BBl 1996 III 627
Bericht über die Massnahmen des Bundes zur Raumordnungspolitik: Realisierungsprogramm 1996-1999 vom 22. Mai 1996
#ST# 96.039
Bericht über die Massnahmen des Bundes zur Raumordnungspolitik: Realisierungsprogramm 1996-1999
vom 22. Mai 1996
Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren,
wir unterbreiten Ihnen den Bericht über die Massnahmen des Bundes zur Raumordnungspolitik: Realisierungsprogramm 1996-1999 mit dem Antrag, davon Kenntnis zu nehmen.
Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung,
22. Mai 1996 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Delamuraz Der Bundeskanzler: Couchepin
1 Einleitung
1.1 Auftrag Mît dem Bericht über die Massnahmen zur Raumordnungspolitik (Realisierungsprogramm) vom 27. November 1989 (BB1199011002/ BB11990 II 402) beschloss der Bundesrat eine Reihe von Massnahmen, um die auf Bundesebene festgestellten Vollzugslücken in der Raumplanung zu schliessen und insbesondere die Voraussetzungen für die bessere Erfüllung des Planungs- und Koordinationsauftrags zu schaffen. Dieses Massnahmenpaket wurde in den darauffolgenden Jahren durch weitere Programme ergänzt, die vorab folgende Ziele anstrebten: Förderung des Vollzugs der Raumplanungsgesetzgebung auf kantonaler und kommunaler Ebene, Klärung noch offener Fragen zum Bodenrecht im Siedlungsbereich und Koordination der Entscheidverfahren bei Bauten und Anlagen im Kompetenzbereich des Bundes. Anlässlich der parlamentarischen Beratung und Kenntnisnahme des ersten Realisierungsprogrammes von 1989 wurde der Bundesrat mit einer von den eidgenössischen Räten überwiesenen Kommissionsmotion (vom 26. Oktober 1990) beauftragt, dem Parlament einmal pro Legislatur über den Stand, die Ergebnisse und die Wirksamkeit dieses Instrumentes Bericht zu erstatten. Das vorliegende zweite Realisierungsprogramm 1996-1999 legt im Sinne dieses Auftrages zunächst den Stand des Vollzugs früherer Massnahmen sowie der laufenden Fortschreibung und Aktualisierung der Massnahmen zur Raumordnungspolitik dar. Im weiteren veranschaulicht und konkretisiert es für die nächsten vier Jahre die im Bericht über die Grundzüge der Raumordnung Schweiz abgesteckten Aktionsfelder der zukünftigen Raumordnungspolitik des Bundes.
1.2 Stellenwert des Realisierungsprogrammes 1996-1999
Mit dem aktuellen Realisierungsprogramm 1996-1999 beabsichtigt der Bundesrat:
den Vollzug des Raumplanungsrechts zu stärken, namentlich die Planung und Koordination der raumwirksamen Tätigkeiten des Bundes zu verbessern, die Raumplanung der Kantone zu fordern und die Informationstätigkeit über die räumliche Entwicklung und die Raumplanung fortzusetzen;
die raumwirksamen Sachpolitiken des Bundes auf die Grundzüge der Raumordnung Schweiz auszurichten und dabei insbesondere konsequent zum nachhaltigen Wachstum der Volkswirtschaft, zur Festigung des Städtesystems Schweiz, zur Entwicklung des ländlichen Raumes und zur besseren Einbindung in die europäische Raumordnung beizutragen.
Das Realisierungsprogramm steckt tur die raumwirksam tätigen Bundessteüen den Rahmen fiir die Verwirklichung dieser Ziele ab und zeigt, nach welchen Grundsätzen zu handeln ist. Es bestimmt, welche Grundlagen und Planungen in welcher Reihenfolge und nach welchen Prioritäten erarbeitet und welche organisatorischen Vorkehrungen getroffen werden sollen. Mit diesem Programm wird kein grundsätzlich neuer Weg begangen, sondern auf Bestehendem aufgebaut. Die neuen Tätigkeiten sind nur zusammen mit den bisherigen Arbeiten zu verstehen. Sie werden dort vorgesehen, wo aus der Sicht der Grundzüge der Raumordnung und des Vollzugs des Bundesgesetzes vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (RPG) Handlungsbedarf besteht. Die bisherigen Massnahmenprogramme werden daher zunächst einer Bilanzierung unterzogen. Dies entspricht auch dem Auftrag des Parlaments, über den Stand, die Ergebnisse "und die Wirksamkeit der Vorhaben einmal pro Legislatur Bericht zu erstatten. Das Realisierungsprogramm 1996-1999 nimmt, wie bereits jenes von 1989, Rücksicht auf die beschränkten personellen und finanziellen Mittel des Bundes. Inhalt, Umfang und zeitliche Folge der Arbeiten müssen sich nach den zur Verfügung stehenden Kapazitäten richten.
1.3 Aufbau und Inhalt
Das vorliegende Realisierungsprogramm gliedert sich in drei Teile:
Kapitel 2 bilanziert den Vollzug des Realisierungsprogrammes 1989 und der weiteren Massnahmenprogramme zur Raumordnungspolitik.
In Kapitel 3, dem eigentlichen Programmteil, werden Handlungsgrundsätze für die raumwirksam tätigen Bundesstellen formuliert und Massnahmen für die kommenden vier Jahre festgelegt.
Der Anhang enthält schliesslich das Grundlagenmaterial, auf dem das Realisierungsprogramm 1996-1999 basiert. In der Form von Objektblättern sind die detaillierten Angaben zur Bilanz der Massnahmenprogramme sowie zum Inhalt der einzelnen Massnahmen aufgefiihrt
2 Bilanz der bisherigen Massnahmenprogramme
2.1 Absicht Seit 1989 hat der Bundesrat verschiedene Massnahmenprogramme beschlossen, welche die Wirksamkeit der Raumplanung oder eng damit verbundener Bereiche erhöhen, namentlich:
den Bericht über die Massnahmen zur Raumordnungspolitik; Realisierungsprogramm vom 27. November 1989 sowie Zwischenbericht und Fortschreibung vom August 1993;
das VoHzugsfbrderungsprogramm RPG-(Bundesratsbeschluss vom l O.Dezember 1990);
das Programm zum Bodenrecht im Siedlungsbereich (Bundesratsbeschluss vom 11. September 1991). In geraffter Form vermittelt die nachfolgende Bilanz dieser Programme eine Übersicht über die erteilten Aufträge, über den Stand der Arbeiten und die erzielten Wirkungen. In die Bilanz miteinbezogen wurden auch die Massnahmen zur Koordination der Entscheidverfahren bei Grossprojekten (VKB-Projekt 2 - Bericht des Leitungsausschusses vom 13. Dezember 1994; Bundesratsbeschluss vom 13. September 1995). Die nach Themen- oder Sachbereichen geordneten Objektblätter im Anhang geben im Detail Auskunft über den Stand des Vollzugs der Massnahmenprogramme.
2.2 Realisierungsprogramm 1989
Ziel Das Realisierungsprogramm 1989 hatte zum Ziel, die raumwirksamen Planungen verstärkt auf die Anforderungen des Raumplanungsgesetzes auszurichten, um die im Raumplanungsbericht 1987 festgestellten Vollzugsdefizite zu beseitigen. Vor allem bei der Erarbeitung von Konzepten und Sachplänen (Art. 13 RPG) wurde ein grosser Rückstand festgestellt. Mit dem Realisierungsprogramm 1989 wurde deshalb besonders eine Verbesserung dieser Instrumente angestrebt, um eine zielgerichtetere Planung und Koordination der raumwirksamen Tätigkeiten des Bundes zu erreichen.
Stand der Arbeiten Die meisten der im Realisierungsprogramm 1989 und in der Fortschreibung vom August 1993 aufgeführten Massnahmen konnten in Angriff genommen, einige davon auch abgeschlossen werden. Mehrere Massnahmen mussten allerdings aufgrund veränderter Verhältnisse oder als Folge einer Neubeurteilung der Situation zurückgestellt oder fallengelassen werden. Die Erarbeitung vieler Massnahmen- darunter insbesondere der Konzepte und Sachpläne nach Art. 13 RPG- erwies sich als komplex und langwierig. Die Gesamtüberarbeitung des Programmes hat zudem gezeigt, dass einige Massnahmen neu ausgerichtet werden müssen.
Bewertung der Auch wenn nicht alle Massnahmen zeitgerecht beendet werden konn- Ergebnisse ten, ist es mit dem Realisierungsprogramm 1989 gelungen, die Bearbeitung von Konzepten und Sachplänen nach Art. 13 RPG einzuleiten und voranzutreiben. Durch die erarbeiteten Grundlagen konnten viele
Vollzugslücken geschlossen werden. Darüberhinaus ist die Zusammenarbeit unter den Bundesstellen gefördert worden.
2.3 Weitere Massnahmenprogramme
Während das Realisierungsprogramm 1989 ein umfassendes Massnahmenprogramm zur Raumordnung darstellt, verfolgen die nachfolgend behandelten Programme spezifische Ziele, wenn auch mit sich teilweise überschneidenden Aufträgen.
Vollzugsförderungsprogramm RPG (Bundesratsbeschluss vom 10. Dezember 1990) Nach dem Verzicht des Bundesrates auf eine Totalrevision des RPG, wie sie eine Expertenkommission in ihrem Bericht vom 16. Januar 1989 vorschlagen hatte, sollten mit dem Vollzugsförderungsprogramm RPG Vollzugslücken gezielt geschlossen und Schwierigkeiten im Vollzug der Raumplanungsgesetzgebung überwunden werden, namentlich unter Berücksichtigung der Erfahrungen in den Kantonen. Im Vordergrund stand die Prüfung von Massnahmen zur rechtzeitigen Erschliessung und Überbauung von Bauzonen und zur besseren Nutzung bestehender Bauzonen sowie eine verstärkte Unterstützung der Kantone im Vollzug der Grundsätze des RPG. Diese Arbeiten konnten zum grössten Teil abgeschlossen werden. Die erarbeiteten Grundlagen dienten der Verbesserung des Vollzugs auf Kantonsebene. Zudem wurden sie für die Revisionen des RPG im Bereich der Baulanderschliessung (siehe unten) sowie in den Bereichen Landwirtschaft und Landschaft herangezogen. Ergänzende Arbeiten zum letzten Thema werden im neuen Realisierungsprogramm wieder aufgenommen.
Programm zum Bodenrecht im Siedlungsbereich (Bundesratsbeschluss vom 11. September 1991) Das Massnahmenprogramni zum Bodenrecht im Siedlungsbereich, das im Anschluss an die dringlichen Massnahmen im Bodenrecht (Herbst 1989) festgelegt wurde, hatte zum Ziel, Schwachstellen im Siedlungs- und Wbhnungsbereich zu beheben. Die raumplanungsrechtlichen Massnahmen behandelten die Mehrwertabschöpfung, das Erschliessungsrecht, die Erschliessungsbeiträge, die Wohnanteilpläne sowie die Vereinfachung des Baubewilligungsverfahrens. Das Erschliessungsrecht sowie die Vereinfachung des Baubewilligungsverfahrens bilden Gegenstand der von den eidgenössischen Räten am 6. Oktober 1995 verabschiedeten Teilrevision des RPG. Die Bestimmungen im Bereiche der Erschliessung, die im wesentlichen eine Stärkung der Position des bauwilligen Grundeigentümers bezwecken, sind am l. April 1996 in Kraft getreten. Jene Bestimmungen, die zu einer beschleunigten Abwicklung der Baubewilligungsverfahren beitragen sollen, werden auf den l. Januar 1997 in Kraft treten.
Auf eine bundesrechtliche Regelung der Mehrwertabschöpfung, der Erschliessungsbeiträge sowie der Wohnanteilpläne wird aufgrund der Vernehmlassung zum gegenwärtigen Zeitpunkt verzichtet.
Koordination der Entscheidverfahren für Grossprojekte Die Verbesserung der Koordination jener Entscheidverfahren, die im Hinblick auf die Realisierung bestimmter Grossprojekte zu durchlaufen sind, bildete Gegenstand einer breit angelegten Untersuchung, die unter der Federführung der bundesrätlichen Verwaltungskontrolle durchgeführt wurde. Im Zentrum dieser Untersuchung standen Infrastrukturprojekte, deren Beurteilung schwergewichtig in den Zuständigkeitsbereich der Bundesbehörden fällt und deren Zulässigkeit vorwiegend im Rahmen von bundesrechtlich geregelten Bewilligungsverfahren zu beurteilen ist. Der Bundesrat hat von den Ergebnissen dieser Arbeiten am 13. September 1995 Kenntnis genommen und das ÉVED als federführende Stelle beauftragt, dem Bundesrat die erforderlichen Gesetzesänderungen im Sommer 1996 zwecks Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens vorzulegen. .Eine entsprechende Vorlage wird dem Parlament voraussichtlich im Laufe des Jahres 1997 unterbreitet werden können.
2.4 Folgerungen für das Realisierungsprogramm 1996-1999
Das Realisierungsprogramm 1996-1999 bezweckt eine Gesamtdarstellung der Massnahmen zur Raumordnungspolitik. Es vermittelt eine Bilanz der vollzogenen und eine Übersicht der in Arbeit befindlichen oder vorgesehenen Massnahmen. Gleichzeitig erlaubt es, die nötigen Verbesserungen im Vollzug des Raumplanungsgesetzes einzuleiten und die raumwirksamen Tätigkeiten des Bundes auf die in den Grundzügen der Raumordnung aufgezeigten Stossrichtungen auszurichten. In diesem Sinne ermöglicht das aktuelle Realisierungsprogramm eine bessere Koordination der raumrelevanten Grundlagen, Planungen und organisatorischen Vorkehrungen der Bundesstellen untereinander und unterstützt damit die Bestrebungen zu mehr Kohärenz im raumwirksamen Handeln des Bundes. Zur Verbesserung der Transparenz und Information erweist sich die Vereinigung der laufenden Massnahmenprogramme in einem Programm in Zukunft als sinnvoll. Dies unterstreicht die Bedeutung des Realisierungsprogramms als umfassendes Instrument der Raumordnungspolitik. Damit es diesen Zweck erfüllen kann, soll .das Realisierungsprogramm wechselnden Verhältnissen angepasst werden. Es soll periodisch nachgeführt und auf seine Wirksamkeit überprüft werden.
3 Programm 1996-1999
3.1 Handlungsgrundsätze Wegleitend für das Realisierungsprogramm 1996-1999 sind 12 Handlungsgrundsätze, die ein kohärentes raumwirksames Handeln des Bundes ermöglichen sollen. Die Handlungsgrundsätze leiten sich aus den Aktionsfeldern und Zielen der Raumordnungspolitik des Bundes ab, wie sie in den Grundzügen der Raumordnung Schweiz als Konkretisierung der Grundsätze des Raumplanungsgesetzes aufgezeigt sind. Sie stecken den Handlungsrahmen für die raumbedeutsamen Bundestätigkeiten ab und richten sich im Sinne von allgemeinen Verhaltensregeln an alle raumwirksam tätigen Bundesstellen. In der untenstehenden Tabelle sind die Zusammenhänge zwischen den Aktionsfeldern, den Zielen der Raumordnungspolitik und den Handlungsgrundsätzen des Bundesrates dargestellt.
