BBl 1994 V 277
Botschaft über die Finanzierung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf zum Bau eines neuen Verwaltungsgebäudes zugunsten der Weltorganisation für Meteorologie (WMO), die Finanzierung einer Schenkung an die FIPOI für den Bau eines neuen Konferenzsaals beim Centre William Rappard (CWR) sowie die Ausrichtung einer Finanzhilfe an die FIPOI zwecks Finanzierung der Unterhalts- und Betriebskosten dieses Konferenzsaals vom 19. September 1994
#ST# 94.082
Botschaft über die Finanzierung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf zum Bau eines neuen Verwaltungsgebäudes zugunsten der Weltorganisation für Meteorologie (WMO), die Finanzierung einer Schenkung an die FIPOI für den Bau eines neuen Konferenzsaals beim Centre William Rappard (CWR) sowie die Ausrichtung einer Finanzhilfe an die FIPOI zwecks Finanzierung der Unterhalts- und Betriebskosten dieses Konferenzsaals
vom 19. September 1994
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren,
mit der vorliegenden Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, einen Entwurf für einen Bundesbeschluss über die Finanzierung eines Darlehens von 74,5 Millionen Franken an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf zum Bau eines neuen Verwaltungsgebäudes zugunsten der Weltorganisation für Meteorologie (WMO). Mit der gleichen Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, einen Entwurf für einen Bundesbeschluss betreffend eine Schenkung von 31,2 Millionen Franken an die FIPOI zum Bau eines neuen Konferenzsaals auf dem Gelände des Centre William Rappard (CWR), wo sich, im Prinzip ab dem I.Januar 1995, die Welthandelsorganisation (WTO) niederlassen wird. Der WTO wird bei der Benützung des .Saals, welcher ihr unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird, Priorität eingeräumt werden. Andere internationale Organisationen werden den Konferenzsaal dann benützen können, wenn er von der WTO nicht gebraucht wird. Im weiteren unterbreiten wir Ihnen, ebenfalls mit dem Antrag auf Zustimmung, einen Entwurf für einen Bundesbeschluss betreffend die Zahlung einer Finanzhilfe an die FIPOI zwecks Übernahme der Unterhalts- und Betriebskosten des Konferenzsaals beim CWR durch die Eidgenossenschaft. Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
19. September 1994 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Stich Der Bundeskanzler: Couchepin
1994-589 12 Bunteblait 146. Jahrgang, Bd. V 277
Übersicht Die Rolle der Schweiz als Gaststaat von Internationalen Organisationen und Konferenzen ist ein wichtiger Bestandteil der schweizerischen Aussenpolitik, Um den Platzbedürfnissen der zwischenstaatlichen Organisationen, die ihren Sitz in Genf haben oder dort internationale Konferenzen durchführen, zu genügen, stellt die Eidgenossenschaft im Rahmen ihrer traditionellen Gaststaatpolitik die benötigten Gebaulichkeiten zu günstigen Bedingungen, im Prinzip durch die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOl), zur Verfügung. Der Bündesrat misst der Anwesenheit internationaler Organisationen in Genf hohe Bedeutung bei und ist bemüht, ihnen möglichst vorteilhafte Arbeitsbedingungen zu bieten. Deshalb ersucht er die eidgenössischen Räte, zwei Verpflichtungskredite zur Finanzierung folgender Massnahmen zu bewilligen: den Bau eines neuen Sitzgebäudes für die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) und die Erstellung eines neuen Konferenzsaals beim Centre William Rappard (CWR), dem Sitz der künftigen Welthandelsorganisation (WTO), die, im Prinzip ab I.Januar 1995, Nachfolgerin des GATT wird. Der Bundesrat unterbreitet den eidgenössischen Räten im weiteren einen Bundesbeschluss über die Ausrichtung einer Finanzhilfe an die FIPOl zur Finanzierung der Unterhalts- und Betriebskosten dieses Konferenzsaals. Die WMO hat sich verpflichtet, dank dem Verkauf ihres jetzigen Sitzgebäudes einen Betrag von 26 Millionen Franken zu bezahlen und dami! einen Teil der auf 105 Millionen Franken veranschlagten Bauarbeiten zu finanzieren. Um den Rest zu decken, schlägt der Bundesrat vor, dass der FIPOl zusätzlich zu dem bereits gewährten Planungskredit von 4,5 Millionen Franken ein Darlehen von 74,5 Millionen Franken gewährt wird. ' Der beim CWR zu errichtende Konferenzsaal wird der WTO unentgeltlich und prioritär zur Verfugung gestellt werden. In Zeiten, wo diese Organisation den Saal nicht braucht, ist die FIPOl ermächtigt, ihn anderen internationalen Organisationen zur Verfügung zu stellen. Sie wird dafür, Ausnahmefälle vorbehalten, keine Mietzinsen erheben können und daher nicht in der Lage sein, die finanziellen Konsequenzen zu tragen, die sich aus dem Bau des Saals ergeben. Deshalb schlägt Ihnen der Bundesrat vor, den zu erstellenden Konferenzsaal der FIPOl zu schenken. Die Gewährung des Baukredits wird für die Eidgenossenschaft eine
finanzielle Belastung von 31,2 Millionen Franken zur Folge haben. Da die FIPOl nicht imstande sein wird, die mit der unentgeltlichen Zurverfügungstellung des neuen Konferenzsaals des CWR verbundenen Unterhalts- und Betriebskosten zu übernehmen, schlägt Ihnen der Bundesrat überdies vor, ihn zu diesem Zweck zur Ausrichtung einer jährlichen Finanzhilfe von 500 000 Franken an die FIPOl zu ermächtigen.
Botschaft
I Einführung II Die internationale Rolle Genfs Seit über einem Jahrhundert ist Genf Sitz internationaler Organisationen und Institutionen. Nach der 1863 erfolgten Gründung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) lag ihr Schwerpunkt zunächst im humanitären Bereich. Nach dem Ersten Weltkrieg erweiterten sich die internationalen Aufgaben der Stadt dank dem Völkerbund und dem Internationalen Arbeitsamt. 1946 errichteten die Vereinten Nationen ihren europäischen Sitz in Genf, und seither haben sich zahlreiche andere internationale Organisationen dort niedergelassen. Dadurch ist Genf zu einem bedeutenden Zentrum zwischenstaatlicher Zusammenarbeit und zu einem Ort der internationalen Begegnung geworden. Gegenwärtig sind in Genf die meisten SpezialOrganisationen des Systems der Vereinten Nationen untergebracht - UNO", IBE/UNESCO 2 >, ILO, WMO, WHO, WIPO, ITU und UPOV - sowie zahlreiche weitere zwischenstaatliche Organisationen (insbesondere CERN, APEF, EFTA, ICDO, IOM) und ausserdem über 100 nichtstaatliche Organisationen. Ende März 1994 waren am Genfer UNO-Sitz 147 Ständige Missionen von UNO- Mitgliedstaaten, Delegationen und Beobachterbüros akkreditiert. Zusammen mit den zwischenstaatlichen und den nichtstaatlichen internationalen Organisationen beschäftigte der internationale Sektor im März 1993 27 406 Personen. Eine Studie des Genfer Statistischen Dienstes vom September 1993 zeigt, dass die zwischenstaatlichen und nichtstaatlichen Organisationen 1992 rund 3,1 Milliarden Franken für Löhne, Güter, Dienstleistungen, Ausrüstungen, Unterhalt und Bauten aufwendeten; von dieser Summe machen 2,06 Milliarden Franken die totale Lohnsumme aus, wovon 1,48 Milliarden Nettolöhne, der Rest Sozialaufwendungen sind. Zum Vergleich: die Summe der im Kanton Genf bezahlten Löhne, ohne internationale Organisationen, wird für 1992 auf 12,73 Milliarden Franken geschätzt. Ungefähr 94 900 Experten und Delegierte haben an den 2268 internationalen Treffen (Kongresse, Tagungen) teilgenommen, die 1992 von den verschiedenen internationalen Organisationen veranstaltet wurden. Die auswärtigen Besucher, deren Ausgaben in der oben angeführten Zahl nicht eingeschlossen sind, bringen den Betrieben, vor allem der Hotel|erie, zusätzlichen Verdienst; nach Schätzungen sind beinahe 40 Prozent aller Übernachtungen auf den Aufenthalt von Delegierten und Experten zurückzuführen.
