BBl 1992 I 592

Botschaft über die Errichtung der zweiten Bauetappe des Zivilschutz-Ausbildungszentrums des Bundes in Schwarzenburg vom 13. November 1991

#ST# 91.075

Botschaft über die Errichtung der zweiten Bauetappe des Zivilschutz-Ausbildungszentrums des Bundes in Schwarzenburg

vom 13. November 1991

Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen den Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Errichtung der zweiten Bauetappe des Zivilschutz-Ausbildungszentrums des Bundes in Schwarzenburg mit dem Antrag auf Zustimmung. Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

13. November 1991 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Cotti Der Bundeskanzler: Couchepin

592 1991-568

Übersicht Das Parlament hat 1980 auf Antrag des Bundesrates beschlossen, das Eidgenössische Zivilschutz-Ausbildungszentrum Schwarzenburg (EAZS) in zwei Bauetappen zu verwirklichen. Die erste Etappe wurde 1984 in Betrieb genommen. Sie umfasst

  • ein Unterrichtsgebäudefür zwei Kurseinheiten (je sechs Klassenzimmer), ausgerüstet für die Schulung von Stäben, — ein Zentralgebäude mit einer für den Vollausbau konzipierten Infrastruktur (Hörsaal, Verpflegung, Haustechnik),

  • einen Unterkunftstrakt zur Unterbringung von 165 Personen, vornehmlich in Doppelzimmern. Die gesamten Bau* und Ausstattungskosten (das Terrain wurde bereits 1973 vom Bund erworben) beliefen sich auf 26190000 Franken. Zurzeit benützt das Bundesamt für Zivilschutz (BZS) zur Abdeckung des anfallenden Ausbildungsvolumens neben der ersten Bauetappe des Eidgenössischen Zivilschutz-Ausbildungszentrums in Schwarzenburg noch ein der Stadt Bern gehörendes Gebäude, Bauliche Unzulänglichkeiten, ungenügende Raumgrössen, Beeinträchtigung des Unterrichts durch sehr starken Verkehrslärm sowie fehlende Unterkunfts- und Verpflegungsmöglichkeiten wirken sich negativ auf den Unterrichtserfolg aus. Zudem wird das ab Mitte der neunziger Jahre dem BZS anfaltende Ausbildungsvolumen auf jeden Fall nebst den vorhandenen Ausbildungsmöglichkeiten (Erste Bauetappe EAZS und Kursgebäude der Stadt Bern) das Bereitstellen von zusätzlichen Ausbildungsräumlichkeiten erfordern. Mit der zweiten Bauetappe ist ein weiteres Unterrichtsgebäude mit -zwei Kurseinheiten zu je sechs Klassenzimmern geplant. Eine Kurseinheit ist speziell für die Ausbitdung im Übermittlungsdienst konzipiert. Die Unterkunft wird zu einer hufeisenförmigen Gesamtanlage mit total 289 Unterbringungsmöglichkeiten ausgebaut. Die Planungsarbeiten wurden dem gleichen Architektenteam übertragen, das nach dem Wettbewerbserfolg die erste Bauetappe realisiert hat. Die zweite Bauetappe richtet sich nach dem 1979 genehmigten Gestaltungs- und Überbauungsplan mit Sonderbauvorschriften. Dementsprechend sind die gesetzlichen Grundlagen für die Verwirklichung der zweiten Bauetappe vorhanden. Die veranschlagten Bau- und Ausstattungskosten für die zweite Etappe betragen 18 800 000 Franken. Sie sind im Investitionsplan für zivile Bauten der Jahre 1991-1994 berücksichtigt.

Mit dem geplanten Ausbauschritt werden alle wesentlichen räumlichen und unterrichtsrelevanten Voraussetzungen für eine effiziente einheitliche und zielgerichtete Zivilschutz-Ausbitdung vorhanden sein, die namentlich der Schulung der oberen Kader der Zivilschutzorganisationen, der Ausbildung von Spezialisten technisch aufwendiger Dienste und der zentralen Schulung von Instruktoren des Bundes, der Kantone und der Gemeinden dient.

