BBl 1994 II 747

Botschaft über die Weiterführung der Finanzhilfe an die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung (OSEC) und andere Träger von Exportförderungsaktionen vom 28. Februar 1994

#ST# 94.025

Botschaft über die Weiterführung der Finanzhilfe an die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung (OSEC) und andere Träger von Exportförderungsaktionen

vom 28. Februar 1994

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,

wir unterbreiten Ihnen mit der vorliegenden Botschaft einen Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Weiterführung der Finanzhilfe an die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung (OSEC) und andere Träger von Exportförderungsaktionen für die Jahre 1995-1998 mit dem Antrag auf Zustimmung.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

28. Februar 1994 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates: Der Bundespräsident: Stich Der Bundeskanzler: Couchepin

Übersicht Der Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1989 über die finanziellen Mittel für die Finanzhilfe an die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung (OSEC) (BEI 1990 I 289) läuft Ende 1994 aus. Dieser sah ursprünglich für die Jahre 1990-1994 eine Finanzhilfe von insgesamt 60 Millionen Franken vor, verteilt auf einen jährlichen Beitrag des Bundes von 10 Millionen Franken an die OSEC und von je l Million Franken an die Schweizerischen Auslandhandelskammern sowie an nicht gewinnorientierte Zusammenschlüsse ausserhalb der OSEC. Im Rahmen der Massnahmen zur Sanierung der Bundesfinanzen (BB vom 5. Okt. 1992 über den Abbau von Finanzhilfen und Abgeltungen; BBl 1992 VI147) -wurden diese Beiträge für 1993 und 1994 auf jährlich 8 bzw. auf je 0,5 Millionen Franken reduziert. Im Hinblick auf die Weiterführung dieser Finanzhilfen wurde in Zusammenarbeit mit dem Vorstand der OSEC eine eingehende Überprüfung der Aufgaben vorgenommen, welche die OSEC und die staatlich unterstützten Exportförderungsmassnahmen erfüllen müssen. Diese Analyse hat ergeben, dass die von Wirtschaft und Bund gemeinsam zu tragenden Exportförderungsaktivitäten die folgenden vier Leistungsbereiche abdecken müssen:

  • die Information im Ausland über die schweizerische Exportwirtschaft;

  • die Information und Beratung der schweizerischen Exportwirtschaft über Auslandmärkte;

  • die Vermittlung von Geschäftsmöglichkeiten und Geschäftspartnern;

  • die Organisation von Exportförderungsveranstaltungen im Ausland. Das öffentliche Interesse an diesen vier Leistungsbereichen ist unterschiedlich hoch, was bei der Festlegung des anteilmässigen Bundesbeitrages bzw. der Eigenleistungen der Wirtschaft zu berücksichtigen ist. Der Bundesrat sieht vor, den bisher sehr allgemein gehaltenen statutarischen Auftrag des Bundes an die OSEC mit Bezug auf diese Leistungsbereiche durch einen Finanzhilfevertrag nach dem Bundesgesetz über Finanzhilfen und Abgeltungen (Subventionsgesetz, SuG) (SR 616A) abzulösen. Die Finanzhilfe an die OSEC, die bisher pauschal für einen globalen Auftrag gewährt wurde, wird zukünftig gezielt für vier Aufgabenbereiche entrichtet, an deren Erfüllung der Bund ein Interesse hat. Damit verbunden ist eine rechnungsmässige Trennung dieser Aufgabenbereiche von Leistungen, welche die OSEC zusätzlich vollständig auf eigene Rechnung

anbieten kann. Diese Lösung gestattet es, die im ssundesinteresse liegenden Tätigkeiten der OSEC klarer einzugrenzen und die Transparenz über den Einsatz der Bundesmittet zu verbessern. Gleichzeitig wird die privatwirtschaftliche und unternehmerische Stellung der Organisation gestärkt. Die Finanzhilfe an Exportförderungsaktionen der Schweizerischen Handelskammern im Ausland und von nicht gewinnorientierten Zusammenschlüssen ausserhalb der OSEC hat sich bewährt und soll weitergeführt werden. Im weiteren ist vorgesehen, die Entschädigung an Handelskammern, welche schweizerische Botschaften ganz oder teilweise von Handelsaufgaben entlasten, zukünftig aus diesem Kredit zu leisten. Bis anhin erfolgten diese Zahlungen (rund 0,5 Mio. Fr. pro

Jahr) zulasten von Budgetrubriken des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten. Mit dem Entwurf des Bundesbeschlusses wird für die Jahre 1995-1998 ein Zahlungsrahnien von 52 Millionen Franken oder 13 Millionen Franken pro Jahr (einschliesslich der obenerwähnten 0,5 Mio. Fr.) beantragt. Bei der Festsetzung dieses Betrages wird der Teuerung, dem härter werdenden internationalen Konkurrenzkampf und der gestiegenen Arbeitslosigkeit Rechnung getragen. Die Schweiz wird ausserdem verstärkt aussereuropäische Märkte erschliessen müssen. Diese veränderte Situation erfordert zusätzliche Bemühungen, um der schweizerischen Export- Wirtschaft eine möglichst günstige Ausgangslage zu verschaffen. Unter Ausschluss der neu in den Kredit aufgenommenen Positionen (l Mio. Fr. pro Jahr) sind die jährlichen Tranchen des vorgeschlagenen Bundesbeschlusses betragsmässig identisch mit dem ursprünglichen Finanzierungsbeschluss 1990-1994, der im Rahmen der Sanierungsmassnahmen 1992 gekürzt worden war. Berücksichtigt man die zwischenzeitliche Teuerung, entspricht der fiir 1995-1998 vorgesehene Zahlungsrahmen real einer Reduktion.

Botschaft

I Allgemeiner Teil II Ausgangslage III Exportabhängigkeit der schweizerischen Volkswirtschaft Die schweizerische Volkswirtschaft ist äusserst stark in die Weltwirtschaft integriert. Trotz der vergleichsweise kleinen Bevölkerungszahl belegte unser Land mit einem Exportvolumen von 65,7 Milliarden Dollar im Jahr 1992 den 14. Rang unter den grössten Welthandelsnationen. Die Schweiz vereint damit einen globalen Marktanteil von gegen 2 Prozent auf sich. Bei den Exporten pro Einwohner liegt sie hinter Singapur, Hongkong und Belgien auf Rang vier. Gemessen am schweizerischen Bruttoinlandprodukt machen die Exporte von Gütern und Dienstleistungen einen Anteil von 36 Prozent aus (1992), Direkt oder indirekt hängt rund die Hälfte unseres Einkommens von der Aussenwirtschaft ab. Es ist deshalb für unser Land von grosser Bedeutung, aussen- und binnenwirtschaftlich die Bedingungen zu erhalten und laufend zu verbessern, die es unserer Aussenwirtschaft erlauben, diesen massgeblichen Beitrag an unseren Wohlstand aufrechtzuerhalten.

112 Verhältnis zwischen Exportförderung und Rahmenbedingungen Exportförderung ist Teil der Aussenwirtschaftspolitik. Sie orientiert sich entsprechend an den ordnungspolitischen Grundsätzen der von der Schweiz vertretenen liberalen Aussenwirtschaftspolitik und der freien Marktwirtschaft. Der Staat übernimmt nach dem Subsidiaritätsprinzip nur diejenigen Aufgaben der Exportförderung, welche die Privatwirtschaft nicht oder nur ungenügend selbst wahrnehmen kann und die für das Gemeinwohl erheblich sind. Initiative und Handeln sowie Entscheid und Risiko liegen in erster Linie beim einzelnen Unternehmen. Selbst dort, wo der Staat eine Aufgabe wahrnimmt, versucht er, diese wo immer möglich im Milizsystem zu erfüllen, d. h. er überträgt die Durchführung von Aufgaben der Wirtschaft oder arbeitet eng mit ihr zusammen. Das staatliche Engagement beschränkt sich somit a. grundsätzlich und in erster Linie auf das Setzen der inneren und äusseren Rahmenbedingungen, die die Wettbewerbsfähigkeit unserer Unternehmen stärken und ihren Zugang zu den Auslandmärkten sicherstellen, und b. subsidiär - in Zusammenarbeit und Abstimmung mit der Wirtschaft - auf operationelle Exportförderungsmassnahmen. Dabei ist auch die bedeutende staatliche Unterstützung der Exporte durch Drittländer im Auge zu behalten. Im folgenden wird kurz auf die allgemeinen binnen- und aussenwirtschaftlichen Rahmenbedingungen eingetreten, bevor wir uns der spezifischen Frage der Konzeption der Exportförderung annehmen.

113 Binnenwirtschaftlicher Rahmen Von entscheidender Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Exportwirtschaft sind vorteilhafte Rahmenbedingungen im Inland. Dazu gehört eine leistungsfähige Infrastruktur, ein gutes Bildungssystem, ein positives Klima für Forschung und Entwicklung ebenso wie vorteilhafte Finanzierungsbedingungen. Geldwertstabilität, eine vergleichsweise massige Staatsverschuldung und Steuerbelastung stehen für günstige gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen. Ein gut funktionierender Arbeitsmarkt und eine auf gegenseitigem Vertrauen und Verständnis aufbauende Sozialpartnerschaft tragen wesentlich zur gesellschaftlichen Stabilität bei. Wichtiger Bestandteil dieser Rahmenbedingungen ist auch die politische Kultur, d. h. die Fähigkeit und der politische Wille, Zielkonflikte in diesen Bereichen vernünftigen und tragfähigen Lösungen zuzuführen. Das Programm zur marktwirtschaftlichen Erneuerung, dessen ersten Teil der Bundesrat am 20. Januar 1993 verabschiedet hat, zielt darauf ab, der Schweizer Wirtschaft im Inland wieder günstigere Rahmenbedingungen und neue Impulse zu verschaffen, indem Verfahren und Entscheidungsprozesse vereinfacht, der Wettbewerb belebt und die strukturelle Flexibilität erhöht werden.

114 Aussenwirtschaftlicher Rahmen Offene Märkte für Waren, Dienstleistungen und Investitionen mit vertraglich gesicherten Rechten und Pflichten der Handelspartner, kaufkräftige Abnehmer, funktionsfähige Finanz- und Kapitalmärkte, stabile Währungsverhältnisse usw. sind für den schweizerischen Exporteur von zentraler Bedeutung. Der Bund wahrt die diesbezüglichen schweizerischen Wirtschaftsinteressen in bilateralem und multilateralem Rahmen. Verhandlungen im Schosse des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT), der OECD, der EFTA und mit der Europäischen Union haben u. a. die Öffnung der Märkte und den Abbau wettbewerbsverzerrender Praktiken zum Gegenstand. Im IMF wirkt die Schweiz auf die Aulrechterhaltung eines funktionstüchtigen internationalen Zahlungssystems hin, zu dem die Vermeidung zu grosser weltwirtschaftlicher Ungleichgewichte gehört. Mit ihren multilateralen und bilateralen Beiträgen zur internationalen Entwicklungszusammenarbeit ebenso wie mit ihrer Unterstützung der wirtschaftlichen Wandlung der ehemaligen Ostblockstaaten trägt sie zur wirtschaftlichen Stärkung dieser Länder und deren Integration als vollwertige Partner ins Weltwirtschaftssystem bei. Als Land mit einem kleinen Binnenmarkt ist die Schweiz entscheidend am Erfolg der internationalen Zusammenarbeit in all diesen Bereichen interessiert.