» In Genf verfügt die UNO. deren Hauptsitz sich in New York befindet, neben ihrem Genfer Büro über folgende Organe: das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen (GATT), die Welthandclskonferenz (UNCTAD), das internationale Handelszentrum UNCTAD/GATT (ITC), die Europäische Wirtschaftskommission (ECE/UNO), das Hochkommissariat der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge (UNHCR), die Koordinierungsstelle der Vereinten Nationen für Katastrophcnhilfe (UNDRO) des Departements für humanitäre Angelegenheiten (DHA), die Abrüstungskonferenz, das Hochkommissariat für Menschenrechte, die Völkerrcchtskommission (CDI) sowie verschiedene Forschungszentren (wie UNIDIR, UNRISD). Das Zentrum für transnationale Gesellschaften und das Zentrum für Wissenschaft und Technik im Dienste der Entwicklung sind kürzlich vom Hauptsitz nach Genf verlegt worden. Ab dem I.Januar 1995 wird sich auch die Welthandelsorganisation (WTO), die Nachfolgerin des GATT sein wird, in Genf niederlassen. 21 Abkürzungen siehe Anhang l
Während man also den wirtschaftlichen Anteil der internationalen Präsenz in Genf und ihre Auswirkungen für die ganze Schweiz in Zahlen erfassen kann, ist die aus dieser bevorzugten Situation resultierende intellektuelle und politische Bereicherung nicht abschätzbar; sie ist aber zweifellos von grosser Bedeutung. Sie trägt zum weltweiten Ansehen der Schweiz als Drehscheibe der Zusammenarbeit zwischen den Nationen und als für Verhandlungen geeigneter Ort des Friedens bei. Diese aktive Rolle als Gaststaat internationaler Organisationen ist schon sehr früh als ein unentbehrlicher Bestandteil unserer Aussenpolitik betrachtet worden, welche übrigens einer der Pfeiler unserer Sicherheitspolitik ist. Als Zentrum wichtiger multilateraler Verhandlungen bleibt Genf das wesentliche Instrument unserer Gaststaatpolitik. Bundesrat und Parlament haben immer wieder betont, dass die Schweiz auf diese Weise einen nützlichen Beitrag zum guten Funktionieren der internationalen Zusammenarbeit, zur Völkerverständigung und zur friedlichen Konfliktlösung leisten will. Im Rahmen der Vereinten Nationen ist Genf das Zentrum der internationalen Zusammenarbeit auf wirtschaftlichem und humanitärem Gebiet geworden. Diese beiden Bereiche entwickeln sich wegen der Bedeutung der damit zusammenhängenden Fragen ständig weiter. Dazu kommt, dass im Nachgang zur Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung vom Juni 1992 in Rio verschiedene neu geschaffene Organismen sich ebenfalls in Genf niedergelassen haben. Dieses wird so immer mehr zu einem Operationellen Zentrum im Umweltbereich, insbesondere dank der vielen Synergien, die dabei entstehen. Die Wahl Genfs als Sitz der zukünftigen Welthandelsorganisation (WTO) ist ein entscheidender Schritt zur Erhaltung der Anziehungskraft des Platzes Genf als Stätte der internationalen Zusammenarbeit. Die WTO wird nicht nur - wie dies beim GATT der Fall war - den Handel mit Waren, sondern auch denjenigen mit Dienstleistungen (finanzieller Art, Transporte, Tourismus usw.) und die handelstechnischen Aspekte des geistigen Eigentums erfassen. Wegen ihrer starken gegenseitigen Abhängigkeit lassen sich insbesondere Finanzierungs-, Umweltschutz- und Normungsfragen nicht von Wirtschafts- und Handelsfragen trennen. Die meisten der auf diesen Gebieten tätigen internationalen Organisationen haben ihren Sitz in Genf.
Die Erneuerung der multilateralen Zusammenarbeit in der Folge der Ende der achtziger Jahre erfolgten Verbesserung des internationalen Klimas trägt ohne Zweifel dazu bei, die internationale Ausstrahlung Genfs zu erhalten. Gleichzeitig ist diese privilegierte Stellung immer mehr umstritten, denn es entbrennt jetzt, mit dem Ende des Kalten Krieges, ein schärferer Wettbewerb zwischen den bestehenden Sitzstaaten und den Staaten, welche dies werden möchten. Die Konkurrenz zwischen Bonn und Genf um die Aufnahme des Sitzes der WTO ist nur das letzte Beispiel für diese Tendenz. Sie hat deutlich gezeigt, dass die Schweiz ausserordentliche Anstrengungen unternehmen muss, wenn sie das bisher Erreichte zu erhalten gedenkt. Dazu gehören die Massnahmen, welche Gegenstand der Entwürfe zu drei Bundesbeschlüssen bilden, die Ihnen der Bundesrat im folgenden zur Zustimmung unterbreitet.
12 Die FIPOI Die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) ist eine schweizerische privatrechtliche Stiftung, die 1964 vom Bund und vom Kanton
Genf gegründet wurde (vgl, Bundesbeschluss vom 11. Dez. 1964 über die Gewährung von Darlehen an die FIPOI; BB11964 II 1490) und von beiden auch getragen wird. Bund und Kanton ordnen je drei Vertreter in den Stiftungsrat ab. Die FIPOI steht unter der Kontrolle der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht sowie der eidgenössischen und der kantonalen Finanzkontrolle. Die FIPOI wurde gegründet, um die Rolle Genfs als Zentrum internationaler Begegnungen zu unterstützen. Gemass ihren Statuten verfolgt sie den Zweck, zwischenstaatlichen Organisationen, die ihren Sitz in Genf haben oder don internationale Konferenzen abhalten, Gebäude im Kanton Genf, zur Verfügung zu stellen. Sie kann den Bau von Immobilien finanzieren, diese selber vermieten, kaufen oder verwalten oder aber auch durch zinsgünstige Darlehen den internationalen Organisationen den Kauf, die Erstellung oder den Umbau von Gebäuden ermöglichen. Die dazu benötigten Mittel werden der FIPOI nach Bedarf in Form von verzinslichen und rückzahlbaren Darlehen des Bundes, von Schenkungen oder von Bauland zur Verfügung gestellt. Von 1966 bis zum 31. Dezember 1993 wurden Darlehen in der Höhe von 630 Millionen Franken (Bauzinsen inbegriffen) und Schenkungen in der Höhe von 95 Millionen Franken (CICG, CERN, UNO, Institut Henri-Dunant) gewährt. Von den Bundesdarlehen hat die FIPOI bereits Zinsen und Rückzahlungen an die Bundeskasse in der Höhe von 360 Millionen Franken geleistet (Stand: Ende 1993). Der Beitrag Genfs ist ebenfalls bedeutend. Im Prinzip kauft der Kanton Genf die Grundstücke und überlässt diese je nach Fall kostenlos oder zu Baurechtszinsen. Von 1960 (WHO) bis 1986 (FIPOI-Montbrillant) hat der Kanton Genf Grundstücke zum Gesamterstehungswert von rund 126 Millionen Franken erworben. Der Bundesrat ist fest entschlossen, das Ansehen und die Anziehungskraft Genfs als Konfercnzort und der Schweiz als Sitzstaat zu bewahren. Deshalb beabsichtigt er, in Genf mit Hilfe der FIPOI Aufnahme- und Arbeitsstrukturen anzubieten, die es den internationalen Organisationen sowie den Beamten und Delegierten erlauben, ihre Aufgaben unter guten Bedingungen wahrzunehmen. Die Fortführung der bisher auf diesem Gebiet unternommenen Anstrengungen drängt sich heute um so mehr auf, als andere Länder sich ebenfalls darum bemühen, Sitz internationaler Organisationen zu werden.
13 Die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) Die Weltorganisation für Meteorologie (WMO) trat nach dem 2. Weltkrieg an die Stelle der Internationalen Organisation für Meteorologie, deren Gründung 1873 beschlossen worden war. Das Sekretariat der Organisation war in den Niederlanden eingerichtet worden, 1939 wurde es jedoch nach Lausanne verlegt. 1947 wurde die Konvention der WMO in Washington erarbeitet, und die Organisation errichtete ihren Sitz in Genf, und zwar in Gebäulichkeiten, die vom Kanton Genf provisorisch zur Verfügung gestellt wurden. Die Schweiz gehört zu den Gründungsmitgliedern der WMO. Gemass der am 23. März 1950 in Kraft getretenen Konvention ist die WMO, die heute 176 Mitgliedstaaten und -territorien zählt, eine SpezialOrganisation der Vereinten Nationen. Sie hat insbesondere zum Ziel, die internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf die Schaffung von Netzen von Stationen zur Durchführung meteorologischer und hydrologischer Beobachtungen zu fördern, die für Luftverkehr und Seeschiffahrt, für die Landwirtschaft und andere menschliche Aktivitäten von gros-
ser Bedeutung sind. Die WMO erleichtert die Einrichtung und den Unterhalt von Anlagen für den raschen Austausch von Informationen im meteorologischen Bereich, unterstützt die Standardisierung der Wetterbeobachtungen und stellt die einheitliche Veröffentlichung der gesammelten Daten und Statistiken sicher. Seit einigen Jahren untersucht die WMO auch Fragen im Zusammenhang mit der Reduktion der Ozonschicht und andere atmosphärische Erscheinungen, die die Qualität und die Fortdauer des Lebens auf der Erde beeinflussen können. Der Meteorologische Weltkongress ist das oberste Organ der Organisation. Er tagt alle vier Jahre, um die allgemeine Politik der WMO zu bestimmen. Der 12, Kongress wird in Genf vom 30, Mai bis zum 21. Juni 1995 abgehalten. Der aus 34 Mitgliedern bestehende Exekutivrat kommt mindestens einmal pro Jahr zusammen, um die Ausführung der vom Kongress genehmigten Programme zu überwachen. Es gibt sechs meteorologische Regionalgruppen (Afrika, Asien, Europa, Nord-und Mittelamerika, Südamerika, Südwest-Pazifik), deren Mitglieder die Aufgabe haben, die meteorologischen und die damit verwandten Aktivitäten in ihren entsprechenden Regionen zu koordinieren. Im Rahmen von acht technischen Kommissionen werden Fragen der Atmosphärenwissenschaft, der Flugmeteorologie, der Agrarmeteorologie, der Basissysteme, der Hydrologie, der Beobachtungsinstrumente und -methoden, der Seefahrtsmeteorologie und der Klimatologie behandelt. Mit einem Bestand von rund 400 Personen spielt das Sekretariat die Rolle eines Verwaltungs-, Dokumentations- und Informationszentrums der Organisation. Es führt die technischen Studien durch, die ihm zugewiesen werden, und leistet sämtlichen Organen der WMO den gewünschten Beistand, Das ordentliche Budget der Organisation sieht für die Finanzperiode 1996-1999 Ausgaben in der Höhe von 308 Millionen Franken vor.