Aktionsfelder Ziele Handlungsgrundsätze der Raumordnungspolitik des Bundes zur Koordination der raumwirksamen Tätigkeiten des Bundes
Mehr Kohärenz Koordination der Gesetzgebung Die räumliche Dimension ist bei im raumwirksa- zum Lebensraum derRechtsetzunggzu berücksichmen Handeln des Strategische Ausrichtung der Bundes Sachpolitiken auf die Grundzüge tigen; d i e materiellenZielee u n der Raumplanung sind zuharmonisierenn (Î) Zusammenwirken aller staatli- Für die Verbesserung der Plachen Ebenen und Verstärkung nung und Koordination beim des partnerschaftlichen Dialogs Bund sind die nötigen Konzepte und Sachpläne zu erarbeiten (2) Die Koordination der raumwirk- , samen Bundestätigkeiten ist zu verstärken und auch bei Einzelvorhaben sicherzustellen (3) Bei raumwirksamen Grundlagen, Planungen und Vorhaben ist der Informationsaustausch mit den Kantonen zu pflegen und die Zusammenarbeit zu intensivieren(4) "Nachhaltige Ent- Stärkung der Wettbewerbsfähig- Die Zweckmässigkeit neuer Inwicklung der keit des Standorts Schweiz durch frastrukturen ist aus sachbe- Volkswirtschaft eine zweckmässige und kosten- reicns-, räum-, umweit- und bewusste Raumordnung
Aktionsfelder Ziele . Handlungsgrundsätze , der Raumordnungspolitik des Bundes zur Koordination der raumwirksa- .' menTätigkeiten des Bundes • - : finanzpolitischer Sicht zu prü- Festigung des Dezentralisierte Konzentration Pie Probleme der Agglomera Städtesystems der Besiedlung tionen und Städte sind bei Bun- Schweiz Komplementarität der Zentren : desrätigkeiten zu berücksichti- - geil (6) Funktionalität der Agglome- Bei den raumwirksamen Tätig- . keite des Bundes, insbesonde ; räumliche Ordnung und urbane ire beim Bau und Betneb von ; Qualität der Städte , Infrastrukturen ist das Anliegen einer dezentralisierten Konzentration der Besiedlung zu be- ;, , . achten (7) i Bundeseigene Bauten und Areale sind zur Unterstützung der ; Funktionsfähigkeit des Städtesystems und der Zentren zweckmässig einzusetzen (8) Förderung des Förderung der nachhaltigen Ent- . Bei Bundestätigkeit ist das : ländlichen wicklung des ländlichen Raums ] soziale, wirtschaftliche und Raumes als Lebens- und Wirtschaftsraum kulturelle Leben in den, ländliinsb. durch eine zweckmässige che Gebieten zu fordern (9) ; Grundausstattung der Besiedlung . , und die Erhaltung einer funkti- Das Anliegen des Schutzes und onsfähigen Landwirtschaft : der nachnaltigen Nutzung von :
dem Städtesystem ; Der, Öffentliche Regionalver- ; :
• Einbindung in die Verwirklichung eines europa- : Die internationale Zusammen-, europäische ischen Netzverbundes arbeit zu Fragen der Raumpla- Raumordnung ! Austausches mit dem Ausland . midezustäFachbehör-Faohbeltör. Verankerung der Umweltvor- den des benachbarten Auslansorge in der europäischen Raum- dés sicherzustellen (12) Ordnung
3.2 Massnahmen
Als Massnahmen gelten Grundlagen, Planungen und organisatorische Vorkehren, die aus der Sicht des Vollzugs der Raumplanung oder der Ziele der Raumordnung notwendig erscheinen (vgl. Übersichtstabelle am Ende des Textes).
Vorrangmassnahme Vorrangmassnahmen sind Massnahmen, die nicht nur für den Vollzug von besonderer Bedeutung sind, sondern auch der Verdeutlichung der Raumordnungspolitik des Bundes, insbesondere der Umsetzung der Grundzüge der Raumordnung, dienen. Mit dieser Gewichtung ist eine materielle und keine zeitliche Bedeutung verbunden. Der Bundesrat bezeichnet folgende Massnahmen als Vorrangmassnahmen:
Weiterentwicklung : Konzeptionelle Vorstellungen über die raumplanerische Behandlung der Raumordungs- von Agglomerationsgebieten (1.01.1) politik Konzeptionelle Vorstellungen über die raumpanerische Behandlung von ländlichen Gebieten (1.01.2) ; , ! Grundlagen zur räumlichen Vernetzung mit Europa (l .01.3)
Gesetzgebung im Teilrevision des Raumplanungsrechtes in den Bereichen Landwirt- Bereich der Raum- Schaft und tandschaft (Art. 16/24 RPG) (1,02.1) planung ; Teilrevision, d e s Raumplanumgsrechtes i m Bereich d e r Konzepte
Koordination der Stärkung der Raumordnungskoordination bundesintern und mit den raumwirksamen Bundesaufgaben "Kantonen, Regionen u n d Städten (insbesondere
; Verdeutlichung, derAnforderungenan Konzepte, Sachpläne und ; Bauvorhaben des Bundes Verhältnis zu anderen Instrumenten (1.04.2) :'. ' . ; • . , Grundlagen sau- Sicherstellung der Nutzung von Infrastrukturanla- • gen durch planerischeVorsorgemassnahmenn (l .04,3) Untersuchung der Konsequenzen der Privatisierung und Deregulie rang öffentlicher Infrastrukturen und Dienstleistungen (l .04.4)
Natur und Land- ; Landschaftskonzept Schweiz (2.04.1) schaft
Gesamtverkehr Grundlagen über die Koordination voix Verkehrspolitik und Raumordnungspolitik (Grunderschliessung,BestellunggRegionalver
öffentlicher . Sachplan Verkehrsinfrastruktut Teil Schienenverkehr (Alp Transit; ; Verkehr Bahn 2000; Infrastrukturanlagen der konzessionierten Transportunternehmungen; Terminals des Kobiverkehrs) (2,074) =
Zivilluftfahrt Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (2.09.1) ;
Energie Konzept Übertragungsleitungen (2.11.1) •- ;
Militär Sachplan Waffen-und Schiessplätze (2.13.1) ,
Weitere wichtige Massnahmen Als wichtig werden ausserdem Massnahmen bezeichnet, von denen ein wesentlicher Beitrag zur Verbesserung des Vollzugs erwartet wird. Der Bundesrat ordnet folgende Massnahmen dieser Kategorie zu:
Unterstützung der Grundlagen zur Behandlung der Naturgefahrenin denPlanungena ntone Grundlagen zum Verhältnis Umweltschutz und Raumplanung, auf -kantonaler und kommunaler Ebene (Richtplanung, Nutzungspla- . nung Bewilligungsverfahren; Vollzug Art. 26 RPV) (1.03.2) . Grundlagen zur Behandlung der Infrastrukturanlagen inderrRicht-' Planung(1.033) . . . ; î
Naturgefahren Grundlagen zu Wassergefahren und Raumplanung (2.03.1) ' Grundlagen zu Bodenbewegungsgefahren und Raumplanung (2.03.2) ;.. ;,
Natur und Land- Strategien zur Verstärkung des Landschaftsschutzes ; des Bundes? :
Umwelt Deponien und Materialabbaustellen Wegleitung z.H. der Kantone (2.05.1) --. . .' . Grundlagen zur Störfallversorgunund Raumplanungu(2.05.2)2'\
Gesamtverkehr Grundlagen für Zweckmässigkeitsprüfungen; Teil Strassen (2.06.1)
öffentlicher ; Bahnvorhaben und Raumplanung; Leitfaden über die Koordination Verkehr der raumwirksamen Tätigkeiten von Bahnunternehmen und Kantonen (2.07.2) ' •.
Zivilluftfahrt Grundlagen zur Integration der Lärm-"und Sicherheitszonen nach : LFG in die Planungen nach RP(2.09.2)),
Energie Sachplan nukleare Entsorgung {2.11,2) ; ! ;
Militär ; Sachplan Militärflugplätz(2.13.2)^) : Richtlinien Militär und Raumplanung (2.13.3)
Regionalpolitik GrundlagenBehandlung der urbanenRäumee in derRegionalpo-- ' v Sport, Freizeit Nationales Sportanlagenkonzept (2.15.1) : un o u r i s m u s P l a n u n g unddAbstimmunggvonn skitouristischenErschliessungen; ; Wegleitung für Plan Unternehmungen (2.15.2) - Koordination der Infrastrukturleistungen des Bundes im Zusammen- i . hang mit Grossanlässen2 (Expo 2001; weitere) (15.3).).
3.3 Konsequenzen für die Bundesstellen
Die Bundesstellen werden beauftragt, die Handlungsgrundsätze gemäss 3. l bei der Erfüllung ihrer raumwirksamen Tätigkeiten zu beachten und die Massnahmen gemäss 3.2 (präzisiert in den Objektblättern des Anhangs) zu verwirklichen. Dem Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (Bundesamt für Raumplanung) wird ausserdem der Auftrag erteilt, in Zusammenarbeit mit der Raumordnungskonferenz des Bundes periodisch den Stand der Arbeiten zu ermitteln, die Massnahmen fortzuführen und Ende 1999 Bericht darüber zu erstatten.
1) Weiteres Vorgehen noch offen; abhängig vom neuen Kernenergiegesetz 2) Weiteres Vorgehen noch offen
4 Übersichtstabelle
Massnah men 1996-1999
Realisierungsprogramms 1996-1999: Übersicht der Massnahmen
Themenbereich/ Priorität Massnahmen (in Bearbeitung/neu Nr. Sachbereich I: Vorrangmassnahmen II: weitere wichtige Massnahmen
Weiterentwick- I Konzeptionelle Vorstellungen über die raumpla- 1.01.1 hing der Raum- nerische Behandlung von Agglomerationsgebieordnungspoütik ten I Konzeptionelle Vorstellungen über die raumpla- l .01.2 nerische Behandlung von ländlichen Gebieten I Grundlagen zur räumlichen Vernetzung mit Euro- l .01.3 pa
Gesetzgebung im I Teilrevision des Raumplanungsrechtes in den Be- l .02. l Bereich der reichen Landwirtschaft und Landschaft (Art. 16/ Raumplanung 24RPG) I Teilrevision des Raumplanungsrechtes im Be- 1.02.2 reich der Konzepte und Sachpläne des Bundes
Unterstützung der II Grundlagen zur Behandlung der Naturgefahren l .03. l Bestrebungen der in den Planungen nach RPG Kantone II Grundlagen zum Verhältnis Umweltschutz und l .03,2 Raumplanung auf kantonaler und kommunaler Ebene (Richtplanung, Nutzungsplanung, Bewilligungsverfahren; Vollzug An. 26RPV) II Grundlagen zur Behandlung der Infrastrukturan- 1.03.3 lagen in der Richtplanung .
Koordination der I Stärkung der Raumordnungskoordination bun- 1.04.1 raumwirksamen desintern und mit den Kantonen, Regionen und Bundesaufgaben Städten (insb. ROK; Ratfür Raumordnung; Koordination Raumplanung-Regionalpolitik mit den Sektoralpolitiken) I Verdeutlichung der Anforderungen an Konzepte, l .04.2 Sachpläne und Bauvorhaben des Bundes; Verhältnis zu anderen Instrumenten I Grundlagen zur Sicherstellung der Nutzung von l .04.3 Infrastrukturanlagen durch planerische Vorsorgemassnahmen
Themenbereich/ Priorität Massnahmen (IH Bearbeitung/neu) Nr. Sachbereich I: Vorrangmassnahmen, II: weitere wichtige Massnahmen
I Untersuchung der Konsequenzen der Privatisie- 1.04.4 rung und Deregulierung öffentlicher Infrastrukturen und Dienstleistungen
Landwirtschaft (siehe dazu Massnahme Nr. l .01.2 und Massnahme Nr. 1.02.1)
•*Wald zur Zeit keine
Naturgefahren II Grundlagen zu Wassergefahren und Raumpla- 2.03.1 nung II Grundlagen zu Bodenbewegungsgefahren und 2.03.2 Raumplanung (siehe auch Massnahme Nr. 1.03.1)
Natur und I Landschaftskonzept Schweiz/LKS 2.04. l Landschaft II Strategien zur Verstärkung des Landschaftsschut- 2.04.2 zes des Bundes (Art. 5 NHG) für alle Gemeinwesen (siehe auch Massnahme Nr. 1.01.2)
Umwelt II Deponien und Materialabbaustellen; Wegleitung 2.05.1 z.H. der Kantone II Grundlagen zur Störfallvorsorge und Raumpla- 2.05.2 nung (siehe auch Massnahme Nr. 1.03.2)
Gesamtverkehr II Grundlagen für Zweckmässigkeitsprüfungen; Teil 2.06.1 Strossen I Grundlagen über die Koordination von Verkehrs- 2.06.2 politik und Raumordnungspolitik (Grunderschliessung; Bestellung Regionalverkehr; Internalisierung externer Kosten) (siehe auch Massnahme Nr. 1.03.3)
Themenbereich/ Priorität Massnahmen (in Bearbeitung/neu) . Nr. Sachbereich 1: Vorrangmassnahmen, II: weitere wichtige Massnahmen
Öffentlicher I Sachplan Verkehrsinfrastruktur; Teil Schienenver- 2.07.1 Verkehr kehr (AlpTransit; Bahn 2000; Infrastrukturanlagen KTU; Terminals des Kombiverkehrs) II Bahnvorhaben und Raumplanung; Leitfaden über 2.07.2 die Koordination der raumwirksamen Tätigkeiten von Bahnunternehmen und Kantonen (siehe auch Massnahme Nr. 1.04.3 und Massnahme Nr. 2.06.2)
Strassenbau (siehe dazu Massnahme Nr. l .04.3 und Massnahme Nr. 2.06.1)
Zivilluftfahrt I Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt/SIL 2.09.1 II Grundlagen zur Integration der Lärm- und Si- 2.09.2 cherheitszonen nach LFG in die Planungen nach RPG (siehe auch Massnahme Nr. l .04.3)
Post und Tele- zur Zeit keine kommunikation
Energie I Konzept Übertragungsleitungen 2.11.1 offen Sachplan nukleare Entsorgung (abhängig vom 2.11.2 neuen Kernenergiegesetz) (siehe auch Massnahme Nr. l .04.3)
Wasserwirtschaft zur Zeit keine
Militär I Sachplan Waffen- und Schiessplätze 2.13.1 II Sachplan Militärflugplätze 2.13.2 II Richtlinien Militär und Raumplanung, Oberar- 2.13.3 beitung (siehe auch Massnahme Nr. 1.04.3)
Themenbereich/ Priorität Massnahmen (in Bearbeitung/neu) Nr. Sachbereich I: Vorrangmassnahmen, II: weitere wichtige Massnahmen
Regionalpolitik II Grundlagen zur Behandlung der urbanen Räume 2.14.1 in der Regionalpolitik (siehe auch Massnahme Nr. l .01.2 und Massnahme Nr. 1.04.1)
Sport, Freizeit II Nationales Sportanlagenkonzept/NASAK 2.15.1 und Tourismus II Planung und Abstimmung von skitouristischen 2.15.2 Erschliessungen; Wegleitung für Planungsbehörden und Unternehmungen offen Koordination der Infrastrukturleistungen des 2.15.3 Bundes im Zusammenhang mit Grossanlässen (Expo 2001; weitere)
Wohnungswesen (siehe dazu Massnahme Nr. l .01.1) und Siedlungserneuerung
Vorrangmassnahmen (I): Massnahmen zur Verdeutlichung der Raumordungspolitik des Bundes und zur Verbesserung des Vollzugs Weitere wichtige Massnahmen (II): Massnahmen, die im Hinblick auf den Vollzug der Raumordnungspolitik wesentlich sind
5 Anhang
Objektblätter nach Sach- und Themenbereichen
Lesehilfe zu den Objektblättern Sach- und themenbereichsbezogene Objektblätter bilden das Grundlagenmaterial für das Realisierungsprogramm 1996-1999 und liefern die notwendigen Detailinformationen gemäss folgender Gliederung: l .01 Weiterentwicklung der Raumordnungspolitik l .02 Gesetzgebung im Bereich der Raumplanung l .03 Unterstützung der Bestrebungen der Kantone l .04 Koordination der raumwirksamen Bundesaufgaben
2.01 Landwirtschaft
2.02 Wald 2.03 Naturgefahren 2.04 Natur und Landschaft 2.05 Umwelt 2.06 Gesamtverkehr 2.07 Öffentlicher Verkehr 2.08 Strassenbau 2.09 Zivilluftfahrt 2.10 Post und Telekommunikation 2.11 Energie 2.12 Wasserwirtschaft 2.13 Militär 2.14 Regionalpolitik 2.15 Sport, Freizeit und Tourismus 2.16 Wohnungswesen und Siedlungserneuerung
Jedes Objektblatt besteht aus zwei Hauptteilen:
einem Bilanzteil als Information zum Stand des Vollzugs der Massnahmenprogramme mit Details zu den einzelnen Massnahmen der in Frage stehenden Programme: Realisierungsprogramm,Vollzugsförderungsprogramm, Programm Bodenrecht im Siedlungsbereich (Massnahmen im Bereich der Raumplanung), Projekt zur Koordination der Entscheidverfahren
einem Programmteil (Programm 1996-1999), der drei Elemente umfasst:
Erwartungen an den Sachbereich im Sinne von spezifischen sachbereichsbezogenen Zielen, die aus den Grundzügen abgeleitet sind;
' eine Auswahl der in diesem Zusammenhang wichtigsten Grundlagen und Planungen des Bundes (bestehend oder in Bearbeitung);
die vorgesehenen Massnahmen zur Raumordnungspolitik (in Tabellenform) - unterteilt in bereits eingeleitete und neu einzuleitende Massnahmen.
