BBl 2009 7595
Bundesbeschluss über die Finanzierung des Fonds zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften
Bundesbeschluss Entwurf über die Finanzierung des Fonds zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 10 Absatz 1 des Bundesbeschlusses vom 3. Mai 19911 über Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften, nach Einsicht in den Bericht vom 24. August 20092 der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates und die Stellungnahme des Bundesrates vom 28. Oktober 20093, beschliesst:
Art. 1 Der Bund gewährt dem Fonds zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften einen Beitrag von 50 Millionen Franken.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.