BBl 1991 II 173

Bekanntmachungen der Gerichte

#ST# Bekanntmachungen der Gerichte

Vorladungen

weigerung, Dienstversäumnis und Nichtbefolgung von Dienstvorschriften zu verantworten und als Angeklagter am Mittwoch, 8. Mai 1991, 16 Uhr, im Obergericht Luzern, Grosser Saal, Hirschengraben 16, 6003 Luzern, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 9A zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

17. April 1991 Divisionsgericht 9A Der Präsident: Major Flury

ten und als Angeklagter am Mittwoch, 8. Mai 1991, 10.15 Uhr, im Obergericht Luzern, Grosser Saal, Hirschengraben 16, 6003 Luzern, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 9A zu erscheinen, Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

17. April 1991 Divisionsgericht 9A Der Präsident : Major Flury

Vorladungen

rung und fortgesetzter Nichtbefolgung von Dienstvorschriften zu verantworten und als Angeklagter am Mittwoch, 8. Mai 1991, 15.15 Uhr, im Obergericht Luzern, Grosser Saal, Hirschengraben 16, 6003 Luzern, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 9A zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

17. April 1991 Divisionsgericht 9A Der Präsident: Major Flury

Dienstvorschriften zu verantworten und als Angeklagter am Donnerstag, 16. Mai 1991, 10.45 Uhr, im Obergericht Luzern, Hirschengraben 16, 6003 Luzern, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 8 zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

17. April 1991 DivistonsgerichtS Der Präsident: Oberst Widmer

klagter vor Divisionsgericht 3 zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

30. April 1991 Divisionsgerichts Der Präsident: Oberstlt Hutzli

versäumnisses und Nichtbefolgung von Dienstvorschriften zu verantworten und als Angeklagter am Montag, 13. Mai 1991, 16 Uhr, im Bezirksgericht Hinwil, Bezirksgebäude, Gerichthausstrasse 6, 8340 Hinwil, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 6 zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

19. April 1991 Divisionsgericht 6 Der Präsident: Oberst Appenzeller

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Bekanntmachungen der Gerichte

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Jahr 1991 Année Anno

Band 2 Volume Volume

Heft 16 Cahier Numero

Geschäftsnummer --- Numéro d'affaire Numero dell'oggetto

Datum 30.04.1991 Date Data

Seite 173-175 Pagina

Ref. No 10 051 804

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