BBl 2003 4801
Bundesbeschluss über die internationale Währungshilfe (Währungshilfebeschluss, WHB)
B Bundesbeschluss Entwurf über die internationale Währungshilfe (Währungshilfebeschluss, WHB)
vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und Artikel 8 Absatz 1 des Währungshilfegesetzes (WHG) vom …2, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 21. Mai 20033, beschliesst:
Art. 1 1 Für die Zusicherung von Darlehen, die Übernahme von Garantieverpflichtungen und die Leistung von À-fonds-perdu-Beiträgen nach Artikel 8 Absatz 1 WHG wird ein Rahmenkredit von 2500 Millionen Franken bewilligt. 2 ZurückfliessendeDarlehen und verlustfrei erloschene Garantien dürfen wieder angerechnet werden.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.