BBl 1994 III 613

Botschaft über Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb (Zivile Baubotschaft 1994) vom 11.Mai 1994

#ST# 94.049

Botschaft über Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb (Zivile Baubotschaft 1994)

vom 1 1.Mai 1994

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen mit dieser Botschaft den Entwurf eines Bundesbeschlusses über Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb mit dem Antrag auf Zustimmung. Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

11. Mai 1994 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Stich Der Bundeskanzler: Couchepin

1994-271 23 Bundesblatt 146. Jahrgang. Bd. m 613

Uebersicht

Der Bundesrat beantragt Ihnen mil dieser Botschaft Verpflichtungskredite im Gesamtbetrag von 177,94 Millionen Franken. Davon entfallen auf

Fr. ein Bauvorhaben, einen Grundstücks-und Liegenschaftserwerb sowie ein Zusatzkreditbegehrenfür die allgemeine Bundesverwaltung (Ziff. 2) 43'590'000

zwei Bauvorhaben, einen Grundstücks- und Liegenschaftserwerb sowie ein Zusatzkredilbegehren für den ETH-Bereich (Ziff. 3) 134'350'000

Grundsätzlich kann davon ausgegangen -werden, dass im Anschhiss an die Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte mil der Bauausführung ablaufgerecht begonnen wird Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzlage des Bundes oder allfällige Verzögerungen beim Baubewilligungsverfahren bei einzelnen Projekten spätere Bauausführungstermine bewirken.

Vorhaben für die allgemeine Bundesverwaltung

Sanierung und Umbau des Gebäudes Einsteinstrasse 2 in Bern (Bundesamt für geistiges Eigentum, BAGE)

Die bundeseigene Liegenschaft Einsteinstrasse 2 in Bern ist 1903 und 1953 erstellt beziehungsweise erweitert und seither mehrmals umgenutzt worden. Die rund 280 Arbeitsplätze umfassende Liegenschass muss in den nächsten Jahren umfassend renoviert und neuen Bedürfnissen der untergebrachten Bundesämter, den bauphysikalischen Anforderungen und den LAN-ssedürfnissen angepassl werden. Im Hinblick auf einen optimalen Einsatz der finanziellen Mittel wurde der bauliche Handlungsbedarf lang/ristig abgeklärt. Die Realisierung des Bauvorhabens wird in vier .Jahresetappen erfolgen. Der angeforderte Objektkredit beträgt 14,4Millionen Franken.

Erwerb der Liegenschaft Maulbeerstrasse 5-11 in Bern (Bundesamt für Zivilluftfahrt, BAZL)

Die Liegenschaft ist seit dem 1. August 1993 durch den Bund gemietet. Vorgängig musste sie anforderungsgerecht um- und ausgebaut werden. Der Mietvertrag dauert bis zum 30. April 2004 mit Option um -weitere fünf Jahre. Zusammen mil dem Mietvertrag kannte ein öffentlich beurkundeter Kaufrechtsverlrag abgeschlossen werden. Das Kaufrecht kann bis zum 31. Dezember 1996 ausgeübt werden. Der Kaufpreis beträgt 27 Millionen Franken. Davon bleiben 8,1 Millionen Franken unverändert, während der Rest von 18,9Millionen Franken zum Zeitpunkt der Ausübung des Kaufrechts dem Landesindex der Konsumentenpreise des BIGA angepasst wird. Aus heutiger Sicht sollten mit einer Verpflichtungskreditsumme von 27,7Millionen Franken diese zusätzlichen teuerungsbedingten Kosten mitabgedeckt werden können.

Teuerungsbedingter Zusatzkredit für die Sanierung der Getreidelager in Brig (Bundesamt für Landwirtschaft, BLW)

Aus der Sanierung der Getreidelager in Brig, wofür 1990 ein Kredit von 10,21 Millionen Franken bewilligt worden war, erwachsen teuerungsbedingte Mehrkosten von l, 49 Millionen Franken. Zur Abgeltung wird ein Zusatzkredit von l, 49 Millionen Franken beantragt.

Vorhaben für den ETH-Bereich

ETH Zürich (ETHZ): Teuerungsbedingter Zusatzkredit für die Verlegung des Instituts für Pharmazie in einen Neubau auf dem Areal Irchel der Universität Zürich

Der unter der Bauleitung des Kantons Zürich erstellte Neubau konnte gestaffelt vom Sommer bis Herbst 1993 bezogen werden. Das ETH-Institut für Pharmazie befindet sich nun im gleichen Gebäude wie das Universitätsinstitut für Pharmakologie und in räumlicher Nähe zur

vorklinischen Medizin der Universität Zürich, wodurch die Koordination und die Zusammenarbeit der beiden Hochschulen im Bereich der Pharmazie sehr erleichtert werden. Gemäss der vom Amt für Bundesbauten überprüften Zwischenabrechnung des federführenden Hochbauamtes des Kantons Zürich erreichen die voraussichtlichen Baukosten infolge Teuerung 40,37 Millionen Franken und liegen somit um 6,7 Millionen Franken über dem seinerzeitigen Kos/envoranschlag. Zur Abgeltung dieser Mehrkosten wird ein Zusatzkredit von 6,7 Millionen Franken benötigt.

ET H Lausanne (ETHL): Zweite Etappe, siebte Phase der Verlegung nach Ecublens; Neubau eines Lehr- und Forschungsgebäudes für das Departement für Mikrotechnik (1. Etappe)

Die Verlegung und der damit verbundene Ausbau der ETHL in Ecublens erfolgt gemäss Bundesbeschluss vom l. Oktober 1968 (BBl 1968 // 509) und -wird bis Ende der neunziger Jahre im wesentlichen zum Abschluss gebracht. Ausstehend sind noch Räumlichkeiten für das Departement für Architektur, die Direktion und Allgemeine Verwaltung (einschliesslich Zentrale Dienste) sowie neu auch für den Ausbau des Departements für Mikrotechnik, das derzeit an drei verschiedenen Standorten in den Departementen für Maschineningenieurwesen, Chemie und Informatik untergebracht ist. Die Mikrotechnik, als Schlüsseltechnologie ausbildungs- und forschungsmässig von beträchtlichem Interesse für die Schweiz, hat sich in den vergangenen Jahren an der ETHL stark entwickelt und wird künftig prioritär weiterausgebaut. Die vorliegende siebte Phase der zweiten Etappe mit einem Kreditantrag von 66,2 Millionen Franken ist für die Erstellung eines Lehr- und Forschungsgebäudes für dieses Departement bestimmt.

Faul Scherrer Institut (PSI), Würenlingen und Villigen: Erneuerung technischer Infrastrukturanlagen und Entsorgung des stillgelegten Versuchsreaktors DIORIT

Die Entwässerung^- und Abwasserreinigungsanlagen sowie die Haustechnik, teils seit über 30 Jahren in Betrieb, bedürfen der Erneuerung und Anpassung an die heutigen Anforderungen der Forschung und des gesetzlichen Umweltschutzes. Die Erneuerung dieser Anlagen wird zusammen mit der Entsorgung des 1977 stillgelegten Versuchsreaktors DIORIT

zu einem BotschaftspakeL zusammengefasst, wofür ein Kredit von 32 Millionen Franken beantragt wird. Die Entsorgung des DIORJT erfolgt unter Mitwirkung der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen des Bundesamtes für Energiewirtschaft (BEW), welche die geplanten Abbaumassnahmen im einzelnen überprüft und bewilligt.

Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA), Dübendorf: Erwerb einer benachbarten Liegenschaft zur Nutzung durch EMPA, EAWAG und ETHZ

Es bietet sich unvorhergesehen die Gelegenheit, mit dem Kauf einer benachbarten Liegenschaft ausgewiesene Raumbedürfnisse der EMPA, der EAWAG und der E'fHZ zu befriedigen und zugleich das Kernareal der EMPA und EA WAG in östlicher Richtung sinnvoll zu arrondieren. Der Liegenschaftskauf kommt auf 29,45 Millionen Franken zu stehen. Das Kaufobjekt kann Mitte 1997 übernommen -werden. Es -wird anschliessend einer sanften Renovation unterzogen und - unter Freihaltung ansehnlicher Rochadeflächen für die anstehende Renovation älterer EMPA-Bauten - an betriebsspezifische Bedürfnisse der EMPA, EAWAG und ETHZ angepasst. Die Kosten für die erforderlichen baulichen Massnahmen dieser ersten Phase werden auf 9 Millionen Franken geschätzt, und diejenigen für die Erstausstattung mit Prüf-, Mess- und Werkstatteinrichtungen sowie mit Mobiliar für Büro- und Lagerzwecke auf 6 Millionen Franken. Der dafür erforderliche Verpflichtungskredit -wird (zuzüglich der Anpassungsaufwendungen für freiwerdende Räume in anderen Gebäuden) mit der Zivilen ssaubotschaft 1996 anbegehrt. In späteren Phasen sollen die aus den sechziger Jahren stammenden EMPA-Bauten, insbesondere die Bau- und Metallhalle, umfassend renoviert (etwa 1999/2000) sowie die freiwerdenden Rochadeflächen für betriebsspezifische Zwecke ausgebaut und die Gebäudehülle erneuert werden (etwa 2001 / 2002). Unter den vorliegenden Voraussetzungen kann auf die Realisierung des mit ssundesbeschluss vom 7. Dezember 1992 bewilligten Labors für Haustechnik (BBl 1993 / 4l) im Betrage von 36,4 Millionen Franken verzichtet werden.

Botschaft

l Allgemeiner Teil

tl Massnahmen für den Umweltschutz und die Umweltverträglichkeit der geplanten Projekte

Den Anforderungen des Umwelt- und Naturschutzes sowie den denkmalpflegerischen Aspekten wird bei allen Bauvorhaben entsprechende Bedeutung beigemessen. Um Nutzungskonflikte möglichst auszuschalten, wird der Eingliederung der Bauten in die Umwelt durch geeignete Standortwahl und sorgfaltige Projektgestaltung grosse Beachtung geschenkt. Bei der Planung, der Erstellung und dem Betrieb der Bauvorhaben stehen folgende Hauptziele im Vordergrund:

Die Umweltbelastungen und der Energieverbrauch sind zu minimieren.

Die heute vorhandenen gesetzlichen Grundlagen in den Bereichen des Gewässer- und Lärmschutzes, der Luftreinhaltung sowie der Energiegesetzgebung sind vollumfänglich zu berücksichtigen.

Unter Beachtung der standortbedingten und betrieblichen Aspekte ist im einzelnen auf folgende getroffenen Massnahmen hinzuweisen:

Gebäudehülle

Der Ausgestaltung der Gebäudehülle wird nach wärme- und lichttechnischen Anforderungen • den projektspezifischen Besonderheiten Rechnung tragend - grosse Bedeutung beigemessen.

Energie

Im Rahmen des Aktionsprogramms "Energie 2000" hat sich der Bundesrat folgende Ziele gesetzt:

Den Verbrauch fossiler Brennstoffe in umfassender Weise vorerst zu stabilisieren, dann zu vermindern. Eine gewisse Erhöhung wurde dem Transportwesen eingeräumt. Um die allgemeinen Ziele des Aktionsprogramms "Energie 2000" zu erreichen, ist eine Verminderung des Verbrauches fossiler Brennstroffe in den Gebäuden unumgänglich.

Der Stromverbrauch nach einer leichten Zunahme zu stabilisieren.

Da jeder Neubau zu einer Verbrauchserhöhung beiträgt, ist es wichtig, dass diese so klein als möglich gehalten wird und durch Energie-Einsparungen in bereits bestehenden Gebäuden kompensiert wird. Dies erfordert Investitionen für die energetische Sanierung bestehender Gebäude und Energieerzeugungsanlagen hinsichtlich des durch Neubauten verursachten Mehrverbrauchs.

Im Bereich der Haustechnik werden - wenn Energieträger und Art der Energieerzeugung bestimmt sind - nur solche Anlagen eingesetzt, die aus wirtschaftlicher und ökologischer Sicht sinnvoll und vertretbar sind. Dem Einsatz alternativer Energiequellen und Energieerzeugungssysteme (wie z.B. Solaranlagen, Wärmepumpen usw.) wird gebührend Beachtung geschenkt. Soweit möglich wird auf künstlich be- und entlüftete Räume verzichtet.

Materialeinsatz

Die Verwendung der vorgesehenen Materialien und Baustoffe ist nach den heutigen ökologischen Erkenntnissen optimiert. Unter anderem wird grosses Gewicht auf die Auswahl von erneuerbaren Baustoffen, lösungsmittelfreien Anstrichen und Klebstoffen sowie auf die Verwendung einheimischer Hölzer gelegt.

Ergonomie

Bei der Arbeitsplatzgestaltung werden die vertretbaren baulichen und betrieblichen Massnahmen ausgeschöpft, die zur Förderung der Leistungsbereitschaft und des Wohlbefindens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dienen.

12 Aufbau der Kostenzusammenstellung und der Kenndaten

121 Kostenzusaniinenstellung

Den Kostenberechnungen in dieser Baubotschaft liegt der Zürcher Wohnbaukostenindex vom 1. Oktober 1993 mit 113,1 Punkten (Basis 1988 = 100 Punkte) zugrunde. Die Kostenvoranschläge sind nach dem Baukostenplan (BKP) der Schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisierung gegliedert und umfassen folgende Hauptgruppen:

0 Grundstück

Unter diesen Begriff fallen die Kosten der Erschliessung bis zur entsprechenden Grundstücksgrenze, allfälliger Landerwerb usw.

l Vorbereitungsarbeiten

Darin sind die Kosten enthalten für Abbrucharbeiten, spezielle Fundationen, Anpassungen, Umlegung von Werkleitungen und Verkehrsanlagen.

2 Gebäude

Die Gebäudekosten beinhalten den Baugrubenaushub, den Rohbau sowie den Ausbau und die allgemeinen Installationen.

3 Betriebseinrichtungen

Darunter versteht man die fest eingebauten Einrichtungen samt den dazugehörigen speziellen Bauarbeiten und Installationen.

4 Umgebung

Unter diesem Begriff sind alle Kosten für die Strassen und Plätze, die Umgebungsgestaltung und für sämtliche Erdbewegungen sowie Rohbau-, Ausbau- und Installationsarbeiten ausserhalb des Gebäudes, aber innerhalb der Grundstücksgrenze zusammengefasst.

5 Baunebenkosten

Es handelt sich vor allem um Bewilligungen, Gebühren, Modelle, Vervielfältigungen, Baustellenbewachung und dergleichen.

8 Unvorhergesehenes

Reserve für unvorhergesehene Aufwendungen, insbesondere im Zusammenhang mit Bauerschwernissen. Die Verwendung dieser Reserve unterliegt Artikel 26 der Verordnung über das Bauwesen des Bundes (Bauverordnung) vom 18. Dezember 1991 (SR 172.057.20).

9 Ausstattung

Darunter fällt insbesondere die Ausstattung des Gebäudes mit beweglichen Einrichtungsgegenständen.

