BBl 2005 4039

Bundesbeschluss über die Volksinitiative «für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft»

Bundesbeschluss über die Volksinitiative «für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft»

vom 17. Juni 2005

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 139 Absatz 3 der Bundesverfassung1, nach Prüfung der am 18. September 20032 eingereichten Volksinitiative «für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 18. August 20043, beschliesst:

Art. 1 1 Die Volksinitiative «für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft» vom 18. September 2003 ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. 2 Die Volksinitiative lautet:

Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:

Art. 197 Ziff. 2 (neu) 2. Übergangsbestimmung zu Art. 120 (Gentechnologie im Ausserhumanbereich) Die schweizerische Landwirtschaft bleibt für die Dauer von fünf Jahren nach Annahme dieser Verfassungsbestimmung gentechnikfrei. Insbesondere dürfen weder eingeführt noch in Verkehr gebracht werden: a. gentechnisch veränderte vermehrungsfähige Pflanzen, Pflanzenteile und Saatgut, welche für die landwirtschaftliche, gartenbauliche oder forstwirtschaftliche Anwendung in der Umwelt bestimmt sind; b. gentechnisch veränderte Tiere, welche für die Produktion von Lebensmitteln und anderen landwirtschaftlichen Erzeugnissen bestimmt sind.

Volksinitiative «für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft». BB

Art. 2 Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.

Ständerat, 17. Juni 2005 Nationalrat, 17. Juni 2005 Der Präsident: Bruno Frick Die Präsidentin: Thérèse Meyer Der Sekretär: Christoph Lanz Der Protokollführer: Christophe Thomann