BBl 1992 II 782

Jahresbericht des Bundesrates über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat 1991 vom 19. Februar 1992

#ST# 92.019

Jahresbericht des Bundesrates über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat 1991

vom 19. Februar 1992

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen den Bericht des Bundesrates über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat 1991 und beantragen Ihnen, von ihm Kenntnis zu nehmen.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

19. Februar 1992 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Felber Der Bundeskanzler: Couchepin

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Übersicht Der Bericht gibt Auskunft über die Schwerpunkte der zwischenstaatlichen Tätigkeit des Europarates im Jahre 1991 aus dem Blickwinkel der Schweiz: Er vermittelt zuerst einen Überblick über die allgemeinen Entwicklungen des Europarates und über die Tätigkeiten der Fachministerkonferenzen und des Ministerkomitees. Sodann geht er näher auf die Arbeit der dem Ministerkomitee untergeordneten Lenkungs- und Expertenausschüsse ein.

Bericht

l Einleitung Der Bericht leistet einer Motion vom 30. April 1984 der Schweizer Parlamentarierdelegation beim Europarat Folge. Diese hatte vom Bundesrat verlangt, den Eidgenössischen Räten alljährlich einen Bericht über die Gesamtheit der Tätigkeiten der Schweiz im Europarat vorzulegen. Wie in den vergangenen Jahren, gibt der Bericht Auskunft über die Schwerpunkte der zwischenstaatlichen Tätigkeit des Europarates im Jahre 1991 (November 1990 bis November 1991) aus dem Blickwinkel der Schweiz: Er vermittelt zuerst einen Überblick über die allgemeinen Entwicklungen des Europarates und über die Tätigkeiten der Fachministerkonferenzen und des Ministerkomitees. Sodann geht er näher auf die Arbeit der dem Ministerkomitee untergeordneten Lenkungs- und Expertenausschüsse ein.

2 Allgemeine Entwicklungen und Tätigkeiten des Ministerkomitees Das Jahr 1991 war durch die Ausweitung und Vertiefung der Beziehungen des Europarates mit sämtlichen mittel- und osteuropäischen Ländern geprägt; zudem wurde die Rolle Strassburgs als paneuropäisches Forum bestätigt. Ausserdem hat sich das Verhältnis des Europarates zur KSZE sowie zur EG während der in diesem Bericht erwähnten Periode in positiver und befriedigender Art und Weise entwickelt.

21 Beziehungen des Europarates zu den mittel- und osteuropäischen Ländern Am 6. November 1990 wurde Ungarn als erstes «ehemaliges kommunistisches» Land als Mitglied der Organisation in Strassburg aufgenommen. Diesem Beitritt folgte bald schon derjenige der tschechischen und slowakischen föderativen Republik, welche als 25. Staat Mitglied des Europarates wurde. Am 21. Februar 1991 fand in Madrid, auf Einladung seines Präsidenten, des spanischen Aussenministers, Herrn F. Ordonez, eine ausserordentliche Ministersitzung statt. Anlässlich dieser Sitzung erfolgte der Beitritt der UdSSR zur Kulturkonvention. Im Anschluss an die Sitzung haben sich die Minister der Mitgliedstaaten des Europarates mit ihren Kollegen aus den Nichtmitgliedstaaten Bulgarien, Polen, Rumänien, UdSSR und Jugoslawien unterhalten. Dieser Meinungsaustausch gab Gelegenheit zu einer Standortbestimmung in bezug auf die demokratische Entwicklung in Mittel- und Osteuropa sowie die Fortschritte in der Zusammenarbeit im grossen Europa. Das «Demosthenes»-Unterstützungsprogramm des Europarates für die mittel- und osteuropäischen Länder wurde im Jahre 1991 erweitert und verstärkt. Sein Budget wurde auf 18 Millionen französische Franken erhöht. Dieses Programm,

welches ursprünglich für die vom Demokratisierungsprozess am meisten erfassten Länder - Ungarn, Polen und Tschechoslowakei - bestimmt war, wurde nach und nach auf sämtliche Länder in Mittel- und Osteuropa ausgedehnt. Diese Unterstützung erstreckt sich auf sämtliche Bereiche der demokratischen Organisation von politischen Institutionen (Parlamentsaufbau, Rechtsorganisation, Schutz der Menschenrechte, lokale Verwaltung). Ausserdem wurde ein «regionalisiertes» Demosthenes-Programm eingeführt, um regionalen Institutionen, d. h. Teil-Republiken, Unterstützung und Zusammenarbeit zu vermitteln, wobei selbstverständlich die entsprechende Hilfe der zentralen Behörde bekannt sein und deren Einverständnis vorliegen muss. Um die Bemühungen des Europarates zu unterstützen, hat die Schweiz einen Sonderbeitrag von einer Million Schweizerfranken bewilligt. Dieser ist insbesondere für den Bereich der Menschenrechte und der juristischen Zusammenarbeit bestimmt. Auf bilateraler Ebene hat der Europaratsdienst des eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten vom 8. bis 10. April 1991 für Ungarn ein Informationsseminar über den Europarat organisiert; dies, nachdem Ungarn dieser Organisation beigetreten ist. Ein Dutzend ungarische Beamte, welche in verschiedenen Ministerien in Budapest neuerdings die Angelegenheiten des Europarates bearbeiten, wurden nach Bern eingeladen. Sie beteiligten sich an einem Informationsprogramm über die Organisation, Kompetenzen und Koordination der verschiedenen Dienste aus der Bundesverwaltung, die sich mit Europaratsfragen befassen. Sie konnten ebenfalls von der praktischen Erfahrung der verschiedenen anwesenden schweizerischen Fachleute profitieren. Die Aussenminister haben ihre 88. Sitzung am 25. April 1991 in Strassburg abgehalten. Bei ihrem Meinungsaustausch über die mirtei- und zenraleuropäischen Länder wurde die Lage in Albanien ausführlich besprochen. Angesichts der ermutigenden Fortschritte zu demokratischen Reformen in diesem Lande, und dies trotz grossen internen Schwierigkeiten, haben die Minister beschlossen, Albanien die Hilfsprogramme des Europarates zur Verfügung zu stellen und die Zusammenarbeit mit Tirana aufzunehmen. An dieser Sitzung haben die

Minister auch von der Empfehlung Nr. 1139 der parlamentarischen Versammlung über «die institutionelle Rolle des Europarates im neuen Europa» Kenntnis genommen. Die Delegierten wurden beauftragt, die Konsequenzen, die aus dieser Empfehlung gezogen werden sollen, sowie die Möglichkeiten einer Revision der Statuten des Europarates zu überprüfen. Im August 1991 wurde der Putschversuch in der UdSSR vom Europarat unverzüglich und bestimmt verurteilt. Als Folge dieser Ereignisse hat die Unabhängigkeit und internationale Anerkennung der drei baltischen Republiken der parlamentarischen Versammlung des Europarates erlaubt, ab September 1991 parlamentarische Delegationen aus Estland, Lettland und Litauen mit dem Status von Spezialgästen aufzunehmen. Diese drei Republiken haben dem Europarat übrigens ihr Beitrittsgesuch gestellt, welches zur Stellungnahme der parlamentarischen Versammlung unterbreitet wurde. Auf Einladung des Präsidenten, Herrn Anders Björk, hat Herr Flavio Cotti in seiner Eigenschaft als Bundespräsident am 20. September 1991 vor der parla-

mentarischen Versammlung des Europarates eine Ansprache gehalten. Seine Rede, nacheinander in den vier Landessprachen vorgetragen, war Europa und der Schweiz als «Tochter Europas» im Integrationsprozess gewidmet. Diese Intervention wurde von der Zuhörerschaft sehr gut aufgenommen und fand auch in der Presse ein breites Echo. Die Präsidenten des National- und des Ständerates, die Herren Bremi und Hänsenberger, waren anlässlich des unter dem Zeichen der 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft abgehaltenen Schweizertages beim Europarat ebenfalls anwesend. Die Ereignisse während der Jugoslawienkrise wurden von den Organen des Europarates auf parlamentarischer Ebene, wie auch vom Ministerkomitee mit grösster Aufmerksamkeit verfolgt. Im Bestreben, eine friedliche Lösung der Jugoslawienkrise herbeizuführen, erfolgten verschiedene Aufrufe zur Respektierung der demokratischen Institutionen sowie zum Verzicht auf Gewaltanwendung. Die Bereitschaft des Europarates, seine Erfahrung und seine Zusammenarbeit im juristischen und im verfassungsmässigen Bereich zur Verfügung zu stellen, wurde den jugoslawischen Behörden wiederholt in Erinnerung gerufen. Am 8. Oktober 1991 hat das Ministerkomitee des Europarates jedoch aufgrund der schwerwiegenden Gewalttätigkeiten und der Verletzungen der Menschenrechte beschlossen, sämtliche Zusammenarbeit mit den jugoslawischen Behörden einzustellen. Im November 1991 beschloss die parlamentarische Versammlung, Jugoslawien den besonderen Gaststatus zu entziehen. Die 89. Sitzung des Ministerkomitees am 26. November 1991 war durch den Beitritt Polens zum Europarat geprägt. Anlässlich der Beitrittszeremonie hat der Generalsekretär die Rolle Polens als Vorreiter hervorgehoben, wo in Danzig bereits vor zehn Jahren die ersten Bewegungen demokratischer Gleichbehandlung ins Leben gerufen und entwickelt wurden. Die Versammlung der Minister hat die Situation in Jugoslawien und in der Sowjetunion ausführlich behandelt. Die Minister haben eine Schwächung der Union und eine Machtverschiebung zugunsten der Republiken festgestellt. Die daraus resultierenden Folgen, insbesondere für die Beziehungen zum Europarat, wurden diskutiert. Ausserdem haben sich die Minister über ein vom Generalsekretär vorgelegtes Memorandum über die ständig zunehmenden Aufgaben des Europarates im heutigen Europa

ausgesprochen. Die verschiedenen Vorschläge des Generalsekretärs wurden insgesamt sehr wohlwollend aufgenommen, und die Minister haben ihre Delegierten beauftragt, diese weiter zu überprüfen. Zwei Initiativen des Generalsekretärs erhielten unverzüglich die Unterstützung des Ministerkomitees. Bei der ersten handelt es sich um ein Programm grossen Ausmasses, um die Gesetzesreformen in den zentral- und osteuropäischen Staaten in allen Rechtsbereichen zu beschleunigen; bei der zweiten um ein weit ausgelegtes Hilfsprogramm zur Bildung von echt demokratischen Lokalbehörden in den Ländern Zentral- und Osteuropas. Schliesslich sei erwähnt, dass die Schweiz am Ende der 89. Sitzung die Präsidentschaft des Ministerkomitees übernommen hat. Dieses Mandat erstreckt sich bis zur 90. Sitzung des Ministerkomitees, welche am 7. Mai 1992 unter dem Vorsitz von Herrn René Felber, Chef des Departements für auswärtige Angelegenheiten und Bundespräsident, abgehalten wird.

22 Die Beziehungen des Europarates zu anderen europäischen Vereinigungen (KSZE und EG)

Der Europarat ist als Beobachter zur Teilnahme am Pariser Gipfeltreffen der KSZE (19. bis 21. November 1990) eingeladen worden, wo sich die Staatschefs der Länder Europas und Nordamerikas versammelten. Bei dieser Gelegenheit hat der Generalsekretär den Willen des Europarates bekundet, die Möglichkeiten zu überprüfen, welche es den KSZE-Staaten, die nicht Mitglied des Europarates sind, erlauben würden, gleichberechtigt an dessen Aktivitäten und Programmen im Bereich der Menschenrechte teilzunehmen. Ebenso gelte es für Gebiete, die in die Kompetenz des Europarates fallen, aktive Beiträge für die KSZE-Sitzungen zu erbringen. Die Charta von Paris für ein neues Europa, welche die Grundlagen für eine neue Zusammenarbeit in Europa niedergelegt hat, hat den wichtigen Beitrag des Europarates im Bereiche der Forderung der Menschenrechte, der demokratischen Grundsätze und des Rechtsstaates sowie der kulturellen Zusammenarbeit ausdrücklich anerkannt. Seither haben sich die Beziehungen zwischen den beiden Organisationen vertieft. So wurde die Organisation von Strassburg im Jahre 1991 auch zu den vier Veranstaltungen der KSZE eingeladen: Kolloquium in Krakau über das kulturelle Erbe (Mai), Expertentreffen in Genf über die nationalen Minderheiten (Juli), 3. Konferenz über die menschliche Dimension in Moskau (September), und Expertenseminar in Oslo über die demokratischen Institutionen (November). Dank der Qualität der geleisteten Beiträge hat der Europarat bewiesen, dass er durch seine erworbenen Kenntnisse und seiner während über 40 Jahren in der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit gesammelten Erfahrungen mittels konkreter Programme und Projekte bei der Umsetzung der von der KSZE definierten Prinzipien im Bereich der menschlichen Dimension seinen Beitrag leisten kann. Anlasslich der 89. Sitzung des Ministerkomitees, welche am 26. November 1991 in Strassburg abgehalten wurde, haben die Minister unter anderem einen der im Memorandum des Generalsekretärs aufgeführten Vorschläge aktiv unterstützt. Es geht vor allem darum, bei den in die Zuständigkeit des Europarates fallenden Bereichen, eine bessere Zusammenarbeit mit den KSZE-Mitgliedstaaten anzustreben. Die im Jahr 1989 wieder aufgenommene Zusammenarbeit zwischen dem Europarat und der Europäischen Gemeinschaft (EG) wurde, im Anschluss an die durch das Ministerkomitee angenommene, anlässlich des 40. Geburtstages der

Organisation verabschiedeten politischen Deklaration, im Laufe dieses Jahres intensiv weitergeführt. Diese Vertiefung der Zusammenarbeit fand ihren Ausdruck insbesondere in zwei vierseitigen Treffen, welche im Mai und November 1991 stattfanden. Die EG war dabei durch die Präsidenten des Rates und der EG-Kommission, der Europarat durch den Präsidenten des Ministerkomitees und durch den Generalsekretär vertreten; diese Treffen haben dazu beigetragen, die Zusammenarbeit beider Institutionen im Hinblick auf eine Ergänzung der jeweiligen Aktionen zu verstärken. Sie haben auch die Rolle des Europarates als erste Empfangsstation für die mittel- und osteuropäischen Länder auf dem Weg zur Demokratisierung und zur Marktwirtschaft bestätigt, da deren Aufnahme in die EG in absehbarer Zeit nicht möglich sein wird. Diese halb-

jährlichen Treffen zwischen hochgestellten Verantwortlichen boten ebenfalls Gelegenheit, zu bestätigen, dass die definitive Verwurzelung demokratischer Regierung in mittel- und osteuropäischen Ländern weitgehend vom Erfolg politischer und wirtschaftlicher Reformen abhängt.