122 Kenndaten

Jeder Kostenmatrix sind - soweit sinnvoll - folgende Kenndaten beigefügt:

  • Rauminhalt (RI) in m3 (nach SIA 116)

  • Geschossfläche (GF) in m2 (nach SIA 4 \ 6)

Bezogen auf Baukostenplan Hauptgruppe 2 (BKP 2):

Bezogen auf Baukostenplan Hauptgruppen 1-8 (BKP l-8):1)

« EPFL 1-7

2 Vorhaben für die allgemeine Bundesverwaltung

21 Sanierung und Umbau des Gebäudes Einsteinstrasse 2 in Bern (Bundesamt für geistiges Eigentum, BAGE) (14'400'OOOFr.)

211 Ausgangslage

Die bundeseigene Liegenschaft Einsteinstrasse 2 befindet sich im Kirchenfeldquartier in Bern. Der Gebäudekomplex umfasst den Altbau aus dem Jahre 1903 und die zwei Anbauten, die 1953 fertiggestellt wurden. In der Liegenschaft sind heute rund 280 Arbeitsplätze von drei verschiedenen Aemtem des. Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes (EJPD) untergebracht, nämlich:

Das Bundesamt für geistiges Eigentum (BAGE) mit rund 200 Arbeitsplätzen,

das Bundesamt für Raumplanung (BRP) mit rund 50 Arbeitsplätzen,

der Beschwerdedienst des EJPD (BD-EJPD) mit rund 25 Arbeitsplätzen.

Im Rahmen des Gebäudeunterhaltes und der gesteigerten Nutzung der vorhandenen Flächen sind in den letzten Jahren in dieser Liegenschaft jährlich rund l Million Franken investiert worden. 1993 hat das EJPD für das Bundesamt für geistiges Eigentum ein Projekt von rund S Millionen Franken zur Aufnahme in den Bauvoranschlag 1995 angemeldet. Mit diesem Vorhaben sollte eine Kundenzone geschaffen werden, die den langfristigen Strategien des Bundesamtes für geistiges Eigentum und den dafür notwendigen zukünftigen Kommunikationstechniken im Patent- und Markenbereich entsprechen. Dieses Investitionsbegehren hat die Eidgenössische Finanzverwaltung veranlasst, eine Gesamtüberprüfting der zukünftigen Nutzung und der notwendigen Investitionen, die in diesem Gebäudekomplex in den nächsten Jahren anfallen können, durchzuführen.

212 Begründung, Wichtigkeit und Dringlichkeit des Vorhabens

Die Abklärungen haben gezeigt, dass neben dem aktuellen Bedürfnis nach einer Kundenzone in den nächsten Jahren weitere Investitionen notwendig sein werden. Der Einbau einer Uni-

versalverkabelung wird rund 3,65 Millionen Franken, weitere Unterhaltsarbeiten und Nutzungssteigerungen rund 3,5 Millionen Franken erfordern.

Damit übersteigen die vorgesehenen Investitionen die Kreditlimite von 10 Millionen Franken für eine Finanzierung im Rahmen des Bauvoranschlages. Das Bauvorhaben ist deshalb in diese Baubotschaft aufgenommen worden.

Der Zeitplan für die Realisierung des Vorhabens richtet sich nach den terminlichen Vorgaben für die Realisierung der vorerwähnten Kundenzone. Dieses Vorhaben ist für die Tätigkeit des Bundesamtes für geistiges Eigentum und für die Forschung und Entwicklung in der Schweiz von entsprechender Wichtigkeit und Dringlichkeit. Im Bundesamt für geistiges Eigentum sind mehrere betriebliche Reorganisationsvorhaben auf die Baurealisierung der Kundenzone im Jahr 1995 abgestimmt. In diesen Zusammenhang gehört auch die geplante Umwandlung des Bundesamtes in ein öffentlich-rechtliches Institut. Das Institut wird rund 70 Prozent der Raumkapazität des Gebäudes beanspruchen. Die restlichen Investitionen erfolgen - abgestimmt auf die betrieblichen Bedürfnisse der verbleibenden EJPD-Dienststellen - in den nachfolgenden drei Jahren.

213 Das Projekt

Das Bauvorhaben umfasst drei Bereiche:

Einbau einer Kundenzone im bestehenden Nordtrakt Die Zusammenfassung aller Kundenbeziehungen im Nordtrakt und die Ausrüstung mit der erforderlichen Kommunikationstechnik erfordern im Nordtrakt einen umfassenden Innenumbau, inklusive der entsprechenden Haustechnik (Heizung, Lüftung, Beleuchtung). Gleichzeitig werden auch die über 40-jährigen Fassaden vollständig erneuert. Die Tragkonstruktion und das Dach können unverändert belassen werden.

Verschiedene Rénovations- und Anpassungsarbeiten Damit soll die langfristige Nutzung des Gebäudes sichergestellt werden. Vorgesehen sind insbesondere der Ersatz von bestehenden Liftanlagen (zum Teil bereits abgesprochen), zwei zusätzliche Aufzüge, Verbesserung der Verbindungen zwischen Altbau und dem Ostflügel (Niveaudifferenzen), Ersatz und Anpassungen der Sanitärräume an die Personalstruktur (Damentoiletten, Behindertentoiletten), Schaffen von Räumen für die technische Infrastruktur (EDV, Kopiergeräte), Einbau von Garderobenschränken in den Korri-

doren (bessere Nutzung der eigentlichen Büroflächen) sowie Anpassungen an der Zutrittskontrolle und den Hauseingängen.

Als Eventualposition sind im Kostenvoranschlag 400'000 Franken (Position "Reserven") für den Umbau der Hauswartwohnung in Büroräume eingestellt. Diese Massnahme wird je nach Entwicklung der Belegung und möglichen Alternativen für die Unterbringung des Hausmeisters realisiert (Wirtschaftlichkeit).

Einbau einer Universalverkabelung Im Rahmen des Gesamtprojektes Kommunikation Bundesverwaltung (KOM-BV) werden in allen Gebäuden der Bundesverwaltung nach den Vorgaben des Bundesamtes für Informatik Universalverkabelungen eingebaut. Dafür bestehen separate Kredite (Rubrik Zivile Bauten / Kommunikationsanlagen). Da diese Verkabelung jedoch in Abstimmung mit den andern geplanten Bauvorhaben realisiert wird, sind diese Investitionen ebenfalls Teil dieser Baubotschaft (Einheit der Materie, höhere Planungs- und Realisierungssicherheit).

214 Finanzielle und personelle Auswirkungen

214.1 Objektkredit

Gemäss Kostenvoranschlag ist für die Realisierung dieser Bauvorhaben ein Objektkredit von 14,4 Millionen Franken (Indexstand 1. Okt. 1993) erforderlich. Die Aufteilung auf die einzelnen Kostenarten (BKP 1-8) ist aus der nachfolgenden Kostenzusammenstellung ersichtlich.

214.2 Betriebskosten

Die jährlichen Betriebskosten werden auf rund 930'000 Franken geschätzt. Sie liegen infolge der verbesserten Fassadendämmung um rund 20'000 Franken unter den heutigen Betriebskosten.

214.3 Personelle Auswirkungen

Die geplanten baulichen Massnahmen haben keinen Einfluss auf die Personalbestände der im Gebäude untergebrachten Aemter. Sie sind jedoch Voraussetzung, dass namentlich das Bundesamt für geistiges Eigentum seinen Auftrag in den nächsten Jahrzehnten erfüllen kann.

214.4 Wirtschaftlichkeit

Die Liegenschaft Einsteinstrasse 2 ist heute weitgehend auf die Bedürfnisse der einquartierten Aemter abgestimmt. Die zusätzlichen Bedürfnisse sind nirgends günstiger zu realisieren als durch die vorgesehenen baulichen Anpassungen im bestehenden Gebäudekomplex.

Bundesamt für geistiges Eigentum (BAGE) Sanierung und Umbau des Gebäudes Einsteinstrasse 2 in Bern

Ko slenarten Kostenstellen

BKP1) Hauptgruppen Nordtrakt Osttrakt Westtrakt Südtrakt Total

0 Grundstück 0 1 Vorbereitungsarbeiten 280'OOrj 121 '000 74'000 27'DOO 502'OOD

Z Gebäude S'SSS'OOO 3'011'OQO 3361 '000 1'647'000 11'672'000

3 B etriebsei nrichtungen 12000 371WO 92"ooo 475'OUO

4 Umgebung SS'OOO SS'OOO

S Baunebenkosten 112000 eo'ooo 69'OOQ zooo 243'OOQ

e Unvorhergesehenes 364'000 210'000 203'OOD 480'000 1'257'000

o-e Baukosten P 4 476'000 3'402'QOO 4'078'000 2'248'000 14'204'UOO

9 Ausstattung 196'000 196'000

0-9 Gesamt kosten 4'672'000 3'402'OOC 4'078'000 2'248'000 14'400'OOD

1) BKP - Baukostenplan Index 1.1 0.1 993 = 113.1 Punkte (1.10.1988 = 100 Punkte)

Sanierung und Umbau des Gebäudes Einsteinstrasse 2 in Bern Situationsplan

O 2844 Aegerten - Str.

Sanierung und Umbau des Gebäudes Einsteinstrasse 2 in Bern Foto des Gebäudes, Ostansicht

22 Erwerb der Liegenschaft Maulbeerstrasse 5-11 in Bern (Bundesamt für Zivilluftfahrt, BAZL) (27'700'000 Fr.)

221 Ausgangslage

Im Januar 1992 hatte die Merkur AG die Liegenschaft Maulbeerstrasse 5-11 zur Vermietung beziehungsweise zum Verkauf ausgeschrieben. Nachdem die standortmässig sehr günstig gelegene Liegenschaft die Unterbringung von rund 160 Arbeitsplätzen ermöglicht, meldete die Eidgenössische Finanzverwaltung ihr Interesse an einer Uebernahme dieser Räumlichkeiten durch den Bund an. Nach verschiedenen Abklärungen und intensiven Preisverhandlungen konnte schliesslich im August 1992 ein Mietvertrag sowie ein Kaufrechtsvertrag zwischen der Merkur AG und der Eidgenossenschaft, vertreten durch die Eidgenössische Finanzverwaltung, abgeschlossen werden.

222 Liegenschaftsbeschrieb

222.1 Allgemeines und Geschichtliches

Die Bauten an der Maulbeerstrasse 5-11 sind in den Jahren 1911 bis 1912 als Wohnhäuser mit Erdgeschoss für Läden und Gewerbe erstellt worden. Bereits vor dem Jahre 1940 erwarb die Kiosk AG (heute vertreten durch die Merkur AG) das Haus Nummer 11 als Speditions- und Bürogebäude. Im Laufe der Zeit kaufte die Kiosk AG ebenfalls die Häuser Maulbeerstrasse 5-9 dazu und nutzte diese nach erfolgtem Umbau für Bürozwecke.

222.2 Baurechtliches

Die Gebäude befinden sich in der Geschäfts- und Gewerbezone, die für Büro- und Gewerbenutzungen vorgesehen ist. Gemäss Bauklassenplan für die Stadt Bern gehört das Objekt in die Bauklasse 5 (das heisst 5 Vollgeschosse). Bauliche Vorstudien unter Berücksichtigung aller für einen Neubau anwendbarer Abstandsvorschriften haben ergeben, dass das heute vorhandene Gebäudevolumen mit Sicherheit grösser ist als ein allfalliger Neubau. Zusammen mit der ganzen Häuserzeile figuriert das Objekt zudem als kulturgeschichtlich bedeutsames Jugendstil- Ensemble im Inventar der schützenswerten Bauten.

222.3 Situation und Umgebung

Das Objekt liegt sehr zentral: Hauptbahnhof, Post, Läden, die Ueberbauung City-West, das Hallenschwimmbad "Maulbeer" sowie zahlreiche Haltestellen des öffentlichen Verkehrs befinden sich in unmittelbarer Nähe. Anlieferungen können problemlos sowohl über die Effingerstrasse in das Untergeschoss wie auch über die Maulbeerstrasse in das Erdgeschoss erfolgen. Die gesamte Grundstückfläche beträgt l'444 m2 (Ausnützungsziffer rund 3,0). Der Grundstückpreis pro m2 wurde auf 8380 Franken geschätzt. Dies ergibt einen Landwert (BKP 0) von rund 12,1 Millionen Franken.

223 Heutige Nutzung der Liegenschaft

Bereits seit längerer Zeit war der Eidgenössischen Finanzverwaltung bewusst, dass im Bereiche der Unterbringung des Generalsekretariates des Eidgenössischen Departementes des Innern (GS EDI) an der Inselgasse l unzumutbare Engpässe bestanden. Nachdem das BAZL neben der Inselgasse l noch an drei weiteren Standorten untergebracht war, konnte mit der Unterbringung des BAZL an der Maulbeerstrasse 5-11 einerseits das BAZL mit rund 150 Arbeitsplätzen zusammengefasst an einem Standort untergebracht und andererseits dem Generalsekretariat EDI die dringend benötigten Räumlichkeiten an der Inselgasse l zur Verfügung gestellt werden.

224 Verträge

224.1 Mietvertrag

Am 12. August 1992 wurde für das ganze Gebäude ein Mietvertrag abgeschlossen. Als in der Abschlussphase des Umbaus die definitiven Mietflächen festgelegt waren und der Bezugstermin fixiert werde konnte, wurde, anstelle eines Nachtrages zum Mietvertrag, am 22. Juli 1993 ein neuer Mietvertrag unterzeichnet. Der Mietbeginn wurde auf den 1. August 1993 festgelegt. Die Miete dauert bis 30. April 2004 mit einer Option auf Verlängerung um weitere fünf lahre. Durch Ausübung des eingeräumten Kaufrechtes kann der Mietvertrag bis zum 31. Dezember 1996 abgelöst werden. Der jährliche Mietzins von gegenwärtig rund l'533'OOO Franken darf tür ein Objekt mit dieser Standortgunst und der beste-

henden guten Substanz als angemessen bezeichnet werden, beträgt doch der m2-Preis für Büros 400 Franken und für Lager 150 Franken pro Jahr.

224.2 Kaufrechtsvertrag

Zusammen mit dem Mietvertrag konnte am 12. August 1992 ein öffentlich beurkundeter Kaufrechtsvertrag abgeschlossen werden. Der Kaufrechtsvertrag erstreckt sich auf die ganzen Gebäudeteile der Maulbeerstrasse 5-11 samt dazugehörigem Terrain von total l '444 m2. Das Kaufrecht kann bis zum 31. Dezember 1996 ausgeübt werden. Nach dem 31. Dezember 1996 fallt der Kaufrechtsvertrag ohne jede weitere Verpflichtung für die beiden Vertragsparteien dahin.

Der Kaufpreis beträgt 27 Millionen Franken. Davon bleiben 8,1 Millionen Franken unverändert, während der Rest von 18,9 Millionen Franken zum Zeitpunkt der Ausübung des Kaufrechts dem Landesindex der Konsumentenpreise des BIGA angepasst wird. Anstelle einer vollständigen Ueberwälzung der Teuerung konnte mit der Eigentümerin eine Beschränkung auf 70 Prozent vereinbart werden. Aus heutiger Sicht sollten mit einer Verpflichtungskreditsumme von 27,7 Millionen Franken diese zusätzlichen teuerungsbedingten Kosten mitabgedeckt werden können.

