BBl 2000 2233
Militärgesetz
Ablauf der Referendumsfrist: 20. Juli 2000
Militärgesetz
Änderung vom 24. März 2000
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 20. September 1999 1, beschliesst:
I Das Militärgesetz vom 3. Februar 19952 wird wie folgt geändert: Ingress ... gestützt auf die Artikel 18–22, 45 bis und 69 der Bundesverfassung 3, ...
Art. 82 Dauer der Militärdienstpflicht Im Landesverteidigungsdienst kann der Bundesrat das Alter für die Entlassung aus der Militärdienstpflicht verschieben. Er trägt dabei den Bedürfnissen der Gesamtverteidigung Rechnung.
II 1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.
Ständerat, 24. März 2000 Nationalrat, 24. März 2000 Der Präsident: Schmid Carlo Der Präsident: Seiler Der Sekretär: Lanz Der Protokollführer: Anliker
Datum der Veröffentlichung: 11. April 2000 4 Ablauf der Referendumsfrist: 20. Juli 2000 10730