Hinweis zur Tabelle Die Tabelle mit den Massnahmen zur Raumordnungspolitik vermittelt ergänzende Angaben:
zum Inhalt der Massnahmen;
zu den betroffenen Bundesstellen (federführende Stelle/weitere beteiligte Stellen);
zur Prioritätenzuordnung: unter Priorität I sind Vorrangmassnahmen und unter Priorität II weitere wichtige Massnahmen zu verstehen.
Weiterentwicklung der Raumordnungspolitik 1.01
Stand des Vollzugs der Massnahmenprogramme Stand des Realisierungsprogramms 1989/1993
Grundzüge der Raumordnung Schweiz Referenz Massnahme Nr. 1.02.1 des Realisierungsprogramms 1989/BRP/ Stand der Arbeiten Der Bericht «Grundzüge der Raumordnung Schweiz» 1996 Hegt vor. Verschiedene Arbeiten zur Umsetzung der Strategien der Grundzüge z.B. in Bezug auf die Agglomerationsgebiete, die ländlichen Gebiete sowie die Vernetzung mit dem Ausland stehen noch bevor. Folgerungen Die Arbeiten werden im Rahmen von Vertiefungsarbeiten weitergeführt; in diesem Zusammenhang werden drei Massnahmen im neuen Programm aufgenommen.
Bearbeitung weiterer Problemkreise der Raumbeobachtung Referenz Massnahme Nr. l .05.1 des Realisierungsprogramms 1989/BRP/1989 ff Stand der Arbeiten Es erscheinen regelmassig Publikationen über verschiedene Themenbereiche wie z.B. Boden und Wirtschaft, Siedlungsstruktur, Landschaftsentwicklung; die Bedeutung der Veränderung von Bodenutzung und Besiedlung konnte aufgezeigt werden. Im Rahmen des Programms Raumbeobachtung wurde auch das Rauminformationssystem Schweiz/RIS-CH-auf der Basis einer gesamtschweizerischen Datenbank mit kommunalen Daten - als amtsinternes System aufgebaut. Folgerungen Die Arbeiten werden weitergeführt; die Massnahme wird als solche im neuen Programm nicht mehr aufgenommen.
Verstärkung der Information Referenz Massnahme Nr. 1.06.1 des Realisierungsprogramms 1989/BRP/1989 ff Stand der Arbeiten Eine Aktualisierung des Öffentlichkeitskonzeptes ist im Gange. Im Rahmen der Reorganisation des BRP wurden die Voraussetzungen geschaffen, um trotz gekürzter Ressourcen die Information auf dem heutigen Stand zu halten und teilweise auszubauen. Folgerungen Die Arbeiten werden weitergeführt; die Massnahme wird als solche im neuen Programm nicht mehr aufgenommen.
Grundlagen zur Behandlung der Agglomerationen in der Raumplanung (NFP 25) Referenz Massnahme Nr. 2.05.1 des Realisierungsprogramms 1989/BRP/
Weiterentwicklung der Raumordnungspolitik
Stand der Arbeiten Die Auswertung der im Rahmen des NFP 25 «Stadt und Verkehr» publizierten Berichte aus der Sicht der Raumordnungspolitik des Bundes steht kurz vor Abschluss. Eine Vertierung einzelner weiterer Fragen der Agglomerationsentwicklung erfolgt insbesondere im Rahmen der Umsetzung der Grundzüge sowie im Zusammenhang mit der Raumbeobachtung Schweiz. Folgerungen Die Arbeiten werden abgeschlossen; die Massnahme wird als solche im neuen Programm nicht mehr aufgenommen.
Stand des Programms Bodenrecht im Siedlungsbereich
Erhebung der Nutzungsreserven im Siedlungsraum Referenz Massnahme des Programms Bodenrecht im Siedlungsbereich gemäss Ziffer 3.1 des BRB/1993 Stand der Arbeiten Diverse Grundlagen zu den Nutzungsreserven in den Liegenschaften des Bundes (1995), zur Sicherstellung und Förderung der Nutzungsvielfalt in Bauzonen (1995) sowie zur Mobilisierung der inneren Nutzungsreserven in weitgehend überbauten Zonen (l 996) sind vom BRP erarbeitet und publiziert worden. Folgerungen Die Arbeiten sind abgeschlossen; die Massnahme wird im neuen Programm nicht mehr aufgenommen.
Programm 1996-1999 Erwartungen an den Themenbereich aus der Siebt der Raumordnungspolitik Bessere politische Abstützung der Raumordnungspolitik Verdeutlichung der Grundzüge der Raumordnung Schweiz in Bezug auf die Vernetzung mit Europa, die Zusammenarbeit im Gebiete der Agglomerationen und die Weiterentwicklung des ländlichen Raumes Systematische Erfassung der für die Konkretisierung der Raumordnungspolitik massgebenden Problemstellungen
Wichtigste Grundlagen und Planungen des Bundes Bericht über den Stand und die Entwicklung der Bodennutzung und Besiedlung in der Schweiz (Raumplanungsbericht 1987) Grundzüge der Raumordnung Schweiz; BRP, 1996 Vademecum Raumplanung Schweiz; BRP (Publikation Herbst 1996) Eine detaillierte Liste der wichtigsten Grundlagen und Planungen be- • findet sich in «Übersicht über die raumwirksamen Tätigkeiten des Bundes 1994» (periodisch nachgefühlt).
Weiterentwicklung der Raumorefnungspolitik
Vorgesehene Massnahmen Bereits eingeleitete Massnahmen keine
Neu einzuleitende Massnahmen
Nr, Bezeichnung Bundesstellen Zeitraum/ Priorität
1,014 Konzeptionelle Vorstellungen BKP/ROK 1997-1998/1 über die raumplanerische Behandlung von Agglomerationsgebieten Analyse der Handlungsfelder überörtlicher Raumplanung in Agglomerationen; Grundlagen zur Koordination und zielgerichteten Raumplanung
1.01.2 Konzeptionelle Vorstellungen BRP/BIGA, 1997-1998/I über die raumplanerische Be- BUWAL,ROK handlung von ländlichen Gebieten Grundlagen und Empfehlungen für ehe nachhaltige Entwicklung im ländlichen Raum auf der Basis der Standorteigenschaften und der Entwicklungspotentiale
1.013 Grundlagen zur räumlichen Ver- BRP/BAV 1996-1998/I netzung der Schweiz mit Europa GVF,ROK Grundlagen zur Abstimmung der schweizerischen Verkehrs-, Kommunikations- und Versorgungsnetze mit den entsprechenden Netten im Ausland, in Berücksichtigung der Städtesysteme «nd der Bedürfnisse: der Wirtschaft " Übersicht über den Stand und die zukünftige räumliche Vernetzung mit Europa als Grundlage für die europäischundnd grenzüberschreitende Z u s a m m e n a r b e i men Bereichen
Gesetzgebung im Bereich der Raumplanung 1.02
Stand des Vollzugs der Massnahmenprogramme
Stand des VoIIzugsförderungsprogramms RPG
Modelle für die Realisierung des Ausgleichs der erheblichen Vor- und Nachteile, die durch Planungen nach RPG entstehen (Art. 5 RPG) Referenz Massnahme des Vollzugsforderungsprogramms RPG gemäss Ziffer 3a desBRB Stand der Arbeiten Verschiedene Grundlagen, inkl. Entwurf für ein entsprechendes Bundesgesetz liegen vor; auf eine direkt anwendbare bundesrechtliche Regelung wurde aber aufgrund der Stellungnahme der Bau-, Planungs- und Umweltschutzdirektoren-Konferenz verzichtet, Folgerungen Die Arbeiten sind (vorläufig) abgeschlossen; die Massnahme wird im neuen Programm nicht mehr aufgenommen.
Ermittlung des Spielraums für die Anwendung der Art. 15 (Bauzonen) und 16 (Landwirtschaftszonen) RPG mit dem Zweck einer besseren Berücksichtigung der Ziele des RPG Referenz Massnahme des VoIIzugsförderungsprogramms RPG gemäss Ziffer 3b desBRB Stand der Arbeiten Verschiedene interne Grundlagen sowie Vorschläge zur Landwirtschaftzone liegen vor; Untersuchungen zu Gewächshäusern sind im Gange, Folgerungen • Die Arbeiten werden im Rahmen der Teilrevision RPG in den Bereichen Landwirtschaft und Landschaft berücksichtigt; die Massnahme wird als solche im neuen Programm nicht mehr aufgenommen.
Modelle zur Abstimmung der verschiedenen Nutzungsinteressen misserhalb der Bauzonen Referenz Massnahme des Vollzugsforderungsprogramms RPG gemäss Ziffer 3f desBRB Stand der Arbeiten " Vorschläge für die Teilrevision RPG in den Bereichen Landwirtschaft und Landschaft liegen aufgrund der Arbeiten der Kommission Durrer vor, Folgerungen Die Arbeiten werden im Rahmen der entsprechenden Teilrevision RPG berücksichtigt; die Massnahme wird als solche im neuen Programm nicht mehr aufgenommen.
Gesetzgebung im Bereich der Raumplanung
Verbesserung der Koordination und Vereinfachung der bundes- und kantonalrechtlichen Bewilligungsverfahren bei Bauten und Anlagen von regionaler und nationaler Bedeutung Referenz Massnahme des Vollzugsförderungsprogramms RPG gemäss Ziffer 3i des BRB Stand der Arbeiten Die Vereinfachung und die Verbesserung der Koordination der kantonalrechtlichen Bewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen bilden Gegenstand der von den eidg. Räten am 6.10.1995 verabschiedeten Teilrevision der RPG (Inkraftsetzung: 1.1.1997). Bezüglich bundesrechtliche Bewilligungsverfahren steht 1996 die Umsetzung der Bundesratsbeschlüsse zum VKB-Projekt 2 an (Vernehmlassung: Sommer 96). Folgerungen Die Arbeiten werden weitergeführt; die Massnahme wird im neuen Programm nicht mehr aufgenommen.
Stand des Programms Bodenrecht im Siedlungsbereich
Mehrwertabschöpfimg, Gesetzesentwurf und Begleitbericht Referenz Massnahme des Programms Bodenrecht im Siedlungsbereich gemäss Ziffer 5.2 des BRB/1993 vgl. Massnahme des Vollzugsförderungsprogramms «Modelle für die Realisierung des Ausgleichs der erheblichen Vor- und Nachteile, die durch Planungen nach RPG entstehen (Art. 5 RPG)»
Erschliessungsrecht/Erschliessungsbeiträge, Gesetzesentwurf und Begleitbericht Referenz Massnahme des Programms Bodenrecht im Siedlungsbereich gemäss Ziffer 5.2 des BRB/1993 Stand der Arbeiten Gesetzesänderung von den eidg. Räten am 6.10.1995 beschlossen (Inkraftsetzung: 1.4.1996). Betreffend Erschliessungsbeiträge hat der Bundesrat aufgrund der Vernehmlassung auf eine diesbezügliche Änderung der RPG verzichtet. Folgeningen Die Arbeiten sind abgeschlossen bzw. nicht weiter zu verfolgen; die Massnahme wird im neuen Programm nicht mehr aufgenommen.
Wohnanteilpläne, Gesetzesentwurf und Begleitbericht Referenz Massnahme des Programms Bodenrecht im Siedlungsbereich gemäss Ziffer 5.2 des BRB/1993 Stand der Arbeiten Die Problematik steht im Zusammenhang mit der Diskussion um den Ersatz der Lex Friedrich; Untersuchungen und Bericht der Experten-
Gesetzgebung im Bereich der Raumplanung
(commission liegen vor. Nachdem bereits eine moderate Revision des Gesetzes von Volk und Ständen abgelehnt wurde, werden die Arbeiten vorläufig nicht weiterverfolgt. Folgerungen Die Arbeiten sind sistiert; die Massnahme wird im neuen Programm nicht mehr aufgenommen.
Vereinfachung des Baubewilligungsverfahrens, Gesetzesentwurf und Begleitbericht Referenz Massnahme des Programms Bodenrecht im Siedlungsbereich gemäss Ziffer 5.2 des BRB/1993 vgl. entsprechende Massnahme des Vollzugsförderungsprogramms
Programm 1996-1999 Erwartungen an den Themenbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik Sicherstellung und Verbesserung des Vollzugs der Raumplanungsgesetzgebung
Wichtigste Grundlagen und Planungen des Bundes Bundesgesetz über die Raumplanung vom 22.6.1979 (RPG; SR 700) und Verordnung über die Raumplanung vom 2.10.1989 (RPV; SR 700.1) mit Änderung vom 22.5.1996 zu Art. 24, 25 und 25a Botschaft zu einer Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 30.5Ì1994 [Erschliessungsrecht (Art. 19) und Koordination der Bewilligungsverfahren (Art. 25,25a und 33)] Erweiterte Nutzungsmöglichkeiten in der Landwirtschaftszone. Leitvorstellungen zur Teilrevision des Raumplanungsrechtes in den Bereichen Landwirtschaft und Landschaft; Bericht der Expertenkommission, 1994 Botschaft zu einer Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung in den Bereichen Landwirtschaft und Landschaft (Art. 16 und 24), 1996
Gesetzgebung im Bereich der Raumplanung im i * * * i *
Vorgesehene Massnahmen Bereits eingeleitete Massnahmen
Nr, Bezeichnung Bundesstellen Zeitraum/ Priorität
1.02.1 Teilrevision des Raumplanungs- BRP/BLW, ab 1991/I rechtes in den Bereichen Land- BUWAL, BJ wirtschaft und Landschaft (Art. (GBA) , 16 und 24 RPG) Neuumschreibung der Zonenkonformität für Bauten in der Landwirtschaftszone, Flexibilisierung im Bereiche der Ausnahmen für Bauten ausserhalb der Bauzonen, Stärkung der Multifunktionalität des Landschaftraumes
Neu einzuleitende Massnahmen
Nr. Bezeichnung Bundesstellen Zeitraum/ Priorität
1.02.2 Teilrevision des Raumplanungs- BRP/ROK ab Î996/I rechts im Bereich der Konzepte und Sachpläne des Bundes Präzisierung und Konkretisierung der Konzepte und Sachpläne hinsichtlich Form, Inhalt und Verfahren; Stärkung der Bundesplanungen
Unterstützung der Bestrebungen der Kantone 1.03
Stand des Vollzugs der Massnahmenprogramme Stand des Realisierungsprogramms 1989/1993 Richtlinien für Richtpläne Referenz Massnahme Nr. 1.04.1 des Realisiemngsprogramms 1989/BRP/ Stand der Arbeiten Eine Vollzugshilfe zur kantonalen Richtplanung («Der kantonale Richtplan: Leitfaden fìir die Richtplanung - Richtlinien nach Art. 8 RPV», BRP, 1996) ist erarbeitet worden. Folgerungen Die Arbeiten sind abgeschlossen; die Massnahme wird im neuen Programm nicht mehr aufgenommen.
Grundlagen zur Ortsplanung Referenz Massnahme Nr. l .04.2 des Realisierungsprogramms 1989 vgl. Bereich Um weit/Massnahme Nr. 2.04.4 des Realisierungsprogramms 1989
Stand des VoIIzugsförderungsprogramms RPG
Sicherstellung der rechtzeitigen Erschliessung und Überbauung von Bauzonen Referenz Massnahme des VoIIzugsförderungsprogramms RPG gemäss Ziffer l desBRB Stand der Arbeiten Grundlagen (Vollzugshilfe zur Erstellung der «Übersicht über den Stand der Erschliessung» nachArt.21 RPV, 1990; Stand der Erschliessung) liegen vor; die Änderung des RPG im Bereich der Privaterschliessung ist von den eidg. Räten am 6.10.1995 beschlossen worden (Inkraftsetzung 1.4.1996). Folgerungen Die Arbeiten sind abgeschlossen; die Massnahme wird im neuen Programm nicht mehr aufgenommen.
Modelle zur Sicherstellung der Nutzungsvielfalt innerhalb von Bauzonen durch die Verhinderung der Verdrängung erwünschter Nutzungen Referenz Massnahme des VoIIzugsförderungsprogramms RPG gemäss Ziffer 3c desBRB Stand der Arbeiten Eine Grundlage zur Sicherstellung und Förderung der Nutzungsvielfalt in Bauzonen wurde vom BRP publiziert (1995). Folgerungen Die Arbeiten sind abgeschlossen; die Massnahme wird im neuen Programm nicht mehr aufgenommen.