14 Vom GATT zur Welthandelsorganisation (WTO) Das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen, das normalerweise mit seinem englischen Kürzel GATT bezeichnet wird, ist juristisch gesehen ein völkerrechtlicher Vertrag, der unter Staaten - Ende Mai 1994 waren es 123 - geschlossen worden ist, die unter sich 90 Prozent des Welthandels abwickeln. Eine Reihe weiterer Länder wendet die Regeln des GATT de facto an. Die Schweiz ist Mitglied des GATT seit 1966. Das GATT hat zum Ziel, für die Wirtschaft die notwendige Sicherheit und Vorhersehbarkeit zu gewährleisten und durch eine schrittweise Liberalisierung Handel, Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern. Einer der Hauptgründe für die Lancierung der Uruguay-Runde im Herbst 1986 war der Wille, die im GATT bestehenden Regeln und Prozeduren der Entwicklung des Welthandels anzupassen. Die aus dem Jahre 1947 stammenden GATT-Regeln und die Übereinkommen der «Tokio-Runde» (1973-1979) wurden revidiert und vervollständigt («GATT 1994»). Die Teilnehmer haben ein Allgemeines Abkommen über den Dienstleistungsverkehr (GATS) und ein Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS) sowie eine Reihe von weiteren Abkommen auf dem Gebiet des Handels mit Gütern, landwirtschaftliche Produkte inbegrifen, abgeschlossen. Diese bringen neue Restimmungen und präzisieren oder interpretieren neu die Regeln des GATT, zum Beispiel in den Bereichen der handelsbezogenen Investitionen, der Ursprungsregeln, der Subventionen oder der Antidumpingmassnahmen. Die Regeln, die früher nur von einigen Vertragsparteien des
GATT angewendet worden waren, sind in Zukunft für alle Unterzeichner der Schlussakte der Uruguay-Runde verbindlich. Jedes Abkommen und jede Organisation setzt, um in zufriedenstellender Art und Weise funktionieren zu können, eine institutionelle Struktur und Entscheidungsorgane sowie einen Mechanismus und Institutionen voraus, welche die Einhaltung der von den Mitgliedstaaten eingegangenen Verpflichtungen überwachen und Differenzen regeln, die unter den Vertragsparteien entstehen können. Um das GATT auf der organisatorischen Ebene (Entscheidungen, Überwachung, Streitschlichtung) den aus der Uruguay-Runde resultierenden Änderungen des Welthandelssystems anzupassen, haben sich die Verhandlungsteilnehmer darauf geeinigt, das GATT, das seit bald 50 Jahren immer noch provisorisch angewendet wird, in eine permanente Organisation, die Welthandelsorganisation (WTO), umzuwandeln. So werden institutionelle und prozedurale Strukturen zur Umsetzung der Abkommen der Uruguay-Runde geschaffen. Die Beachtung der eingegangenen Verpflichtungen wird damit verbessert, und die Einführung eines wirksamen Mechanismus zur Streitschlichtung, wie er in der WTO angewendet werden wird, stellt eine Garantie für die Öffnung der Weltmärkte dar.
2 Bau eines neuen Verwaltungsgebäudes für die WMO 21 Ausgangslage Das Gebäude, in dem das Sekretariat der WMO gegenwärtig untergebracht ist, befindet sich an der Avenue Giuseppe-Motta 41 in Genf. Dieses Verwaltungsgebäude mit einer Gesamtfläche von 5000m2 wurde zwischen 1958 und 1960 vom Kanton Genf und von der Eidgenossenschaft für die WMO, die damals 130 Personen beschäftigte, erstellt. Da sich die Entwicklung der meteorologischen Wissenschaften in den sechziger Jahren deutlich beschleunigte, sah sich die WMO gezwungen, eine Bewilligung zur Vergrösserung des bestehenden Gebäudes zu verlangen, um das Personal, dessen Bestand sich in zehn Jahren mehr als verdoppelt hatte, unterzubringen. Die entsprechende Bewilligung wurde ihr gewährt, unter der Bedingung allerdings, dass die Organisation der FIPOI das Ende der fünfziger Jahre errichtete Gebäude abkaufen sollte. Die WMO konnte die geplante Erweiterung 1971 realisieren. In den letzten zehn Jahren hat die verstärkte Mitwirkung der WMO an den internationalen Aktivitäten im Umweltbereich zu einer weiteren Erhöhung des Personalbestands (zur Zeit rund 400 Personen) beigetragen. Neue Abteilungen sind geschaffen worden, und die Zahl der am Sitz veranstalteten Treffen (200 im Jahre 1993) ist gewachsen, was dazu geführt hat, dass das heutige Gebäude der Grosse der Organisation und ihres Sekretariats nicht mehr entspricht. Die Belegung der Räume hat ein kritisches Mass erreicht. Es ist nur möglich gewesen, diese Situation zu meistern, indem sämtliche zur Verfügung stehenden Flächen, einschliesslich Korridore und Vorhallen, zu Lagerzwecken gebraucht und gewisse Sitzungszimmer in Büros umgewandelt wurden. So kommt es, dass eine ganze Anzahl von gemeinsamen Räumen fehlt oder zu klein geworden ist, was oft schwierige Arbeitsbedingungen zur Folge hat. Ende der siebziger Jahre hatte die WMO bereits die Möglichkeit einer neuerlichen Vergrösserung ihres Sitzgebäudes durch den Bau zusätzlicher Stockwerke geprüft. Angesichts der ursprünglichen Gebäudestruktur musste diese Lösung aber fallengelassen werden, da ihre Realisierung im Verhältnis zum erreichten Platzgewinn äus-
serst teuer gewesen wäre. Der 11. Meteorologische Weltkongress hat deshalb, im Jahre 1991, dem Prinzip eines Neubaus für das Sekretariat der Organisation in Genf zugestimmt. Eine Studie über die Bedürfnisse der WMO sah für das Jahr 2002 einen Bestand von 500 Personen und Platzbedürfnisse von 17 000 m2 vor, abgesehen von den technischen Räumlichkeiten. Da man ein Anwachsen des Personalbestands auch über dieses Datum hinaus erwarten darf, hat die WMO es als realistisch erachtet, im zu errichtenden Gebäude eine gewisse Flächenreserve einzubauen, um ihren Platzbedürfnissen auf längere Frist Rechnung zu tragen. Gestützt auf den oben erwähnten Bericht hat der Exekutivrat während seiner Sitzung vorn Juni 1992 im Prinzip dem Verkauf des gegenwärtigen Sitzgebäudes und, hinsichtlich der Finanzierung der Bauarbeiten eines neuen Sitzes, einem Darlehensantrag zugestimmt, der über die FIPOI der Eidgenossenchaft unterbreitet werden sollte. Der Rat hat in der gleichen Sitzung ausserdem beschlossen, dass das Gebäude in einer einzigen Etappe errichtet werden solle - um Geld zu sparen und um die Belästigungen zu vermeiden, welche eine etappenweise Konstruktion zweifelsohne verursachen würde. Die Bauparzelle wird vom Kanton Genf an der Avenue de la Paix, im Quartier der internationalen Organisationen, zur Verfügung gestellt. Die Überschussflächen der ersten Jahre können provisorisch anderen internationalen Organismen, mit denen die WMO enge Arbeitskontakte pflegt, zum Beispiel in den Bereichen Klimatologie oder Umwelt, zur Verfügung gestellt werden. Die Organisation wird sich verpflichten, diese Flächen (im Jahre 2002 dürften es zum Beispiel ungefähr 1800m2 Nettoarbeitsfläche sein, zu denen man noch einen entsprechenden Anteil von technischen Räumlichkeiten, horizontalen und vertikalen Verkehrsflächen und Parkplätzen hinzurechnen muss) zu Bedingungen zu vermieten, die den bei der FIPOI geltenden entsprechen. In dem Masse, wie ihr eigener Personalbestand anwächst, wird die WMO diese Überschussflächen dann selber belegen. Der Exekutivrat hat im Juni 1993 dem Antrag des Generalsekretärs der WMO zugestimmt, der Realisierung des neuen Gebäudes das Projekt «CfflC PLANETE» zugrunde zu legen, welches den im Herbst 1992 lancierten Architekturwettbewerb gewonnen hatte.
Der Bundesrat hat Ihnen eine Botschaft '> betreffend die Gewährung eines Planungskredits zur Deckung der Ausgaben für die Planungsunterlagen, wie sie vor der Gewährung des Baukredits bis zur Eröffnung der Baustelle anfallen, unterbreitet. Am 17. März 1994 haben Sie einen Verpflichtungskredit von 4,5 Millionen Franken für ein Darlehen an die FIPOI zur Finanzierung der Planung des Baus eines Verwaltungsgebäudes zugunsten der WMO bewilligt 2 ). Dieser Betrag von 4,5 Millionen Franken ist im Kreditbegehren, welches Gegenstand der vorliegenden Botschaft bildet, berücksichtigt worden.
