BBl 1995 III 1467
Parlamentarische Initiative Schriftliche Begründung und Beantwortung persönlicher Vorstösse Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht vom 19. Mai 1995 der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom 5. September 1995
#ST# zu 95.409
Parlamentarische Initiative Schriftliche Begründung und Beantwortung persönlicher Vorstösse Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht vom 19. Mai 1995 der Staatspolitischen Kommission des Ständerates
vom 5. September 1995
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, zum Bericht Ihrer Kommission vom 19. Mai 1995 nehmen wir gemäss Artikel 21quater Absatz 4 des Geschäftsverkehrsgesetzes (GVG) wie folgt Stellung. Wir sind mit der Änderung einverstanden, dass persönliche Vorstösse im Ständerat schriftlich begründet und vom Bundesrat schriftlich beantwortet werden. Ein solches Verfahren, das demjenigen des Nationalrates entspricht, wirft keine rechtlichen Probleme auf. Es hat den Vorteil, dass für beide Räte das gleiche System gilt und somit alle Abgeordneten gleich behandelt werden. Wie Ihre Kommission darlegt, steigert das neue Verfahren auch die Qualität der Beratungen und führt zu Zeiteinsparungen bei der Behandlung unbestrittener Vorstösse. Die vorgeschlagene Änderung des Geschäftsreglements des Ständerates (GRS) entspricht den Bestimmungen im Geschäftsreglement des Nationalrates (GRN). Sinnvoll erscheinen uns ausserdem die Präzisierungen in Artikel 27 Absatz 2 GRS, die über den Wortlaut von Artikel 35 Absatz l GRN hinausgehen und festlegen, welche Anträge der Bundesrat stellen kann (Annahme, Ablehnung oder Umwandlung von Motionen, Empfehlungen und Postulaten). Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
5. September 1995 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Villiger Der Bundeskanzler: Couchepin
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Parlamentarische Initiative Schriftliche Begründung und Beantwortung persönlicher Vorstösse Stellungnahme des Bundesrates zum Bericht vom 19. Mai 1995 der Staatspolitischen Kommission des Ständerates vom 5. September 1995
In Bundesblatt Dans Feuille fédérale In Foglio federale
Jahr 1995 Année Anno
Band 3 Volume Volume
Heft 38 Cahier Numero
Geschäftsnummer 95.409 Numéro d'affaire Numero dell'oggetto
Datum 26.09.1995 Date Data
Seite 1467-1467 Pagina
Ref. No 10 053 597
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