BBl 1992 II 625
Botschaft über die Ausrichtung einer Finanzhilfe an das Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum (MICR) durch den Bund in den Jahren 1992 und 1993 vom 19. Februar 1992
#ST# 92.021
Botschaft über die Ausrichtung einer Finanzhilfe an das Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum (MICR) durch den Bund in den Jahren 1992 und 1993
vom 19. Februar 1992
Sehr geehrter Herr Präsident, ' sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, Wir unterbreiten Ihnen mit dem Antrag auf Zustimmung den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Ausrichtung einer Subvention an das Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum (MICR). Wir schlagen Ihnen vor, dem Museum in den Jahren 1992 und 1993 jährliche Beiträge in der Höhe von 1,1 Millionen Franken zu gewähren, um dessen Fortbestehen bis zum Inkrafttreten einer formellen Rechtsgrundlage für eine spätere Unterstützung zu gewährleisten. , Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
19. Februar 1992 Im Namen des schweizerischen Bundesrates : Der Bundespräsident: Felber Der Bundeskanzler: Couchepin
1992-55 22 Bundesblatt 144.Jahrgang. Bd. II 625
Übersicht Das Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum (MICR) ist eine privatrechtliche Stiftung unter Bundesaufsicht. Das Museum wurde von einem ehemaligen Delegierten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) gegründet und möchte ein Ort der erlebten Umsetzung von Ideen, Bildern und Symbolen sein, die die Phantasie des Besuchers anregen und an sein Gewissen appellieren sollen. Seine Hauptziele liegen darin, der Jugend die Bedeutung des humanitären Einsatzes vor Augen zuführen und ihr Engagement oder gar ihre Berufung dafür zu gewinnen, die Rotkreuzbewegung besser bekannt zu machen und Unterstützung für sie zu erhalten, ein Zentrum der Erinnerung und der Geschichtsforschung zu sein, der Erhaltung von Dokumentation und Bildmaterial des Roten Kreuzes zu dienen und eine spezialisierte Datenbank zu werden, sowie schlussendlich einen Ort des Zeugnisses des humanitären Erbes von Genf, der Schweiz und der internationalen Gemeinschaft zu verkörpern. Im Rahmen seiner Aussenpolitik erachtet der Bundesrat eine Unterstützung des Museums in Anbetracht seiner finanziellen Schwierigkeiten als unerlässlich, stellt dieses doch einen Spiegel des konstanten Engagements der Schweiz im humanitären Bereich dar. Eine Schliessung des Museums hätte ausgesprochen negative Konsequenzen nicht nur für Genfund das IKRK, sondern auch für die Aussenpolitik der Schweiz, namentlich was ihren Einsatz zugunsten des humanitären Völkerrechts anbelangt, wozu das MICR einen wichtigen Beitrag leistet. Der Bundesrat schlägt Ihnen daher vor, dem Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum in den Jahren 1992 und 1993 eine Subvention in der Höhe von 1,1 Millionen Franken pro Jahr zu entrichten, um den Fortgang seines Betriebes bis zum Inkrafttreten einer formellen Rechtsgrundlage für eine spätere Unterstützung zu ermöglichen. Am Ende dieser Periode wird eine neue Überprüfung durchgeführt werden. Die effektive Auszahlung dieser Beiträge hängt davon ab, dass sich sowohl der Kanton Genf als auch das IKRK ebenfalls an der Rettung des Museums beteiligen.
Botschaft
I Einführung II Aktuelle Situation • ' Das internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum, das am 26. Oktober 1988 in Gegenwart von Bundespräsident Otto Stich eingeweiht wurde, liegt im Herzen der internationalen Stadt Genf, sowohl im geographischen Sinn - im Innern des Hügels, auf dem sich der Sitz des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) befindet - als auch im übertragenen Sinn durch seine Bestimmung, die öffentliche Meinung für die Belange der Rotkreuzbewegung zu sensibilisieren. Es ist gewissermassen ein Sinnbild des gemeinnützigen Beitrags der Schweiz an die Welt. Das MICR ist auf eine finanzielle Unterstützung durch die öffentliche Hand angewiesen, ohne die seine Schliessung unvermeidlich würde. Ein solcher Schritt hätte ausgesprochen negative Konsequenzen nicht nur für Genf und das IKRK, sondern auch für die Aussenpolitik der Schweiz, namentlich was ihren Einsatz zugunsten des humanitären Völkerrechts anbelangt, zu welchem das MICR einen wichtigen Beitrag leistet.
