BBl 1991 IV 204
Bundesbeschluss über militärische Bauten (Bauprogramm 1991) vom 3. Oktober 1991
Bundesbeschluss
über militärische Bauten (Bauprogramm 1991)
vom 3. Oktober 1991
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 20 und 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 27. März 1991 '), beschliesst:
Art. l Den mit der Botschaft vom 27. März 1991 unterbreiteten Bauvorhaben und Zusatzkreditbegehren wird zugestimmt. Es werden hiefür folgende Verpflichtungskredite bewilligt: Fr.
a. für militärische Bauten nach Verzeichnis im Anhang l 247 030 000 b. für Zusatzkredite nach Verzeichnis im Anhang 2 13 220 000
Art. 2 Der Bundesrat kann innerhalb der Gesamtkredite nach Artikel l Absatz 2 Buchstabe a geringfügige Verschiebungen zwischen den einzelnen Verpflichtungskrediten vornehmen. Die Zahlungskredite sind jährlich in den Voranschlag aufzunehmen.
Art. 3 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 3. Oktober 1991 Nationalrat, 1. Oktober 1991 Der Präsident: Hänsenberger Der Präsident: Bremi Die Sekretärin: Huber Der Protokollführer: Anliker
204 1991-715
Militärische Bauten
Anhang l
Verzeichnis der militärischen Bauten
2 Militärische Bauten Verpflichtungskredit Fr 21 Kampf- und Führungsbauten - 211 Führungsinfrastruktur und Kampfbauten 63 000 000 212 Bauten für die Richtstrahlstationen R-915 ; 2. Etappe : 28 700 000 213 Erneuerang der Pistensysteme auf Militärflugplätzen 10000000
22 Bauten für die Logistik 221 Bauten für das Eidgenössische Zeughaus auf dem Waffenplatz Bière : 42 700 000 222 Ergänzung der baulichen Infrastruktur für die Transporthelikopter auf zwei Militärflugplätzen; 2. Etappe 10 950 000
23 Bauten für die Ausbildung 231 Bau eines Offiziersausbildungszentrums für die Flieger- und Fliegerabwehrtruppen auf dem Waffenplatz Dübendorf 33 000 000 232 Bau einer Ausbildungsanlage für Atemschutzgeräteträger auf dem Waffenplatz Wangen an der Aare 7 900 000 233 Ausbau des Panzerschiessplatzes Wichlen GL; I.Etappe . 29700000 234 Sammelkredit für die Sanierung von Truppenunterkünften und Arbeitsräumen 15 000 000 235 Sanierung des Gotthard-Forts 6 080 000 Total militärische Bauten 247 030 000
Militärische Bauten
Anhang 2
Verzeichnis der Zusatzkredite für militärische Bauten 3 Zusatzkredite Zusatzkredil Fr.
31 Baubotschaft 1986 (BB vom 29. Sept. 1986 über militärische Bauten und Land- 311 Modernisierung und Erweiterung von Versorgungsanlagen . 6800000 312 Erwerb und Umbau einer Liegenschaft in Dagmersellen . . . 700 000
32 Baubotschaft 1987 (BB vom 8. Okt. 1987 über militärische Bauten und Lander- 321 Bau eines geschützten Militärspitals in Nottwil LU 600 000 322 Ausbildungsanlagen für die Infanteriemotorfahrerschulen auf dem Waffenplatz Wangen an der Aare 750 000 323 Ausbildungsanlagen für die Schulen der Materialtruppen auf dem Waffenplatz Thun; 2. Etappe 300 000 324 Sanierung der Abfallverbrenhungsanlage in Thun . . . . . . . . . 980 000
33 Baubotschaft 1988 (BB vom 6. Okt. 1988 über militärische Bauten und Lander- 331 Ausbau von Schiess- und Ausbildungsanlagen sowie Sanierung von Gebäuden auf dem Waffenplatz Andermatt , 840 000 332 Bau von Anlagen für die Fliegerschulen auf dem Waffenplatz Emmen; 1. Etappe 850 000 34 Baubotschaft 1989 (BB vom 6. Okt. 1989 über militärische Bauten und Lander- 341 Bau einer Lagerhalle für Korpsmaterial in der Gemeinde Müllheim TG 850 000 342 Bau von Ausbildungsanlagen für die Schulen der Versorgungstruppen auf dem Waffenplatz Bern 550 000 Total Zusatzkredite 13 220 000
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Bundesbeschluss über militärische Bauten (Bauprogramm 1991) vom 3. Oktober 1991
In Bundesblatt Dans Feuille fédérale In Foglio federale
Jahr 1991 Année Anno
Band 4 Volume Volume
Heft 41 Cahier Numero
Geschäftsnummer --- Numéro d'affaire Numero dell'oggetto
Datum 22.10.1991 Date Data
Seite 204-206 Pagina
Ref. No 10 052 000
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