Botschaft

I Ausgangslage II Aufgaben des Bundes im Bereiche der Zivilschutz-Ausbildung

Die Angehörigen des Zivilschutzes sind nach den Vorschriften des Bundes in Kursen, Übungen und Rapporten auszubilden und einsatzbereit zu halten. Entsprechend der föderalistischen Struktur des Zivilschutzes ist die Zuständigkeit für die Durchführung der Ausbildung auf die Ebenen Bund, Kantone und Gemeinden aufgeteilt, wobei das Bundesamt für Zivilschutz (BZS) die Ausbildungsvorschriften für die Kurse sämtlicher Stufen erlässt.

12 Ausbildungsvolumen 121 Ausbildungsempfänger

Im Rahmen der gesetzlichen Aufgabenteilung für den Vollzug der Ausbildung sind vom Bundesamt aus- und weiterzubilden: Anzahl

  • Chefs der kantonalen Ämter für Zivilschutz 26

  • Ortschefs, Abschnittschefs, Sektorchefs und ihre Stellvertreter ... ca. 3800

  • Dienstchefs ca. 8300

  • Betriebsschutzchefs grosser Betriebe und ihre Stellvertreter (Die Betriebsschutzorganisationen sollen mit der Realisierung des Zivilschutz 95 (ZS95) aufgehoben werden, weshalb die Ausbildung der Betriebsschutzchefs im folgenden ausgeklammert wurde)

  • Vorgesetzte und Spezialisten des Übermittlungsdienstes ca. 9300

  • Kantonsinstruktoren der verschiedenen Fachrichtungen und Stufen

  • hauptamtliche ca. 600

  • nebenamtliche ca. 1000

  • Vorgesetzte und Spezialisten des AC-Schutzdienstes (Ausbildung im AC-Zentrum Spiez, daher im folgenden ausgeklammert)

  • Angehörige der Betriebsschutzorganisationen der Bundeszentralverwaltung - (Ausbildung in den bestehenden kantonalen und regionalen Zivilschutz-Ausbildungszentren, soweit nach der Realisierung des ZS 95 noch relevant, daher im folgenden ausgeklammert)

122 Kursdauer

Entsprechend dem gesetzlichen Rahmen beträgt die Dauer der auf Stufe Bund für die Ausbildung der Vorgesetzten, Spezialisten und Kantonsinstruktoren des Zivilschutzes durchzuführenden Kurse 1-2 Wochen.

123 Kurseinheit

Eine Kurseinheit setzt sich grundsätzlich aus sechs Klassen zu je 8-12 Teilnehmern zusammen, was eine Kursgrösse in der Norm von ca. 60 Kursteilnehmern ergibt. Es bestehen indessen folgende Sonderfälle:

  • In den Spezialisten- und Gruppenchefkursen des Übermittlungsdienstes muss wegen der für die Schulung benötigten technischen Geräte der Klassenbestand auf 6-8 Teilnehmer reduziert werden. Diese Kurse weisen demzufolge Grossen von 36 (Zentralistenausbildung) bis 48 (Gruppenchefausbildung) Teilnehmern auf.

  • In den Ortschef- und Dienstchefkursen (oberste Kader im Zivilschutz) sowie in den Kantonsinstruktorenkursen wird die Klassengrösse auf acht Teilnehmer reduziert (Lernwirksamkeit).

  • Die Kurse für die Schulung in der Stabsarbeit sind auf einen Bestand von 8-10 Stäben mit je einem Ortschef und einem Ortschef-Stellvertreter sowie 10-13 teilnehmenden Dienstchefs ausgerichtet. Sie beanspruchen bei einem Kursbestand von ca. 130 Teilnehmern zwei Kurseinheiten.