22 Das Bauprojekt Das projektierte Gebäude wird entlang .der Avenue de la Paix auf einer im Sécheron-Quartier befindlichen Parzelle gebaut, die der Kanton Genf der WMO irn Baurecht zur Verfügung stellt (siehe Anhänge 2 und 3). Es befindet sich damit in der Nähe der anderen internationalen Organisationen. Durch seine besondere Form (siehe Anhang 4) und seine einfache Struktur trägt das zukünftige Gebäude nicht
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nur zur Identifikation und repräsentativen Darstellung der Organisation bei, die es beherbergen wird, sondern es bietet auch einen hohen Gebrauchswert und wird es erlauben, der rnittel- bis langfristigen Entwicklung der WMO zu genügen. Das Gebäude hat eine Höhe von zehn Stockwerken, von denen sieben ausschliesslich für Büros bestimmt sind und eines (Attikageschoss) ein Cafeteria-Restaurant für 300 Personen samt der dazugehörigen Küche beherbergt. Das Erdgeschoss (siehe Anhang 5) und der erste Stock umfassen die Eingangshalle, zwei Konferenzsäle für 250 bzw. 60 Personen, Büros für die Delegationen während der Konferenzen, die Bibliothek, die Druckerei sowie weitere Dicnsträume. In den beiden Untergeschossen (von denen eines, nur teilweise ausgehoben, die Belüftungszentrale umfasst) sind insbesondere die technischen Räumlichkeiten, Archivräume und ein Mehrzwecksaal zu finden. Ein unterirdischer, fünfstöckiger Parking, der ausserhalb des Gebäudckörpers gebaut wird, ermöglicht das Abstellen von 410 Fahrzeugen. Das Projekt sieht 625 Dauerarbeitsplätze und 250 temporäre Plätze während der Konferenzen vor. Der vorgesehene mittlere Belegungsgrad pro Stockwerk (siehe Anhang 6) beträgt 80 Personen. Die Tiefe der Büros wird überall gleich sein, nämlich 5,2 Meter; ihre Breite und damit auch ihre Dimensionen werden je nach Funktion der darin arbeitenden Personen variieren. Die Büros werden den Fassaden entlang angeordnet, während die beiden Gebäudeköpfe entweder für Büros der Abteilungsdirektoren oder für kleine Sitzungszimmer reserviert sind. Der Zentralbereich umfasst Aufzüge und Treppen, Räume für sanitäre und technische Anlagen, Stauräume sowie einen Gemeinschaftsraum, dessen Verwendungszweck je nach Bedarf bestimmt werden kann (Sitzungszimmer, Empfangsraum, Etagenbibliothek). Die Innenwände der Bürostockwerke können auf einfache Art demontiert werden, damit eine möglichst grosse Flexibilität in der Raumunterteilung sichergestellt ist. Die Trennwände zwischen Büros und Korridoren sind aus Aluminiumprofilen und lichtdurchlässigem Sicherheitsglas gefertigt. Besondere Aufmerksamkeit wurde den Massnahmen für eine möglichst starke Senkung des Energieverbrauchs durch Zurückgewinnung und Wiederverwertung geschenkt, wobei darauf geachtet worden ist, dass ein zufriedenstellendes Niveau für den Innenkomfort ohne Klimatisierung der Büros erreicht werden kann. Nur die
Konferenzsäle und einige weitere Räume (Druckerei, Informatikzentrale) werden durch eine Produktionseinheit für Eiswasser gekühlt. Die WMO möchte damit, dass das Sitzgebäude ihr Engagement für eine rationelle Verwendung der Ressourcen unseres Planeten widerspiegelt. Ein Zu- und Abluftsystem wird in die tragenden Strukturen des Gebäudes eingebaut. Daher werden die Büros weder Zwischenböden noch Einschubdecken aufweisen. Die Energieproduktion durch Wärme- Kraft-Koppelung, der Einbau eines kanadischen Schachts - ein System, das sich aus in der dicken Grundplatte des Parkings eingelassenen Rohren zusammensetzt und das eine Vorwärmung der Luft in der kalten Jahreszeit und deren Kühlung in der warmen Jahreszeit bewirkt - sowie diverse elektrische Installationen, die mit dem Ziel einer sparsamen Funktionsweise ausgelegt worden sind, bilden die übrigen Hauptbestandteile des gewählten Energiekonzepts. Es ist klar, dass diese Massnahmen nicht zu vernachlässigende Investitionen verursachen. Dank der bei den anderen Bauelementen erzielten Einsparungen bleiben die Gesamtbaukosten jedoch ausgeglichen. Die energetischen Betriebskosten werden in der Folge weniger hoch sein als diejenigen eines Gebäudes traditioneller Bauart. Die zweihäutige Fassadenkonzeption integriert sich ebenfalls in die Logik des Energiekonzepts. Die Nordseite besteht aus einer doppelten Vorhangfassade aus 10 mm
dickem Sicherheitsglas, welche einen Schutzschild gegen Wind und Kälte bildet und dabei trotzdem ein Maximum an Licht eindringen lässt. Im Gegensatz dazu besteht die Südseite aus einer einfachen Vorhangfassade, welche durch einen Lattenrost, der einen Laufgang bildet, geschützt wird, sowie aus verstellbaren, gläsernen Sonnenblenden, die eine aktive thermische Regulierung, je nach Jahreszeit, ermöglichen. Die Ost- und die Westseite sind mit der Südseite identisch, haben aber fixe Sonnenblenden. Der Neubau umfasst Nettoflächen von 18 541 m2 (Büros: 8943 m2, Gemeinschaftsräume: 4999 m2, Diensträume: 4599 m2) nach SIA-Norm 416, Dazu kommen technische Räumlichkeiten (1704m2), horizontale und vertikale Verkehrsflächen (6840m2) sowie der Parking (9812m 2 ). Nach SIA-Norm 116 beträgt das Gesamtvolumen 106 210 m3 für das Verwaltungsgebäude und 36 620 m3 für das Parkhaus. Die WMO übernimmt die Funktion der Bauherrin. Sie verfügt über ein unentgeltliches Baurecht, wobei das Grundstück dem Kanton Genf gehört.
23 Kosten Die Gesamtkosten des neuen Gebäudes belaufen sich, Bauzinsen inbegriffen, auf 105 Millionen Franken (ohne Mehrwertsteuer), die sich wie folgt verteilen:
BKP » Kosienkategorie Haupigrappcn Beirag in Fr.
0 Grundstück 246400 1 Vorbereitungsarbeiten 5 576 340 2 Gebäude 66 533 850 3 Betriebseinrichtungen 8 139 170 4 Umgebungsarbeiten 1 362 040 5 Baunebenkosten 2217 1-10 7 Unvorhergesehenes 4 378 000 9 Ausstattung 5 342 090
Subtotal 93 795 000 8 Reserve für Teuerung 7 852 500
Gesamttotal ohne Bauzinsen 101 647 500 Bauzinsen 3 352 500 Gesamttotal 105 000 000 ./. Deckung Eigenmittel der WMO (25,512 Mio. Fr., aufgerundet auf 26 Mio. Fr,) -26 000 000 ./. von der Eidgenossenschaft gewährter Planungskredit - 4500000
Darlehensbetrag 74500000
" BKP = Baukosienplan Der allgemeine Kostcnvoranschlag wurde aufgrund des Zürcher Baukostenindexes vom April 1994 ausgearbeitet, welcher 112,7 Punkte beträgt (Basis Oktober 1988 - 100 Punkte).
Zusätzlich zu den Honoraren umfassen diese Rubriken insbesondere folgende Elemente: Grundstück (BKP 0) Kosten für die Grundstückerschliessung und die Vorstudien über die Umweltverträglichkeit, Das Grundstück gehört dem Kanton Genf; es fallen daher weder Erwcrbskosten noch Baurechtszinsen an. Vorbereitungsarbeiten (BKP 1) Koten für die Baugrundvorbereitung einschliesslich Räumungsarbeiten, Baustelleneinrichtung, provisorische Umwandlungsarbciten und Umleitung von Röhren; Kosten für die Spezialfundamente, insbesondere im Grabungsbereich des Parkings, und die Pfahlfundamente für das Gebäude in schlechtem Terrain. Gebäude (BKP 2) Kosten im Zusammenhang mit dem eigentlichen Bau, welche dazu dienen, diesen für seine Benutzer dauerhaft brauchbar zu machen, einschliesslich Installationen, welche die Benutzung des Gebäudes ausserhalb jeglicher SpezialVerwendung ermöglichen. Das Gebäudevolumen beträgt 106210m 3 gemäss SIA-Norm 116, das Parkhausvolumen 36 620 m3. Der Kubikmeterpreis beläuft sich auf 555 Franken für das Verwaltungsgebäude und auf 208 Franken für den Parking, die Teuerung nicht eingerechnet. Die Inneneinrichtungen l und 2 (BKP 27 und 28) werden von der WMO übernommen (Kosten: 10811 370 Franken). Betriebseinrichtungen (BKP 3) Kosten für die fest eingebauten Einrichtungen, die einer besonderen Nutzung dienen (Küche, Druckerei, Konferenzsäle). Kosten für die Stark- und Schwachstrominstallationen, die Belüftung und die Lastenaufzüge. Umgebungsarbeiten (BKP 4) Kosten für Umgebungsarbeiten auf dem Grundstück, einschliesslich Kanalisationen, Zufahrt zum Parking und Neubepflanzungen. Diese Kosten werden gänzlich von der WMO übernommen. Baunebenkosten (BKPS), Bewilligungen und Gebühren, Kosten für Reproduktionen und Modelle, sowie Versicherungen und übrige Auslagen. Sämtliche Kosten werden von der WMO übernommen. Unvorhergesehenes (BKP 7) Die Reserve wird mit 5 Prozent für die Beträge 1. 2, 3, 4, 52 (Muster, Modelle, Reproduktionen) 56 (andere Nebenkosten) und 9 gemäss BKP berechnet. Die mit Bezug auf BKP 27 und 28 (Inneneinrichtungen l und 2), 4, 52, 56 und 9 berechnete Reserve wird von der WMO übernommen; sie beläuft sich auf 905 966 Franken. Ausstattung (BKP 9) Kosten für das Mobiliar der Büros, der Gemeinschafts- und Diensträume, der Konferenzsäle, der Bibliothek, der Küche und des Restaurants. Dieser Posten umfasst
einen Teil der Apparate und Maschinen, auch im Informatikbcreich. Sämtliche Kosten werden von der WMO übernommen.
