BBl 2001 4915

Bundesbeschluss zum Vertrag zwischen der Schweiz und Ägypten über Rechtshilfe in Strafsachen

Bundesbeschluss Entwurf zum Vertrag zwischen der Schweiz und Ägypten über Rechtshilfe in Strafsachen

vom

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 3. Juli 20012, beschliesst:

Art. 1 1 Der am 7. Oktober 2000 unterzeichnete Vertrag zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Arabischen Republik Ägypten über Rechtshilfe in Strafsachen wird genehmigt. 2 Der Bundesrat wird ermächtigt, den Vertrag zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.

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