124 Ausbildungsvolumen nach Erreichen des Sollzustandes

Massgebend für die Vorkehren auf dem Gebiet der Ausbildungsanlagen ist das Volumen der Ausbildung nach Erreichen des Sollzustandes. Es umfasst im wesentlichen die

  • Ausbildung der Nachfolger von Vorgesetzten und Spezialisten, die aus der Schutzdienstpflicht entlassen werden,

  • laufende Fortbildung der amtierenden und die Grundausbildung neu ernannter Kantonsinstruktoren,

  • Weiterbildung von Vorgesetzten und Spezialisten.

125 Entwicklung des Ausbildungsvolumens des BZS bis zum Erreichen des Sollzustandes

Zufolge Zusammenlegung kleinerer Schutzorganisationen ist - neben den in der AC-Ausbildungsstätte in Spiez durchzuführenden Kursen - aus heutiger Sicht mit rund 150 Kurseinheits-Wochen zu rechnen, die ab Mitte der neunziger Jahre anfallen werden. Diese Zahl liegt somit um ca. zehn Kurseinheit-Wochen unter dem seinerzeit prognostizierten Ausbildungsvolumen. Andererseits wird mit der Realisierung des ZS 95 das Ausbildungsvolumen auf Stufe Bund gegenüber heute wieder zunehmen. Zum einen soll mit der vorgesehenen Gesetzesrevision dem Bund aus gesamtschweizerischen Überlegungen sowie um eine gesamtschweizerisch einheitliche und hochstehende Ausbildung sicherstellen zu können die Ausbildung aller Angehörigen der Ortsleitungsstäbe auf Stufe Bund übertragen werden. Zum anderen soll als neue Aufgabe die durch die Motion Neuenschwander geforderte zentrale Zivilschutz-Instruktorenschule auf Stufe Bund geschaffen werden.

13 Notwendigkeit der Errichtung der zweiten Bauetappe des Zivilschutz-Ausbildungszentrums des Bundes 131 Konzept für die Errichtung des Zivilschutz-Ausbildungszentrums des Bundes / Staffelung der Bauausführung

Bundesrat und Parlament haben sich zu Beginn der achtziger Jahre mit Bundesbeschluss vom 4. Juli 1979 (BEI 1979 II 513) entschieden, das Eidgenössische Zivilschutz-Ausbildungszentrum Schwarzenburg in zwei Bauetappen zu verwirklichen. Diese Staffelung sollte es ermöglichen, den Raumbedarf zu gegebener Zeit nochmals zu überprüfen. Die erste Bauetappe wurde 1984 in Betrieb genommen. Sie bietet Platz für zwei Kurseinheiten zu je sechs Klassen; je nach Kursart umfasst eine Klasse 8-12 Teilnehmer. Diese Organisationseinheit hat sich von der Kurs- und Klassengrösse her strukturell als wirtschaftlich, für Kursleiter und Klassenlehrer als gut führbar und für den Teilnehmer als lernwirksam erwiesen.