12 Instrumente der operationeilen Exportförderung Die Instrumente, die dem Bund für die operationelle Exportförderung zur Verfügung stehen, sind die Exportrisikogarantie, die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung (OSEC) sowie die Botschaften und Konsulate der Eidgenossenschaft im Ausland. Zusammen mit den Schweizerischen Handelskammern im Ausland, die ebenfalls wichtige Dienstleistungen für die Eidgenossenschaft erbringen, und den bedeutenden Beiträgen von Verbänden und Branchenorganisationen ergibt sich das schweizerische Exportförderungsdispositiv. Die dafür zur Verfügung gestellten Mittel sind - insbesondere auch mit Blick auf andere OECD-Staaten - sehr beschränkt. Vergleichende Zahlen sind in der Beilage 8 dargestellt.

121 Die Exportrisikogarantie (ERG) Die ERG wurde 1934 eingeführt. Ihr Ziel ist die Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen und die Förderung des Aussenhandels. Durch die Gewährung von Garantien kann sie die Übernahme von Exportaufträgen erleichtern, bei denen der Zahlungseingang mit besonderen Risiken verbunden ist, welche weder vom Exporteur noch von seinem Kunden beeinflussbar sind. Die ERG ist eine notwendige Voraussetzung, aber nicht eine hinreichende Garantie, um im internationalen Wettbewerb zu bestehen; sie kommt in der Regel erst subsidiär zur technischen und preislichen Konkurrenzfähigkeit zum Tragen. Der ERG werden 2-3 Prozent der schweizerischen Ausfuhren unterstellt, wobei das Schwergewicht auf der Versicherung von Investitionsgüterlieferungen in Nicht- OECD-Ländern liegt. So deckt die Maschinenindustrie rund ein Viertel ihrer Exporte in diese Länder bei der ERG ab. Bezogen auf diese Märkte und Güter kommt ihr deshalb eine grosse Bedeutung zu. Sie trägt zur Öffnung und zum Erhalt strategisch wichtiger Absatzmöglichkeiten und damit zur Diversifizierung und zur Universalität unseres Aussenhandels bei.

122 Die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung (Office suisse d'expansion commerciale, OSEC) Die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung ist 1927 als Zusammenschluss dreier privater Förderungsinstitutionen - Schweizerische Zentrale für das Ausstellungswesen, Schweizerischer Nachweisdienst für Bezug und Absatz von Waren sowie Bureau Industriel - als privater Verein gegründet worden. Seit ihrer Gründung ist die OSEC ein privater Verein geblieben. In der OSEC erfährt die Zusammenarbeit innerhalb der Privatwirtschaft und mit dem Bund eine besonders hohe Intensität. Der Bund fördert und erhält Tätigkeiten der OSEC und verlangt von ihr im Gegenzug die kontinuierliche Aufrechterhaltung eines umfassenden Dienstleistungsangebots. Sie leistet somit, wie der Bundesrat bereits in seiner Botschaft vom 20. Dezember 1926 betreffend Subventionierung einer schweizerischen Zentrale für Handelsförderung (BB1 1926 II 925) feststellte, Arbeit, die sonst vom Bund erbracht werden müsste, insbesondere vom heutigen Bundesamt für Aussenwirtschaft. Im öffentlichen Interesse an der Erfüllung dieser Aufgaben liegt die Begründung und Berechtigung des jährlichen Bundesbeitrages an die OSEC. Der Verein OSEC zählt über 2000 Mitglieder. Seine Statuten sind gemäss Bundesbeschluss vom 3I.März 1927 betreffend Subventionierung einer schweizerischen Zentrale für Handelsförderung (SR 946.14) dem Bundesrat zur Genehmigung vorzulegen. Die Organe der OSEC sind die Generalversammlung der Mitglieder, die Aufsichtskommission und der Vorstand. Die Aufsichtskommission besteht aus 24-30 Mitgliedern, von denen neun durch den Bundesrat bezeichnet werden, Inbegriffen den von Amtes wegen der Kommission angehörenden Direktor des Bundesamtes für Aussenwirtschaft. Die OSEC führt je einen Geschäftssitz in Zürich und Lausanne und verfügt über eine Vertretung bei der Tessiner Handelskammer in Lugano. Die über 2000 Mitglieder entrichten Mitgliederbeiträge von rund 2,3 Millionen Franken und bezahlen für die Benützung der OSEC-Dienstleistungen weitere 13-14 Millionen Franken. Bei 50 Prozent der Mitglieder handelt es sich um KMU

mit weniger als 50 Beschäftigten, bei 90 Prozent um Firmen mit weniger als 500 Beschäftigten, Die Mitglieder stammen aus allen Branchen, 3 Prozent sind im Tessin, 19 Prozent in der Romandie und 78 Prozent in der Deutschschweiz angesiedelt. Die Struktur der OSEC wurde in den vergangenen Jahren verschiedentlich den sich verändernden Anforderungen von Angebot und Nachfrage angepasst. Seit Mitte 1991 besteht die heutige, nach Aufgaben gegliederte Organisation, die sich aus den vier Bereichen «Information und Publikationen», «Auslandmärkte», «Messen und Sonderaktionen Ausland» und «Zentrale Dienste» zusammensetzt. Den Exporteuren werden im Rahmen dieser Organisationsstruktur insbesondere folgende Dienstleistungen zur Verfügung gestellt:

  • Firmen-, Produkte- und Handelsmarkennachweis: es geht dabei vor allern um die Vervollständigung von Firmeninformationen und die Identifizierung von Herstellern sowie um die Suche nach besonderen Produkten; Anfragesteller sind überwiegend ausländische Interessenten für schweizerische Produkte, welche direkt oder über unsere diplomatischen Aussenstellen oder auch das Bundesamt für Aussenwirtschaft an die OSEC gelangen;

  • Information der schweizerischen Unternehmer über Exportmärkte;

  • Exportberatung: Exportberater unterstützen Klein- und Mittelbetriebe, welche in das Exportgeschäft einsteigen möchten, bei der Exportabwicklung auf Probleme stossen oder ihre Voraussetzungen für die Exporttätigkeit verbessern wollen;

  • Erfassen und Bearbeiten von Geschäftsmöglichkeiten im Ausland: periodische Information über Offertausschreibungen einschliesslich der Projekte internationaler Entwicklungsbanken und der schweizerischen Entwicklungs- und Osteuropazusammenarbeit;

  • Vermittlung von Vertretern und Geschäftspartnern im Ausland;

  • Publikationen zur Information der Exportfirmen: allgemeine Tendenzen auf Welt- und Branchenmärkten; — Exportpublikationen und Imagewerbung für die Schweiz;

  • Organisation von schweizerischen Gemeinschaftsbeteiligungen und Informationsständen über die Schweizer Wirtschaft an Auslandmessen und von weiteren Gemeinschaftsaktionen im Ausland. Als Teilnehmer an derartigen Veranstaltungen kommen erfahrungsgemäss eher kleinere und mittlere Unternehmen als grosse transnationale Unternehmen in Frage. Eine detaillierte Darstellung des Dienstleistungsangebots der OSEC geht aus der Beilage 5 hervor.

Hinzu kommen direkte Mandate des Bundes im Bereich der Handelsförderung zugunsten von Entwicklungsländern und Osteuropa; die Aufwendungen der OSEC für diese Aufgaben werden vom Bund direkt zulasten der entsprechenden Hilfsbudgets abgegolten. Seit 1993 besteht ausserdem eine Vereinbarung zwischen dem Bund und der OSEC über den Betrieb des schweizerischen Korrespondenzzentrums zum Euro Info Centre (EIC)-Netz der EG. Um der OSEC die Übernahme dieser im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe bis 1994 zu ermöglichen, haben Sie mit dem Bundesbeschluss vom 28. September 1993 betreffend die Beteiligung der Schweiz am System der Euro Info Centres (EIC) der EG (BB1 7993 III 805) die Finanzhilfe an die OSEC um l ,3 Millionen Franken erhöht. Eine dauerhafte Lösung ist im Rah-

men des neuen Bundesbeschlusses zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstrukturen und der Standortattraktivität vorgesehen. Die OSEC hat im Rahmen einer Straffung ihrer Organisation den Personalbestand 1991 um 9 Prozent und 1992 um weitere 5 Prozent reduziert. Heute beschäftigt sie 107 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf 98 Positionen, wovon zwei Drittel in Zürich und einen Drittel in Lausanne.

123 Die Schweizerischen Botschaften und Konsulate Den Botschaften und Konsulaten kommt im Exportförderungsdispositiv der Schweiz grosse Bedeutung zu. Ihre Aufgaben umfassen die allgemeine wirtschaftliche Berichterstattung, die Intervention zur Lösung handelspolitischer Probleme sowie die direkte Exportunterstützung. In dieser Funktion obliegt ihnen die Beschaffung und Aufbereitung von Informationen über Marktstrukturen, Vertriebskanäle und Zutrittsbedingungen, die Kontaktvermittlung und die Unterstützung von Aktionen vor Ort. Sie stellen in dieser Beziehung wichtige Stützpunkte im Ausland für die OSEC dar, welche ihrerseits auch wieder eine unerlässliche Anlaufstelle unserer Aussenposten für die Beantwortung von Anfragen aus ihren Residenzländern und die Beratung in Exportfragen darstellt. Zur Verstärkung der Botschaften im Handelsbereich wurde das Instrument der lokalen Handelsassistenten eingeführt. Die Handelsassistenten sind am jeweiligen Ort angestellte nationale Fachkräfte, die mit Sprache und lokalen Verhältnissen vertraut sind und eine Brückenfunktion zwischen Schweizer Botschaft und Unternehmer einerseits und dem Gastland anderseits ausüben. Zur Zeit sind rund 50 lokale Handelsassistenten im Einsatz, die periodisch auch zur Aus- und Weiterbildung und zu Kontakten mit unserer Wirtschaft in die Schweiz kommen. Zu diesem Zweck werden jeweils durch die OSEC spezielle Finnensprechtage organisiert, in deren Rahmen Exporteuren Gelegenheit für einen persönlichen Kontakt und einen direkten Informationsaustausch geboten wird. Die lokalen Handelsassistenten sind ein kosteneffizientes Mittel und stellen eine wirkungsvolle Ergänzung und Verstärkung des schweizerischen Exportförderungsdispositivs dar. Das Aufwand-Ertrags-Verhältnis dieses Mittels hat sich gesamthaft als günstiger erwiesen als die seinerzeitige Erfahrung mit der kostspieligen Rekrutierung von Handelsdelegierten aus der schweizerischen Privatwirtschaft.

124 Die Schweizerischen Auslandhandelskammern Bei diesen Kammern handelt es sich, wie bei der OSEC, um rein privatrechtliche Vereinigungen. Ihr Netz greift über die schweizerischen Exportschwerpunktländer hinaus, da Auslandhandelskammern oft in Ländern gegründet worden sind, wo die schweizerische Präsenz sonst nicht sehr markant war und Vertreter schweizerischer Unternehmen und Handelsinteressen nicht zuletzt deshalb das Bedürfnis empfanden, diese zu verstärken. Die Handelskammern erleichtern den Handelsdiensten unserer Vertretungen im Ausland die Verbindung zu den privaten Wirtschaftskreisen. Ausserdem sind die Botschaften personell in vielen Ländern nicht ausreichend dotiert, um einer umfassenden Exportförderungstätigkeit nachzukommen. Sie sind in diesen Fällen auf die Unterstützung der Kammern in industriellen und kommerziellen Angelegenheiten angewiesen und delegieren ihnen diese Aufgaben teilweise oder vollumfänglich.