Reserve jür Teuerung (BKP 8) Die Reserve wird mit 3 Prozent pro Jahr für die nicht verpflichteten Beträge und mit 2 Prozent pro Jahr für die verpflichteten Beträge berechnet, und zwar vom Zeitpunkt des Kostenvoranschlags (August 1994) bis zur Schlussabrechnung (August 1999) und unter Berücksichtigung der Beträge l, 2, 3, 4, 52, 56, 7 und 9 gemäss BKP, Die auf den Posten 27, 28, 4, 52, 56, 7 und 9 des BKP berechnete Reserve wird von der WMO übernommen. Sie beläuft sich auf l 522 022 Franken. Die Bauzinsen für eine Bauzeit von drei Jahren werden auf 3 352 500 Franken veranschlagt. Die Berechnung der Bauzinsen setzt die Einhaltung des Bauprogramms voraus. Unvorhergesehene Verspätungen gegenüber dem Bauprogramm, die sich auf die Bauzinsen auswirken, bleiben vorbehalten. Die Gesamtkosten für den Bau belaufen sich auf 105 Millionen Franken. Die WMO verpflichtet sich, einen Betrag von mindestens 26 Millionen Franken zu bezahlen. Diese Summe ergibt sich aus dem Verkauf ihres gegenwärtigen Sitzgebäudes. Der Restbetrag, das heisst 79 Millionen Franken, soll durch zwei Darlehen der Eidgenossenschaft gedeckt werden. Das erste Darlehen von 4,5 Millionen Franken für einen Planungskredit ist von den eidgenössischen Räten bereits am 17. März 1994" bewilligt worden. Das zweite Darlehen in der Höhe von 74,5 Millionen Franken zur Finanzierung der Baukosten bildet Gegenstand der vorliegenden Botschaft. Diese Summe stellt den finanziellen Rahmen dar, den die Eidgenossenschaft zu genehmigen bereit ist. Die Bauherrin wird dieses Darlehen gemäss Finanzierungsplan, etappenweise und auf offene Abrechnung hin, beanspruchen, um die tatsächlichen Baukosten zu decken.
3 Bau eines neuen Konferenzsaals beim Centre William Rappard 31 Ausgangstage Das Centre William Rappard (CWR), Sitz des GATT und, im Prinzip ab dem I.Januar 1995, der WTO, befindet sich am Eingang Genfs, am rechten Seeufer, ganz in der Nähe der Place des Nations und des Quartiers der internationalen Organisationen (siehe Anhang 2). Mit seiner Kapazität von 265 Plätzen hat sich der grösste Konferenzsaal (die «Salle du Conseil»), über den das GATT im CWR verfügt, allmählich als zu klein erwiesen, sowohl in bezug auf die immer grössere Anzahl Sitzungen als auch mit Blick auf die benötigte Grundfläche für die erhöhte Zahl von Vertragsparteien sowie die unumgänglich gewordene Erweiterung der Übersetzungs- und Dolmetscherdienste. Bereits Mitte der achtziger Jahre war offensichtlich geworden, dass dieser Saal den Bedürfnissen des GATT nicht mehr lange genügen würde, und es war klar, dass er mittelfristig zu klein wäre, um die Delegationen der Vertragsparteien und die Beobachter aufzunehmen. Aus Platzmangel hat das GATT schon seit einigen Jahren seine Ministertagungen oder Konferenzen gleichen Umfangs in den grossen Sälen des Internationalen Kongresszentrums von Genf (CICG) abgehalten. 'Die deutliche Zunahme der Zahl der Vertragsparteien in den letzten Jahren macht sich nun aber auch immer mehr in den technischen Sitzungen bemerkbar, die im Ratssaal des CWR abgehalten werden. Sitzungen dieser Art, die oft sehr kurzfristig angesagt werden, können wegen der
oft sehr langen Reservationsfristcn für die Benützung der Konferenzsäle des CICG - das im übrigen stark besetzt ist - dort nicht abgehalten werden. Die bestehende Infrastruktur erweist sich also bereits als unzulänglich. Die Situation wird aber noch kritischer von dem Moment an, wo die WTO die Nachfolge des GATT antritt, denn sowohl die Häufigkeit von Sitzungen aller Art als auch die Zahl der Teilnehmer werden bedeutend grösser sein, da die neue Organisation mit praktisch weltweitem Charakter eine breitere Palette von Fragen behandeln wird.
32 Überarbeitung eines ersten Bauprojekts Auf Anfrage des GATT hat sich die FIPOI bereits 1987 daran gemacht, eine Erhöhung der Aufnahmekapazitäten des Ratssaals, der aus dem Anfang der siebziger Jahre stammt, zu studieren. 1987 wurde ein Studienauftrag an drei Gruppen von Architekten und Ingenieuren vergeben. Diese hatten die architektonischen und strukturellen Einschränkungen zu berücksichtigen, welche aus der Sorge um die Erhaltung des einheitlichen Baustils der zwanziger Jahre des CWR vorgegeben waren. Es war vorgesehen, einen Konferenzsaal in einem der beiden Innenhöfe des CWR zu errichten. Die von der FIPOI eingesetzte Expertenkommission gelangte bei der Begutachtung'der vorgelegten Studien allerdings rasch zum Schluss, dass die Realisierung eines solchen Gebäudes auf grosse Probleme stossen würde. Die Expertenkommission gab den Autoren der ersten Studie deshalb ein Jahr später den Auftrag, die Machbarkeit eines Baus ausserhalb des bestehenden CWR-Gebäudes zu prüfen. Das von der Expertenkommission berücksichtigte Bauprojekt war Gegenstand einer Botschaft an die eidgenössischen Räte vom 13. Februar 1989. Nachdem jedoch unerwartete und vom Willen der schweizerischen Behörden unabhängige Schwierigkeiten aufgetreten waren - gewisse Vertragsparteien des GATT hielten die Verwirklichung des Projekts für verfrüht -, musste die diesbezügliche Botschaft zurückgezogen werden, bevor es überhaupt zu einer Diskussion in den Räten kam. Die Realisierung des Projekts wurde nun vom Abschluss der Arbeiten der Uruguay-Runde abhängig gemacht. Die Baubewilligung, welche das Departement für öffentliche Arbeiten des Kantons Genf im Juli 1989 gewährt hate, ist seither periodisch verlängert worden (zuletzt am 30. Juni 1994). Als der Erfolg der Uruguay-Runde immer gewisser wurde, gewann im Verlauf des Jahres 1993 auch die Frage eines neuen Konferenzsaals wieder an Aktualität. Tatsächlich haben der Präsident der Vertragsparteien, der Präsident des Rates der Ständigen Vertreter und der Generaldirektor des GATT in einem Brief vom 20. April 1993 dem Präsidium der FIPOI mitgeteilt, dass sie den Moment für gekommen sähen, um die früheren Studien betreffend den Bau eines neuen Konferenzsaals für das GATT wieder aufzunehmen. In der Folge wurde das 1988 ausgewählte Projekt aktualisiert und, in Anbetracht der neuen Situation, die Anzahl der Plätze auf 725 erhöht, um der immer grösser
werdenden Zahl der Vertragsparteien gerecht zu werden. Trotz dieser Vergrösserung der Aufnahmekapazität des Saals, welche durch eine Verdichtung der Einrichtungen erreicht worden ist, konnten Kosteneinsparungen realisiert werden, und zwar dank Vereinfachungen am Projekt aufgrund gewisser technologischer Weiterentwicklungen und dank der Konjunkturabschwächung im Baubereich. Am 2, Februar 1994 hat der Bundesrat den Grundsatzentscheid getroffen, der FIPOI ein Darlehen für den Bau eines Konferenzsaals von 725 Plätzen beim CWR
zu gewähren. Am 4. Mai 1994 hat er ausserdem beschlossen, dass dieser Saal der WTO für ihre eigenen Zwecke gratis zur Verfügung zu stellen sei, dass ihn aber die FIPOI in Zeiten, wo er von der WTO nicht belegt werde, auch anderen internationalen Organisationen zur Verfügung stellen könne. Der unentgeltliche Gebrauch des Saals bedeutet, dass die FIPOI auf die Erhebung einer Miete verzichten muss, ausser in den Fällen, wo sie ihn an Dritte vermietet, für welche die Gratisabgabe nicht gilt. Die FIPOI wäre demnach nicht in der Lage, ein Darlehen der Eidgenossenschaft zu amortisieren. Deswegen beantragt Ihnen der Bundesrat, der FIPOI den Kapitalbetrag zu schenken, der zur Deckung der Baukosten des Saals, wie sie in den folgenden Kapiteln beschrieben sind, notwendig ist.
