BBl 2009 7249
Verordnung der Bundesversammlung über das Reglement des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte
B
Verordnung der Bundesversammlung Entwurf über das Reglement des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte
Änderung vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 30. September 20091, beschliesst:
I Die Verordnung der Bundesversammlung vom 9. Oktober 19982 über das Reglement des Fonds für die Eisenbahngrossprojekte wird wie folgt geändert:
Art. 2 Abs. 2 2 Die Erfolgsrechnung umfasst:
a. den Ertrag: dieser setzt sich zusammen aus den Fondseinlagen in Form von zweckgebundenen Einnahmen, aus der Aktivierung von Darlehen sowie aus Aktivzinsen auf den Darlehen; b. Betrifft nur den italienischen Text.
II Diese Änderung tritt am … in Kraft.