12 Konzept des MICR Das MICR wurde auf Initiative eines ehemaligen IKRK-Delegierten in der Form einer privatrechtlichen Stiftung unter Bundesaufsicht geschaffen. Es möchte nicht lediglich ein Ort der Erinnerung sein, sondern der erlebten Umsetzung von Ideen, Bildern und Symbolen, die die Phantasie des Besuchers anregen und an sein Gewissen appellieren sollen. Das Konzept des MICR basiert auf verschiedenen museologischen Prinzipien wie einem chronologischen Aufbau, der Ausstellung authentischer Elemente (Objekte und Bilder) und dem Einsatz audiovisueller Technik. , Das Museum lädt den Besucher zu einer Reise in elf Etappen ein. Dieser Weg durch 125 Jahre voller dramatischer Ereignisse dient folgenden Zielen:
Erziehung: der Jugend soll die Bedeutung des humanitären Einsatzes vor Augen geführt werden, um ihr Engagement dafür zu gewinnen;
Publizität: es soll die Rotkreuzbewegung einer breiteren Öffentlichkeit bekannt gemacht und Unterstützung für sie gefunden werden;
Erhaltung: das Museum möchte ein Zentrum der Erinnerung und Geschichtsforschung sein, der Erhaltung von Dokumentation und Bildmaterial der Rotkreuzbewegung dienen und eine spezialisierte Datenbank werden;
humanitäres Zeugnis: es soll Zeugnis vom humanitären Erbe von Genf, der Schweiz und der internationalen Gemeinschaft ablegen. Daneben ist das MICR ein Ort der Information und Begegnung, der auch temporäre Ausstellungen zu humanitären Themen beherbergen kann.: Seine Sammlung von rund 7000 Fotografien und etwa 1000 Plakaten könnte dem Publikum als Datenbank zugänglich gemacht werden.
Das MICR sieht sich als offenen Raum und hat zu diesem Zweck verschiedene Veranstaltungen ins Leben gerufen, die auf ein immer breiteres Echo in der Bevölkerung stossen: die «Mardis du Musée» ermöglichen die Begegnung mit bekannten Persönlichkeiten aus der humanitären Philosophie und Praxis; im Sommer werden - dank dem Verzicht der Musiker auf Gagen und/oder privaten Spenden - Gratiskohzerte im Atrium gegeben; das Auditorium kann zur Durchführung von Seminarien gemietet werden. ' Zwei weitere Charakteristika prägen das Museum im Sinne seiner Gründer: das Volontariat und das Sponsoring. Seit Anbeginn sind im Museum etwa 50 freiwillige Helfer im Empfang, als Führer, im Verkauf, in der Verwaltung oder als Konservatoren tätig, was namhafte Ersparnisse bei den Betriebskosten ermöglicht hat. Schon für den Bau des Gebäudes wurde an Sponsoren appelliert, wobei privaten Unternehmen die Projektion ihres Firmennamens im Innern angeboten wurde.
