BBl 1993 III 352
Parlamentarische Initiative Verfahren der Standesinitiative Stellungnahme des Bundesrates vom 18. August 1993
#ST# zu 93.430
Parlamentarische Initiative Verfahren der Standesinitiative Stellungnahme des Bundesrates
vom 18. August 1993
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
im Sinne von Artikel 2M™" Absatz 4 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG, SR 171.11) unterbreiten wir Ihnen unsere Stellungnahme zu Bericht und Anträgen der Staatspolitischen Kommission des Ständerats vom 4, Mai 1993, die sich mit dem Verfahren der Standesinitiative befassen. Standesinitiativen sind heute anerkanntermassen an die Bundesversammlung gerichtete Vorschläge (Art. 93 Abs. 2 BV; BB1 1968 II 746 f.). Der Bundesrat hat bei verschiedenen Gelegenheiten betont, dass es grundsätzlich Sache des Parlaments ist, Möglichkeiten der Reform seiner eigenen Verfahren zu erkennen, aufzuzeigen und zu verwirklichen (BEI 1982 II337,1987III388). Der Bundesrat nimmt jedoch die Gelegenheit zur Stellungnahme gerne wahr, wo solche Reformmöglichkeiten das Gewaltengefüge berühren und insbesondere den Bundesrat und seine Verwaltung betreffen. Der Vorstoss will die Standesinitiative verfahrensmässig soweit möglich an die parlamentarische Initiative angleichen, was vor dem Wortlaut von Artikel 93 Absatz 2 der Bundesverfassung zu begriissen ist. Die stärkere Formalisierung des Verfahrens mit den entsprechenden Fristen kann zu Mehrbelastungen beigezogener Verwaltungszweige führen, wenn - anders als heute - bei der Berichterstattung zu Standesinitiativen nicht mehr die passende Gelegenheit einer Botschaft des Bundesrates zu einer ähnlich gelagerten Thematik abgewartet wird. Der Bundesrat kann sich jedoch den Anträgen der Kommission anschliessen. Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
18, August 1993 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Ogi Der Bundeskanzler: Couchepin
352 1393-567
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Parlamentarische Initiative Verfahren der Standesinitiative Stellungnahme des Bundesrates vom 18. August 1993
In Bundesblatt Dans Feuille fédérale In Foglio federale
Jahr 1993 Année Anno
Band 3 Volume Volume
Heft 35 Cahier Numero
Geschäftsnummer 93.430 Numéro d'affaire Numero dell'oggetto
Datum 07.09.1993 Date Data
Seite 352-352 Pagina
Ref. No 10 052 753
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