BBl 1996 III 1
Botschaft über die Finanzierung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf zur Erweiterung des Sitzes der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) vom 15. Mai 1996
#ST# 96.036
Botschaft über die Finanzierung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf zur Erweiterung des Sitzes der Internationalen Fernmeldeunion (ITÜ)
vom 15. Mai 1996
Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, mit der vorliegenden Botschaft unterbreiten wir Ihrer Zustimmung einen Entwurf für einen Bundesbeschluss über die Finanzierung eines Darlehens von 55 Millionen Franken an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf zum Bau eines neuen Verwaltungsgebäudes für die Internationale Fernmeldeunion (ITU). Dieses Darlehen ermöglicht die Realisierung eines dritten Gebäudes der ITU unter der Bezeichnung «ITU-Montbrillant» auf dem Gelände, wo bereits die anderen Bauten des Sitzes der Union stehen.
Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
15. Mai 1996 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Delämuraz Der Bundeskanzler: Couchepin
1996-280 l Bundcsblatt 148. Jahrçang. Bd. III
Übersicht Die Rolle der Schweiz als Gaststaat von internationalen Organisationen und Konferenzen ist ein wichtiger Bestandteil der schweizerischen Aussenpolitik. Um den Platzbedürssiissen der zwischenstaatlichen Organisationen, die ihren Sitz in Genf haben oder dort internationale Konferenzen durchführen, zu genügen, stellt ihnen die Eidgenossenschaft im Rahmen ihrer traditionellen Gaststaatpolitik die benötigten Gebäulichkeiten zu günstigen Bedingungen, im Prinzip durch die Immobilien- Stiftung fur die internationalen Organisationen (FIPOI), zur Verfügung. in Anbetracht der Bedeutung, die der Bundesrat dem Verbleib der internationalen Organisationen in Genf beimisst, die dort seit langem niedergelassen sind, ersucht er die eidgenössischen Räte, einen Verpflichtungskredit zur Finanzierung der Erweiterung des Sitzes der Internationalen Fernmeldeunion (1TU) auf dem Gelände Varembé-Montbrillant zu bewilligen. Die Gewährung des Baukredits bringt ssr die Eidgenossenschaft finanzielle Lasten von 55 Millionen Franken mit sich.
Botschaft
I Einführung II Die internationale Rolle Genfs Seit über einem Jahrhundert ist Genf Sitz internationaler Organisationen und Institutionen. Diese waren nach der 1863 erfolgten Gründung des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) zunächst vornehmlich im humanitären Bereich tätig. Nach dem Ersten Weltkrieg erweiterten sich die internationalen Aufgaben der Stadt dank dem Völkerbund und dem Internationalen Arbeitsamt. 1946 errichteten die Vereinten Nationen ihren europäischen Sitz in Genf, und seither haben sich zahlreiche andere internationale Organisationen dort niedergelassen. Dadurch ist diese Stadt zu einem bedeutenden Zentrum zwischenstaatlicher Zusammenarbeit und zu einem Ort der internationalen Begegnung geworden, insbesondere in folgenden Bereichen: Schutz des Lebens und der Menschenrechte (Humanitäres, Gesundheit, Umwelt), Arbeitswelt und Wirtschaft, Wissen und Kommunikation, Förderung von Frieden und Recht. Neben dem Genfer Büro der Vereinten Nationen (UNOG) und gewissen Sonderorganen der UNO l > beherbergt diese Stadt die meisten SpezialOrganisationen des Systems der Vereinten Nationen - IBE/UNESCO, ILO, WMO, WIPO, WHO, ITU und UPOV2' -, zahlreiche weitere zwischenstaatliche Organisationen (insbesondere WTO, CERN, APEF, EFTA, ICDO, IOM, IRTO, South Centre) sowie über 100 nichtstaatliche Organisationen. Ende März 1996 waren beim Genfer UNO-Sitz 144 ständige Vertretungen von UNO-Mitgliedstaaten, Delegationen und Beobachterbüros niedergelassen. Zudem hatten elf Staaten beschlossen, bei der WTO, und 14 Staaten, bei der Abrüstungskonferenz, eine eigene Vertretung zu eröffnen. Im März 1995 beschäftigte der internationale Sektor (ständige Vertretungen, zwischenstaatliche und hauptsächliche nichtstaatliche internationale Organisationen) 27 526 Personen. Eine Studie des Genfer Statistischen Dienstes, vom Oktober 1995 zeigt, dass die zwischenstaatlichen und die wichtigsten nichtstaatlichen Organisationen 1994 rund 3,272 Milliarden Franken für Güter, Dienstleistungen, verschiedene Ausrüstungen, Gebäudeunterhalt, Bauten und für Löhne aufgewendet haben. Von dieser Summe machen 2,241 Milliarden Franken die totale Lohnsumme aus, wovon 1,606 Milliarden Nettolöhne, der Rest Sozialaufwendungen sind. Zum Vergleich: die Summe der im Kanton Genf bezahlten Löhne, ohne zwischenstaatliche Organisationen, wird für
1994 auf 13,342 Milliarden Franken geschätzt. Trotz der Tatsache, dass zahlreiche Beamte der zwischenstaatlichen Organisationen im benachbarten Frankreich woh-
» Der Hauptsitz der UNO befindet sich in New York. Die folgenden Organe sind in Genf zusammengefasst: die Welthandelskonferenz (UNCTAD), das internationale Handelszentrum UNCTAD/WTO (ITC), die Europäische Wirtschaftskommission (ECE/UNO), das Hochkommissariat der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge (UNHCR), die Koordinierungsstelle der Vereinten Nationen für Katastrophenhilfe (UNDRO) des Departements für humanitäre Angelegenheiten (DHA), die Abrüstungskonferenz, das Hochkommissariat der Vereinten Nationen für Menschenrechte, die Völkerrechtskommission (CDI), das Regionalbüro für Europa des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) sowie verschiedene Forschungszentren (wie UMIDIR, UNRISD). > Abkürzungen siehe Anhang 1.