13 Nicht verwirklichte Finanzprognosen Im Zeitpunkt seiner Eröffnung waren sämtliche Konstrüktionskosten (24719 Mio. Fr.) durch private und öffentliche Beiträge (12 660 Mio. Fr., wovon namentlich 4,5 Mio. durch den Kanton Genf und 2,55 Mio. durch die Eidgenossenschaft, der Rest durch andere öffentliche Institutionen, namentlich fremde Staaten) sowie durch Zinsen und Bankanlagen gedeckt. Für die Finanzierung der eigentlichen Geschäftstätigkeit des Museums zählten seine Gründer auf die Einnahmen aus dem Billettverkauf und auf die Unterstützung privater Gönner. Ihre Vorhersagen haben sich in beiden Bereichen, d. h: sowohl in bezug auf die Anziehungskraft des Museums als auch auf das Potential privater Spenden, nicht bewahrheitet. Nach sechs Monaten mussten sie sich eingestehen, dassi das Museum finanziell nicht selbsttragend war und dass sich ein Hilferuf an die öffentliche Hand aufdrängte. Entgegen ihren Erwartungen, von Anfang an 150 000 Besucher jährlich zu empfangen, konnten nur gerade 40 000 Eintritte verbucht werden. Die Erklärung für die Diskrepanz zwischen diesen allzu optimistischen Prognosen und der Realität ist eine doppelte: Die Erfahrungen zeigen allgemein, dass ein neues Museum mehrere Jahre braucht, um sich zu festigen und voll zu entfalten. Abgesehen davon ist es dem MICR trotz einer originellen Werbekampagne nicht gleich nach seiner Eröffnung gelungen, in das Programm der geführten Stadtrundfahrten aufgenommen zu werden. Im übrigen liegt es in der Natur dieses Museums selber begründet, nicht grosse Massen, sondern ein unterrichtetes und sensibles Publikum anzuziehen. Ein solches Publikum ist in Genf sicherlich nicht unbegrenzt vorhanden. Was die privaten Spenden angeht, zeigten sich auch hier grössere Schwierigkeiten, sobald sie nicht mehr für den Bau, sondern für die Betriebskosten benötigt wurden, die ihrer bescheideneren Natur gemäss Werbezwecken privater Unternehmen weniger entgegenkommen. Die Übernahme von Verwaltungskosten ist in der Tat ein Alltagsgeschäft, das sich nur schlecht werbewirksam vermarkten lässt. • '
14 Finanzengpass
Die ungenügenden Einnahmen und der begrenzte Zufluss privater Spenden führten zu einem Finanzengpass. Das Geschäftsjahr 1990 endete mit einem Kpstenüberschuss von 0,736 Millionen Franken, obschon die Museumsleitung ein minimales «Überlebensbudget» von weniger als 1,056 Millionen Franken erstellt hatte, welches sie als realistisch und für das Überleben sowie für eine normale Entwicklung der Tätigkeit im Sinne einer Attraktivitätssteigerung für das Publikum angemessen erachtete. Mit jedem Monat, der verstreicht, verschlechtert sich die finanzielle Situation des Museums, das unter Verlust weiterarbeitet bis zum1 Entscheid über sein Schicksal. Verschiedene Finanzhilfen wurden dem MICR als provisorische Rettungsmassnahmen zugesprochen:
Die Schweizerische Kreditanstalt, die «Caisse d'Epargne de la République et canton de Genève» und das IKRK beteiligten sich an der Deckung der Schulden mit 0,45 Millionen, 0,8 Millionen resp. l Million Franken. Die Auszahlung dieser Beiträge erfolgte unter Vorbehalt einer Rückzahlung im Verlauf des Jahres 1991.
Das IKRK hatte bereits 1990 einen Beitrag von 100 000 Franken à fonds per- : dus geleistet.
Der Kanton Genf gewährte dem MICR im Juli 1990 für die Anfangsphase seiner Tätigkeit eine ausserordentliche Unterstützung in der Höhe von 180000 Franken, welche aus dem Budgetüberschuss des 175. Jahrestages des Eintritts Genfs in die Eidgenossenschaft stammten.
Einen Spezialkredit von 300 000 Franken gewährte der Kanton Genf dem MICR als Gegenleistung für den Verzicht auf Eintrittsgebühren während der Feierlichkeiten zum 700. Geburtstag der Eidgenossenschaft; einen Vorschuss darauf von 200 000 Franken bewilligte der Kanton bereits am 19. Dezember —. Der Bundesrat entschied am 5. Februar 1991, dem Museum für^eine Finanzbedürfnisse im, ersten Semester 1991 ein zinsloses Darlehen von 600 000 Franken^ zur Verfügung zu stellen. Dieses Darlehen hat der Bundesrat am 17. Juni 11991 in eine Schenkung umgewandelt.
