BBl 2001 571

Bundesgesetz über die Änderung des Strafgesetzbuchs und des Militärstrafgesetzes (Rechtspflegedelikte vor internationalen Gerichten)

Bundesgesetz Entwurf über die Änderung des Strafgesetzbuchs und des Militärstrafgesetzes (Rechtspflegedelikte vor internationalen Gerichten)

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 15. November 2000 1, beschliesst:

I Die nachstehenden Erlasse werden wie folgt geändert:

1 Strafgesetzbuch2

Ingress gestützt auf Artikel 64bis der Bundesverfassung3, … Art. 309 Verwaltungs- Die Artikel 306–308 finden auch Anwendung auf das Verwaltungsgesachen und Verfahren vor inter- richtsverfahren, das Schiedsgerichtsverfahren und das Verfahren vor nationalen Ge- Behörden und Beamten der Verwaltung, denen das Recht der Zeugenrichten abhörung zusteht. Sie finden ferner Anwendung auf das Verfahren vor internationalen Gerichten, deren Zuständigkeit die Schweiz als verbindlich anerkennt.

2 Militärstrafgesetz4

Ingress gestützt auf die Artikel 20 und 64 bis der Bundesverfassung5, …

5 Diesen Bestimmungen entsprechen die Artikel 60 und 123

der Bundesverfassung vom 18. April 1999 (SR 101).

Änderung des Strafgesetzbuchs und des Militärstrafgesetzes. BG

Art. 179b (neu) Verfahren vor Die Artikel 179 und 179a finden auch Anwendung auf Verfahren vor internationalen Gerichten internationalen Gerichten, deren Zuständigkeit die Schweiz als verbindlich anerkennt.

II 1 Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.

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