132 Benutzung des der Stadt Bern gehörenden Kursgebäudes Zurzeit benutzt das BZS neben der ersten Bauetappe EAZS noch das der Stadt Bern gehörende, ursprünglich als Stützpunkt für die Sanitätspolizei konzipierte Gebäude an der Schwarzenburgstrasse 32 in Bern. Das in den dreissiger Jahren erstellte Gebäude wurde im Jahr 1967 umgebaut und seither verschiedentlich gemäss den Erfordernissen der Zeit mit neuen Installationen versehen, so dass die Durchführung von Normkursen mit 60 Teilnehmern mit gewissen Auflagen möglich ist. Neben den baulichen Unzulänglichkeiten wirken sich vor allem die für eine Erwachsenenschulung ungenügenden Raumgrössen und damit verbunden die Unmöglichkeit, die heute allgemein verwendeten Medien einrichten bzw. ausnützen zu können negativ auf die Unterrichtsführung aus. Im weiteren beeinträchtigt insbesondere auch der sehr starke Verkehrslärm den Unterricht. Zudem sind im Schulungsgebäude weder Unterkunfts- noch Verpflegungsmöglichkeiten vorhanden. Die Kursteilnehmer werden über Mittag in nahe gelegenen Gaststätten verpflegt und - sofern Platz vorhanden - in der ersten Bauetappe des EAZS einquartiert. Der Transport der Teilnehmer von Bern nach Schwarzenburg und zurück wird jeweils von einem privaten Transportunternehmen durchgeführt. Da der Transport der Teilnehmer in das EAZS gegenüber der Einquartierung in Hotels der Stadt Bern einerseits organisatorisch einfacher und andererseits finanziell günstiger ist, wurde seit 1987 mit der Kursplanung dafür gesorgt, dass Einquartierungen in Bern weitgehend vermieden werden konnten. Bei zunehmendem Kursvolumen wird dieses Ausweichen nach Schwarzenburg für die Teilnehmer mit Kursort Bern nicht mehr möglich sein. Zudem wird das ab Mitte der neunziger Jahre dem BZS anfallende Ausbildungsvolumen auf jeden Fall das Bereitstellen von zusätzlichen Ausbildungsräumlichkeiten erfordern. Zurzeit verhandeln die Stadt Bern und die Eidgenössische Finanzverwaltung einen Landabtausch, der die Liegenschaft an der Schwarzenburgstrasse betrifft.

Das dem Bund gehörende Landstück im Monbijoupark, auf dem ursprünglich als Erweiterung des Verwaltungsgebäudes der Oberzolldirektion ein zusätzliches Bürogebäude geplant war, ist im Rahmen der Quartierplanung Mattenhof in eine Freiflächenzone umgewandelt worden. Die dem Bund dadurch entstandenen Nachteile sollen u. a. wettgemacht werden, indem die Liegenschaft an der Schwarzenburgstrasse 32 als Bestandteil des Wertausgleiches von der Stadt Bern an den Bund abgegeben wird. Der Bund wird auf der ihm auf diese Weise zufallenden Liegenschaft die teilweise Kompensierung der ursprünglich im Monbijoupark geplanten Büroflächen anstreben.

133 Benutzung von Zivilschutzanlagen

In der Ausbildung ist es von grosser Wichtigkeit, dass das im Klassenzimmer theoretisch erarbeitete Wissen anschliessend praktisch, wenn möglich im Massstab l : l angewandt werden kann, um einen gesicherten Lernzuwachs zu erzielen. Für Funktionsträger, die im wesentlichen eine theoretisch-taktische Ausbildung erfahren - Ortschefs, Dienstchefs - ist es für das Erreichen des Lernziels unumgänglich, dass sie während einer gewissen Zeit an ihrem zukünftigen Einsatzort im Kommandoposten der Zivilschutzanlage praktisch geschult werden können. Bei anderen Funktionsträgern wie beispielsweise den Angehörigen des Übermittlungsdienstes, dem Chef Anlagebetriebszug u. a. ist zudem eine zielorientierte, praxisgerechte Ausbildung nur möglich, wenn die Schulung für besondere Fachbereiche in der Anlage erfolgen kann. Zurzeit benutzen wir nebst dem Kommandoposten der Zivilschutzorganisation (ZSO) Schwarzenburg beim EAZS insgesamt ca. 15 verschiedene Anlagen in und um Bern mit einer totalen Belegung von jährlich ca. 350 Tagen. Durch die notwendigen Verschiebungen der Teilnehmer vom Kursort Bern oder Schwarzenburg zur jeweiligen Anlage und zurück geht wertvolle Ausbildungszeit verloren. Die Sicherstellung und das Überführen von eigenen Fahrzeugen sowie von Leihfahrzeugen des Armee-Motorfahrzeugparks erfordert zeitaufwendige Umtriebe. Zudem sind solche Dislokationen umweltbelastend. Mit dem Einbau von zwei Übungskommandoposten in der zweiten Bauetappe des Kursgebäudes sowie der Mitbenutzung des in der ersten Bauetappe zusammen mit der Gemischten Gemeinde Wahlern für deren ZSO erstellten Ortskommandopostens ergibt sich die Möglichkeit, die gesamte heute an verschiedensten Orten durchgeführte Ausbildung zentral vorzunehmen.