15 Resultate der Arbeitsgruppe Nachdem die Museumsleitung die Bundes- und Kantonsbehörden auf die Unumgänglichkeit einer öffentlichen Unterstützung aufmerksam gemacht hatten, setzten diese im Februar 1991 eine Arbeitsgruppe mit einem dreifachen Mandat ein:
Untersuchung der Geschäftsführung des Museums;
Analyse der langfristig für den Museumsbetrieb notwendigen Mittel;
Suche nach Möglichkeiten von Ausgabenkürzungen, bis eine definitive Lösung gefunden ist.
Die Arbeitsgruppe, die sich aus Vertretern der Bundesverwaltung (Finanzverwaltung, Bundesamt für Kultur und Direktion für internationale Organisationen), der Genfer Kantonsverwaltung und des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz zusammensetzt, hat eine Analyse des Museums unter den Gesichtspunkten Museologie, Finanzen und rechtliche Aspekte durchgeführt. Sie hat ihren Bericht, der sich sowohl über die Opportunità! als auch über die materiellen Bedingungen des Erhalts des Museums ausspricht, Ende April 1991 abgegeben.
151 Existenzberechtigung eines solchen Museums
Drei Kategorien von Überlegungen sprechen zugunsten der Existenzberechtigung und damit auch für eine Rettung des MICR:
Es legt beredtes Zeugnis ab von der humanitären Tätigkeit und der Rotkreuzbewegung, deren Geburtsort Genf ist.
Als Referenzinstrument dient es der Rotkreuzbewegung für die Verbreitung und Umsetzung ihrer Ideen und stellt einen Pluspunkt für die Attraktivität von Genf und der Eidgenossenschaft dar.
Gegenüber der Jugend nimmt es eine erzieherische Aufgäbe wahr, indem es ihr die Bedeutung der humanitären Arbeit vergegenwärtigt.
152 Umgestaltungsmöglichkeiten Nach Einschätzung der Arbeitsgruppe lässt das Konzept des Museums, das auf dem engen Zusammenspiel von Architektur und audiovisuellen Installationen basiert, wenig Raum für kostensparende Umgestaltungen. Eine Änderung seiner Ausrichtung oder seiner Struktur würde einer fundamentalen Neuorientierung gleichkommen. Dies würde bedeutende Summen beanspruchen, ohne ein positives Resultat, d. h. einen kostengünstigeren Betrieb und eine erhöhte Publikumsanziehung, zu garantieren. Denkbar sind demgegenüber Rationalisierungen respektive Optimalisierungen in drei Bereichen, die gewisse beschränkte Einsparungen zur Folge hätten:
Vermeidung von Doppelspurigkeiten zwischen dem Dokumentationszentrum des Museums und demjenigen des IKRK sowie mit dessen Archiv und mit den Forschungstätigkeiten des - ebenfalls in Genf gelegenen - Henri-Dunant-Instituts.
Für die Kosten der «Mardis du Musée» müssen ausschliesslich private Sponsoren aufkommen. (Dieses Ziel wird 1992 erreicht.)
Die Cafeteria muss langfristig selbsttragend sein. (Im Moment ist dieses Ziel erreicht.)
153 Betriebskosten des MICR
Ausgehend von vergleichbaren Institutionen in der Schweiz hat die Arbeitsgruppe jährliche Betriebskosten in der Höhe von 2,5 Millionen Franken als
«normal» eingestuft. Von diesem Betrag entfällt l Million auf Personalkosten. Ohne die freiwillig geleisteten Dienste müsste der Personalbestand um 8,25 Arbeitsplätze erhöht werden, was einer Lohnsumme von 500000 Franken entspricht. .. , , , ! Nach Abzug voraussichtlicher Einnahmen von 250 000-300 000 Franken benötigt das Museum somit Subventionen von 2,2 Millionen Franken^ um seine Tätigkeit auf einer soliden Basis weiterzuführen. , , ' i 154 Rettungsplan zugunsten des MICR In ihrem Schlussbericht schlägt die Arbeitsgruppe den Behörden, die sie mit dieser Überprüfung beauftragt haben, die Ausrichtung einer dreifachen Unterstützung vor: , , , . : ' . •
Eine Überbrückungshilfe für 1991 soll es dem Museum bis zum Zeitpunkt, in dem eine reguläre finanzielle Unterstützung garantiert .ist, ermöglichen, seinen laufenden Verpflichtungen nachzukommen und die aufgenommenen ! Darlehen zurückzubezahlen.