225 Finanzielle Auswirkungen

225.1 Erwerbskosten

Die gesamten Erwerbskosten setzen sich wie folgt zusammen: fr- Anteil mit Fixpreis STOO'OOO Anteil indexiert 18'900'000

Total Erwerbskosten 27'000'000 aufgrund des Landesindexes geschätzte teuerungsbedingte Mehrkosten 700'000

Notwendiger Objektkredit 27'700'000

Kenndaten:

Rauminhalt (Rl): 19'000 m3 Geschossfläche (GF): 4'900 m2

Bezogen auf BKP 1-8: 821 Fr/m3 Rl

225.2 Bundeseigene Investitionen

Zusätzlich zum Umbau und der Sanierung des Gebäudes im Betrage von rund 6 Millionen Franken, welche die heutige Eigentümerin investierte, mussten mieterspezifische Investitionen im Umfang von rund 3,75 Millionen Franken getätigt werden. Darin enthalten sind rund 2,05 Millionen Franken für Rollregale, Sicherheitsanlagen und den zusätzlichen Dachstockausbau sowie rund 1,7 Millionen Franken für die EDV-Verkabelung des gesamten Gebäudes.

Erwerb der Liegenschaft Maulbeerstrasse 5 - 1 1 in Bern Situationsplan

Erwerb der Liegenschaft Maulbeerstrasse 5-11 in Bern Foto der Liegenschaft

Ansicht des Gebäudes aus Richtung Nordwest

23 Teuerungsbedingter Zusatzkredit für die Sanierung der Getreidelager in Brig (Bundesamt für Landwirtschaft, BLW) (1'490'OOOFr.)

231 Ausgangslage

Mit Bundesbeschluss vom 5. März 1991 (BB1 Ì991 l 1384) wurde ein Objektkredit von 10,21 Millionen Franken für die Sanierung der Getreidelager in Brig bewilligt.

Gemäss der vorliegenden Abrechnung für die ausgeführten Arbeiten (4'343'100 Fr.) und den noch zu bezahlenden und einzugehenden Verpflichtungen (7'356'900 Fr.), werden sich die Baukosten infolge Teuerung um rund 1,49 Millionen Franken auf 11,7 Millionen Franken erhöhen. (Der dem Botschaftsprojekt zugrunde liegende Kostenvoranschlag beruht auf dem Index vom 1. April 1989 = 153J4 Punkte, Basis 1. April 1977 = 100 Punkte). Bis 1. Oktober 1993 hat sich der entsprechende Indexstand auf 166,2 Punkte erhöht. Die Teuerung bis Bauvollendüng im Jahre 1995 wurde geschätzt.

232 Erforderlicher Zusatzkredit

Fr. in Prozent Voraussichtliche Baukosten (Bauvollendung 1995) ll'700'OOO 114,6 Bewilligter Objektkredit (Bundesbeschluss vom 3. Jan. 1991) IO'210'OOO 100,0 Beantragter teuerungsbedingter Zusatzkredit l'490'OOO 14,6

3 Vorhaben für den ETH-Bereich1)

31 Wissenschaftspolitik und bauliche Investitionspolitik des ETH-Rates

311 Strategische Führung

Mit dem neuen, seit 1. Februar 1993 in Kraft stehenden ETH-Gesetz (SR 414.110) erhielt der ETH- Bereich einen den heutigen Anforderungen an das Hochschulmanagement angepassten Handlungsspielraum. Namentlich wurden vermehrt Kompetenzen an den ETH-Rat als Führungsbehörde und an die beiden ETH in Zürich und Lausanne und die vier Forschungsanstalten delegiert.

Im November 1992 verabschiedete der ETH-Rat mit dem Dokument "Vision und Ziele des ETH-Bereichs" die Grundsätze für die gemeinsame Gestaltung der Zukunft der ETH und Forschungsanstalten. Im Vordergrund steht die langfristig optimale Ausrichtung der Aktivitäten im Rahmen der verfügbaren Mittel, unter bestmöglicher Nutzung der zwischen den Bereichen bestehenden Synergiepotentiale. Die Realisierung der Ziele erfolgt über Strategien, worin die prioritären und posterioritären Aktivitäten sowie die Grobzuteilung der Ressourcen festgelegt werden. Diese übergeordneten Grobziele und Strategien sind die Leitlinien für die Führung der einzelnen Institutionen. Dadurch werden die Voraussetzungen für die weitgehende Delegation von Kompetenzen und Verantwortung geschaffen. Die darauf basierende Umsetzung in strategische Pläne der Institutionen mit Detailzielen und Strategien sind die Grundlage für periodische iterative Ueberprüfungen der übergeordneten Ziele im Rahmen der strategischen Kontrolle und im Sinne einer partizipativen Führung.

Die Ziele des ETH-Bereichs und die darauf ausgerichteten Strategien stützen sich vollumfänglich auf die bildungs- und forschungspolitischen Ziele des Bundes 2).

') Bereich der Eidgenössischen Technischen Hochschulen Zürich und Lausanne (ETHZ und ETHL) und der mit ihnen verbundenen vier Forschungsanstalten Paul Scherrer Institut (PSI), Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA), Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewasserschutz (EAWAG) und Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) 2) Zur Bildungspolitik:

  • "Hochschulförderungsbotschaft" vom 3. Juni 1991 (BEI 1991 III 1009)

  • "Weiterbildungsbotschaft" vom 28. Juni 1989 (BEI 19S9 II 1273).

Zur Forschungspolitik:

  • "Ziele der Forschungspolitik des Bundes nach 1992", welche der Bundesrat 1990 aufgrund der Empfehlungen des Schweizerischen Wissenschaftsrates verabschiedet hat (BBl1990 II 879) und

  • "ForschungsfÖrderungsbotschaft" vom 9. Januar 1991 (BBl19911605).

312 Wissenschaftspolitische Ziele und Strategien

Strategische Ziele für den ETH-Bereich wurden bereits im Jahre 1984 unter dem Titel "Die Wissenschaftspolitik des Schweizerischen Schulrates" definiert und publiziert. Sie werden seither vom ETH-Rat periodisch überprüft und den geänderten Rahmenbedingungen entsprechend aktualisiert. Letztmals geschah dies am 31. März 1993 mit der Verabschiedung von globalen Portfolio-Strategien des ETH-Rats.

Folgende Förderungsbereiche werden demnach beim Einsatz der personellen, finanziellen und räumlichen Ressourcen prioritär dotiert:

Chemie Produktionstechniken (inkl. Robotik und Mechatronik) Nano- und Mikrotechnologie (inkl. Optoelektronik) Werkstoffwissenschaften Biologie (inkl. Biotechnologie und Pflanzenwissenschaften) Umweltwissenschaften und Umwelttechnik

Der ETH-Rat misst der Förderung der präkompetitiven Forschung mit industriellem Charakter und dem Transfer von Know-how hohe Bedeutung zu, namentlich un Bereich der Spitzentechnologie. Er will damit zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der schweizerischen Wirtschaft und somit zur Erhaltung des Werkplatzes Schweiz beitragen. Gemeinsame Anstrengungen sind nötig, damit unsere Wirtschaft ihre Stellung im Konkurrenzkampf mit den hochentwickelten Industriestaaten Europas, Nordamerikas und Ostasiens behaupten und ausbauen kann. Dazu gehört auch die Förderung der Weiterbildung der im Wirtschaftsleben stehenden Ingenieure und Naturwissenschafter sowie die Förderung des akademischen Nachwuchses. Gestützt auf die "Hochschulförderungsbotschaft" und die "Weiterbildungsbotschaft" (vgl. Ziff. 311, Fussnote 2)) bewilligten Sie hierfür zusätzliche Mittel.

Für bestimmte Fachgebiete wird innerhalb des ETH-Bereichs der Mitteleinsatz in Kompetenzzentren konzentriert und optimiert. Dadurch werden Personalstellen und Finanzmittel zur Unterstützung von Förderungsbereichen freigespielt. Diese Fokussierung des Mitteleinsatzes schliesst eine enge Zusammenarbeit mit den kantonalen Universitäten ein. In den Jahren 1992-1994 wurden im ETH- Bereich folgende Kompetenzzentren errichtet:

Holzwissenschaften Radiochemie

Reaktorphysik Civil Engineering (Bauingenieurwesen, Kulturtechnik, Vermessung, Geodäsie, Umwelttechnik) Wasserbau Regionalwissenschaften

Im Rahmen der angelaufenen Planung für die Jahre 1996-1999 ist die Bildung weiterer Kompetenzzentren vorgesehen.

Die finanziellen und personellen Restriktionen des Bundes verstärken den Druck zum Abbau oder gänzlichen Verzicht nichtprioritärer Aktivitäten in Lehre, Forschung und wissenschaftlichen Dienstleistungen. Der ETH-Bereich fuhrt damit die bereits seit Jahren konsequent angewandte Politik der Optimierung des Mitteleinsatzes fort. Die Umleitung von personellen und finanziellen Mitteln aus nichtprioritären Gebieten in Förderungsbereiche ist denn auch beträchtlich. In den Jahren 1985-1993 wurden über 1300 Personalstellen auf Förderungsbereiche umverteilt. Gleichzeitig wurden 21 Professuren nicht wiederbesetzt und acht Forschungs- und Dienstleistungseinheiten (hauptsächlich Institute) aurgehoben.

313 Bauliche Investitionspolitik

Die bauliche Investitionspolitik des Bundesrates und des ETH-Rates legt die Priorität auf vordringliche grosse Bauvorhaben. Seit den beginnenden siebziger Jahren lag sie auf der Verlegung der ETHL aus dem Stadtzentrum von Lausanne nach Ecublens und dem Ausbau in zwei Etappen am neuen Standort. Die Verlegung der ETHL nach Ecublens wird bis Ende der neunziger Jahre im wesentlichen zum Abschluss gebracht. Die Priorität liegt nun auf dem räumlichen Ausbau der ETHZ, die angesichts der knappen und ungenügenden Raumverhältnisse und der überalterten Bausubstanz im ETH Zentrum dringend einer weiteren grossen Bauetappe auf dem Hochschulareal Hönggerberg bedarf. Gestützt auf die Zivile Baubotschaft 1993 (BEI 199Ì II 1297) bewilligten Sie für die erste Phase dieser 3. Ausbauetappe auf dem Hönggerberg einen Kredit von 597 Millionen Franken (Bundesbeschluss vom 13. Dez. 1993, BEI 1993 IV 608).

Hatten sich die Bauinvestitionen im ETH-Bereich seit Mitte der siebziger Jahre und in den achtziger Jahren auf die ETHL konzentriert, so verlagert sich ihr Schwergewicht zunehmend auf den Raum Zürich. Erste Schritte in dieser Richtung setzten bereits in den beginnenden neunziger Jahren ein mit wachsenden Bauinvestitionen für die ETHZ und die vier Forschungsanstalten. Ein markanter Anstieg wird sich in der zweiten Hälfte der neunziger Jahre einstellen, wenn das Ausbauprojekt der ETHZ

auf dem Hönggerberg voll im Bau ist. Gleichzeitig werden die Bauinvestitionen für den Abschluss der Verlegung der ETHL nach Ecublens (Ausbau Departement für Mikrotechnik, Departement für Architektur, Direktion und allgemeine Verwaltung) von durchschnittlich 60 Millionen Franken in den Jahren 1988-1992 um rund 50 Prozent reduziert. Der künftige Anstieg der Bauinvestitionen im ETH-Bereich wird durch geringere Investitionen für das auslaufende Bauprogramm für die Unterbringung der Bundesverwaltung im Räume Bern aufgefangen, so dass die Kontinuität der zivilen Bauinvestitionen gewahrt bleibt.

Die mit der vorliegenden Botschaft für den ETH-Bereich beantragten Bauvorhaben entsprechen den in Ziffer 312 dargelegten wissenschaftspolitischen Zielsetzungen und Prioritäten des Bundesrates und des ETH-Rates.

32 ET H Zürich (ETHZ): Teuerungsbedingter Zusatzkredit für die Verlegung des Instituts für Pharmazie in einen Neubau auf dem Areal Irchel der Universität Zürich (6'700'000 Fr.)

321 Allsgangslage

Mit Bundesbeschluss vom 18. März 1987 (BB1 1987 I 1023) wurde ein Objektkredit von 50,6 Millionen Franken für die Verlegung des Instituts für Pharmazie in einen Neubau auf dem Areal Irchel der Universität Zürich bewilligt. Auf die für das Zusatzkreditbegehren relevanten Baukosten entfallen 33,67 Millionen Franken (exkl. Baurechtsentschädigung von 12'430'000 Fr. und Erstausstattung mit wissenschaftlichen Apparaten und mit Mobiliar von 4'500'000 Fr.).

Die Bauleitung obliegt dem Kanton Zürich. Der Baubeginn erfolgte Ende Februar 1988. Der Rahmenvertrag zwischen dem Bund und dem Kanton Zürich wurde von den Bundesinstanzen Ende 1991 und vom Regierungsrat des Kantons Zürich im Februar 1992 genehmigt. Die neuen Räume konnten gestaffelt vom Sommer bis Herbst 1993 bezogen werden. Damit befindet sich das ETH-Institut für Pharmazie nun im gleichen Gebäude wie das Universitätsinstitut für Pharmakologie und in örtlicher Nähe zur vorklinischen Medizin der Universität Zürich. Koordination und Zusammenarbeit der beiden Hochschulen im Bereich von Lehre und Forschung in Pharmazie werden daher sehr erleichtert.

322 Teuerungsbedingte Mehrkosten

Gemäss der vom Amt für Bundesbauten überprüften Zwischenabrechnung des federführenden Hochbauamts des Kantons Zürich haben sich die Baukosten infolge Teuerung gegenüber dem Kostenvoranschlag (Index 1. Okt. 1985 = 133,0 Punkte, Basis 1. April 1977 - 100 Punkte) von 33,67 Millionen Franken um 8,2 Millionen Franken erhöht. Bis 1. Oktober 1993 ist der entsprechende Indexstand auf 166,2 Punkte gestiegen.

Die im Kostenvoranschlag enthaltene Reserve für Unvorhergesehenes von 1,5 Millionen Franken muss nicht in Anspruch genommen werden. Sie kann somit in vollem Umfang zur Abgeltung der Teuerung herangezogen werden, so dass in diesem Umfang teuerungsbedingte Mehrkosten im Rahmen des bewilligten Objektkredites von 33,67 Millionen Franken

aufgefangen werden. Die gesamten Baukosten liegen demnach um 6,7 Millionen Franken über dem Kostenvoranschlag und stellen sich auf insgesamt 40,37 Millionen Franken.

