BBl 1999 II 1887
Botschaft über Finanzhilfen an die Stiftung Schweizerische Volksbibliothek in den Jahren 2000-2003 vom 25. November 1998
#ST# 98.071
Botschaft über Finanzhilfen an die Stiftung Schweizerische Volksbibliothek in den Jahren 2000-2003
vom 25. November 1998
Sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, wir unterbreiten Ihnen mit vorliegender Botschaft den Entwurf eines Bundesbeschlusses über Finanzhilfen an die Stiftung Schweizerische Volksbibliothek in den Jahren 2000-2003, mit dem Antrag auf Zustimmung. Wir versichern Sie, sehr geehrte Herren Präsidenten, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.
25. November 1998 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Cotti Der Bundeskanzler: Couchepin
Übersicht
Die Stiftung Schweizerische Volksbibliothek (SVB) wird auf Grund ihrer zentralen Rolle für die Leseförderung in der Schweiz seit 1921 vom Bund finanziell unterstützt. Die Stiftung nimmt heute eine wichtige Funktion für die Bibliotheksentwicklung in der Schweiz wahr. Als «Basisbiliothek» der allgemeinen Öffentlichen Bibliotheken fordert sie die landesweite Verbreitung von Büchern und anderen Medien und trägt so zur kulturellen Grundversorgung aller Landesteile und Bevölkerungsgruppen bei. Zur Überprüfung von Struktur, Funktionsweise und Nutzen der SVB hat das Bundesamtfür Kultur 1997 eine Studie in Auftrag gegeben (Pierre Flatt, L'impact des services de la bibliothèque pour tous BPT auprès des bibliothèques suisses). Gestützt auf die Ergebnisse der Studie halten wir die Weiterführung der Bundesbeiträge für sinnvoll und gerechtfertigt. Die Stiftung ist heute ein zweckmässig eingerichteter, professionell geführter und leistungsfähiger Betrieb, der sich veränderten Bedürfnissen angepasst hat. Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) gemeinsame Grundsätze für die künftige Unterstützung der SVB festgelegt. Darin wird eine klare, leistungsbezogene Kostenaufteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden angestrebt. Da der Bundesbeschluss vom 24. März 1995 (SR 432.28) Ende 1999 abläuft, beantragen wir Ihnen mil vorliegendem Beschlussesentwurf, der SVB für die Jahre 2000-2003 Finanzhilfen von insgesamt 8 Millionen Franken in Form eines Zahlungsrahmens zu bewilligen.
Botschaft
I Allgemeiner Teil II Kurzporträt der Schweizerischen Volksbibliothek (SVB) III Ziele der SVB Als «Bibliothek der Bibliotheken» leistet die SVB seit ihrer Gründung im Jahre 1920 einen wesentlichen Beitrag zur Bibliotheks- und Leseförderung in der Schweiz. Sie tut dies, indem sie sich für den Auf- und Ausbau sowie für die Qualitätssicherung des öffentlichen Bibliothekswesens in unserem Land einsetzt. Die Ziele der öffentlichen Stiftung SVB sind in der Stiftungsurkunde festgelegt. Die SVB bezweckt eine «ausgeglichenere Versorgung aller Landesteile und Bevölkerungskreise mit Büchern und anderen Informationsträgem» und will zur «freien Entfaltung und Bildung» der Einzelnen beitragen, «indem sie das allgemeine öffentliche Bibliothekswesen der Schweiz fördert». Das Schwergewicht ihrer Aufgaben liegt heute vornehmlich im Bereich der Förderung des Lesens und der Informationsvermittlung. Der Bund unterstützt die Stiftung seit 1921 als Institution von gesamtschweizerischer Bedeutung und anerkennt damit ihre kultur- und gesellschaftspolitische Funktion.
112 Tätigkeiten Die SVB übt zur Verwirklichung ihrer Aufgabe - der landesweiten Bibliotheks- und Leseförderung - vielfältige Tätigkeiten aus. Die SVB
ergänzt und erneuert regelmässig das Angebot an Büchern und anderen Medien in allgemeinen öffentlichen Bibliotheken; leistet Starthilfen für die Einrichtung lokaler und regionaler Bibliotheken;
wirkt als Beratungsinstanz in bibliothekarischen Belangen und fördert kulturelle Aktivitäten der Bibliotheken;
führt das Sekretariat der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der allgemeinen Öffentlichen Bibliotheken (SAB); organisiert die interkantonalen Zentralen für Klassenlektüre in Solothum und Lausanne (vgl. Ziff. 122);
versorgt - in Zusammenarbeit mit den Kantonen - weitere Institutionen mit Büchern (Heime, Spitäler, Gefängnisse, Anstalten, Durchgangszentren usw.). Die SVB leiht jährlich rund 500 000 Bücher an über 1500 öffentliche Bibliotheken, Schulbibliotheken und weitere Institutionen aus. Davon gehen rund 60 Prozent an allgemeine öffentliche Bibliotheken, 30 Prozent an Schulbibliotheken und Schulklassen, die restlichen 10 Prozent an andere Institutionen. Zwischen 1994 und 1997 hat die SVB 30 Bibliotheken eine Starthilfe gewährt.