nen (47,5 %) und dass ein Grossteil der Lohnsumme ausserhalb des Kantons Genf ausgegeben wird, darf der wirtschaftliche Beitrag, den der internationale Sektor erbringt, nicht unterschätzt werden. Von den'2,8 Milliarden Franken, welche von den zwischenstaatlichen Organisationen ausgegeben werden, fliessen l,6 Milliarden in die Schweiz zurück, und zwar in Form von Lohnzahlungen an in der Schweiz lebende Personen oder in Form von Güterkäufen und Aufwendungen für Dienstleistungen. 67 863 Experten und Delegierte haben an 1526 Sitzungen und internationalen Treffen teilgenommen, die 1994 allein von den zwischenstaatlichen Organisationen veranstaltet wurden. Nach Schätzungen sind beinahe 40 Prozent aller Übernachtungen in- den Genfer Hotelbetrieben auf den 'Aufenthalt von Delegierten und Experten zurückzuführen. Die Zahl der im internationalen Sektor tätigen Personen, die Ausgaben der internationalen Beamten oder die Häufigkeit internationaler Konferenzen stellen nur einige Teilaspekte des internationalen Genf dar. Weitere Faktoren sind zu berücksichtigen, wenn man die Bedeutung der Anwesenheit internationaler Organisationen in Genf für die Schweiz und für die Art und Weise, wie unser Land in der Welt wahrgenommen wird, ermessen will. Dank des internationalen Genf wird die Schweiz auch heute noch von der Mehrheit der Staaten als ein Hort des Friedens angesehen, der sich zur Zusammenarbeit zwischen den Nationen eignet. So werden denn auch unsere Disponibilität und unsere aktive Rolle als Gaststaat internationaler Organisationen als ein unentbehrlicher Bestandteil unserer Aussenpolitik, ihrerseits einer der Pfeiler unserer Sicherheitspolitik, betrachtet. Die Erneuerung der multilateralen Zusammenarbeit als Folge der Ende der achtziger Jahre spürbar gewordenen Verbesserung des internationalen Klimas hat für die bestehenden internationalen Organisationen eine beträchtliche Erhöhung nicht nur der Aufgaben, sondern auch der Zahl der Beschäftigten bewirkt. Sie hat aber auch die Durchführung einer ganzen Reihe thematischer Grosskonferenzen unter der Schirmherrschaft der Vereinten Nationen und die Schaffung neuer Organe, die mit der Umsetzung und der Überwachung eingegangener Verpflichtungen betraut worden sind, gebracht. Auf den ersten Blick ist die Verstärkung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit durchaus dazu angetan, die internationale Ausstrahlung
Genfs noch zu erhöhen. In Wirklichkeit muss allerdings festgestellt werden, dass die bevorzugte Stellung Genfs je länger, je mehr umstritten ist, und zwar wegen des schärferen Wettbewerbs zwischen den wenigen, seit langem bestehenden Sitzstaaten - zu denen die Schweiz gehört - und jenen zahlreichen Staaten, welche dies werden möchten. In der Tat hängen die Entscheidungen, die im Bereich der Sitzvergabe internationaler Organisationen gefällt werden, immer mehr von politischen Optionen ab, denen der Wille zugrunde liegt, dem Einsatz gewisser Staaten in einer internationalen Organisation oder auf einem bestimmten Tätigkeitsfeld vermehrt Rechnung zu tragen. Ebenso werden finanzielle Überlegungen immer wichtiger in einem Zeitpunkt, wo das System der Vereinten Nationen und seine Mitgliedstaaten in einer Finanzkrise nie gesehenen Ausmasses stecken. Mehr denn je bemüht sich die Schweiz, den internationalen Organisationen auf ihre Bedürfnisse ausgerichtete Infrastrukturen zur Verfügung zu stellen. Sie trägt somit zur Schaffung befriedigender Arbeitsbedingungen bei, die es den Organismen internationaler Zusammenarbeit erlaubt, ihre verschiedenen Aufgaben zu erfüllen und die von ihren Mitgliedstaaten gesteckten Ziele zu erreichen.
Die bedeutende Rolle, die das internationale Genf für die Aussenpolitik der Schweiz spielt, wird im Bericht vom 29. November 1993 über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren anerkannt. Der Bundesrat hat darin klar zum Ausdruck gebracht, dass er alles unternehmen will, damit Genf weiterhin ein attraktiver Standort der internationalen Politik bleibt. Bundesrat und Genfer Staatsrat haben im übrigen ihren Willen bekräftigt, die Rolle Genfs als Sitz zwischenstaatlicher Organisationen, die in jenen Bereichen aktiv sind, wo diese Stadt bereits ein Zentrum der internationalen Zusammenarbeit ist, zu stärken. Sie haben anerkannt, dass-die Zukunft Genfs als Aufnahmestätte internationaler Organisationen auch von den Kapazitäten abhängt, die im Fernmeldebereich angeboten werden können. Zudem sind sie der Meinung, dass der Entwicklung eines leistungsfähigen und auf die Erfordernisse der internationalen Organisationen zugeschnittenen Netzes besondere Bedeutung zukommt. Wie weiter unten dargelegt wird, hat die ITU eine wichtige Rolle bei der Definition jeglicher Zukunftsstrategie in diesem Bereich zu übernehmen.