Der Bund leistet den Kammern für diese Entlastung eine Entschädigung, die bis anhin (vgl. Ziff. 24) aus dem Budget des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten erfolgte. Zur Stärkung des Beitrages der Handelskammern an die schweizerische Exportförderung steht ausserdem eine jährliche Finanzhilfe für exportfördernde Aktionen der Kammern zur Verfügung, Mit diesen Krediten wird einerseits die Effizienz der Handelskammern gestärkt, anderseits eine verbesserte Koordination zwischen Bund, OSEC und Kammern erreicht. Die Selbständigkeit der Handelskammern wird dadurch nicht angetastet.

125 Exportförderungsniassnahmen von Wirtschaftsverbänden und Branchenorganisationen Ins schweizerische Exportförderungsdispositiv gehört auch die Tätigkeit der Wirtschaftsverbände und Branchenorganisationen, welche eine wichtige Rolle in der Exportförderung spielen. Die Zusammenarbeit zwischen Bund, OSEC und diesen Organisationen ist sehr eng, wobei die OSEC gleichzeitig ein wichtiges Forum dieser Kooperation bildet. Durch die 1989 erfolgte Einführung eines jährlichen Bundesbeitrages zugunsten nicht gewinnorientierter Exportförderungsorganisationen konnte diese Zusammenarbeit ausserdem verstärkt werden.

13 Geltendes Bundesgesetz Das geltende Bundesgesetz vom 6. Oktober 1989 über eine Finanzhilfe an die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung (OSEC) (SR 946.15) wurde in Ablösung früherer Erlasse geschaffen, um Kontinuität und Qualität des Leistungsangebots im Bereich der staatlichen Exportförderung zu gewährleisten und die erforderlichen finanziellen Mittel sicherzustellen. Das Bundesgesetz sieht eine jährliche Finanzhilfe an die OSEC vor, die 45 Prozent ihrer Gesamtaufwendungen nicht übersteigen darf. Zusätzliche Beiträge können für Exportförderungsaktionen der Schweizerischen Handelskammern im Ausland und nicht gewinnorientierter Zusammenschlüsse ausserhalb der OSEC entrichtet werden. Der Höchstbetrag der finanziellen Mittel wird jeweils von der Bundesversammlung für mehrere Jahre, die jährlichen Tranchen im Rahmen der entsprechenden Bundesvoranschläge bewilligt.

14 Geltender Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel Mit Bundesbeschluss vom 6. Oktober 1989 über die finanziellen Mittel für die Finanzhilfe an die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung (OSEC) (BB1 1990 I 289) bewilligte die Bundesversammlung für die Jahre 1990-1994 für die Finanzhilfe an die OSEC einen Höchstbetrag von 50 Millionen Franken und für Exportfördcrungsaktionen der Handelskammern und nicht gewinnorientierter Zusammenschlüsse Höchstbeträge von je 5 Millionen Franken. Dies erlaubte einen jährlichen Beitrag von 10 Millionen Franken an die OSEC und von je l Million Franken an die Handelskammern und die nicht gewinnorientierten Zusammenschlüsse.

Mit dem Bundesbeschluss vom 5. Oktober 1992 über den Abbau von Finanzhilfen und Abgeltungen (BB1 7992 IV 147) wurden die jährlichen Finanzhilfen an die OSEC überdurchschnittlich um 20 Prozent auf 8 Millionen Franken und an die Handelskammern und nicht gewinnorientierten Zusammenschlüsse um 50 Prozent auf je 500000 Franken reduziert.

141 Verwendung der Bundesmittel durch die OSEC Die OSEC setzt die ihr zur Verfügung stehenden Bundesmittel im Rahmen der von der Aufsichtskommission zu genehmigenden Tätigkeits- und Finanzplanung und des Jahresbudgets ein. Der Bundesbeitrag erfolgte bis anhin pauschal, wobei sich für 1992 folgende Verteilung der Bundesbeiträge auf die vier Dienstleistungsbereiche nachkalkulieren lässt: 26 Prozent für die Information über die Schweizer Exportwirtschaft, 46 Prozent für die Information über Auslandmärkte, 10 Prozent für die Vermittlung von Geschäftspartnern und Geschäftsmöglichkeiten sowie 18 Prozent für die Organisation von Exportförderungsveranstaltungen im Ausland (Beilage 4). Die Auflage, wonach die Finanzhilfe an die OSEC 45 Prozent ihrer Gesamtaufwendungen nicht übersteigen darf, wurde durchwegs eingehalten. Der Anteil der Bundeshilfe lag stets unter den festgelegten 45 Prozent, 1992 bei 40 Prozent und 1993 bei 35 Prozent.

142 Verwendung der Bundesmittel durch die Handelskammern

Mit den unter dem geltenden Bundesbeschluss zur Verfügung stehenden Mitteln konnte eine bedeutende Anzahl von Projekten mit einer breiten geographischen Streuung unterstützt werden. In den Jahren 1990-1993 wurden 143 Finanzierungsgesuche über insgesamt 3,5 Millionen Franken für Projekte in Europa, Amerika, Asien, Afrika und Australien bewilligt. Im Vordergrund des Interesses stand dabei die Unterstützung der Handelskammern bei ihren Beteiligungen an örtlichen Ausstellungen und Messen sowie bei der Modernisierung ihrer Infrastruktur. Laufende Betriebskosten werden demgegenüber nicht übernommen. Die zur Verfügung gestellten Bundesmittel haben den Handelskammern als Ansporn gedient, ihre Exportförderungsaktivitäten zu intensivieren. Ohne finanzielle Unterstützung durch den Bund müssten sie von der Beteiligung an werbewirksamen örtlichen Messen Abstand nehmen, oder diese bliebe unter der hohen Schwelle, die insbesondere in qualitativer Hinsicht im Ausland von Werbeaktionen des angesehenen Wirtschaftsstandortes Schweiz erwartet wird. Die in den Jahren 1990-1993 bewilligten Projekte sind in der Beilage 6 dargestellt.

143 Verwendung der Bundesmittel durch nicht gewinnorientierte Zusammenschlüsse ausserhalb der OSEC

Unter dem geltenden Bundesbeschluss wurden in den Jahren 1990-1993 insgesamt 89Projekte über 3,8 Millionen Franken bewilligt/Diese Mittel verteilten sich auf ein breites Spektrum von Branchen. Im Vordergrund der Unterstützung standen Beteiligungen an Messen im Ausland und die Mitfinanzierung werbewirksamer Branchen- und Fachpublikationen. Da der Beitrag des Bundes einen Drittel der Projektkosten nicht übersteigt, konnte mit dieser Massnahme ein dreimal so hoher

Exportförderungseffekt ausgelöst und unterstützt werden. Die Beilage 7 gibt eine Übersicht der 1990-1993 bewilligten Projekte.

2 Besonderer Teil 21 Bedürfnis der Wetterführung der Unterstützung des Bundes an die Exportförderung Wir haben die Bedürfnisse, denen die schweizerische Exportförderung zu genügen hat, in Zusammenarbeit mit dem Vorstand der OSEC einer eingehenden Überprüfung unterzogen. Diese hat gezeigt, dass in den folgenden Leistungsbereichen ein staatlicher Handlungsbedarf besteht und Massnahmen erforderlich sind:

  • Information im Ausland über die schweizerische Exportwirtschaft und deren Leistungsangebot;

  • Information und Beratung der schweizerischen Unternehmen über Auslandmärkte;

  • Vermittlung von Geschäftsmöglichkeiten und Geschäftspartnern;

  • Organisation von Exportförderungsveranstaltungen im Ausland. Es handelt sich um Aufgaben, die einerseits eine enge Zusammenarbeit zwischen Staat und Wirtschaft voraussetzen und anderseits ein staatliches finanzielles Engagement bedingen. Dieses ist im Einklang mit dem Prinzip der Subsidiarität umso höher, je stärker die Leistung im allgemeinen Interesse liegt oder in staatliche Verantwortungsbereiche hineingeht. So erfordert die Information im Ausland über die schweizerische Exportwirtschaft und ihr Leistungsangebot Massnahmen, welche durch einzelne Unternehmen oder Verbände nicht oder nicht genügend breit abgestützt erbracht werden können. Die Information der schweizerischen Wirtschaft über die ausländischen Märkte, insbesondere was die Zutrittsbedingungen (Zölle, Einfuhrbestimmungen, Registrierung) betrifft, stellt eine Aufgabe dar, bei der eine staatliche Verantwortung und Unterstützung vorausgesetzt werden muss. Das gleiche trifft zu für die Beantwortung von Anfragen des Auslandes über die schweizerische Wirtschaft und die Betreuung ausländischer Journalisten und Delegationen. Umgekehrt gilt, dass je stärker eine Leistung einzelnen Unternehmen zugute kommt, desto höher die Eigenleistung der Wirtschaft anzusetzen ist (z. B. individuelle und massgeschneiderte Auskünfte, aktive Vermittlung von Geschäftsmöglichkeiten und Geschäftspartnern). Die staatliche Unterstützung von Exportförderungsveranstaltungen im Ausland hat sich aufgrund dieser Überlegungen noch vermehrt auf Länder und Anlässe zu konzentrieren, wo die Schweiz aus handelspolitischen Gründen Schwergewichte legen oder beispielsweise in neuen Märkten frühzeitig präsent sein will. Eine gezielte staatliche Unterstützung der Aussenhandelsförderung ist für ein

exportorientiertes Land wie die Schweiz unerlässlich und in Anbetracht des wichtigen Beitrages der Exportwirtschaft zum schweizerischen Volkseinkommen gerechtfertigt. Auch wenn die absolut und relativ viel höheren staatlichen Leistungen unserer Konkurrentenländer zur Unterstützung ihrer Exportwirtschaft für uns kein unmittelbarer Massstab sein können, gilt es doch einem allzu grossen Gefalle und den sich daraus für unsere Wirtschaft ergebenden Nachteilen entgegenzuwirken. Dabei ist dem Gesichtspunkt der Konstanz eine hohe Bedeutung zuzumessen: Eine erfolgreiche Exportförderung braucht Kontinuität, und ihre Finanzierung, einschliesslich des Bundesbeitrages, muss langfristig sichergestellt werden. Eine kriti-

sehe Masse bei der Bemessung der Bundesmittel darf ausserdem nicht unterschritten werden, da sonst die Wirkung des Mitteleinsatzes unverhaltnismässig abfällt. Das Resultat wäre eine Marginalisierung unserer Exportförderung sowohl auf internationaler Ebene wie auch bezüglich ihres Nutzens für die Exporteure.

22 Exportförderungsdispositiv Zur Erbringung der benötigten Leistungen baut die staatlich unterstützte operationelle Exportförderung der Schweiz auch in Zukunft auf die Handelsdienste unserer diplomatischen und konsularischen Auslandvertretungen sowie auf die OSEC auf, welche eng miteinander zusammenarbeiten. Die OSEC stellt dabei die zentrale Anlaufstelle in der Schweiz und die Handelsdienste das Aussennetz unserer Exportförderung dar. Einbezogen werden weiterhin auch die Verbände und Branchenorganisationen sowie die Schweizerischen Auslandhandelskammern. Dabei messen wir der Sicherstellung einer engen Zusammenarbeit, Koordination und Kohäsion zwischen diesen Trägern der schweizerischen Exportförderung grösste Bedeutung zu.

