BBl 1991 II 173
Bekanntmachungen der Gerichte
#ST# Bekanntmachungen der Gerichte
Vorladungen
weigerung, Dienstversäumnis und Nichtbefolgung von Dienstvorschriften zu verantworten und als Angeklagter am Mittwoch, 8. Mai 1991, 16 Uhr, im Obergericht Luzern, Grosser Saal, Hirschengraben 16, 6003 Luzern, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 9A zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
17. April 1991 Divisionsgericht 9A Der Präsident: Major Flury
ten und als Angeklagter am Mittwoch, 8. Mai 1991, 10.15 Uhr, im Obergericht Luzern, Grosser Saal, Hirschengraben 16, 6003 Luzern, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 9A zu erscheinen, Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
17. April 1991 Divisionsgericht 9A Der Präsident : Major Flury
Vorladungen
rung und fortgesetzter Nichtbefolgung von Dienstvorschriften zu verantworten und als Angeklagter am Mittwoch, 8. Mai 1991, 15.15 Uhr, im Obergericht Luzern, Grosser Saal, Hirschengraben 16, 6003 Luzern, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 9A zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
17. April 1991 Divisionsgericht 9A Der Präsident: Major Flury
Dienstvorschriften zu verantworten und als Angeklagter am Donnerstag, 16. Mai 1991, 10.45 Uhr, im Obergericht Luzern, Hirschengraben 16, 6003 Luzern, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 8 zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
17. April 1991 DivistonsgerichtS Der Präsident: Oberst Widmer
klagter vor Divisionsgericht 3 zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
30. April 1991 Divisionsgerichts Der Präsident: Oberstlt Hutzli
versäumnisses und Nichtbefolgung von Dienstvorschriften zu verantworten und als Angeklagter am Montag, 13. Mai 1991, 16 Uhr, im Bezirksgericht Hinwil, Bezirksgebäude, Gerichthausstrasse 6, 8340 Hinwil, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 6 zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
19. April 1991 Divisionsgericht 6 Der Präsident: Oberst Appenzeller
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Bekanntmachungen der Gerichte
In Bundesblatt Dans Feuille fédérale In Foglio federale
Jahr 1991 Année Anno
Band 2 Volume Volume
Heft 16 Cahier Numero
Geschäftsnummer --- Numéro d'affaire Numero dell'oggetto
Datum 30.04.1991 Date Data
Seite 173-175 Pagina
Ref. No 10 051 804
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