BBl 2000 3647
Bundesbeschluss vom 14. Juni 2000 über den Nachtrag I zum Voranschlag 2000
Bundesbeschluss über den Nachtrag I zum Voranschlag 2000
vom 14. Juni 2000
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. März 2000 1, beschliesst:
Art. 1 Kreditübertragungen und Nachtragskredite Für das Jahr 2000 werden als erster Nachtrag zum Voranschlag 2000 der Eidgenossenschaft gemäss besonderem Verzeichnis folgende Zusatzkredite bewilligt: – 14 596 328 Franken als Kreditübertragungen aus dem Vorjahr, – 371 512 731 Franken als Nachtragskredite.
Art. 2 Der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite Für das Jahr 2000 werden Verpflichtungskredite im Betrage von 86 Millionen Franken gemäss besonderem Verzeichnis bewilligt.
Art. 3 Nicht der Ausgabenbremse unterstellte Verpflichtungskredite Für das Jahr 2000 wird ein Verpflichtungskredit im Betrage von 58,7 Millionen Franken gemäss besonderem Verzeichnis bewilligt.
Art. 4 Personalbestände Mit dem ersten Nachtrag zum Voranschlag 2000 werden 9 Etatstellen für das Eidgenössische Versicherungsgericht bewilligt.
Art. 5 Schlussbestimmung Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 6. Juni 2000 Ständerat, 14. Juni 2000 Der Präsident: Seiler Der Präsident: Schmid Carlo Der Protokollführer: Anliker Der Sekretär: Lanz
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1 Im BBl nicht veröffentlicht.