33 Das Bauprojekt Der neue Konferenzsaal soll entlang der Rue de Lausanne im Park, der das CWR umgibt, und in unmittelbarer Nähe des bestehenden Gebäudes (siehe Anhänge 2 und 7) erstellt werden. Die Gegebenheiten der Parzelle haben zur Wahl einer Konstruktion in Form eines Halbkreises geführt, der auf der Strassenseite geschlossen, jedoch zum Park und zum See hin offen ist. Der künftige Bau integriert sich mit seinen Formen und durch seine Ausmasse in die Umgebung, Er folgt der Neigung des Terrains von der Strasse zum See hin und verleiht dem Dach das Aussehen eii^er fünften Fassade, um sich bestmöglich in die Landschaft einzufügen (siehe Anhang 8). Das neue Gebäude umfasst zwei Hauptebenen, nämlich ein Unter- und ein Erdgeschoss, welches teilweise verdoppelt ist, um Diensträume aufnehmen zu können. Der halbrunde Konferenzsaal (siehe Anhang 9) wird 500 Delegierte, 30 Personen auf dem Podium des Vorsitzes und 45 Beobachter aufnehmen können. 150 weitere Plätze stehen auf einer Galerie für allfällige zusätzliche Delegationsmitglieder und weitere Beobachter zur Verfügung. Diese beherbergt auch die technischen Kabinen für Aufnahmen, Regie und Beleuchtung, Die Dolmetscherkabinen werden in bczug auf den Saalboden leicht erhöht angeordnet. Ein besonderes Augenmerk wurde auf eine natürliche Beleuchtung von oben und von der Seite sowie auf die Akustik gelegt. Eine mobile Einrichtungsgestaltung ermöglicht grösstmögliche Flexibilität bei der Verwendung des Saals. Der Konferenzsaal öffnet sich auf den Saal der «pas perdus» hin, einen grossen Raum, der auf den Park und den See gerichtet ist und der insbesondere eine Cafeteria, Telefonkabinen und eine Garderobe umfasst. Im Untergeschoss befinden sich die sanitären Einrichtungen und weitere Telefonkabinen, welche vom Saal der «pas perdus» aus erreichbar sind. Diese Räume werden durch eine Brandmauer von den technischen Räumen getrennt, die ebenfalls auf dieser Ebene eingerichtet sind. Ein Gang verbindet die Untergeschosse des CWR und des neuen Konferenzsaals, damit die verschiedenen technischen Einrichtungen miteinander verbunden und Dokumente von einem Gebäude zum anderen transportiert werden können. Die Innenflächen sind so ausgelegt, dass sie einen guten visuellen und physischen
Komfort sowie eine angemessene Akustik gewährleisten. Die Wahl der Materialien, welche die Gebäudehülle bilden - Fassaden und Dach - wurde mit Blick auf eine Verbrauchsoptimierung bei der Wärmeenergie getroffen. Als Besitzerin des künftigen Konferenzsaals verfügt die FIPOI über ein unentgeltliches Baurecht, wobei das Grundstück dem Kanton Genf gehört.
34 Kosten Die Gesamtkosten des neuen Konferenzsaals belaufen sich, Bauzinsen inbegriffcn, auf 31,105 Millionen Franken (ohne Mehrwertsteuer), die sich wie folgt verteilen:
BKP" Kosienkatgegorie Hauptgruppen Betrag in Fr.
0 Grundstück 879500 1 Vorbereitungsarbeiten 1581 174 2 Gebäude 18024694 3 Betriebseinrichtungen 576 408 4 Umgebungsarbeiten 427371 5 Baunebenkosten 1 148868 7 Unvorhergesehenes 1 288 833 9 Ausstattung und Einrichtung 3 138660
Subtotal 27 065 508 8 Reserve für Teuerung 3 133 421
Gesamttotal ohne Bauzinsen 30 198 929 Bauzinsen 905 968 Gesamttota) und Schenkungsbetrag 31 104 897 aufgerundet 31200000
" BKP- Baukostcnplan Der allgemeine Kostenvoraiischlag wurde aufgrund des Zürcher Baukostenindcxcs vom April 1994 ausgearbeitet, welcher 112.7 Punkte beträgt (Basis Oktober 1988 = 100 Punkte).
Zusätzlich zu den Honoraren umfassen diese Rubriken insbesondere folgende Elemente: Grundstück (BKP 0) Kosten für die Vorstudien und die Anschlüsse an die verschiedenen Versorgungsnetze. Das Grundstück gehört dem Kanton Genf; es fallen daher weder Erwerbskosten noch Baurechtszinsen an.
Vorbereitungsarbeiten (BKP I ) Kosten für die Vermessung und Vorbereitung des Grundstücks, die Baustelleninstallation, die Schutzvorrichtungen für bestehende Gebäude, die Anpassungsarbeiten und die Spezialfundamente. Gebäude (BKP 2) Kosten im Zusammenhang mit dem eigentlichen Bau, welche dazu dienen, diesen für seine Benutzer dauerhaft brauchbar zu machen, einschliesslich Installationen, welche die Benutzung des Gebäudes ausserhalb jeglicher Spezialverwendung ermöglichen. Das Gebäudevolumen beträgt 21 201 m3 gemäss SIA-Norm 116. Der Kubikmeterpreis beläuft sich auf 850 Franken ohne Teuerung.
Betriebseinrichtungen (BKP 3) Kosten für die fest eingebauten Einrichtungen, die einer besonderen Nutzung dienen, insbesondere die Einrichtung der Cafeteria oder die Schreinerarbeiten. Umgebungsarbeiten (BKP 4) Kosten für Aussenarbeiten, Erdverschiebungen, Kanalisationen, Verkehrswege auf dem Grundstück.
Baunebenkosten (BKP 5) Wettbewerbskosten, Bewilligungen und Gebühren, Kosten für Muster, Modelle und Reproduktionen, sowie Versicherungen und übrige Auslagen.
Unvorhergesehenes (BKP 7) Die Reserve wird mit 5 Prozent für die Beträge 0, 1,2, 3, 4, 5 und 9 gemäss BKP berechnet.
Ausstattung una Einrichtung (BKP 9) Kosten für das Mobiliar (Fauteuils, Stühle und Konferenztische, Dokumentenfächer), einschliesslich Apparate und Maschinen, sowie insbesondere für die Installation einer Dolmetscheranlage für acht Sprachen.
Reserve für Teuerung (BKP 8) Die Reserve wird mit 5 Prozent pro Jahr berechnet, und zwar vom Zeitpunkt des Kostenvoranschlags (August 1994) bis zum Abschluss der Arbeiten, Die Berechnung berücksichtigt die Posten 0, 1,2, 3, 4, 5, 7 und 9 gemäss BKP. Die Bauzinsen für eine Bauzeit von zwei Jahren werden auf 905 968 Franken veransch)agt. Die Deckung der mit dem Bau verbundenen Gesamtkosten soll durch eine Schenkung von 31,2 Millionen Franken an die FIPOI gesichert werden. Diese Summe stellt den maximalen finanziellen Rahmen dar. Die Bauherrin wird diesen Betrag nur in dem zur Deckung der effektiven Baukosten notwendigen Ausmass beanspruchen.
4 Übernahme der Unterhalts- und Betriebskosten des Konferenzsaals des CWR Als der Bundesrat am 4. Mai 1994 die Elemente der schweizerischen Offerte für die Beherbergung des Sitzes der zukünftigen WTO definierte, hat er insbesondere beschlossen, dass der beim CWR zu bauende Konferenzsaal der WTO für deren eigenen Bedarf gratis zur Verfügung gestellt werden solle, dass ihn die FIPOI aber auch anderen Benutzern zur Verfügung stellen könne, wenn er von der WTO nicht gebraucht werde. Zusätzlich zur Tatsache, dass die FIPOI nicht in der Lage ist, die sich aus dem Bau des Konferenzsaals ergebenden finanziellen Konsequenzen, zu übernehmen, bedeutet dies auch, dass die FIPOI, Besitzerin des Gebäudes, für die mit der unentgeltlichen Zurverfügungsstellung verbundenen Unterhalts- und Betriebskosten nicht aufkommen kann. Die Eidgenossenschaft muss folglich diese Kosten übernehmen. Daher beantragt Ihnen der Bundesrat, ihn zur Gewährung einer jährlichen Finanzhilfe von 500 000 Franken an die FIPOI zwecks Deckung der Unterhalts- und Betriebskosten des Saals zu ermächtigen. Der Bundesrat ver-
fügt im Moment nicht über alle notwendigen Grundlagen, um die Höhe dieser jährlichen Finanzhilfe exakt zu veranschlagen. Insbesondere kennt er weder die Benutzungsfrequenz des Saals durch die WTO oder andere zwischenstaatliche Organisationen noch weiss er, wie gross die Zahl der Benutzer sein wird, die eine Miete bezahlen müssen. Deshalb schlägt er Ihnen vor, die ins Auge gefasste Massnahme auf fünf Jahre nach ihrer Inkraftsetzung, wahrscheinlich 1997, zu beschränken und anschliessend die Situation im Lichte der in der Praxis gewonnenen Erfahrungen neu zu prüfen.