23 Zusammenarbeit mit der OSEC Die OSEC ist eine privatrechtlich organisierte Selbsthilfeorganisation, welche sich auf die Solidarität der Exportwirtschaft abstützt. Sie führt als Partner des Bundes auch Aufgaben und Funktionen einer staatlichen Exportförderungsorganisation aus. Dies hat es der Schweiz erlaubt, auf den Aufbau einer eigenen staatlichen Institution zu verzichten: eine für die Gründerzeit und auch heute noch moderne und kostengünstige Lösung. Die OSEC wurde bisher für die Leistungen, die sie im Interesse des Bundes erbrachte, mit einem jährlichen Pauschalbetrag entschädigt. In Anwendung der Grundsätze des 1990 in Kraft gesetzten Subventionsgesetzes (SuG) sehen wir unter dem neuen Bundesbeschluss vor, das Verhältnis zwischen Bund und OSEC durch öffentlichrechtliche Vereinbarungen zu regeln. Grundlage der zukünftigen Zusammenarbeit des Bundes mit der OSEC wird ein vierteiliger Vertrag sein, welcher die unter Ziffer 21 beschriebenen Leistungsbereiche abdeckt. Für jeden dieser Bereiche wird gemäss den ebenfalls unter Ziffer 21 aufgezeigten Überlegungen festgelegt, wie hoch das gemeinwirtschaftliche Interesse bzw. die Eigeninteressen der Nutzniesser sind. Daraus ergibt sich das Ausmass einerseits der Finanzhilfe des Bundes und anderseits der Beiträge und Gebühren, welche die OSEC von ihren Mitgliedern und Kunden erheben muss. Für jeden dieser Bereiche wird in Prozenten festgelegt, wie hoch die Eigenleistungen der Wirtschaft bzw. der Beitrag des Bundes veranschlagt werden. Im Interesse der Flexibilität soll dabei eine gewisse Durchlässigkeit unter den vier Bereichen offengehalten werden. Werden in einem Bereich mehr Eigenerträge erwirtschaftet als vorgegeben, so können diese zum Ausgleich ungenügender Eigenleistungen oder zur Verstärkung von Aktionen in einem anderen Bereich eingesetzt werden. Entscheidungsinstanz ist das Bundesamt für Aussenwirtschaft, wobei der Bundesbeitrag in jedem Fall die gesetzlich vorgeschriebenen 45 Prozent der Gesamtaufwendungen der OSEC nicht übersteigen darf.

Der Bundesbeitrag wird somit nicht mehr pauschal erfolgen, sondern gezielt zur Finanzierung der in den verschiedenen Bereichen anerkannten Leistungen im Bundesinteresse entrichtet. Von dieser Lösung versprechen wir uns namentlich folgende Vorteile:

  • eine präzise Identifikation und Umschreibung der Aufgaben und Dienstleistungen im öffentlichen Interesse;

  • eine erhöhte Transparenz über die Verwendung der Bundesmittel;

  • die für Bundeshilfen charakteristische periodische Überprüfung von Auftrag und Auftragserfüllung;

  • eine Trennung der Leistungen, welche der Bund unterstützt, von den Leistungen, welche die OSEC ausserhalb der Vereinbarung mit dem Bund selbsttragend auf eigene Rechnung erbringt;

  • die Stärkung der unternehmerischen Stellung der OSEC, wodurch der auf nationaler Ebene oft zwiespältigen Gleichstellung mit einer staatlichen Organisation entgegengewirkt werden kann, während sie im internationalen Umfeld weiterhin Funktionen einer staatlichen Exportförderungsorganisation wahrnehmen kann. Neben anderen Varianten (z. B. Verstaatlichung der OSEC) haben wir auch die Option geprüft, die verschiedenen im Bundesinteresse liegenden Aufgaben öffentlich auszuschreiben und einzeln oder gesamthaft zu vergeben. Wir haben jedoch aus folgenden Erwägungen auf diese Option verzichtet: wir benötigen nach aussen eine starke, einheitlich auftretende Exportförderungsorganisation, die über eine kritische Masse an Aufträgen verfügt. Eine Konzentration der Mittel auf eine einzige Organisation erlaubt ausserdem die Realisierung von Synergien, die sich aus der Interdependenz der vier Leistungsbereiche ergeben und vereinfacht die Zusammenarbeit unter den verschiedenen Trägern unserer Exportförderung. Aus dieser Sicht ist die vorgeschlagene Lösung, welche sich mit der OSEC auf die mit Abstand mitgliederstärkste Exportförderungsorganisation der Schweiz abstützt, vorteilhafter als eine Aufsplitterung auf verschiedene Träger, welche auch administrativ aufwendiger wäre. Diese Erwägungen gelten für die vier Kernbereiche der offiziell unterstützten schweizerischen Exportförderung, Sollten sich aufgrund neuer Bedürfnisse der Exportförderung zusätzliche Aufgaben ergeben, werden wir die Vergabe im

Rahmen einer Ausschreibung von Fall zu Fall überprüfen, wobei bestehende Synergieeffekte in die Beurteilung einfliessen. Eine generelle Überprüfung der gewählten Konzentration der Kernbereiche der schweizerischen Exportförderung auf die OSEC wird nach zwei Jahren auf der Basis der vorgesehenen Evaluation erfolgen. Die mit dieser Lösung erzielten Resultate werden dann auch an möglichen Optionen wie der öffentlichen Ausschreibung von Aufgaben gemessen. Für die Finanzierungsperiode 1995-1998 werden wir uns bei der Umschreibung der im Bundesinteresse liegenden Aufgaben grundsätzlich auf die bisherigen Aktivitäten der OSEC in den vier genannten Bereichen abstützen. Auch für die Bemessung der Finanzhilfe für die einzelnen Bereiche liefern die bisherigen Erfahrungen und Rechnungsablagen der OSEC wichtige Anhaltspunkte. Wir werden diese anhand der zukünftigen Erkenntnisse und Bedürfnisse laufend anpassen und im zweiten Jahr im Rahmen der erwähnten Evaluation einer grundlegenden Überprüfung unterziehen. In folgendem werden die Aufgaben der OSEC, an denen in den vier Leistungsbereichen ein massgebliches öffentliches Interesse besteht, näher umschrieben, wobei diese Aufzählung nicht abschliessend ist und die Aufgabenbereiche wandelnden Bedürfnissen angepasst werden. Gemäss den in Ziffer 21 dargelegten Überlegun-

gen ist dieses Interesse namentlich im ersten aber auch im zweiten Bereich höher als im dritten und vierten, was bei der Bemessung der Finanzhilfe zu entsprechenden Abstufungen führt. So sollen beispielsweise individuelle Mandate zur Vermittlung von Geschäftspartnern, welche der OSEC von einzelnen Firmen erteilt werden, in Zukunft grundsätzlich kostendeckend angeboten bzw. durch den Bund nicht mehr unterstützt werden. Der OSEC steht es frei, weitere Dienstleistungen anzubieten, sofern sie diese auf Vollkostenbasis selbsttragend ohne Bundesunterstützung erbringt. Auf dieser Basis kann sie beispielsweise Gemeinschaftsbeteiligungen an Messen, andere Veranstaltungen und Seminare durchführen, welche die Kriterien für eine Bundesunterstützung nicht erfüllen.

231 Information im Ausland über die schweizerische Exportwirtschaft

  • Bezugsquellennachweis: Die OSEC unterhält eine «Exportdatenbank», welche Informationen über die im Aussenhandel tätigen Schweizer Firmen, ihre Produkte, Handelsmarken und weitere Daten enthält. Die OSEC betreibt im'Weiteren eine «Vertreterdatenbank» mit den Adressen der Niederlassungen, Agenten usw. der schweizerischen Exportunternehmen im Ausland. Die Datenbanken werden regelmässig aufdatiert und den schweizerischen Vertretungen und Handelskammern im Ausland zugänglich gemacht. Auf der Basis dieser Grundlagenintbrmation beantwortet die OSEC Anfragen aus dem Ausland nach Schweizer Produkten, Dienstleistungen und möglichen Geschäftspartnern. Sie informiert mögliche Interessenten in der Schweiz über diese Anfragen.

  • Wirtschaftsinformationen und ausländische Pressekontakte: Die OSEC unterhält eine allgemeine Dokumentation über die Schweizer Exportwirtschaft und stellt den Zugang zu Informationsquellen sicher. Sie erteilt auf Anfrage in Koordination mit allenfalls mitinteressierten Branchenverbänden Wirtschaftsinformationen im In- und Ausland. Die OSEC verfasst Textbeiträge für ausländische Presseerzeugnisse, insbesondere Wirtschaftsmagazine, zur Information über die schweizerische Exportwirtschaft und zur Erhaltung und Förderung eines positiven Bildes über das Leistungspotential der schweizerischen Wirtschaft im Ausland.

  • Ausländische Delegationen Die OSEC empfängt, betreut und informiert ausländische Wirtschaftsdelegationen und -Journalisten und organisiert für diese Besuche in der Schweiz.

  • andere Medien: Zur Förderung der Schweizer Exportwirtschaft im Ausland erarbeitet die OSEC geeignete Informationsmittel, wie z. B. Publikationen, Prospekte, Filme, Plakate. Solche Aktionen dienen namentlich der Schliessung von Informationslücken in bestimmten Ländern oder der Unterstützung von kollektiven Veranstaltungen der Schweiz im Ausland.

232 Information und Beratung über die Auslandsmärkte

  • Informationsbereitstellung Die OSEC informiert schweizerische Unternehmen über die Marktzutrittsbedingungen (Import-, Zoll- und Registrierungsvorschriften) sowie über Marktchancen. Sie ist in Zusammenarbeit mit den Auslandvertretungen der Schweiz auch in der Lage, einfache Marketing-Informationen zu liefern,

  • Informationsvermittlung Die OSEC erteilt auf Anfrage Marktinformationen individuell und unternehmensorientiert. Sie führt in der Schweiz Informationsveranstaltungen und Exportberatungsanlässe durch (Firmensprechtage, Business Lunches, Seminare usw.). Die OSEC verbreitet in benutzerfreundlicher und wo möglich branchenspezifischer Form wichtige Informationen über die Auslandmärkte, die ihr aus verschiedenen Quellen im Ausland zukommen.

233 Vermittlung von Geschäftspartnern und Geschäftsmöglichkeiten

  • Geschäftspartnervermittlung: Die OSEC unterstützt in Zusammenarbeit mit den Auslandvertretungen der Schweiz vor allem Kleinere und Mittlere Unternehmen bei der Erschliessung neuer Märkte. Sie unterhält Adresslisten von möglichen Geschäftspartnern, weltweit geordnet nach Ländern und Branchen. Sie organisiert anlässlich von Besuchen ausländischer Delegationen geeignete Kontaktanlässe.

  • Geschäftsmöglichkeiten: Die Anfragen aus dem Ausland nach Schweizer Produkten, Dienstleistungen und Vertretungen werden den interessierten schweizerischen Unternehmen in benutzerfreundlicher und wo möglich branchenspezifischer Form gezielt zur Kenntnis gebracht. Die OSEC informiert die Schweizer Unternehmen über internationale Ausschreibungen und das massgebende Umfeld für die Teilnahme an derartigen Auftragsvergaben.