323 Erforderlicher Zusatzkredit

Fr. in Prozent Voraussichtliche Baukosten 40'370'000 119,9 Bewilligter Objektkredit (Bundesbeschluss vom 18. März 1987) 33'670'000 100,0 Beantragter teuerungsbedingter Zusatzkredit 6'700'000 19,9

33 ETH Lausanne (ETHL): Zweite Etappe, siebte Phase der Verlegung nach Ecublens

331 Planungsgrundlagen

331.1 Verlegung nach Ecublens

Die Verlegung und der Ausbau der ETHL stützen sich auf den Bundesbeschluss vom l. Oktober 1968 (BB1 1968 II 509). Dieser sieht die Gesamtverlegung der Hochschule an den Standort Ecublens vor, in die unmittelbare Nachbarschaft zu den Neubauten der Universität Lausanne in Dorigny. Das Projekt sollte im Laufe von 25 Jahren realisiert und Ende 1993 mit dem Rückkauf des im Stadtzentrum von Lausanne gelegenen Areals "Les Cèdres" durch den Kanton Waadt abgeschlossen werden. Dieser Fahrplan konnte im wesentlichen eingehalten werden, und der Kanton ist wieder Eigentümer des Areals "Les Cèdres" geworden, obwohl die ETHL dort durch verschiedene Lehr- und Forschungseinheiten (darunter auch solche des Departements für Architektur) noch etwa lO'OOO m^ Nutzfläche belegt.

Die auf zwei Etappen aufgeteilte Verlegung der ETHL nach Ecublens wird Ende der neunziger Jahre im wesentlichen zum Abschluss gebracht. Im Rahmen der zweiten Etappe sind noch folgende Bauvorhaben im Nord-Quartier zu realisieren:

Der Ausbau des Departements für Mikrotechnik (in Anpassung der Planung an die neue Entwicklung in diesem Lehr- und Forschungsbereich),

das Departement für Architektur,

die Direktion und die allgemeine Verwaltung.

Der im Jahre 1993 für die Überbauung des gesamten Nord-Quartiers durchgeführte Architekturwettbewerb umfasst des weiteren insbesondere das Konferenz- und Weiterbildungszentrum (unter Einschluss der Aula), das jedoch erst nach Abschluss der zweiten Etappe gebaut werden soll.

Nebst den Räumlichkeiten des Areals "Les Cèdres" belegt das Departement für Architektur als letzte grössere Einheit der ETHL, die noch in der Stadt verblieben ist, Gebäulichkeiten des Bundes an der Avenue de l'Fglise-AnfjlaisR snwip Mietränme, im Quartier Sévelin Weitere Räume werden für die Durchführung von Nachdiplomkursen, ein Laboratorium des Departements für Physik sowie für einige Dienste der Verwaltungsdirektion gemietet.

Zusammenstellung der von der ETHL noch ausserhalb des Standorts Ecublens belegten Flächen (Stand Januar 1994):

  • Areal "Les Cèdres" m^ vom Kanton Waadt einstweilen unentgeltlich zur Verfugung gestellte Räume 7'600 dem Kanton Waadt bezahlte Mieträume 2'500

  • Avenue de l'Eglise-Anglaise 10/12/14 7'300

  • diverse Mieträume 5'300 Total 22'700

Der jährliche bundesseitige Aurwand für diese Mietflächen beträgt rund 1,2 Millionen Franken.

331.2 Entwicklung der Zahl der Studierenden

Die Zahl der Studierenden nimmt weiterhin regelmässig zu, wobei die Teilnehmer von Nachdiplomstudien einen immer grösseren Anteil einnehmen. Die Frauen erreichten 1993 16,8 Prozent der Studierenden.

1985 1990 1991 1992 1993 Vorbereitungskurs, Diplomstudien und Doktorate 2'984 3'592 3'834 4'008 4'143

Nachdiplomstudien 133 196 231 186 337 Total Studierende 3'117 3'788 4'065 4'194 4'480

331.3 Planung für die Überbauung des Nord-Quartiers

Nach der Revision des Richtplans in den Jahren 1986/87, die im Hinblick auf die Mitte 1992 in Betrieb genommene Métro Ouest (Trambahn Lausanne Südwest, TSOL) notwendig geworden war, wurden für die Überbauung des ganzen Nord-Quartiers von 1987-1991 verschiedene Vorstudien durchgeführt. Der 1993 jurierte Architekturwettbewerb erlaubte es, einen zusammenhängenden Überbauungsplan für das gesamte Nord-Quartier zu erarbeiten. Das erstprämierte Projekt betont die Bedeutung der Nord-Süd-Achse sowie der Verbindung des Knotenpunkts des öffentlichen Verkehrs, der sich rund um die ETHL-Haltestelle der Metro

Ouest konzentriert, mit dem Zentrum der ETHL. Im Hinblick auf die etappenweise Realisierung ist das Projekt sehr anpassungsfähig, und es zeichnet sich durch eine überzeugende Interpretation der funktionalen Beziehungen zwischen den verschiedenen Elementen des Bauprogramms aus.

Im Programm des Architektur-Wettbewerbs war die vorübergehende Unterbringung eines Teils des Departements für Mikrotechnik in einem Gebäude mit polyvalent nutzbarer Reservefläche vorgesehen, das prioritär gebaut werden sollte. Der Bau eines das gesamte Departement für Mikrotechnik aufnehmenden Gebäudes war erst auf mittlere Sicht geplant.

Die geschickte Verteilung der Baukörper und das Entwicklungspotential des erstprämierten Projekts erlauben es nun, auf provisorische Massnahmen zu verzichten und für die künftigen Räumlichkeiten des Departements für Mikrotechnik schon jetzt den endgültigen Standort und die Realisierung in zwei Etappen festzulegen, unter Beachtung des Richtplans und des Überbauungskonzepts für das Nord-Quartier.

Beim Gebäude für Mikrotechnik (erste Etappe), Gegenstand des vorliegenden Kreditbegehrens, handelt es sich um einen ersten Teilbereich der geplanten Gesamtüberbauung des Nord- Quartiers. Mit dessen Realisierung allein wird jedoch die für das prämierte Wettbewerbsprojekt charakteristische Funktionalität hinsichtlich Animation, Verkehrserschliessung und Kommunikation noch nicht erreicht. Um das städtebauliche Konzept des Nord-Quartiers zu wahren, ist es von grosser Bedeutung, dass dieses Quartier ohne Unterbrechung weiter ausgebaut wird.

Die im Rahmen einer zweiten Etappe geplante räumliche Zusammenfassung des gesamten Departements für Mikrotechnik, Gegenstand eines künftigen Kreditbegehrens, kann problemlos in der nördlich geplanten Verlängerung des in einer ersten Etappe erstellten Lehr- und Forschungsgebäudes untergebracht werden.

24 Bumlcsblatt 146. Jahrgang. Bd. ILI . 645

332 Neubau eines Lehr- und Forschungsgebäudes für das Departement

für Mikrotechnik (erste Etappe) (66'200'000 Fr.)

332.1 Neue Ausbildungsbedürfnisse in den naturwissenschaftlichen

Bereichen - Priorität für das Departement für Mikrotechnik

Die Ausbildung von Ingenieuren für Mikrotechnik ist eine Besonderheit der ETHL, die sie in Zusammenarbeit mit der Universität Neuenburg und der ETH Zürich (ETHZ) anbietet. Dieser Diplomstudiengang besteht seit 1978, während das Departement für Mikrotechnik als selbständige organisatorische Einheit erst 1989 geschaffen wurde. Als einziges Departement der ETHL verfugt es nicht über eigene, seinen besonderen Bedürfhissen angepasste Räumlichkeiten. Zur Zeit belegt es Räume innerhalb der Departemente für Maschineningenieurwesen, Chemie und Informatik.

Das Mikrotechnik-Departement hat sich überaus rasch entwickelt. Mit 420 Studierenden belegt es den dritten Rang unter den Studentensektionen der ETHL (Dezember 1993). Die personelle Dotation des Departements umfasst 75 Ganzjahresstellen, von denen 35 durch Drittmittel finanziert werden. Die Zusammenarbeit mit der Universität Neuenburg und anderen Departementen der ETHL setzt wertvolle Synergien frei.

In der Planung für die Jahre 1996-1999 weist die ETHL dem Ausbau der Mikrotechnik eine Vorzugsstellung zu. Der Aufschwung der Nanowissenschaften ist für die Schweiz von vorrangigem Interesse. Die Mikrotechnik der Zukunft kann vom immer weiter gehenden Wissenstransfer von den Nano- zu den Ingenieurwissenschaften und von der Integration immer kleiner werdender Elemente in die mikrotechnischen Systeme profitieren. Die Ausbildung von Ingenieuren, die mit diesen zukunftsträchtigen neuen Technologien umzugehen wissen, erfordert den verstärkten Ausbau des Kernbereichs des Departements für Mikrotechnik und die Zusammenarbeit mit anderen Einheiten der Hochschule, der Universität Neuenburg, dem Schweizerischen Zentrum für Elektronik und Mikrotechnik (CSEM) und der ETHZ.

Der Ausbau der Mikrotechnik stellt für die ETHL wie auch für die schweizerische Industrie eine Priorität dar. Nebst dem 1993 geschaffenen Labor für Mikrosystemtechnik ist vorgesehen, in den Bereichen Mikrorobotik, Montagetechniken und biornedizinische Technik kurzfristig drei neue Assistenzprofessoren zu wählen. Die Mehrjahresplanung für die Jahre 1996-1999 sieht vor, im Departement für Mikrotechnik vier Assistenzprofessuren mit gleicher oder neu definierter Fachrichtung wieder zu besetzen.

Dieser rasche Ausbau kann sich nicht vollziehen, wenn nicht gleichzeitig geeignete Lokalitäten zur Verfugung gestellt werden. Von allen Vorhaben, die im Nord-Quartier realisiert werden sollen, kommt demjenigen für das Departement für Mjkrotechnik die höchste Priorität zu.

Zu den benötigten neuen Nutzflächen und zur räumlichen Zusammenfassung aller Einheiten des Departements für Mikrotechnik unter einem Dach kommt hinzu, dass die technische Infrastruktur bereits im Rahmen der Erstellung der ersten Etappe an die Anforderungen der heutigen Forschung angepasst werden muss. Der Wissenstransfer von den Nanowissenschaften zur Mikrotechnik schafft Bedürfnisse besonderer Art hinsichtlich Laboreinrichtungen und Reinräumen, die in den derzeit vom Departement für Mikrotechnik provisorisch belegten Räumen nur schwer eingerichtet werden könnten.

332.2 Raumprogramm

Das Programm umfasst Räume für das Departement für Mikrotechnik sowie generelle Unterrichtsräume, die vor allem für Nachdiplomstudien bestimmt sind. Im ersten Obergeschoss (Ebene 1) sind entlang der künftigen Nord-Süd-Achse Nutzflächen für komplementäre Dienstleistungsbetriebe vorgesehen. Vorerst sollen diese Räume jedoch grösstenteils zu Unterrichtszwecken genutzt werden.

Freiwerdende, derzeit vom Departement für Mikrotechnik belegte Räume

Das projektierte neue Gebäude dient hauptsächlich dem Ausbau des Departements für Mikrotechnik und wird prioritär neuen Professuren sowie neuen Lehr- und Forschungseinheiten zur Verfügung gestellt. Mit der Inbetriebnahme werden deshalb nur wenige vom Departement für Mikrotechnik bisher belegte Nutzflächen frei und anderweitig verfügbar (insgesamt l'090 m2), nämlich:

610m 2 im Departement für Chemie, die für neue Lehrstuhle dieses Departements bestimmt sind;

370 m2 im Departement für Maschineningenieurwesen, die für dieses Departement sowie für diejenigen Institute des Departements für Mikrotechnik bestimmt sind, die erst

nach Inbetriebnahme der zweiten Etappe des Lehr- und Forschungsgebäudes dorthin umziehen;

110m 2 im Departement für Informatik zur Nutzung durch Laboratorien dieses Departements.

332.3 Projektbeschreibung

Gebäudekonzeption

Die erste Etappe des Mikrotechnik-Gebäudes entspricht vollumfanglich dem Überbauungsplan für das künftige Nord-Quartier der ETHL. Es ist das erste Bauprojekt, das im Rahmen der Überbauung dieses Quartiers realisiert wird (vgl. nachfolgenden Situationsplan).

Das Projekt umfasst ein einzelnes Standardgebäude mit fünf Obergeschossen, einem Untergeschoss und Dachaufbauten sowie ein erstes kleines Teilstück der künftigen Plattform, von der aus sämtliche künftige Gebäude des Nord-Quartiers für Fussgänger zugänglich sein werden. Die verschiedenen Eingänge ins Mikrotechnik-Gebäude sind durch diese Drehscheibe mit den bestehenden Verkehrsflächen für Fussgänger verbunden.

Der langgestreckte Baukörper (vgl. nachstehende Modellaufnahme) ist so konzipiert, dass er in polyvalenter Weise für Laboratorien und Büros genutzt werden kann. Das Gebäude ist dreibündig konzipiert, mit Aussenzonen für Laboratorien, Seminar- und Unterrichtsräume sowie Büros an den Längsseiten Ost und West und einer zentralen Innenzone. Alle Räume sind stützenfrei, da die Tragkonstruktion sich auf die Fassaden und die zentrale Innenzone beschränkt. Die Raumtiefe variiert zwischen fünf und sieben Metern, je nach der Gestaltung des Korridors. Die zentrale Innenzone enthält die horizontalen Verkehrsflächen, die Lichtschächte zur natürlichen Belichtung der Korridore und die Vertikalschächte für das Verteilnetz der Medienversorgung.

Das gewählte Konstruktiorisprinzip erlaubt eine sehr grosse Flexibilität in der Raumnutzung und erleichtert so den rationellen Betrieb des Gebäudes. Dieses selbst ist in der Mitte durch einen Hauptkem mit Treppenhaus, Personenlift und Warenaufzügen sowie an den beiden Gebäudeenden durch Treppenhäuser vertikal erschlossen.

Die einzelnen Geschosse werden wie folgt belegt:

In den beiden obersten Geschossen (Ebenen 3 und 4) sind in den Räumen beidseits der zentralen Innenzone die Laboratorien für angewandte Optik, für Mikrosystemtechmk und für mikrotechnische Systeme sowie die allgemeinen Dienste des Departementes für Mikrotechnik untergebracht.

In den beiden mittleren Geschossen mit Arkaden auf der Westseite (Ebenen I und 2) - dem allgemeinen städtebaulichen Konzept der Hauptachse des Nord-Quartiers entsprechend - befinden sich auf der Ostseite des Gebäudes Unterrichts- und Seminarräume (teilweise vorübergehend für Nachdiplomkurse vorgesehen) sowie eine kleine Zone für Dienstleistungsbetriebe.

In den beiden untersten Geschossen (Ebenen 0 und -1) sind beidseits der zentralen Zone mit Tageslicht auf der Ostseite der Ebene 0 die Laboratorien mit hohen Sauberkeitsanforderungen (Reinräume), die Werkstätten des Departementes für Mikrotechnik sowie die Haustechrük (Ebene -1) untergebracht. An der Westfassade verbinden sich diese beiden Geschosse mit dem künftigen benachbarten Gebäude, das unter der Fussgänger- Plattform errichtet wird und vorerst Lager- und Technikräume und später erweiterte Parkplätze für Besucher beherbergen wird.