Ein einmaliger Beitrag von l Million würde es dem MICR erlauben, die letzte der zwölf Etappen der Ausstellung, d. h. das Ende der Reise durch die 125jährige Geschichte, fertigzustellen, was infolge der finanziellen Probleme bis heute nicht möglich war. Im weiteren soll dieses Geld für eine neue Werbekampagne eingesetzt werden.
Eine jährliche Subvention von 2,2 Millionen Franken,1 an der sich mehrere Stellen zu beteiligen hätten, soll den langfristigen, stabilen Betrieb des Mu- : seums gewährleisten. ' ' Diese Vorschläge und eine mögliche Verteilung der erwähnten Beträge zwischen den Behörden des Bundes, des Kantons und der Stadt Genf und dem IKRK wurden in verschiedenen gemeinsamen Sitzungen ; diskutiert. Die Überbrückungshilfe wurde in der Folge vom Bund übernommen, während die finanzielle Verantwortung für die Fertigstellung der Ausstellung und für die Werbekampagne durch die Museumsleitung zu übernehmen ist. Der Finanzplan zur Rettung des Museums könnte mit Bezug auf den jährlichen Beitrag somit folgendermassen aussehen: Finanzquelle Betrag Schweizerische Eidgenossenschaft 1,1 Millionen Franken Kanton Genf 0,5 Millionen! Franken ; IKRK '.' 0,2 Millionen Franken Noch zu findende Donatoren 0,4 Millionen Franken Total 2,2 Millionen Franken
16 Vorangegangene Entscheidungen Mit Beschluss vom 17. Juni/8. Juli 1991 entschied der Bundesrat unter Vorbehalt der Budgetkompetenzen der Eidgenössischen Räte, dem MICR einen Beitrag von 4,4 Millionen Franken über 4 Jahre, d.h. für 1991 bis und mit 1994
jährlich 1,1 Millionen Franken, zu gewähren, um sein Überleben zu; sichern. Mit der Ausnahme der Zahlung für 1991 ist die effektive Ausrichtung der Subventionen an die Bedingung geknüpft, dass sich auch der Kanton Genf und das IKRK, eventuell auch die Stadt Genf, an dieser Rettungsaktion beteiligen. Die Zuwendung für 1991 erfolgte einesteils durch Umwandlung des Bundesdarlehens von 600000 Franken, das dem Museum am 5. Februar 1991 zur Deckung seiner Kosten im ersten Semester 1991 zugesprochen worden war, in ein Geschenk, andernteils durch Sprechung eines Zusatzkredits von 500 000 Franken. Die Finanzdelegation hat den Beitrag für 1991 genehmigt, jedoch für die kommenden Jahre gewisse Zweifel an der Berechtigung einer Subvention angemeldet, dies insbesondere unter Berufung auf das Fehlen einer genügenden gesetzlichen Grundlage. Das IRRK hat sich zur Übernahme von 0,2 Millionen Franken pro Jahr bereit erklärt, obschon seine Mittel in erster Linie für seine Tätigkeit im Feld bestimmt sind. Der Exekutivrat der Stadt Genf hat sich geweigert, auf die Frage eines Zuschusses in der Höhe von 0,4 Millionen Franken einzutreten, so dass für diese Summe noch eine Lösung gefunden werden muss. Die erwähnte Arbeitsgruppe hat dementsprechend ein zusätzliches Mandat erhalten, die Zusammensetzung des Stiftungsrats - in welchem in Zukunft auch die Stellen vertreten sein müssen, die zur Finanzierung des Museums beitragen - neu zu definieren, und die Modalitäten des Museumsbetriebs sowie die zur Gesundung seiner Finanzlage angezeigten Massnahmen festzulegen. Es ist in der Tat entscheidend, dass die Betriebskosten des MICR auf ein striktes Minimum begrenzt werden. Der Bund wird die Einhaltung dieser Regel genauestens überwachen und sich vorderhand innerhalb der Arbeitsgruppe dafür einsetzen. Als Mitglied des Stiftungsrats wird es ihm in Zukunft möglich sein, direkten Einfluss auf die Geschäftsführung des MICR zu nehmen und notfalls Reformen durchzusetzen. Der Genfer Staatsrat steht für seinen Teil einem finanziellen Engagement zugunsten des MICR positiv gegenüber. Er hat dem Grossen Rat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt, welcher für die Jahre 1991-1993 einen jährlichen Beitrag von 500 000 Franken vorsieht. Die Beratung dieses Textes im Grossen Rat ist für das erste Quartal 1992 vorgesehen. Der erläuternde Bericht