113 Struktur Die Stiftung ist dezentral in drei sogenannten «Bibliozentren» - mit Sitz in Solothurn, Lausanne und Biasca - tätig. Die Bibliozentren sind betrieblich weitgehend selbstständig und können so die Bedürfnisse der jeweiligen Sprachregion optimal abdecken. Sie wirken zudem als Kulturzentren und haben als Ausstellungs- und Veranstaltungsorte eine nicht unbedeutende kulturelle Ausstrahlung für die jeweiligen Regionen. Als Beispiel sei hier der alljährlich durch das Bibliocentre de Lausanne verliehene «Prix Bibliothèque pour tous» genannt, mit dem französischsprachige Schweizer Autorinnen und Autoren ausgezeichnet werden.
114 Buch- und Leseförderung Die SVB spielt eine bedeutende Rolle für die Buch- und Leseförderung in der Schweiz. Sie ist eines der wenigen Instrumente, die auf nationaler Ebene dafür zur Verfügung stehen. Indem sie lokalen und regionalen Bibliotheken, Schulbibliotheken und anderen Institutionen (Heimen, Spitälern, Gefängnissen, Durchgangszentren usw.) gezielt die' Erweiterung ihres Titelangebots ermöglicht, fördert sie den Zugang breiter Bevölkerungsschichten zum Kulturgut Buch. Gut ausgebaute und für alle gleichermassen zugängliche öffentliche Bibliotheken sind angesichts des tiefgreifenden gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturwandels unverzichtbare Bildungs- und Kultureinrichtungen. Sie sichern allen Alters-, Sozial-, und Bildungsschichten den freien Zugang zu Informationen und tragen so zur Aneignung von Wissen, Kompetenzen und Kommunikationsfähigkeit der Bevölkerung bei. Die Förderung der Lesekompetenz ist auch angesichts der beunruhigenden Zunahme des funktionalen Analphabetismus von Bedeutung. Die Fähigkeit, Lesen zu können, ist eine Schlüsselkompetenz par excellence in der modernen Informationsgesellschaft, aber auch ein Gradmesser für die Entwicklung, den Bildungsstand und das Wohlergehen der Einzelnen und der ganzen Gemeinschaft. Schliesslich zeigt auch der steigende Bedarf an beruflicher und individueller Weiterbildung, dass das Tätigkeitsfeld der SVB in Zukunft von noch grösserer Bedeutung sein wird.
115 Regionaler und sozialer Ausgleich Die Stiftung nimmt eine wichtige Ausgleichs-, Hilfs- und Koordinationsfunktion für die Schweizerische Bibliothekslandschaft wahr. Eine der Hauptaufgaben der Stiftung ist es, die regionalen Ungleichgewichte im Bibliotheksnetz der Schweiz auszugleichen und den Zugang der gesamten Bevölkerung zu Buch und Bibliothek sicherzustellen. Nach wie vor besteht diesbezüglich ein Gefalle zwischen wirtschaftlich starken und wirtschaftlich schwachen Regionen. Mit ihren Dienstleistungen (Ausleihe von neuen, attraktiven Buchbeständen, Starthilfen, fachliche Beratung usw.) ermöglicht die SVB den Aufbau und Betrieb von öffentlichen Bibliotheken in Kleingemeinden und wirtschaftlichen Randregionen, die die dafür nötigen Mittel alleine nicht aufbringen können. 300 der insgesamt 684 Gemeinden, die mit SVB- Büchern eine Bibliothek betreiben, liegen in wirtschaftlich bedrohten Regionen oder sind Gemeinden, die unter das Investitionshilfegesetz fallen.
116 Verständigung, Austausch und Integration Die SVB ist mit ihren Bibliozentren (vgl. Ziff. 113) in Solothurn, Lausanne und Biasca in allen Sprachregionen des Landes präsent. Diese Ausleihzentren vermitteln Bücher in allen Landessprachen sowie in sechs Fremdsprachen an mehrere Hundert Bibliotheken und Schulen in der ganzen Schweiz. Die SVB leistet so einen wichtigen Beitrag zur Förderung der Verständigung und zum Kulturaustausch zwischen den verschiedenen Sprachgemeinschaften in der Schweiz. Sie fördert zudem mit ihrem Angebot an fremdsprachigen Büchern insbesondere auch die Nutzung von Bibliotheken durch ausländische Bevölkerungsgruppen und trägt so zu deren Integration bei. Die Stiftung hat gezielte Massnahmen in dieser Richtung ergriffen und gute Resultate erzielt: So haben etwa in den Jahren 1993 bis 1997 die Ausleihen über die Sprachgrenzen hinaus um 17 Prozent zugenommen. Ein nicht unbedeutender Anteil der von den drei Bibliozentren ausgeliehenen Bücher (Solothurn 5,5%, Lausanne 7% und Biasca 9,5%) geht in die anderen Sprachgebiete, die Ausleihe von fremdsprachigen Büchern hat im gleichen Zeitraum in der ganzen Schweiz um 70 Prozent zugenommen (1997: 17% der Gesamtausleihen). Damit leistet die Stiftung einen aktiven Beitrag zu einem der drei Hauptziele des Bundesrates für die Legislaturperiode 1995-1999, bei dem es um «die ausgewogene Entwicklung der verschiedenen Regionen der Schweiz, um die Förderung des Zusammenlebens von Schweizerinnen und Schweizern sowie Ausländerinnen und Ausländern und um die Pflege des kulturellen Austauschs zwischen den Landesteilen» geht. Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang auch an die entsprechende Zielsetzung mehrerer parlamentarischer Vorstösse, so der Motion Rhinow vom 7. Dezember 1992 oder der gleichlautenden Motionen der Verständigungskommissionen beider Räte vom 22. Oktober 1993.