23 Die institutionelle Rolle des Europarates Mit der Empfehlung 1139 vom 29. Januar 1991 hat die parlamentarische Versammlung das Ministerkomitee dringend ersucht, gemeinsam mit ihr selber alle Massnahmen zu diskutieren, die notwendig sind, damit der Europarat seine Verantwortung im institutionellen Rahmen Europas, wie er sich abzuzeichnen beginnt, wahrnehmen kann (inklusive einer Revision der Statuten aus dem Jahre 1949). Im Mai 1991 hat das Ministerkomitee eine Arbeitsgruppe beauftragt, der Empfehlung nachzukommen. Unter dem Vorsitz der Schweiz hat sich die Arbeitsgruppe wiederholt versammelt, um sämtliche durch die Empfehlung aufgeworfenen Fragen zu behandeln. Nach Beendigung dieser Studie wird die Arbeitsgruppe dem Ministerkomitee geeignete Vorschläge für mögliche substantielle Änderungen der Statuten unterbreiten. An der 89. Sitzung haben die Minister ihre Delegierten eingeladen, die Arbeiten der Studie notwendiger Reformen aktiv weiterzuführen, in der Annahme, dass die geographische Erweiterung der Organisation und die Entwicklung ihrer Aufgaben entsprechende Anpassungen der bestehenden Arbeitsmethoden erfordern. Es ist zu erwähnen, dass die parlamentarische Versammlung zu diesem Zwecke eine Kommission gebildet hat, welcher auch Herr Michel Flückiger, Ständerat und Präsident der Schweizerdelegation bei der parlamentarischen Versammlung, angehört. Zwischen den beiden Arbeitsgruppen, die beide Fortschritte verzeichnen, haben regelmässig informelle Kontakte stattgefunden.

24 Budgetfragen

Im Jahre 1991 belief sich das ordentliche Budget des Europarates auf 617335000.- und der Beitrag der Schweiz auf 16 144962- französische Franken, d. h. 3 975 736.- Schweizerfranken. Zudem hat die Schweiz, in der Folge der Postulate Petitpierre und Flückiger, wie im Jahre 1990, einen zusätzlichen freiwilligen Beitrag von 380 000.- Schweizerfranken geleistet. Dieser dient hauptsächlich zur Unterstützung einzelner Kooperations- und Hilfsprojekte zugunsten mittel- und osteuropäischer Länder.

3 Menschenrechte 31 Allgemeines

Vom 21. bis 29. Juli 1991 hat der durch die Europäische Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe eingerichtete Ausschuss die Schweiz besucht. Dieser Ausschuss ist be-

fugt, die Behandlung von Personen zu untersuchen, denen die Freiheit entzogen wurde, und zu diesem Zweck alle Orte aufzusuchen, an denen sich diese Personen befinden. Der vom Ausschuss zu erstellende Bericht über den Besuch wird den schweizerischen Behörden Anfang 1992 zugestellt werden. Der Lenkungsausschuss für Menschenrechte (CDDH) hat einstimmig das Projekt für das Zehnte Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) angenommen, welches vorsieht, dass die in Art. 32 EMRK festgelegte Zweidrittelsmehrheit auf die einfache Mehrheit herabgesetzt wird. Dieser Entwurf wurde dem Ministerkomitee zur Genehmigung unterbreitet. Wenn dieses das Protokoll annimmt, könnte es Anfang 1993 zusammen mit dem Neunten Zusatzprotokoll (Recht des einzelnen, den Gerichtshof anzurufen) in derselben Botschaft dem Parlament vorgelegt werden. Der CDDH hat dem Ministerkomitee ebenfalls den Entwurf einer Empfehlung betreffend die Ausbildung der Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen auf dem Gebiet der Menschenrechte vorgelegt. Ausserdem wurde der CDDH vom Ministerkomitee beauftragt zu überprüfen, unter welchen juristischen und politischen Aspekten der Europarat eine Aktion zum Schutz der nationalen Minderheiten durchführen könnte. Die im Rahmen der KSZE und der Vereinten Nationen ausgeführten Arbeiten sowie der von der Kommission für die Entwicklung der Demokratie, «Commission de Venise», ausgearbeitete Entwurf des europäischen Übereinkommens zum Schutze der Minderheiten sollen entsprechend berücksichtigt werden. Der CDDH wird seine Schlussfolgerungen dem Ministerkomitee im Mai 1992 unterbreiten. Der Expertenausschuss für die Verbesserung der zum Schutz der Menschenrechte eingerichteten Verfahren (DH-PR) hat seine Arbeit betreffend die Veröffentlichung der von der Kommission in Anwendung von Art. 31 EMRK erstellten Berichte abgeschlossen. Eine neue Bestimmung, die in die interne Verfahrensordnung des Ministerkomitees aufzunehmen wäre, verlangt die Veröffentlichung des Kommissionsberichts immer dann, wenn das Ministerkomitee die Prüfung des Falles im Rahmen von Art. 32 Abs. l EMRK vorgenommen hat. Nur in Ausnahmefällen (gewichtiges Interesse des Staates, Notwendigkeit des

Schutzes der Privatsphäre der im Bericht erwähnten Personen) könnte das Ministerkomitee beschliessen, einen Teil oder die Gesamtheit des Kommissionsberichts nicht zu veröffentlichen. Was den Fragenkomplex «Verwirklichung der EMRK auf nationaler Ebene» betrifft, hat der Expertenausschuss ausserdem einen Schlussbericht verabschiedet, der sich mit den Möglichkeiten der Einführung eines Revisionsverfahrens nach einem verurteilenden Straferkenntnis aus Strassburg befasst. Es scheint allerdings sehr fraglich, ob die mit diesem Bericht abgeschlossenen Arbeiten eines Tages zu einem Entwurf für eine Empfehlung führen können, mit welcher die Mitgliedstaaten zur Einführung eines solchen, von der Schweiz im Rahmen der Änderung des OG bereits vorgesehenen Revisionsverfahrens eingeladen würden. Der Expertenausschuss für die Entwicklung der Menschenrechte (DH-DEV) hat seinerseits dem CDDH seinen Schlussbericht über die Fortschritte in Medizin und Biologie sowie über den Schutz des Privat- und Familienlebens unterbreitet. Dieser Bericht wird dem europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der europäischen Menschenrechtskommission sowie dem Ministerkomitee zur

Information zugestellt. Auch hier ist es allerdings wenig wahrscheinlich, dass gewisse in diesem Bericht formulierte Vorschläge (z. B. ein schweizerischer Vorschlag betreffend die Anerkennung bestimmter besonderer Rechte für das nichtgeborene Kind und/oder betreffend das Verbot bestimmter Forschungen am Foetus und am Embryo) in nächster Zeit zu einem Zusatzprotokoll zur EMRK führen könnten. Der Expertenausschuss wird nun seine Arbeiten weiterführen und die Möglichkeit der Ausarbeitung eines Zusatzprotokolls zur EMRK prüfen, das die Rechte von Personen garantiert, denen die Freiheit entzogen ist.

32 Die Schweiz vor den Organen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Jahr 1991 zwei die Schweiz betreffende Urteile gefällt. Im ersten, Urteil im Fall Quaranta vom 24. Mai 1991, hat der Gerichtshof befunden, dass die Weigerung des Bezirksgerichts Vevey, dem Beschwerdeführer in einem Strafverfahren einen Offizialverteidiger zu bestellen, mit den Anforderungen von Art. 6 Ziff. 3 lit. c EMRK (Recht auf Offizialverteidigung, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist) nicht in Einklang stand. Eine Verletzung der gleichen Bestimmung der EMRK hat der Gerichtshof auch im zweiten Fall, Urteil im Fall S. vom 28. November 1991, angenommen (Recht des Angeschuldigten auf wirksame Verbeiständung). Hier ging es um die mehr als sieben Monate dauernde Überwachung des Verkehrs zwischen einem Angeschuldigten und seinem Verteidiger durch die Strafverfolgungsbehörden des Kantons Zürich. In Anwendung von Art. 54 EMRK hat das Ministerkomitee den Vollzug von fünf Urteilen des Gerichtshofs, in denen eine Verletzung der Konvention durch die Schweiz festgestellt worden war, überwacht und die diesbezüglichen Resolutionen in den Fällen Autronic AG, Groppera AG, F. Weber, J. Huber und Quaranta angenommen. In allen diesen Resolutionen hat das Ministerkomitee anerkannt, dass die Schweiz die sich aus der Konvention ergebenden Verpflichtungen erfüllt hat.

4 Rechtliche Zusammenarbeit 41 Rechtsangelegenheiten Die europäischen Justizminister haben sich am 17. und 18. Juni 1991, auf Einladung ihrer kanadischen Kollegin, Frau Kim Campbell, in Ottawa zu einer informellen Tagung getroffen. Kanada nimmt seit Jahren als Beobachter an den Arbeiten des Europarates auf dem Gebiet der rechtlichen Zusammenarbeit teil und hat mit dieser Einladung seine Verbundenheit mit dem Europarat zum Ausdruck gebracht. Die schweizerische Delegation stand unter der Leitung von Herrn Bundesrat Koller. Er wurde unter anderen vom Direktor der Bundesamtes für Justiz begleitet. Hervorzuheben ist weiter, dass die Vereinigten Staaten

von Amerika erstmals, ebenfalls als Beobachter, an einer solchen Zusammenkunft teilgenommen haben. Bundesrat Koller hat seine Kollegen und Kolleginnen eingeladen, ihr nächstes informelles Treffen 1993 in der Schweiz durchzuführen. Die Konferenz war zwei Themen gewidmet: Einerseits Fragen der Strafzumessung, des Strafvollzugs und der bedingten Entlassung; anderseits das Verhältnis des Bürgers zum Rechtsstaat. In der Diskussion über das erste Thema haben die Minister die Notwendigkeit einer verstärkten internationalen Zusammenarbeit hervorgehoben, um der internationalen Kriminalität zu begegnen. Um die Ängste der Öffentlichkeit abzubauen zu helfen, das System der Strafverfolgung sei zu wenig effizient oder die Ersatzmassnahmen für die Freiheitsstrafe seien ungenügend, müsste, nach Meinung der Minister, die Information der Öffentlichkeit intensiviert werden; damit könnte für mehr Verständnis in die Strafjustiz geworben und das Vertrauen in diese gestärkt werden. Die Strafen müssten gerecht und voraussehbar sein und die Kriterien der Strafzumessung vereinheitlicht werden. Ausserdem müsse man sich Rechenschaft ablegen über die mit der Bestrafung verfolgten Ziele ebenso wie über das Vollzugssystem und ein System der bedingten Entlassung. Mehrere Minister haben daran erinnert, dass die Resozialisierung des Straftäters das beste Mittel ist, den Schutz der Bevölkerung sicherzustellen. Was dass zweite Thema betrifft, haben die Minister die Notwendigkeit unterstrichen, in einer demokratischen Gesellschaft ein angemessenes Gleichgewicht zwischen staatlicher Intervention und Achtung der Rechte der einzelnen zu finden. Gesetzgebung sei erst dort notwendig, wo ein Problem nicht auf andere Weise befriedigend gelöst werden könne. Was die Befolgung der Norm durch die Bürger betrifft, könne diese nur erreicht werden, wenn der Bürger am Erlass dieser Norm beteiligt wird und sich des mit ihr verfolgten gesellschaftlichen Ziels bewusst ist. Erhöhter Rechtsgehorsam sei eher über Freiwilligkeit als über Zwang zu erreichen. Im gleichen Sinn haben die Minister empfohlen, zur Regelung des Problems statt der Anrufung der Gerichte vermehrt auf Ersatzlösungen zurückzugreifen. Als Ergebnis ihrer Arbeiten kamen die Minister zum Schluss, dass der Europarat die geeignetste Institution für eine zukünftige umfassende Prüfung dieser Fragen sei.

Während ihres Aufenthalts in Kanada haben die Minister und ihre Delegation mit grossem Interesse auch von den kanadischen Erfahrungen auf dem Gebiet der Rechtsinformatik in der Rechtspflege Kenntnis genommen.

42 Privatrecht, öffentliches Recht und Völkerrecht

Die Arbeiten zur Harmonisierung des Privatrechts, des öffentlichen Rechts und des Völkerrechts werden durch den Lenkungsausschuss für juristische Zusammenarbeit (CDCJ) koordiniert. Wie andere im Rahmen des Europarats durchgeführte Arbeiten standen im vergangenen Jahr auch die Arbeiten dieses Ausschusses unter dem Zeichen der Annäherung von Ost und West. Das CDCJ ist darum bemüht, seine Prioritäten entsprechend den Wünschen der mittel- und osteuropäischen Staaten festzulegen.

