BBl 1994 III 251
Parlamentarische Initiative Bundesbeschluss über die Fortführung des Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1978 über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen (WAK-N) Stellungnahme des Bundesrates vom 30. Mai 1994
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Parlamentarische Initiative Bundesbeschluss über die Fortführung des Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1978 über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen (WAK-N) Stellungnahme des Bundesrates vom 30. Mai 1994
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen unsere Stellungnahme zu Bericht und Antrag der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates vom 26. April 1994, welche eine Fortführung des Bundesbeschlusses über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen (BB) vorschlägt.
1 Ausgangslage
Der auf 15 Jahre befristete Bundesbeschluss ist Ende Februar 1994 ausgelaufen. Der Bundesrat erachtet eine Weiterführung der Massnahme, allerdings nur in modifizierter Form und ergänzt durch weitere Instrumente, für richtig. Er hat in diesem Sinne letzten Sommer eine Vorlage in die Vernehmlassung gegeben. Die teilweise recht kontroversen Stellungnahmen haben viele Kontaktnahmen und eine Überarbeitung der Vorschläge nötig gemacht. Am 27. April 1994 hat der Bundesrat die entsprechende Botschaft über Massnahmen zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstrukturen und der Standortattraktivität der Schweiz zuhanden des Parlamentes verabschiedet. Gleichzeitig beantragt er Behandlung im Sonderverfahren (Beratung in beiden Räten in der Herbstsession), damit Inkrafttreten auf Anfang 1995 möglich wird. Unmittelbar vor dem Beschluss des Bundesrates, am 26. April 1994, hat die WAK-N eine parlamentarische Initiative betreffend die unveränderte Fortführung des alten BB während längstens drei Jahren beschlossen, ebenfalls mit einem Antrag für ein beschleunigtes Verfahren.
2 Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat beim Entscheid über die Fortführung der Massnahme die Option einer unveränderten Verlängerung des BB ebenfalls in die Erwägungen miteinbezogen, diese Variante schliesslich aber klar verworfen. Dies aus folgenden Erwägungen: - Der örtliche Geltungsbereich des BB, der wesentlich durch den Faktor «Monostruktur» bestimmt wird, deckt sich nur noch teilweise mit den Regionen, die heute mit den grössten Struktur- und Arbeitsmarktproblemen konfrontiert sind. Mit der blossen Verlängerung des BB würden Räume mit besonders hoher
Arbeitslosigkeit und speziell grossem Handlungsbedarf (z, B. das Unterwallis und grosse Teile der Kantone Tessin und Waadt, aber auch Uri und Thun, die mit einem spürbaren Abbau von Militär-Arbeitsplätzen konfrontiert sind), weiterhin von der Förderung ausgeschlossen.
Die «alte» Unterstellung der Regionen erfolgte in den Jahren 1979/80, gestützt auf die Betriebszählung 1975. Seither ist die Monostruktur, gemäss BB ein zwingendes Kriterium, überall deutlich abgebaut worden. Würde man den örtlichen Geltungsbereich aufgrund der alten Indikatoren und Schwellenwerte, aber gestützt auf die neueste Betriebszählung von 1991 revidieren, könnten praktisch keine Regionen mehr unterstellt werden. Man müsste folglich den Schwellenwert für «einseitige Ausrichtung auf einen Industriezweig» in der Verordnung deutlich herabsetzen (von früher 20% auf 10% oder noch tiefer); damit würde der örtliche Geltungsbereich weitgehend dem Zufall überlassen und wäre nicht mehr Ergebnis einer gezielten politischen Handlung zugunsten besonders förderungswürdiger Räume.
Die Absicht, auf die Zinskostenbeiträge aus finanziellen und ordnungspolitischen Gründen zu verzichten, würde unterlaufen. Es wären zusätzliche Mittel nötig.
Die Erfüllung der von verschiedenen Seiten seit langem erhobenen Forderung, die Schweiz solle in der Standortpromotion im Ausland gesamthaft auftreten und der Bund dabei eine Informations- und Koordinationsfunktion übernehmen, würde weiter hinausgeschoben. Von dieser Tätigkeit könnten aber alle Regionen profitieren, nicht nur die dem BB unterstellten.
Eine spezielle Vorlage für die Fortsetzung des Euro-Info-Centers (EIC) ist dem Parlament in jedem Fall zu unterbreiten, da der letzten Herbst getroffene Finanzbeschluss nur ein Jahr Gültigkeit hat. Aufgrund dieser Erwägungen beantragt Ihnen der Bundesrat, jetzt keine Zwischenlösung mehr anzustreben, die nur einen sehr kleinen Zeitgewinn bringen würde - die Referendumsfrist ist ohnehin abzuwarten -, in jedem Fall aber unzulänglich und politisch unbefriedigend wäre. Vielmehr empfehlen wir Ihnen, im Sonderverfahren die neue Botschaft zügig zu behandeln, damit rasch wieder zeitgemässe und problemgerechte Förderungsinstrumente anwendbar sind. Die entstandene Lücke ist insofern leichter zu verkraften, als in den esten beiden
Monaten dieses Jahres durch einen Sondereffort auf allen beteiligten Ebenen (Banken, Kantone, Bund) alle hängigen entscheidungsreifen Projekte erledigt wurden: Im Januar und Februar 1994 konnte das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement insgesamt 29 Gesuchen um Finanzierungsbeihilfen zustimmen, gegenüber 17 Gesuchen im ganzen Jahr 1993. Die Vorbereitung neuer Vorhaben braucht erfahrungsgemäss seine Zeit; sie kann mit Blick auf den neuen Erlass aber bereits jetzt an die Hand genommen werden.
Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
30. Mai 1994 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Stich Der Bundeskanzler: Couchepin
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Parlamentarische Initiative Bundesbeschluss über die Fortführung des Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1978 über Finanzierungsbeihilfen zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen (WAK-N) Stellungnahme des Bundesrates vom 30. Mai 1994
In Bundesblatt Dans Feuille fédérale In Foglio federale
Jahr 1994 Année Anno
Band 3 Volume Volume
Heft 25 Cahier Numero
Geschäftsnummer 94.410 Numéro d'affaire Numero dell'oggetto
Datum 28.06.1994 Date Data
Seite 251-252 Pagina
Ref. No 10 053 059
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