BBl 2012 9331

Bundesbeschluss über die Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen (Rüstungsprogramm 2012) (Entwurf)

Bundesbeschluss Entwurf über die Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen (Rüstungsprogramm 2012)

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. November 20122, beschliesst:

Art. 1 1 Der Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen wird zugestimmt.

2 Es wird ein Verpflichtungskredit von 3126 Millionen Franken bewilligt.

Art. 2 1 Der Verpflichtungskredit bleibt bis zum Inkrafttreten des Gripen-Fondsgesetzes vom …3 gesperrt. 2 Die Beschaffung geht ausschliesslich zulasten des Spezialfonds nach Artikel 1 Absatz 1 des Gripen-Fondsgesetzes.

Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.