BBl 1999 8843

Bundesbeschluss über die Finanzierung der Tätigkeit der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) im nationalen und internationalen Rahmen (EUREKA,IMS) in den Jahren 2000-2003

Bundesbeschluss über die Finanzierung der Tätigkeit der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) im nationalen und internationalen Rahmen (EUREKA, IMS) in den Jahren 2000–2003

vom 22. September 1999

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 85 Ziffer 10 der Bundesverfassung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 25. November 19981, beschliesst:

Art. 1 1 Für die Jahre 2000–2003 wird ein Verpflichtungskredit von 320 Millionen Franken zur Finanzierung der Tätigkeit der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) im nationalen und internationalen Rahmen (EUREKA, IMS) bewilligt. 2 Bis höchstens 4 Prozent dieses Kredites werden für Begleitforschung, Valorisierungen, Expertenaufträge, Projektmanagement und Öffentlichkeitsarbeit verwendet.

Art. 2 Dieser Beschluss ist nicht allgemeinverbindlich; er untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 21. April 1999 Nationalrat, 22. September 1999 Der Präsident: Rhinow Die Präsidentin: Heberlein Der Sekretär: Lanz Der Protokollführer: Anliker

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1 BBl 1999 297