12 Die FIPOI Die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) ist eine schweizerische, privatrechtliche Stiftung, die 1964 vom Bund und vom Kanton Genf gegründet wurde (vgl. Bundesbeschluss vom 11. Dez. 1964 über die Gewährung von Darlehen an die FIPOI; BB1 1964 II 1490). Beide Gründungsmitglieder ordnen je drei Vertreter in den Stiftungsrat ab. Die FIPOI steht unter der Kontrolle der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht sowie der eidgenössischen und kantonalen Finanzkontrolle. Die FIPOI wurde gegründet, um die Rolle Genfs als Zentrum internationaler Begegnungen zu unterstützen. Gemäss ihren Statuten verfolgt sie den Zweck, zwischenstaatlichen Organisationen, die ihren Sitz in Genf haben oder dort internationale Konferenzen abhalten, Gebäude im Kanton Genf zur Verfügung zu stellen. Sie kann den Bau von Immobilien finanzieren, diese selber vermieten, kaufen oder verwalten oder aber auch durch Darlehen zu günstigen Bedingungen den internationalen Organisationen den Kauf, die Erstellung oder den Umbau von Gebäuden ermöglichen. Bisher haben Bund und Kanton Genf der FIPOI die dazu benötigten Mittel, je nach Bedarf, in Form von verzinslichen und rückzahlbaren Darlehen, von Schenkungen oder von Bauland zur Verfügung gestellt. In seiner Botschaft vom I.Mai 1996 über die Finanzhilfen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf sowie über die Änderung der Rückzahlungsbedingungen für die der FIPOI gewährten Darlehen hat Ihnen der Bundesrat vorgeschlagen, keine Zinsen mehr auf den Darlehen zu erheben, die der Bund der FIPOI oder den in Genf ansässigen internationalen Organisationen via die FIPOI gewährt. Von 1966 bis zum 31. Dezember 1995 gewährte der Bund Darlehen in der Höhe von 718 Millionen Franken. Ende 1995 hatte die FIPOI von den Bundesdarlehen bereits Zinsen und Rückzahlungen an die Bundeskasse in der Höhe von 392 Millionen Franken geleistet. Der Gesamtbetrag der in Schenkungen umgewandelten Darleben3' beträgt heute 126,5 Millionen Franken. Der Kanton Genf hat Darlehen und Schenkungen von etwas mehr als 11 Millionen Franken4* gewährt. Er hat den internationalen Organisationen ausserdem die benötigten Baugrundstücke je nach Fall kostenlos oder zu Baurechtszinsen überlassen. Im übrigen hat sich der Kanton
Genf verpflichtet, auf die Erhebung sämtlicher Baurechtszinsen für die den internationalen Organisationen oder der FIPOI zur Verfügung gestellten Grundstücke zu verzichten, wenn der Bund die Zinsen auf den FIPOI-Darlehen aufhebt. Der Gesamterstehungswert für die zwischen 1960 (WHO) und 1986 (FIPOI - Montbrillant) erworbenen Grundstücke beläuft sich, nicht aktualisiert, auf rund 126 Millionen Franken. i 13 Die Internationale Fernmeldeunion Die internationale Telegraphenunion ist 1865 in Paris gegründet worden. 1934 wurde sie in internationale Fernmeìdeunion (ITÜ) umbenannt und 1947 in eine Spezialorganisation der Vereinten Nationen umgewandelt. Das ständige Büro der internationalen Telegraphenunion hatte sich bereits 1868 in Bern niedergelassen. Die ITU ist also nicht nur die älteste aller internationalen Organisationen überhaupt, sie ist auch die erste, die unser Land bei sich aufgenommen hat. 1948 hat die ITU ihren Sitz von Bern nach Genf verlegt, wo sie sich zuerst im Palais Wilson einrichtete, bevor sie dann zu Beginn der sechziger Jahre in ein Gebäude an der Rue de Varembé umgezogen ist. Die ITU hat dieses Gebäude 1965 für einen Betrag von 5 Millionen Franken gekauft. Die Aufgaben der Union, in 'der öffentlicher und privater Sektor zusammenarbeiten, können in drei Gebiete aufgeteilt werden. Im technischen Bereich ist die ITU beauftragt, die Entwicklung der Fernmeldeanlagen und ihre effiziente Nutzung zu begünstigen, um so die Wirtschaftlichkeit der Fernmeldedienste zu verbessern, ihren Nutzen zu erhöhen und ihre Verwendung einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Im Enlwicklungsbereich hat die ITU die Aufgabe, die technische Hilfe für die Telekommunikationssektoren der Entwicklungsländer zu verstärken und die Bereitstellung der zur Entwicklung neuer Technologien notwendigen menschlichen und finanziellen Ressourcen sowie den Zugang aller zu den Vorteilen, die diese Technologien bieten, zu fördern. Auf politischer Ebene versteht es die Union als ihre Aufgabe, Fragen rund um das Fernmeldewesen gesamthaft und
3) Beitrag à fonds perdu von 3 Millionen Franken zugunsten der UNO auf einem Darlehen von 61 Millionen Franken (Botschaft vom 5. Juni 1967, BB! 1967 I 1127), Abschreibung eines Restbetrags von 62 998 600 Franken auf einem Darlehen von 65 Millionen Franken, für das CICG (Botschaft vom l L Juli 1979, BB11979 II 821), Beitrag à fonds perdu zugunsten des CERN von 12 Millionen Franken (Beschluss des Bundesrates vom 30. Mai 1973 gestützt auf die Botschaft vom 28. April 1971, BB1 1971 I 915), Schenkung ans Institut Henri-Dunant von 1,6 Millionen Franken (Botschaft vom 17. Febr. 1971, BEI 1971 I 425), Schenkung an das Internationale Komitee vom Roten Kreuz von 15,4 Millionen Franken (Botschaft vom 30. Jan. 1980, BB1 1980 II 165), Abschreibung eines Restbetrags von 31 501 766 Franken per 31. Dezember 1994 auf drei der FIPOI 1966, 1971 und 1974 für den Erwerb und die Renovation des CWR gewährten Darlehens (Botschaft vom 12. Juni 1995, BEI 1995 III 1071). Dem Betrag von 126,5 Millionen Franken gilt es, die Schenkung von 31,2'Millionen Franken an die FIPOI zur Finanzierung des Baus eines neuen Konferenzsaals beim Centre William Rappard (Botschaft vom 19. Sept. 1994, BEI 1994 V 277) hinzuzufügen. > Wovon etwas mehr als 6 Millionen Franken über die Fondation du centre international de Genève (FCIG).