12 Das Finanzierungskonzept der SVB 121 Rolle des Bundes Der Bund hat die SVB seit ihrer Gründung massgeblich in der Rolle des Hauptsubvenienten unterstützt und dadurch die Breitenwirkung der Stiftung in der Schweizerischen Bibliothekslandschaft überhaupt erst ermöglicht. Die Bundessubventionen beliefen sich in der Regel auf 40 bis 65 Prozent der Gesamteinnahmen der SVB. Seit Ende der Achtziger-, Anfang der Neunzigerjahre liegt der Bundesanteil konstant bei rund 60 Prozent. Obschon das öffentliche Bibliothekswesen in der Schweiz grundsätzlich in der Kompetenz der Kantone und Gemeinden liegt, ist die Rolle des Bundes als Hauptträger der Stiftung gerechtfertigt und sollte auch weiterhin beibehalten werden. Aufgrund des gesamtschweizerischen Charakters der SVB kommt dem Bund die Hauptverantwortung für die Wahrnehmung der Aufgaben der Stiftung zu. Das EDI ist denn auch mit fünf von 20 Sitzen im Stiftungsrat vertreten. Eine Reduktion oder Aufhebung der Bundesbeiträge hätte zur Folge, dass die SVB ihre Funktion als gemeinnützige Stiftung aufgeben und in einen nach rein kommerziellen Kriterien orientierten Dienstleistungsbetrieb überführt werden müsste. Auf die finanziell «unrentablen», bildungs- und kulturpolitisch jedoch sinnvollen Massnahmen der SVB zur Bibliotheks- und Leseförderung, insbesondere auf die Fortführung der drei sprachregionalen Bibliozentren, müsste verzichtet werden. Ohne die
SVB-Leihbestände würde sich der Wechsel im Titelangebot der öffentlichen Bibliotheken in der Schweiz um durchschnittlich 50 Prozent vermindern. Von einem Wegfall der Bundesfmanzhilfen an die SVB wären rund 600 Gemeindebibliotheken und 1000 Schulen und Schulbibliotheken direkt betroffen. Kleinere Bibliotheken, insbesondere in den italienischsprachigen Landesteilen und im Wallis sowie in vorwiegend ländlichen Regionen, könnten den Betrieb nicht weiterführen. Eine massive Reduktion oder gar Einstellung der Tätigkeit der SVB widerspricht deshalb dem Interesse des Bundes.
122 Rolle der Kantone und Gemeinden
Kantone und Gemeinden tragen in unterschiedlichem Ausmass zur Finanzierung der SVB bei. 1997 beliefen sich die Beiträge der Kantone insgesamt auf rund 400 000 Franken, die Gemeinden entrichteten Abgeltungen für Bücherausleihen in der Höhe von ebenfalls 400 000 Franken. Dazu kamen zusätzliche Beiträge von Gemeinden, Privaten und Firmen für einzelne Projekte (z. B. Umzug des Bibliozentrums der italienischsprachigen Schweiz von Bellinzona nach Biasca). Weiter leisten die Standortkantone der Bibliozentren zusätzliche direkte oder indirekte Beiträge an Einrichtung und Betrieb der Bibliozentren (Mietzinsreduktionen usw.). Zudem finanzieren die Kantone und Gemeinden die der SVB angeschlossenen «Zentralen für Klassenlektüre» mit Beiträgen in der Höhe von 0,7 Millionen Franken. Insgesamt fliessen also der Stiftung von Kantonen und Gemeinden rund 1,5 Millionen Franken pro Jahr zu. Die Aufwendungen der Kantone und Gemeinden für ihre öffentlichen Bibliotheken und Schulbibliotheken sind insgesamt bereits beträchtlich; sie belaufen sich auf über 100 Millionen Franken pro Jahr.
13 Rückblick auf die Botschaft von 1994 Das Parlament hat am 24. März 1995 einen Bundesbeschluss verabschiedet (SR 432.28 ), in dem der SVB für die Jahre 1996-1999 Finanzhilfen in der Höhe von l ,8 Millionen Franken jährlich gewährt wurden. In der Botschaft wurde anerkennend festgehalten, dass die strukturellen und finanziellen Probleme, mit denen die SVB zwischen 1980 und 1990 konfrontiert war, durch Reorganisationsmassnahmen, Rationalisierungs- und Sparanstrengungen überwunden werden konnten und die Stiftung den Kriterien eines professionell geführten und leistungsfähigen Betriebes entspricht. Es wurde aber auch darauf hingewiesen, dass der Bund von den Kantonen und Gemeinden erwartet, dass sie ihre Mitverantwortung wahrnehmen und die von der SVB erbrachten Dienstleistungen angemessen abgelten.
