BBl 2006 7649

Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten»

Bundesbeschluss Entwurf über die Volksinitiative «Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten»

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 139 Absatz 3 der Bundesverfasung1, nach Prüfung der am 3. November 20052 eingereichten Volksinitiative «Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrats vom 13. September 20063, beschliesst:

Art. 1 1 Die Volksinitiative vom 5. November 2005 «Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. 2 Sie lautet:

Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 74a (neu) Lärmschutz In touristisch genutzten Erholungsgebieten dürfen in Friedenszeiten keine militärischen Übungen mit Kampfjets durchgeführt werden.

Art. 2 Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.