BBl 2011 3077
Bundesbeschluss über einen Zahlungsrahmen für das Schweizerische Nationalmuseum in den Jahren 2012–2015
H Bundesbeschluss Entwurf über einen Zahlungsrahmen für das Schweizerische Nationalmuseum in den Jahren 2012–2015
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, auf Artikel 27 Absatz 3 Buchstabe b des Kulturförderungsgesetzes vom 11. Dezember 20092 und Artikel 7 des Museums- und Sammlungsgesetzes vom 12. Juni 20093, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. Februar 20114, beschliesst:
Art. 1 Für die Tätigkeit des Schweizerischen Nationalmuseums den Jahren 2012–2015 wird ein Zahlungsrahmen von 103 500 000 Franken bewilligt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.