Unterstützung der Bestrebungen der Kantone U
Modelle zur Ermittlung von Nutzungsreserven in überbauten und unÜberbauten Bauzonen Referenz Massnahme des Vollzugsforderungsprogramms RPG gemäss Ziffer 3d desBRB Stand der Arbeiten Eine Vollzugshilfe zur Erhebung, Beurteilung und Mobilisierung der inneren Nutzungsreserven in weitgehend überbauten Zonen wurde vom BRP publiziert (1996). Folgerungen Die Arbeiten sind abgeschlossen; die Massnahme wird im neuen Pro- = gramm nicht mehr aufgenommen.
Unterstützung in der Umsetzung des Sachplanes Fruchtfolgeflächen in die kantonale und kommunale Planung Referenz Massnahme des Vollzugsförderungsprogramms RPG gemäss Ziffer 3e desBRB Stand der Arbeiten Ein Merkblatt zum Vollzug des Sachplanes Fruchtfolgeflächen, (Ausgabe 1995) wurde dazu vom BRP veröffentlicht. Folgerungen Die Arbeiten sind abgeschlossen; die Massnahme wird im neuen Programm nicht mehr aufgenommen.
Weiterentwicklung der Richtplanung Referenz Massnahme des Vollzugsförderungsprogramms RPG gemäss Ziffer 3g desBRB vgl. oben Massnahme Nr. 1.04.1 des Realisierungsprogramms 1989
Unterstützung in der Weiterentwicklung des kantonalen Rechts unter Berücksichtigung der Anliegen nach Vereinfachung der Regelungen Referenz Massnahme des Vollzugsförderungsprogramms RPG gemäss Ziffer 3h desBRB Stand der Arbeiten Die Arbeiten dazu wurden ausgeführt; vorhanden sind ein Verzeichnis von kantonalen Ausruhrungsregelungen zum RPG, die aus der Sicht der Verwirklichung des RPG empfehlenswert sind (1992), sowie eine Grundlage zur Vereinfachung, Beschleunigung und Koordination der Bewilligungsverfahren für Bauten und Anlagen als Vollzugshilfe für die Kantone (l 993). Folgerungen Die Arbeiten sind abgeschlossen; die Massnahme wird im neuen Programm nicht mehr aufgenommen,
Stand des Programms Bodenrecht im Siedlungsbereich
Muster- und Modellerlasse für das kantonale Bau- und Planungsrecht, Entwurf und Bericht Referenz Massnahme des Programms Bodenrecht im Siedlungsbereich gemäss Ziffer 5.3 des BRB/1994 Stand der Arbeiten Aufgrund prioritärer Aufgaben im Bereich der Rechtsetzung wurden dazu bis anhin keine Arbeiten an die Hand genommen; der Nutzen derartiger Erlasse ist nochmals zu überprüfen. Folgeningen Der Auftrag wird überprüft; die Massnahmen wird im neuen Programm nicht mehr aufgenommen.
Programm 1996-1999 Erwartungen an den Themenbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik Hilfestellungen bei der Weiterentwicklung der kantonalen Richtplanung
Wichtigste Grundlägen und Planungen des Bundes Übersicht über die raumwirksamen Tätigkeiten des Bundes 1994; BRP (periodisch nachgefühlt) Informationssystem INFOPLAN Der kantonale Richtplan: Leitfaden für die Richtplanung - Richtlinien nach Art. 8 Rpy BRP, 1996 Diverse Grundlagen und Vollzugshilfen wurden zu den einzelnen Sach- und Themenbereichen vom BRP publiziert; eine detaillierte Liste befindet sich in der obenerwähnten «Übersicht über die raumwirksamen Tätigkeiten des Bundes».
Unterstützung der Bestrebungen w der Kantone
Vorgesehene Massnahmen Bereits eingeleitete Massnahmen
Nr. Bezeichnung Bundessteilen Zeitraum/ Priorität
1,03.1 Grandlagen zur Behandlung der BRP/BWW, (1995)-1998/ Naturgefahren in den Planungen BUWAL U - nach RPG Übersicht über die bestehenden Lösungen der Kantone • , .. - Erarbeitung von Empfehlungen zur Unterstützung der Kantone
1.03.2 Grundlagen zum Verhältnis Um- BRP, BUWAL . (1993)-1998/ weltschutz und Raumplanung H auf kantonaler und kommunaler Ebene Berücksichtigung der Anforderungen r der Umweltschutzgesetzgebung in der . Nutzungsplanung(Vollzug Art.26 RPV); Konfliktinventar und Massnah- . menkonzept - " .: . . . -' Klärung der Schnittstelle zwischen der ab 1997 , UVP und den Instrumenten der Raumplanung i.B. Richtplanung, Nutzungsplanung, Bewilligungsverfahren
Neu einzuleitende Massnahmen
Nr. Bezeichnung " Bundesstellen • Zeitraum/ ' Priorität
1.03.3 Grundlagen zur Behandlung der . BRP/ROK ab 1998/II Infrastrukturanlagen in der , Richtplanung Verdeutlichung der raumplanerischen Aufgaben von Bund und Kantonen bei Infrastrukturanlagen im Kompetenzbe ' reich des Bundes >
Koordination der raumwirksamen Bundesaufgaben 1.04
Stand des Vollzugs der Massnahmenprogramme Stand des Realisierungsprogramms 1989/1993
Informationssystem Bundesplanungen Übersicht Bundesplanungen/Informationssystem INFOPLAN Referenz Massnahme Nr. 1.03.1 des Realisierungsprogramms. 1989/BRP/ RPK/1990-1991 (Übersicht), 1990-1994 (ÏNFOPLAN) Stand der Arbeiten Übersicht Bundesplanungen: Eine Neuauflage der Übersicht über die raumwirksamen Tätigkeiten des Bundes Hegt seit 1994 vor; das Dokument wird regelmässig nachgeruhrt. Mit INFOPLAN-wird schrittweise ein Informatikinstrument entwikkelt, das den raumwirksam tätigen Stellen hilft, die wechselseitigen räumlichen Auswirkungen ihrer Aufgaben zu erkennen und sie auf die gültigen, übergeordneten Pläne des Bundes und der Kantone (Konzepte, Sachpläne, Richtpläne) auszurichten. Mittlerweile sind ca. 3000 Objekte in die Datenbank aufgenommen worden. INFOPLAN ist in erster Linie auf die Bedürfhisse des BRP konzipiert, wird aber auch von weiteren raumwirksam tätigen Stellen von Bund, Kantonen und Regionen des benachbarten Auslandes benützt. Folgerungen Die Arbeiten werden weitergeführt; die Massnahme wird im neuen Programm nicht mehr aufgenommen.
Grundlagen für die Koordination von Bundesplanungen Referenz Massnahme Nr. 1.04.3 des Realisierungsprogramms 1989/BRP, Stand der Arbeiten Mitwirkungsverfahren und -modelle wurden geprüft und erste Vorschläge für eine Mitwirkungspolitik des Bundes nach Art. 4 RPG veröffentlicht (1992); die Frage der materiellen und verfahrensmässigen Anforderungen an die raumwirksamen Planungen des Bundes wird anhand konkreter Fallbeispiele weiteruntersucht und in Bezug auf Konzepte und Sachpläne im Rahmen einer Arbeitsgruppe vertieft. Folgerungen Die Arbeiten werden weitergeführt; die Massnahme wird im neuen Programm nicht mehr aufgenommen.
Konzept Bundesarbeitsplätze Referenz Massnahme des Realisierungsprogramms/Ergänzung 1993 vgl. nachfolgende Massnahme des Vollzugsförderungsprograrnms
Koordination der rsurnwirksamen Bundesaufgaben
Stand des Vollzugsforderungsprogramms RPG
Massnahmen des Bundes und Einsatz von Arealen im Eigentum des Bundes zur Förderung der besseren Nutzung bestehender Bauzonen und bestehender Bausubstanz Referenz Massnahme des Vollzugsforderungsprogramms RPG gemäss Ziffer 2 desBRB Stand der Arbeiten Die Nutzungsreserven in den Liegenschaften des Bundes wurden untersucht und ein Konzept «Bundesarbeitsplätze» (das allerdings kein Konzept nach Art. 13 RPG ist) für den Raum Bern publiziert (1995). Folgerungen Die Arbeiten sind abgeschlossen; die Massnahme wird im neuen Programm nicht mehr aufgenommen.
Stand des Programms Bodenrecht im Siedlungsbereich
Grundbuch als Bodeninformationssystem, Entwurf und Bericht Referenz Massnahme des Programms Bodenrecht im Siedlungsbereich gemäss Ziffer5.3desBRB/1994 Stand der Arbeiten Der Bundesrat sieht vorläufig davon ab, weitere Schritte in diesem Bereich zu unternehmen. Gründe sind insbesondere die geänderte Wirtschaftslage und die auf 1.1.94 geänderte Rechtsgrundlage, das Grundbuch mit EDV-Mitteln zu führen.
Folgerungen Die Arbeiten werden nicht weiterverfolgt; die Massnahme wird im neuen Programm nicht mehr aufgenommen.
Koordination der Entscheidverfahren (VKB-Projekt 2)
Beitrag der Raumplanung zur Vereinfachung der Entscheidverfahren (Massnahmen zur Verstärkung des raumplanerischen Instrumentariums, namentlich Konzepte, Sachpläne, sowie Abklärung der Verhältnisse zwischen Planung und Bewilligungen im Kompetenzbereich des Bundes) Referenz Massnahme des VKB-Projektes 2; Empfehlung 7 des .Leitungsausschusses Stand der Arbeiten Eine Untersuchung zum Verhältnis Planung und Baubewilligungsverfahren ist im Gange; Vertierungen stehen im Zusammenhang mit einer vorgesehenen Revision des Raumplanungsrechtes im Bereich der Konzepte und Sachpläne. Folgerungen Die Arbeiten werden weitergeführt; die Massnahme wird im Programm mit neuer Bezeichnung aufgenommen.
Koordination der raumwirksamen Bundesaufgaben 104
Programm 1996-1999 Erwartungen an den Themenbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik Besserer Vollzug der Planungs- und Koordinationspflicht durch den Bund Zweckmässiger Einsatz der Planungsinstrumente des RPG zur Unterstützung raumrelevanter Anliegen des Bundes
Wichtigste Grundlagen und Planungen des Bundes Übersicht über die raumwirksamen Tätigkeiten des Bundes 1994; BRP (periodisch nachgeführt) Informationssystem INFOPLAN Diverse Grundlagen und Vollzugshilfen wurden zu den einzelnen Sach- und Themenbereichen vom BRP publiziert; eine detaillierte Liste befindet sich in der obenerwähnten «Übersicht über die raumwirksamen Tätigkeiten des Bundes».
Vorgesehene Massnahmen Bereits eingeleitete Massnahmen
Nr, Bezeichnung Bundesstellen Zeitraum/ Priorität
1,04.1 ' Stärkung der Raumordnungsko- BRP, BIGA/ ab 1995/1 ordination bundesintern, mit den ROK Kantonen» Regionen und Städten Neukonzeption der multilaterale» Koordination (Raumordungskonferenz/ ROK für die bundesinterne Koordination; Einsatz eines Rats für Raumordnung alsKoordinationsplattform fürbundesexterne Verbesserung der bilateraleKoordii- , natioRaumplanung-Regionalpolitikik bei wichtigraumordnungspoliti-tischen F r a g . ' . - - - -• Koordinierter Vollzug Sei der Umsetzung der Raum- und Regionalpla-nungsinstrumente ( INTERREG,Regioo Plus) : :
Koordinatton der räum wirksamen Bundesaufgaben 1.04
Nr. Bezeichnung Bundesstellen Zeitraum/ Priorität
144.2 Verdeutlichung der Anforderun- BRP/ROK 1995-I997/I gen an Konzepte, Sachpläne und Bauvorhaben, des. Bundes Erarbeiten von Kriterien in Bezug auf Gegenstand, Inhalt, Form und Verfahren; Prüfimg der Verhältnisse zu anderen Instrumenten
Neu einzuleitende Massnahmen
Nr, Bezeichnung Bundesstellen Zeitraum/ Priorität
1.043 Grundlagen zur Sicherstellung ab 1997/1 der Nutzung von Infrastrukturan- BRP/GS E M D , B A V Y lagen durch planerische Vorsorgemassnahmen Prüfling der Möglichkeiten, mit Massnahmen der Raumplanung (insb. Konzepte und Sachpläne, Richt- und Nutzungspläne) die Trassesicherung künftiger Infrastrukturanlagen, sowie die Nutzung bestehender Infrastrukturen sicherzustellen Erarbeiten von Empfehlungen z.H. der Bundesstellen und der Kantone
1.04.4 Untersuchung der Konsequenzen BRP,BIGA/ ab 1996/1 der Privatisierung und Deregulie- BAV, BAKOM, rung Öffentlicher Infrastrukturen BEW und Dienstleistungen Untersuchung der Auswirkungen «IIfalliger Massnahmen zur Privatisie-- rung und Deregulierung öffentlicher Infrastrukturen und Dienstleistungen (Eisenbahn, Telekom, Energietransport); Entwicklung von Konzepten zur Berücksichtigung raumordnungspoliti-
Koordination i î t der raumwirksamen l jVctt Bundesaufgaben
Nr. - .'. - Bezeichnung Bundesstellen Zeitraum/ ' '. ' . . . ' -. - Priorität
scher Anliegen; Folgerungen Sa: die , Gesetzgebung und die Planungen des
Landwirtschaft 2.01
Stand des Vollzugs der Massnahmenprogramme Stand des Realisierungsprogramms 1989/1993
Bodenschutzkonzept Referenz Massnahme Nr. 2.01.1 des Realisierungsprogramms 1989 vgl. Bereich Umwelt
Grundlagen zur Abstimmung von Raumplanung und Bodenverbesserungen Referenz Massnahme Nr. 2.01.2 des Realisierungsprogramms 1989/BRP, Stand der Arbeiten Mit dem Bericht «Leitbild für moderne Meliorationen», 1993, und im Rahmen des VKB-Projektes 2 sind die Belange der Raumplanung bei Meliorationsprojekten materiell und verfahrensmässig zweckmässig geregelt. Folgerungen Die Arbeiten sind abgeschlossen; die Massnahme wird im neuen Programm nicht mehr aufgenommen.
Grundlagen zur Agrarpolitik und Nutzungsordnung Referenz Massnahme Nr. 2.01.3 des Realisierungsprogramms 1989/BLW/ Stand der Arbeiten Mit dem Siebten Landwirtschaftsbericht (1992) und, in verstärkter Form, mit den Vernehmlassungsunterlagen zum neuen Landwirtschaftsgesetz ist der Auftrag erfüllt. Folgerungen Die Arbeiten sind abgeschlossen; die Massnahme wird im neuen Programm nicht mehr aufgenommen.
Stand des Vollzugsförderungsprogramms RFG
Ermittlung des Spielraums für die Anwendung des Art. 16 RPG (Landwirtschaftszonen) mit dem Zweck einer besseren Berücksichtigung der Ziele des RPG Referenz Massnahme des Vollzugsförderungsprogramms RPG gemäss Ziffer 3b des BRB vgl. Gesetzgebung im Bereich der Raumplanung
Unterstützung in der Umsetzung des Sachplanes Fruchtfolgeflächen in die kantonale und kommunale Planung Referenz Massnahme des Vollzugsforderungsprogramms RPG gemäss Ziffer 3e desBRB vgl. Bereich Unterstützung der Bestrebungen der Kantone
Koordination der Entscheidverfahren (VKB-Projekt 2) Verbesserungen im Meliorationswesen Referenz Massnahme des VKB-Projektes 2 gemäss Ziffer 2.3 des BRB Stand der Arbeiten Die Verbesserungen im Meliorationswesen sind in der Vorlage für ein neues Landwirtschaftsgesetz berücksichtigt. Folgerungen Die Arbeiten werden weitergeführt; die Massnahme wird im neuen Programm nicht aufgenommen.