Schweizerische Teilnehmer haben aktiv in den dem CDCJ unterstellten Ausschüssen mitgewirkt; hier wurden Probleme behandelt, die für die Schweiz von grossem Interesse sind. Zu nennen sind insbesondere die Bereiche:

  • Familienrecht (Ausarbeitung eines Projekts einer europäischen Konvention über die Ausübung der Rechte durch das Kind, welche den Akzent auf die Durchsetzung der Rechte des Kindes auf nationaler Ebene legt; Doppelspurigkeiten mit der Konvention der UNO über die Rechte des Kindes bestehen deshalb nicht);

  • Datenschutz (Probleme im Zusammenhang mit dem Schutz von Daten, die durch die Gemeinschaft erhoben wurden, Registrierung und Behandlung von Personendaten zum Zwecke amtlicher Statistiken, einschliesslich Volkszählung; Schutz personenbezogener Daten im Bereich der Telekommunikation);

  • Umweltschutz (Wiedergutmachung von Schäden, die in der Umwelt durch gefährliche Arbeiten verursacht wurden; Abschluss der Arbeiten an einem Entwurf für eine entsprechende Konvention) ;

  • Nationalitätenrecht (Meinungsaustausch über den aktuellen Stand des Nationalitätenrechts, seine Anwendung und seine internationalen Auswirkungen, insbesondere was die Lander Mittel- und Osteuropas betrifft; in Aussicht genommene Reformen; eventuelle Änderungen der Konvention von 1983 über die Beseitigung von Mehrfachbürgerrechten);

  • Verwaltungsrecht (Privatisierung öffentlicher Dienste und Unternehmen);

  • Personenverkehr (Verbesserungen in der Durchführung der europäischen Übereinkunft über den Personenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten des Europarats) ;

  • Rechtsinformatik (Auswahl, Behandlung und Darstellung juristischer Entscheide im Rahmen des automatisierten juristischen Dokumentationssystems ; Lehre, Forschung und Ausbildung in rechtlicher und technologischer Hinsicht; Informatiksystem in der Strafvollzugsverwaltung). Unter den dem CDCJ zugeordneten Expertenausschüssen sind auch die Arbeiten zu erwähnen, die durch den Ad-hoc-Expertenausschuss über die Bioethik (CAHBI) durchgeführt wurden. Dieser Ausschuss arbeitet einen Entwurf einer Rahmenkonvention aus, die Mitgliedern und Nichtmitgliedern des Europarats offenstehen soll. Diese Konvention wird gemeinsame allgemeine Normen zum Schutz des Menschen in Zusammenhang mit der biomedizinischen Forschung und Wissenschaft aufstellen. Die Konvention wird durch Protokolle ergänzt,

die einerseits die Organtransplantation und die Verwendung von Substanzen menschlichen Ursprungs und andererseits Fragen im Zusammenhang mit der medizinischen Forschung am Menschen behandeln. Ein anderer dem CDCJ zugeordneter Ausschuss, der Ad-hoc-Expertenausschuss über das Völkerrecht (CAHDI), hat einen Meinungsaustausch über die Ergebnisse des KSZE-Treffens über die friedliche Beilegung von Konflikten, das Dezennium des Völkerrechts der Vereinten Nationen (1990-1999) sowie über verschiedene andere Entwicklungen im Bereich des Völkerrechts, insbesondere Entwicklungen zwischen dem Europarat und den Ländern Mittel- und Osteuropas, durchgeführt.

43 Kriminalprävention

Der Lenkungsausschuss für Strafrechtsfragen (CDPC) stellt die Koordination einer Reihe von Expertenausschüssen sicher und beaufsichtigt die Durchführung einiger Konferenzen (kriminologische Forschung, Strafvollzug (CDAP) sowie des Kriminologischen Kolloquiums. Während des vergangenen Jahres hat sich die Schweiz an allen Expertengremien aktiv beteiligt, mit Ausnahme derjenigen über die Strafzumessung und der Justizverwaltung.

  • Der Expertenausschuss über die sexuelle Ausbeutung, Pornographie, Prostitution und den Handel mit Kindern und jungen Erwachsenen hat seine Arbeiten beendet. Er hat seinen Schlussbericht und den Entwurf einer Empfehlung vorgelegt, der sowohl vom CDPC wie vom Ministerrat genehmigt worden ist;

  • Der Expertenausschuss über die Anwendung des Strafrechts auf Terrorakte hat ebenfalls seinen Schlussbericht fertiggestellt. Der Bericht, der namentlich eine Sammlung der nationalen Gesetzgebungen und der Praxis enthält, ist dem Ministerkomitee überwiesen worden;

  • Die Studien zur Strafzumessung sind noch im Gange. Der Expertenausschuss hat einen Zwischenbericht sowie Vorschläge zu einer Empfehlung erarbeitet;

  • Der Expertenausschuss betreffend den Einsatz von Desoxyribonucleinsäure (DNA) in der Strafjustiz hat seine Arbeiten vorangetrieben und dem CDPC den Entwurf einer Empfehlung vorgelegt;

  • Der Expertenausschuss über kriminologische und strafvollzugsrelevante Aspekte der Kontrolle von ansteckenden Krankheiten, von Aids im besonderen, sowie Gesundheitsprobleme in Gefängnissen (inkl. Fragen der Behandlung von drogenabhängigen und Aids-kranken Inhaftierten) hat seine Arbeiten weitergeführt;

  • Die Gruppe von Experten der Justizverwaltung sowie jene zum Schutze der Umwelt mit strafrechtlichen Mitteln haben mit Vorarbeiten zur Bildung von Expertenausschüssen zu den betreffenden Themen begonnen. Die beiden Ausschüsse werden mit ihren Arbeiten 1992 beginnen. Die Vorbereitungsarbeiten zu einer Konvention über die zwischenstaatliche Zusammenarbeit im Strafrecht sind beschleunigt worden. In dem vom Europarat initiierten Programm «Démo-droit» hat die Schweiz vom 1. bis S.Juli an einer Informations Veranstaltung mit Bulgarien, Rumänien und Jugoslawien über die wichtigsten strafrechtlichen Übereinkommen des Europarats teilgenommen.

Im Rahmen des hauptsächlich mit freiwilligen Beiträgen der Schweiz finanzierten Programms «Wilhelm Teil» wurden zwei Konferenzen veranstaltet: Die eine beschäftigte sich vom 9. bis 13. September 1991 in Bratislava mit der Thematik «Jugend und Droge», die andere in Budapest vom 16. bis 20. September 1991 mit der Verbrechensverhütung. Das 10. Kriminologische Kolloquium, dessen Hauptberichterstatter ein Schweizer war, wurde vom 25. bis 27. November 1991 zum Thema «Junge erwachsene Delinquenten und politische Kriminalität» abgehalten.

Der Rat für die Zusammenarbeit in Strafvollzugsfragen (Conseil de coopération pénologique, früher: Comité de coopération pénitentiaire), hat sich zu zwei Sitzungen getroffen und ein Projekt zur systematischen Sammlung von statistischen Daten zum Vollzug von Strafen und Massnahmen in der Europäischen Gemeinschaft ausgearbeitet. Der Rat hat seine Arbeiten und entsprechende Empfehlungen fortgesetzt, die er 1992 dem CDPC vorzulegen gedenkt. Eine informelle Konferenz der Vorsteher der Gefängnisverwaltungen (CDAP) hat in Popowo (Polen) zwischen dem 16. und 18. September 1991 stattgefunden. Ihr Ziel war ein Informations- und Erfahrungsaustausch zwischen den Staaten Zentral-, Ost- und Westeuropas. Anlässlich seiner Session vom 3. bis 7. Juni 1991 hat der CDPC, auf Anregung der Schweiz hin, beschlossen, dem Ministerrat als neuen Themenbereich «Europa im Umbruch: Strafrecht und Kriminalpolitik» vorzuschlagen. Der vom CDPC verabschiedete Problemkatalog umfasst:

  • Das organisierte Verbrechen

  • Massnahmen zur Verbesserung der internationalen Rechtshilfe zwischen den verschiedenen Behörden

  • Fragen der Harmonisierung der Strafgesetzgebung, soweit es die internationale Zusammenarbeit erfordert. Die Arbeiten des neuen Expertengremiums sollen 1992 aufgenommen werden.

44 Asylrecht, Flüchtlinge und Staatenlose Die Behandlung asylrechtlicher Fragen im Berichtsjahr wurde, wie schon in früheren Jahren, wesentlich durch das Problem der unkontrollierten Einwanderung von Asylsuchenden in die europäischen Aufnahmeländer bestimmt. Das Asylrecht kann immer weniger die ihm zugedachte Funktion, Verfolgten und Bedrohten einen adäquaten Schutz zukommen zu lassen, erfüllen. Demgegenüber kommt ihm zunehmend der Charakter einer Einwanderungsgesetzgebung zu. Mit einem Teilaspekt dieser Problematik befasste sich die Wiener Konferenz über Ost-West-Wanderungen, die im Januar 1991 auf Initiative Österreichs zustande kam. Neben den Mitgliedstaaten des Europarates nahmen alle zentral- und osteuropäischen Staaten, die Vereinigten Staaten von Amerika, Kanada, Australien und verschiedene internationale Organisationen teil. Die Konferenz begrüsste den Grundsatz, dass das Recht zur Ausreise und zur Rückreise im Zuge der fortschreitenden Demokratisierungsbestrebungen nunmehr gewährleistet ist. Die Ausübung dieses Menschenrechtes bedeute indessen nicht auch das Recht zur Niederlassung in einem Drittstaat. Es wurde im übrigen festgestellt, dass in keinem der westeuropäischen Staaten die Möglichkeit bestehe, zusätzliche Kontingente von Einwanderern aufzunehmen. Hingegen wurden die Staaten aufgefordert, die Möglichkeiten im Bereiche der beruflichen Aus- und Weiterbildung zu erweitern. Betont wurde im weiteren die Durchführung von Struktur- und Entwicklungsprogrammen, die den Prozess der Entwicklung offener und demokratischer Strukturen begleiten und unterstützen sollen. Damit kann auch erreicht werden, dass sich für die Menschen in den neuentstandenen De-

mokratien Zukunfts-Perspektiven in ihrem Heimatlande abzeichnen, und sie sich nicht mehr veranlasst sehen, auszuwandern. Es wurde deshalb beschlossen, die Arbeiten auf hoher Beamtenebene weiterzuführen. Die Folgearbeiten zur Wiener Konferenz konzentrierten sich auf die Vertiefung der juristischen Aspekte des Rechtes auf freie Ausreise und jederzeitige Rückkehr. Der Schwerpunkt wurde hauptsächlich im Bereiche der Information gesetzt, wo es vor allem gilt, die verschiedenen rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten im Migrationsbereich zu sammeln, zu koordinieren und zu verbreiten. Ein weiterer Schwerpunkt wurde schliesslich im Bereiche der mikroökonomischen Entwicklungsprojekte gesehen. Den teilnehmenden Staaten soll ein Überblick über die Projekte gegeben werden, die die wirtschaftliche Entwicklung in den Herkunftsländern potentieller Auswanderer beeinflussen können und demzufolge geeignet sind, den Wanderungsdruck zu vermindern. Die Arbeiten im Expertenausschuss über juristische Aspekte des territorialen Asyls, der Flüchtlinge und der Staatenlosen (CAHAR) wurden weitgehend durch die Wiener-Konferenz sowie die Harmonisierungsbestrebungen im Rahmen der EG-Mitgliedstaaten beeinflusst. Namentlich gilt es, Doppelspurigkeiten innerhalb des Europarates und gegenüber anderen internationalen Organisationen zu vermeiden und eine sinnvolle Arbeitsteilung zu erreichen. In diesem Sinne befasste sich der CAHAR mit dem Konzept der verfolgungssicheren Staaten, wie es in der Schweiz und in verschiedenen Mitgliedstaaten des Europarates auf nationaler Ebene in den letzten Jahren praktiziert wird. Im weiteren wurde beschlossen, die verschiedenen nationalen Asylstatistiken vermehrt zu harmonisieren. Damit soll erreicht werden, dass das von den Mitgliedstaaten publizierte Zahlenmaterial vergleichbar wird und Auskunft gibt, welche Folgen die Asylverfahren in den Aufnahmestaaten zeitigen.

5 Kultur 51 Allgemeines Der Europarat entwickelt sich mehr und mehr zum Kulturforum des neuen Europas. Seine Struktur ermöglicht es ihm, im Kulturbereich neue Mitglieder aufzunehmen: Bulgarien, die UdSSR und zuletzt Rumänien haben die Kulturkonvention unterzeichnet, wodurch die Zahl der Mitgliedstaaten auf 31 gestiegen ist. Mit Albanien sind diesbezügliche Gespräche aufgenommen worden. Der Europarat bleibt zudem das einzige internationale Forum, das eine globale Kulturpolitik führt. Die Europäische Gemeinschaft (EG) ist, selbst bei der Behandlung von kulturellen Problemen, weiterhin hauptsächlich von wirtschaftlichen Kriterien gelenkt. Die Konferenz über die Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) verfügt ihrerseits nicht über die nötigen Strukturen, um Kulturprojekte gestalten und konkret umsetzen zu können. Unter diesen Umständen wurde seitens der Schweiz gewünscht, dass der Europarat den USA und Kanada die Teilnahme an gewissen Kulturprogrammen ermöglicht, damit in diesem Bereich ein Beitrag zur Verwirklichung der Zielvorstellungen der KSZE erbracht werden kann.

52 Vorbereitung der 7. Europäischen Kulturministerkonferenz

Die nächste Kulturministerkonferenz wird in Blois (Frankreich) im Oktober 1992 stattfinden. Sie wird schwerpunktmässig dem Thema «Das Buch, das Verlagswesen und die Lektüre in Europa» gewidmet sein. Ziel dieses Treffens ist es, einerseits einen Meinungsaustausch zu fördern, anderseits konkrete (Förderungs-) Massnahmen im erwähnten Bereich zu bestimmen. Die Vorbereitungen für die Konferenz laufen bereits.

53 Andere Aktivitäten

Die Schweiz hat regelmässig an den verschiedenen vom Rat der kulturellen Zusammenarbeit (CDCC) initiierten und organisierten Aktivitäten teilgenommen. Die Aktivitäten unseres Landes konzentrieren sich im Rahmen dieses Ausschusses auf drei Schwerpunkte: Projekt «Kultur und Regionen in Europa», Sprachenfrage (Plurilinguismus, Minderheitensprachen) und multikulturelle Gesellschaft. Nebst diesen drei Punkten hat der Film an Bedeutung und Ansehen gewonnen. Es wird ihm von der Schweiz ein grosses Interesse gewidmet.

Projekt Nr. 10 «Kultur und Regionen» Dieses unter anderem von Professor Michel Bassand (ETH Lausanne) lancierte Projekt war von grossem Erfolg gekrönt. Es ermöglichte einerseits, die Rolle und die kulturelle Bedeutung der Regionen in Europa zu durchleuchten. Gleichzeitig hob es die wichtige Rolle der Regionen bei der Schaffung eines europäischen Kulturraumes hervor, der auf einer Vielzahl von gemeinsamen Werten und auf einer reichen und anregenden Vielfalt von Identitäten basiert. Schliesslich wurde durch dieses Projekt die Schaffung von Infrastrukturen eines europäischen Netzes für den Austausch von Ideen und Projekten gefördert. In Lyon fand am 10. und 11. Oktober 1991 eine vom Europarat unter dem Titel «Les enjeux culturels pour les régions d'Europe» organisierte Schlusskonferenz des «Projet 10» statt. Es ist zudem auf Anregung einiger Schweizer Fachleute geplant, 1992 ein Folgeprojekt unter dem Titel «Kultur in benachteiligten Vorstadtgebieten» durchzuführen.

Europäische Charta der Regional- oder Minderheitssprachen Ziel der Charta ist es, sprachlichen Minderheiten einen umfassenden Schutz in allen gesellschaftlichen Bereichen zu bieten. In der Expertenkommission, wo die Schweiz vertreten ist, wurde jetzt der Text bereinigt und den dafür zuständigen Europaratsstellen zur Stellungnahme unterbreitet. Die Kommission wird ihre Arbeit in der ersten Hälfte des Jahres 1992 beenden.

Multikulturelle Gesellschaft Angesichts des Wiederauftauchens des Minderheitenproblems in Europa und im Anschluss an die bereits am KSZE-Symposium von Krakau abgegebenen Erklärungen unterstrich die Schweizer Delegation im Kulturkomitee des Euro-

parates mit anderen Delegationen erneut die Notwendigkeit einer Diskussion über die multikulturelle Gesellschaft. Es ist vorgesehen, in diesem Bereich im Jahr 1992 eine Arbeitsgruppe einzusetzen.

Europäische Kunstausstellungen Zum ersten Mal führte die Schweiz eine Europäische Kunstausstellung durch. Die Ausstellung «Zeichen der Freiheit. Das Bild der Republik in der Kunst des 16.-20. Jahrhunderts», die vom Kunstmuseum Bern und vom Historischen Museum Bern in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Kultur (BAK) organisiert wurde, beschäftigte sich mit der Darstellung des republikanischen Freiheitsbegriffs in der Kunst und brachte so ein noch wenig bekanntes Kapitel der europäischen und amerikanischen Kulturgeschichte zur Sprache. Sie fand in Bern im Rahmen der Feierlichkeiten zum 700jährigen Bestehen der Eidgenossenschaft und zum 800jährigen Jubiläum der Stadt Bern von Anfang Juni bis Mitte September 1991 statt.

54 Film und Audiovision

Ausschuss der Regierungsexpertenfür das Filmwesen Dieser Ausschuss, der vom Schweizer Vertreter präsidiert wird, hat sich schwerpunktmässig mit der Ausarbeitung einer Konvention über die multilateralen Koproduktionen befasst. Ein bereits sehr ausgereifter Entwurf wurde vom CDCC verabschiedet und dem Ministerkomitee zur Genehmigung unterbreitet. Diese Konvention wird die Zusammenarbeitsmöglichkeiten zwischen europäischen Produzenten verbessern und gleichzeitig einen Beitrag zur Weiterentwicklung des europäischen Films leisten, der sich gegen eine starke Konkurrenz zu behaupten hat. Der Ausschuss hat ferner die Lancierung eines grossen Projektes zur Erhaltung des europäischen Erbes im Audiovisionsbereich vorgeschlagen. Dieses Projekt würde sich nahtlos in die 1995 stattfindenden Feierlichkeiten zum 100jährigen Bestehen des Films einfügen.

Eurimages Die Schweiz beteiligt sich mit einem Beitrag von 750 0000.- Franken an diesem wichtigen europäischen Fonds für Koproduktion. Von den bisher rund achtzig unterstützten Filmen wurden zehn von Schweizer Autoren realisiert. Diesbezüglich sei erwähnt, dass dem vom Fonds unterstützten Schweizerfilm «Reise der Hoffnung» von Xavier Koller im Jahre 1991 der «Oskar» als bester ausländischer Film verliehen wurde.

Gruppe für die Förderung audiovisueller Werke Diese Gruppe hat beschlossen, ihre Tätigkeit auf die Weiterentwicklung der Ausbildung im Bereich der Audiovision zu konzentrieren. Sie hat sich, in Zusammenarbeit mit der UER (Union européenne de Radiodiffusion, Genève), speziell mit der Prüfung einiger Projekte befasst, die für Mittel- und Osteuropa bestimmt sind.

Innerhalb dieser drei Komitees oder Gruppen nimmt die Schweiz eine gewichtige Stellung ein; mehrere Vorschläge, die sie in diesen Bereichen machte, wurden berücksichtigt.

6 Bildung 61 Ständige Europaratskonferenz der Bildungsminister

Die Schweiz hat vom 16. bis 17. Oktober 1991 an der ständigen Europaratskonferenz der Bildungsminister in Wien teilgenommen. An der Konferenz wurden Bildungsfragen von europäischer Bedeutung behandelt. Die am Ende der Zusammenkunft verabschiedeten Beschlüsse umfassen Empfehlungen hinsichtlich Lehrstoff und Unterrichtspraxis auf europäischer Ebene sowie zum Ausbau bereits bestehender Programme in zentral- und osteuropäischen Ländern. Ausserdem wurde ein weiterer Beschluss, betreffend die dringende Hilfe für Albanien, verabschiedet. Diese Hilfsaktion wurde in der Schweiz durch die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) koordiniert. Dank der Kantone konnten über 10 Tonnen Schulmaterial und -mobiliar nach Albanien gesandt und rund 100000.- Schweizerfranken auf das zu diesem Zweck speziell eröffnete Konto beim Europarat überwiesen werden.

62 Allgemeinbildung Die Schweiz präsidiert den im Jahre 1990 gegründeten Bildungsausschuss und hat als nationalen Beitrag zwei internationale Tagungen organisiert. Die erste hat vom 15. bis 19. April 1991 in Chaumont (NE) stattgefunden. Es wurden Fragen der Weiterbildung und der Vorsorge gegen Langzeitarbeitslosigkeit bearbeitet. Dies geschah im Rahmen des Projekts «Erwachsenenbildung und sozialer Wandel», welches vom CDCC im Jahre 1988 beschlossen wurde. Das zweite Treffen wurde vom 10. bis 16. November 1991 in Rüschlikon (ZH) durchgeführt und behandelte die Problematik der Evaluation und der Zertifikate; dies im Rahmen des neuen Projekts «Erlernen von Sprachen und europäische Staatsangehörigkeit» des Bildungsausschusses. Es wurde ein neues Projekt unter dem Titel «Un enseignement secondaire pour l'Europe» ins Leben gerufen, und die zu erwartenden Resultate sind für die europäische Zusammenarbeit von grosser Bedeutung. Ausser der regelmässigen Teilnahme an den im Zusammenhang mit den vorstehenden Projekten veranstalteten Zusammenkünfte haben die Delegierten der Schweiz aktiv an der Werkstätte für die Ausbildung von begabten Kindern und Jugendlichen, an Gesprächen der Direktoren von Lehranstalten der pädagogischen Forschung, an Seminaren über die interkulturelle Lehre im Dienste der Menschenrechte sowie über den Schüleraustausch in Europa und am Symposium über den Geschichtsunterricht im neuen Europa in Brügge, dessen Berichterstatter Schweizer war, teilgenommen. Schliesslich hat unser Land auch weiterhin in der Gruppe EUDISED (Datenbank und Thesaurus auf dem Gebiet der Erziehung), am Stipendienprogramm

für Lehrer sowie in der gemischten Expertengruppe über interkulturelle Erziehungsfragen mitgearbeitet.

63 Hochschulwesen

Eine Schweizer Delegation hat an der 14. Sitzung der ständigen Konferenz für Universitätsfragen (CC-PU) vom 14.-21. März 1991 in Berlin teilgenommen. Die Schweiz ist am 25. April 1991 den Hochschulkonventionen des Europarats beigetreten. Das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft wirkt nun über die Schweizerische Hochschulkonferenz dahin, dass die Konventionen von allen schweizerischen Hochschulen im gleichen Geiste aufgrund vergleichbarer Rechtsgrundlagen und im Einklang mit den Prinzipien des Europarats vollzogen werden. Die Schweiz ist nunmehr offiziell dem europäischen Netzwerk der nationalen Informationszentren für Fragen der akademischen Mobilität angeschlossen. Sie beteiligte sich 1991 ferner u. a. an der Aktualisierung eines diesbezüglichen Vademekums («Vade-mecum de l'accueil universitaire») des Europarats sowie an dessen Publikation über den Lehrkörper an den Hochschulen der Mitgliedstaaten. Die Schweiz unterstützte auch 1991 die interuniversitäre Zusammenarbeit in den Europaratsstaaten, was sich beispielsweise wiederum in einem Beitrag von 150000.- Schweizerfranken des Bundes an die Sommeruniversitât des Instituts für Fòrderalismus an der Universität Freiburg zum Thema «Die territoriale Kompetenzaufteilung in Europa» («Eurorégions») auswirkte.

7 Denkmalpflege Der Lenkungsausschuss für das bauliche Erbe beschäftigte sich mit verschiedenen Fragen der Erhaltung und Dokumentation von Kulturdenkmälern. Die Schweiz war in verschiedenen Arbeitsgruppen durch Experten vertreten. Der Lenkungsausschuss beschloss die Ausarbeitung eines speziellen Programms für die Kulturgütererhaltung in den Staaten Ost- und Mitteleuropas. In Ungarn fand in diesem Zusammenhang ein Expertentreffen über Gesetzgebung und Verwaltungsorganisation in der Denkmalpflege statt. Der Lenkungsausschuss war mit der Vorbereitung der 3. Konferenz der für das bauliche Erbe verantwortlichen Minister, die im Januar 1991 in Malta stattfinden wird, beschäftigt. Es befasste sich ausserdem mit der Revision der Konvention über das archäologische Erbe.

8 Frauen

Der europäische Ausschuss für die Gleichstellung von Frau und Mann (CEEG) hat sich mit Fragen der Neustrukturierung seiner Aktivitäten befasst und Arbeitsgruppen eingesetzt, die zum einen ein Konzept für die Einrichtung einer europäischen Dokumentationsstelle/Datenbank zu Frauen- und Gleichstellungsfragen («observatoire européen de l'égalité de la femme et de l'homme»)

entwickeln und zum andern europäische Strategien zur Durchsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Demokratie konzipieren sollen. Des weiteren befasste sich das Komitee mit der Vorbereitung der 3. Minister- und Ministerinnenkonferenz 1993 in Italien sowie der Ost-West-Konferenz zur Gleichstellung von Frau und Mann, welche im März 1992 in Polen stattfinden wird. Die Schweiz hat an dem vom Europäischen Komitee für die Gleichstellung von Frau und Mann (CEEG) organisierten Seminar über die Bekämpfung des Frauenhandels und der Nötigung zur Prostitution, welches vom 25. bis 27. September 1991 in Strassburg stattfand, teilgenommen. Besonders fruchtbar für die Diskussion über Massnahmen zur Bekämpfung des Problems waren die Beiträge der Expertinnen aus nichtgouvernementalen Organisationen. Die Schweiz hat einige wichtige Experten/Expertinnen delegiert. Aufgrund des Seminars wird eine Arbeitsgruppe eingesetzt, welche Vorarbeiten für eine Empfehlung oder eine Konvention leisten soll.

9 Jugend

Der Lenkungsausschuss für zwischenstaatliche Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Jugend (CDEJ) hat sich im Rahmen dreier Sitzungen v. a. mit folgenden Themen befasst:

  • Festlegung und Umsetzung des Arbeitsprogrammes 1991/1992, das aus der 3. Europäischen Jugendministerkonferenz (Lissabon, 20.-21. September 1990) hervorgegangen ist:

  • Vorentwurf einer Resolution, die ein Teilabkommen über die «Cartes Jeunes» einführt:

  • Untersuchung über die Möglichkeit, innerhalb des Europarates die Ausbildung und die Zusammenarbeit im Jugendbereich zu erweitern; im Schlussbericht wurden die drei von einer Expertengruppe ausgearbeiteten Optionen zusammengefasst: a) Schaffung eines zweiten Europäischen Jugendzentrums in einem mittel- oder osteuropäischen Staat; b) Schaffung mehrerer dezentralisierter Europäischer Jugendzentren; dieser Vorschlag wurde vom Schweizer Vertreter ausgearbeitet; c. Aufstockung der Mittel des Europäischen Jugendzentrums und des Europäischen Jugendfonds ;

  • Realisierung des multidisziplinären Projektes über die Mobilität der Jugend (Grande Europe), das die Ausarbeitung eines internationalen juristischen Instrumentariums über die Mobilität zum Ziel hat;

  • Untersuchung über die Einsetzung eines Freiwilligen-Dienstes auf europäischer Ebene;

  • Rationalisierung der administrativen Strukturen des Europäischen Jugendzentrums und des Europäischen Jugendfonds;

  • Festlegung der Themen und Vorarbeiten für die 4. Europäische Jugendministerkonferenz, die im April 1993 in Wien stattfinden wird.