im Rahmen einer über die einzelnen Landesgrenzen hinausgehenden Informationsbewirtschaftung und Informationsgesellschaft anzugehen. Am I.Januar 1996 zählte die ITU 184 Staaten und 363 Mitglieder, das heisst öffentliche und private Betreiber, wissenschaftliche oder industrielle Betriebe, Rundfunkanstalten, regionale und internationale Fernmeldeorganisationen und Organismen, die im Bereich Standardisierung, Finanzierung oder Entwicklung tätig sind. Die Bevollmächtigtenkonferenz ist das oberste Organ der ITU. Es tritt alle vier Jahre zusammen, insbesondere um den Strategieplan und die grundlegenden Prinzipien zu verabschieden, die es der Organisation ermöglichen sollen, ihre Ziele zu erreichen. Der Rat, der sich zur Zeit aus 46 Mitgliedern zusammensetzt - dies entspricht 25 Prozent der Gesamtzahl der Mitgliedstaaten der Union -, ist ausführendes Organ der Bevollmächtigtenkonferenz. Er trifft sich einmal jährlich, um allgemeine politische Fragen im Fernmeldebereich zu erörtern und darüber zu wachen, dass politische Ausrichtung und Strategie der ITU perfekt auf die ständigen Entwicklungen auf diesem Gebiet ausgerichtet bleiben. Der Rat hat ebenfalls die Aufgabe, die wirksame Koordination der Aktivitäten der Organisation sicherzustellen, das Budget und die Rechnungen zu genehmigen sowie die Führung und Verwaltung der ITU insgesamt zu überwachen. Die Weltkonferenzen im internationalen Telekommunikationsbereich werden auf Beschluss der Bevollmächtigtenkonferenz hin organisiert, um das internationale Fernmeldereglement, welches für Verwaltungen und Betreiber gleichermassen Gültigkeit besitzt, zu revidieren. Die Tätigkeiten der Union umfassen drei Sektoren. Der Radiokommunikationsektor stellt eine rationelle, gerechte, effiziente und wirtschaftliche Nutzung des Spektrums der radioelektrischen Frequenzen durch alle Radioübermittlungsdienste - Inbegriffen jene, die über geostationäre Satelliten laufen - sicher. Der Standardisierungssektor verfasst Studien und gibt Empfehlungen heraus zu technischen Aspekten sowie zu Fragen betreffend Nutzung und Gebühren, Dem Sektor Entwicklung obliegt die doppelte Verantwortung der Union als SpezialOrganisation der Vereinten Nationen und als ausführendes Organ für die Verwirklichung von Projekten,
die im Rahmen der Entwicklungstätigkeit der UNO oder aufgrund anderer Finanzierungen durchgeführt werden. Diesem Sektor kommt die Aufgabe zu, die Aktivitäten im Bereich technische Zusammenarbeit und Unterstützung zu planen, zu organisieren und zu koordinieren, um so die Entwicklung des Fernmeldewesens zu erleichtern und zu verbessern. Unter der Leitung eines Generalsekretärs - gegenwärtig nimmt diese Aufgabe der Finne Pekka Tarjanne wahr - unterstützt das Generalsekretariat die ITU in den Bereichen Verwaltung, Finanzen, Informatik und in juristischen Fragen. Es verfasst auch Berichte über die Veränderungen in der Welt der Telekommunikation, und es macht Vorschläge über die zukünftige Politik und die Strategien der Union, es veröffentlicht und verteilt Daten über das Fernmeldewesen, koordiniert die Tätigkeit der Union mit derjenigen der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen, und es bereitet insbesondere auch die TELECOM-Ausstellungen vor. Infolge ihrer langjährigen Anwesenheit in der Schweiz und wegen ihrer vielfachen Tätigkeiten, die sie in einem Bereich entwickelt, der an Bedeutung gewinnt in einer Welt, wo Telekommunikation und Datenübertragungsnetze immer wichtiger werden, gehört die ITU zu den hervorragendsten Organisationen des internationalen Genf. Der Bundesrat ist daher der Meinung, dass die ITU in den Genuss eines neuen FIPOI-Darlehens .kommen sollte. Der Bau eines neuen Gebäudes wird der
Union helfen, die zahlreichen Aufgaben, die ihr die internationale Gemeinschaft übertragen hat, korrekt erfüllen zu können.