Programm 1996-1999 Erwartungen an den Sachbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik Anliegen einer nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raumes im Rahmen der Landwirtschaftspolitik beachten, namentlich:
Grenzertragslagen fallspezifisch behandeln,
in intensiv genutzten Gebieten die Landschaft aufwerten
Wichtigste Grundlagen und Planungen des Bundes Siebter Bericht über die Lage der schweizerischen Landwirtschaft und die Agrarpolitik des Bundes, 1992 Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) (BRB vom 8.4.1992) Merkblatt zum Vollzug des Sachplanes Fruchtfolgeflächen (Ausgabe 1995);BRP, 1995 Totalrevision des Landwirtschaftsgesetzes vom 3.10.1951 (Agrarpolitik 2002; LWG; SR 910.1); Botschaft bis Sommer 1996
Landwirtschaft t i we-f-fv vQ'fa- 2,01
Vorgesehene Massnahmen Bereits eingeleitete Massnahmen
Nr. Bezeichnung Bundesstellen Zeitraum/ Priorität
(vgl. 1.02.1) Teilrevision des Raumplanungs- BRP/BLW, ab 1991/I rechtes in dea Bereichen Land- BUWAL BJ Wirtschaft und Landschaft (Art. (GBÂ) 16 und 24 RPG) ,
Neu einzuleitende Massnahmen
Nr. Bezeichnung Bundesstellen Zeitraum/ Priorität
(vgl. 1.01.2) Konzeptionelle Vorstellungen BRP/BIGA, 1997-1998/I über die raumplanerische Be- BUWAL, ROK . handlung von ländlichen Gebie- ' ten ;;
Wald 2.02
Stand des Vollzugs der Massnahmenprogramme Stand des Realisierungsprogramms 1989/1993
Schweizerisches Landesforstinventar (LFI) II Referenz Massnahme Nr. 2.03.1 des Realisierungsprogramms 1989/93/BU- WAL, WSL/Erhebung Landesforstinventar II: 1993-1995; Umsetzung ab 1996 Stand der Arbeiten Das Landesforstinventar verschafft eine geeignete Übersicht und bildet eine wesentliche Grundlage für die Umsetzung der Forstpolitik. Die vorgesehenen Arbeiten der Erhebung II sind abgeschlossen; die Auswertung und Publikation der Ergebnisse erfolgt in den Jahren 1996-1999. Folgerungen Die Arbeiten werden weitergeführt; die Massnahme wird im neuen Programm nicht mehr aufgenommen.
Programm 1996-1999 Erwartungen an den Sachbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik Weiterhin Umsetzung des Grundsatzes der Nachhaltigkeit; Förderung naturnaher Bestände
Wichtigste Grundlagen und Planungen des Bundes Waldgesetz vom 4.10.1991 (WaG; SR 921.0) und Waldverordnung Vor lauter Bäumen den Wald doch noch sehen: Ein Wegweiser durch die neue Waldgesetzgebung, Schriftenreihe Umwelt Nr. 210; BUWAL, Walderhebungsprogramm (Auswertung Landesforstinventar II, SA- NASILVA-Inventur, Dauerbeobachtungsflächen für Waldökosysteme, phytosanitärer Beobachtungsdienst); BUWAL, WSL (in Bearbeitung bisca. 1999) Waldreservate (Waldreservatsphilosophie mit Standorten von potentiellen Waldreservaten); BUWAL, WSL (in Bearbeitung bis ca. 1999)
Vorgesehene Massnahmen Bereits eingeleitete Massnahmen keine
Neu einzuleitende Massnahmen zur Zeit keine
Naturgefahren 2.03
Stand des Vollzugs der Massnahmenprogramme Stand des Realisierungsprogramms 1989/1993 Grundlagen zu Wassergefahren und Raumplanung Referenz Massnahme Nr. 2.13.1 des Realisierungsprogramms 1989/BWW/ BRP, BUWAL/1991-1994 Stand der Arbeiten Die Arbeiten sind weit gediehen: Arbeitsgrundlagen zur Dokumentati- , on und Beurteilung von Naturgefahren sind erarbeitet worden; verschiedene Pilotprojekte werden in Zusammenarbeit mit den kantonalen Stellen durchgeführt. Empfehlungen zur Berücksichtigung der Hochwassergefahren bei räum wirksamen Tätigkeiten sind in Vorbereitung (Publikation 1996). Folgerungen Die Arbeiten werden weitergeführt und vertieft; die Massnahme wird im neuen Programm wieder aufgenommen.
Programm 1996-1999 Erwartungen an den Sachbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik Bessere Koordination zwischen Siedlung, Infrastrukturanlagen und Naturgefahren
Wichtigste Grundlagen und Planungen des Bundes Richtlinien zur Berücksichtigung der Lawinengefahr bei raumwirksamen Tätigkeiten; Bundesamt für Forstwesen, Eidg. Institut für Schnee- und Lawinenforschung, 1984 Bundesgesetz über den Wasserbau vom 21.6.91 (WEG; SR 721.100) und Verordnung über den Wasserbau vom 2.11.94 (WBV; SR 721.100.1) Anforderungen an den Hochwasserschutz '95; BWW, 1995 (Faltblatt) Aktualisierung der «Wegleitung für den Hochwasserschutz an FKessgewässern» von 1982; BWW (ab 1995)
Naturgefahren 7 03
Vorgesehene Massnahmen Bereits eingeleitete Massnahmen
Nr. ' Bezeichnung Bundesstellen Zeitraum/ Priorität
2.03.1 • -Grundlagen 211 Wassergefahren BWW/BRP, (1991)-1998/ und Raumplanung BUWAL , U Vertiefung der Arbeiten Empfehlungen zur Erarbeitung von ' Gefahrenkatstern _'. ''
1 Quanlifizierung und Sicherstellung des Raumbedarfs von Ffiessgewässernn
2.03.2 Grundlagen zu Bodenbewe- BUWAL/ (1995)-1997/ gungsgefahren und Raumpla- BWW,BLW, H nung BRP,WSL, ETH - ; Empfehlung z u r Behandlung d e s G e gungen i m Rahmen der Rieht- u n N u t z u n g s p l
(vgl.1.03.1) Grundlagen zur Behandlung der BRP/BWW, (1995)-1998/ Naturgefahrenin den Planungen BUWAL H nach RPG •. . -
Neu einzuleitende Massnahmen keine
Natur und Landschaft 2.04
Stand des Vollzugs der Massnahmenprogramme Stand des Realisierungsprogramms 1989/1993 Landschafts(schutz)konzept Schweiz Referenz Massnahme Nr. 2.02.1 des Realisierungsprogramms 1989/93/BU- WAL/BRP/1991-1995; Umsetzungsphase ab 1996 Stand der Arbeiten Die Arbeiten wurden aus der Beschränkung auf einen reinen Schutzgedanken gelöst und als Partnerschaft von schützenden und nutzenden Instanzen organisiert (neue Bezeichnung «Landschaftskonzept Schweiz/LKS). Teil Grundlagen inKonsultation; Teil Ziele und Massnahmen mit den Instanzen bereinigt. Folgerungen Die Arbeiten werden weitergeführt; die Massnahme wird im Programm mit der neuen Ausrichtung wieder aufgenommen.
Grundlagen zu Natur- und Landschaftsschutz in der Planung Referenz Massnahme Nr. 2.02.2 des Realisierungsprogramms 1989/BUWAL, Stand der Arbeiten Mit der Erarbeitung des «Leitfadens für die Richtplanung» (l 996) und der Nachführung der Untersuchung über Landschaftsveränderungen («Landschaft unter Druck - Fortschreibung», 1994), sowie mit ersten Vollzugshilfen im Bereich Moorschutz ist der Auftrag weitgehend erfüllt. Die zukünftigen Arbeiten konzentrieren sich auf die Überarbeitung und Ergänzung der Vollzugshilfen. Folgerungen Die Arbeiten werden weitergeführt; die Massnahme wird im neuen Programm nicht mehr aufgenommen.
Stand des Vollzugsförderungsprogramms RPG
Modelle zur Abstimmung der verschiedenen Nutzungsinteressen ausserhalb der Bauzonen Referenz Massnahme des Vollzugsförderungsprogramms RPG gemäss Ziffer 3f des BRB vgl. Gesetzgebung im Bereich der Raumplanung
Natur und Landschaft 2,04
Programm 1996-1999 Erwartungen an den Sachbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik Ganzheitliche Betrachtung des Landschaftsschutzes Übersicht über die Bundesinventare und Hilfen zur Beachtung bei den Planungen nach RPG
Wichtigste Grundlagen und Planungen des Bundes Bestehende Bundesinventare (Biotope und Landschaften) Bundesinventare in Bearbeitung (Biotope und historische Verkehrswege) Bundesinventar der Moorlandschaften: Empfehlungen zum Vollzug (in Bearbeitung) Bestimmung und Umsetzung des Ökologischen Ausgleichs in landwirtschaftlichen Gunstlagen der Schweiz (in Bearbeitung)
Vorgesehene Massnahmen Bereits eingeleitete Massnahmen
Nr. Bezeichnung Bundesstellen , Zeitraum/ Priorität
2.04,1 Landschaftskonzept Schweiz BUWAL/BRP (1992)-1997/I (LKS) " - ; Mit den Stossrichtungen «Erhalten, ' Fördern, nachhaltiges Nutzen» -verstärkte Rücksichtsnahme auf Natur und -Landschaftbewirken . . . Weiterbearbeitung und Vorbereitung einer Vorlagenach Art.13. RPG (LKSKS umfasst Grundlagen, Ziele und Massnahmen als eigentliches Konzept nach Art. 13 RPG sowie Vorschläge für die. Umsetzung)
Natur und Landschaft 2 .04
Neu einzuleitende Massnahmen
Nr, Bezeichnung Bundesstellen Zeitraum/ Priorität
2.04.2 Strategien zur Verstärkung des BUWAL/BRP, ab 1997/II Landschaftsschutzes des Blindes BAK (Art. 5 NHG) für alle Gemeinwesen , Zur Verbesserung der Wirkung der Bundesinventare darlegen, wie Vorha ' ben von Kantonen und Gemeinden mit den Schutzanliegen des Bundes in Übereinstimmung gebracht werden können
(vgl 1.01,2) Konzeptionelle Vorstellungen BRP /BIGA, 1997-1998/1 über die raumplanerische Be- BUWAL, ROK Handlung von ländlichen Gebieten v
Umwelt 2.05
Stand des Vollzugs der Massnahmenprogramme
Stand des Realisierungsprogramms 1989/1993
Bodenschutzkonzept Referenz Massnahme Nr. 2.04.1 des Realisierungsprogramms 1989/BRP/BU- Stand der Arbeiten Konzeptionelle Vorstellungen für einen qualitativen Bodenschutz sind in der Botschaft vom 7.6.1993 zu einer Änderung des Umweltschutzgesetzes und im Entwurf «Bodenschutz Schweiz - eine Art Leitbild» dargestellt. Der Bedarf für ein Bodenschutzkonzept in der ursprünglichen Ausgestaltung ist demnach nicht mehr gegeben. Folgeningen Die Arbeiten sind materiell abgeschlossen; die Massnahme wird im neuen Programm nicht mehr aufgenommen.
Grundlagen zur Standortsicherung von Abfallanlagen Referenz Massnahme Nr. 2.04.2 des Realisierungsprogramms 1989/BUWAL, Stand der Arbeiten Eine Anleitung zur planerischen Sicherung von Standorten für Abfallanlagen wurde vom BRP in Zusammenarbeit mit dem BUWAL erarbeitet und publiziert (l 992). Folgerungen Die Arbeiten sind abgeschlossen; die Massnahme wird im neuen Programm nicht mehr aufgenommmen.
Grundlagen zur Abstimmung Lärmschutzverordnung - Raumplanung Referenz Massnahme Nr. 2.04.3 des Realisierungsprogramms 1989/BUWAL/ BRP,BFK/1990-1991 Stand der Arbeiten Grundlagen zu einer Publikation liegen vor und wurden von BRP und BUWAL gemeinsam erstellt; die eigentliche Veröffentlichung ist aber noch nicht erfolgt. Die Frage der Verhältnismässigkeit der Massnahmen wird noch vertieft. Folgerungen Die Arbeiten werden weitergeführt; die Massnahme wird im neuen Programm nicht mehr aufgenommmen.
Grundlagen zum Umweltschutz in der Planung Referenz Massnahme Nr. 2.04.4 des Realisierungsprogramms 1989/BRP, BU- Stand der Arbeiten Empfehlungen zu den raumplanerischen Massnahmen zur Luftreinhaltung und zur rationellen Energienutzung sind von BRP und BU- WAL erarbeitet und veröffentlicht worden (l 995); zu diesem Themen-
Umwel
feld sind in der Reihe Mitteilungen zur UVP des BUWAL weitere Anleitungen publiziert worden. Der Bereich Umweltschutz - Nutzungsplanung im Sinne des Art. 26 RPV wird noch im Rahmen einer Studie weiter vertieft. Folgerungen Teilarbeiten werden weitergeführt; die Massnahme wird im Programm, unter Bereich Unterstützung der Bestrebungen der Kantone, mit neuer Bezeichnung wieder aufgenommen.
Koordination der Entscheidverfahren (VKB-Projekt 2) gj
Verbesserung hinsichtlich der Umweltverträglichkeitsprüfung Referenz Massnahme des VKB-Projektes 2, Empfehlung 5 des Leitungsaus- £0? Schusses ^*4 Stand der Arbeiten Mit der UVPV-Revision vom 5.9.1995 sind die Ziele betr. Strafrung, Vereinfachung und Beschleunigung,des UVP-Verfahrens erfüllt; die Frage der Schnittstelle Raumplanung-Umwelt muss noch geklärt werden. Folgerungen Die Arbeiten sollen weitergeführt werden; die Massnahme wird im Programm, unter Bereich Unterstützung der Bestrebungen der Kantone, mit neuer Bezeichnung aufgenommen.
Deponien und Materialabbaustellen: Wegleitung zuhanden der Kantone Referenz Massnahme des VKB-Projektes 2, Bericht des Leitungsausschusses Stand der Arbeiten Erste Überlegungen zur Koordination der Planungs- und Umweltinstrumente sind formuliert worden. Folgerungen Die Arbeiten sollen weitergeführt werden; die Massnahme wird im neuen Programm aufgenommen.
Programm 1996-1999 Erwartungen an den Sachbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik Koordination zwischen den Instrumenten des Umweltschutzes und den Planungen nach RPG Optimierung der Anforderungen des Umweltschutzes und der Raumplanung in Bezug auf Lärm, Luftverschmutzung, Störfallvorsorge und Ortsbildschutz im Siedlungsgebiet
Umwelt
Wichtigste Grundlagen und Planungen des Bundes Umweltbericht 1993 zur Lage der Umwelt in der Schweiz; BUWAL, 1994 (periodisch nachgeführt) Umweltschutzgesetz vom 7.10.1983 (USG; SR 814.01), Änderung vom 21.12.1995 (Inkraftsetzung voraus. 1997) Umweltverträglichkeitsverordnung vom 19.10.1988 (UVPV; SR 814.011), Änderung vom 5.9.1995 Wirtschaftliche Tragbarkeit und Verhältnismässigkeit von Lärmschutzmassnahmen (Studie, Rechtsgutachten und Leitfaden zur Beurteilung von Projekten, in Erarbeitung) Eidg. Risikokataster gemäss Störfallverordnung/ERKAS (in Erarbeitung)
Vorgesehene Massnahmen Bereits eingeleitete Massnahmen
N r. ,' Bezeichnung Bundesstellen Zeitraum/ Priorität
(vgl, 1.03.2) . ; Grundlagenzum Verhältnis Um- BRP, BUWAL (1993)-1998/ " 4, ! : : - weltschutz und Raumplanung ; II , . auf kantonaler und kommunaler . ; ; ; Ebene (Richtplanung, Nutzungs. , planung, Bewilligungsverfahren : Vollzug Art, 26 RPV) :'
Neu einzuleitende Massnahmen
B „Nr. ezeichnung ; -, Bundesstellen Zeitraum/ Priorität
2.05.1: ; ; Deponien und Materialabbau- BUWAL, BRP 1996-1998/II ; , ; • •: stellenWegleitungzuhandender Kantone ., -.. : : ; ;Empfehlungen«AbstimmungagUVP und Raumplanungsinstrumente in Be- - - , . ; . zu auf Deponien und Materialabbau - . • stellen
Umwelt 2,05
Nr. Bezeichnung Bundesstellen • Zeitraum/ ' [ . • Priorität
2.05.2 Grundlagen zur Störfallversorge BUWAL/BAV, 1997-1999/II und Raumplanung ASp, BR , ; Grundlagen zur Abwehr der Gefahren ; :' schwerer Unfälle mit gefährlichen , . ' , ,', Stoffen, insbesondere bei Industrie- ," ' :'> • • ; ' , - ' '; und Infrastrukturanlagen • , . _'- : ;, - - • •;
Gesamtverkehr 2.06
Stand des Vollzugs der Massnahmenprogramme
Stand des Realisierungsprogramms 1989/1993 Grundsätze der Verkehrspolitik Referenz Massnahme Nr. 2.06.1 des Realisierungsprogramms 1989/GVF/ BAV, ASB, SBB, BRP, BUWAL/1990-1992 Stand der Arbeiten Erste Grundlagen zu einem verkehrspolitischen Leitbild Hegen vor. Die Koordinationsaspekte mit der Raumordnungspolitik, unter anderem in Bezug auf die Internalisierung der externen Kosten des Verkehrs und die Grunderschliessung müssen noch vertieft werden. Folgerungen Die Arbeiten werden weitergeführt; die Massnahme wird im neuen Programm mit neuer Ausrichtung wieder aufgenommen.