10 Sport Am 17. und 18. April 1991 fand in Budapest eine informelle Ministerkonferenz statt, an welcher die Schweiz durch den Direktor der Eidgenössischen Sportschule Magglingen (ESSM) und durch den Delegierten für Internationale Fragen des Schweizerischen Landesverbandes für Sport (SLS) vertreten war. Im Hinblick auf die Sportministerkonferenz von 1992 sollen drei Konventionen ausgearbeitet werden: eine zur Entwicklung des Breitensportes, eine zur Schaffung eines europäischen Sportfonds und eine zur Erhaltung der Ethik im Sport. Insgesamt nahmen 32 Staaten (29 Mitgliedstaaten und drei Beobachter) an der Konferenz teil). An der 14. Sitzung des Lenkungsausschusses für die Entwicklung des Sportes (CDDS) war die Schweiz ebenfalls vertreten. Die Sitzung beschäftigte sich mit der Vorbereitung der Sportministerkonferenz 1992, mit den Vorarbeiten für die informelle Ministerkonferenz in Budapest und informierte insbesondere über die (auch) den Sport betreffenden Veränderungen innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten und in Europa. Erstmals nahmen die CSFR und die UdSSR als Mitglieder teil. Am 26. Juni 1991 hat der Bundesrat die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens zur Ratifizierung der Europarats-Konvention gegen Doping im Sport beschlossen. Der Leiter des Fachbereiches Dopinganalytik am Forschungsinstitut der Eidgenössischen Sportschule Magglingen nahm als Beobachter an der Sitzung der Gruppe zur Überwachung der Konvention gegen Doping im Sport teil. Die Schweiz war in den Expertenausschüssen DS-SR (Forschung) und DS-SI (Information) vertreten und hat dort mitgearbeitet. Ein Beauftragter der Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten hat die Schweiz an den Sitzungen des Ständigen Komitees des Übereinkommens gegen Gewalttätigkeiten und Ausschreitungen von Zuschauern bei Sportanlässen vertreten. Die Ideen der vermehrten Querkontakte und der Ausbildungshilfen für die zentral- und osteuropäischen Staaten, die insbesondere an der Informellen Ministerkonferenz in Budapest verfolgt wurden, wurden von der Schweiz bereits aufgenommen. Der Delegierte für Internationale Fragen des SLS war als Referent an einer Arbeitstagung zu Fragen der Führung im Sport eingesetzt. Am 26. und 27. Juni 1991 fand an der Eidgenössischen Sportschule Magglingen

eine Ad-hoc-Sitzung für die Zusammenarbeit in Hilfs- und Entwicklungsprogrammen für zentral- und osteuropäische Länder statt. Der Delegierte für Internationale Fragen des Schweizerischen Landesverbandes für Sport wurde zum Consultant for Council of Europe Sports assistance ernannt. Er wird in verschiedenen Ländern des ehemaligen Ostblocks Seminare durchführen resp. koordinieren. Themen wie Finanzierung, Gesetzgebung und Management werden im Vordergrund stehen. Die Seminare sollen sich an staatliche und nichtstaatliche Spitzenfunktionäre auf nationaler Ebene und an politische Entscheidungsträger richten.

Im Oktober 1991 fand ebenfalls in Magglingen ein Kurs über Informations- und Dokumentationssysteme im Sport statt. Es nahmen Vertreter der CSFR, Dänemarks, Ungarns, Maltas, Portugals, Spaniens der UdSSR und Zyperns teil. Die Frage, welche effektiven Resultate in den einzelnen Ländern erzielt werden, muss noch offenbleiben, da die meisten Länder, die Vertreter delegiert hatten, (noch) nicht über die erforderliche Infrastruktur verfügen.

11 Raumplanung

Während des vergangenen Jahres lag der Schwerpunkt der Arbeit des Lenkungsausschusses der Hohen Beamten der Raumplanungsministerkonferenz (CEMAT-HF) hauptsächlich auf den letzten Vorbereitungen der 9. CEMAT, die am 4. und 5. November 1991 in Ankara stattfand. Im Vordergrund der Konferenz standen die beiden Themen «Verbesserung des Instrumentariums für eine rationelle Bodennutzung» und «Neue Perspektiven für die Raumplanung auf europäischer Ebene» ; den Abschluss der Beratungen bildete die Verabschiedung von drei Resolutionen. Die 1. Resolution betrifft das erste Teilthema. Sie stützt sich auf den Bericht eines Schweizer Experten, knüpft an die 8. Konferenz von 1988 in Lausanne an und bekräftigt, was damals erreicht wurde. Sie bestätigt die Erkenntnis, dass im Bereich der Raumplanung die Zwänge des sozioökonomischen Fortschrittes mit der Pflicht zum Schutz des Bodens als eines natürlichen, aber nur begrenzt verfügbaren Reichtums in Einklang gebracht werden müssen. Die Minister empfehlen den Regierungen, ihren klaren politschen Willen zu bezeugen und insbesondere auf europäischer Ebene Prioritäten für die Politik der Bodennutzung zu setzen, deren Ausführung jedoch bei den Ländern, Regionen und lokalen Behörden liegt. Die Resolution betont ausserdem, dass die internationale Zusammenarbeit bezüglich des Austauschs von Informationen und Erfahrungen und im Bereich einer zukunftsgerichteten Forschung intensiviert werden muss. Die Minister sind übereingekommen, die Schaffung eines Netzes von nationalen Fachinstituten zu prüfen, die für die Sammlung von Daten über die Bodennutzung spezialisiert sind. Dieses Projekt entspricht insbesondere den Anliegen der Schweizer Delegation. In bezug auf das zweite Teilthema haben die Minister, gestützt auf einen norwegischen Bericht, die Auswirkungen der gegenwärtigen geografischen und politschen Veränderungen in Europa (Entstehen des Europäischen Wirtschaftsraumes, Reformen in den zentral- und osteuropäischen Staaten) auf die soziale und ökonomische Entwicklung des Kontinents debattiert. Angesichts einer wachsenden Gefährdung der Umwelt - im weitesten Sinne nicht zuletzt durch die angesprochenen Umwälzungen - bringen die Minister für Raumplanung in ihrer 2. Resolution den festen Willen zum Ausdruck, den Akzent in der Raumplanungspolitik auf die Forderungen des Umweltschutzes

zu legen. Die Minister haben den Grundsätzen eines Arbeitsprogramms zugestimmt, das die Bedeutung einer zukunftsgerichteten Analyse und langfristigen

Kohärenz in der Raumplanungspolitik und in den damit zusammenhängenden Entscheidungen hervorhebt. Die Verwirklichung dieses Arbeitsprogramms durch den Europarat wird ein wichtiger Beitrag zur Vorbereitung der nächsten Konferenz sein, an der es insbesondere darum gehen wird, die Auswirkungen des sozialen und politischen Wandels in den zentral- und osteuropäischen Staaten auf die gesamteuropäische Raumplanung eingehend zu untersuchen. Mit der 3. Resolution schliesslich sind die Minister der Einladung der norwegischen Regierung für die Organisation der 10. Ministerkonferenz (1994) gefolgt. Das Hauptthema dieser Zusammenkunft wird «Strategien für eine dauerhafte und ausgeglichene Entwicklung der Raumplanung Europas nach 2000» sein - eine erneute Gelegenheit also, um die von der Schweiz anlässlich der 8. CE- MAT in Lausanne vorgebrachten Ideen weiter zu vertiefen.

12 Umwelt- und Naturschutz 12.1 Zwischenstaatliche Tätigkeiten Der Lenkungsausschuss zum Schutz und zur Bewirtschaftung der Umwelt und der Natur (CDPE) hat an seiner ordentlichen Tagung vom 9. bis 12. April 1991 in Strassburg insbesondere die Revision des Réglementes zur Verleihung des Europäischen Diploms und die Überarbeitung einer Resolution aus dem Jahre 1971, über die Einführung von Naturschutz-Kenntnissen im Unterrichtswesen, vorgenommen. Das europäische Diplom wurde für acht Gebiete erneuert, für ein Gebiet aber abgelehnt mit der Erwartung, dass die Beeinträchtigung im wesentlichen durch die verantwortlichen Behörden wiedergutgemacht würden. Der CDPE hat schliesslich dem Projekt einer Empfehlung des ständigen Ausschusses des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume betreffend den Erhalt von Naturbestandteilen ausserhalb geschützter Gebiete seine Zustimmung gegeben. Das Komitee für die Vorbereitung des paneuropäischen Umwelt-Forums hat anlässlich seiner Sitzung vom 16. und 17. Oktober 1991 den dem Europarat unterbreiteten Vorschlag des schweizerischen Bundespräsidenten gutgeheissen, die erste Zusammenkunft des Forums mit der 2. paneuropäischen Konferenz «Umwelt für Europa», welche Ende 19927Anfang 1993 in der Schweiz veranstaltet werden soll, zusammen zu veranstalten. Der Europarat wird somit federführend den Beitrag über den Schutz der natürlichen Umwelt im Rahmen der besagten Konferenz vorbereiten. Aufgrund der am 11. und 12. Oktober 1990 gefällten Entscheide der europäischen Umweltministerkonferenz hat die Expertengruppe für den Bodenschutz, präsidiert von Professor Blum aus Wien, die Vorbereitungsarbeiten für die nächste Umweltministerkonferenz weitergeführt, welche im Jahre 1994 in Vaduz (Liechtenstein) stattfinden sollte. Insbesondere werden dabei die Reaktualisierung der «Europäischen Boden Charta» aus dem Jahr 1973 sowie die Machbarkeit eines «Europäischen Übereinkommens für den Bodenschutz» geprüft. Es wurde im weiteren dem CDPE vorgeschlagen, eine Broschüre über den Bodenschutz ausarbeiten zu lassen, welche in diesem Bereich künftig als Entschei-

dungsgrundlage dienen soll. Die Gruppe möchte ebenfalls Seminare für Fachleute organisieren. Die Expertengruppe «Ländlicher Raum, Natur und Landschaft» ist durch die Zusammenlegung von drei früheren Expertengruppen (PE-S-MR, PE-S-RE und PH/PE-S-PA) gebildet worden. Auftragsgemäss hat die Gruppe zwei Studien ausgearbeitet: Ausgeglichene Entwicklung des ländlichen Raumes in Westeuropa sowie Verwendung von nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Grundstücken für den Naturschutz und die Wiederherstellung von Landschaften. In diesem Zusammenhang wurden zusätzliche Informationen, mit Angaben über die Lage in Ungarn und der Tschechoslowakei, verlangt. Diese Berichte werden als Grundlage für eine Empfehlung zur ausgeglichenen und nachhaltigen Entwicklung ländlichen Raumes in Europa dienen. Die Expertengruppe über die ökoligischen Auswirkungen der Gentechnologie hat einen ersten Entwurf des Schlussberichtes über: «Die ökologischen Auswirkungen von genetisch modifizierten Organismen; generelle Studie der Literatur, Richtlinien und Gesetzgebung» vorbereitet. Zudem ist das Projekt einer Empfehlung über die ökologischen Auswirkungen der kontrollierten Nutzung und absichtlichen Freisetzung von genetisch modifizierten Organismen in Vorbereitung. Die Arbeitsgruppe «Biodiversität und Biosubsistenz», welche im Anschluss an ein im Jahre 1990 zu diesem Thema durchgeführten internationalen Podiumsgespräch gebildet wurde, hat das Mandat, die gegenwärtige Lage von wilden Arten, woraus kultivierte Pflanzen stammen, zu überprüfen und die Bereiche, Zielsetzungen und Prioritäten der erforderlichen Forschungsarbeiten zu definieren. Die Gruppe hat sechs Veranstaltungen vorgesehen; die erste davon wird im Juni 1993 in Portugal stattfinden und dem Thema: Oekogeographie (morphologische, ökologische, geographische, biochemische, chemische u. a. Veränderungen; sekundärer Stoffwechsel, Proteine usw.) gewidmet sein.

12.2 Arbeiten im Rahmen von Konventionen

Der ständige Ausschuss des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Konvention) hat seine zehnte Tagung im Januar 1991 in Strassburg im Beisein von Delegationen aus Marokko, Polen und der Sowjetunion, welche als Beobachter teilnahmen, durchgeführt. Es sei erinnert, dass die Konvention gegenwärtig 24 Mitgliedstaaten zählt, worunter auch die EG. Der ständige Ausschuss hat sich mit der delikaten Frage der Auswirkungen einer Erweiterung der Anzahl der Mitgliedstaaten durch Länder aus Osteuropa und Afrika auseinandergesetzt. Eine wissenschaftliche Studie, die auch die finanziellen Aspekte behandeln und die rechtmässige Durchführbarkeit abklären soll, wurde der internationalen Union zur Erhaltung der Natur und ihrer Ressourcen (UICN) in Auftrag gegeben. Auf einen Vorschlag der Schweiz hin wurde der Anhang I der Konvention betreffend streng geschützte Pflanzenarten vom ständigen Ausschuss vervollständigt. Ungefähr 500 Arten von Wildpflanzen, worunter verschiedene Moose (Bryophyten), sollen somit auf nationaler

Ebene geschützt werden. Diese Änderung betrifft 28 in der Schweiz wachsende Pflanzenarten. Ausserdem hat der ständige Ausschuss verschiedene Empfehlungen über den Schutz des europäischen Luchses und der Hautflügler sowie ihrer Lebensräume verabschiedet. Der Schweizer Delegierte informierte den Ständigen Ausschuss über das Autobahnprojekt N5 durch die Region der «Grenchner Witi» (Kanton Solothurn), ein international bedeutsamer Rast- und Nahrungsplatz für Watvögel und andere Zugvögel.

13 Tierschutz

Das Ministerkomitee hat am 17. Juni 1991 die von den Vertretern der Vertragsstaaten an der multilateralen Konsultation zum Europäischen Übereinkommen über den Schutz von Schlachttieren erarbeitete Empfehlung angenommen. Der ständige Ausschuss für das Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen hat an Empfehlungen über die Haltung von Schafen und Ziegen weitergearbeitet und am 24. Mai 1991 zuhanden des Ministerkomitees einen Zusatz zum Übereinkommen verabschiedet, welcher bisher im Übereinkommen nicht enthaltene Regelungen über tierzüchterische, gentechnologische und biotechnologische Massnahmen bei Nutztieren und über das Töten von Tieren umfasst. Das Ministerkomitee hat diesen Zusatz am 15. November 1991 zur Unterzeichnung bzw. Ratifikation durch die Vertragsstaaten des Übereinkommens eröffnet.

