BBl 2012 8379

9 – Bundesbeschluss über die Finanzierung von Beiträgen zur Unterstützung von Dachverbänden der Weiterbildung in den Jahren 2013–2016

Bundesbeschluss über die Finanzierung von Beiträgen zur Unterstützung von Dachverbänden der Weiterbildung in den Jahren 2013–2016

vom 11. September 2012

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 4 des Bundesgesetzes vom 16. März 20122 über die Unterstützung von Dachverbänden der Weiterbildung, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 22. Februar 20123, beschliesst:

Art. 1 Für die Finanzierung von Beiträgen zur Unterstützung von Dachverbänden der Weiterbildung in den Jahren 2013–2016 wird ein Zahlungsrahmen von 3,6 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.

Ständerat, 14. Juni 2012 Nationalrat, 11. September 2012 Der Präsident: Hans Altherr Der Präsident: Hansjörg Walter Der Sekretär: Philippe Schwab Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz