BBl 2003 157

Bundesbeschluss betreffend die Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens in der Schweiz

Bundesbeschluss betreffend die Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens in der Schweiz

vom 9. Dezember 2002

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 44bis Absatz 2 des Geschäftsverkehrsgesetzes vom 23. März 19621, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. Mai 20022, beschliesst:

Art. 1 Vom Bericht des Bundesrates vom 22. Mai 20023 betreffend die Gesamtschau zur weiteren Entwicklung des Postwesens in der Schweiz wird Kenntnis genommen.

Art. 2 Von der Absicht des Bundesrates, den Postmarkt gestützt auf Artikel 3 Absatz 3 des Postgesetzes vom 30. April 19974 ab dem Jahr 2004 in folgenden Schritten für private Anbieter zu öffnen, wird Kenntnis genommen: a. Auf das Jahr 2004 soll die Beförderung von Paketen bis 2 kg den nicht reservierten Diensten zugewiesen werden. b. Auf das Jahr 2006 soll die Gewichtsgrenze für reservierte Postdienste auf 100 g gesenkt werden. Dabei werden die Ergebnisse der Evaluation der Auswirkungen der schrittweisen Marktöffnung in der Schweiz und in der EU berücksichtigt.

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Nationalrat, 3. Oktober 2002 Ständerat, 9. Dezember 2002 Die Präsidentin: Liliane Maury Pasquier Der Präsident: Gian-Reto Plattner Der Protokollführer: Christophe Thomann Der Sekretär: Christoph Lanz