14 Medien

Die Schweiz hat dieses Jahr, anlässlich der europäischen Ministerkonferenz über die Politik der Massenkommunikation, die Ratifikationsurkunde für das europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen hinterlegt. Inzwischen haben fünf Staaten dieses Übereinkommen ratifiziert. Mehrere Länder haben dieselbe Absicht bekundet, womit angenommen werden kann, dass dieses Übereinkommen im Laufe des ersten Halbjahres 1992 in Kraft treten wird. Die 3. Ministerkonferenz, deren Vorsitz dieses Jahr noch die Schweiz innehat wurde vom Lenkungsausschuss für die Mittel der Massenkommunikation (CDMM) vorbereitet. Sie behandelte zwei Themen:

  • Wirtschaftlichkeit der Medien sowie politische und kulturelle Vielfalt;

  • neue Kanäle und Kommunikationsmittel in Europa. Bezüglich der Medienkonzentration haben die Minister beschlossen, falls notwendig, Schritte gegen Medienkonzentrationen, die der Vielfalt und der Medienunabhängigkeit schaden, einzuleiten. Sie haben dem Europarat die Gründung eines zwischenstaatlichen Konsultationsmechanismus zur Behandlung von Konzentrationen empfohlen. Ferner haben sie dem Europarat gegebenenfalls

die Ausarbeitung juristischer Instrumente in Ergänzung zu den auf nationaler Ebene veranlassten Massnahmen beantragt. Zum Kapitel der Urheber- und Nachbarrechte im Bereich des grenzüberschreitenden Satellitenrundfunks haben sämtliche Mitgliedstaaten die Notwendigkeit der Schaffung eines verpflichtenden juristischen Instrumentes zur Lösung dieser Frage unterstrichen. Die Positionen der verschiedenen Länder bezüglich der Bestimmung der Kriterien des anwendbaren Rechts, der Zuteilung des Rechtsanspruches bei Produktionen und der nachbarrechtlichen Reglementierung, gehen jedoch auseinander. Nach einem Meinungsaustausch über das noch unvollendete Übereinkommen, haben die Minister auf Vorschlag der Schweiz hin beschlossen, eine informelle Ministerkonferenz im Frühling 1992 einzuberufen, um den Arbeiten neue Impulse zu verleihen und das Übereinkommen abzuschliessen. Schliesslich hat sich die Ministerkonferenz verpflichtet, den zentral- und osteuropäischen Ländern, welche zur Zeit ein demokratisches Massenkommunikationssystem aufbauen, ihre Unterstützung zu gewähren. Es wurde präzisiert, dass die Priorität den neuen Gesetzgebungen und der Ausbildung von Medien- Berufsleuten gelten soll, um die Einführung vielfältiger Strukturen und einer demokratischen Berufsethik zu erleichtern. Die Schweiz hat ihre Absicht bekundet, bei den in diesem Sinne vom Europarat unterstützten Programmen mitzuwirken. Das Ministerkomitee hat eine Empfehlung über das Recht der Ausstrahlung von Auszügen wichtiger Ereignisse, welche dem Exklusivrecht, für Fernsehübertragungen im grenzüberschreitenden Bereich unterstehen, verabschiedet. Dieser von seiner Arbeitsgruppe des CDMM unter dem Vorsitz der Schweiz erarbeitete Text präzisiert die Anwendungsbestimmungen von Artikel 9 des Übereinkommens; er soll dem Publikum den Zugang zur Information garantieren. Das Ministerkomitee hat ausserdem eine Empfehlung über den rechtlichen Schutz von verschlüsselten Fernsehsendungen, welche die illegale Entschlüsselung behandelt, verabschiedet. Für die Schweiz gilt es, nun ein brauchbares juristisches Instrument für ihre Anwendung zu finden. Es sei noch erwähnt, dass im Rahmen des CDMM die Arbeitsgruppe Produktion, Vertrieb und Kommerzialisieren von europäischen audiovisuellen Werken

durch eine Projektgruppe «Chancengleichheit bei der Schaffung eines europäischen audiovisuellen Raumes (Grosses Europa)» ersetzt wurde. Diese beabsichtigt insbesondere die Realisierung eines Förderungs- und Austauschprogrammes im Ausbildungsbereich der audiovisuellen Berufsgattungen.

15 Gesundheitswesen

15.1 Europäischer Gesundheitsausschuss (CDPS)

Die Arbeit der verschiedenen ad hoc Expertengruppen des CDSP wird von der Schweiz mit Interesse verfolgt. Die Studie über die Auswirkungen von Aids auf die Gesundheitsversorgung konnte abgeschlossen werden. Eine weitere Expertengruppe, in welcher auch die Schweiz vertreten ist, befasst sich mit den Mög-

lichkeiten einer frühzeitigen Intervention bei HlV-infizierten Personen und deren Auswirkungen auf das Gesundheitswesen und die Betroffenen selber. Die Untersuchung über medizinische und soziale Aspekte von Kindsmisshandlungen, an welcher eine Vertreterin der Schweiz beteiligt ist, wurde fortgesetzt. In der Expertengruppe für organisatorische Aspekte der europäischen Zusammenarbeit im Bereich der Organtransplantation arbeitet ebenfalls ein Schweizer Vertreter mit. Die Expertengruppe beschäftige sich v. a. mit der Errichtung eines Computernetzwerks zwischen Transplantationszentren, das den für gefährdete Leberpatienten nötigen besonders raschen Austausch von Organen ermöglichen wird. Errichtung und Betrieb des Computernetzwerkes wird von den EG und der Industrie mitfinanziert. Der Ausschuss der Bluttransfusionsexperten, in dem die Schweiz seit Einsetzung des Komitees vertreten ist, bildet das einzige ständige, dem CDSP untergeordnete Expertengremium. Der Ausschuss befasste sich u. a. mit der Qualitätssicherung im Bluttransfusionswesen und mit Kriterien für klinische Versuche mit Blutprodukten. Ein Schweizer Experte nimmt teil an den Sitzungen einer Arbeitsgruppe von Vertretern des Ausschusses und der EG Kommission (EGK), welche beauftragt ist, eine gemeinsame Strategie zur Verwirklichung der Selbstversorgung Europas mit Blut und Blutprodukten auszuarbeiten.

15.2 Teilabkommen im Sozialbereich und im Bereich

des öffentlichen Gesundheitswesens Zur Vorbereitung der ersten ad-hoc-Konferenz der für Behindertenfragen zuständigen Fachminister kam es zu weiteren Treffen von hohen Beamten, an denen auch die Schweiz vertreten war. Die Konferenz selbst fand am 7. und 8. November 1991 in Paris statt. Mit einer Ausnahme waren alle Mitgliedstaaten des Europarates, fast alle mittel- und osteuropäischen Staaten, die wichtigsten internationalen Organisationen und zahlreiche private Organisationen von Behinderten anwesend. Die schweizerische Delegation wurde von der Chefin der Abteilung Internationale Angelegenheiten im Bundesamt für Sozialversicherung geleitet. Die Ministerkonferenz befasste sich mit der Frage einer umfassenden Politik für Behinderte, um diesen Personen ein möglichst unabhängiges Leben zu gestatten. Im einzelnen wurden dabei Fragen der Eingliederung (Erziehung, Ausbildung, Beschäftigung, kulturelle Tätigkeiten, Sport, Freizeitgestaltung, Umwelt sowie Transportprobleme), ferner Unterstützungsmöglichkeiten für Behinderte (finanzielle und technische Hilfe, Pflegemassnahmen und berufliche Integration) und schliesslich Öffentlichkeitsarbeit (Haltung der Gesellschaft, der Medien, Aufklärungs- und Informationsdienste für Behinderte) angesprochen. In ihrer Schlusserklärung genehmigte die Konferenz die Empfehlung betreffend eine umfassende Politik zugunsten von behinderten Personen. Gleichzeitig schlugen die Minister dem Europarat vor, ein besonderes Aktionsprogramm für die Förderung der Selbständigkeit von Behinderten zu organisieren. Das Ministertreffen soll wiederholt werden.

Das Ministerkomitee hiess den Beitritt Finnlands zum Gesundheitsausschuss des Teilabkommens (CD-P-SP) und seinen ständigen Expertengremien gut. Ebenfalls gutgeheissen wurden die vom CD-P-SP unterbreiteten Empfehlungen im Zusammenhang mit der Werbung für bestimmte Arzneimittel und mit dem Verschreiben von Benzodiazepinen. Der Ausschuss für die Eingliederung von Behinderten des Teilabkommens (CD-P-RR), in dem auch die Schweiz vertreten ist, befasste sich an seiner jährlichen Sitzung mit den Arbeitsergebnissen folgender Expertenausschüsse:

  • Expertenausschuss für die Ausbildung von Personal, das sich im Rahmen der Wiedereingliederung mit anderen Fragen als Gesundheitspflege befasst (Architekten und Städteplaner): dieses Komitee hat einen Bericht über die Grundsätze für die Zugänglichkeit und die entsprechende Anpassung von Gebäuden ausgearbeitet :

  • Expertenausschuss für die Anwendung der internationalen WHO-Klassifizierung von Behinderten (CIDIH): dieses Komitee hat einen entsprechenden Bericht über die Anwendung dieser Klassifizierung bei der Bewertung der beruflichen Fähigkeiten erstellt, der einem für diese besondere Frage neu zu schaffenden Expertenausschuss als Arbeitsgrundlage dienen wird. Der CD-P-RR beschäftigte sich des weiteren mit der Ausarbeitung vergleichender Studien über die nationalen Gesetzgebungen im Bereich der Eingliederung von Behinderten (5. Auflage), ihrer Berufsausbildung sowie über die besonderen Probleme, die sich Behinderten beim Übergang von einem geschützten Arbeitsplatz ins normale Erwerbsleben stellen. Die Schweiz misst der Mitarbeit in den ständigen Expertengremien des CD-P- SP, die sich mit Lebensmittelhygiene, Aromastoffen, Verpackungsmaterialien, Kosmetika, Pestiziden und pharmazeutischen Fragen befassen, eine grosse Bedeutung bei. Diese Expertengremien arbeiten eng mit der EGK zusammen und führen nach Bedarf Kolloquien mit Industrievertretern durch. Der Expertenausschuss für pharmazeutische Fragen führte zum ersten Mal ein Seminar über die Zukunft der Offizinalpharmazie in Europa durch, in welchem Schweizer Vertreter als Referenten und Berichterstatter mitwirkten; angesichts der bevorstehenden Studienreform im Bereich Pharmazie war das Seminar für die Schweiz von erheblichem Interesse.

15.3 Lenkungsausschuss der Europäischen Pharmakopöe

Als 20. Mitgliedstaat trat Jugoslawien der Konvention über die Europäische Pharmakopöe bei (dieser Beitritt erfolgte, bevor das Ministerkomitee beschloss, die Zusammenarbeit mit Jugoslawien einzustellen); Polen und Ungarn waren an der letzten Sitzung der Kommission als Beobachter vertreten. Die Kommission erörterte u. a. Möglichkeiten einer engeren Zusammenarbeit mit den Pharmakopöegremien der Vereinigten Staaten und Japans auf dem Gebiet der Prüfung pharmazeutischer Hilfsstoffe. Der Lenkungsausschuss verabschiedete Band 15 der Europäischen Pharmakopöe, setzte die Arbeit an Band 16 fort und veranlasste die Inkraftsetzung drin-

gender Revisionen von zwei Monographien. Er beschäftigte sich ferner mit Abgrenzungsfragen gegenüber der EGK im Bereich medizinischer Mittel und Gegenstände («medicai devices»). In fast allen der zur Zeit rund 30 Expertengruppen des Lenkungsausschusses der Europäischen Pharmakopöe ist die Schweiz mit Sachverständigen vertreten, und vier davon werden von Schweizern präsidiert.

15.4 Zusammenarbeit zar Bekämpfung des

Betäubungsmittelmissbrauchs und des illegalen Handels (Groupe Pompidou) An der europäischen Ministerkonferenz über Drogenfragen, die im Mai in Oslo stattfand, nahmen zum ersten Mal auch Vertreter Mittel- und Osteuropas teil. In der Schlusserklärung, an welcher die Vertreter der Schweiz unter Leitung des Direktors des Bundesamtes für Gesundheitswesen aktiv mitarbeiteten, wird zum ersten Mal auf europäischer Ebene auf die Notwendigkeit von Alternativen zur Strafverfolgung Drogenabhängiger, wie präventive oder therapeutische Massnahmen, hingewiesen. Gleichzeitig wird zu einer engen Zusammenarbeit innerhalb Europas im präventiven, therapeutischen und repressiven Bereich aufgerufen.

16 Bevölkerungsfragen

Bevölkerungsfragen haben durch die politische Neugestaltung Europas und das wachsende demographische Ungleichgewicht zwischen den Entwicklungsländern und den Industrienationen stark an Bedeutung gewonnen. Dies hat zu einer Aufwertung des Europäischen Ausschusses für Bevölkerungsfragen (CDPO) geführt, an dessen Arbeiten die Schweiz sich sehr aktiv beteiligt. 1991 oblag unserem Land die Aufgabe der Berichterstattung über die aktuelle demographische Lage in Europa. Mit technischer sowie personeller Unterstützung des Bundesamtes für Statistik wurde ein Bericht hergestellt, der einen vollständigen Überblick über die neuesten demographischen Trends in 32 europäischen Staaten bietet (Récent démographie developments in Europe 1991, Council of Europe Press, Strasbourg 1991/Evolution démographique récente 1991, Editions du Conseil de l'Europe, Strasbourg, 1991). Im Oktober 1991 ist dem Vertreter der Schweiz der Vorsitz im Europäischen Ausschuss für Bevölkerungsfragen übertragen worden. Ein Schwerpunkt im Arbeitsprogramm stellte die Vorbereitung der europäischen Bevölkerungskonferenz dar, die im März 1993 in Genf stattfinden wird. Die Konferenz soll auf regionaler Ebene der Vorbereitung der Weltbevölkerungskonferenz dienen, die für 1994 durch die Vereinten Nationen einberufen wird. Das Ministerkomitee des Europarates hat dem Antrag zugestimmt, die europäische Bevölkerungskonferenz gemeinsam mit der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (ECE) sowie dem Bevölkerungsfönds der Vereinten Nationen (UNFPA) einzuberufen. Diese Zusammenarbeit ist nach dem Untergang der kommunistischen Diktaturen in Mittel- und Osteuropa

möglich geworden. Die Mitgliedstaaten von Europarat und ECE nähern sich immer mehr an. Es gilt, Doppelspurigkeiten zu vermeiden und neue Wege in der Zusammenarbeit zwischen den internationalen Organisationen in Europa zu suchen. Die bisherigen Arbeiten zeigen allerdings, dass aufgrund der unterschiedlichen Traditionen und Strukturen der beteiligten Organisationen die Zusammenarbeit nicht immer ganz spannungsfrei ist. Die Schweiz ist - durch ihren Vertreter im Europäischen Ausschuss für Bevölkerungsfragen - auch im Organisationsausschuss der europäischen Bevölkerungskonferenz vertreten. Im traditionellen Tätigkeitsgebiet des Ausschusses, der Information über demographische Fragen und Probleme, wird eine engere Zusammenarbeit mit andern Lenkungsausschüssen angestrebt, um innerhalb der Strukturen des Europarates vermehrt Synergien zu schaffen. Insbesondere Fragen der Sozialpolitik, der Familienpolitik, der Gesundheitspolitik und der Migrationen sind eng verknüpft mit dem Wandel der demographischen Strukturen und Entwicklungen. So haben die beiden Lenkungsausschüsse für Migrationen und Bevölkerungsfragen eine gemeinsame Expertengruppe eingesetzt, welche den Zusammenhang zwischen den internationalen Wanderungen in Europa, dem demographischen Ungleichgewicht zwischen Süden und Norden und der Entwicklung der Arbeitsmärkte untersucht. In der engen Zusammenarbeit von Verwaltungsbeamten und wissenschaftlichen Experten aus verschiedenen Disziplinen liegt eine grosse Stärke der projektbezogenen Tätigkeit des Europarates.