2 Bau eines neuen Verwaltungsgebäudes für die ITÜ 21 Ausgangslage • Seit sie in Genf niedergelassen ist, hat die ITU zweimal um ein Darlehen der Eidgenossenschaft nachgesucht. 1968 haben die eidgenössischen Räte die Gewährung eines Darlehens von 20 Millionen an die FIPOI bewilligt, mit dem der Bau des fünfeckigen Turms der ITU finanziert wurde5'. 1986 haben sie ein Darlehen von 19,5 Millionen Franken an die FIPOI zur Finanzierung von drei Zusatzbauten, die Turm und Gebäude Varembé erweitern sollten, genehmigt6'. Die diesen Kreditantrag begleitende Botschaft präzisierte allerdings bereits, dass diese Erweiterungsbauten das Raumproblem der ITU nicht definitiv beheben könnten und dass zu einem späteren Zeitpunkt sehr wahrscheinlich ein weiteres Verwaltungsgebäude erstellt werden müsste. Diese Annahme ist ziemlich schnell Wirklichkeit geworden. In der Tat bedingt die bedeutende Entwicklung der Tätigkeiten der ITU einerseits vermehrt Sitzungen, was die Zurverfügungstellung einer grösseren Zahl von Konferenzsälen notwendig macht. Anderseits ist es zu einer Erhöhung des Personalbestands gekommen. Heute arbeiten rund 800 Personen permanent bei der Organisation. Weitere'Personen sind temporär angestellt, insbesondere wenn es darum geht, Konferenzen vorzubereiten oder grosse Veranstaltungen zu organisieren. Eine weitere Erhöhung des Personalbestands der Organisation ist in den kommenden Jahren allerdings nicht vorgesehen. Die Union ist gegenwärtig gezwungen, Räumlichkeiten auf dem privaten Markt zu mieten. Dies stellt eine teure Lösung dar, denn im Vergleich zu den im Rahmen der FIPOI angebotenen Bedingungen sind die entsprechenden Mietpreise hoch. Deshalb ist an der Bevollmächtigtenkonferenz von 1989 in Nizza beschlossen worden, die verwaltungsinternen und technischen Prozeduren an die Hand zu nehmen, um ein neues Gebäude in unmittelbarer Nähe der bereits der ITU gehörenden Bauten errichten zu können (siehe Anhänge 2 und 3).
22 Architekturwettbewerb 1992 ist ein Architekturwettbewerb auf Einladung veranstaltet worden. Die Wettbewerbsjury umfasste zwei Vertreter der ITU, den beratenden Architekten, der von der Union angestellt worden war, um die Dossiers vorzubereiten, einen Vertreter des Departements für öffentliche Bauten des.Kantons Genf, einen Vertreter der Stadt Genf, den Kantonsarchitekten von Basel und zwei unabhängige Architekten. Sechs der 62 eingeschriebenen Architekten wurden berücksichtigt. Das Wettbewerbsprogramm sah die Errichtung eines Gebäudes vor, das Büros, die Bibliothek und die" Archive der ITU, den Computerraum, einige Büros zur geteilten Benutzung durch Experten und vorübergehend am Sitz sich aufhaltendes Personal sowie mehrere Konferenzsäle und Sitzungszimmer beherbergen sollte.
s > Botschaft vom 5. Juni 1967, BB1 1967 I 1127, vervollständigt durch die Botschaft vom 7. August 1974, BEI 1974 II 441 (Zusatzdarlehen von 3,5Mio.-Fr.). « Botschaft vom 27. November 1985, BB11985 El 485.
Hauptproblem des Wettbewerbs stellte der Umstand dar, dass ein Gebäude erstellt werden sollte, das zwar als eine Erweiterung zum Hauptgebäude, dem fünfeckigen Turm der ITU, gedacht ist, das dabei allerdings einfach und kostengünstig und von der Architektur her qualitativ hochstehend konzipiert wird. Es geht nämlich darum, diesen Bau als Element der städtebaulichen Gesamtkomposition des Place des Nations zu entwerfen. An ihrer Sitzung vom 22. und 23. März 1993 -hat die Jury einstimmig das «Atmosphère» benannte Projekt des Architekturbüros Jean-Jacques Oberson an erster Stelle plaziert (siehe Anhang 4). In ihrem Bericht hat die Jury insbesondere hervorgehoben, dass das Projekt perfekt der Funktion eines Erweiterungsbaus der ITU entspricht und dass es auf die begrenzte Fläche des zur Verfügung stehenden Grundstücks Rücksicht nimmt. Der Bau dieses Gebäudes wird dazu beitragen, das Arbeitsumfeld des Pesonals der ITU und der Delegierten zu verbessern. Insbesondere wird es möglich sein, darin Sitzungen mit beschränkter Teilnehmerzahl unter zufriedenstellenden Bedingungen durchzuführen. Die grossen Konferenzen werden auch-in Zukunft im internationalen Konferenzzentrum von Genf (CÎCG) durchgeführt werden. Dank Konferenzsälen kleinerer Dimension wird es jedoch möglich werden, zahlreiche Treffen am Sitz der Union zu veranstalten, was eine bessere Nutzung des CICG zwecks Durchführung von Konferenzen erlaubt, die durch andere in Genf niedergelassene zwischenstaatliche Organisationen veranstaltet werden. Was die Büroflächen angeht, so ermöglicht der-Neubau die Zusammenführung einer ganzen Reihe von Verwaltungseinheiten, die bisher an verschiedenen Orten untergebracht waren. Die Gestaltung von Räumen, die den spezifischen Bedürfnissen der Informatik, der Bibliothek und der Archive gerecht werden, wird den Zugang zu Informationen erleichtern, was in Anbetracht der Bedeutung der ITU auf dem Gebiet der Übermittlungstechnik besonders wichtig ist.
23 Bauprojekt Das Gebäude wird an der Ecke von Avenue de France und Rue de Varembé errichtet. Im Verhältnis zum Raumprogramm ist die für diese Erweiterung zur Verfügung stehende Fläche relativ klein. , Die räumliche und strukturelle Gestaltung des Bauprojekts ergibt sich aus der Notwendigkeit, innerhalb ein und desselben Gebäudes Räumlichkeiten unterbringen zu müssen, die sehr verschiedene Funktionen zu übernehmen haben. Diese sind deutlich identifizierbar: die unteren Stockwerke umfassen Eingang, Saal der «pas perdus», Räumlichkeiten für Zusammenkünfte, Kommissionszimmer, Computerraum und Archive. In den oberen Stockwerken bilden Büros und Bibliothek ein Ganzes, das gegen den leeren Zentralraum hin offen ist. In der Tat bestehen die tragenden Strukturen des Bauprojekts aus einer Anzahl von entlang der Fassade angeordneten Stützen, welche die Fachwerkträger aus Stahl unter der Dachhaut tragen. An diesen sind die Böden des dritten, vierten und fünften Stockwerks aufgehängt. Eine solche Bauweise erlaubt es, die im Erdgeschoss gelegenen Konferenzräume von jenen Zwängen zu befreien, die sich sonst aus der Anordnung von Trägerelementen ergäben. Vom zweiten Stockwerk an aufwärts sind die Büroräume um einen Innenhof gegliedert (siehe Anhang 5). Auch die Bibliothek, auf der Ebene der Fachwerkträger eingerichtet, ist auf den Zentralraum hin offen angelegt.