134 Mitbenutzung des Zivilschutz-Ausbildungszentrums durch die Zentralstelle für Gesamtverteidigung (ZGV)

Mangels eigener Schulungsräumlichkeiten führte die ZGV die ihr obliegenden Ausbildungskurse an den verschiedensten Orten durch, was zu organisatorischen Erschwernissen führte und grossen administrativen Aufwand verursachte. Nach Eröffnung der ersten Bauetappe wurden Gespräche zwischen der Zentral-

26 Buniicsblatl 144.Jahrgang. Bd.l 597

stelle für Gesamtverteidigung und dem Bundesamt für Zivilschutz geführt mit dem Ergebnis, dass der ZGV ab 1986 bis auf weiteres bis zehn Kurseinheit-Wochen pro Jahr für die Durchführung von Einführungs- und Weiterbildungskursen sowie Spezialkursen im EAZS überlassen wurden. Die Zahl der von der ZGV durchgeführten Kurse im Eidgenössischen Zivilschutz-Ausbildungszentrum in Schwarzenburg betrug in den Jahren 1989 und 1990 je 10; für das Jahr 1991 sind 13 vorgesehen. Mit dieser Grössenordnung ist auch in Zukunft zu rechnen. Mit der Zunahme der Kurse des BZS kam es bereits zu Engpässen, so dass die ZGV genötigt war, erneut auf andere Ausbildungsstätten auszuweichen. Durch die Aufsplitterung der Ausbildung auf verschiedene Orte ist der Einsatz des Instruktionspersonals der ZGV erschwert. Zudem erfordert die Kursvorbereitung unverhältnismässig viel Zeit. Die ZGV ist deshalb an einem Ausbau des EAZS sehr interessiert. Mit dem Bau der zweiten Etappe des EAZS könnten Kurse der ZGV im Umfang bis zu zwölf Kurseinheit-Wochen dauernd auf dem Zentrum basieren. Dadurch könnte der Forderung nach einer verbesserten Flexibilität bei der Festlegung der Kursdaten entsprochen werden. Die synergetischen Wirkungen dürfen für beide Bereiche als positiv gewertet werden.

135 Schlussfolgerungen

Nachdem die mit der Botschaft vom 4. Juli 1979 (BB1 1979 II 513) erwähnten Voraussetzungen für den Ausbau der zweiten Bauetappe des Eidgenössischen Zivilschutz-Ausbildungszentrums heute als gegeben erachtet werden müssen, drängt sich dessen Inangriffnahme auf. Die gesetzliche Grundlage dafür ist Artikel 60 des Zivilschutzgesetzes.

14 Die erste Bauetappe 141 Das Unterrichtsgebäude KE (Kurseinheiten A + B)

Das Unterrichtsgebäude der ersten Bauetappe des Eidgenössischen Zivilschutz- Ausbildungszentrums in Schwarzenburg gliedert sich in zwei dreigeschossige Trakte für den Unterrichtsbereich mit zwei Kurseinheiten und einen Zwischentrakt für den Theorieraum. Eine Kurseinheit umfasst grundsätzlich folgende Räume: l Kursleiterbüro 6 Klassenzimmer l Vorkurs- und Rapportzimmer l Materialraum Die Klassenzimmer der ersten Bauetappe wurden insbesondere auf die Bedürfnisse der Schulung in der Stabsarbeit ausgerichtet. Der Verwaltungsbereich ist im Unterrichtsgebäude integriert. In diesem Gebäude sind ferner die Schutzräume und eine Einstellhalle für Dienstfahrzeuge untergebracht.