Konzept Agglomerationsverkehr Referenz Massnahme Nr. 2.06.2 des Realisierungsprogramms 1989/BAV, GVF/SBB, ASB, BRP, BUWAL Stand der Arbeiten Erste Überlegungen sind im Zusammenhang mit dem Treibstoffzollgesetz und der Verkehrstrennungsverordnung erfolgt. Aufgrund der Ergebnisse der Vernehmlassung sind die Arbeiten nicht weitergeführt worden. Folgerungen Die Arbeiten werden nicht weitergeführt, einzelne Aspekte sollen aber im Zusammenhang mit der Frage der GrunderschHessung behandelt werden; die Massnahme wird als solche im neuen Programm nicht mehr aufgenommen,
Grundlagen für Zweckmässigkeitsprüfungen Referenz • Massnahme Nr. 2.06.3 des Realisierungsprogramms 1989/GVF/ BRP,BUWAL/1992-1994 Stand der Arbeiten Überlegungen sowie eine Vorstudie zur Handlungsanleitung für die Zweckmässigkeitsprüfung von Verkehrsinfrastrukturprojekten Hegen vor; aufgrund dieser ersten Abklärungen ist vorgesehen, in einer 1. Phase die Arbeiten im Zusammenhang mit Strassenvorhaben zu behandeln. Folgerungen Die Arbeiten werden weitergeführt und neu ausgerichtet; die Massnahme wird im neuen Programm wieder aufgenommen.
Grundlagen zu Verkehr und Richtplanung Referenz Massnahme Nr. 2.06.4 des Realisierungsprogramms 1989/BRP/
Gesamtverkehr
Stand der Arbeiten Das Thema wurde im Rahmen des Leitfadens für die Richtplanung allgemein behandelt; die Anforderungen zur Behandlung der Verkehrsprobleme in der Richtplanung sollen mittelfristig aufgrund der Erfahrungen der Kantone durch spezifische Richtlinien präzisiert werden. Folgerungen Die Arbeiten werden mittelfristig fortgesetzt; die Massnahme wird im neuen Programm, unter Bereich Unterstützung der Bestrebungen der Kantone, mit neuer Bezeichnung wieder aufgenommen.
Grundlagen zur Behandlung von Park and Ride-Anlagen Referenz Massnahme Nr. 2.06.5 des Realisierungsprogramms 1989/ASB,BRP/ Stand der Arbeiten Vorstudien liegen vor. Weitere Arbeiten sind aufgrund der Sanierungsmassnahmen 1994 zurückgestellt worden. Nachdem die durch das Parlament beschlossene Aufhebung des Subventionstatbestandes für P+R- Anlagen in der Volksabstimmung gutgeheissen worden ist, besteht kein Handlungsbedarfmehr. Folgerungen Die Arbeiten werden nicht weitergeführt; die Massnahme wird im neuen Programm nicht mehr aufgenommen.
Programm 1996-1999 Erwartungen an den Sachbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik Gesamtheitliche Betrachtung des Verkehrs und Sicherstellung einer besseren Planung und Koordination von Infrastruktur und Betrieb unter Beachtung der raumordnungs-, umweit- und finanzpolitischen Aspekte Unterstützung der Bestrebungen zur dezentralisierten Konzentration der Besiedlung und zur besseren internationalen Vernetzung der Schweiz Schrittweise Einführung der Internalisierung der externen Kosten des Verkehrs
Wichtigste Grundlagen und Planungen des Bundes Mobilität in der Schweiz, Bericht zuhanden der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates; GVF, 1994 Grundlagen zur Kostenwahrheit im Verkehr; GVF, 1993 Verkehrspolitisches Leitbild, Aussprachepapier an den Bundesrat über die künftige Verkehrspolitik (in Erarbeitung) Umsetzung der Alpeninitiative (Studien in Erarbeitung)
Gesamtverkehr 2.06
Umsetzung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (in Erarbeitung) Mobilität in Europa (Bericht in Erarbeitung)
Vorgesehene Massnahmen Bereits eingeleitete Massnahmen
Nr. Bezeichnung Bundesstellen Zeitraum/ .' . . • . , Priorität
2.06.1, Grundlagen für Zweckmässig- ASB/BRP, (1992)-1998/ keitsprüfungen; Teil Strossen BUWAL, GVF, II Erarbeitung einer Handlungsanleitung Kantonsvertreter
f ü r Zweckmässigkeitsprüfung v o ' S t r a s s e n v o
Neu einzuleitende Massnahmen
Nr. Bezeichnung - , Bundesstellen Zeitraum/ Priorität
2.06.2 ; Grundlagen über die Koordinati- GVF, BAV 1996-1999/1 on von Verkehrspolitik und BRP/ASB, Raumordungspolitik PTT, SBB •'; Anforderungen an die Grunderschliesssung v o n ländlichen Räumen u n d A g - g l o m e r Empfehlungen zur Koordination, der ! von Bund und Kantonen gemeinsam
bestellten REgionalverkehrsangebote , , g e Prüfung der raumordungspolitischen > Auswirkungen der Internationalisierung exferner Kostendes V e r ( z . B . l e i - B . ici- stungsabhän be Lenkungsabgabe, Alpentransitabgabe und ähnliche verkehrspolitische Entscheide)
(vgl. 1.03,3) . Gründlagen zur Behandlung der BRP/ROK ab 1998/11 ' Infrastrukturanlagen in der Richtplanung
Öffentlicher Verkehr 2.07
Stand des Vollzugs der Massnahmenprogramme Stand des Realisierungsprogramms 1989/1993 Grundlagen zur Abstimmung von SBB-Planungen Referenz Massnahme Nr. 2.08.1 des Realisierungsprogramms 1989/SBB, BRP/BAV/1991-1993 Stand der Arbeiten Die Arbeiten wurden aus Kapazitätsgründen zurückgestellt; die Erarbeitung von Grundlagen über die Koordination von Bahnvorhaben ' scheint weiterhin nötig. Folgerungen Die Arbeiten müssen noch eingeleitet werden; die Massnahme wird mit neuer Umschreibung im neuen Programm wieder aufgenommen.
Sachplan AlpTransit Referenz Massnahme des Realisierungsprogramms/Ergänzung 1993 Stand der Arbeiten Der Sachplan AlpTransit ist am 12.4.1995 vom Bundesrat genehmigt worden. Die Nachführung 1996 des Sachplans schafft'die Voraussetzung für die Anhörung der Behörden sowie die Information und Mitwirkung der Bevölkerung zu künftigen Entscheiden über die Linienführung, die Bauetappen, den zeitlichen Ablauf und die weiteren Massnahmen zur Verwirklichung des Alpentransit-Konzepts. Der Sachplan AlpTransit soll mittelfristig Bestandteil des Sachplans Verkehrsinfrastruktur - Teil Schienenverkehr sein. Folgerungen Die Arbeiten werden weitergeführt; die Massnahme wird mit neuer Umschreibung im neuen Programm wieder aufgenommen.
Koordination der Entscheidverfahren (VKB-Projekt 2)
Einführung konzentrierter Verfahren für Eisenbahnanlagen sowie für Anlagen für Schiffe des Bundes und öffentlicher Schiffahrtsunternehmungen Referenz Massnahme des VKB-Projektes 2 gemäss Ziffer 3.1/3.2 u. 3.6 des BRB Stand der Arbeiten Die Anpassungsarbeiten der Eisenbahn- und der Binnenschiffahrtsgesetzgebung sind im Gange; neben der Konzentration des Entscheides bei der Fachbehörde für Eisenbahnanlagen ist vorgesehen, ein zweistufiges Verfahren für Grossprojekte (Vorprojekt- und Auflageprojektverfahren) einzuführen sowie eine Regelung für die Bewilligung der Deponien zu schaffen. Vorlage der notwendigen Gesetzes- bzw. Verordnungsänderungen bis Sommer 1996. Folgerungen Die Arbeiten werden weitergeführt; die Massnahme wird im neuen Programm nicht aufgenommen.
Ö ffentlicher ?I Verkehr v 2.07
Programm 1996-1999 Erwartungen an den Sachbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik Integration des öffentlichen Verkehrs in die Gesamtverkehrspolitik unter Berücksichtigung der raumordnungs-, umweit- und finanzpolitischen Aspekte Optimaler Beitrag zur Erschliessung der Agglomerationen und ländlichen Raumes Ermöglichung von Entwicklungsschwerpunkten in den Bahnhofgebieten
Wichtigste Grundlagen und Planungen des Bundes Planen mit der Bahn - Leitfaden zur Durchführung von Planungen in Bahnhofgebieten; SBB/BRP, 1991 Bericht des Bundesrates ans Parlament über die erste Etappe von Bahn Sachplan AlpTransit: Bundesratsbeschluss vom 12.4.1995; EVED/ EJPD, 1995 Arbeitsgruppe Finanzierung des öffentlichen Verkehrs: Bau und Finanzierung der Infrastruktur des öffentlichen Verkehrs, Bericht an den Bundesrat, 1995 Revidiertes Eisenbahngesetz (EBG, SR 742.101 neu: Abgeltung der ungedeckten Kosten des Verkehrsangebotes, Darlehen, Finanzhilfen) in Kraft seit 1.1.1996 Bahnreform (in Erarbeitung) Unternehmensvertrag Bund SBB (in Erarbeitung) Gesetzesänderungen gemäss VKB-Projekt 2 (in Vorbereitung)
Vorgesehene Massnahmen Bereits eingeleitete Massnahmen
Nr. Bezeichnung Bundesstellen Zeitraum/ Priorität
2.07.1 Sachplan Verkehrsinfrastruktur - BAV/BRP, ab 1994/1 Teil Schienenverkehr : SBB.GVP, KTU.BUWAL Vorbereitung von Vorlagen -nach , Art.13 RPG mit folgenden Elementen: .
Öffentlicher Verkehr 2.07 ,07
Nr. Bezeichnung Bundesweiten Zeitraum/ Priorität
Sachplan AlpTransit ab 1994 Sachplan Bahn 2000 (1. und 2, ab 1997 Etappe) Sachplan Infrastrukturanlagen ab 1999 der KTU (nur Grossprojekte) Sachplan Terminals des Kombi- nach 2000 verkehrs
Neu einzuleitende Massnahmen
Nr. Bezeichnung Bundesstellen. Zeitraum/ Priorität
2,07.2 Bahnvorhaben und Raumpla- BRP,BAV/ ab 1998/II nung: Leitfaden über die Koordi- SBB,KTU nation der raumwirksamen Tätigkeiten von Bahnunternehmungen und Kantonen Klärung des Verhältnisses zwischen den Betreibungskonzepten und Bauplänen deBahnunternehmungençn und den Rieht- unNutzungspläneneu nach RPG; Untersuchung typischer Synergie- und Konfliktbereiche; Aufzeigen der möglichen Lösungswege
(vgl 2.06.2) Grundlagen Über die Koordinati- GVF, BAV, BRP/FTT, o n v o n Verkehrspolitik SBB undRaumordnungspolitikc (u.a.Grundschliessung undd Bestellung Regionalverkehr)
(vgl, l .04.3) Grundlagen zur Sicherstellung ab 1997/1 der Nutzung von Infrastrukturan-- BRP/GS EMD,BAV,GS SBB lagen durch planerische Vorsor- ASB,BAZL, gemassnahmen BEW
Strassenbau 2.08
Stand des Vollzugs der Massnahmenprogramme Stand des Realisierungsprogramms 1989/1993
Grundlagen für Zweckmässigkeitsprüfungen Referenz - Massnahme Nr. 2.06.3 des Realisierungsprogramms 1989 vgl. Bereich Gesamtverkehr
Grundlagen zur Behandlung von Park and Ride-Anlagen Referenz Massnahme Nr. 2.06.5 des Realisierungsprogramms 1989 vgl. Bereich Gesamtverkehr
Koordination der Entscheidverfahren (VKB-Projekt 2) Verbesserung des Verfahrens für Nationalstrassen Referenz Massnahme des VKB-Projektes 2; Empfehlung 17 (+ 4) des Leitungsausschusses Stand der Arbeiten Die Frage der Behandlungsfristen ist mit der revidierten Nationalstrassenverordnung geregelt: Die Gesetzesänderungen betreffend die Dauer der Projektierungszonen und der Landerwerb sind in Arbeit; Vorlage bis Sommer 1996. Folgerungen Die Arbeiten sind im Gang; die Massnahme wird im neuen Programm nicht aufgenommen.
Programm 1996-1999 Erwartungen an den Sachbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik Integration des Strassenbaus in die Gesamtverkehrspolitik unter Berücksichtigung der raumordnungs-, umweit und finanzpolitischen Aspekte; Sicherstellung/Optimierung der zweckmässigen Komplementarität und Verknüpfung mit den anderen Verkehrsträgern
Wichtigste Grundlagen und Planungen des Bundes Nationalstrassennetz gemäss Bundesbeschluss vom 21.6.1960 (SR 725.113.11) und Änderungen neue Verordnung über die Nationalstrassen vom 18.12.1995 (NS V, SR 725.ni);in Kraft seit 1.1.96 5. langfristiges Bauprogramm für Nationalstrassen, BRB vom 30.8.1995
Strassenbau 7 2.08
Mehrfachnutzung des-Natinalstrassenraumes; ASB/BRP, 1991 Schweizerisches Hauptstrassennetz gemäss Verordnung über die Hauptstrassen vom 8.4.1987 (SR 725.116.23) und Anpassungen Anpassung des schweizerischen Hauptstrassennetzes, Grundsatzentscheid, BRB vom 16.8.1995 Mehljahresprogramm Hauptstrassen 1996-1999, BRB vom 27.6.1995 Änderungen des Nationalstrassengesetzes gemäss VKB-Projekt 2 (in Vorbereitung)
Vorgesehene Massnahmen Bereits eingeleitete Massnahmen
Nr. Bezeichnung Bundesstellen Zeitraum/ Priorität
(vgl. 2,06.1) Grundlagen für Zweckmässigkeitsprüfungen; Teil Strossen ASB/BRP, (1992)-1998BUWAL, Kantonsvertreter
Neu einzuleitende Massnahmen
Nr. Bezeichnung Bundesstellen Zeitraum/ Priorität
(vgl, 1,04.3) Grundlagen zur Sicherstellung BRP/GS EMD, ab 1997/Ï der Nutzung von Infrastrukturan- BAV, GS SBB, lagen durch planerische Vorsor- ASB,BAZL, gemassnahmen BEW
Zivilluftfahrt 2.09
Stand des Vollzugs der Massnahmenprogramme Stand des Realisierungsprogramms 1989/1993 Flugplatzkonzept Referenz Massnahme Nr. 2.09.1 des Realisierungsprogramms 1989/BAZL/ BRP, BUWAL, EMD/1990-1993 Stand der Arbeiten Im Zuge des LFG- und VIL-Revisionsprozesses (in Kraft seit dem 1. l .1995) sind, unter Einsatz einer interdepartementalen Arbeitsgruppe, diverse Arbeiten schrittweise ausgeführt worden: Interessen- und Bedürfnisabklärung; Erstellung eines Problem- und Konfliktkatalogs; Durchführung der ersten Gesprächsrunde mit den Kantonen. Folgerungen Die Arbeiten werden weitergeführt; die Massnahme wird im neuen Programm - als Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt/SIL - wieder aufgenommen.
