BBl 2003 6895
Bundesbeschluss über die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeihilfen in den Jahren 2004–2007
Bundesbeschluss über die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeihilfen in den Jahren 2004–2007
vom 19. Juni 2003
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 29. November 20022, beschliesst:
Art. 1 Für die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeihilfen in den Jahren 2004–2007 wird ein Zahlungsrahmen von 362,1 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Nationalrat, 6. Mai 2003 Ständerat, 19. Juni 2003 Der Präsident: Yves Christen Der Präsident: Gian-Reto Plattner Der Protokollführer: Christophe Thomann Der Sekretär: Christoph Lanz