14 Heutige Situation 141 Die Entwicklung seit 1994 Die SVB hat sich in den letzten Jahren erfolgreich darum bemüht, ihre Leistungen auszubauen und neuen Bedürfnissen anzupassen. Sie ist mit ihren Ressourcen wirtschaftlich umgegangen und konnte die Zahl der ausgeliehenen Bücher trotz gleichbleibenden Mitteln um 20 Prozent auf 540 000 Ausleihen pro Jahr steigern. Zudem
hat die SVB in den Bereichen Literaturvermittlung und Zugang zu den neuen Informationsmedien neue Angebote entwickelt. Das Bibliozentrum der italienischsprachigen Schweiz wurde 1997 von BeIHnzona nach Biasca verlegt, da die Gemeinde Bellinzona Eigenbedarf für die gemieteten Räumlichkeiten angemeldet hatte. Mit zusätzlicher Unterstützung des Kantons Tessin ist es gelungen, in einer wirtschaftlich besonders benachteiligten Region einen neuen Stützpunkt der SVB einzurichten, in dessen kulturelle Ausstrahlung hohe Erwartungen gesetzt werden dürfen. Im Rahmen der allgemeinen Überprüfung der Bundessubventionen (Subventionsbericht des Bundesrats vom 25. Juni 1997; BEI 1998 2051) wurde die Finanzhilfe an die SVB kritisch beurteilt und gefordert, dass Sinn und Nutzen dieser Bundeshilfe zu überprüfen und die Unterstützung entweder aufzuheben oder aufgrund .eines Leistungsauftrags für die im Jahr 2000 neu anlaufende Beitragsperiode auszurichten sei.
142 Wirksamkeitsstudie
Das EDI hat das Bundesamt für Kultur (BAK) in der Folge beauftragt, im Sinne des Subventionsberichts Strukturen, Funktionsweise und Aufgabenerfüllung der Stiftung zu überprüfen. Das BAK hat in der Zwischenzeit eine Standortbestimmung vorgenommen und eine Studie zur Überprüfung des Nutzens und der Wirksamkeit der SVB für das öffentliche Bibliothekswesen in der Schweiz erstellen lassen (Pierre Flatt, L'impact des services de la bibliothèque pour tous BPT auprès des bibliothèques suisses). In einer repräsentativen Stichprobe wurden insgesamt 191 Bibliotheken (öffentliche Bibliotheken und Schulbibliotheken) über die Nutzung von Leistungen der SVB befragt. Die Studie kommt zum Schluss, dass die SVB nach wie vor eine wichtige Rolle für die kleinen öffentlichen Bibliotheken in der Schweiz spielt, insbesondere in strukturschwachen Gebieten und in Gemeinden mit weniger als 1000 bzw. mit 1000 bis 5000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Gefragt sind weiterhin insbesondere die Starthilfebeiträge für die Einrichtung lokaler und regionaler öffentlicher Bibliotheken, die regelmässige Ergänzung und Erneuerung der Bestände an Büchern und anderen Informationsträgem sowie die Informations-, Ausbildungs- und Beratungsangebote. Die regionale Ausgleichsfunktion der SVB zeigt sich modellhaft im italienischsprachigen Landesteil, wo die SVB eine unentbehrliche Rolle für das öffentliche Bibliothekswesen spielt. Praktisch alle öffentlichen Bibliotheken im Kanton Tessin beziehen regelmässig Leistungen der Stiftung. Weiter ergibt sich aus der Studie, dass die befragten Bibliotheken die SVB als wichtiges Instrument für die Leseförderung betrachten. Das Angebot der SVB spricht neue Leserschichten an und deckt Bedürfnisse von spezifischen Kundinnen und Kunden, insbesondere von sprachlichen Minderheiten, ab. Besonders gefragt ist denn auch das Angebot an Literatur in anderen Landessprachen sowie in zunehmendem Masse der Bereich der Fremdsprachenliteratur. Die öffentlichen Bibliotheken geben an, dass sie ohne dieses Angebot zahlreiche Leserinnen und Leser verlieren würden. Von einem Wegfall der SVB-Leihbestände wären zwar nicht alle Bibliotheken gleich stark betroffen, doch müssten die meisten von ihnen auf attraktive Angebote verzichten (z.B. Bücher aus anderen Sprachregionen, Fremdsprachenan-
geböte, Sachthemen) oder müssten das Titelangebot in stark nachgefragten Bereichen reduzieren (Romane für Erwachsene, Jugendbücher). Die Schulbibliotheken ihrerseits bestätigen ebenfalls den Nutzen der SVB-Angebote: Diese fördern den Zugang Jugendlicher zum Buch, erhöhen die Lesebereitschaft von Schülerinnen und Schülern und ermutigen sie, selbständig öffentliche Bibliotheken zu benutzen. Die Studie zeigt, dass der SVB neben der regionalen Ausgleichsfunktion eine bedeutende Rolle für die Leseförderung sowie den Austausch und die Verständigung unter den Sprachgemeinschaften und verschiedenen Bevölkerungsgruppen zukommt. Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass die Studie die Wirksamkeit der SVB im Hinblick auf die bisher von ihr verfolgten Ziele bestätigt. Bezüglich der künftigen Ausrichtung der Leistungen der SVB kommt die Studie zum Schluss, dass die bisherigen Leistungen der SVB beizubehalten und zusätzlich folgende Schwerpunkte zu setzen seien: Ausbau der fremdsprachigen Bücherbestände
bessere Berücksichtigung neuer Medien
Ausbau des Beratungs-, Ausbildungs- und Informationsangebots für die Bibliotheken, insbesondere vermehrte Unterstützung im Bereich der kulturellen Animation. Seitens der EDK wurde 1997 eine Studiengruppe eingesetzt mit dem Auftrag, das Interesse der Kantone an einer Weiterführung der Dienstleistungen der SVB abzuklären und eine zweckmässigere Form für deren künftige Unterstützung zu finden. In ihrem Bericht kommt die Studiengruppe zum Schluss, dass die SVB für die Kantone ein unverzichtbares Instrument für die Leseförderung darstellt, die finanziellen Leistungen an die Stiftung weiterhin vertretbar und insbesondere für den Schulbereich unabdingbar sind. Im Sinne einer klareren Aufgaben Verteilung sollen die Beiträge der Kantone jedoch künftig nicht mehr nach freiem Ermessen, sondern leistungsbezogen - insbesondere auf den Schulbereich - ausgerichtet werden.
