BBl 2006 7649
Bundesbeschluss über die Volksinitiative «Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten»
Bundesbeschluss Entwurf über die Volksinitiative «Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten»
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 139 Absatz 3 der Bundesverfasung1, nach Prüfung der am 3. November 20052 eingereichten Volksinitiative «Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten», nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrats vom 13. September 20063, beschliesst:
Art. 1 1 Die Volksinitiative vom 5. November 2005 «Gegen Kampfjetlärm in Tourismusgebieten» ist gültig und wird Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet. 2 Sie lautet:
Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert: Art. 74a (neu) Lärmschutz In touristisch genutzten Erholungsgebieten dürfen in Friedenszeiten keine militärischen Übungen mit Kampfjets durchgeführt werden.
Art. 2 Die Bundesversammlung empfiehlt Volk und Ständen, die Initiative abzulehnen.