234 Organisation von Exportförderungsveranstaltungen im Ausland

  • Gemeinschaftsbeteiligungen und Informationsstände an Messen: Die OSEC organisiert Schweizerische Gemeinschaftsbeteiligungen und Informationsstände an Messen im Ausland, wo es aus handelspolitischen Gründen wichtig ist, die Leistungen der Schweizer Wirtschaft unter Beweis zu stellen, oder es darum geht, Kleineren und Mittleren Unternehmen den Einstieg in neue Märkte zu erleichtern.

  • Informationen über Messen im Ausland: Die OSEC informiert und berät die schweizerischen Unternehmen über das internationale Messeangebot und die Entwicklungen im Messewesen und erleichtert diesen mit ihren Dienstleistungen die Teilnahme an Auslandmessen.

- Sonderveranstaltungen im Ausland: Die OSEC führt im Ausland eigene Sonderveranstaltungen durch, wenn dafür aus handelspolitischen Überlegungen ein Bedarf besteht. Sie organisiert auch Geschäftsleute-Delegationsreisen in schwerzugängliche Märkte, zu internationalen Organisationen sowie in Länder von handelspolitischem Interesse. Bei der Ausarbeitung der vertraglichen Vereinbarung über die Leistungen der OSEC in den vier aufgeführten Bereichen werden wir grossen Wert auf einen effizienten Mitteleinsatz und insbesondere auch auf kundennahe, zeitgerechte Leistungen und eine benutzerfreundliche Informationsvermittlung legen.

24 Zusammenarbeit mit den Schweizerischen Auslandhandelskammern Die Auslandhandelskammern stellen eine wichtige Ergänzung unseres Exportförderungsdispositivs dar. Die Ausnutzung der Möglichkeiten, welche die Kammern uns bieten, entspricht der schweizerischen Philosophie, sich in der Exportförderung soweit als möglich auf bestehende Träger der Privatwirtschaft abzustützen. Voraussetzung ist, dass die Kammern eine substantielle Eigenleistung erbringen und «auf eigenen Füssen» stehen können. Die Zusammenarbeit mit den Auslandhandelskammern soll künftig in zweierlei Hinsicht gestrafft werden: Einmal werden wir die Autgaben, welche einzelne Kammern zur Entlastung der Handelsdienste unserer Vertretungen im Ausland übernehmen können, systematisch auf ihre Effektivität hin überprüfen und in Zukunft ebenfalls in eine aussagekräftige Vertragsform kleiden. Die Leistungen sollen in der Folge auf ihre Zweckmässigkeit und Kosteneffizienz hin evaluiert werden. Zum andern wollen wir die finanziellen Mittel, welche das EDA bisher zur Abgeltung dieser Leistungen eingesetzt hat, mit den Mitteln zur Unterstützung spezifischer exportfördemder Aktionen im zukünftigen Rahmenkredit zur Unterstützung der schweizerischen Exportförderung zusammenlegen. Damit erreichen wir eine Konzentration der Mittel, welche die Schaffung von Schwergewichten erleichtert und den Kammern eine nachhaltigere Wirkung ermöglicht. Wir können die ständigen Aufgaben der Kammern und die besonderen Aktivitäten besser aufeinander abstimmen. Eine Evaluation der Leistungen der Kammern, welche stichprobenartig vorgenommen werden soll, wird dadurch erst sinnvoll und lohnend.

25 Zusammenarbeit mit den Verbänden und Branchenorganisationen Die Verbände und Branchenorganisationen spielen eine wichtige Rolle in der Exportförderung. Die Unterstützung von Exportförderungsprojekten dieser Institutionen hat erfreuliche Ergebnisse gezeitigt. Die Organisationen haben uns nicht nur massgeschneiderte, gute Projekte unterbreitet; durch die verlangte Eigenleistung von rund zwei Dritteln der benötigten Mittel bewirkten die Bundesbeiträge auch einen erheblichen Multiplikatoreffekt. Ausserdem hatten die projektbezogenen Kontakte eine positive Intensivierung der wichtigen Zusammenarbeit mit den Verbänden und Branchenorganisationen in der Exportförderung zur Folge. Wir sehen deshalb auch die Fortsetzung der Finanzhilfe zur Unterstützung dieser Projekte vor.

26 Ausserordentliche und unvorhergesehene Bedürfnisse Ein kleiner Anteil des neuen Rahmenkredits wird vorerst als Reserve in den Händen des Bundesamtes für Aussenwirtschaft zurückbehalten, wobei auch diese Mittel über die drei Träger OSEC, Auslandhandelskammem und nicht gewinnorientierte Zusammenschlüsse ausserhalb der OSEC eingesetzt werden. Daraus sollen abnehmende Unterstützungsleistungen an bisher von der OSEC massgeblich mitgetragene Branchenpublikationen (bspw. «Textiles Suisses») finanziert werden, da regelmässig erscheinende Branchenpublikationen in Zukunft grundsätzlich nicht mehr aus dem Beitrag des Bundes an die OSEC finanziert werden. Femer soll eine gewisse Flexibilität erhalten bleiben, um auf Bedürfnisse reagieren zu können, die während der Laufzeit des Rahmenkredits neu oder verstärkt auftreten und die durch die bestehenden Vereinbarungen nicht abgedeckt sind. Die Beteiligung der Schweiz am System der Euro Info Centres (EIC) der EG, die für einen Beitrag von 1,3 Millionen Franken eine spezielle Botschaft an die Eidgenössischen Räte erforderlich machte, stellt ein Beispiel für ein solches Bedürfnis dar. Eine gewisse Handlungsreserve drängt sich schliesslich auch auf, um später allfällig notwendige Korrekturen an den mit der OSEC getroffenen Vereinbarungen vornehmen zu können. Das neue Verhältnis Bund-OSEC bringt vor allem zu Beginn eine gewisse Unsicherheit mit sich.

27 Bemessung und Zuteilung der Mittel Bei der Bemessung der Mittel für den Zeitraum 1995-1998 gilt es, den zunehmenden Exportförderungsbedürfnissen unseres Landes Rechnung zu tragen. Diese ergeben sich aus dem immer härter werdenden internationalen Konkurrenzkampf, aus der Notwendigkeit, die Stellung unserer Exportwirtschaft in einem sich rasch wandelnden Umfeld auf den europäischen und aussereuropäischen Märkten zu stärken und aus den absolut und relativ bedeutend höheren und weiter zunehmenden staatlichen Beiträgen der übrigen Industrieländer. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch, dass die im internationalen Vergleich bescheidenen staatlichen Beiträge an die schweizerische Exportförderung im Rahmen der Sanierungsmassnahmen des Bundeshaushaltes 1992 überproportional gekürzt wurden. Zur Aufrechterhaltung einer unserem exportabhängigen Land angemessenen, im internationalen Konzert wirkungsvollen Exportförderung, welche auch einen aktiven Beitrag zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen darstellt, müssen wir unsere Antrengungen in den kommenden Jahren verstärken. Die staatlich unterstützte zukunftsgerichtete Exportförderung muss der Notwendigkeit Rechnung tragen, unsere Ausfuhren noch vermehrt regional zu diversifizieren und namentlich auf eine verstärkte Präsenz auf den Wachstumsmärkten Südostasiens und Lateinamerikas hinzuwirken. Bei der Bemessung der Finanzhilfe ist anderseits die ungünstige Finanzlage des Bundes zu berücksichtigen, wobei zu beachten ist, dass Exportförderungsmassnahmen Investitionen in die Zukunft sind. Aufgrund der Abwägung dieser Interessen betrachten wir eine Verstärkung der Anstrengungen des Bundes für die Exportförderung in den kommenden Jahren als unerlässlich und vertretbar. Wir beantragen deshalb für die Jahre 1995-1998 einen Zahlungsrahmen von 52 Millionen Franken oder 13 Millionen Franken im Jahr, der sich wie folgt auf die Zusammenarbeit mit den einzelnen Partnern verteilt:

  • Schweizerische Zentrale für Handelsförderung 40 Millionen Franken, was gegenüber dem ursprünglichen Bundesbeschluss für die Periode 1990-1994 einen nominal gleichbleibenden jährlichen Beitrag von 10 Millionen Franken bedeutet; unter Berücksichtigung der zwischenzeitlichen Teuerung wird der durchschnittliche Jahresbetrag jedoch real reduziert.

  • Schweizerische Auslandhandelskammem und nicht gewinnorientierte Zusammenschlüsse ausserhalb der OSEC 10,0 Millionen Franken, d. h. je 4 Millionen Franken, wobei der Beitrag an die Handelskammern zusätzlich um die bisher aus dem ordentlichen Budget des EDA bezahlten Leistungen zur Abgeltung von Handelsdienstfunktionen (rund 0,5 Mio. Fr. im Jahr, 2,0 Mio. Fr. für die Jahre 1995-1998) aufgestockt wird. Somit würden für Finanzhilfen an die Handelskammern jährlich 1,5 Millionen Franken (1995-1998 6,0 Mio. Fr.) zur Verfügung stehen.

  • Ausserordentliche und unvorhergesehene Bedürfnisse Um in der Periode 1995-1998 solchen Bedürfnissen flexibel begegnen zu können, wird ein Betrag von insgesamt 2,0 Millionen Franken ausgeschieden. Je nach Entwicklung der Interessen des Bundes im Bereich der Aussenhandelsfördemng behalten wir uns vor, zwischen den einzelnen oben erwähnten Trägern und den indikativen Beträgen gewisse Verschiebungen vorzunehmen.

3 Personelle und finanzielle Auswirkungen 31 auf den Bund Im Rahmen der bestehenden Arbeitsteilung, in der die im Bundesinteresse liegenden Aufgaben von den traditionellen privatwirtschaftlichen Trägern ausgeführt werden, kann das Finanzhilfeprogramm auch in der Periode 1995-1998 mit dem derzeitigen Personalbestand durchgeführt werden.

32 auf die Kantone und Gemeinden Der vorgeschlagene Bundesbeschluss hat keine Auswirkungen auf die Budgets oder Personalbestände der Kantone und Gemeinden.

4 Legislaturplanung Im Bericht über die Legislaturplanung 1991-1995 ist ein «Rahmenerlass zur Exportförderung» aufgeführt (BB1 7992 III l, Anhang A2 Ziff. 4). Für die Fortsetzung der Entrichtung von Finanzhilfen im Bereich der Exportförderung im vorgesehenen Rahmen genügt jedoch die 'bisherige Rechtsgrundlage, weshalb auf einen weiterführenden Erlass verzichtet werden konnte. Die Vorlage «Finanzhilfe an die OSEC 1995-1999» ist im gleichen Anhang unter Buchstabe b) (Finanzierungsbeschlüsse) angekündigt.

5 Verhaltnis zum europaischen Recht Bei den ExportfOrderungsmassnahmen, die Gegenstand dieser Vorlage bilden, handelt es sich in erster Linie urn nicht geschaftsspezifische Basisdienstleistungen, die jedes Land in eigener Kompetenz frei von internationalen Reglementierangen erbringen kann. Wettbewerbsverzerrungen, bezogen auf individuelle Geschaftstransaktionen, kOnnen durch die GewShning von Finanzhilfen deshalb ausgeschlossen werden. Im iibrigen unterstiitzen samtliche Industrielander ihre Wirtschaft mil im nationalen Interesse liegenden ExportfSrderungsdienstleistungen, die in aller Regel weiter gehen als die schweizerischen Massnahmen (vgl. Beilage 8). Die Vorlage ist europakonform.

