisionsgericht 11 Der Präsident: Oberstlt Walker

ten und als Angeklagter am Freitag, 18. Januar 1991, 10.30 Uhr, im Bezirksgericht Winterthur, Lindstrasse 10, 8400 Winterthur, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 11 zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

23. November 1990 Divisionsgericht 11 Der Präsident: Oberstlt Bosshart

Rhein, «Kleeblattsaal», zum Fischmarkt, 8260 Stein am Rhein, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 11 zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

23. November 1990 Divisionsgericht 11 Der Präsident: Oberstlt Walker

Vorladung (Berichtigte Fassung; ersetzt diejenige vom BB1 1990 III 1021)

worten und als Angeklagter am Montag, 10. Dezember 1990, 8.15 Uhr, in Zug, Kantonsratssaal, 2. Stock, Regierungsgebäude am Postplatz, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 12 zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

15. November 1990 Divisionsgericht 12 Der Präsident: Oberstlt Vincenz

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Bekanntmachungen der Gerichte

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Jahr 1990 Année Anno

Band 3 Volume Volume

Heft 48 Cahier Numero

Geschäftsnummer --- Numéro d'affaire Numero dell'oggetto

Datum 04.12.1990 Date Data

Seite 1215-1218 Pagina

Ref. No 10 051 624

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