15 Die Zukunft der SVB 151 Die Eingabe der SVB von 1997 Ende 1997 hat die SVB dem EDI ihre Eingabe unterbreitet. Sie ersucht darin den Bundesrat und das Parlament um eine Weitelführung der Finanzhilfen des Bundes für die Jahre 2000-2003 in der Höhe von 2 060 000 Franken pro Jahr;
um einen einmaligen Investitionsbeitrag im Jahre 2000 in der Höhe von 450 000 Franken an die Erneuerung der EDV-Anlagen und die Einrichtung eines Web-Servers in den drei ssibliozentren Solothurn, Lausanne und Biasca;
um eine Abklärung der Möglichkeiten eines Zusammenschlusses der SVB mit der Schweizerischen Landesbibliothek (SLB) und, damit verbunden, der künftigen Finanzierung der SVB über das Budget der SLB. Der Finanzbedarf ist nach Leistungsbereichen aufgeschlüsselt und enthält neben den budgetierten Kosten pro Leistungsbereich und Jahr Angaben über den Finanzierungsschlüssel zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Danach sollen künftig 54 Prozent der Einnahmen durch den Bund, 16 Prozent durch die Kantone, 24 Prozent durch Direktabgeltungen der Gemeinden und 6 Prozent durch Zuwendungen von privater Seite gedeckt werden.
Angesichts der Finanzlage des Bundes hat die Stiftung darauf verzichtet - trotz wachsenden Anforderungen an die Leistungen und hohen Zuwachsraten bei den Bücherausleihen - um eine Erhöhung des Bundesbeitrags zu ersuchen. Sie macht jedoch eine teuerungsbedingte Erhöhung der für die Periode 1993-1997 bewilligten Finanzhilfen von 1,8 Millionen Franken (1997: 1,764; 1998: 1,755) auf 2,06 Millionen Franken pro Jahr geltend.
152 Beurteilung der Eingabe Nach erfolgter Überprüfung der Strukturen, der Funktionsweise und der Aufgabenerfüllung der SVB im Laufe der letzten Finanzierungsperiode besteht kein Grund, die Berechtigung und den Nutzen der Bundeshilfe an die SVB in Frage zu stellen. Die Stiftung hat ihren Auftrag - ein ausreichendes Bibliotheksangebot in den Randregionen zu fördern und zu sichern - in professioneller Weise wahrgenommen und sich gleichzeitig bemüht, ihre Leistungen zu verbessern und neuen Bedürfnissen anzupassen. So hat sie in den letzten Jahren gewisse Dienstleistungen verstärkt und in drei Bereichen Schwerpunkte gesetzt:
bei der Beschaffung und Vermittlung von Schweizer Literatur und der Förderung des Literaturaustausches zwischen den Sprachregionen in der Schweiz. Die SVB ist bestrebt, den Bibliotheken ein repräsentatives, ständig aktualisiertes Titelangebot in Originalsprachen und Übersetzungen sowie zweisprachige Ausgaben zur Verfügung zu stellen. Über Internet bietet sie ein «Lexikon» zu den Literaturen der vier Sprachregionen der Schweiz an.
bei der Beschaffung und Vermittlung von fremdsprachigen Leihbeständen für die in der Schweiz lebenden ausländischen Bevölkerungsgruppen. Die SVB führt eine zentrale Fremdsprachenbibliothek. Dieses Angebot von Büchern in Nicht-Landessprachen verdient besondere Beachtung. Es ermöglicht fremdsprachigen Jugendlichen und Erwachsenen, den Kontakt zu ihrer eigenen Kultur zu pflegen und ist ein konkreter Beitrag zur Integration von ausländischen Bevölkerungsgruppen.
