BBl 2009 865

Bundesbeschluss zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Kanada sowie zum Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Kanada

Anhang 1 Bundesbeschluss Entwurf zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Kanada sowie zum Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und Kanada

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 14. Januar 20092 zur Aussenwirtschaftspolitik 2008 enthaltene Botschaft, beschliesst:

Art. 1

1 Die folgenden Abkommen werden genehmigt:

a. das Freihandelsabkommen vom 26. Januar 20083 zwischen den EFTA- Staaten und Kanada (Anhang 2); b. das Landwirtschaftsabkommen vom 26. Januar 20084 zwischen der Schweiz und Kanada (Anhang 3). 2 Der Bundesrat wird ermächtigt, die Abkommen zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Staatsvertragsreferendum.