Verkehr und Umgebung

Die Haupteingänge für Fussgänger sind auf der Ebene l gelegen, das heisst auf dem Niveau der Fussgänger-Plattform, die dem allgemeinen Niveau der Verkehrsflächen der ETHL für Fussgänger angepasst ist. Die Radfahrer können ihre Fahrräder an den dafür reservierten Standplätzen im Erdgeschoss (Ebene 0) abstellen. Durch eine Zufahrt auf der Ostseite wird das Mikrotechnik-Gebäude für die Anlieferung erschlossen.

Die Umgebungsarbeiten mit allen notwendigen Zufahrten entsprechen dem Gesamtkonzept, das bis heute für sämtliche Bauten der ETHL angewandt und realisiert worden ist.

Hauptverteilnetzfür die Medienversorgung und Infrastrukturanlagen

Die Medienversorgung wird durch Leitungskanäle sichergestellt, die das Mikrotechnik-Gebäude mit der nächstgelegenen Verteilzentrale im Untergeschoss des Département de génie

civil verbinden. Der Anschluss des Mikrotechnik-Gebäudes ans Leitungsnetz urafasst einerseits die Erweiterung des bestehenden Verteilsystems, insbesondere für Heizenergie, Trinkwasser, Kühlwasser und Elektrizität sowie anderseits neue Sammelkanäle für Meteorwasser und Abwasser.

Im Rahmen einer späteren Botschaft wird es sich als unumgänglich erweisen, einen erheblichen Teil der Infrastrukturanlagen des Nord-Quartiers sowie die Plattform für Fussgänger an der südwestlichen Ecke der Überbauung des Nord-Quartiers und zwischen den geplanten Gebäuden zu erstellen. Diese zentral gelegene Zone wird auf der Ebene l zur Drehscheibe des Fussgängerverkehrs im künftigen Nord-Quartier. Die unter dieser Plattform gelegenen Ebenen werden durch Haustechnikräume, Lager und begehbare Leitungskanäle der Medienversorgung belegt.

Haustechnik-Anlagen

Die für die einzelnen Räume vorgesehenen Medienanschlüsse sind den unterschiedlichen Raumnutzungen angepasst. Die Medienversorung in den verschiedenen Teilen des Gebäudes wird durch Haustechnikzentralen gewährleistet, die auf dem Dach (Ebene 5) oder im Untergeschoss (Ebene -1) gelegen sind. Vertikalkanäle, die in regelmässigen Abständen in der zentralen Zone des Gebäudes angeordnet sind, gewährleisten eine grosse Flexibilität und Anpassungsfähigkeit in der Versorgung der einzelnen Räume mit Medien. Die Anschlüsse der einzelnen Räume und die besonderen Einrichtungen werden erst erstellt, wenn effektive Bedürfhisse der Benutzer dies rechtfertigen.

Oekologie

Den Anliegen des Umweltschutzes und der sparsamen Verwendung von Energie und Rohstoffen wird besondere Beachtung geschenkt.

Bei Material- und Systementscheiden werden die Belastungen für Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Luft und Wasser mitberücksichtigt. Die Immissionen der verwendeten Materialien und Einrichtungen werden dabei umfassend über die ganze Nutzungsdauer bis zu ihrer Entsorgung in die Abklärung einbezogen.

Energie

Gestützt auf das Aktionsprogramm "Energie 2000" wird das neue Gebäude eine hochwertige Wärmedämmung aufweisen, um Wärmeverluste möglichst klein zu halten. Die wärmeausgleichende Wirkung der schweren Tragkonstruktion aus Beton, im speziellen diejenige der zentralen Innenzone, wird zur Verringerung der Temperaturschwankungen ausgenutzt. Dadurch wird der Energieverbrauch möglichst klein gehalten. Dank der nächtlichen Abkühlung wird im Sommer ein angenehmes Raumklima im Innern des Gebäudes erreicht. Im Winter speichern die schweren Fassaden, insbesondere die Tragkonstruktion aus Beton, die einfallende Sonnenenergie.

Die Gebäudehülle ist so konzipiert, dass im Sommer wie im Winter ein Optimum hinsichtlich natürlicher Belichtung, natürlicher Belüftung und Wärmeeinsparung erreicht wird. Künstlich belüftete oder klimatisierte Zonen werden nur eingerichtet, um arbeitsgesetzlichen Auflagen oder betrieblichen Anforderungen zu entsprechen. Die Abwärme wird mittels leistungsfähiger Wärmerückgewinnungs-Anlagen einer erneuten Nutzung zugeführt.

In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, dass seit 1988 eine Wärmepumpen-Heizzentrale sämtliche Bauten der ETHL beheizt. Das neue Gebäude wird an das bestehende Niedrigtemperatur-Verteilsystem angeschlossen.

332.4 Kosten

Die Kosten dieses Projekts werden auf 66'200'000 Franken veranschlagt. Davon entfallen 56'700'000 Franken auf den Bau und 9'500'000 Franken auf die Erstausstattung mit wissenschaftlichen Apparaten, Mobiliar und Betriebseinrichtungen. Die Aufteilung auf die Kostenstellen und die Kostenarten-Hauptgruppen ist aus nachstehender Kostenmatrix ersichtlich.

Der Ausstattungskredit setzt sich im einzelnen wie folgt zusammen:

Fr.

  • Wissenschaftliche Apparate 7'200'000

  • Labormobiliar QOO'OOO

  • Mobiliar l'OOO'OOO

  • Betriebseinrichtungen 400'000 Total 9'SOO'OOO

332.5 Finanzielle und personelle Auswirkungen

Die jährlichen Betriebskosten des Neubaus werden anhand der bestehenden Bauten der ETHL auf 850'OQO Franken geschätzt. Sie teilen sich wie folgt auf:

Fr.

Medien (Heizung, Wasser, Strom) 320'000 davon: - Heizung 42'000 Fr. (65 kWh/m2 brutto) - Strom 250'000 Fr. (105 kWh/m2 brutto) Reinigung und Hausdienst (inkl. Reinigung der Reinräume) 180'QOO Unterhalt der haustechnischen Anlagen (inkl. Reinräume) durch ETHL und AFB 350'000

Total SSO'OOO

Die für den Betriebs- und den Hausdienst benötigten Arbeitskräfte werden teilweise aus dem Stellenkontingent der ETHL, teilweise durch Dienstleistungen beauftragter Dritter bereitgestellt.

Die Stellen für das Lehr- und Forschungspersonal sind in der Mehrjahresplanung der ETHL enthalten.

332.6 Dringlichkeit

Dem Ausbau des Departementes für Mikrotechnik entsprechend ist es wichtig, dass die Bauarbeiten für das neue Gebäude im April 1995 aufgenommen werden, so dass dieses im Oktober 1997 in Betrieb genommen werden kann. Die Bauzeit soll möglichst kurz gehalten werden, damit die Aufwendungen für die provisorische Unterbringung neuer Professoren klein gehalten werden können. Es ist deshalb unumgänglich, die Ausfuhrungsprojektierung unverzüglich an die Hand zu nehmen. Dafür soll ein Teil des Kredites vorzeitig freigegeben werden.

Verlegung der ETH Lausanne nach Ecublens: zweite Etappe, siebte Phase: Neubau eines Lehr- und Forschungsgebäudes für das Departement für Mikrotechnik - erste Etappe

Kostenarten Kostenstellen

8KP1) Hauptgruppen Neubau Infrastruktur Allgemeines Unvorherg esehenes Total

0 Grundstück 0 1 Vorbereitungsarbeiten ysoo'OOO 3'900'000 2 Gebäude 33'380'000 aso'ooo 33730'000 3 B etriebse inri chlungen i27oo'ooo SOO'OOO 13'200'000

4 Umgebung 480'000 480'000 5 Baunebenkosten 2'oeo'ooo ÏOSO'OOO 6 Zentrale Versorgung 710'000 710'QOO

8 Unvorhergesehenes 2'600'000 2'600'000

0-8 Baukosten SO'460'000 1'060'UOO 2'580'000 21600'000 56700'000 9 Ausstattung 9'SOO'OOO 9'500'OUO

0-9 Gesamtkosten 59'960'UOO 1 'oeo'ooo 2'SBO'OOO 2'600'000 66'200'000

1) BKP = Baukostenplan Index 1.10.1993 = 113.1 Punkte (1.10.1988 = 100 Punkte)

Kenndaten 8KP2 BKP 1-7 Rauminhalt (Rl) gemäss SIA 1 1 6 61 '280 rrO 545 Fr./m3 823 Fr./m3

Geschossfläche (GF) gemäss SIA 41 6 1 3'130 mZ 2542 Fr7m2 3'843 Fr Jm2

Zweite Etappe, siebte Phase der Verlegung der ETHL nach Ecublens Situationsplan

Legende: Mikrotechnik-Gebäude Erste Etappe (Ausschnitt) Zweite Etappe (Ausschnitt)

Zweite Etappe, siebte Phase der Verlegung der ETHL nach Ecublens Modellaufnahme

Ansicht von Südwesten

In der Bildmitte das projektierte Lehr- und Forschungsgebäude für das Departement für Mikrotechnik.

34 Paul Scherrer Institut (PSI), Würenlingen und Villigen: Erneuerung technischer Infrastrukturanlagen und Entsorgung des stillgelegten Versuchsreaktors DIORIT (32'000'000 Fr.)

341 Ausgangslage

Das PSI ist eine nationale, multidisziplinäre Forschungsstätte für Natur- und Ingenieurwissenschaften. Es entwickelt, erstellt und betreibt Forschungsanlagen, die in bezug auf Grosse und Komplexität die Möglichkeiten von Hochschulinstituten übersteigen und konzentriert sich auf Problemstellungen, die Interdisziplinarität sowie Kontinuität erfordern. Seine Forschungsanlagen dienen Benutzern aus schweizerischen und ausländischen Hochschulen, und seine Projekte sind weitgehend international eingebettet.

Die grossen Forschungsanlagen des PSI erfordern eine umfangreiche und leistungsfähige technische Infrastruktur, insbesondere technische Anlagen für die Versorgung des Gesamtareals mit Strom, Kühlwasser und Medien, sowie entsprechende Anlagen für die Entsorgung. Zudem müssen diese Forschungsanlagen nach ihrer Stillegung fachgerecht entsorgt werden.

Das PSI liegt im unteren Aaretal in den aargauischen Gemeinden Würenlingen und Villigen. Durch den Aarelauf wird sein Gelände von 31,4 Hektaren (ha) in zwei Areale, PSI West (13,9 ha) und PSI Ost (17,5 ha) unterteilt. Die beiden Areale sind mit Labors, Büros, Werkstätten, Versorgungsanlagen und Experimentierhallen mit einem Bauvolumen von 400'000 m3 überbaut. In den Räumlichkeiten sind 1400 Mitarbeiter des Bundes beschäftigt, die zusammen mit jährlich 400 externen Experimentatoren und 300 Praktikanten und wissenschaftlichen Gästen auf den verschiedenen Forschungsprojekten tätig sind.

342 Begründung des Vorhabens

342.1 Unumgängliche Erneuerung technischer Infrastrukturanlagen

Es liegt in der Natur technischer Anlagen, dass nach einer gewissen Zeit Erneuerungen notwendig sind, um die Funktionssicherheit aufrecht zu erhalten. Der technische Stand der bis zu 35jährigen Anlagen ist veraltet. Es fehlen Ersatzteile, und die steigende Reparaturanfälligkeit stellt einen hohen Risikofaktor dar. Zudem stellt in der Regel der stetige Ausbau der Forschungsalllagen höhere Anforderungen an die technischen Anlagen.

Abgesehen davon bedürfen die technischen Anlagen der Anpassung an neue gesetzliche Auflagen, wie des Gewässerschutzgesetzes (GSchG), der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) und der Strahlenschutz-Verordnung (StSV). Dasselbe gilt hinsichtlich der verschärften Sicherheitsvorschriften der Hauptabteilung für die Sicherheit von Kernanlagen (HSK), der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt (SUVA), des Bundesamtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA) und des Aargauischen Versicherungsamts (AVA).

Die Ver- und Entsorgungsanlagen sind daher vollständig zu sanieren oder zu ersetzen und den heutigen Anforderungen des Gesetzgebers, der Aufsichtsbehörden sowie des Institutes anzupassen. Es handelt sich dabei um ein umfassendes Emeuerungsprogramm zur Sanierung der überalterten Installationen. Angesichts gesetzlicher Fristen wird die Durchführung des Programms zunehmend dringend.

342.2 Versuchsreaktor DIORIT

Der Abbruch des am 8. Juli 1977 stillgelegten Versuchsreaktors DIORIT wurde bereits 1982 in groben Zügen geplant und in fünf Phasen gegliedert. Die zwei ersten Phasen waren durch die HSK freigabepflichtig und sind 1982 abgeschlossen worden. Die dritte Phase war durch das Bundesamt für Energiewirtschaft (BEW) bewilligungspflichtig. Die Bewilligung wurde zwar 1983 erteilt, die Arbeiten wurden aber erst 1992 aufgenommen und Mitte 1993 abgeschlossen. Die Erfahrung zeigte, dass der technische Schwierigkeitsgrad weniger hoch ist als früher eingeschätzt. Ein vollständiger Abbruch der Reaktoranlage ist zum heutigen Zeitpunkt, nachdem die Radioaktivität weitgehend abgeklungen ist, machbar. Die Neben- und Hilfsanlagen sind bereits demontiert und teilweise entsorgt. Die Demontage der Reaktoreinbauten sowie Abbruch und Entsorgung des Reaktorblocks benötigen das Know-how des ehemaligen Betriebspersonals. Von diesem sind nur noch wenige Fachleute am Institut tätig; diese gehen in den nächsten Jahren in den Ruhestand. Der Reaktor soll daher noch vorher abgebrochen und entsorgt werden.

Die Räumlichkeiten des Versuchsreaktors DIORIT sind sehr wertvoll, konnten jedoch nicht anderweitig genutzt werden, solange sie von der Reaktoranlage beansprucht wurden. Es ist vorgesehen, diese Räumlichkeiten für den Aufbau von Reinräumen und Prozesslabors zugunsten des neuen Forschungsgebiets Nanotechnologie zu nutzen. Gemäss Auflage der Sicherheitsbehörde HSK kann die endgültige Freigabe dieser Räumlichkeiten erst erfolgen, wenn der Versuchsreaktor entsorgt ist.