bei der Information, Beratung und Ausbildung von Angestellten öffentlicher Bibliotheken zur Einführung und Nutzung der neuen Informations- und Kommunikationstechnologien. Die SVB evaluiert, im Sinne der vom Bundesrat beschlossenen «Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz», geeignete Informationsangebote für die öffentlichen Bibliotheken, bereitet sie auf und stellt sie über Internet zur Verfügung. Sie führt zudem Einführungskurse für Bibliohekarinnen und Bibliothekare für den Gebrauch der neuen Medien durch. Die Dienstleistungen der SVB sollen unseres Erachtens weitergeführt und verstärkt werden können. Die SVB ist heute ein leistungsfähiger, zweckmässig geführter und finanziell konsolidierter Betrieb, der im Bundesinteresse Aufgaben von nationaler Bedeutung für das öffentliche Bibiliothekswesen erfüllt, die keine andere Institution
im Lande wahrnehmen kann. Die Fortführung der Bundesunterstützung liegt auch im Interesse der Kantone und Gemeinden, die zu Gunsten der öffentlichen Bibliotheken bereits beträchtliche Aufwendungen erbringen (vgl. Ziff. 122). Der Bundesbeitrag an die SVB entspricht 1-2 Prozent der Gesamtaufwendungen für die öffentlichen Bibliotheken in der Schweiz, trägt jedoch wesentlich zur Zusammenarbeit und zur Stärkung des Zusammenhaltes unter den Bibliotheken bei. Er ermöglicht
Massnahmen, die einer ineffizienten Zersplitterung der Kräfte im föderalistisch organisierten Bibliothekswesen entgegenwirken und hilft, Disparitäten in der Bibliothekslandschaft Schweiz auszugleichen. Wir befürworten aus diesen Gründen die Weiterführung der Finanzhilfen an die SVB. Diese soll jedoch gezielt, in Form einer Vereinbarung zwischen dem EDI und der SVB über die von der Stiftung zu erbringenden und vom Bund abzugeltenden Leistungen, erfolgen. Unter Berücksichtigung der gegenwärtigen Situation der Bundesfinanzen und des Gesuches der SVB beantragen wir Ihnen, dem Gesuch der SVB stattzugeben und für die kommende Finanzierungsperiode folgendes vorzukehren: Der Stiftung werden für die Jahre 2000-2003 8 Millionen Franken in Form eines Zahlungsrahmens gewährt. Von diesem Betrag werden 0,45 Millionen für die dringend erforderliche Erneuerung der veralteten EDV-Anlagen in den Bibliozentren eingesetzt. Nach entsprechendem Abzug ergibt sich eine jährliche Finanzhilfe von 1,887 Millionen Franken. Unter Einberechnung der Teuerung verbleiben der SVB real im Jahr l ,851 Millionen Franken oder gut 50 000 Franken mehr als bisher. Diese Aufstockung ermöglicht der Stiftung die Weiterführung ihrer bisherigen Tätigkeiten unter Berücksichtigung folgender Schwerpunkte: Förderung der Verständigung und des Austauschs unter den Sprach- und Kulturgemeinschaften in der Schweiz durch das Medium Buch (Ausbau der zentralen Fremdsprachenbibliothek, Intensivierung des üteraturaustauschs über die Sprachgrenzen in Originalsprachen und Übersetzungen, Bereitstellung von Ausstellungs- und Informationsmaterial zu den vier Literaturen der Schweiz); Förderung der Einführung und Nutzung neuer Informations- und Kommunikationsmittel in den Lokal- und Regionalbibliotheken (Beratungs- und Informationsangebote für den Bereich Internet, Schulung des Bibliothekspersonals); - Entwickeln spezifischer Massnahmen zur Förderung des Lesens und der Lesekompetenz bei Jugendlichen und Erwachsenen in Zusammenarbeit mit zielverwandten Organisationen und im Rahmen einer gemeinsamen Strategie (Bereitstellen entsprechender Angebote wie z.B. «easy readers», Spezialkollektionen für Jugendliche, Durchführen von Veranstaltungen und Informationskampagnen für die öffentlichen Bibliotheken).
Weiter lehnen wir es ab, auf das Gesuch der SVB um eine Aklärung der Möglichkeiten eines Zusammenschlusses der Stiftung mit der Schweizerischen Landesbibliothek (SLB) einzutreten. Die Aufgaben und die Funktionsweise der beiden Institutionen sind zu verschieden, als dass sie einen Zusammenschluss rechtfertigen könnten. Eine Finanzierung der SVB über das Budget der SLB ist zudem auf der Grundlage des geltenden Bundesgesetzes über die Landesbibliothek nicht möglich.
153 Haltung der Kantone
Die EDK vertritt die Auffassung, dass die SVB wichtige Aufgaben für das öffentliche Bibliothekswesen in der Schweiz erfüllt und befürwortet ihrerseits eine weitere, dauernde Unterstützung der Stiftung. Ihre Tätigkeit und deren Weiterführung liegt erklärtermassen im Interesse der Kantone, die jedoch in unterschiedlichem Masse Leistungen der SVB beziehen und diese entsprechend unterschiedlich finanzieren. Die EDK anerkennt die Resultate der vom Bund in Auftrag gegebenen Wirksamkeitsstudie und bejaht in einem eigenen Studienbericht (vgl. Ziff. 142) die Notwen-
digkeit der SVB als unverzichtbares Instrument der Leseförderung, insbesondere im Schulbereich.