zum Gesetzesentwurf begründet die Notwendigkeit eines finanziellen Engagements des Kantons Genf folgendermassen : In einem Moment, in dem die Rettung des Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseums auf dem Spiel steht, ist diese Institution unter verschiedenen Gesichtspunkten zu betrachten: — als Zeugin des «Esprit» von Genf;
als Zeugnis der schweizerischen Anteilnahme an der Welt; — als Schaufenster der Rotkreuzbewegung;
als erzieherisches Instrument; — als museologischer Erfolg. : In einer Zeit, in der die Schweiz mehr denn je zur Teilnahme am Weltgeschehen aufgerufen ist, würde die Schliessung der Türen dieser Institution das Bild unseres Landes verdüstern. Sie wäre ein Misston in ünsern historisch gewachsenen Neigungen. ,
2 Beteiligung der Eidgenossenschaft 21 Begründung Wie unter Punkt 16 erwähnt, erachtet es der Bundesrat für notwendig, sich an der Finanzierung des Museums mit einem jährlichen Beitrag von 1,1 Millionen Franken bis 1994 zu beteiligen. Er teilt in diesem Sinne die Haltung des Genfer Staatsrates und hält eine Unterstützung des MICR insbesondere auch aus aussenpplitischen Erwägungen für unumgänglich. Diese Subvention trägt einen ausserordentlichen Charakter. Ihre Berechtigung stützt sich nicht auf die Tatsa^ ehe, dass es um ein Museum geht, sondern ausschliesslich auf die Informationsfunktionen, die das Museum für die Anliegen der Rotkreuzbewegung wahrr nimmt. Tatsächlich hängen Sinn und Zweck des MICR ganz direkt mit déni konstanten Engagement der Schweiz im humanitären Bereich zusammen. So ist Genf der Sitz verschiedener humanitärer Institutionen, zum Beispiel des UNOr Hochkommissariats für Flüchtlinge (HCR), der Internationalen Organisation für Migrationen (lOM), des Büros des UNO-Koordinators für Katastrophenhilfe (UNDRO) und des IKRK (zu dessen grössten Beitragszahlern der Bund gehört). ,, . • : Erwähnenswert ist auch die Rolle der Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen zum Schütze der Kriegsopfer von 1949 und ihrer Zusatzproto^ kolle, für deren weltweite Anwendbarkeit und Beachtung sich unser Land stets eingesetzt hat. Das Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum leistet wichtige Arbeit für die Verbreitung der Hauptanliegen dieser Übereinkommen. Vergessen wir nicht, dass gerade diese Tatsache verschiedene Staaten dazu veranlasst hat, einen Beitrag an die Konstruktionskosten des MICR auszurichten. Imi Anschluss an die Feierlichkeiten zum 700. Geburtstag der Eidgenossenschaft erscheint es fast undenkbar, ein Museum zu schliessen, das eines der Anliegen dieses Landes so gut illustriert. Es ist politisch von grösster Wichtigkeit, dass die Schweiz nicht für ein Scheitern dieses Museums verantwortlich zu zeichnen hätte. Der Bund sollte daher ein klares Signal seiner Hilfsbereitschaft für diese Institution setzen, die den humanitären Geist verkörpert, den die Schweiz und Genf stets verteidigt haben. ' Anzufügen ist noch, dass die Besucherzahlen in den letzten Jahren stark angestiegen sind (1989: 37375/1990: 44874/1991: ca. 63 000). Es ist natürlich schwierig zu sagen, in welchem Mass sich dieser Trend in Zukunft fortsetzen
wird, aber es ist jedenfalls ein ermutigendes Zeichen für die weitere Entwicklung des Museums. Eine finanzielle Beteiligung würde es dem Bund zudem ermöglichen, im Stiftungsrat Einsitz zu nehmen und über die Art und Weise der Geschäftsteilung und die Umsetzung der notwendigen Spàrmassnahmen mitzubestimmen. ; Wie bereits erwähnt, wird sich der Bund dafür einsetzen, dass einschneidende Massnahmen zur Reduktion der Betriebskosten ergriffen werden. Im übrigen wird die Situation des Museums am Ende der vorgesehenen Subventionsperiode von neuem durchleuchtet werden, um zu entscheiden, ob sich eine Verlängerung der Unterstützung aufdrängt oder ob das Museum bis dahin genügend etabliert und in der Öffentlichkeit bekannt ist, um selbsttragend zu arbei-
ten. Wahrscheinlicher ist allerdings, dass die Unterstützung fortgesetzt werden muss. Aus diesem Grund wird Ihnen der Bundesrat Ende 1992 dem Entwurf für einen Text vorlegen, der als gesetzliche Grundlage für die Beitragsleistungen nach 1993 dienen und die heute bestehende diesbezügliche Lücke beheben soll.
