BBl 2012 9331
Bundesbeschluss über die Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen (Rüstungsprogramm 2012) (Entwurf)
Bundesbeschluss Entwurf über die Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen (Rüstungsprogramm 2012)
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. November 20122, beschliesst:
Art. 1 1 Der Beschaffung des Kampfflugzeugs Gripen wird zugestimmt.
2 Es wird ein Verpflichtungskredit von 3126 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2 1 Der Verpflichtungskredit bleibt bis zum Inkrafttreten des Gripen-Fondsgesetzes vom …3 gesperrt. 2 Die Beschaffung geht ausschliesslich zulasten des Spezialfonds nach Artikel 1 Absatz 1 des Gripen-Fondsgesetzes.
Art. 3 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.