BBl 2002 5570

Bundesbeschluss über die Gewährung einer Finanzhilfe des Bundes an die Stiftung des Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseums in den Jahren 2002 bis 2005

Bundesbeschluss über die Gewährung einer Finanzhilfe des Bundes an die Stiftung des Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseums in den Jahren 2002 bis 2005

vom 18. September 2001

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, und auf Artikel 2 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 5. Oktober 20012 über die Beteiligung und Finanzhilfe an die Stiftung des Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseums, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. Februar 20013, beschliesst:

Art. 1 1 Ein Ausgabenplafond in Höhe von 3 856 000 Franken wird für die Bereitstellung einer Finanzhilfe an die Stiftung des Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseums (MICR) in den Jahren 2002–2005 gewährt. 2 Die jährliche Finanzhilfe beträgt maximal 964 000 Franken.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 5. Juni 2001 Nationalrat, 18. September 2001 Die Präsidentin: Françoise Saudan Der Präsident: Peter Hess Der Sekretär: Christoph Lanz Der Protokollführer: Ueli Anliker