Programm 1996-1999 Erwartungen an den Sachbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik Integration der Zivilluftfahrt in die Gesamtverkehrspolitik unter Berücksichtigung der raumordnungs-, umweit- und finanzpolitischen Aspekte; Sicherstellung der zweckmässigen Komplementarität und Verknüpfung mit den anderen Verkehrsträgern
Wichtigste Grundlagen und Planungen des Bundes revidiertes Luftfahrtgesetz vom 21.12.1948 (LFG; SR 748.0) und neue Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt vom 23.11.1994 (VIL; SR 748.131.1) in Kraft seit dem 1.1.1995 Die schweizerische Flugsicherungspolitik1993-2010; BAZL, 1993 Die Entwicklung des Luftverkehrs auf den schweizerischen Landesflughäfen und auf den Regionalflugplätzen 1993-2010; BAZL, 1993 Die Auswirkungen der Luftfahrt auf die Umwelt; BAZL/BAMF, 1993.
Zivilluftfahrt 2,09
Vorgesehene Mass nahmen Bereits eingeleitete Massnahmen
Nr. Bezeichnung Bundesstellen Zeitraum/ Priorität
2.09.1 Sachplan Infrastruktur der Luft- BAZL/BRP, (1990)-1997/I fahrt/SIL BUWAL.GS- EM Weiterbearbeitung unter Prüfung des A BABLW Einbezugs des Sachplans Militärflugplätze in die Überlegungen des SIL; Vorbereitung einer Vorlage nach Art. 13 RPG
Neu einzuleitende Massnahmen
Nr. Bezeichnung " Bundesstellen Zeitraum/ Priorität
2.09.2 Grundlagen zur Integration der BAZL, BRP/ ab 1997/11 Lärm- und Sicherheitszonen BUWAL nach LFG in die Planungen nach RPG Erarbeiten von Vorschlägen zur Koordination der Lärm- und Sicherheitszonenpläne mit den Instrumenten des RPG
(vgl. 1.04.3) Grundlagen zur Sicherstellung BRP/GS EMD, ab 1997/1 der Nutzung von Infrastrukturen- BAV, GS SBB, lagen durch planerische Vorsor- ASB, BAZL, gemassnahmen BEW
Post und Telekommunikation 2.10
Stand des Voltzugs der Massnahmenprogramme
Stand des Realisierungsprogramms 1989/1993
Grundlagen zur Abstimmung von PTT-Planungen Referenz MassnahmeNr.2.11.1 des Realisierungsprogramms I989/PTT,BRP/ Stand der Arbeiten Erste Vorarbeiten wurden aufgrund der neuen unternehmerischen Ausrichtung der PTT mit dezentralen Organisations- und Führungsstrukturen nicht weiter verfolgt. Die Notwendigkeit für ein Konzept/Sachplan wird sich stellen, wenn Bedarf für grosse Anlagen wieder besteht oder die Erfüllung der raumordnungspolitischen Anliegen sonst nicht sichergestellt werden kann (Art, l RPG). Folgerungen Die Arbeiten werden vorläufig nicht weitergeführt; die Massnahme wird im neuen Programm nicht mehr aufgenommen.
Sachplan Kurzwellensender SRI Referenz Massnahme des Realisierungsprogramms/Ergänzung 1993 Stand der Arbeiten Die Arbeiten am Sachplan wurden sistiert, da die Zukunft der Kurzwellensender in der Schweiz offen ist. Bei entsprechendem Bedarfsoll die Frage der Kurzwellensender im Rahmen eines Telekommunikationskonzeptes - als Grundlage für Bewilligungen und Konzessionierung des Bundes - behandelt werden. Folgerungen Die Arbeiten werden vorläufig nicht weitergeführt; die Massnahme wird im neuen Programm nicht mehr aufgenommen.
Programm 1996-1999 Erwartungen an den Sachbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik Sicherstellung einer flächendeckenden Grundversorgung im Bereich Post und Telekommunikation
Wichtigste Grundlagen und Planungen des Bundes Totalrevisionen des PTT-Organisationsgesetzes vom 6,10.1960 (PTT- OG; SR 781.0) und des Postverkehrsgesetzes vom 2.10.1924 (PVG; SR 783.0): Inkrafttretung voraus. 1.1.1998 Revision des Fernmeldegesetzes vom 21.6.1991 (FMG; SR 784.10): Inkrafttretung voraus. 1.1.1998
Post und Telekommunikation 2.10
Vorgesehene Massnahmen Bereits eingeleitete Massnahmen keine
Neu einzuleitende Massnahmen zur Zeit keine; Neubeurteilung nach Vollendung der Gesetzesrevisionen
Energie 2.11
Stand des Vollzugs der Massnahmenprogramme Stand des Realisierungsprogramms 1989/1993 Konzept Übertragungsleitungen Referenz Massnahme Nr. 2.14.1 des Realisierungsprogramms 1989/BEWV BRP, EStI, BAY SBB, BUWAL/I990-1992 Stand der Arbeiten Die Arbeiten erwiesen sich komplexer als vorgesehen; die Konfliktlösungsgruppe «Übertragungsleitungen» ist zurzeit daran, die Ausbauvorhaben der Überlandwerke und der Bahnen aufgrund von Kriterien systematisch zu prüfen; beabsichtigt ist, dass bis Ende 96 ein erster Entwurf vorliegen soll. Folgerungen Die Arbeiten werden weitergeführt; die Massnahme wird im neuen Programm wieder aufgenommen.
Sachplan Endlager für kurzlebige schwach- und mittelaktive Abfalle Referenz Massnahme des Realisierungsprogramms/Ergänzung 1993 Stand der Arbeiten Die Arbeiten sind vorläufig sistiert; im Rahmen der Totalrevision des Atomgesetzes (Kernenergie) ist zu prüfen, inwieweit der Sachplan in Berücksichtigung der ganzen Problematik (als «Sachplan nukleare Entsorgung») weitergeführt werden soll. Folgerungen Der Auftrag ist zu überprüfen; die Massnahme wird im neuen Programm mit neuer Bezeichnung wieder aufgenommen; das weitere Vorgehen ist zur Zeit noch offen.
Koordination der Entscheidverfahren (VKB-Projekt 2)
Einführung konzentrierter Verfahren für elektrische Anlagen und Rohrleitungsanlagen Referenz Massnahme des VKB-Projektes 2 gemäss Ziffer 3.1 (sowie 3.8/3.9) desBRB Stand der Arbeiten Die Arbeiten in Bezug auf eine Revision der Elektrizitäts- und Rohrleitungsgesetzgebung sind im Gange; Vorlage der notwendigen Gesetzes- bzw. Verordnungsänderungen bis Sommer 1996. Folgerungen Die Arbeiten werden weitergeführt; die Massnahme wird im neuen Programm nicht aufgenommen.
Energie 2.11î . n
Programm 1996-1999 Erwartungen an den Sachbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik Sicherung einer umweltgerechten, sicheren, rationellen und ausreichenden Energieversorgung Festlegung von sachgerechten Standorten für Anlagen; Minimierung der nachteiligen Auswirkungen auf Bevölkerung, Wirtschaft und natürliche Lebensgrundlagen
Wichtigste Grundlagen und Planungen des Bundes Hinweise zur Behandlung von Projekten zu Übertragungsleitungen aus der Sicht Landschaftsschutz und Raumplanung; BUWAL, BRP, Aktionsprogramm «Energie 2000»; EVED, Bern, 1991 mit jährlichen Zwischenberichten Neues Energiegesetz (Botschaft und Entwurf bis Sommer 1996) Verfahrensänderungen gemäss VKB-Projekt 2 (in Vorbereitung)
Vorgesehene Massnahmen Bereits eingeleitete Massnahmen
Nr. Bezeichnung Bundesstellen Zeitraum/ Priorität
2,11,1 Konzept Übertragungsleitungen BEW/BRP, (1990)-1997/I Aufteigen der Ausbau- und Erneue- ESfl.BAV rungsvorhaben der Werke im HÖchst- SBB, BUWAL spannungsbereich (220-400 kV) und der Bahnstromversorgung (132 KV) in Berücksichtigung des Bedarfs, der Schutzinteressen sowie der Möglichkeiten von Leitungszusammenlegungen; Vorbereitung einer Vorlage nach Art. 13 RPG
Energie i ! î
Neu einzuleitende Massnahmen
Nr. Bezeichnung Bundesstellen Zeitraum/ Priorität
2.11,2 Sachplan nukleare Entsorgung BEW/BRP, offen Aufzeigen der wesentlichen Ergebnis- BUWAL se der bisherigen räumlichen Planung und Koordination im Bereich der vorbereitenden Handlungen; Bestimmung der Richtung der weiteren Projektie- ; rutig und Zusammenarbeit mit den Kantonen Weiteres Vorgehen insb. betr. Vorbereitung einer Vorlage nach Art, 13 KPG noch offen (abhängig vom neuen Kernenergiegesetz)
(vgl 1.04.3) Grundlagen zur Sicherstellung BRP/GS EMD, ab 1997/1- der Nutzung von Infrastrukturan-- BAV GS SBB» lagen durch planerische Vorsor- ASB, BAZL, gemassnahmen BEW
Wasserwirtschaft 2.12
Stand des Vollzugs der Massnahmenprogramme Stand des Realisierungsprogramms 1989/1993 Grundlagen zu Wassergefahren und Raumplanung Referenz MassnahmeNr. 2.13.1 des Realisierungsprogramms 1989 vgl. Bereich Naturgefahren
Grundlagen zu Wasserkraftnutzung und Raumplanung Referenz Massnahme Nr. 2.13.2 des Realisierungsprogramms 1989/BWW, BRP/BUWAL/1992-1994 Stand der Arbeiten Der Bedarf an Grundlagen ist im Rahmen der Revision des Wasserrechtsgesetzes und der Ergebnisse des VKB-Projektes zu überprüfen. Folgerungen Die Arbeiten sind vorläufig sistîert; die Massnahme wird im neuen Programm nicht mehr aufgenommen.
Sachplan Wasserstrassen Referenz Massnahme Nr. 2.13.3 des Realisierungsprogramms 1989/BWW/ BRP, BUWAL Stand der Arbeiten Eine Konkretisierung der Arbeit erfolgt im Rahmen der Revision des Wasserrechtsgesetzes. Folgerungen Die Arbeiten sind vorläufig sistiert und werden erst bei gesicherter Finanzierung in Angriff genommen; die Massnahme wird im neuen Programm nicht mehr aufgenommen.
Koordination der Entscheidverfahren (VKB-Projekt 2)
Einführung konzentrierter Verfahren für Grenzkraftwerke Referenz Massnahme des VKB-Projektes 2 gemäss Ziffer 3. l des BRB Stand der Arbeiten Arbeiten sind im Gange insb. in Bezug auf die Anpassung des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte (Vorlage der notwendigen Gesetzänderungen bis Sommer 1996). Folgerungen Die Arbeiten werden weitergeführt; die Massnahme wird im neuen Programm nicht aufgenommen.
Programm 1996-1999 Erwartungen an den Sachbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik Festlegung von sachgerechten Standorten für Anlagen, insb. Produktionsanlagen; Minimierung der nachteiligen Auswirkungen auf Bevölkerung, Wirtschaft und natürliche Lebensgrundlagen
Wichtigste Grundlagen und Planungen des Bundes Revision des Bundesgesetzes über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte vom 22.12.1916 (Wasserrechtsgesetz/WRG; SR 721.80) (Botschaft vorliegend) und Verfahrensänderungen gemäss VKB-Projekt 2 (in Vorbereitung)
Vorgesehene Massnahmen
Bereits eingeleitete Massnahmen keine
Neu einzuleitende Massnahmen zur Zeit keine; Neubeurteilung nach Vollendung der Gesetzesrevision
Militär 2.13
Stand des Vollzugs der Massnahmenprogramme
Stand des Realisierungsprogramms 1989/1993
Sachplan Waffen-, Schiess- und Übungsplätze der Armee Referenz MassnahmeNr. 2.15.1 des Realisierungsprogramms 1989/Stab GA, Stand der Arbeiten Die Arbeiten sind im Gange; die Aufnahme der sachplanrelevanten -t* Daten wird 1996 abgeschlossen, so dass der Sachplan in der ersten Hälfte der laufenden Legislatur genehmigt werden kann. Folgerungen Die Arbeiten werden weitergeführt; die Massnahme wird im neuen Programm wieder aufgenommen.
Sachplan Militärflugplätze Referenz Massnahme des Realisierungsprogramms/Ergänzung 1993 Stand der Arbeiten Der Sachplan Militärflugplätze soll neben den im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt enthaltenen Festlegungen die militärspezifischen Beschlüsse enthalten. Die Arbeiten sind zur Zeit sistiert bis die Ergebnisse des Sachplans Infrastruktur der Luftfahrt in etwas konkreter Form vorliegen. Folgerungen Die Arbeiten sollen weitergeführt werden; die Massnahme wird im neuen Programm wieder aufgenommen.
Grundlagen für die regionale Abstimmung von militärischen und zivilen Interessen bei der Benützung des Raumes für die Ausbildung der Armee Referenz MassnahmeNr. 2.15.2 des Realisierungsprogramms 1989/Stab GA, Stand der Arbeiten Für gewisse Gebiete wurden Belegungs- und Nutzungskonzepte erarbeitet; die Erarbeitung weiterer solcher Konzepte ist zur Zeit nicht geplant. Die grundsätzlichen Aspekte der Nutzung und Belegung des Raumes für die Ausbildung werden im Sachplan Waffen- und Schiessplätze geregelt; daneben besteht mit den neugeschaffenen Ausbildungsregionen und -abschnitten eine geeignete Organisation, die die konkreten Probleme vor Ort lösen kann. Folgerungen Die Arbeiten sind vorläufig abgeschlossen; die Massnahme wird im neuen Programm nicht mehr aufgenommen.
30 Bundesblau 148. Jahrgang. Bd. III 693
Militär 2.13
Programm 1996-1999 Erwartungen an den Sachbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik Sicherstellung einer zweckmässigen Nutzung bestehender und Festlegung geeigneter Standorte für neue militärische Anlagen Minimierung der nachteiligen Auswirkungen von militärischen Tätigkeiten und Maximierung der Synergien für Bevölkerung, Wirtschaft und natürliche Lebensgrundlagen
Wichtigste Grundlagen und Planungen des Bundes Militär und Raumplanung: Die raumplanerische Abstimmung militärischer und ziviler Nutzungsbedürfnisse - Richtlinien für Planungsbehörden von Bund, Kantonen und Gemeinden; DMV/BRP, 1991 neues Militärgesetz vom 3.2.1995 (MG; SR 510.10) und neue Militärische Baubewilligungsverordnung vom 25.9.1995 (MBV; SR 510.51), in Kraft seit 1.1.96 Handbuch über das militärische Baubewilligungsverfahren (in Bearbeitung)
Vorgesehene Massnahmen Bereits eingeleitete Massnahmen
Ä; : ;, " . . Bundesstellen, Zeitraum/ Priorität
2.13.1 Sachplan (1992)-1998/I plätze EMD,BRP Weiterbearbeitung und VorbereitunBUWALÄL einer Vorlage nach Art. 13 RPG zur ., ;. ;> , ; .
f ü r d i e Ausbildung d e r Armee u n d z u r ' ' < .
Militär 2 13
Nr. Bezeichnung Bundesstellen Zeitraum/ Priorität
2.13.2 (s. auch Sachplan Militärflugplätze BABLW/GS (1993)-1998/ 2.09.1) Weiterbearbeitung unter Prüfung einer EMD,BAZL H engeren Koordination mit dem Sach- BRP,BUWAL plan Infrastruktur der Luftfahrt; Vorbereitung einer Vorlage nach Art, 13 RPG (Festlegung der künftigen Nutzung der Militärflugplätze! Festlegung der Nutzungsperimeter unter Berücksichtigung der Lärmbelasungskataster und der Hindernisfreihalteflächenplä ne)
2.13.3 RichtlinieN Militär und Raum- GS EMD,BRP (1996)-1997// planung ; . - II - Ergänzung des bestehenden Berichts bezüglich Genehmigungsprozess für militärische Vorhaben (Baubewilligung), Behandlungder militärischenn
Bauten u n d Anlagen iRicht-t- u n N u t z u n g s p l ä n e n e , anlagen
Neu einzuleitende Massnahmen
Nr. Bezeichnung Bundesstellen Zeitraum// ; "" - : Priorität '
(vgl 1.04,3) Grundlagen zur Sicherstellung BRP/GS EMD, ab 1997/I der Nützung von Infrastrukturan- BAV,GS SBB lagen durch planerische Vorsor- ASB, BAZL, : , ( gemassnahmen BEW X" ;
Regionalpolitik 2.14
Stand des Vollzugs der Massn ahmen program me Stand des Realisierungsprogramms 1989/1993 Zusammenarbeit Raumplanung - Regionalpolitik Referenz Massnahme Nr. 2.12.1 des Realisierungsprogramms 1989/BRP, Stand der Arbeiten Neben der bilateralen Bearbeitung raumordnungspolitischer Aufgaben wurden in den Jahren 90-94 gemeinsame Seminare mit den Koordinations-Ausschüssen durchgeführt. Die beiden Ausschüsse werden auf l .1.1996 zur Raumordnungskonferenz zusammengelegt. Engere Zusammenarbeit zwischen Raumplanung und Regionalpolitik wird auch im Rahmen der Raumbeobachtung gesucht. Folgerungen Die Arbeiten werden weitergeführt und die Zusammenarbeit wird auf eine breitere Basis gestellt; die Massnahme wird im neuen Programm wieder aufgenommen.
