BBl 1992 V 1138

Bekanntmachungen der Gerichte

#ST# Bekanntmachungen der Gerichte

Vorladungen

Falls der Angeklagte dieser Öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt. wird hiermit aufgefordert, sich wegen Dienstversäumnis zu verantworten und am Montag, 12. Oktober 1992, um 14 Uhr, am Obergericht, Hirschengraben 16, 6002 Luzern, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 9A zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt. wird hiermit aufgefordert, sich wegen mehrfacher Dienstverweigerung und mehrfacher Nichtbefolgung von Dienstvorschriften -zu verantworten und als Angeklagter am Montag, 12. Oktober 1992, um 16.30 Uhr, am Obergericht, Hirschengraben 16, 6002 Luzern, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 9A zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.

15. September 1992 Divisionsgericht 9 A Der Präsident: Major Metzger

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Bekanntmachungen der Gerichte

In Bundesblatt Dans Feuille fédérale In Foglio federale

Jahr 1992 Année Anno

Band 5 Volume Volume

Heft 39 Cahier Numero

Geschäftsnummer --- Numéro d'affaire Numero dell'oggetto

Datum 29.09.1992 Date Data

Seite 1138-1138 Pagina

Ref. No 10 052 374

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