142 Das Zentralgebäude VH (Verpflegung, Hörsaal) Im dreigeschossigen Zentralgebäude befinden sich der Verpflegungsbereich des Ausbildungszentrums, der Hörsaal und die Abwartwohnung, die Heizanlage sowie die technischen Räume. Der Küchen- und Verpflegungsteil, die Heizanlage sowie die technische Infrastruktur der ersten Bauetappe wurden für den Vollausbau dimensioniert.

143 Unterkünfte UK (Unterkunftshäuser 1-4)

Vier nicht unterkellerte, dreigeschossige Einzelgebäude, die durch Zwischentrakte miteinander verbunden sind, enthalten insgesamt 37 Einzelzimmer für das Lehrpersonal und 64 Doppelzimmer für die Kursteilnehmer. Alle Einzelzimmer sind auch als Doppelzimmer benutzbar.

144 Der Parkplatz

Die Parkplatzfläche fasst insgesamt 100 Personenwagen. Die Erfahrung zeigt, dass trotz Abgabe von Transportgutscheinen im Durchschnitt etwa zwei Drittel aller Teilnehmer das Privatfahrzeug für die An- und Heimreise benutzen.

2 Bauprojekt 21 Standort, Landbeschaffung und Landkosten Für den Bau des Zivilschutz-Ausbildungszentrums steht das durch die Eidgenossenschaft von der Gemischten Gemeinde Wahlern in den Jahren 1971-1973 zu einem Preis von insgesamt 891 500 Franken erworbene Terrain von 86 080 m2 in der Kilchermatt, einschliesslich etwa 11 600 m2 Waldanteil zur Verfügung.

22 Baurechtliche Grundlagen Um in der Kilchermatt bauen zu können, mussten mittels Sonderbauvorschriften die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Diese wurden gemäss den kantonalbernischen Baugesetzen erarbeitet und im Jahre 1978 aufgelegt. Am 8. Dezember 1978 stimmte die Gemeindeversammlung der Gemischten Gemeinde Wählern dem Überbauungs- und Gestaltungsplan mit Sonderbauvorschriften zu, und die Baudirektion des Kantons Bern genehmigte dieselben am 24. Januar 1979. Die genehmigten Sonderbauvorschriften enthalten auch die Bauten der zweiten Etappe (Unterrichtsgebäude, Unterkunftsgebäude, Parkplätze). Dementsprechend sind die baurechtlichen Grundlagen für die Verwirklichung der zweiten Bauetappe vorhanden.

23 Projektplanung/Projektierungskredit Im Jahre 1989 wurde durch eine Planungsgruppe, der nebst dem BZS Vertreter des Amtes für Bundesbauten sowie des ehemaligen Bundesamtes für Organisation angehörten, der Bedürfnisnachweis für die Erstellung der zweiten Bauetappe erbracht. Gestützt darauf wurde in der Folge durch das Amt für Bundesbauten die Ausarbeitung eines Vorprojektes veranlasst. Am 22. Mai 1990 hat der Bundesrat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement ermächtigt, das Botschaftsprojekt für die zweite Bauetappe des Eidgenössischen Zivilschutz-Ausbildungszentrums erarbeiten zu lassen. Der Projektierungskredit wurde zu Lasten des beim Amt für Bundesbauten für die Projektierung eingestellten Sammelkredites freigegeben. Die Ausarbeitung des dieser Botschaft zugrundeliegenden Projektes erfolgte durch das seinerzeit beauftragte Architekturbüro, auf der Grundlage des 1979 zur Verwirklichung genehmigten Gesamtprojektes.

24 Projekt Übersichtsplan und Modellfoto siehe Beilagen l und 2

25 2. Bauetappe 251 Das Unterrichtsgebäude KG (Kurseinheiten C + D) In einem dreigeschossigen Gebäude werden zwölf Klassenzimmer mit den notwendigen Nebenräumen sowie ein Theorieraum vorgesehen. Die Klassenzimmer einer Kurseinheit werden insbesondere auf die Bedürfnisse der Schulung im Übermittlungsdienst ausgerichtet. Der Theorieraum wird benötigt für

  • Einrückungs- und Entlassungsrapporte,

  • Vermittlung allgemeiner Theorien, Übungsbesprechung, Aussprachen, Präsentationen und Schlussbesprechungen,

  • Vorführung von Filmen, Tonbildschauen und Videosequenzen. Im Zufahrts- und Untergeschoss sind zwei Übungs-Kommandoposten mit der Doppelbenützung als Pflichtschutzräume sowie Material- und Lagerräume und eine zentrale Garderobenanlage vorgesehen.