343 Beschreibung der Projekte

Das oben begründete, dringliche Sanierungspaket umfasst folgende Teilprojekte:

- Entwässerungs- und Abwasserprojekte auf den Arealen Ost und West Genereller Entwässerungsplan, Aktivabwasseranlagen, Anschluss an die Abwasseranlage Villigen, Werkleitungskataster (vgl. Ziff. 343.11)

Haustechnische Anlagen Kühlwasserfassung auf dem Areal Ost, Kühlwassersysteme auf dem Areal West, Heizkesselanlage inklusive Brennstofiversorgung, Brandmeldeanlage, Mittelspannungsanlage auf dem Areal Ost (vgl. Ziff. 343.12)

- Entsorgung des Versuchsreaktors DIORIT Abbruch, fachgerechte Dekontamination der Komponenten, Konditionierung der radioaktiven Abfälle zur Zwischen- und späteren Endlagerung (vgl. Ziff. 343.2)

343.1 Erneuerung technischer Infrastrukturanlagen

343.11 Entwässerungs- und Abwasserprojekte

343.111 Genereller Entwässerungsplan inklusive Entwässerungskonzept des

Meteor- und Schmutzwassernetzes

Das PSI verfügt über getrennte Entwässerungssysteme. Die häuslichen Abwässer fliessen über das Schmutzwasserkanalsystem in die Kläranlage. Das Meteorwasser von Strassen und Plätzen soll, gemäss den Gewässerschutzbestimmungen von Bund und Kanton, nicht mehr direkt, sondern über einen Oelabscheider der Aare zugeführt werden. Das Dach-, Kühl- und Sickerwasser wird weiterhin direkt in den Vorfluter geleitet. Teilweise soll jedoch das Dachwasser einer Versickerungsanlage zugeführt werden, was umwelttechnisch eine sinnvolle Lösung ist, die von den kantonalen Fachstellen begrüsst wird.

Auf dem Areal West wird derzeit nur ein Teil des Platzwassers über den Oelabscheider in die Aare geleitet. Der verbleibende Teil fliesst derzeit direkt in die Aare; dieses Wasser muss neu über den Oelabscheider geleitet werden. Dazu muss eine neue Platz- und Strassenwasserleitung vom Protonentherapiegebäude bis zum Oelabscheider gebaut werden. Die bestehende Parkplatzentwässerung muss an die Hauptableitung zum Oelabscheider an-

geschlossen werden. Sanierungen einzelner defekter Rohrabschnitte sind notwendig. Das Platzwasser aus dem hinteren Teil des Areals soll in einer neu zu bauenden Mulde versickern.

Auf dem Areal Ost werden parallel zur Aare zwei neue, grosskalibrige Fangkanäle erstellt. Die bestehenden Meteorwasserleitungen werden neu an diese Fangkanäle angeschlossen. Deren Ablauf wird gedrosselt und das Wasser dosiert in einen Querstromabscheider zur mechanischen Reinigung abgeleitet, bevor es in die Aare abfliessen kann. Übersteigt das zufliessende Regenwasser die Speicherkapazität der Fangkanäle, was selten eintreten dürfte, so wird es ausnahmsweise über Regenauslässe direkt in die Aare abgeleitet.

Mit dem Anschluss der Meteorwasserleitungen an die Fangkanäle können die 16 bestehenden Ausläufe in die Aare aufgehoben werden. Das Entwässerungsnetz wird damit besser kontrollierbar. Bei einer Havarie lässt sich der Ablauf des Abscheiders automatisch schliessen. Dadurch können Löschwasser und sonstige wassergefährdende Flüssigkeiten in den Fangkanälen gespeichert werden.

Abgestützt auf Kanalfernsehaumahmen wurde für beide Areale ein Schadenkataster erstellt. Daraus geht hervor, dass grössere Sanierungen am bestehenden Abwassernetz dringend notwendig sind.

343.112 Aktivabwasseranlagen

Das PSI betreibt sowohl auf dem Areal West wie auch auf dem Areal Ost verschiedene Forschungsanlagen, Labors und Experimentierhallen, bei denen radioaktives Abwasser anfällt. Dieses Abwasser wird in Auffangbecken gesammelt, bis die Aktivität auf einen vorgeschriebenen Grenzwert abgeklungen ist und es zur Reinigung freigegeben werden kann.

Auf dem Areal West sind die Aktivabwasseranlagen den geltenden Vorschriften anzupassen. Die Sammelbecken müssen hinsichtlich Prüfbarkeit der Dichtheit umgebaut werden. Die zwei Becken werden mit einer wasserundurchlässigen Beschichtung ausgekleidet. Zur Aufnahme des Aktivabwassers sind pro Sammelbecken zwei Stahltanks vorgesehen, wovon in einer ersten Phase nur drei Tanks realisiert werden. Die Kontroll- und Schaltanlage für die Überwachung und Bedienung des Systems wird angemessen nachgerüstet.

Auf dem Areal Ost fliesst das Aktivabwasser aus den Labors über ein entsprechendes Leitungssystem in neu zu bauende, doppelwandige Auffangtanks zur Zwischenlagerung. Nach der notwendigen Abklingzeit wird das Abwasser in den Auffangtanks überprüft und fliesst zur Reinigung durch eine neue Querfiltrationsanlage und von dort in Sammelbecken, von welchen es nach der Freimessung dem Vorfluter der Aare zugeführt werden kann.

Das Projekt sieht den Umbau des Leitungssystems vor. Die doppelwandigen Auffangtanks mit Pumpensystem und Steuerung werden in bestehenden Räumlichkeiten, die vorher saniert werden, aufgebaut. Zur Reinigung des Abwassers wird eine Querfiltrationsanlage mit den entsprechenden Messeinrichtungen installiert. Dazu sind Umbauten in den vorhandenen Räumlichkeiten notwendig. Da die bestehenden Sammelbecken den neuen Anforderungen, beispielsweise der Prüfbarkeit der Dichte nicht mehr genügen, müssen sie durch Stahltanks ersetzt werden. Zur Unterstützung des Betriebes und für die Überwachung der Anlagen werden neue Messeinrichtungen und eine speicherprogrammierbare Steuerung eingebaut.

343.113 Anschluss an die Abwasseranlage Villigen

Die beiden bestehenden Kläranlagen Ost und West auf den Arealen West und Ost sollen in Pumpwerke umgebaut werden. Das Schmutzwasser des Ostareals wird in das Pumpwerk West gepumpt. Die Aare wird zu diesem Zweck mit einer neuen Pumpleitung überquert, die an der bestehenden Verbindungsbrücke montiert wird. Vom Pumpwerk PSI West muss eine neue Druckleitung entlang der Kantonsstrasse bis nach Villigen erstellt werden. Diese wird an die Schmutzwasserkanalisation der Gemeinde angeschlossen, welche in die ÄRA Schmittenbach führt. Die Speicher der beiden Pumpwerke werden so gross dimensioniert, dass das tagsüber anfallende Schmutzwasser grösstenteils gespeichert werden kann. Die Entleerung erfolgt in der Nacht bei niedrigen Stromkosten. Zudem können dadurch die Tag- und Nachtschwankungen des Abwasseranfalles in der ÄRA reduziert werden, was sich günstig für deren Betrieb auswirkt. Mit der Behandlung des häuslichen Abwassers des PSI in einer kommunalen Abwasserreinigungsanlage wird einerseits eine effiziente Abwasserreinigung gewährleistet, andererseits fallen dem PSI damit wesentlich tiefere Betriebskosten an.

343.114 Werkleitungskataster

Dem Werkleitungskataster, welcher eine Übersicht über die im Boden und in den Werkleitungskanälen verlegten Leitungen vermittelt, wird der Vermessungskataster zu Grunde gelegt.

Das heute existierende halbgraphische wird in ein vollnumerisches Vermessungswerk umgearbeitet. Dazu werden die ursprünglichen Feldaufhahmen zu Hilfe genommen. In das neue Vermessungswerk werden die verschiedenen Leitungsnetze eingezeichnet, welche im voraus aus den vorhandenen Plänen oder durch Feldaufnahmen ermittelt werden müssen.

343.12 Haustechnische Anlagen

343.121 Kühlwasserfassung Areal Ost

Das PSI entnimmt der Aare pro Stunde 3600 m3 Wasser für Kühlzwecke. Das Wasser wird über ein Leitungssystem hälftig auf das Ost- und das West-Areal verteilt. Es wird zum Kühlen von Forschungsanlagen wie dem Teilchenbeschleuniger oder dem Versuchsreaktor SAPHIR sowie von Versuchsaufbauten in den Labors benutzt und anschliessend wieder in die Aare zurückgeleitet.

In der Wasserfassung Ost fliesst das Wasser durch die Rechen- und Siebanlage zur Reinigung und wird mit verschiedenen Pumpen zu den einzelnen Kühlkreisläufen geleitet. Die Pumpensysteme sind redundant aufgebaut. Die veralteten Systeme einschliesslich der Elektroanlagen müssen ersetzt und die Gebäulichkeiten entsprechend saniert werden. Die Umbauarbeiten in der Wasserfassung umfassen den Ersatz der Rechen- und Siebanlage, die Revision der Pumpen, die Erneuerung der Ringleitung für die Elektroeinspeisung, den Ersatz der Trafoanlage und der Schaltschränke für Steuerungs- und Überwachungssysteme. Die Überwachungssysteme werden auf das bestehende Gebäudeleitsystem aufgeschaltet.

343.122 Kühlwassersysteme Areal West

Bei den Kühlwassersystemen auf dem Areal West wird grundsätzlich zwischen dem Aarewasser-Kühlsystem und dem Grundwasser-Kühlsystem unterschieden. Aus Sicherheitsgründen sind die Anlagen teilweise redundant aufgebaut. Die Sanierung des Aarewasser-Kühlsystems betrifft die Primär- und Sekundärkühlkreise, speziell die Verteilbatterie, die Reinigungsanlage der Wärmetauscher (Primärseite) sowie die Kreiswasser- und Zusatzwasserentsalzungsanlage. Ausgediente Komponenten werden ersetzt und revisionsbedürftige Anlageteile soweit als möglich überholt oder repariert. In der bestehenden Niederspannungs-Hauptverteilung wird der defekte Leistungsschalter ersetzt. Die Beleuchtung in der Kühlzentrale wird neu erstellt.

Für die zu sanierenden Anlagen werden die Kraft- und Wärmeinstallationen ausgewechselt und die Steuer- und Reguliertafeln neu gebaut. Für die Steuerung der einzelnen Kreisläufe werden einfache Automatisierungsgeräte eingesetzt. Eine zentrale Bedienung und Überwachung ist in der Kühlzentrale vorgesehen, mit einer seriellen Verbindung zum vorhandenen Gebäudeleitsystem.

343.123 Heizkesselanlage und Brennstoffversorgung

Das PSI wird grundsätzlich über das Fernwärmesystem der REFUNA AG (Regionale Fernwärmeversorgung Unteres Aaretal) mit Heizwärme versorgt. Für die Befeuchtung der Luft mit Dampf in den kontrollierten Zonen wird eine Heizkesselanlage mit Heizöl extra leicht betrieben. Vertraglich hat sich das PSI verpflichtet, diese Heizkesselanlage auch als Reserveheizwerk für das Femwärmesystem zu betreiben. Die entsprechenden Umrüstungen zum Reservewerk wurden bereits 1984 ausgeführt.

Für die drei Heizkessel von je 2,3 Megawatt mit Baujahr 1965 läuft 1997 die Betriebsbewilligung aus, da mit der bestehenden Anlage die zulässigen Emissionswerte gemäss Luftreinhalte- Verordnung nicht mehr erreicht werden. Die Brennstoffversorgung entspricht ebenfalls nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften. Erneuerungen sind an den bestehenden Tankanlagen und dem Transfersystem notwendig. Das Projekt umfasst den Ersatz der drei Heizkessel durch einen mit einem Low-Nox-Brenner ausgerüsteten Heizkessel von 11 Megawatt (die Leistungserhöhung von 7 auf 11 Megawatt wird durch die REFUNA AG finanziert), ferner den Kamin, den Umbau des 200 m3 Heisswasserspeichers, die primärseitige Sanierung des Wärmeaustauschers und die Erneuerung der Brennstoffversorgungsanlage. Die bestehende Niederspannungshauptverteilung für die Einspeisung der Heizzentrale wird kurzschlussfest ausgeführt.

343.124 Brandmeldeanlage

Die bestehende Brandmeldeanlage mit Brandmeldern aus den Jahren 1950-1960 kann wegen fehlender Ersatzteile nicht mehr repariert werden. Diverse Gebäude sind nur mit einem Teilschutz ausgerüstet. Aus Sicherheitsgründen müssen einzelne Gebäude mit einem Vollbrandschutz und einer Brandfallsteuerung nachgerüstet werden. Die Unterzentralen in den Gebäuden werden ersetzt und soweit notwendig erweitert.

343.125 Mittelspannungsanlage Areal Ost

Die Mittelspannungsanlage auf dem Areal Ost ist überaltert. Die Schalter können mangels Ersatzteilen nicht mehr repariert werden. Die Anlage genügt den Kurzschlussleistungen nicht mehr. In einem Kurzschlussfall mit möglichen Lichtbogen muss davon ausgegangen werden, dass die gesamte Anlage sowie die angrenzende Leitwarte nicht mehr betrieben werden können. Eine neue Mittelspannungsanlage in metallgekapselter Ausführung muss eingebaut werden. Dadurch ist der Berührungsschutz durch die geerdete metallgekleidete Zelle garantiert. Die einzelnen Anlagenteile sind modular aufgebaut und ausbaufähig.

343,2 Entsorgung des stillgelegten Versuchsreaktors DIOR1T

Die Entsorgung des Versuchsreaktors DIORIT muss in einer ganz bestimmten Reihenfolge abgewickelt werden, damit die erforderlichen Strahlenschutzmassnahmen eingehalten werden können. In einer ersten Phase wird der Reaktor von oben nach unten "ausgehöhlt" (Entfernen der oberen Reaktorabschirmung, des Reaktortanks und der unteren Reaktorabschirmung). In einer zweiten Phase werden die verbleibenden Strukturen von innen nach aussen abgetragen (Ausbau des Graphit-Reflektors, der radialen Eisenabschirmung und des aktivierten Teils der Betonabschirmung sowie der Stahlauskleidung der unteren und oberen Reaktorkammem). In einer letzten Phase kann danach die inaktive Betonabschirmung abgetragen werden. Das gesamte Abbruchprojekt wird somit in Schritte unterteilt, so dass die Arbeiten jederzeit unterbrochen werden können, wobei der Restreaktor für längere Zeit (Jahre) in einen dauerhaft sicheren Zustand gebracht werden kann. Die Feinplanung der einzelnen Schritte erfolgt aufgrund der aktuellen technischen Unterlagen und Strahlungsdaten. Es muss für die einzelnen Schritte ein detaillierter Ablaufplan erstellt werden, der durch die Aufsichtsbehörde (Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen, HSK) bewilligt wird.

Zur Bewältigung der anstehenden komplexen Probleme und Abläufe wird einerseits ein Planungsteam eingesetzt, das aus PSI-Fachleuten mit langjähriger Erfahrung in derartigen Arbeiten und mit spezifischen Anlagenkenntnissen besteht. Andererseits wurde die HSK bereits zur Abbruchplanung beigezogen, welche aufgrund des technischen Berichtes über den Abbruch ein Gutachten zu Händen der Bewilligungsbehörde (Bundesamt für Energiewirtschaft, BEW) und des Bundesrates erstellt hat. Das HSK-Gutachten kommt zum Schluss, dass die Abbrucharbeiten mittels der vom PSI dargelegten Methoden machbar ist. Die mit der Aufsicht betrauten HSK-Mitarbeiter verfugen ebenfalls über langjährige praktische Erfahrung im

Umgang mit ähnlichen Problemen und besitzen mehrheitlich ebenfalls spezifische Anlagekenntnis (frühere Abteilungsleiter-Stellvertreter, Reaktorchefs oder Schichtchefs am DIORIT).