S Finanzierung, finanzielle und personelle Auswirkungen 51 Darlehen und Schenkungen an die FIPOI Der Ausbau der Rolle der Schweiz als Gastland internationaler Organisationen stellt ein wichtiges Element der Aussenpolitik des Bundesrats dar und bildet Zielsetzung 2 seines Berichts über die Legislaturplanung 1991-1995". Das Bereitstellen von Immobilien zur Deckung der Bedürfnisse internationaler Organisationen ist eines der Hauptinstrumente zur Sicherung und harmonischen Weiterentwicklung der Rolle Genfs als internationaler Stadt. Das Darlehen zur Finanzierung der Bauarbeiten für den neuen WMO-Sitz wird der FIPOI zu den üblichen Bedingungen gewährt, das heisst, es ist zu verzinsen und rückzahlbar. Der Zinssatz beträgt gegenwärtig 3 Prozent pro Jahr. Dieser Zinssatz wurde gewählt, um für die internationalen Organisationen in Genf günstige Rahmcnbedingungen zu schaffen. Weder ist er zu niedrig noch kommt er den marktüblichen Zinssätzen allzu nahe. Sollten die Zinssätze der Bundesanlcihen während eines Jahres die Grenze von durchschnittlich 5 Prozent überschreiten, so kann der Zinssatz des Darlehens während der entsprechenden Zeitdauer auf 3,5 Prozent erhöht werden. Diese Klausel ist in jedem zwischen der FIPOI und einer internationalen Organisation abgeschlossenen Vertrag enthalten. Die RückzahlungstVist beträgt 40 Jahre, was der geltenden Praxis für den Fall entspricht, dass die Darlehen von der FIPOI an internationale Organisationen gewährt werden, die ihr eigenes Verwaltungsgebäude errichten. Der Bund hat der FIPOI schon oft Darlehen gewährt, um für die internationalen Organisationen angemessene Arbeitsbedingungen zu schaffen. Es sei an dieser Stelle an frühere Botschaften 2 ' erinnert, auf deren Grundlage die eidgenössischen Räte Bundesbeschlüsse zur Bewilligung von Verpflichtungskrediten an die FIPOI verabschiedet haben. Was den neuen Konferenzsaal beim CWR angeht, so hat der Bundesrat am 4. Mai 1994 beschlossen, diesen der WTO zum Eigenbedarf gratis zur Verfügung zu stellen, im übrigen aber die FIPOI zu ermächtigen, ihn auch anderen internationalen Organisationen zur Verfügung zu stellen, wenn er nicht von der WTO benützt
» BEI 1992 III l > Botschaften vom 18. September 1964 (FIPOI, GATT, EFTA), vom 6. Juni 1966 (ILO), vom S.Juni 1967-(UNO. ITU, WMO, UPU), vom 17. Februar 1971 (EFTA, CICG, WIPO. ILO), vom I . M a i 1974 (CERN), vom T.August 1974 (ITU, ILO, WIPO), vom 2. März 1977 (WIPO), vom 25, Mai 1983 (CIM), vom S.März 1984 (CERN), vom 27. November 1985 (ITU), vom 18. Februar 1987 (WIPO), vom 13. Februar 1989 (UNHCR), vom 17. Februar 1993 (CERN, WMO) und vom 30. Mai 1994 (GEC. Internationale Föderation der Rofkreuz- und Rothalbmondgesellschaften): BB1 1964 II 769. 1966 I 969, 1967 I 1127, 1971 I 425. 1974 I 1377, II 441, 1977 I 1292. 1983 II 1501, 1984 l 1205, 1985 III 485, 1987 I 816, 1989 I 1229, 1993 l 1225 und 1994 III 1049.
wird. Die FIPOI wird deshalb nicht in der Lage sein, ein Darlehen der Eidgenossenschaft zu amortisieren. Daher muss das zur Deckung der Baukosten für den Saal notwendige Kapital in Form einer Schenkung zur Verfügung gestellt werden. Obwohl bedeutend weniger häufig als die Gewährung eines Darlehens an die FIPOI, ist der teilweise oder vollständige Verzicht der Eidgenossenschaft auf die Amortisation und Verzinsung eines Baudarlehens oder die Schenkung eines Gebäudes an eine internationale Organisation bereits in der Vergangenheit praktiziert worden". Wie oben unter Ziffer 12 bereits dargestellt, beläuft sich der Gesamtbetrag dieser Schenkungen im Rahmen der FIPOI heute auf 95 Millionen Franken. Die im Entwurf für einen Bundesbeschluss betreffend den Konferenzsaal beim CWR vorgeschlagene Massnahme stellt also keinen Präzedenzfall dar. Eine Schenkung ist vom Bundesrat in jenen - zugegebenermassen seltenen - Fällen vorgeschlagen worden, wo er der Ansicht war, dass ein solches Vorgehen aus wichtigen politischen Gründen gerechtfertigt sei.
52 Auswirkungen der Teuerung Die den eidgenössischen Räten unterbreiteten Kreditbegehren für zivile oder militärische Bauten des Bundes berücksichtigen die Teuerung nicht. Diese Praxis lässt sich aber auf die Bauvorhaben, welche Gegenstand dieser Botschaft sind, nicht anwenden. Diese können den Bundesbauten nicht gleichgestellt werden, weil sie entweder für eine internationale Organisation oder für die FIPOI, eine eigenständige privatrechtliche Stiftung, bestimmt sind. Diese Adressaten unterstehen nicht der Verordnung über das Bauwesen des Bundes (SR 172.057.20). Es ist natürlich schwierig, den Umfang der jährlichen Teuerung für die vorgesehene Bauzeit des neuen Sitzgebäudes des WMO (1995-1998) und des neuen Konferenzsaals beim CWR (1995-1997), abzuschätzen. Die angestellten Berechnungen basieren 'auf einer Teuerungsrate von 2 Prozent für die in Ausführung begriffenen Arbeiten und von 3 Prozent für die noch auszuführenden Arbeiten im Fall der WMO, sowie von 5 Prozent beim Konferenzsaal des CWR. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass eine zweite Botschaft für die Teuerung unnötig ist, sofern nicht eine völlig unerwartete Inflationssteigerung eintritt.
53 Finanzielle Auswirkungen Der Antrag betreffend den Bau eines neuen Verwaltungsgebäudes für die WMO wird den Bund mit einem finanziellen Aufwand von 74,5 Millionen Franken, verteilt auf die Jahre 1995-1998, belasten. Der Antrag betreffend den Bau eines neuen Konferenzsaals beim CWR wird den Bund mit einem finanziellen Aufwand von 31,2 Millionen Franken, ebenfalls verteilt auf die Jahre 1995-1998, belasten. Die
'> Beitrag à fonds perdu von 3 Millionen Franken zugunsten der UNO auf einem Darlehen von 61 Millionen Franken (Botschaft vom 5. Juni 1967, BEI 1967 I 1127), Abschreibung eines Restbetrags von 62 998 600 Franken auf einem Darlehen von 65 Millionen Franken für das CICG (Botschaft vom 11. Juli 1979, BB1 1979 II 821), Beitrag à fonds perüu zugunsten des CERN von 12 Millionen Franken (Beschluss des Bundesrates vom 30. Mai 1973 gestützt auf die Botschaft vom 28. April 1971, BB1 1971 915), Schenkung ans Institut Henri-Dunant von 1,6 Millionen Franken (Botschaft vom 27. Feb. 1971, BEI 1971 425), Schenkung an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz von 15,4 Millionen Franken (Botschaft vom 30. Januar 1980, BEI 1980 II 165).
aus diesen Verpflichtungen erwachsenden Ausgaben sind im Budget 1995 und im Finanzplan 1996-1998 vorgesehen worden. Der Antrag betreffend die Zahlung einer Finanzhilfe an die FIPOI zwecks Finanzie- • rung der Unterhalts- und Betriebskosten des Konferenzsaals des CWR wird ausserdem eine jährliche Belastung von ungefähr 500 000 Franken mit sich bringen, was etwa 1,5 Prozent der Baukosten von 31,2 Millionen Franken entspricht. Die FIPOI wird jeweils am Jahresende die Abrechnungen über die tatsächlich aufgewendeten Unterhalts- und Betriebskosten vorlegen und, unter Berücksichtigung der eventuellen Einnahmen, die sich aus der Vermietung des Saals an Dritte ergeben, den nicht verwendeten Teil des Bundesbeitrags zurückzahlen.
54 Personelle Auswirkungen Die beantragten drei Bundesbeschlüsse haben keine Auswirkungen auf den Personalbestand des Bundes.
55 Auswirkungen für Kantone und Gemeinden Da der Vollzug der drei Bundesbeschlüsse ausschliesslich dem Bund obliegt, werden den Kantonen und Gemeinden keine Kosten entstehen.
6 Legislaturplanung Die Politik der Zurveifügungsstelhmg von Immobilien zugunsten internationaler Organisationen - im allgemeinen durch die FIPOI - ist in unserem Bericht vom 25. März 1992 zur Legislaturplanung 1991-1995 dargelegt (BB1 7992 III 1). Die Zielsetzung 2 betreffend den Ausbau der traditionellen Rolle der Schweiz als Gaststaat internationaler Organisationen hebt ausdrücklich hervor, dass der Bundesrat die Niederlassung internationaler Organisationen in der Schweiz durch die Gewährung neuer Darlehen an die FIPOI unterstützt. Diese Unterstützung ist umso wichtiger, als der Platz Genf, Sitz zahlreicher internationaler Organisationen, heute zunehmend in Frage gestellt wird, da sich viele Länder ebenfalls darum bemühen, auf ihrem Gebiet internationale Organisationen anzusiedeln, und dies zu Bedingungen, die auf den ersten Blick oft sehr günstig erscheinen. Die Bonner Kandidatur für den Sitz der WTO, der Nachfolgeorganisation des GATT, hat klar gezeigt, dass gewisse Staaten fest entschlossen sind, Organisationen, die bereits in anderen Staaten etabliert sind, um jeden Preis abzuwerben.
