BBl 2003 7137
Bundesbeschluss zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Chile sowie zum Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Chile
Bundesbeschluss Entwurf zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Chile sowie zum Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Chile
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Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 19. September 20032, beschliesst:
Art. 1
1 Die folgenden Abkommen werden genehmigt:
a. das Freihandelsabkommen vom 26. Juni 2003 zwischen den EFTA-Staaten und der Republik Chile; b. das Zusatzabkommen vom 26. Juni 2003 über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Republik Chile. 2 Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.