252 Die Unterkünfte WG (Unterkunftshäuser 5-7) Für die zweite Bauetappe ergibt sich folgender Unterkunftsbedarf: Anzahl Anzähl Personen Zimmer

Unterkunft Frauen ( 12 Prozent) In Doppelzimmern unterzubringen 12 6 Einzeln unterzubringen 3 3 Unterkunft Männer In Doppelzimmern unterzubringen 86 43 Einzeln unterzubringen (8 Prozent) 7 7

Unterkunft Lehrpersonal, Referenten, Inspektoren, Be- Anzahl Anzahi SUCher Personen Zimmer Einzeln unterzubringen 16 16 Total 124 75 Die notwendigen Zimmer werden gemäss Gesamtkonzept in drei Häusern mit je 25 Zimmern erstellt. Alle Zimmer sollen als Doppelzimmer benutzt werden können. Gegenüber der Vorgabe in der Botschaft über die Errichtung des Zivilschutz- Ausbildungszentrums des Bundes in Schwarzenburg vom 4. Juli 1979 mit total 332 Unterkunftsmöglichkeiten ergibt sich eine Reduktion um 42 Unterkunftsmöglichkeiten, d. h. um ein Unterkunftshaus. Diese ist verantwortbar, da insbesondere in den neu nach Schwarzenburg zu verlegenden Übermittlungskursen die Zahl der Teilnehmer pro Klasse wegen Verwendung von technischem Unterrichtsmaterial etwas kleiner gehalten werden muss.

253 Verwendung bestehender Bauten WH (Wohnhäuser) Die im Nordosten des Grundstückes stehenden Altbauten mit zwei Wohnungen werden renoviert. Eine Wohnung wird als Dienstwohnung für den zweiten Hauswart hergerichtet. Die Ver- und Entsorgung der beiden Wohnhäuser wurde bereits im Rahmen der ersten Bauetappe an deren Infrastruktur angeschlossen.

254 Parkplatz

Unter Anwendung des gleichen Massstabes, der für die erste Bauetappe verwendet wurde, sind bei einer zusätzlichen Unterkunftskapazität für rund 125 Personen ca. 65 Parkplätze zu schaffen. Obschon die bisherige Erfahrung zeigt, dass rund zwei Drittel der Kursteilnehmer für das Einrücken und die Heimkehr das eigene Motorfahrzeug benutzen, erachten wir das Festhalten am ursprünglichen Parkplatzkonzept als angezeigt. Die Parkfläche ist bei der Strasseneinfahrt ins Areal angeordnet.

26 Konstruktion Das Unterrichtsgebäude und die Unterkunftshäuser sind in Beton und Backsteinmauerwerk vorgesehen. Alle Gebäude erhalten Schrägdächer, deren Konstruktion in Holz ausgeführt wird. Besondere Beachtung wird dem Wärmehaushalt geschenkt. Die Konstruktionen der zweiten Bauetappe entsprechen denjenigen der ersten Bauetappe.

27 Umgebungsgestaltung

Die naturnahe Umgebungsgestaltung der ersten Bauetappe wird den neuen Verhältnissen angepasst und das Nutzungskonzept mit extensiver Schafhaltung weitergeführt.