17 Soziale Angelegenheiten

17.1 Beschäftigung, Arbeit und Migration Der Lenkungsausschuss für Beschäftigung und Arbeit (CDEM) unterstreicht die Bedeutung, die im Rahmen seiner Tätigkeit den Menschenrechten zukommt. Diesem Aspekt wird in der Ausrichtung der zukünftigen Aktivitäten ein noch stärkeres Gewicht beigemessen werden. Der Lenkungsausschuss hat den Beschluss des Ministerrats begrüsst, das System von individuellen Stipendien und das CBRS (Comité pour les Bourses et Recherches sociales) beizubehalten. Eine schweizerische Kandidatur im Rahmen einer Studiengruppe über die Wiedereingliederung der Frauen wurde vom CDEM berücksichtigt. Im weiteren hat das CDEM verschiedene Tätigkeitsberichte angenommen:

  • «Die Rolle der Arbeits-/Berufsbildungsämter bei der Stellenvermittlung für Langzeitarbeitslose» ;

  • «Die Koordination zwischen Arbeitsmarkt-, Sozial- und Erziehungsbehörden» (mit dem Entwurf einer Empfehlung);

  • «Die Situation der Jugendlichen zwischen Schule und Berufsleben» (mit dem Entwurf einer Empfehlung). Der Europäische Ausschuss für Wanderungsfragen (CDMG) steht unter schweizerischem Vorsitz. Der Ausschuss hat insbesondere die vierte Konferenz der für Wanderungsfragen zuständigen europäischen Minister, die am 17. und 18. September 1991 in Luxemburg stattfand, vorbereitet und durchgeführt. Herr Bundesrat Jean-Pascal Delamuraz hat die Schweizerdelegation geleitet. Auf der Tagesordnung der 4. Konferenz waren zwei Themen angesetzt: Die gegenwär-

tige und zukünftige Entwicklung der Migrationserscheinungen und die Bilanz des Projektes betreffend die innergemeinschaftlichen Beziehungen. Zum ersten Thema wurden zwei Notwendigkeiten hervorgehoben:

  • Den Personen, die sich rechtmässig durch den Kontinent bewegen, ist zu diesem Zweck ein Maximum an Freiheit zu gewähren, ohne dass sie jedoch über die Niederlassungsfreiheit in einem andern Land verfügten;

  • die effiziente Bekämpfung der nicht ordmmgsgemässen Migrationen, namentlich indem die Möglichkeit von vorläufigen Beschäftigungen begünstigt wird, um die beruflichen Kenntnisse der Interessierten zu verbessern. Im übrigen haben die Minister besonders auf die Notwendigkeit hingewiesen, aktiv an der wirtschaftlichen Entwicklung der potentiellen Emigrationsgebiete mitzuwirken und die Demokratie und die Einhaltung der Menschenrechte einzuführen, um dem Exodus der Bevölkerung vorzubeugen, die ihr Land aus politischen Gründen verlässt. Zum zweiten Thema haben die Minister erklärt, dass die Regierungen eine klare Politik bezüglich der innergemeinschaftlichen Beziehungen einnehmen sollten. An der informellen Sitzung, welche im Anschluss an die Konferenz stattfand, haben die Minister überprüft, mit welchen Mitteln dem massiven Zustrom von Personen, die aus ihrem Land flüchten, begegnet werden kann. Die Generalsekretärin, Frau Lalumière, wurde um Vorschläge für ein rasches Hilfssystem gebeten, das unverzügliche Dringlichkeitsmassnahmen wie: Alarm, Aufnahme, Information, medizinische und humanitäre Hilfe, Rückreisehilfe und Wiedereingliederung im Herkunftsland ermöglicht. Zudem wurde der Schlussbericht des Projektes über die zwischengemeinschaftlichen Beziehungen, der übrigens Gegenstand einer von den Ministern anlässlich ihrer Konferenz verabschiedeten Resolution wurde, behandelt und verabschiedet. Im übrigen wurden zwei weitere Berichte - über die rechtliche Lage der auf Dauer in den Gastländern weilenden Wanderarbeiter sowie über deren Lage bezüglich Beschäftigung und Arbeitslosigkeit - eingehend besprochen und verabschiedet. Der Ausschuss hat schliesslich beschlossen, das Ende 1991 auslaufende Projekt über die zwischengemeinschaftlichen Beziehungen unter Einbezug von dessen Schlussfolgerungen durch ein neues Projekt mit dem Arbeitstitel «Die Integration der Einwanderer: Verbesserung ihrer Chancengleichheit» zu ersetzen.

Das Ministerkomitee hatte anlässlich seiner Sitzung im Dezember 1990 beschlossen, der Einberufung eines Ad-hoc-Ausschusses für die europäische Sozialcharta (CHARTE-REL) zuzustimmen. Dieser Ausschuss ist beauftragt, Vorschläge auszuarbeiten, um die Effizienz der Charta, insbesondere ihrer Kontrollmechanismen und ihres materiellen Inhaltes, zu steigern. Der Tätigkeitsbericht des CHARTE-REL-Ausschusses diente der Ministerkonferenz in Turin als Entscheidungsgrundlage. Die Konferenz der europäischen Arbeits- und Sozialminister, an welcher Vertreter der 25 Mitgliedstaaten des Europarats, des Heiligen Stuhls, der mittel-

und osteuropäischen Länder sowie des Europaparlaments, der Internationalen Arbeitsorganisation und des europäischen Gewerkschaftsbundes teilnahmen, fand am 21. und 22. Oktober in Turin statt. Sie stand im Zeichen des 30. Jahrestages der Europäischen Sozialcharta. Die Minister zogen Bilanz über die Erfahrungen der vergangenen 30 Jahre ihres Bestehens und arbeiteten Vorschläge zur Änderung des materiellen Gehalts der Charta aus, um diese der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung (vor allem Mittel- und Ost-) Europas anzupassen. Die einstimmig verabschiedete Schlussresolution setzt den Hauptakzent auf die Unteilbarkeit sowohl der bürgerlichen wie der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte und wirft die Frage auf, ob die Frequenz der Berichterstattung durch die Staaten (derzeit alle zwei Jahre) geändert werden sollte. Ein Zusatzprotokoll zur Charta, das namentlich eine Verbesserung der Kontrollmechanismen anstrebt, wurde anlässlich der Konferenz von 11 Staaten unterzeichnet. Im Rahmen der Neufassung der Sozialcharta ist die Annahme eines Zusatzprotokolls über die Einrichtung eines kollektiven Beschwerdesystems vorgesehen. Die Konferenz hat schlussendlich die Fortsetzung der Tätigkeiten des Ausschusses CHARTE-REL im Jahre 1992 vorgeschlagen.

17.2 Soziale Sicherheit und Sozialpolitik Auf Einladung der Schweiz kamen die Familienminister der 25 Mitgliedstaaten des Europarats sowie Vertreter Bulgariens, des Heiligen Stuhls, Litauens, Polens, Rumäniens, der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, der Parlamentarischen Versammlung des Europarats und der Ständigen Konferenz der Gemeinden und Regionen Europas vom 15. bis 17. Oktober 1991 in Luzern zu ihrer XXII. Sitzung zusammen. Das Konferenzthema lautete «Familienpolitik und Dezentralisation; Vorteile und Schwierigkeiten; Initiativen auf regionaler und lokaler Ebene». Die Minister stellten fest, dass - namentlich bei den Diensten für die Familie und den anderen sozialen Diensten - eine allgemeine Tendenz zur Dezentralisierung und zur Dekonzentration bemerkbar ist, während im übrigen - insbesondere bei den Systemen der Familienleistungen - Zentralisierungstendenzen bestehen. Durch die Dezentralisierung nehmen die Familien individuell oder durch ihre Interessenvertretungen in zunehmendem Masse an der Gestaltung der Politik und der Organisation der sie betreffenden Dienste teil. Die Gemeindeebene gilt im allgemeinen als am besten geeignet, um eine dynamische und koordinierte Aktion unter den verschiedenen beteiligten Partnern zu verwirklichen. Die Minister haben anerkannt, dass die Wandlungen im Familienleben in den letzten Jahrzehnten dermassen umwälzend waren, dass die Herstellung engerer Beziehungen zwischen den Familiendiensten und den Benutzern unerlässlich wurde. Dies führt zu einem engeren Einbezug der Familien in den Entscheidungsprozess. Unter diesem Gesichtspunkt kann es nur als positiv gewertet werden, dass insgesamt eine Tendenz zur Flexibilität, zur Anpassung und zu ei-

ner engeren Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und privatem Sektor auf lokaler Ebene beobachtet wird. Im Bereich der Sozialen Sicherheit hat das Ministerkomitee im Februar 1991 die Empfehlung über den Schutz von Nichtberufstätigen (wie Helfern, Personen, die sich unentgeltlich häuslichen Aufgaben widmen oder gemeinnützig tätig sind) und die Empfehlung über den sozialversicherungsrechtlichen Schutz von entsandten Arbeitnehmern angenommen. Im Rahmen des Lenkungsausschusses für Soziale Sicherheit (CDSS) nahm die Schweiz an der Organisation eines Aus- und Fortbildungskurses für Angestellte von Verwaltungen und Versicherungsträgern der Sozialen Sicherheit sowie an der Durchführung eines internationalen Kolloquiums über die Ausgaben für Alter und Gesundheit sowie deren Auswirkung auf die gegenwärtige und künftige Finanzierung der Sozialen Sicherheit teil. Ferner wirkte unser Land bei der Ausarbeitung von vergleichenden Studien mit, insbesondere über die Systeme der Sozialen Sicherheit in den Mitgliedstaaten des Europarates, die nicht der EG angehören (sowie Australien und Kanada), über die Beiträge von Leistungsbezügern und die Kosten für Krankenpflege und medizinische Hilfsmittel zur (Wieder-)Eingliederung sowie über die Entwicklung der nationalen Gesetzgebungen im Bereiche der Sozialen Sicherheit. Der CDSS nahm zur Empfehlung 1144 der Parlamentarischen Versammlung betreffend die Lage der Grenzbevölkemngen und der Grenzgänger, zu Revisionsvorschlägen für die Europäische Sozialcharta im materiellen wie im Kontrollbereich sowie zur Frage einer regelmässigen Anpassung der Anhänge des Europäischen Abkommens über Soziale Sicherheit Stellung. Die Schweiz wirkte auch in den Sitzungen des Lenkungsausschusses für Sozialpolitik (CDPS) mit. Die Beratungen umfassten verschiedene Punkte. Sie betrafen Fragenbereiche wie Sozialer Schutz und abhängige betagte Personen, Wohnungspolitik angesichts des Alterungsprozesses der Bevölkerung, Herausforderungen, die sich aus der Entstehung sozialer Randgruppen und der Armut ergeben, Kindheitspolitik, Gewaltanwendung gegenüber Betagten, Stipendien und Sozialforschung. Schweizer Experten waren ferner namentlich in folgenden Ausschüssen vertreten:

  • Ständiger Expertenausschuss für die Anwendung des Europäischen Abkommens über Soziale Sicherheit: dieser befasste sich insbesondere mit der Studie der Vorläufigen Abkommen und des Europäischen Abkommens als Mittel zur Koordination der Gesetzgebungen über Soziale Sicherheit von Mitglied- und Nichtmitgliedstaaten des Europarates sowie mit der Revision des bereits erwähnten Europäischen Abkommens;

  • Expertenausschuss über die Verallgemeinerung der Familienleistungen im Rahmen der Familienpolitik: er arbeitete einen Entwurf für eine entsprechende Empfehlung aus;

  • Expertenausschuss zur Individualisierung der Sozialversicherungsrechte: wegen der Reichweite des Problems und der Schwierigkeit einer Bestimmung des Begriffs der Individualisierung schlug der Ausschuss als ersten Schritt die Organisation eines Kolloquiums vor.

18 Gemeinden, Regionen und grenzüberschreitende Zusammenarbeit 18.1 Gemeinden und Regionen Der Lenkungsausschuss der Lokal- und Regionalbehörden (CDLR) hat seine Tätigkeit zur Ausarbeitung eines Übereinkommens über die Beteiligung der Ausländer am öffentlichen Leben auf lokaler Ebene abgeschlossen. Diese Konvention wurde durch die Delegierten des Ministerkomitees im November 1991 verabschiedet. Das Instrument beinhaltet drei verschiedenartige Massnahmen, welche die Mitgliedstaaten je nachdem wahlweise oder global unterzeichnen können. So wird die Schweiz voraussichtlich die zwei ersten Kategorien der drei verschiedenen Massnahmen unterzeichnen können:

  • Massnahmen, die Ausländer vollumfänglich über ihre Bürgerrechte und -pflichten zu informieren;

  • die Bildung von beratenden Ausschüssen oder andere Verfahren, welche es den Ausländern erlauben, ihren Standpunkt auf der Ebene der Lokalbehörden geltend zu machen;

  • das Erteilen des Stimm- und Wahlrechts (aktiv und passiv) auf lokaler Ebene für Ausländer, die gewisse Aufenthaltsbedingungen erfüllen. Der CDLR hat zudem ein Projekt einer Empfehlung über die Bestimmungen der Darlehensgewährung an Lokalbehörden vorbereitet, welche dem Ministerkomitee im Jahre 1992 vorgelegt werden sollte. Er hat ebenfalls einen Bericht über Angebote an wirksamen Leistungen der Lokalbehörden sowie eine Studie über die Stellung von lokalen Gewählten erarbeitet. Die 9. Konferenz der für lokale und regionale Behörden zuständigen europäischen Minister wurde vom 14. bis 16. Mai 1991 in Bergen (Norwegen) abgehalten. Zwei Hauptthemen figurierten auf der Traktandenliste: Dezentralisierung und Stärkung der lokalen Autonomie sowie demokratische Mitbestimmung und Kontrolle. Die Minister betonten, dass die internen Formen der Kontrolle der lokalen Körperschaften verbessert werden sollten, dies insbesondere durch eine verstärkte Beteiligung der Bürger. Die Konferenz hat zwei Beschlüsse verabschiedet. Sie betreffen einerseits die Dezentralisierung und Stärkung der lokalen Autonomie und andrerseits die demokratische Mitbestimmung und Kontrolle.