154 Gemeinsame Grundsätze des EDI und der EDK zur künftigen Unterstützung der SVB In einer gemeinsamen Absichtserklärung vom 2. Juli 1998 zum Auftrag und zur künftigen Unterstützung der SVB haben das EDI und die EDK folgende Grundsätze festgehalten: Die SVB ist eine in gesamtschweizerischem Interesse tätige Institution, die durch Bund und Kantone gemeinsam weiterhin und dauerhaft unterstützt werden soll. Die Unterstützung soll nach einheitlichen Grundsätzen, jedoch auf Grund separater Beschlüsse erfolgen. Die Beiträge des Bundes und diejenigen der Kantone müssen entflochten werden und es soll festgehalten werden, welche Aufgaben der SVB der Bund und welche die Kantone mitfinanzieren. Dabei begrüssen das EDI und die EDK ausdrücklich die Art und den Zweck der Mitfinanzierung der anderen Seite. Auf Bundesseite soll durch das EDI mit der SVB eine Vereinbarung über die von der Stiftung zu erbringenden und vom Bund abzugeltenden Leistungen abgeschlossen werden. Diese Leistungen der SVB sind: Tätigkeiten, die zur Förderung der Verständigung und des Austauschs unter den Sprachregionen beitragen (Vermittlung von Leihbeständen in andere Sprachregionen, Vermittlung von Schweizer Literatur in Originalsprache und Übersetzungen); Tätigkeiten, die die SVB im Interesse des regionalen Ausgleichs und der Weiterentwicklung eines funktionierenden Bibliotheksnetzes in der Schweiz leistet (preisgünstige Ausleihe von Büchern/Medienkollektionen an öffentliche Bibliotheken in wirtschaftlich schwachen Regionen, Starthilfen an Bibliotheksneugründungen); Förderung des Zugangs vor allem kleinerer Bibliotheken zum Internet; Versorgung von Bibliotheken mit fremdsprachiger Literatur, insbesondere mit Büchern in den Sprachen der Migrantinnen und Migranten; Leseförderung. Auf Seiten der Kantone wird die EDK ein Muster für Vereinbarungen mit der SVB erstellen und den Kantonen den Abschluss derartiger Vereinbarungen empfehlen. Die Beiträge der Kantone sollen leistungsbezogen bemessen werden. Insbesondere sollen die Leistungen der SVB für die öffentlichen Schulen vollumfânglich durch die Kantonsbeiträge abgegolten werden. Der Mustervertrag sieht einen Wechsel von Pauschalbeiträgen zu einem Sockelbeitrag pro Einwohnerin bzw. Einwohner sowie zusätzlichen leistungsabhängigen Beiträgen pro Buchausleihe vor. Alle Kantonsleistungen zusammen sollen mindestens dem bisherigen Volumen entsprechen.
Die EDK signalisiert damit den Willen, die Leistungen der SVB im'Schulbereich durch die Kantone abzudecken. Kantonale Aufgaben im Schulbereich sollen in Zukunft nicht zu Lasten der eidgenössischen Solidarität finanziert werden. Zur Sicherstellung der gemeinsamen Grundsätze und der genannten Voraussetzungen werden EDK, EDI und SVB eine drei bis fünf Mitglieder umfassende Arbeitsgruppe bilden, die die Umsetzung der Leistungsvereinbarungen begleitet.
2 Besonderer Teil: Kommentar zum Beschlussesentwurf Artikel l legt die Gesamtsumme der Betriebsbeiträge an die SVB für die Periode 2000-2003 in Form eines Zahlungsrahmens fest. Es handelt sich dabei um einen Höchstbeitrag. Die jährlichen Betriebsbeiträge sind nach Massgabe der Begehren der SVB in den Voranschlag einzustellen. Die Vierjahresperiode deckt sich mit der Legislatur- und Finanzplanperiode des Bundes. Artikel 2 setzt die mit dem geltenden Bundesbeschluss eingeführte Regelung fort, wonach die Stiftung Budget, Jahresrechnung und Jahresbericht dem Bund zur Genehmigung vorzulegen hat. Das EDI verfügt damit über gründlichen Einblick in das Geschäfts- und Finanzgebaren der SVB. Die Schlussbestimmungen von Artikel 3 entsprechen der gegenwärtigen Regelung (vgl. Art. 3 Abs. l des Bundesbeschlusses vom 24. März 1995; SR 432.25).
3 Auswirkungen 31 Finanzielle Auswirkungen 311 Auf den Bund Der Bundesbeitrag an die SVB beläuft sich für die Jahre 2000-2003 auf 8 Millionen Franken. Die Beiträge werden im Finanzplan entsprechend eingestellt.
312 Auf die Kantone und Gemeinden Der Bund erwartet von den Kantonen und Gemeinden, dass sie ihre finanzielle Mitverantwortung für den Weiterbestand der SVB wahrnehmen und die in der gemeinsamen Absichtserklärung EDI/EDIÇ erwähnten, von der EDK erarbeiteten Musterverträge für Leistungsvereinbarungen mit der SVB abschliessen.
32 Personelle Auswirkungen Die Vorlage hat keine personellen Auswirkungen.
4 Legislaturplanung Die Vorlage ist im Bericht über die Legislaturplanung 1995-1999 (BB11996II 293, Anhang A 2) angekündigt.