22 Modalitäten
Auf der Grundlage des Berichts der Arbeitsgruppe und der anschliessenden Diskussion mit dem Kanton Genf und dem IKRK schlägt der Bundesrat vor, das Überleben des Museums durch die Übernahme eines Teils seiner jährlichen Kosten zu gewährleisten. Die Höhe des Betrags entspricht den Empfehlungen der Arbeitsgruppe. Es ginge also darum, dem MICR in den Jahren Ì992 und 1993 je weilen eine Unterstützung von 1,1 Millionen Franken zuzusprechen. Die tatsächliche Auszahlung dieser Beträge ist an die Bedingungen geknüpft, dass der Kanton Genfund das IKRK sich ebenfalls an dieser Rettungsaktion beteiligen und dass die Finanzierung der jährlichen Betriebskosten des Museums vollumfänglich gesichert ist.
3 Finanzielle und personelle Auswirkungen 31 Finanzielle Auswirkungen
Der Vorschlag, den wir Ihnen unterbreiten, bringt dem Bund finanzielle Verpflichtungen von 2,2 Millionen Franken, verteilt auf die Jahre 1992 und 1993. Dies entspricht der Summe von 1,1 Millionen Franken, die dem MICR 1991 im Sinne einer Nothilfemassnahme zugestanden worden ist. Diese Ausgaben sind im Legislaturfinanzplan vorgesehen.
32 Auswirkungen auf den Personalbestand Der Vorschlag, den wir Ihnen unterbreiten, hat keine Auswirkungen auf den Personalbestand des Bundes.
33 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden
Da die Ausführung des vorgeschlagenen Bundesbeschlusses ausschliesslich dem Bund obliegt, entstehen den Kantonen und Gemeinden keine Kosten. Dies gilt allerdings nicht für den Kanton:Genf, von dessen Unterstützungszahluhg sowie derjenigen des IKRK die'tatsächliche Überweisung der in Frage stehenden Gelder abhängt.