18.2 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Die Tätigkeiten des 1990 aufgelösten Ad-hoc-Ausschusses für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sind dem neu gebildeten «Comité restreint d'experts sur la coopération transfrontalière» übertragen worden. Eine erste Sitzung dieses Ausschusses fand im April 1991 statt; eine zweite ist im Oktober abgehalten worden. Der Ausschuss hat zum Auftrag, alle ihm vom Lenkungskomitee der Lokal- und Regionalbehörden unterbreiteten Fragen zu behandeln. Zudem bewertet er die Anwendung des Europäischen Rahmenübereinkommens über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Gebietskörperschaften oder Behörden und prüft die Auswirkungen der Einführung des Europäischen Binnenmarktes auf die Grenzregionen.

Der Ausschuss beabsichtigt, die Tragweite des Rahmenübereinkommens (ihm sind u. a. alle fünf an die Schweiz angrenzenden Länder beigetreten) durch die Schaffung eines Zusatzprotokolls zu verbessern. Dieses wird sich insbesondere befassen mit

  • der Anerkennung der Zuständigkeit von Gebietskörperschaften, grenzüberschreitende Beziehungen zu unterhalten;

  • der landesrechtlichen Anerkennung der für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gebildeten Organismen;

  • der Anerkennung der rechtlichen Wirkung der durch diese Organismen ausgeführten Handlungen im Landesrecht. Was die Auswirkungen des Europäischen Binnenmarktes von 1993 auf die Grenzregionen anbelangt, so hat der Ausschuss eine vom Europarat in Auftrag gegebene Studie begutachtet. Diese Studie unterscheidet zwischen den sich innerhalb des EG-Gebietes befindenden Grenzregionen und solchen, die an einen Drittstaat angrenzen. Der Ausschuss hat beschlossen, seine Tätigkeiten in folgenden Bereichen weiter zu verfolgen:

  • grenzüberschreitender Ausgleich der von den Grenzgängern bezahlten Einkommenssteuern ;

  • Infrastrukturen und öffentliche Dienste im grenzüberschreitenden Einzugsgebiet von Arbeitskräften (z. B. Verkehr, Raumplanung und Städtebau).

19 Sozialer Entwicklungsfonds

Zum vierten Mal in seiner Geschichte hat der Soziale Entwicklungsfonds im Jahre 1991 sein Kapital erhöht. Waren die früheren Operationen dieser Art in den Jahren 1978, 1982 und 1987 relati\ bescheiden, so handelte es sich im Jahre 1991 um eine beachtliche Erhöhung: Das Kapital wurde versechsfacht und repräsentiert heute die Summe von 1275 Millionen ECU. Selbstverständlich hat sich die Schweiz an dieser Operation beteiligt; so hat sie für einen Betrag von 18 500 000 ECU neue Anteilscheine gezeichnet. Wenn man die für die Reserven einbezahlten 915 000 ECU mit einrechnet, erhöht sich der Betrag der von der Schweiz gezeichneten Anteilscheine auf insgesamt 23 215 000 ECU. Zudem werden 30 Prozent der gezeichneten Anteile in den Jahren 1992 bis 1995 freigegeben, und zwar durch vier jährliche Zahlungen zu l 553 250 ECU, d. h. insgesamt 6 213 000 ECU. Ein ECU entspricht zur Zeit etwa 1.80 Schweizerfranken. Der neue Anteil gezeichneter Scheine beläuft sich somit auf ungefähr 33 Millionen Schweizerfranken. Durch diese im Laufe des Jahres in Kraft getretene Kapitalerhöhung hat der Entwicklungsfonds neue Dimensionen bekommen, die ihn zu einer internationalen Finanzorganisation von einer gewissen Bedeutung machen. Es wird ihm in Zukunft leichter fallen, den Gesuchen von Mitgliedstaaten um Finanzhilfe oder Beitrittsgesuchen mitteleuropäischer Staaten Folge zu leisten. So sind diesbezügliche Verhandlungen mit Ungarn sowie mit der Tschechoslowakei bereits weit fortgeschritten. Wie dem auch sei, es ist bereits heute vorgesehen, für die Periode von 1992 bis 1995 eine Finanzhilfe von einer Milliarde ECU zu Gunsten dieser beiden Län-

der in Betracht zu ziehen. Gleichzeitig würden die herkömmlichen Nutzniesser von Darlehen des Entwicklungsfonds, d. h. die am Mittelmeer anliegenden Länder, einen Zufluss von etwa fünf Milliarden ECU erhalten. Bekanntlich konzentrieren sich die seit 1979 gewährten Darlehen hauptsächlich auf nachstehende Länder: Italien 33 Prozent, Türkei 30 Prozent, Zypern und Griechenland je 9 Prozent, Portugal 7 Prozent und Spanien 6 Prozent. Welche Sektoren schlussendlich als Nutzniesser bezeichnet werden können, kann aus der im Jahre 1990 erfolgten Aufteilung entnommen werden: 43 Prozent der Projekte betreffen die als prioritär eingestuften Sozialkategorien (Flüchtlinge und Emigranten), die Hilfe an Katastrophengebiete, die soziale Infrastruktur, Gesundheit und Ausbildung; 36 Prozent zielen auf den infrastrukturellen Sektor im Bereich Industrie und Landwirtschaft. In der Folge sind diese Projekte vorgesehen zur Verbesserung von städtischen Wohnzonen und zum Bau von Sozialwohnungen (10%) sowie zur Schaffung von Arbeitsplätzen im Produktionsbereich und speziell in Klein- und Mittelbetrieben (11%). Es ist wichtig, zu unterstreichen, dass der Fonds in Zukunft auch Projekte im Bereich des Umweltschutzes wird unterstützen können. Mit seinem im Juni 1991 gefassten Entschluss hat sich der Fonds denn auch entschieden, Aktionen zur Förderung des Umweltschutzes und speziell, seiner Zweckbestimmung folgend, von solchen, die direkt mit der Stabilisierung der Bevölkerung und des Wohnwesens verbunden sind, die Priorität zu geben.

20 Nord-Süd-Dialog

Der Bundesrat beschloss am l I.März 1991, dem «Europäischen Zentrum für die Interdependenz und die Solidarität in der Welt» (Zentrum Nord-Süd) des Europarats beizutreten. Diese Institution, die am 16. November 1989 auf der Basis eines Teilvertrages geschaffen wurde, hat ihren Sitz in Lissabon. Ihr Zweck ist es, die politische Absicht des Europarates, aus der Verbesserung des Nord-Süd-Dialogs eine seiner permanenten Aufgaben zu machen, in die Tat umzusetzen. Dieses Ziel setzte er sich anlässlich der Konferenz der parlamentarischen Versammlung von Lissabon im April 1984. Die Nord-Süd-Kampagne, die vom Europarat 1988 organisiert wurde und an der sich die Schweiz aktiv beteiligte, hatte zum Zweck, das öffentliche Bewusstsein für die Interdependenz und die Solidarität zwischen Nord und Süd in den Mitgliedstaaten des Europarats zu sensibilisieren. Sie erlaubte gleichzeitig, Grundlinien der Philosophie des Europarates zu den Beziehungen zwischen den Industrieländern und denjenigen Staaten, die man noch die Dritte Welt nennt, zu definieren. Dieser Ansatz zur Nord-Süd-Problematik lässt sich auf drei Ebenen charakterisieren:

  • die ethische Dimension: Respekt für die Menschenrechte und Wahrung der Demokratie ;

  • die Dimension der Mehrseitigkeit: der Nord-Süd-Dialog darf nicht nur eine Angelegenheit der Parlamente und der Regierungen sein, sondern soll vielmehr sämtliche Mitglieder der Gesellschaft, d. h. die lokalen und regionalen

Behörden (in der Schweiz die Gemeinden und Kantone) ebenso wie die zahlreichen Organisationen und Vereinigungen, die in allen Bereichen des wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebens aktiv sind, einschliessen. Dieser vielstimmige Dialog wurde bereits mit der Wortschöpfung «Quadrilog» umschrieben; - die paneuropäische Dimension: die Bindungen zwischen den beiden Seiten sollen Länder West-, Mittel- und Osteuropas einschliessen. Das Zentrum Nord-Süd wurde als Pilotprojekt für eine erste Phase von drei Jahren (1990-1992) ins Leben gerufen, nach deren Ablauf das Ministerkomitee sein Mandat überprüfen und über seine Zukunft entscheiden wird. Das EDA (DEH) vertritt den Bundesrat in den Instanzen des Zentrums Nord- Süd, insbesondere im Europäischen Konsultativkomitee über die Interdependenz und die weltweite Solidarität. Dieses Komitee ist nach der Formel des oben erwähnten «Quadrilogs» aus Vertretern der Mitgliedländer des Europarats, aus Delegierten von Internationalen Organisationen und Vertretern der Länder des Südens zusammengesetzt. Es tritt einmal jährlich in Strassburg zusammen. Es bildet einen Ort der Reflexion und des Gedankenaustausches über die Nord-Süd-Probleme und ist berechtigt, Empfehlungen über die Prioritäten und Programme des Zentrums Nord-Süd abzugeben. Das jährliche Budget beläuft sich gegenwärtig auf etwa vier Millionen französische Francs, von denen Portugal ungefähr eine Million (zusätzlich zu den Infrastrukturaufwendungen, die zu Beginn zur Verfügung gestellt wurden) übernimmt. Die Kosten der Spezialprogramme werden durch freiwillige Beiträge gedeckt. Die schweizerische Beteiligung am Zentrum wurde für 1991 auf 239 200 französische Francs, das sind ungefähr 60 000 Schweizer Franken, festgelegt. Der Dialog mit dem Süden ist heute umso notwendiger, als die Entwicklungsländer fürchten, als Folge der gesteigerten Aufmerksamkeit für die Länder Osteuropas, die dabei sind, sich unter die Demokratien einzureihen, ihrem Schicksal überlassen zu werden. An internationalen Konferenzen in Afrika (Porto Novo, Benin) und in Lateinamerika (Santiago de Chile) bemühte sich der Europarat, in diesen zwei Kontinenten den Geist der Freiheit und der Demokratie, der in Mittel- und Osteuropa weht, weiter zu verbreiten. Eine ähnliche Konferenz in Asien dürfte 1992 durchgeführt werden.

Seit Anfang 1991 setzt sich das Zentrum Nord-Süd dafür ein, zusammen mit einer Gruppe von Filmemachern und Fernsehjournalisten eine Informationskampagne zum Thema «Umwelt und Entwicklung» vorzubereiten. Diese Kampagne («Eine Welt 92»), die im Mai 1992 durchgeführt wird, soll vor allem das öffentliche Bewusstsein für die Konferenz der Vereinten Nationen zu dieser Problematik (UNCED), die im Juni 1992 in Rio de Janeiro stattfinden wird, sensibilisieren.

Beilage Liste der zur Unterzeichnung aufgelegten Konventionen und der vom Ministerkomitee angenommenen Empfehlungen

Konventionen

  • Convention européenne pour la protection du patrimoine archéologique (révisée) 1991

  • Convention européenne sur la participation des étrangers à la vie publique au niveau local 1991

  • Protocole d'Amendement à la Convention européenne sur la protection des animaux dans les élevages (Strasbourg, 1976, ''STB 87) 1991 Empfehlungen

  • Recommandation relative aux sanctions administratives R (91) 1

  • Recommandation relative à la sécurité sociale des travailleurs sans statut professionnel (les aidants, les personnes au foyer ayant des responsabilités familiales et les personnes bénévoles) R (91) 2

  • Recommandation sur la protection par la sécurité sociale des travailleurs détachés R (91) 3

  • Recommandation sur le droit aux extraits sur des événements majeurs faisant l'objet de droits d'exclusivité pour la radiodiffusion télévisée dans un contexte transfrontière R (91) 4 et 5

  • Recommandation sur les mesures susceptibles de favoriser le financement de la conservation du patrimoine architectural R (91) 6

  • Recommandation sur l'abattage des animaux R (91) 7

  • Recommandation sur le développement de l'éducation environnementale dans les systèmes d'enseignement R (91) 8

  • Recommandation sur les mesures d'urgence concernant la famille R (91) 9

  • Recommandation sur la communication à des tierces personnes de données à caractère personnel détenues par des organismes publics R (91) 10

  • Recommandation sur l'exploitation sexuelle, la pornographie, la prostitution ainsi que sur le trafic d'enfants et de jeunes adultes R (91) 11

  • Recommandation concernant la création et le fonctionnement des tribunaux arbitraux prévu à l'article 42, paragraphe 2, de la convention du 8 novembre 1990 relative au blanchiment, au dépistage, à la saisie et à la confiscation des produits du crime R (91) 12

  • Recommandation relative à la protection du patrimoine architectural du XXe siècle R (91) 13

  • Recommandation sur la protection juridique des services de télévision cryptés R (91) 14

  • Recommandation sur la coopération européenne en matière d'études épidémiologiques dans le domaine de la santé mentale R (91) 15

') «STE» : Série de traités européens (Reihe der europaischen Abkommen)

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Jahresbericht des Bundesrates über die Tätigkeiten der Schweiz im Europarat 1991 vom 19. Februar 1992

In Bundesblatt Dans Feuille fédérale In Foglio federale

Jahr 1992 Année Anno

Band 2 Volume Volume

Heft 12 Cahier Numero

Geschäftsnummer 92.019 Numéro d'affaire Numero dell'oggetto

Datum 31.03.1992 Date Data

Seite 782-818 Pagina

Ref. No 10 052 162

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