Das Gebäude als solches, vom Typ «Raum nach innen offen», sowie die Konzeption der Fassaden, des Daches, des Sonnenschutzes, der Wärmeregulierung, der Ventilation, der natürlichen und der künstlichen Beleuchtung stellen eine Synthese dar, die auf optimale Art und Weise Benutzerkomfort, flexible Raumgestaltung und Energieverbrauchskosten zu regeln versucht. Das Niveau '«Eingang» ist auf die Rue de Varembé ausgerichtet und umfasst folgende Hauptfunktionen: Eingangspforte, Saal der «pas perdus», Bereiche für informelle Treffen, Dokumentenverteilung, Telefonkabinen, Bar, Garderobe. Das darüberliegende Stockwerk entspricht dem Erdgeschoss der anderen, bereits bestehenden Gebäude, mit denen es durch eine gedeckte Passerelle verbunden wird. Dieses Niveau umfasst vier Konferenzsäle (zwei zu 100 Plätzen, zwei zu 60 Plätzen, wobei alle vier Säle in zwei kleinere Säle unterteilbar sind). Der zweite Stock bietet Platz für,, die Büros der Kommissionspräsidenten und ihre Sekretariate. Das dritte, vierte und fünfte Stockwerk umfasst die Büros, die um den zentralen Leerraum herum angeordnet sind. Ein modulierbares System von Wänden ermöglicht grosse Flexibilität, was die Büroaufteilung betrifft. Die Bibliothek belegt das ganze sechste Stockwerk. Die Ausbildungssäle, ein Informatikzentrum und verschiedene Lagerräume befinden sich im ersten Untergeschoss, die Archive im zweiten Untergeschoss, wo es auch technische Lokale gibt. Tageslicht dringt durch einen auf drei Seiten des Gebäudes angelegten Lichthof («cour anglaise») ein und erhellt'das erste und das zweite Untergeschoss. Das dritte Untergeschoss umfasst weitere technische Räume (Heizung, Belüftung, Luftkühlung). Die unterirdischen Geschosse drei bis sechs beherbergen ein Parking von '113 Plätzen, das für Fahrzeuge vom Parking des Nations her erreichbar ist. Ein «Komfortenergieprogramm» wurde in der Absicht erarbeitet, den Gebäudebenutzern zufriedenstellenden Komfort zu bieten, indem baulich wirkungsvolle, einfache und wirtschaftliche Lösungen gesucht wurden, und zwar sowohl im Konstruktions- als auch im Energienutzungsbereich. Die verglasten Fassaden bestehen aus nicht getönten, isolierenden Verglasungen, die mit Sonnenschutzvorrichtungen versehen sind. Letztere entfalten ihre Wirkung im Bereich der Wärmezufuhr, lassen aber genügend Licht herein. Die Vorrichtungen für eine natürliche Beleuchtung
auch von oben erlauben eine rationelle Verwendung von Tageslicht in der Bibliothek und im Bereich des zentralen Innenraumes. Das leicht gewölbte Dach ist als fünfte Fassade ausgelegt worden. Der Neubau bietet eine Nettofläche von 16 102 m2 und eine Nutzfläche von 14699m2 nach SIA Norm 416. Das Gesamtvolumen nach SIA Norm 116 beträgt 63 048 m3. Die ITU übernimmt die Bauherrschaft.
24 Kosten Die Gesamtkosten des neuen Gebäudes belaufen sich auf 55 Millionen Franken • (ohne Mehrwertsteuer), die sich wie folgt aufteilen;
BKP " Kosienkategorie Hauptgruppen Betrag in sFr.
0 • Grundstück (pro memoria) 0 1 Vorbereitungsarbeiten 4 660 000 2 Gebäude 38 809 000 3 Betriebseinrichtungen -2429000 4 Umgebungsarbeiten 321 000 5 Baunebenkosten 2465000 6 Unvorhergesehenes 2434000 9 Ausstattung (pro memoria) 0
Subtotal 51118000 7 Reserve für Teuerung 3 350 000 8 Reserve für Bauzinsen (pro memoria) 3 676 000 0
Gesamttotal 54 468 000 Darlehensbetrag gerundet 55 000 000 BKP = Baukostenplan Der allgemeine Kostenvoranschlag wurde aufgrund des Genfer Baukostenindexes vom April 1995, weither 105,9 Punkte beträgt, ausgearbeitet (Basis April 1988 = 100 Punkte). Dies entspricht 115,5 Punkten des Zürcher Baukostenindexes vom April 1995 (Basis Okt. 1988 = 100 Punkte).