6 Vereinbarkeit rait dem Subventionsgesetz Die Vorlage beachtet die allgemeinen und besonderen Bestimmungen uber das Finanzhilferecht. Insbesondere ist im zweiten Jahr der Laufzeit des Bundesbeschlusses eine Evaluierung der Massnahmen auf ihre Ubereinstimmung mil den GrundsStzen des Finanzhilferechts und ihre zweckmassige Durchfiihrung hin vorgesehen. Bei der vorgesehenen Ausgestaltung der Vereinbarungen und Verfiigungen iiber Finanzhilfen im Rahmen dieser Vortage wird den Grundsatzen des Finanzhilferechts Rechnung getragen.

7 Verfassungsmassigkeit und Form des Bundesbeschlusses Der vorliegende Entwurf des Bundesbeschlusses stiitzt sich auf die Artikel 1 und 2 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1989 Uber eine Finanzhilfe an die Schweizerische Zentrale fur HandelsfoYderung (OSEC) (SR 946.15). Nach Artikel 2 dieses Gesetzes bewilligt die Bundesversammlung den H6chstbetrag der finanziellen Mittel jeweils fiir mehrere Jahre mit einfachem Bundesbeschluss.

Beilage J

Aufwendungen des Bundes fur die Exportfdrderung (OSEC); 1975-1994

Jahr Total OSEC Handds- Dritte Winschafts- Euro Info Rechts- Bemerkungen kamrnem forderung Centres (E1C) grundlage

1994 9 500 000- 8 000 000.- 500 000- 500000.- BG 6. 10. 1989 Budget 500000.- BB 28. 9. 1993 Budget 1993 9 800 000- 8000000.- 500000.- 500000.- BG 6.10.1989 RecKnung 800000.- BB 28. 9. 1993 Nachtrag 1992 1 1 500 000- 10000000.- 750000.- 750 000.- BG 6. 10. 1989 Rechnung 1991 1 1 500 000- 10 000 000.- 750 000.- 750 000.- BG 6. 10. 1989 Rechnung 1990 12200000.- 10000000.- 1000000.- 1000000.- BG 6. 10. 1989 Rechnung 200000.- BB 17. 3. 1983 Starkungsprogramm 1989 7000000.- 7000000.- BG 25. 6. 1982 Rechnung 1988 7000000.- 7000000.- BG 25. 6. 1982 Rechnung 1987 8500000.- 7000000.- BG 25. 6. 1982 Rechnung 1 500000.- BB 17, 3. 1983 S tarkun gsprogramm 1986 10500000,- 7000000.- BG 25. 6. 1982 Rechnung 3 500 000.- BB 17. 3. 1983 Starkungsprogramm 1985 9500000,- 6300000.- BG 25. 6. 1982 Rechnung 3 200 000.- BB 17. 3. 1983 S tark u ng s programm 1984 12900000- 6 300 000- BG 25. 6. 1982 Rechnung 6 600 000- BB 17. 3. 1983 Starkun gsprogramm 1983 9 430 32 1 .- 6300000.- BG 25. 6. 1982 Rechnung I 130321- BB 13. 12. 1978 Kollektive Auslandwerbung 2000000.- BB 17. 3. 1983 S tark u ngsprogramm 1982 8510 197.- 4410000.- BG 3. 10. 1975 Fr. 3510000.- ord. Beitrag Fr. 900000- zus. Beitrag 2 600 000- BG 3. 10. 1975 m. Erganzung v. 15. 12. 1978 1 500 197- BB 13. 12. 1978 Kolleklive Auslandwerbung

Jahr Tola! OSEC Handels- Dritle Wimchafts- Euro Info Rechls- Berne rkungen kammem förderung Centres (EIQ grxjndlage

1981 9 153563.- 4410000- BG 3.10.1975 Fr. 35IOOOO.-ord. Beilrag FT. 900 000.- zus. Beilrag 2 700 000.- BG 3. 10. 1975 m. Erganzung v. 15. 12. 1978 2 043 563- BB 13. 12. 1978 Kolleklive Auslandwerbung 1980 10 109012.- 4900000- BG 3. 10. 1975 Fr. 3 900 000.- ord. Beitrag Fr. 1 400 000.- zus. Beitrag 2700000.- BG 3. 10. 1975 m. Erganzung v. 15. 12. 1978 2509012- BB 13. 12. 1978 Kollektive Auslandwerbung 1979 1 1 923491.- 4 900 000- BG 3. 10. 1975 Fr. 3 900 000- ord. Beitrag Fr. 150000.- Impulsprogramm Fr. 850000.- zus, Beitrag 5 500 000.- BG 3. 10, 1975 m. Erganzung v. 15. 12. 1978 1 523 49 1 .- BB 13. 12. 1978 Kolleklive Auslandwerbung 1978 4 730 000.- 4730000.- BG 3. 10, 1975 1977 4900000.- 4 900 000- BG 3. 10. 1975 1976 4 900 000- 4900000.- BG 3. 10. 1975 1975 3 470 000,- 3470000- BB 18. 12. 1970

Total 177 026 584.- 129520000.- 3500000.- 3500000.- 39206584.- 1300000.-

Beilage 2

Erfolgsrechnung 1992 OS EC

Erwartung 1994 Hochreehnung 1993 Rechnung 1992 Rechnung 1991 Rechnung 1990 Fr. Fr. Fr. Fr.2' Fr.

Ertrag Veranstaltungen 5701000 4 149000 5 557 343 11 188099 5866000 Insertionen 2099000 1 989000 2 269 347 2 065 060 1945000 Publ ikationen verkauf 1 509000 1 304000 1 402 423 1 140325 766000 Beratimg und Auskiinfte 4710000 4 104000 3568711 2769 122 2 143000 Diverses 844000 788000 514496 960916 733000 Mitgl iederbei trage 2350000 2380000 2 197614 2 252 1 19 2298000 Gemeinwirtsch. Leistungen Bund' 1 8000000 8000000 10000000 10000000 10000000

Total Ertrag 24213000 22 714 000 25 509 934 30 375 641 23 751 000

Aufwand Personalaufwand 1 1 699 000 11 148000 1 1 436 072 1 1 335 644 10 893 000 Raum -/Infrastruktu rau f wand 4899000 4527000 5815221 9 753 225 5511000 Betriebsaufwand 7354000 6368000 6 262 292 7 380 084 5964000 Abschrei bungs- und Zinsaufwand 801000 951 000 1 206 056 934720 873000 Reserve Bundesbeitr. kiirzung 93 '' 790000

Total Aufwand 24753000 22 994 000 25 509 641 29 403 673 23 241 000

Ertragsiiberschuss - 540 000 - 280 000 293 971 968 510000

" Die Abgeltung des Bundes fiir die gemeinwirtschaftlichen Leistungen wurde fiir die jahre 1993 und 1994 auf je 8 Millionen Franken gekiirzl. Inklusive Spezialveranstallungen 700 Jahr Jubilaum der Schweiz.

Beilage 3

Bilanz per 31. Dezember 1992 OSEC

3l. Dezember 1992 3 I.Dezember 1991 Fr. Fr.

Aktiven Umlaufvermögen Flüssige Mittel 531 064 292 379 Debitoren 2 687 168 3 180056 Vorräte 19481 37587 Transitorische Aktiven 582 333 508691 Anlagevermögen Darlehen Walche AG 3000000 3000000 Beteiligung Walche AG 6380000 6380000 EDV, Mobilien und Einrichtungen 1216876 1811557

Total 14 416 922 15 210 270

Passiven Fremdkapital Bank 2 238 829 Kreditoren l 740 178 l 257 043 Transitorische Passiven l 832 729 l 660 676 Eigenkapital Immobilienfonds 10000000 10000000 Reserve Bundesbeitragskürzung 1993 790000 Ge w inn-/Verlu stv ortrag I. 1. 1992/91 +53 722 -918 246 Ertragsüberschuss + 293 +971 968 Gewinn-/Veri u stvortrag 1. 1. 1993/92 + 54015 53722

Total 14 416 922 15210270

Beilage 4 Betriebsrechnung OSEC 1992

TStigkeiten Personalein- Ausgaben Eirmarimen heiten Stand 31.Deiember I99231 Personal- Such- Overhead Total S ache in- Milglie- Subtotal Deckungs- Finanzhilfe Total kosten11 kosten -n) nahmen derbeiirag grad Proienl Bund

1 Information über die Schweizer Exportwirtschaft

  • Erstellung der Exportdatenbanken und Herausgabe des Swiss Export Directory

  • Bezugsquellennachweis über Schweizer Finnen, Produkte, Dienstleistungen und Handelsmarken

  • OSEC-Beilagen in schweizerischen Export-Fachzeitschriften und Beilagen über die Schweiz in der ausländischen Presse

  • Exportfachschriften, thematische Publikationen, Werbebroschüren für Schweizer Messebeteiligungen

2 Information und Beratung über Auslandmärkte

  • Sicherstellung des Zugangs zu ausländischen Informationsquellen, inklusive internationale Datenbanken

  • Erteilung von Marfctinformationen, Import- und Zollvorschriften des Auslandes

  • individuelle Exportberatung und Marktabklärungen

  • Lagebericht über Auslandmärkte

  • Export-Seminare, -Workshops, Rundtischgespräche, Firmensprechtage

  • Informations-Bulletins und Länderdokumentationen über die Exportmärkte 3 Vermittlung von Geschäftspartnern und Geschäftsmöglichkeiten

  • Bekanntmachung und Vermittlung von Geschäftsmöglichkeiten

  • Vermittlung von Geschäftspartner-Anfragen aus dem Ausland

  • Bekanntgabe von Adressen möglicher Geschäftspartner

  • Gezielte Geschäftspartnersuche in Form von Mandaten

  • Abgabe von Musterverträgen

  • Handelsauskünfte und Unterstützung beim Inkasso 4 Organisation von Exportförderungs-Veranstaltungen im Ausland

  • Information über das Messeangebot im Ausland

  • Beratung und Unterstützung bei Messeteilnahmen

  • Organisation von Schweizer Beteiligungen an Auslandmessen

  • Betrieb von Informationsständen über die Schweizer Wirtschaft

  • Durchführung von «Technischen Symposien»

  • Organisation von Delegationsreisen für Geschäftsleute in schwer zugängliche Märkte und zu internationalen Organisationen

5 Handelsförderung zugunsten von Entwicklungsländern und Osteuropa

  • Laufende Informationserteilung und Kontaktvermittlung für interessierte Exporteure

  • Herausgabe des Importbulletins über Importmöglichkeiten

  • Abwicklung und Realisierung von Exportförderungsprojekten 6 Andere Dienstleistungen

  • Exportpreisattestierung

  • Förderung des Messeplatzes Schweiz

  • Führung von 6 Gastsekretariaten im Mandatsverhältnis sowie Beherbergung von 2 weiteren Sekretariaten

  • Durchführung von Spezialmandaten im Auftrag des Bundesamtes für Aussenwirtschaft (EIC)

Beilage 6

Übersicht über die bewilligten Projektkredite der Schweizerischen Auslandshandelskammern im Jahre 1993

Projekt Krcditbcwilligung Fr.