5 Verfassungsmässigkeit Zur subsidiären Unterstützung kultureller Institutionen von gesamtschweizerischem Interesse besteht eine ungeschriebene Verfassungskompetenz. Diese ist unabhängig vom negativen Ausgang der Volksabstimmung vom 12. Juni 1994 über einen Kulturförderungsartikel gültig. Der Bundesrat hat dazu anlässlich der letzten Botschaft
zur Unterstützung der Schweizerischen Volksbibliothek folgendes ausgeführt (BB1 1994 V 197): «Nach dem negativen Ausgang der Volksabstimmung vom 12. Juni 1994 über einen KuUurförderungsarükel in der Bundesverfassung, der am Ständemehr gescheitert ist, müssen die bisherigen Leistungen des Bundes weiterhin auf seine ungeschriebene Kompetenz im Kulturbereich abgestützt werden. Auch die Gegner des Kulturförderungsartikels haben sich grossmehrheitlich dafür ausgesprochen, dass das bisherige kulturpolitische Engagement des Bundes auch ohne explizite Verfassungsbestimmung weitergeführt werden kann und soll. Dies gilt insbesondere für jene Aufgaben, die in gesamtschweizerischem Interesse bereits seit langer Zeit vom Bund wahrgenommen werden. Dabei handelt es sich um kantonsübergreifende, den gesamtschweizerischen Zusammenhalt stärkende Aufgaben, die sinnvollerweise nur durch den Bund erfüllt werden können. In diesem Sinn wird der Bund im Gesamtinteresse des Landes seine bisherigen kulturpolitischen Aufgaben weiterführen.» Im gleichen Sinn wird in der Botschaft über eine neue Bundesverfassung im Teil A, Nachführung, Artikel 83 Absatz 2 wie folgt vorgeschlagen: «Der Bund kann kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem Interesse unterstützen.» Im Kommentar dazu heisst es (BB1 J9971 285 0: «Nach unbestrittener Praxis von Bundesrat und Bundesversammlung gehört die Kulturförderung in einem umfassenden Sinne zu den Staatsaufgaben; dem Bund kommt in den Bereichen, in denen seine Zuständigkeit nicht explizit verankert ist, im Rahmen seiner bisherigen Aktivitäten auch nach Ablehnung der erwähnten Vorlagen eine stillschweigende oder gewohntfeitsrechtliche Kompetenz zu. (...) Absatz 2 enthält eine Kulturförderungskompetenz des Bundes, die sich auf jene Bereiche beschränkt, die von gesamtschweizerischem Interesse sind. Sie umfasst die Pflege des kulturellen Erbes, das aktuelle Kulturschaffen sowie die Kulturvermittlung. Allerdings ist sie im Vergleich zum 1994 abgelehnten Kulturförderungsartikel deutlich eingeschränkt. In Beachtung des Subsidiaritätsprinzips ist eine regional oder lokal anknüpfende eigene Kulturförderungspolitik des Bundes nicht möglich». Auch in den Verfassungskommissionen der beiden Räte ist unbestritten, dass der Bund kulturelle Bestrebungen von gesamtschweizerischem interesse unterstützen
kann (für den Nationalrat Art. 83 Abs. 2, für den Ständerat Art. 57g der Kommissionsentwürfe). Damit besteht unzweifelhaft auch für die Unterstützung der SVB als einer in gesamtschweizerischem Interesse tätigen Institution zur Kulturvermittlung eine verfassungsrechtliche Zuständigkeit des Bundes. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichts bedürfen Subventionen einer rechtssatzmässigen Grundlage (BGE 700 Ib 343 f., 103 la 380 ff.). Mit der Erlassform des allgemeinverbindlichen referendumspflichtigen Bundesbeschlusses sind die zeitlich befristeten Bundesbeiträge bereits seit 1982 auf diese rechtssatzmässige Basis gestellt worden.
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Bundesbeschluss Entwurf über Finanzhilfen an die Stiftung Schweizerische Volksbibliothek in den Jahren 2000-2003
vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 25. November 1998 1, beschliesst:
Art. l Finanzhilfen Der Bund gewährt der Stiftung Schweizerische Volksbibliothek in den Jahren 2000-2003 jährliche Finanzhilfen in Form eines Zahlungsrahmens. Dieser beträgt höchstens 8 Millionen Franken.
Art. 2 Aufsicht Die Stiftung unterbreitet dem Eidgenössischen Departement des Innern jährlich den Voranschlag, den Jahresbericht und die Jahresrechnung zur Genehmigung.
Art 3 Schlussbestimmungen Dieser Beschluss ist allgemeinverbindlich; er untersteht dem fakultativen Referendum. Er tritt am 1. Januar 2000 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2003.
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BBl 1999 1887
Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali
Botschaft über Finanzhilfen an die Stiftung Schweizerische Volksbibliothek in den Jahren 2000-2003 vom 25. November 1998
In Bundesblatt Dans Feuille fédérale In Foglio federale
Jahr 1999 Année Anno
Band 2 Volume Volume
Heft 10 Cahier Numero
Geschäftsnummer 98.071 Numéro d'affaire Numero dell'oggetto
Datum 16.03.1999 Date Data
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Ref. No 10 055 000
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