7 Rechtsgrundlagen 71 Verfassungsmässigkeit Die beiden Bundesbcschlüsse betreffend die Finanzierung des Baus eines neuen Sitzes für die WMO und eines neuen Konferenzsaals beim CWR, die wir Ihnen zur Verabschiedung unterbreiten, stützen sich auf die allgemeine aussenpolitische Kompetenz des Bundes, die in Artikel 8 der Bundesverfassung verankert ist. Die Zusammenarbeit mit den internationalen Organisationen stellt einen wichtigen Aspekt unserer Ausscnbczichungcn dar, und die der FIPOI gewährten Darlehen oder Schenkungen sind eine Form dieser Zusammenarbeit.
Der Bundesbeschluss betreffend die Übernahme der Unterhalts- und Betriebskosten des Konferenzsaals des CWR schlägt eine jährliche Finanzhilfe an die FIPOI für eine Dauer von fünf Jahren vor. Gemäss geltender Praxis kann die Bundesversammlung (oder der Bundesrat, unter Vorbehalt der Budgetkompetenz der eidgenössischen Räte) einmalige Beiträge direkt gestützt auf die ausscnpolitische Kompetenz des Bundes beschliessen, ohne dass es dazu einer formellen Rechtsgrundlage bedürfte (vgl. BEI 1991 IV 553, 1993 II 1105). Für periodisch wiederkehrende Beiträge gilt dies nicht, insbesondere wenn diese zeitlich unbegrenzt sind oder sich über mehrere Jahre erstrecken. In diesem Fall braucht es eine formelle Rechtsgrundlage. Die einzige Ausnahme bilden die freiwilligen Beiträge an internationale Organisationen, für die der aussenpolitische Kompetenzartikel der Bundesverfassung ausreichend ist (BEI 1984 l 1205). Obwohl die FIPOI statutengemäss zum Ziel hat, internationalen Organisationen Gebäude im Kanton Genf zur Verfügung zu stellen, ist sie juristisch und finanziell unabhängig von diesen Organisationen. Für eine längerfristige Finanzierung durch den Bund bedarf es deshalb einer formellen Rechtsgrundlage. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, einen allgemeinverbindlichen Bundesbeschluss, gestützt auf die Zuständigkeit des Bundes in auswärtigen Angelegenheiten (BB1 1993 II 1118), zu verabschieden.
72 Rechtsform der Erlasse In Übereinstimmung mit der Praxis (vgl, BEI 1993 I 1225 und 1994 II 1049) schlägt Ihnen der Bundesrat vor, die Kredite, welche zur Finanzierung des Darlehens und der Schenkung für den Bau der Gebäude notwendig sind und die Gegenstand der vorliegenden Botschaft bilden, durch einfachen Bundesbeschluss nach Artikel 8 des Geschäftsverkehrsgesetzes vom 23. März 1962 (SR 171.1]) zu bewilligen. Die beiden diesbezüglichen Bundesbeschlüsse unterliegen nicht dem fakultativen Referendum. Was die Übernahme der Unterhalts- und Betriebskosten des zukünftigen Konferenzsaals des CWR angeht, die ebenfalls Gegenstand der vorliegenden Botschaft bildet, so ist die Subventionsgewährung nach Artikel 6 des Geschäftsverkehrsgesetzes vom 23. März 1962 (SR 171.11) in die Form eines allgemeinverbindlichen Bundesbeschlusses zu kleiden. Der entsprechende Bundesbeschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Zuständigkeit der eidgenössischen Räte auf diesem Gebiet leitet sich aus deren allgemeiner Budgetkompetenz nach Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung ab.
Anhänge
1 Abkürzungsverzeichnis
2 Lage des neuen Verwaltungsgebäudes der WMO und des Konferenzsaals des CWR 3 WMO: Gesamtplan 4 WMO: Perspektive der Nordost-Fassade (Eingang) und Querschnitt 5 WMO: Grundriss des Erdgeschosses 6 WMO: Normalgrundriss eines Stockwerks (ohne und mit Standard-Inneneinrichtung) 7 Konferenzsaal beim CWR: Gesamtplan 8 Konferenzsaal beim CWR: Querschnitte F-F und H-H 9 Konferenzsaal beim CWR: Grundriss des Erdgeschosses
Anhang l Verzeichnis der Abkürzungen
APEF Vereinigung Eisenerz exportierender Länder CERN Europäische Organisation für Kernforschung CICG Internationales Konferenzzentrum von Genf CIM Zwischenstaatliches Komitee für Auswanderung CWR Centre William Rappard DHA Departement für humanitäre Angelegenheiten (UNO) ECE/UNO Europäische Wirtschaftskommission EFTA Europäische Freihandels-Assoziation FIPOI Immobilicnstiftung für die internationalen Organisationen GATT Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen GEC Geneva Executive Center IBE Internationales Erziehungsamt/UNESCO ICDO Internationale Organisation für Zivilschutz IKRK Internationales Komitee vom Roten Kreuz ILO . Internationale Arbeitsorganisation IOM Internationale Organisation für Auswanderung ITC Internationales Handelszentrum UNCTAD/GATT ITU Internationale Fernmeldeunion SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein UNCED Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung UNCTAD Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung UNESCO Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur UNHCR Hochkommissariat der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge UNIDIR Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen UNO Organisation der Vereinten Nationen UNRISD Forschungsinstitut der Vereinten Nationen für soziale Entwicklung UPOV Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen WIPO Weltorganisation für geistiges Eigentum WHO Weltgesundheitsorganisation WMO Weltorganisation für Meteorologie WTO Welthandelsorganisation
Anhang 2
Lage des neuen Verwaltungsgebäudes der WMO und des Konferenzsaals des CWR Ausschnitt aus der Landeskarte
f /T&
Anhang 3 WMO: neues Verwaltungsgebäude Gesamtplan
Anhang 4
WMO: neues Verwaltungsgebäude Perspektive der Nordost-Fassade (Eingang) und Querschnitt
Anhang J WMO: neues Verwaltungsgebäude Grundriss des Erdgeschosses
Anhang 6
WMO: neues Verwaltungsgebäude Normalgrundriss eines Stockwerks (ohne und mit Standard-Inneneinrichtung) . J
Anhang 7
Konferenzsaal beim CWR: Gesamtplan
Anhang8
Konferenzsaal beim CWR: Querschnitte F-F und H-H
Anhang 9 Konferenzsaal beim CWR: Grundriss des Erdgeschosses
Bundesbeschluss Entwurf über die Finanzierung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisation (FIPOI) in Genf zum Bau eines neuen Verwaltungsgebäudes zugunsten der Weltorganisation für Meteorologie (VMO)
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 19. September 1994 '', beschüesst:
Art. l Es wird ein Vcrpflichtungskredit von 74,5 Millionen Franken für ein Darlehen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf bewilligt. Mit dem Darlehen sollen die Bauarbeiten für ein neues Verwaltungsgebäude zugunsten der Weltorganisation für Meteorologie (WMO) finanziert werden.
Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.
" BEI 1994 V 277
Bundesbeschluss Entwurf über die Finanzierung einer Schenkung an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf für den Bau eines neuen Konferenzsaals beim Centre William Rappard (CWR)
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 19. September 1994' beschliesst:
Art. l Es wird ein Verpflichtungskredit von 31,2 Millionen Franken für eine Schenkung an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf bewilligt. Damit sollen die Bauarbeiten für einen neuen Konferenzsaal auf dem Gelände des Centre William Rappard (CWR) finanziert werden.
Art. 2 Die Welthandelsorganisation (WTO) erhält ein prioritäres Benutzungsrecht für den Saal, der ihr unentgeltlich zur Verfügung gestellt wird. Die FIPOI kann den Saal anderen internationalen Organisationen in Zeiten zur Verfügung stellen, in denen er nicht von der WTO benützt wird.
Art. 3 Dieser Bcschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.
Bundesbeschluss Entwurf über die Ausrichtung einer Finanzhilfe an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf zwecks Finanzierung der Unterhalts- und Betriebskosten des neuen Konferenzsaals beim Centre William Rappard (CWR)
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Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Zuständigkeit des Bundes in auswärtigen Angelegenheiten, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 19. September 1994 '>, beschliesst:
Art. l Der Bundesrat kann der Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf eine jährliche Finanzhilfe von höchstens 500 000 Franken gewähren, welche dazu bestimmt ist, die Unterhalts- und Betriebskosten des neuen Konferenzsaals beim Centre William Rappard (CWR) zu decken. Diese Ausgabe wird jährlich dem Budget des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten belastet. Dabei werden allfällige Einnahmen aus der Vermietung des Saals an Dritte, die nicht in den Genuss der Gratisvermietung kommen, verrechnet.
Art. 2 Dieser Beschluss ist allgemeinverbindlich; er untersteht dem fakultativen Referendum. Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten. Dieser Beschluss ist fünf Jahre lang gültig.
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Botschaft über die Finanzierung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf zum Bau eines neuen Verwaltungsgebäudes zugunsten der Weltorganisation für Meteorologie (WMO), die Finanzierung einer Sch...
In Bundesblatt Dans Feuille fédérale In Foglio federale
Jahr 1994 Année Anno
Band 5 Volume Volume
Heft 47 Cahier Numero
Geschäftsnummer 94.082 Numéro d'affaire Numero dell'oggetto
Datum 22.11.1994 Date Data
Seite 277-309 Pagina
Ref. No 10 053 228
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