Argentinien Publikation CH-Wirtschaft (spanisch) 100000 Australien Messe Fine Food, Sydney 28 240 Belgien - Teilnahme an Messe Malines 72 000

  • Teilnahme an Messe Charleroi — Swiss News (Information der Handelspanner) Brasilien - Broschüre CH-Industrie (Information der Handels- 46 000 partner)

  • Infrastruktur (Beitrag an Bürogerät)

  • Faltprospekt über CH-Wirtschaft (portugiesisch) Chile - Teilnahme an der Intern, Messe FISA 45 859

  • Kammer-Bulletin (Information der Handelspartner)

  • EDV Hardware (Beitrag an EDV-Kosten) Italien - Telefonzentrale (Beitrag an Anschaffung) 37717

  • Schiedsgericht (Fortsetzung Aufbaukosten) Kolumbien - Schweizer Woche in Cali 63 000

  • Ausstellung Agroexpo

  • Ausstellung Exposuiza Korea Swiss Business Guide 33 000 Niederlande - Promotion Schweizer Produkte (Information der 45 000 Handelspartner)

  • Kontaktbörse (Aufbaukosten) OSEC Osec-Export Computersystem (software) (Export-/ 10 800 Import-Datenbank) Österreich - Infostände Gastromesscn, Salzburg 67 500 — Schweizerwoche Wien — Wirtschaftsrundschau (Information der Handelspartner) Polen Infrastruktur (Neueinrichtung und Betriebskosten) 27 000 Tschechien Messe Brunn 25 000 Venezuela Infrastruktur (Anschaffung von audiovisuellen 2 400 Anlagen)

Total 603 516

Übersicht über die abgewickelten Projektkredite der Schweizerischen Auslandshandelskammern im Jahre 1992

Kammer Projekt Kredit- Ausbezahlt bewilligung Fr. Fr.

Argentinien - Teilnahme an Fachmesse EMAQH 34 000 34 000 (Werkzeugmaschinenbranche)

  • Informatiksystem (Anschaffungen im EDV-Bereich) Australien - Messebeteiligung Sydney 69 960 37 960

  • Bulletin «Opportunities» (Information Handelspartner)

  • Firmensprcchtage in der Schweiz Belgien - Teilnahme an Messe Malines 67 000 67 000

  • Teilnahme an Messe Charleroi

  • Promotion «Swiss News» (Information der Handelspartner) Brasilien Teilnahme an Messe Ecobrasil 50000 50000 Chile - Teilnahme an der FISA (Feria Inter- 37 300 37 300 nacional de Santiago de Chile)

  • Kammer-Bulletin (Information der Handelspartner) Frankreich - Beitrag an Umzugskosten 166000 166000

  • Messe Marseille

  • Guide France Suisse Affaires Italien - Messedienst (Fortsetzung der Organi- 136000 25721 sation von Kollektivbeteiligungen, Dokumentation)

  • Wirtschaftsdienst (Fortsetzung Ausbau Datenbanken) — Vademecum (Fortsetzung der Broschüre für am italienischen Markt interessierte Exporteure)

  • Schiedsgericht (Aufbaukosten)

  • Rechnungsverwaltungsdienst (Aulbaukosten)

  • Ausstellung Swiss ECO-Tech Japan Seminar Challenge Japan 45000 16000 Kanada (Toronto) Info-Bulletin (Information der Handels- 35 000 35 000 partner) Kolumbien - Medienpräscnz (Präsentation TV) 52 000 52 000

  • Symposium «Wirtschaft u. Umwelt»

  • Fcreira International (Universalmesse) Marokko EDV-Hardware (Beilrag an EDV-Kosten) 22100 22100 Niederlande - Messebeteiligung Het Instrument 80 000 80 000

  • Messebeteiligung Aquatech

  • PR-Aktion TV RTL 4 (Werbung für Schweizer Produkte)

  • EDV-Hardware (Beitrag an EDV- Kosten) OSEC Osec-Export Computersystem (software) 72 500 72 500 (Export-/Import-Datenbank)

Kammer Prqjekl Kredit- Ausbezahlt bewilligung Fr, Fr.

Österreich - Grazer Herbstmesse 106000 106000

  • Schweizer Woche Villach

  • Informationsstand an Fachmesse Wien

  • Beitrag an EDV-Kosten Schweden - EDV-Investition (Anschaffung PC) 30 000 473

  • HK-Bulletin (Information der Handelspartner)

  • Messebeteiligung Elmia-Tool International Werkzeugmaschinenmesse) Venezuela Infrastruktur (Beitrag an Anschaffungen 13680 13680 Bürogeräte und EDV-Installationen)

Total l 016 540 815 734

Übersicht über die abgewickelten Projektkredite der Schweizerischen Auslandshandelskammern im Jahre 1991

Kammer Projekt Kredit- Ausbezahlt bewilligung Fr,

Australien - Broschüre Swiss Business (Informa- 72 500 46 654 tion der Handelspartner)

  • Telekommunikation (Einrichtung von Tclefonleitungen)

  • Video über Beitrag der Schweizer in Australien an Industrie und Handel

  • Kammer-Bulletin (Information der Handelspartner)

  • Datenbank (Anschaffung) Belgien - Teilnahme an Messe Malines 60 600 60 600

  • Teilnahme an Messe Anvers

  • Uhrenausstellung Brüssel Brasilien - Infrastruktur (Beschaffung EDV- 78400 32518 Installationen, Harddisk) Chile - Teilnahme an der Intern. Messe FISA 58 000 30 063

  • Kammer-Bulletin (Information der Handelspartner) Frankreich - Spezialrevue 700Jahr-Feier 116 500 83 729

  • Annuaire (Nachschlagewerk für Exporteure) Italien - Aufbau Messedienst (Organisation 125500 123000 von Kollektivbeteiligungen, Dokumentation)

  • Vademecum (Broschüre für am it. Markt interessierte Exporteure)

  • Übersetzungsdienst (Acquisitionskostcn)

  • Machbarkeitsstudic für Seminar- und Begegnungszentrum

  • Winschaftsdiensl (Ausbau Datenbanken) Japan Factbook über die Schweiz (japanisch) 20 000 20 000 Kolumbien - Teilnahme an den Messen Expo- 57 400 48 304 construcion & Agroexpo

  • Medienpräsenz (Präsentation TV)

  • Ausstellungen Freme a Freme in 5 Provinzstädten Niederlande - Vortragsreihe über Finanz- und Wirt- 70 000 62 606 Schaftsplatz Schweiz (Referenten aus der Schweiz)

  • Schweizerwoche Amsterdam Österreich - Welser Herbstmesse 105000 105000

  • Schweizerwoche Innsbruck

  • Transportabler Infostand Peru Pazifikmesse 41 400 87 886

Kammer Projekt Kredit- Ausbezahlt bcwilligung

Schweden - Werbematerial und Bulletin (Infor- 35 000 30 000 mation der Handelspartner) - Datenbank (Anschaffung im EDV- Bereich) Venezuela Infrastruktur (Umbau der Büroräutnlich- 33 500 30 802 keilen) Portugal Ausstellung Europartenariat 5 000 5 000 Kanada (Vancouver) Swiss Business Day (Warcnausstellung, 48 550 62 747 Wirtschaftsseminare, Vortrage) Kanada (Toronto) Internationale Ausstellung CNE 18 000 18 000 (Schweizer Ehrenpavillon)

Total 945 350 S46911

Übersicht über die abgewickelten Projektkredite der Schweizerischen Auslandshandelskammern im Jahre 1990

Kummer Projekt Krcdit- Ausbezahlt bewilligung Fr.

Argentinien - Einrichtung Telefax 13800 12793

  • Teilnahme an Fachmesse EMACH (Ausstellung der Werkzeugmaschinenbranche) Australien Beitrag an Neueinrichtung und Betriebskosten 125 000 82 400 Belgien Teilnahme an Messe Malincs 10600 10600 Brasilien - Beitrag an Neueinrichtung 70 000 70 000

  • Kammer-Bulletin (Information der Handelspartner)

  • Seminar über Technologie-Transfer (Patente, Marken, Investitionen) Chile - Teilnahme an Messe FISA (Intern. Waren- 28 000 27 587 messe)

  • Kammer-Bulletin (Information der Handelspartner) Frankreich Infrastruktur (Einrichtung neuer 140 000 140 000 Telefon- und EDV-Anlage) Italien - Datenbanken (Beitrag an 150000 150000 Anschaffung)

  • Ausbau Übersetzungsdienst

  • Mcsscteilnahmen in Mailand, Bari und Como

  • Büro Rom (Neueinrichtung und Betriebskosten) Japan - Seminar Challenge Japan 60 000 29 960

  • Infrastruktur (Anschaffung EDV Anlage) Kolumbien - Einladung Journalisten (Pressereise nach 60 500 60 500 Kolumbien)

  • Marktstudie (Informationsbroschüre)

  • Teilnahme an Tecno Suiza Niederlande - Infrastruktur (Büroeinrichtung) 70 000 50 000 — Mitgliederwerbung

  • Messebeteiligungen Aquatech, Hct Instrument, Joumalisleneinladung in die Schweiz Österreich - Teilnahme an Messen in Wels, Graz 107000 107000

  • Arbeitstagung (Erfahrungsaustausch von österreichischen Repräsentanten der CH-Wirtschaft)

  • Sonderausgabe Wirtschaftsrundschau

  • Infrastruktur (Anschaffung EDV) Schweden - Paneldiskussion für schwedische Untemeh- 52 858 45 000 mer

  • Kammer-Bulletin (Information der Handelspartner) Venezuela Nachschlagsbroschöre über die 30 000 26 000 Schweizer Wirtschaft

Total 917 725 811 841

Beilage 7 Ubersicht iiber die bevvilligten Projektkredite an die nichtgewinnorientierten Zusammenschliisse ausserhalb der OSEC 1993

Projektlrager Projekl Gesamtkoslen Projekllrager Koslenanleil Bund Fr. Kostenanleil Ft. % Fr. %

Gemeinschaftsverband Texlil, Zurich Rencontre Suisse du Jeune Talenl 720000 600000 83 120000 17 Swissrail, Zurich Fachausstellung Sydney 194000 145000 75 49000 25 Swisscom, Ziirich - Asia Telecom 93 254500 204500 80 50000 20 - Symposien Vielnam/Pakislan Verein Schweizerischer Maschinen-Industrie 1- - Broschiire Textilmaschinen 184400 138 400 75 46000 25 ler, Zurich - Broschiire Pumpen — Marklerkundungsreise der Gruppe Umweltlechnik in Taiwan VSSB Verband Schweiz, Schloss- und Beschla- Gemeinschaftsstand an der Inlemal. Eisen- 97 950 77 950 80 20 000 20 gefabrikanten, OHen waren-Messe, Koln Federalion Horlogere, Biel Presseaktion USA 140250 94250 67 46 000 33 FIAL Federation der Schweiz. Nahrungsmittel- Teilnahmean Intern. Messen fiir Nahrungs- 150000 100000 67 50000 33 Industrien, Bern mittel, USA VSS Verein Schweiz. Schuhindustrie, Zurich Teilnahmean Schuhmesse, Dusseldorf 138000 98000 71 40000 29 Swiss Aerospace Group, Grenchen Salon de 1'aeronaulique, Paris 450000 420000 93 30000 7

Tolal 2 369 100 1 878 100 491000

Ubersicht iiber die abgevvickelten Projektkredite der nichtgevviimorientierten Zusammenschliisse ausserhalb der OSEC im Jahre 1992

Projektlrager Projekt Gesamlkoslen Projektträger Kostenanteil Bund Fr. Fr. % Fr. %

Swiss Fashion, Zurich Kollektivbeteiligung an der Fachmesse IGEDO- 1 1 8 860 76860 65 42000 35 Dessous, Dusseldorf Gemeinschaflsverband Texlil, Zurich - Beteiligung an den Fachmessen Heimtexlil 474 200 354200 75 120000 25 und [nterstoff in Frankfurt