Für die mechanische Zertrennung von DIORIT-Komponenten mittels Fräsmaschine sind flüssige Kühl- und Schmiermittel und somit der Betrieb von Flüssigkeitskreisläufen erforderlich. Diese Flüssigkeiten werden nicht über das Abwassersystem entsorgt, sondern mit Sägemehl eingedickt und in der bestehenden Verbrennungsanlage für radioaktive Abfälle verbrannt. Dies entspricht gängiger Praxis und den allgemeinen Vorschriften. Allenfalls andere anfallende leicht radioaktive Abwässer werden vor der Einleitung in den Pumpensumpf mechanisch filtriert und anschliessend radiologisch ausgemessen. Das anfallende radioaktive Material wird im bestehenden Abfallabor endlagerfähig konditioniert und im bestehenden Bundeszwischenlager für radioaktive Abfälle bis zu einer späteren Endlagerung zwischengelagert.

Im Reaktor wird keine Restwärme mehr produziert, da der Kernbrennstoff längst entfernt ist. Die Aufgabe der Lüftungsanlage besteht darin, die kontrollierte Zone gegenüber der nicht kontrollierten Zone und der Umgebung ständig auf Unterdruck zu halten und den erforderlichen Luftwechsel sicherzustellen. Die Abluft aus der gesamten kontrollierten Zone des DIORIT-Gebäudes wird über die Mischkammer und zwei redundante Abluftfilterstrassen, bestehend aus HEPA-Filterkerzen (je 100%), mittels zwei Abluftventilatoren (je 100%) in den Hochkamin PSI-Ost befördert.

344 Kosten

Die Kosten für die Erneuerung der technischen Anlagen und die Entsorgung des Versuchsreaktors DIORIT werden auf 32 Millionen Franken veranschlagt.

Die Aufteilung auf die Kostenstellen und die Kostenarten-Hauptgruppen ist aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.

345 Finanzielle und personelle Auswirkungen

Der Betrieb der erneuerten technischen Anlagen wird mit dem bestehenden Personalbestand gewährleistet und hat somit keine personellen Auswirkungen.

Die jährlichen Betriebskosten werden sich um ca. 120'000 Franken auf 1,2 Millionen Franken erhöhen. Diese Zusatzkosten werden im laufenden Budget des PSI aufgefangen.

346 Dringlichkeit

Während sich die Erneuerung der technischen Infrastrukturanlagen auf die nächsten fünf Jahre erstreckt, ist die Entsorgung des Versuchsreaktors DIORJT vordringlich, da für diese Arbeiten vorzugsweise Mitarbeiter des ehemaligen Betriebspersonals eingesetzt werden, die in den nächsten Jahren in den Ruhestand treten. Damit die Entsorgungsarbeiten unverzüglich aufgenommen werden können, soll für die Vorbereitung der Ausführung ein Teil des beantragten Kredites vorzeitig freigegeben werden.

347 Ökologie und Energie

Mit dieser Erneuerung wird ein wesentlicher Beitrag zur Verminderung der Umweltbelastung geleistet, indem:

der Reinigungsgrad des in die Aare geleiteten Wassers erhöht wird,

die Emissionswerte bei den Abgasen unter den vorgeschriebenen Werten liegen werden,

das radioaktive Abwasser gemäss neuen Vorschriften gereinigt und neutralisiert wird,

der stillgelegte Versuchsreaktor fachmännisch abgebaut und das aktive Material endlagerfâhig konditioniert und zwischengelagert wird.

Wo immer wirtschaftlich und sinnvoll, werden bei Antrieben Drehzahlregler mit Frequenzuniformer eingebaut. Dadurch kann der elektrische Energieverbrauch minimiert werden.

Paul Scherrer Institut (PSI) Erneuerung technischer Infrastrukturanlagen und Entsorgung des stillgelegten Versuchsreaktors DIORIT

Kastenarten Kostenstellen

Erneuerung technischer Infrastrukturanlagen Entsorgung DIORIT

Entwässerungs- und Erneuerung BKP1) Hauptgruppen Total Total Abwasserprojekt h a u stechnische Anlagen 1 Vorbereitungsarbeiten 390'000 300'000 690'000 690'000 2 Gebäude 1 '591 '000 3788'000 S'379'000 S'379'000 3 Bel ri ebsei nrichtu ngen no6reoo 6'165'DOO 7'271'800 41000'000 11 '271 '800 4 Umgebung r486'uOO 7'486'000 7'486'000 5 Bau lebenkosten 266S40Q 196'000 2'861'400 2'861 '400 6 Zentrale Versorgung 21212'900 1 '045'000 3'257'900 3'257900 8 Unvorhergesehenes nsT'goo 346'000 1'503'900 1'503'900 1-8 Baukosten 16'610'000 H'840'000 2S'450'000 4'000'000 32'450'000 Kostenanteil Refuna AG 2) 450'000 450'000 450'000

1-8 Gesamtkosten 16'610'000 11'390'OOD 28'000'OQO 4'000'OQO 32'000'aOO

1) BKP = Baukostenplan 2) Femwärmeversorgung Unteres Aaretal Index 1.1 0,1 993 = 113.1 Punkte (1.10.1988 = 100 Punkte)

Paul Scherrer Institut (PSI), Villigen/Würenlingen Flugaufnahme

Ansicht von Süden

Links das Areal West (Gemeinde Villigen), rechts das Areal Ost (Gemeinde Würenlingen)

35 Eidgenössische Materialprüflings- und Forschungsanstalt (EMPA), Dübendorf: Erwerb einer benachbarten Liegenschaft zur Nutzung durch EMPA, EAWAG und ETHZ (29'450'OOU Fr.)

351 Ausgangslage

351.1 Konzept der Arealpolitik des ETH-Bereiches in Dübendorf

Von den sechs Institutionen des ETH-Bereichs haben zwei (EMPA und EAWAG) ihren Hauptsitz in Dübendorf. Seit der in den sechziger Jahren vollzogenen Umsiedlung der EMPA von Zürich (ETH Zentrum) nach Dübendorf und deren späteren Ausbau hat sich die Landschaft im Dreieck Zürich-Wallisellen-Dübendorf grundlegend verändert. Das Gebiet ist praktisch überbaut bis auf einen Grünstreifen entlang der Stadtgrenze von Dübendorf und Zürich. Im Umkreis von ca. 1-1,5 km vom Zentrum EMPA/EAWAG befinden sich drei SBB- Stationen (S-Bahn) und ein Anschluss zur Nationalstrasse N l . In diesem Umfeld muss auch die Situation EMPA/EAWAG und deren umliegenden Parzellen neu beurteilt werden (vgl. nachstehenden Situationsplan):

Der Besitzer der südlich der Ueberlandstrasse gelegenen Parzelle C beabsichtigt, sein Land parzelliert zu verkaufen, ein entsprechender Gebietsrahmen-Plan ist in Vorbereitung.

Das dem Bund gehörende und ebenfalls südlich der Ueberlandstrasse gelegene Reserveland "Süd l" und "Süd 2" wird durch diese Entwicklung vom Kernareal der EMPA/EAWAG abgetrennt und ist nur noch schwer erschliessbar. Die Landreserven "Süd l " und "Süd 2" werden durch die Realisierung von Strassen- und Brückenverbreiterungen sowie die Verlängerung der Tramlinie von Zürich-Schwamendingen nach Dübendorf in Zukunft kleiner werden.

Das nördlich der EAWAG gelegene frühere Reserveland wurde flächenmassig zum grössten Teil durch den Bau der S-Bahn beansprucht und vom Kernareal der EMPA/EAWAG völlig abgekoppelt. Das gesamte, nördlich der S-Bahn gelegene ehemalige Reserveland von 16'800m2 der EMPA/EAWAG wurde daher von den SBB übernommen.

Angesichts dieser wesentlich veränderten Randbedingungen sieht das Konzept Arealpolitik des ETH-Bereiches in Dübendorf wie folgt aus:

Konzentration auf den Geländestreifen, der südlich der S-Bahn und nördlich der Ueberlandstrasse gelegen ist.

Innerhalb dieses Streifens wird eine Arrondierung in Richtung Ost (Parzelle A) und in Richtung West (Parzelle B) beabsichtigt.

Nutzungsverzicht der EMPA und EAWAG auf die bundeseigenen Parzellen "Süd l" (26'500 m2) und "Süd 2" (1T300 m2) und deren Einbezug in das vom Eigentümer der Parzelle C für dieses vorgesehene Nutzungskonzept.

In einem Gesamtkonzept werden die baulichen Bedürfhisse von EMPA/EAWAG und die mit diesen Forschungsanstalten verbundenen Aktivitäten der ETHZ optimiert.

Innerhalb des Kernareals EMPA/EAWAG sollen im Rahmen der bevorstehenden Revision der Bau- und Zonenordnung alle Möglichkeiten zur höheren Ausnutzung und Verdichtung ausgeschöpft werden.

351.2 Aufgeschobene Realisierung des bewilligten Labors für Haustechnik

Gestützt auf die Zivile Baubotschaft 1992 (BB1 1992 m 1593) bewilligten die eidgenössischen Räte einen Objektkredit von 36,4 Millionen Franken für den Neubau eines Labors für Haustechnik (LHT; BB vom 7. Dez. 1992, BB1 1993 I 41). Die eingeholte Baubewilligung läuft im September 1995 aus und kann nicht verlängert werden. Angesichts der unvorhergesehen sich abzeichnenden Möglichkeit für den Erwerb einer benachbarten Liegenschaft wurden Ausfuhrungsprojektierung und Baubeginn des LHT aufgeschoben, bis Entscheidungsgrundlagen hinsichtlich Erwerb und bauliche Anpassung dieser Liegenschaft an die künftige Nutzung erarbeitet waren.

352 Begründung des Liegenschaftserwerbs

Der unvorhergesehen möglich gewordene Erwerb einer benachbarten Liegenschaft rechtfertigt es, auf die Realisierung des bereits bewilligten Labors für Haustechnik zurückzukommen und eine Evaluation der beiden Alternativen vorzunehmen. Diese legt es nahe, auf das bereits bewilligte Bauvorhaben zu verzichten und stattdessen die benachbarte Liegenschaft käuflich zu

erwerben. Dies erlaubt es, ausgewiesene Bedürfnisse der EMPA, EAWAG und ETHZ in Dübendorf umfassender zu befriedigen und die in Dübendorf verfügbare Raumdotation unter optimalen Bedingungen effizient zu nutzen. Zugleich kann im Hinblick auf die längerfristig angestrebte Konzentration auf den Geländestreifen südlich der S-Bahn und nördlich der Ueberlandstrasse eines der wesentlichen Ziele der Arealpolitik des ETH-Bereiches in Dübendorf (vgl. Ziff. 351.1), nämlich die Arrondierung des Kernareals von EMPA und EAWAG, im Bereich Ost realisiert werden.

Ausgehend von den in der Zivilen Baubotschaft 1992 (BB1 1992 III 1593) aufgezeigten Raumbedürfnissen der EMPA und der ETHZ ist für den zu erwerbenden Gebäudekomplex vorerst folgende Zweiteilung der Nutzung vorgesehen.

Betriebsspezifische dringliche Raumbedürfhisse der EMPA, der EAWAG und der ETHZ für:

  • Prüfabteilungen und Dienstleistungsstellen der EMPA (einschliesslich Lager),

  • Forschungsräume für Professuren der ETHZ in den Bereichen Haustechnik und Bauphysik (zwecks Nutzung von Synergien einer Zusammenarbeit mit der EMPA),

  • gemeinsame Werkstatt von EMPA und EAWAG (Verlegung der mechanischen Werkstatt der EMPA aus der Metallhalle und derjenigen der EAWAG in der Tüffenwies in Zürich-Altstetten an diesen Standort),

  • Kompetenzzentrum Holz des ETH-Bereiches.

Rochadeflächen für die anstehende grossräumige Renovation der in den sechziger Jahren erstellten EMPA-Bauten, insbesondere der Bau- und der Metallhalle.

Im kommenden Jahrzehnt, etwa ab 2001 / 2002, sollen die frei werdenden Rochadeflächen einer betriebsspezifischen Nutzung zugeführt und die Gebäudehülle umfassend renoviert werden.

Die Nutzung des zum Kauf vorgeschlagenen Gebäudekomplexes weist im einzelnen folgende Vorteile gegenüber der Realisierung des bewilligten Labors für Haustechnik auf:

In den bestehenden Gebäuden kann ein erheblicher Teil des Raumangebotes (nämlich Büros und Werkstätten) nach durchgeführter Renovation mit gleicher Zweckbestimmung genutzt werden. Diese Räume können deshalb, im Vergleich mit dem LHT-Neubau mit Baubeginn 1995, mehr als ein Jahr früher bezogen werden.

Das gegenüber dem LHT grössere Flächenangebot erlaubt es, den seit der LHT-Planung zusätzlich entstandenen Flächenbedarf zu befriedigen. Dazu gehört insbesondere die vom ETH- Rat am 25. März 1992 beschlossene Errichtung eines Kompetenzzentrums Holzwissenschaften, in welchem schwerpunktmässig die EMPA, die ETHZ, die ETHL und die WSL zusammenarbeiten.

Für den Bau des LHT müsste eine offene Lagerhalle für Baumaterialien abgerissen und an einem andern Standort Ersatz geschaffen werden. Wenn nun die benachbarte Liegenschaft erworben wird, braucht diese Lagerhalle nicht verlegt zu werden, und die dafür vorgesehenen Mittel (l'420'OOO Fr.) können eingespart werden.

Sanierungen und Renovationen der in den sechziger Jahren gebauten Bau- und Metallhalle der EMPA können optimal nur durchgeführt werden, wenn die in diesen sanierungsbedürftigen Gebäuden untergebrachten Prüf- und Forschungsabteilungen ausquartiert werden können. Durch die in der EMPA freiwerdenden Räume werden die Voraussetzungen für grossräumige Rochaden geschaffen.

Mit dem Neubau eines Labor- und eines Mehrzweckgebäudes der EAWAG (von den eidgenössischen Räten im Rahmen der ETH-Baubotschaft 1990 bewilligt, Kredit von 46'900'000 Fr., BB vom 24. Jan. 1991, BB1 1991 I 278) konnte wegen Einsprachen und Widerrufs einer Ausnahrnebewilligung nicht begonnen werden. Das Vorhaben muss umprojektiert werden. Dessen ungeachtet bietet sich nun die Gelegenheit, die im Mehrzweckgebäude vorgesehene EAWAG-Werkstatt zusammen mit der mechanischen Werkstatt der EMPA in der zu erwerbenden" Liegenschaft unter Nutzung gegenseitiger Synergien unterzubringen. Dadurch kann einerseits der Auszug aus der Mietliegenschaft Tüffenwies in Zürich-Altstetten früher erfolgen, anderseits wird die Umprojektierung des Mehrzweckgebäudes (Grosslabors) durch den Wegfall der Werkstatt wesentlich erleichtert.

