BBl 1993 I 638
Parlamentarische Initiative Borel Handel mit Waffen. Aufsicht des Bundes Bericht der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates Stellungnahme des Bundesrates vom 14. Dezember 1992
#ST# zu 91.406
Parlamentarische Initiative Borei Handel mit Waffen. Aufsicht des Bundes Bericht der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates
Stellungnahme des Bundesrates
vom 14. Dezember 1992
Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren,
wir unterbreiten Ihnen, gestützt auf Artikel 21i"atcr Absatz 4 Geschäftsverkehrsgesetz, folgende Bemerkungen zum Bericht der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates vom 16. Oktober 1992: Der Bericht der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates und deren Antrag basieren im wesentlichen auf den Vorarbeiten des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) aus dem Jahre 1982. Des weiteren wurde der Bericht der Subkommission «Handel mit Waffen» in enger Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Polizeiwesen erarbeitet, dessen Vertreter im Rahmen der Kommissionssitzungen angehört wurden. Im Bericht der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates wird eine Verfassungsbestimmung mit folgendem Wortlaut vorgeschlagen. Art. W BV (neu) Der Bund erlässt Vorschriften gegen den Missbrauch von Waffen, Waffenzubehör und Munition.
Dieser Vorschlag ist identisch mit dem vom EJPD im Jahre 1982 erarbeiteten Entwurf einer Verfassungsbestimmung. Der Wortlaut der Verfassungsbestimmung legt klar die Grenzen einer Bundesgesetzgebung fest, sollen doch nur Missbräuche verhindert, somit ein «Missbrauchsgesetz» erlassen werden. Die im Bericht aufgezeigten Grundzüge einer möglichen Bundesgesetzgebung stimmen mit der Zielsetzung des Bundesrates überein. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates vertritt dabei die Ansicht, dass die Vorarbeiten des EJPD aus dem Jahre 1982 «eine zweckmässige Grundlage für die Gesetzgebung bilden» (vgl. Bericht, Ziff. 6 Abs. 2) Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates ist weiter der Auffassung, dass neu das Recht jeden Schweizer Bürgers auf Waffenerwerb, Besitz von Waffen und Waffentragen - unter Vorbehalt der Missbrauchsbestimmungen - im künftigen Gesetz verankert werden sollte. Hingegen lehnt die Kommission die Aufnahme dieses Rechts in die Bundesverfassung ab, wie dies von einzelnen Interessenorganisationen verlangt wird.
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Dieser Gedanke der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates steht im Einklang mit einer Missbrauchsgesetzgebung. Gleichzeitig wird damit auch klar aufgezeigt, dass die künftige Gesetzgebung den schweizerischen Besonderheiten Rechnung tragen wird, besonders der historischen Tradition des Bürger- Soldaten. Anlässlich der Sitzung der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) vom 5./6. November 1992 wurde Herrn Staatsrat B. Ziegler, Genf, Präsident der KKJPD, der Bericht der Sicherheitspolitischen Kommission übergeben mit der Bitte um Prüfung und Stellungnahme zum Bericht und Antrag. Das Ergebnis der summarischen Vemehmlassung bei den Kantonen kann wie folgt zusammengefasst werden: Grundsätzlich wird auch seitens der Kantone eine Bundesregelung begrüsst. Ebenfalls findet der Bericht, insbesondere der Vorschlag der Verfassungsnorm, Zustimmung. Es wird betont, dass nur eine Missbrauchsgesetzgebung zum Ziele führen kann. Gesamthaft beurteilt befürwortet der Bundesrat den Bericht der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates vom 16. Oktober 1992 und den darin enthaltenen Entwurf einer Änderung der Bundesverfassung. Es wird Aufgabe des Bundesrates sein, gestützt auf den neuen Verfassungsartikel den eidgenössischen Räten einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorzulegen, wie er mit der Standesinitiative des Kantons Tessin (91.300, Ausarbeitung eines Waffen- und Munitionsgesetzes) verlangt wird. Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
14. Dezember 1992 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Vizepräsident: Ogi Der Bundeskanzler: Couchepin
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Parlamentarische Initiative Borel Handel mit Waffen. Aufsicht des Bundes Bericht der Sicherheitspolitischen Kommission des Nationalrates Stellungnahme des Bundesrates vom 14. Dezember 1992
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Jahr 1993 Année Anno
Band 1 Volume Volume
Heft 08 Cahier Numero
Geschäftsnummer 91.406 Numéro d'affaire Numero dell'oggetto
Datum 02.03.1993 Date Data
Seite 638-639 Pagina
Ref. No 10 052 521
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