Zusätzlich zu den Honoraren umfassen diese Rubriken insbesondere folgende Elemente: Grundstück (BKP 0) Es gibt keine Kosten für den Grundstückserwerb, Der Kanton Genf, Besitzer des Grundstücks, stellt dieses der ITU unentgeltlich im Baurecht zur Verfügung. Vorbereitungsarbeiten (BKP 1) Kosten für die Baugrundvorbereitung einschliesslich Räumungsarbeiten und die Baustelleneinrichtung; Kosten, die sich aus der Abänderung des Lüftungsschachts des Parking des Nations ergeben, zwecks Anschluss der Energien der einzelnen ITU-Gebäude ans neue Montbrillant-Gebäude; Kosten für die Spezialfundamente und die Terrainsicherung im Grabungsbereich. Gebäude (BKP 2) Kosten im Zusammenhang mit dem eigentlichen Bau, welche dazu dienen, diesen dauerhaft für seine Benutzer brauchbar zu machen, einschliesslich Installationen, welche die Benutzung des Gebäudes ausserhalb jeglicher SpezialVerwendung ermöglichen. Das Gebäudevolumen beträgt 63 048 m3 gemäss SIA Norm 116. Der Kubikmeterpreis beläuft sich auf 616 Franken.
Betriebseinrichtungen (BKP 3) . Kosten für die fest eingebauten Einrichtungen, die einer besonderen Nutzung dienen. Insbesondere Kosten für die Stark- und Schwachstrominstallationen (audiovisuelle Einrichtungen für die Konferenzsäle, für Simultanübersetzung) und für die' interne Rohrpost. Umgebungsarbeiten (BKP 4) Kosten für Umgebungsarbeiten auf dem Grundstück, einschliesslich Maurerarbeiten, Grundstücksumzäunung und Gärtnereiarbeiten (Neubepflanzungen). Baunebenkosten (BKP 5) Kosten für die Durchführung des Architekturwettbewerbs (Februar 1993), Bewilligungen und Gebühren, Kosten für Reproduktionen und Modelle, sowie Versicherungen und übrige Auslagen. Unvorhergesehenes (BKP 6) Reserve für zum Zeitpunkt des Kostenvoranschlags nicht identifizierbare Arbeiten. Sie wird auf 5 Prozent der Baukosten (BKP 1,2,3,4 und 5) veranschlagt. Ausstattung (BKP 9) Die diesbezüglichen Kosten werden von der ITU übernommen. Reserve für Teuerung (BKP 7) Diese Reserve entspricht 3 Prozent pro Jahr. Sie wird für die BKP 1-6 pro Investttionstranche berechnet. Reserve für Bauzinsen (BKP 8) Der von der Bauherrschaft erstellte Kostenvoranschlag sieht ausserdem eine Summe von 3 676 000 Franken für die Bauzinsen vor. Unter Vorbehalt Ihrer Zustimmung zur Botschaft vom 1. Mai 1996 über die Finanzhilfen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf sowie über die Änderung der Rückzahlungsbedingungen für die der FIPOI gewährten Darlehen wird die Rückzahlung der Darlehen, welche die Eidgenossenschaft den internationalen Organisationen über die FIPOI gewährt, zinslos erfolgen. Als Folge davon wird es keine Bauzinsen mehr geben. Daher bildet der erwähnte Betrag nicht Bestandteil des Darlehensantrags, der Ihnen unterbreitet wird. Die Gesamtkosten für den Bau belaufen sich auf 55 Millionen Franken. Diese Summe bildet Gegenstand dieser Botschaft. Sie stellt den finanziellen Rahmen dar, den die Eidgenossenschaft zu genehmigen bereit ist. Die Bauherrin wird dieses Darlehen gemäss Finanzierungsplan, etappenweise und auf offene Abrechnung hin, beanspruchen, um die tatsächlichen Baukosten zu decken.
3 Finanzierung des Gebäudes der ITU 31 Darlehen an die FIPOI Die Zurverfügungstellung von Immobilien zur Deckung der Bedürfnisse internationaler Organisationen stellt eines der Hauptinstrumente unserer Sitzstaatpolitik dar. Die FIPOI ist von erstrangiger Bedeutung, wenn es darum geht, den internationalen Organisationen und ihren Beamten sowie den Delegierten Aufnahme- und Arbeils-
Strukturen anzubieten, die es ihnen erlauben, ihre Aufgaben unter guten Bedingungen wahrzunehmen. Unter Vorbehalt der Zustimmung zur Botschaft vom 1. Mai 1996 über die Finanzhilfen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf sowie über die Änderung der Rückzahlungsbedingungen für die der FIPOI gewährten Darlehen wird das Darlehen an die FIPOI zur Finanzierung des Baus einer Ausweitung des ITU-Sitzes zinslos gewährt werden. Das Darlehen ist innerhalb von 50 Jahren rückzahlbar. Der Bund hat schon oft Darlehen an die FIPOI gewährt, um für die internationalen Organisationen angemessene Arbeitsbedingungen zu schaffen. Es -sei an dieser Stelle an frühere Botschaften71 erinnert, auf deren Grundlage die eidgenössischen Räte Bundesbeschlüsse zur Bewilligung von Verpflichtungskrediten für Darlehen an die FIPOI verabschiedet haben.
32 Auswirkungen der Teuerung Die den eidgenössischen Räten unterbreiteten Kreditbegehren für zivile oder militärische Bauten des Bundes berücksichtigen die Teuerung nicht. Diese Regel lässt sich aber auf das Bauvorhaben, welches Gegenstand dieser Botschaft ist, nicht anwenden. Dieses kann den Bundesbauten nicht gleichgestellt werden, weil es für einen Dritten bestimmt ist, der nicht der Verordnung über das Bauwesen des Bundes untersteht. Es ist natürlich schwierig, den Umfang der jährlichen Teuerung für die vorgesehene Bauzeit der Erweiterung des ITU-Sitzes (1996-1999) abzuschätzen. Die angestellten Berechnungen basieren auf einer Teuerungsrate von 3 Prozent pro Jahr. Dieses Vorgehen hat den Vorteil, dass eine zweite Botschaft für die Teuerung vermieden wird, sofern nicht eine gänzlich unerwartete Inflation eintritt.
