BBl 1996 IV 1351
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Die Schweizerische Bundeskanzlei veröffentlicht:
Abkürzungsverzeichnis der Titel der BundeserJasse Stand am 9. Juli 1996
Das Abkürzungsverzeichnis der Titel der Bundeserlasse erscheint in zweiter Auflage; es ist auf den neuesten Stand gebracht und teilweise umgestaltet worden. Als wichtigste Neuerung sind im zweiten Hauptteil die Abkürzungen aufgeführt, die das Schweizerische Bundesgericht für Erlasse des Bundes verwendet, die keine offizielle Abkürzung tragen. Zudem wurden seit dem Erscheinen der ersten Auflage sämtliche Doppelverwendungen bereinigt, so dass heute ein und dieselbe Abkürzung nur noch einmal vorkommt. Stichtag für den Abschluss der Erfassung war der 9. Juli 1996. Das Verzeichnis enthält somit die Abkürzungen für alle geltenden Bundeserlasse, die bis zu diesem Datum in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS) veröffentlicht worden sind. Die Sektion Terminologie der Zentralen Sprachdienste der Bundeskanzlei führt das Abkürzungsverzeichnis auf der zentralen Terminologiedatenbank der Bundesverwaltung (TERMDAT) laufend nach. Preis Fr. 24.-
Bestellungen sind schriftlich an die Eidgenössische Drucksachen- und Materialzentrale, Sektion Vertrieb, 3000 Bern, zu richten. [3]
Internationales Steuerrecht der Schweiz Unter diesem Titel gibt die Eidgenössische Steuerverwaltung eine Sammlung schweizerischer Abkommen und Ausführungsvorschriften heraus. Das Werk enthält I. alle Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz, die Ausführungsvorschriften des Bundes, die internationalen Gegenrechtserklärungen für Erbschafts- und Schenkungssteuern und .die Musterabkommen der OECD; II. die steuerlichen Bestimmungen aus andern Abkommen (Auszüge und Hinweise); III, die staatsvertragliche Regelung der steuerlichen Privilegien der diplomatischen Missionen, konsularischen Posten und ihres Personals sowie der internationalen Organisationen und ihrer Beamten. Das Werk wird durch periodische Nachträge nachgeführt. Der Preis für das fünfbändige Werk beträgt Fr. 199.-, exkl. 2% Mehrwertsteuer
Bestellungen sind schriftlich an die Eidgenössische Steuerverwaltung, Abteilung DBA, 3003 Bern, zu richten. m Steuerentlastungen auf Grund von Doppelbesteuerungsabkommen für Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und private Pensionen und Renten
Die Loseblatt-Sammlung wird von der Eidgenössischen Steuerverwaltung herausgegeben und enthält:
Allgemeiner Teil: Übersichten über die Doppelbesteuerungsabkommen, die Ausführungsvorschriften, die staatsvertraglichen Begrenzungen der ausländischen Steuern und die Entlastungen von den schweizerischen Steuern (namentlich die pauschale Steueranrechnung) sowie eine Kurzdarstellung der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Steuerentlastungen.
Die Entlastungen in den einzelnen Vertragsstaaten: Übersichten sowie Formulare und Merkblätter in der Originalsprache mit Übersetzung.
Anhang: Übersicht über die Entlastungen von den schweizerischen Steuern von Dividenden und Zinsen, die von in Vertragsstaaten ansässigen Personen verlangt werden können.
Preis der Sammlung Fr. llO.-exkl. MWSt
Bestellungen sind schriftlich an die Eidgenössische Steuerverwaltung, Abteilung DBA, 3003 Bern, zu richten. [5]
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
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In Bundesblatt Dans Feuille fédérale In Foglio federale
Jahr 1996 Année Anno
Band 4 Volume Volume
Heft 44 Cahier Numero
Geschäftsnummer --- Numéro d'affaire Numero dell'oggetto
Datum 05.11.1996 Date Data
Seite 1351-1352 Pagina
Ref. No 10 054 058
Das Dokument wurde durch das Schweizerische Bundesarchiv digitalisiert. Le document a été digitalisé par les. Archives Fédérales Suisses. Il documento è stato digitalizzato dell'Archivio federale svizzero.