4 Legislaturprogramm
Die Unterstützung des Internationalen Rotkreuz-! und Rothalbmondmuseums ist in der Legislaturplanung nicht vorgesehen. Es handelt sich hierbei um ein
neues und dringliches Anliegen, das sich jedoch in den ; allgemeinen Rahmen der schweizerischen Aussenpolitik und in die angekündigten Anstrengungen zugunsten Genfs als internationaler Stadt einfügt. : :
5 Rechtliche Grundlagen 51 Verfassungsmässigkeit und Rechtsform
Gemäss geltender Praxis kann die Bundesversammlung (oder der Bundesrat, unter Vorbehalt der Budgetkompetenzen der Eidgenössischen Räte) einmalige Beiträge direkt gestützt auf die aussenpolitischen Kompetenzen des Bundes beschliessen, ohne dass es dazu einer speziellen formellen Rechtsgrundlage bedürfte (vgl. BB1 1990 I 145; 1991 IV 553). Für periodisch wiederkehrende Beiträge gilt dies nicht, insbesondere wenn diese zeitlich unbegrenzt sind oder sich über mehrere Jahre erstrecken. In diesem Fall braucht es eine formelle Rechtsgrundlage. Die einzige Ausnahme dieser Regel bilden die freiwilligen Beträge an die internationalen Organisationen, für welche der aussenpolitische Kompetenzartikel der Bundesverfassung ausreichend ist (BB1 1984 I 1205). Im vorliegenden Fall erstrecken sich die Ausgaben über zwei Jahre und es ist damit zu rechnen, dass die öffentliche Unterstützung auch nach 1993 fortgesetzt werden muss. Da es sich beim MICR nicht um eine internationale Organisation handelt, kann seine Subventionierung auch nicht mit der Zahlung freiwilliger Beiträge an eine solche Organisation gleichgesetzt werden. Als privatrechtliche Stiftung ist das MICR juristisch und finanziell unabhängig vom IKRK, obwohl enge Beziehungen zwischen den beiden Institutionen bestehen. Unter diesen Umständen bedarf es für eine längerfristige Unterstützung des MICR durch den Bund einer formellen Rechtsgrundlage, beispielsweise in der Form eines allgemein-verbindlichen Bundesbeschlusses. Eine solche Grundlage fehlt zur Zeit. Um diese Lücke zu beheben, wird Ihnen der Bundesrat, gestützt auf seine aussenpolitische Kompetenz, bis Ende 1992 den Entwurf eines entsprechenden Textes vorlegen. Um dem Museum die Fortführung seiner Aktivitäten bis zum Inkrafttreten dieser formellen Rechtsgrundlage zu ermöglichen, sowie in Anbetracht der Dringlichkeit seiner Bedürfnisse, beantragen wir Ihnen, dem MICR im Sinne einer Übergangslösung und direkt gestützt auf die aussenpolitische Kompetenz des Bundes in den Jahren 1992 und 1993 jährliche Beiträge in der Höhe von 1,1 Millionen Franken zu gewähren. Diese Subventionen sind an die Bedingung geknüpft, dass sich auch der Kanton Genf und das IKRK an der Rettung des Museums beteiligen und dass die Finanzierung der jährlichen Betriebskosten vollumfänglich gesichert ist. Dieser Bundesbeschluss stützt sich nicht auf ein Bundesgesetz.
52 Rechtsform des Erlasses
Gemäss Artikel 8 des Geschäftsverkehrsgesetzes der Bundesversammlung vom 23. März 1962 (SR 171.11) ist die Unterstützung, die Gegenstand der vorliegenden Botschaft ist, in der Form eines einfachen Bundesbeschlusses zu sprechen.
Die Zuständigkeit der eidgenössischen Räte auf diesem Gebiet leitet sich aus deren allgemeiner Budgetkompetenz im Sinne von Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung ab. Der vorliegende Bundesbeschluss ist dem Referendum nicht unterstellt.
Bundesbeschluss Entwurf über die Ausrichtung einer Finanzhilfe an das Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum (MICR) in den Jahren 1992 und 1993
vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Zuständigkeit des Bundes in auswärtigen Angelegenheiten, nach Einsicht in eine Botschaft des Bundesrates vom 19. Februar 1992 ') beschliesst:
Art. l Die Schweizerische Eidgenossenschaft gewährt dem Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum in den Jahren 1992 und 1993 eine jährliche Unterstützung von 1,1 Millionen Franken. Die Finanzhilfe wird nur ausgerichtet, wenn sich der Kanton Genf und das IKRK ebenfalls an der Rettung des Museums beteiligen und die Finanzierung der jährlichen Betriebskosten vollumfänglich gesichert ist.
Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum. Er tritt rückwirkend auf den 1. Januar 1992 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 1993.
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Botschaft über die Ausrichtung einer Finanzhilfe an das Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum (MICR) durch den Bund in den Jahren 1992 und 1993 vom 19. Februar 1992
In Bundesblatt Dans Feuille fédérale In Foglio federale
Jahr 1992 Année Anno
Band 2 Volume Volume
Heft 11 Cahier Numero
Geschäftsnummer 92.021 Numéro d'affaire Numero dell'oggetto
Datum 24.03.1992 Date Data
Seite 625-637 Pagina
Ref. No 10 052 152
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