3 Finanzielle und personelle Auswirkungen 31 Finanzielle Auswirkungen 311 Baukosten Die Baukosten für die zweite Bauetappe werden nach dem Baukostenplan CRB, mit Baukostenindex vom 1. April 1991 = (ca. 175) Punkte, Basis 1977 = 100 Punkte, wie folgt veranschlagt: Mio. Fr, Grundstück - Vorbereitungsarbeiten 0,245 Gebäude 15,054 Betriebseinrichtungen 0,785 Umgebung 0,428 Baunebenkosten 0,607 Bearbeitungsreserven 0,929 Total Baukredit • . 18,048 Austattung 0,752 Total Objektkredit 18,800

312 Betriebskosten Die jährlichen technischen Betriebskosten der zweiten Bauetappe, umfassend im wesentlichen das Reinigungsmaterial, die Energieversorgung sowie die Wartung werden nach den angestellten Berechnungen und den Erfahrungen aus der ersten Bauetappe mit 240 000 Franken veranschlagt,

313 Wirtschaftlichkeit In Anbetracht der bisherigen und der zu erwartenden Mietkostenentwicklung und unter Berücksichtigung der nutzbaren bundeseigenen Landesreserven ist es für den Bund längerfristig wesentlich wirtschaftlicher, die dem BZS anfallenden Instruktionsdienste in eigenen Räumlichkeiten durchzuführen. Bundeseigene Ausbildungsanlagen garantieren - im Gegensatz zu Mietobjekten - die gewünschte Unterbringungs- und Durchführungssicherheit. Ferner werden durch die Zentralisierung Dislokationen mit Motorfahrzeugen während der Kursdauer auf ein Minimum beschränkt.

314 Investitionsplan

Das Bauvorhaben ist in der Investitionsplanung für zivile Bauten für die Jahre 1991-1994 enthalten.

32 Personalbedarf der zweiten Bauetappe

Das Zusammenfassen der Zivilschutz-Ausbildung auf Stufe Bund an einem einzigen Ausbildungsort bringt nebst Einsparungen an organisatorischem und administrativem Aufwand mit der Konzentration des Lehrkörpers auch die Möglichkeit, unproduktive Arbeitszeiten zu vermeiden. Führung und Information der Mitarbeiter werden zudem einfacher bzw. direkter möglich sein. Der Bedarf an Instruktionspersonal ist durch die in der Zivilschutzgesetzgebung umschriebenen Verpflichtungen des Bundes gegeben und besteht unabhängig von der Erweiterung des Zivilschutz-Ausbildungszentrums des Bundes. Der zusätzliche Bedarf an Betriebspersonal für die zweite Bauetappe beträgt ca. drei Aushilfen halbtags für Zimmerdienst und Reinigung.

4 Rechtliche Grundlagen Die Verfassungsmässigkeit der Vorlage ergibt sich aus Artikel 22bis der Bundesverfassung. Die gesetzliche Grundlage für die Errichtung des Zivilschutz-Ausbildungszentrums ist in Artikel 60 des Zivilschutzgesetzes gegeben.

Zivilschutz-Ausbildungszentrum des Buodes in Schwarzenburg Beilage 1

Ubersichtsplan

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Bundesbeschluss Entwurf über die Errichtung der zweiten Bauetappe des Zivilschutz-Ausbildungszentrums des Bundes in Schwarzenburg

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 13. November 1991 '>, beschliesst:

Art. l Für die Errichtung der zweiten Bauetappe des Zivilschutz-Ausbildungszentrums des Bundes in Schwarzenburg wird ein Objektkredit von 18,8 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

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Botschaft über die Errichtung der zweiten Bauetappe des Zivilschutz- Ausbildungszentrums des Bundes in Schwarzenburg vom 13. November 1991

In Bundesblatt Dans Feuille fédérale In Foglio federale

Jahr 1992 Année Anno

Band 1 Volume Volume

Heft 06 Cahier Numero

Geschäftsnummer 91.075 Numéro d'affaire Numero dell'oggetto

Datum 18.02.1992 Date Data

Seite 592-606 Pagina

Ref. No 10 052 120

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Botschaft über die Errichtung der zweiten Bauetappe des Zivilschutz-Ausbildungszentrums des Bundes in Schwarzenburg – Schweiz, 1992-1-de592 | Lexipedia