  • Renconlre Suisse

  • Wirtschaflsteil Textil-Suisses (Report iiber die Export-Silualion & -Moglichkeiten fiir CH-Textilien)

  • Projekt VSSE-Textiles Suisses Swissrail, Zurich - Neuauflage der Branchenpublikation 178437 118437 66 60000 34

  • Ausstellung Eurail-Speed Swisscom, Zurich — Ausslellung Americas Telecom 469 889 403889 86 66000 14

  • Ausslellung Communicasia — Ausslellung Europas Telecom

  • Symposium Sofia Swissexport, Zofingen Ex port forderungsak lion Japan (Erleichlerung 228 350 168350 74 60000 26 des Markleinlrilts) Verein Schweizerischer Ma schinen- Industrie 1- Publikation «Textilmaschinen» 169712 116712 69 53000 31 ler, Zurich VSSB Verband Schweiz. Schloss- und Beschla- Gemeinschaftsstand an der Internal. Eisen- 91 777 71777 78 20000 22 gefabrikanten, Olten waren-Messe, Koln Federation Horlogere, Biel Presseaktionen (Hongkong, Erslellung eines 319680 275680 86 44000 14 Werbe-Videos fur das Ausland)

Projektträger Projekl Gesamlkoslen Projekllrager Kostenanteil Bund Fr. Koslenanteil Fr. % Fr. %

SEM Schweiz. Mobelfabrikanlen, Lolzwil Gemeinschaftsaktion an der Intern. Mobel- U5000 100000 87 15000 13 messe, Koln TOSI Swiss Taiwan Trading Group, Zurich Beitrag an Betiiebskoslen 486000 186000 38 300000 62 Prololypen, Zurich Gemeinschaftsaktion an der Intern. Mobel- 52395 37246 71 15000 29 messe, Koln HK Schweiz-Tschechostowakei, Zurich Belriebskosten 73075 33075 45 40000 55 F1AL Federation der Schweiz, Nahrungsmittel- Publikalion «Lebensmittel aus der CH» 242 128 172 128 71 70000 29 Industrien, Bern

Total 3019503 2114354 905 149

Ubersicht iiber die abgewickelten Projektkredite der nichtgevvinnorientierten Zusammenschliisse ausserhalb der OSEC im Jahre 1991

Projektlrager Projekl Gesamtkosien Projekttrager Kosienameil Bund Fr. Kostenameil Fr. % Fr. %•

Swiss Fashion, Zurich Kollektivbeteiligung an der Fachmesse 90 175 60175 67 30000 33 I G EDO- Des sous, Dusseldorf Gemeinschaftsverband Texlil, Zurich Gemeinschaftsslande an Fachmessen in 665 885 545 885 82 120000 18 Dciilschland und Frankreich

  • S lick ere iprodukle Werbung

  • Textiles Suisses Swissrail, Zurich Symposium Beijing 70000 60000 86 10000 14 Swisscom, Zurich - Teilnahme Eurocom Budapest, Ausslellung 285 100 205 100 72 80000 28 in Moskau

  • Prospekl (Neuauflage Branchenpublikalion) Swissexporl, Zofingen Exportforderungsaklion Japan (Erleichlerung 314858.4 220600 70 94258,4 30 des Markleintrilts) Verein Schweizcrischer Maschinen-Induslriel- Publikalion «Werkzeug- u. Messinslrumente» 210500 140500 67 70000 33 ler, Zurich VSSB Verband Schweiz. Schloss- und Beschla- Gemeinschaflsstand an der Internal. Eisen- 66 ISO 46 150 70 20000 30 gefabrikanten, OHen waren-Messe, Koln Federation Horlogere, Biel ftesskil (Basisunterlagen fiir Pressed oku men- 41 320 27320 66 14000 34 tation) SEM Schweiz, MobeHabrikanlen, Lotzwi! Gemeinschaftsaktion an der Intern. Mobel- 152700 137700 90 15000 10 messe, Kotn Associazione Industrie Ticinese, Lugano Teilnahme an Hannover Messe 98300 78300 80 20000 20 TOSI Swiss Taiwan Trading Group, Zurich Beilrag an Belriebskosten 550630 150630 27 400000 73

Projektlrager Projekt Gesamlkosten ProjekUrager Kostenanteil Bund Fr. Koslenanleit Fr. % Fr. %

Prototypen, Zurich Gemeinschaftsaktion an der Inlem. Mobel- 50000 34000 69 16000 31 messe, Koln HK Schweiz-Tschechoslowakei, Zurich Beitrag an Neueinrichtung und Belriebskoslen 50000 - - 50000 100 Swiss Industrial Design, Zurich Sonderausstellung Hannovermesse 150410 100410 67 50000 33 Swiss Shippers Council, Lausanne Teilnahme an der Incoterms Broschiire 106295 68795 65 37500 35 Swiss Aerospace Group, Grenchen Teilnahme am Salon aeronautique, Paris 830000 800000 96 30000 4

Total 3732323.4 2 675 565 1 056 758.4

Ubersicht iiber die abgewickelten Projektkredite der nich tge win norien tier ten Zusammenschliisse ausserhalb

der OSEC im Jahre 1990

Projefcttrager Projekt Gesamlkosten Projektlrager Kostenanleil Bund p rr. r Koslenanteil Fr. % Fr. %

Vereinigung Schweiz, Stick ere iexporteu re, Werbeaktion in der «TextiIes-Suisse» 84290 64290 76 20000 24 • Si. Gallen Swiss Fashion, Zurich Kolleklivbcteiligung an der Fachmesse 112500 72500 64 40000 36 IGEDO-Dessous, Dusseldorf Gemeinschaflsverband Textil, Zurich - Werbeaktion in der «Texliles-Suisse» 605 750.5 478900 79 126 850.5 21 - Modeschau in den USA Swissrail, Zurich Werbedrucksachen fiir De legal i on sreisen ins 99740 59740 60 40000 40 Ausland Swisscom, Zurich Symposien in Budapest, Warschau, New 257 353 197353 77 60000 23 Delhi, Prag Swissexport, Zofingen Exportforderungsaktion Japan (Erleichterung 88000 58670 67 29 330 33 des Markteintritls) Verein Schweizerischer Masch men-Indus Iriel- Herstellerverzeichnis der Gruppe Umwelttech- 390000 260000 67 130000 33 ler, Zurich nik VSSB Verband Schweiz. Schloss- und Beschla- Gemeinschaflssland an der Internal. Eisen- 62922 42922 68 20000 32 gefabrikanten, Olten waren-Messe, Koln Federation Horlogere, Biel Teiinahme an Schmuckmesse in Amerika 240000 160000 67 80000 33 SEM Schweiz. Mobetfabrikanlen, Lotzwil Gemeinschaflsaktion an der Intern. Mflbel- 98890 83890 85 15000 15 messe, Koln Associazione Induslrie Ticinese, Lugano Teiinahme an Hannover Messe 82973 62973 76 20000 24 TOSI Swiss Taiwan Trading Group, Zurich Beilrag an Betriebskosten 283300 118300 42 165000 58

Total 2 455 680.5 1659530 796 150.5

Beilage 8 Vergleich Gesamtexport - Staatlicher Beitrag Exportförderung 1990

Land Staatl. Beitrag für Staail. Beitrag für Davon direkic Zuschüsse Exportförderung Exportförderung für Auslandmessen in Mio Fr. in Promillen und ähnL Veranstaltungen des Exportvolumens in Mio Fr.

Schweiz 10,0 0,11 Belgien» 26,1 0,21 4,3 Deutschland '> 96,0 0,22 35,0 Finnland 20,7 0,69 16,7 Frankreich 1) 39,9 0,17 20,0 Grossbritannien 133,1 0,64 34,5 Irland » 57,8 2,14 9,4 Italien '> 322,5 1,67 32,0 Niederlande11 ca. 37,0 0,27 18,4 Norwegen 30,0 0,77 2,6 Österreich 260,0 5,65 30,5 Portugal" 44,0 2,32 16,7 Schweden 62,6 0,96 23,7 Spanien » 217,0 3,56 14,4

Anmerkung: Bei den staatlichen Exportförderungs-Organisationen sind - im Gegensatz zur Schweiz - in obigen Beiträgen die Personal- und Infrastrukturkosten nicht eingeschlossen. Die effektiven staatlichen Aufwendungen sind in diesen Fällen erheblich höher.

'> Staatliche Exportförderungs-Organisation (dem Ministerium angegliedert)

Dienstleistungen der Westeuropaischen Export (order ungsorganisationen

Land Info, uber Publik, iiber Info./ Publik. Verm ill 1. Veransl. Auseigene eigene Beratung Ausland- Gesch. pari- land (Messen, Winschafl Wirtschaft Ausland- markle ner/Gesch. Delegalionsmarkle m5glichkel;en reisen eic.)

Schweiz Schweizerische Zentrale fur Handelsforderung OSEC P P P P P p Belgien Office Beige du Commerce Exterieur S S S S S s Danemark Export Promotion Denmark S S P P P p Deutschland Bundesministerium fiir Wirtschaft • - - S S S p Finn land The Finnish Foreign Trade Association P P P - P p Frankreich Comite Francais des Manifestations Econ. a S S S S S s 1'etranger CFME Grossbritannien Department of Trade and Industry S S S S S s Irland An Board Trachtala / Trish Trade Board S S S S S s Italien Istituto Nazionale per il Commercio Estero ICE S S S S S s Niederlande Netherlands Foreign Trade Agency of the S S S S — p Ministry of EC. Aff. Norwegen Norwegian Trade Council P P P P P p Osterreich Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft P P P P P p Portugal Instituto do Comercio Externo de Portugal ICEP S S S S S s Schweden Swedish Trade Council P - P P P p Span Sen Instituto Espanol de Comercio Exterio ICEX S S S S S s S von staallichcn Instilutionen wahrgenommen P von privalrecht lichen Organ isati one n wahrgenommen, mil staallichen Mitteln zwischen 40-100% der Gesamtkosten imterstiilzl

Entwur Bundesbeschluss f über die finanziellen Mittel für die Finanzhilfe an die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung (OSEC) und andere Träger von Exportförderungsaktionen

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 2 des Bundesgesetzes vom 6. Oktober 1989 " über eine Finanzhilfe an die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung (OSEC), nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 28. Februar 19942), beschliesst:

Art. l Für die Finanzhilfe an die OSEC in den Jahren 1995-1998 wird ein Höchstbetrag von 40 Millionen Franken bewilligt. Für die Finanzhilfe an andere Träger von Exportförderungsaktionen (Schweizerische Handelskammern im Ausland, nicht gewinnorientierte Zusammenschlüsse ausserhalb der OSEC) sowie an ausserordentliche und unvorhergesehene Aktionen im Rahmen dieser Träger und der OSEC in den Jahren 1995-1998 wird ein Höchstbetrag von 12 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

» SR 946.15

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft über die Weiterführung der Finanzhilfe an die Schweizerische Zentrale für Handelsförderung (OSEC) und andere Träger von Exportförderungsaktionen vom 28. Februar 1994

In Bundesblatt Dans Feuille fédérale In Foglio federale

Jahr 1994 Année Anno

Band 2 Volume Volume

Heft 19 Cahier Numero

Geschäftsnummer 94.025 Numéro d'affaire Numero dell'oggetto

Datum 17.05.1994 Date Data

Seite 747-788 Pagina

Ref. No 10 053 013

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