Auf folgende Mietobjekte mit jährlichen Mietkosten von 137'000 Franken kann verzichtet werden:

Versuchsstation Tüffenwies der EAWAG in Zürich-Altstetten,

von der EMPA in einer Fremdliegenschaft in Dübendorf gemietete Büroflächen.

353 Liegensehaftsbeschrieb

Die Liegenschaft befindet sich nordöstlich der EMPA in Dübendorf (vgl. nachstehende Flugaufhahme). Sie wird begrenzt von der Kriesbachstrasse, der Stichstrasse "in Blatten" sowie dem SBB-Trassee. Das Grundstück ist für Fussgänger (in wenigen Gehminuten ab Bahnhof Dübendorf), den motorisierten Verkehr und den Bahnfrachtverkehr (eigener Geleiseanschluss) optimal erschlossen.

Der Besitzer der Liegenschaft hat vom Bund Freiland-Flächen für die Lagerung von Baumaschinen gepachtet. Angesichts des bestehenden Pachtverhältnisses zwischen der EMPA und dem Eigentümer der benachbarten Liegenschaft für einen Teil des Reserve-Areals der EMPA waren die Parteien übereingekommen, sich gegenseitig frühzeitig über bevorstehende Vertragsänderungen zu orientieren.

Das Grundstück, Kataster Nr. 14711, umfasst eine Fläche von 13710 m2. Das Gebäudevolumen über Terrain von derzeit 38'600 m3 könnte durch allfällige Erweiterungsbauten verdoppelt werden. Die Überbauung besteht aus mehreren zusammenhängenden Gebäuden, die 1953, 1963 und 1972 erstellt wurden. Die wichtigsten Trakte sind ein Bürogebäude mit Zwischenbau, ein Bürogebäude mit Werkhalle und drei Werkhallen. Von der Nutzfläche von 7'400 m2 entfallen 6'610 m2 auf die Hauptnutzfläche mit l'SiSO m2 Büro, 2'500 m2 Werkhallen und 2'550 m2 Lager. Die Geschossfläche beträgt 10'600 m2. Laboreinbauten mit entsprechender Infrastruktur sind nicht vorhanden. Die Bausubstanz und die bauphysikalischen Charakteristika der Aussenhüllen entsprechen den seinerzeitigen, bei der Erstellung üblichen Anforderungen.

Kenndaten: Rauminhalt (RI): 48'000 m3 Geschossfläche (GF): 10'600 m2 Bezogen auf BKP 1-8 332 Fr./m3 RI

354 Kaufvertrag

Nachdem der Eigentümer von einem Verkaufspreis von total 35 Millionen Franken ausgegangen war, konnte in längeren Verhandlungen eine Reduktion um 5,6 Millionen Franken auf total 29,4 Millionen Franken erreicht werden. Dieser Preis basiert bezüglich der Gebäude mit 15'935'rjOO Franken auf dem Mittelwert zweier von beiden Parteien in Auftrag gegebenen Expertisen und bezüglich des Terrains mit 13'465'000 Franken auf einem Mittelwert zwischen

Expertise und bezahlten Landpreisen der Stadt Dübendorf in identischer Bauzone zum gleichen Zeitpunkt.

Mit dem Eigentümer wurde unter Vorbehalt der Genehmigung durch die eidgenössischen Räte ein Kaufvertrag abgeschlossen, der zu Beginn des Jahres 1995 eine Anzahlung von 1,4 Millionen Franken vorsieht, damit das Eigentum auf die Schweizerische Eidgenossenschaft übertragen werden kann, die Bezahlung der eigentlichen Kaufsumme von restanzlich 28 Millionen Franken aber erst vorschreibt, sobald der Eigentümer die andernorts erstellte neue Fabrikliegenschaft spätestens im ersten Quartal des Jahres 1997 bezogen haben wird. Der Bund bezahlt somit erst auf den Bezug der Liegenschaft hin.

Für die Zeit bis zur Bewilligung des Verpflichtungskredites verfügt der Bund über ein Kaufrecht, spätestens ausübbar am 31. März 1995. Für den Fall, dass der beantragte Kredit nicht bewilligt wird, ist vorgesehen, dass der Vertrag für beide Parteien entschädigungslos verfällt.

Unter Berücksichtigung der Beurkundungs- und Nebenkosten von 50'000 Franken kommt der Erwerb der benachbarten Liegenschaft auf insgesamt 29'450'000 Franken zu stehen.

355 Finanzielle Auswirkungen

Die Liegenschaft kann Mitte 1997 übernommen werden. Daran anschliessend werden in einer ersten Phase die Gebäulichkeiten einer sanften Renovation unterzogen und im Rahmen dringlicher Raumbedürfhisse an die künftige Nutzung durch die EMPA, EAWAG und ETHZ angepasst, soweit sie nicht als Rochadeflächen für die anstehende grossräumige Renovation der aus den sechziger Jahren stammenden EMPA-Bauten frei gehalten werden. Die damit verbundenen Aufwendungen werden aus heutiger Sicht auf 9 Millionen Franken geschätzt, und die Erstausstattung mit Prüf-, Mess- und Werkstatteinrichtungen sowie mit Büro- und Lagermobiliar auf 6 Millionen Franken. Die Anpassung frei werdender Räume kann im heutigen Zeitpunkt noch nicht beziffert werden. Die dafür erforderlichen Mittel werden mit der Zivilen Baubotschaft 1996 beantragt.

Die im Kaufobjekt frei gehaltenen Rochadeflächen erlauben es, in einer zweiten Phase die aus den sechziger Jahren stammenden EMPA-Bauten, insbesondere die Bau- und die Metallhalle, grossräumig unter optimalen Bedingungen zu renovieren (etwa 1999/2000). Teure Sondermassnahmen, die sonst zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs in den beiden Hallen nötig gewesen wären, entfallen.

Um die Ziele des Aktionsprogramms "Energie 2000" zu erreichen, muss die für den Betrieb der neuen Liegenschaft benötigte zusätzliche Energie anderswo eingespart werden. Dies bedingt Investitionen von rund 4 Millionen Franken zulasten des Kredites "Energie 2000", zu einem erheblichen Teil in der Bau- und der Metallhalle der EMPA, deren Gebäudehüllen wie erwähnt ohnehin saniert werden müssen.

Im kommenden Jahrzehnt, etwa ab 2001/2002, ist in einer dritten Phase vorgesehen, die Gebäudehülle des Kaufobjekts einer umfassenden Sanierung zu unterziehen und die nicht mehr benötigten Rochadeflächen einer betriebsspezifischen Nutzung zuzuführen. Die daraus erwachsenden Aufwendungen können im heutigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden.

Nach Bewilligung des Objektkredites von 29'450'000 Franken für den anbegehrten Liegenschaftserwerb wird auf die Realisierung des bereits bewilligten Neubaus eines Labors für Haustechnik (vgl. Ziff. 351.2) verzichtet. Der entsprechende Objektkredit von 36,4 Millionen Franken wird mit dem Objektverzeichnis zur nächsten Staatsrechnung abgerechnet.

356 Dringlichkeit

Für den Fall, dass der beantragte Kredit für den Erwerb der benachbarten Liegenschaft nicht bewilligt werden sollte, wird die Realisierung des derzeit aufgeschobenen Neubaus eines Labors für Haustechnik vordringlich. Es müsste dann vermieden werden, dass die bis September 1995 befristete Baubewilligung verfallt. Dies erforderte, dass die Ausführungsprojektierung unverzüglich im Januar 1995 an die Hand genommen und mit den Bauarbeiten noch vor Ablauf der Bewilligung begonnen würde.

Erwerb einer Liegenschaft in Dübendorf für EMPA, EAWAG und ETHZ Situationsplan

Erwerb einer Liegenschaft in Dübendorf für EMPA, EAWAG und ETHZ

Flugaufnahme

Ansicht von Südwesten, rechts der Bildmitte, weiss umrandet, das Kaufobjekt, links davon die EMPA (Ausschnitt)

4 Zusammenstellung der beantragten Kredite

41 Neue Objektkrcdile

Vorhaben für die allgemeine Bundesverwaltung

Fr. Sanierung und Umbau des Gebäudes Einsteinstrasse 2 in Bern (Bundesamt für geistiges Eigentum, BAGE) (Ziff. 22) H'400'000

Erwerb der Liegenschaft Maulbeerstrasse 5-11 in Bern (Bundesamt für Zivilluftfahrt, BA2L) (Ziff. 23) 27'700'000

Vorhaben fiir den ETH-Bereich

Verlegung der ETHL nach Ecublens 7. Phase, 2. Etappe (Ziff. 33) 66'200'000

PSI, Erneuerung technischer Infrastrukturanlagen und Entsorgung des stillgelegten Versuchsreaktors DIORIT (Ziff. 34) 32'000'000

EMPA Dübendorf, Erwerb einer benachbarten Liegenschaft zur Nutzung durch EMPA, EAWAG und ETHZ (Ziff. 35) 29'450'000

Total neue Objektkredite 169'750'OuO

25 Bundesblaii 146. Jahrgang. Bd. HI 677

42 Zusatzkredite

Vorhaben für die allgemeine Bundesverwalhing

Teuerungsbedingter Zusatzkredit für die Sanierung der Getreidelager in Brig (Bundesamt für Landwirtschaft, BLW) (Ziff. 24) l'490'OOO

Vorhaben für den ETH-Bereich

Teuerungsbedingter Zusatzkredit für die Verlegung des Instituts für Pharmazie auf dem Areal Irchel der Universität Zürich (Ziff. 32) 6'700'000

Total Zusatzkredite 8'190'000

Total Verpnichtiingakredite (Ziff. 41 und 42) 177'940'000

5 Finanzielle, personelle und terminliche Auswirkungen

51 Finanzielle Auswirkungen

Die Bauinvestitionen sind im Investitionsplan für zivile Bauten des Bundes enthalten. Die finanziellen Auswirkungen hinsichtlich der Betriebskosten der Neubauten und dem Liegenschaftserwerb sind im einzelnen bei den aufgeführten Vorhaben dargelegt. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die mit den Neubauten ermöglichte Erhöhung und qualitative Verbesserung des Raumangebotes und die damit verbundenen zusätzlichen Betriebskosten durch die ausgewiesenen Bedürfhisse gerechtfertigt sind. Die aufgeführten Einrichtungen werden gemäss Einkaufsstellenverzeichnis durch die zuständigen Einkaufsstellen (wie z.B. Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale) zu Lasten der Objektkredite beschafft.

52 Personelle Auswirkungen

Die personellen Auswirkungen sind im einzelnen bei den anbegehrten Bauvorhaben dargelegt.

53 Terminliche Auswirkungen

Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass im Anschluss an die Kreditbewilligung durch die eidgenössischen Räte mit der Bauausführung ablaufgerecht begonnen wird. Es kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzlage des Bundes oder allfällige Verzögerungen beim Baubewilligungsverfahren bei einzelnen Projekten spätere Bauausführungstermine bewirken.

67')

6 Rechtsgrundlagen

Die Vorlage stützt sich auf die allgemeine Befugnis des Bundes, die notwendigen Massnahmen zur Erfüllung seiner Aufgaben zu treffen sowie für den Bereich des ETH-Rates auf Artikel 27 der Bundesverfassung, nach dem der Bund unter anderem zur Führung der Eidgenössischen Technischen Hochschulen befugt ist.

Im weiteren sind massgebend:

Artikel 25 und 27 des Finanzhaushaltgesetzes vom 6. Oktober 1989 (SR 611.0),

Artikel l Absatz l des Bundesbeschlusses vom 6. Oktober 1989 über Objektkreditbegehren für Grundstücke und Bauten (SR 611.017).

Die Zuständigkeit der Bundesversammlung zur Bewilligung der nachgesuchten Kredite ergibt sich aus Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung. Dem Erlass ist im Sinne von Artikel 8 des Geschäftsverkehrsgesetzes (SR 171,11) die Form eines einfachen Bundesbeschlusses zu geben, der nicht dem Referendum untersteht.

Bundesbeschluss Entwurf über Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb (Zivile Baubotschaft 1994)

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 27 und 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 11. Mai 1994", beschliesst:

Art. l Den mit der Botschaft vom l I.Mai 1994 beantragten Bauvorhaben und Kreditbegehren wird zugestimmt. Es werden dafür, gemäss Verzeichnis im Anhang, Verpflichtungskredite im Totalbetrag von 177940000 Franken als Gesamtkredit für Bauvorhaben und Liegenschaftserwerb bewilligt.

Art. 2 Der Bundesrat ist befugt, innerhalb des Gesamtkredites nach Artikel l Absatz 2 geringfügige Verschiebungen zwischen den einzelnen Objektkrediten vorzunehmen.

Art. 3 Auf den mit Bundesbeschluss vom 7. Dezember 1992 bewilligten Neubau eines Labors für Haustechnik der Eidgenössischen Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA) in Dübendorf wird verzichtet. Der entsprechende Objektkredit von 36400000 Franken gemäss Bundesbeschluss vom 7. Dezember 1992 ist mit dem Objektverzeichnis zur nächsten Staatsrechnung abzurechnen und aufzuheben.

Art. 4 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb. BB

Anhang Verzeichnis der Verpflichtungskredite

Allgemeine Bundesverwaltung Fr. Sanierung und Umbau des Gebäudes Einsteinstrasse 2 in Bern (Bundesamt für geistiges Eigentum, B AGE) 14 400 000 Erwerb der Liegenschaft Maulbeerstrasse 5-11 in Bern (Bundesamt für Zivilluftfahrt, BAZL) 27 700 000 Teuerungsbedingter Zusatzkredit für die Sanierung der Getreidelager in Brig (Bundesamt für Landwirtschaft, BLW) l 490 000

Total allgemeine Bundcsverwaltung 43 590 000

ETH-Bereich Tcuerungsbedingter Zusatzkredit für die Verlegung des Instituts für Pharmazie in einen Neubau auf dem Areal Irchel der Universität Zürich für die ETHZ 6 700 000 Verlegung der ETH Lausanne nach Ecublens, 2. Etappe, 7. Phase 66 200 000 Erneuerung technischer Infrastrukturanlagen und Entsorgung des stillgelegten Versuchsreaktors DIORIT für das Paul Scherrer Institut (PSI) 32 000 000 Eidgenössische Materialprüfungs- und Forschungsanstalt (EMPA), Dübendorf, Erwerb einer benachbarten Liegenschaft zur Nutzung durch EMPA, EAWAG und ETHZ 29 450 000

Total ETH-Bereich 134 350 000

Total Verpflichtungskredite 177 940 000

Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali

Botschaft über Bauvorhaben, Grundstücks- und Liegenschaftserwerb (Zivile Baubotschaft 1994) vom 11.Mai 1994

In Bundesblatt Dans Feuille fédérale In Foglio federale

Jahr 1994 Année Anno

Band 3 Volume Volume

Heft 28 Cahier Numero

Geschäftsnummer 94.049 Numéro d'affaire Numero dell'oggetto

Datum 19.07.1994 Date Data

Seite 613-682 Pagina

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