Aus- und Weiterbildungsprogramm für Regionalsekretäre Referenz Massnahme Nr. 2.12.2 des Realisierungsprogramms 1989/BIGA/ Stand der Arbeiten Die vorgesehene Ausbildung wird durchgeführt und behandelt insbesondere raumrelevante Teilaspekte. Folgerungen Die Bestrebungen sollen weitergeführt werden; die Massnahme wird im neuen Programm nicht mehr aufgenommen.
Programm 1996-1999 Erwartungen an den Sachbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik Sicherung einer kohärenten Raumordnungspolitik des Bundes; koordinierter Vollzug bei der Umsetzung der Förderungsinstrumente der Regionalpolitik
Wichtigste Grundlagen und Planungen des Bundes Bericht «Kooperation und Koordination als Bestandteil der künftigen Regionalpolitik des Bundes», 1995 Bundesbeschluss zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Kantonen und Regionen im Rahmen der Gemeìn- . schaftsinitiative INTERREGII in den Jahren 1995 bis 1999 Bundesbeschluss zugunsten wirtschaftlich bedrohter Regionen Botschaft über die Neuorientierung der Regionalpolitik (1996)
Regionalpolitik 2,14
Vorgesehene Massnahmen Bereits eingeleitete Massnahmen
Nr. Bezeichnung Bundesstellen :-Zeitraum/ •-, Priorität -'
(vgl. 1.04.1) Stärkung der Raumordnungsko- BRP,BIGA/ ab 1995/I ordination bundesinern mit den ROK Kantonen, Regionen und Städten Neukonzeption der Koordination auf Bundesebene; Verbesserung der bilateralen Koordination Raumplanung-Re gionalpolitikbei wichtigen raumordnungspolitischen Fragen Koordinierter Vollzug bei der Umsetzung der FÖrderungsinstrumente der , Regionalpolitik (IHG, INTERREG, Regio Plus) .
Neu einzuleitende Massnahmen
Nr. Bezeichnung Bundesstellen -, Zeitraum/ Priorität
urbanen Räume in der Regionl- ' ; :::; politik • . . . " ì Erarbeitung von Rahmenbedingungen , - . .. . ' ;. (u.a. Mechanismen zur Abgeltung,In- - , " -• gen) für eine flächendeckende Be- , trachtungsweise der Regionalpolitik . , :; , ,', , "... unter Berücksichtigung der Anliegen , -'" ' - (vgl 1,01.2) Konzeptionelle Vorstellungen : BRP/BIGA1997-1998/Ifl über die raumplanerische B e h a n d B U W A L , R O K O . - Ì lung von ländlichen Gebieten , : ;
Sport, Freizeit und Tourismus 2.15
Stand des Vollzugs der Massnahtnenprogramme Koordination der Entscheidverfahren (VKB-Projekt 2)
Verbesserung des Verfahrens für touristische Transportanlagen Referenz Massnahme des VKB-Projektes 2; Empfehlung 16 des Leitungsausschusses Stand der Arbeiten Die Arbeiten sind eingeleitet; eine Wegleitung für die Planung und Abstimmung skitouristischer ErSchliessungen ist in Vorbereitung. Folgerungen Die Arbeiten werden weitergeführt; die Massnahme wird mit neuer Bezeichnung im Programm aufgenommen.
Wegleitung für weitere touristische Anlagen Referenz Massnahme des VKB-Projektes 2; Empfehlung 16 des Leitungsaus- • Schusses Stand der Arbeiten Vorgesehen ist, eine Wegleitung über Auswirkungen von Erholungsaktivitäten auf Natur und Landschaft zuhanden von Planungsbehörden und private Investoren auszuarbeiten. Folgerungen Die Arbeiten werden eingeleitet, sind jedoch nicht Gegenstand des Realisierungsprogramms; die Massnahme wird im neuen Programm nicht aufgenommen.
Programm 1996-1999 Erwartungen an den Sachbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik Förderung eines wettbewerbsfähigen, attraktiven und qualitätsorientierten Tourismus bei optimaler Nutzung der touristisch bereits erschlossenen Gebiete Grösstmöglichen Beitrag von Sportanlagen zur Aufwertung der urbanen Qualität in den Städten und Dörfern sicherstellen Bedürfhisse von Bevölkerung und Wirtschaft bei Bauten und Anlagen im Zusammenhang mit Grossanlässen berücksichtigen und auf Nachnutzungen grosses Gewicht legen
Wichtigste Grundlagen und Planungen des Bundes Touristische Transportanlagen der Schweiz (TTA-Statistifc), 5. Auflage; BRP/BAY 1991 Landschaftseingriffe für den Skisport, Wegleitung zur Berücksichtigung des Natur- und Landschaftsschutzes; EDI, 1991
Sport, Freizeit und Tourismus 2.1 UT l 5 * *
Beschneiungsanlagen, neue Ausrichtung der Bundespolitik; BIGA/ BRP, 1991 Empfehlungen GOLF, Raumplanung - Landschaft - Umwelt; BU- WAL/BRP, 1995 Richtplanung Sportanlagen, Empfehlung 001; ESSM, 1990 Freianlagen, Norm 101; ESSM, 1993 Bericht Tourismus; BIGA (voraus. 1996)
Vorgesehene Massnahmen Bereits eingeleitete Massnahmen
Nr. Bezeichnung Bundesstellen Zeitraum/ Priorität.
2.15.1 Nationales Sportanlagenkonzept ESSM/BRP, (1994)-1996/
NASAK , EFV. n. Landesweit koordinierte Planung von national bedeutenden Sportanlagen; Vorbereitung einer Vorlage nach Art,
2.15.2 Planung und Abstimmungvon BRP/BAV 1996-1998/II
skitouristischen Erschliessungen ; BUWAL . Erarbeitung einer Wegleitung für die Planung und Koordination z.H. der • Planungsbehörden und Unternehmungen
SportVf «Freizeit a und Tourismus t ? 18»r
Neu einzuleitende Massnahmen
Nr . Bezeichnung - ' - . ' -V , Bundesstellen , Zeitraum/ V • ' . Priorität
2.15.3 KoordinationderInfrastruktur- nach Anlass
, , : : sammenhangmitGrossanlässen - (Expo 2001; weitere) ; Koordination der Infrastrukturleistun- , : ; gen des Bundes (Realisierung von Vor- , haben, Beiträge, Konzessionen), die : , für die Verwirklichung von Grossan- • .lässen(Landesausstellung,olympische, - ".' Spiele,Weltmeisterschaften)notwen- • : dig sind, in Berücksichtigung der mit ; tel-und langfristigen Planung d e s . "• . - Bundesund der anzustrebendenräum- .'- " '.';'.••'• Wichen Entwicklung des tandes .
Wohnungswesen und Siedlungserneuerung 2.16
Stand des Vollzugs der Massnahmenprogramme Stand des Realisierungsprogramms 1989/1993
Grundlagen zur Behandlung der Agglomerationen in der Raumplanung (NFP 25) Referenz Massnahme Nr. 2.05.1 des Realisierungsprogramms 1989 vgl. Bereich Weiterentwicklung der Raumordnungspolitik -f Grundlagen zur Siedlungserneuerung Referenz Massnahme Nr. 2.05.2 des Realisierungsprogramms 1989/BRP/ Stand der Arbeiten Diverse Grundlagen wurden vom BRP (gegebenenfalls mit dem BWO) in Bezug auf bauliche Verdichtungsmöglichkeiten und dem haushälterischen Umgang mit dem Siedlungsraum (1991), sowie zur Erhebung und Mobilisierung der Inneren Nutzungsreserven (1996) erarbeitet und publiziert. Zur Problematik der Planungen in Bahnhofgebieten (1991) wurde ebenfalls eine Planungshilfe veröffentlicht. Die Notwendigkeit, die Arbeiten thematisch im Sinne einer umfassenderen Gesamtstrategie weiter zu vertiefen, besteht aber weiterhin. Folgerungen Die Arbeiten werden weitergeführt; die Massnahme wird im neuen Programm nicht mehr aufgenommen.
Stand des Vollzugsförderungsprogramms RPG
Sicherstellung der rechtzeitigen Erschliessung und Überbauung von Bauzonen Massnahmen des Bundes und Einsatz von Arealen im Eigentum des Bundes zur Förderung der besseren Nutzung bestehender Bauzonen und bestehender Bausubstanz Ermittlung des Spielraums für die Anwehdung der Art. 15 RPG mit dem Zweck einer besseren Berücksichtigung der Ziele des RPG Modelle zur Sicherstellung der Nutzungsvielfalt in Bauzonen durch die Verhinderung der Verdrängung erwünschter Nutzungen Modelle zur Ermittlung von Nutzungsreserven in überbauten und unÜberbauten Bauzonen Referenz Massnahmen des Vollzugsförderungsprogramms RPG gemäss Ziffer vgl. Bereiche Unterstützung der Bestrebungen der Kantone/Koordination der raumwirksamen Bundesaufgaben/Gesetzgebung im Bereich der Raumplanung
Wohnungswesen und Siedlungserneuerung 2.-1it> 6 Stand des Programms Bodenrecht im Siedlungsbereich
Erhebung der Nutzungsreserven im Siedlungsraum Erschliessungsrecht/Erschliessungsbeiträge Wohnanteilpläne Referenz Massnahmen des Programms Bodenrecht im Siedlungsbereich gemäss Ziffer 3.1 und 5.2 des BRB vgl. Bereiche Weiterentwicklung der RaumordungspolitikGesetzgebung im Bereich Raumplanung
Programm 1996-1999
Erwartungen an den Sachbereich aus der Sicht der Raumordnungspolitik Ausrichtung der Wohnbauförderung auf die Raumordnungspolitik
Wichtigste Grundlagen und Planungen des Bundes Forschungsprogramm 1992-1995 der Eidg. Forschungskommission Wohnungswesen, Band 52,1992 Grundzüge der Raumordnung Schweiz; BRP, 1996 Kosten der Zersiedlung (Analysen und Planungshilfen); BRP (in Bearbeitung) Grundlagen der Siedlungserneuerung; BRP (in Bearbeitung) Siedlungswesen in der Schweiz; BWO (in Bearbeitung)
Vorgesehene Massnahmen Bereits eingeleitete Massnahmen keine
Neu einzuleitende Massnahmen
N r . Bezeichnung- - } ' ',• ' Bundesstellenn Zeitraum/- - : -" •. -: Priorität
l über die raumplanerische Be- , C -: ' . • * handlung von Agglomerations-s- . • gebieten •• '•'•• • • •
6 Liste der Abkürzungen Eidg. Departemente EDI Eidg. Departement des Innern EFD Eidg. Finanzdepartement EJPD Eidg. Justiz- und Polizeidepartement EMD Eidg. Militärdepartement EVD Eidg. Volkswirtschaftsdepartement EVED Eidg: Verkehrs- und Energiedepartement
Bundesämter, weitere Stellen und Behörden AFB Amt für Bundesbauten ASB Bundesamt für Strassenbau AWP Abteilung Waffen- und Schiessplätze BABHE Bundesamt für Betriebe des Heeres BABLW Bundesamt für Betriebe der Luftwaffe BAK Bundesamt für Kultur BAKOM Bundesamt für Kommunikation BAMF Bundesamt für Militärflugplätze BAV Bundesamt für Verkehr BAZL Bundesamt für Zivilluftfahrt BEW Bundesamt für Energiewirtschaft BFK Bundesamt für Konjunkturfragen BIGA Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit BJ Bundesamt für Justiz BLW Bundesamt für Landwirtschaft BRP Bundesamt für P^aumplanung BUWAL Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft BWO Bundesamt für Wohnungswesen BWW Bundesamt für Wasserwirtschaft DMV Direktion für Militärverwaltung EFV Eidg. Finanzverwaltung ESSM Eidg. Sportschule Magglingen EStI Eidg. Starkstrominspektorat ETH Eidg. Technische Hochschule FAC Forschungsanstalt für Agrikulturchemie und Umwelthygiene GBA Eidg. Amt für Grundbuch- und Bodenrecht CVF Dienst für Gesamtverkehrsfragen GS EMD Generalsekretariat EMD GS EVED Generalsekretariat EVED GS SBB Generalsekretariat SBB (Generaldirektion)
PTT . Schweizerische PTT-Betriebe ROK Raumordnungskonferenz des Bundes RPK Raumplanungskonferenz des Bundes SBB Schweizerische Bundesbahnen SRI Schweizer Radio International Stab GA Stab der Gruppe für Ausbildung VKB Verwaltungkontrolle des Bundesrates WSL Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft Gesetze, Verordnungen, weitere Erlasse BRB Bundesratsbeschluss EBG Eisenbahngesetz vom 20. Dezember 1957 (SR 742.101) FMG Femmeldegesetz vom 21. Juni 1991 (SR 784.10} IHG Bundesgesetz vom 28. Juni 1974 über Investitionshilfe für Berggebiete (Investitionshilfegesetz, SR 901.1) LFG Bundesgesetz vom 21. Dezember 1948 über die Luftfahrt (SR 748.0) LWG Bundesgesetz vom 3. Oktober 1951 über die Förderung der Landwirtschaft und die Erhaltung des Bauernstandes (Landwirtschaftsgesetz, SR 910.1) MBV Verordnung vom 25. September 1995 über das Bewilligungsverfahren für militärische Bauten und Anlagen (militärische Baubewilligungsverfahren, SR 510.51) MG Bundesgesetz vom 3: Februar 1995 über die Armee und die Militärverwaltung (Militärgesetz, SR 510.10) NHG Bundesgesetz vom 1. Juli 1966 über den Natur- und Heimatschutz NSV Verordnung vom 18. Dezember 1995 über die Nationalstrassen (SR 725.111) PTT-OG PTT-Organisationsgesetz vom 6. Oktober 1960 (SR 781.0) PVG Postverkehrsgesetz vom 2. Oktober 1924 (SR 783.0) RPG Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, SR 700) RPV Verordnung vom 2. Oktober 1989 über die Raumplanung (SR 700.1) USG Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz, SR.814.01) UVPV Verordnung vom 19. Oktober 1988 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (Umweltverträglichkeitsprüfungsverordnung, SR 814.011) VIL Verordnung vom 23. November 1994 über die Infrastruktur der Luftfahrt (SR 748.131.1) WaG Bundesgesetz vom 4. Oktober 1991 über den Wald (Waldgesetz, WaV Verordnung vom 30. November 1992 über den Wald (Waldverordnung, SR 921.02)
WBG Bundesgesetz vom 21. Juni 1991 über den Wasserbau (Wasserbaugesetz, SR 721.1) WBV Verordnung vom 2. November 1994 über den Wasserbau (SR 721.100.1) WRG Bundesgesetz vom 22. Dezember 1916 über die Nutzbarmachung der Wasserkräfte (Wasserrechtsgesetz, SR 721.80)
Diverses BBl Bundesblatt EDV Elektronische Datenverarbeitung - ERKAS Eidg. Risikokataster gemäss Störfallverordnung FFF Fruchtfolgefläche KTU Eidg. konzessionierte Transportunternehmungen LFI Schweizerisches Landesforstinventa LKS Landschaftskonzept Schweiz NASAK Nationales Sportanlagenkonzept NFP Nationales Forschungsprogramm P+R Park and Ride-Anlage RIS-CH Rauminformationssystem Schweiz SIL Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt UVP Umweltverträglichkeitsprüfung
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Bericht über die Massnahmen des Bundes zur Raumordnungspolitik: Realisierungsprogramm 1996-1999 vom 22. Mai 1996
In Bundesblatt Dans Feuille fédérale In Foglio federale
Jahr 1996 Année Anno
Band 3 Volume Volume
Heft 34 Cahier Numero
Geschäftsnummer 96.039 Numéro d'affaire Numero dell'oggetto
Datum 27.08.1996 Date Data
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