BBl 1992 V 1138
Bekanntmachungen der Gerichte
#ST# Bekanntmachungen der Gerichte
Vorladungen
Falls der Angeklagte dieser Öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt. wird hiermit aufgefordert, sich wegen Dienstversäumnis zu verantworten und am Montag, 12. Oktober 1992, um 14 Uhr, am Obergericht, Hirschengraben 16, 6002 Luzern, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 9A zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt. wird hiermit aufgefordert, sich wegen mehrfacher Dienstverweigerung und mehrfacher Nichtbefolgung von Dienstvorschriften -zu verantworten und als Angeklagter am Montag, 12. Oktober 1992, um 16.30 Uhr, am Obergericht, Hirschengraben 16, 6002 Luzern, zur Hauptverhandlung des Divisionsgerichtes 9A zu erscheinen. Falls der Angeklagte dieser öffentlichen Vorladung nicht Folge leistet, wird gemäss Artikel 155 Militärstrafprozess das Verfahren gegen Abwesende durchgeführt.
15. September 1992 Divisionsgericht 9 A Der Präsident: Major Metzger
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Bekanntmachungen der Gerichte
In Bundesblatt Dans Feuille fédérale In Foglio federale
Jahr 1992 Année Anno
Band 5 Volume Volume
Heft 39 Cahier Numero
Geschäftsnummer --- Numéro d'affaire Numero dell'oggetto
Datum 29.09.1992 Date Data
Seite 1138-1138 Pagina
Ref. No 10 052 374
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