4 Finanzielle und personelle Auswirkungen. 41 Finanzielle Auswirkungen Der Antrag betreffend den Bau einer Erweiterung .des Sitzes der ITU wird den Bund mit einem finanziellen Aufwand von 55 Millionen Franken, verteilt auf die Jahre 1996-2000, belasten. Die aus diesen Verpflichtungen erwachsenden Ausgaben sind im Budget 1996 und im Finanzplan 1997-1999 vorgesehen worden.
> Botschaften vom 18. September 1964 (FIPOI, GATT, EFTA), vom 6. Juni 1966 (ILO), vom 5. Juni 1967 (UNO, ITU, WMO, UPU), vom 17. Februar 1971 (EFTA, CICG, WIPO, ILO), vom I.Mai 1974 (CERN), vom 7, August 1974 (ITU, ILO, WO), vom 2. März 1977 (WIPO), vom 25. Mai 1983 (CIM), vom 5. März 1984 (CERN), vom 27. November 1985 (ITU), vom 18. Februar 1987 (WIPO), vom 13. Februar 1989 (UNHCR), vom 17. Februar 1993 (CERN, WMO), vom 30. Mai 1994 (GEC, Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmondgesellschaften) und vom 19. September 1994 (WMO, CWR): BEI 1964 II 769,1966 I 969,1967 I 1127,19711 425,1974 11377, II 441,1977 11292,1983 II 1501, 1984 I 1205,1985 IH 485, 1987 I 816, 1989 I 1229,1993 I 1225, 1994 III 1049 und V 227.
42 Anwendung der Ausgabenbremse Gemäss Artikel 88 Absatz l der Bundesverfassung muss Artikel l des Entwurfs für einen Bundesbeschluss, der Gegenstand dieser Botschaft bildet, der Ausgabenbremse unterstellt werden. Dieser Artikel sieht in der Tat die Gewährung eines Verpflichtungskredits nach Artikel 25 FHG (SR 611.0} vor, der für die Eidgenossenschaft eine neue einmalige Ausgabe von mehr als 20 Millionen Franken nach sich zieht.
43 Personelle Auswirkungen Die Vorlage hat keine Auswirkungen auf den Personalbestand des Bundes.
44 Auswirkungen für Kantone und Gemeinden Da die Ausführung des Bundesbeschlusses ausschliesslich der Eidgenossenschaft obliegt, werden den Kantonen und Gemeinden keine Kosten entstehen.
5 Legislaturplanung Im Bericht des Bundesrates vom. 18. März 1996 zur Legislaturplanung 1995-1999 (BB1 1996 II 293) ist eine Botschaft an die eidgenössischen Räte betreffend die Gewährung eines FIPOI-Darlehens an die ITU zum Bau eines neuen Verwaltungsgebäudes angekündigt worden.
6 Rechtsgrundlagen 61 Yerfassungsmässigkeit Der Bundesbeschluss, den wir Ihnen zur Verabschiedung unterbreiten, stützt sich auf die allgemeine aussenpoütische Kompetenz des Bundes ab, wie sie aus der Bundesverfassung hervorgeht. Die Zusammenarbeit mit den internationalen Organisationen stellt einen wichtigen Aspekt unserer Aussenbeziehungen dar, und die der FIPOI gewährten Darlehen oder Schenkungen sind eine Form dieser Zusammenarbeit.
62 Rechtsform des Erlasses In Übereinsümmung mit der Praxis (vgl. BB1 1993 l 1225 und 1994 m 1049 und 1994 V 277) schlägt Ihnen der Bundesrat vor, den zur Finanzierung des Darlehens notwendigen Verpflichtungskredit, welcher Gegenstand der vorliegenden Botschaft bildet, durch einfachen Bundesbeschluss nach Artikel 8 des Geschäftsverkehrsgesetzes vom 23. März 1962 (SR 171,11} zu bewilligen. Dieser Bundesbeschluss unterliegt nicht dem fakultativen Referendum.
14 Anhänge
1 Abkürzungsverzeichnis
2 BÜROS, INSG. 456 MODULE (152/STOCK) Q TECHNISCHER SCHACHT 2.1 KAFFEEAUTOMAT, WASSERSPENDER E. ELEKTRISCHE ANLAGE 2.2 FOTOKOPIERMASCHINE, DRUCKER SAN.F. TOILETTEN FRAUEN 2.3 PLATZ ZUR KONSULTATION VON ARCHIVEN SAN.H. TOILETTEN MÄNNER 2.6 BÜRO 6 MODULE (18 M2) PN ROHRPOST 2.7 BÜRO B MODULE (24 M2) VT VENTILATION 2.10 LEERER RAUM BIS AUF DEN 2. STOCK S.S. NOTAUSGANG
Bundesbeschluss Entwurf über die Finanzierung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf zur Erweiterung des Sitzes der Internationalen Fernmeldeunion (ITÜ)
vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 15. Mai 19961J, beschliesst: t Art. l Es wird ein Verpflichtungskredit von 55 Millionen Franken bewilligt für ein Darlehen an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf zur Finanzierung der Bauarbeiten für ein neues Verwaltungsgebäude zugunsten der Internationalen Fernmeldeunion (ITU).
Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.
» BEI 1996 III l
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Botschaft über die Finanzierung eines Darlehens an die Immobilienstiftung für die internationalen Organisationen (FIPOI) in Genf zur Erweiterung des Sitzes der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) vom 15. Mai 1996
In Bundesblatt Dans Feuille fédérale In Foglio federale
Jahr 1996 Année Anno
Band 3 Volume Volume
Heft 26 Cahier Numero
Geschäftsnummer 96.036 Numéro d'affaire Numero dell'oggetto
Datum 02.07.1996 Date Data
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Ref. No 10 053 898
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