BBl 2014 5387
Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesgerichts im Jahre 2013
Bundesbeschluss über die Geschäftsführung des Bundesgerichts im Jahre 2013
vom 11. Juni 2014
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Berichterstattung des Bundesgerichts vom 12. Februar 20141, beschliesst:
Art. 1 Der Geschäftsführung des Bundesgerichts im Jahre 2013 wird die Genehmigung erteilt.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.
Ständerat, 10. Juni 2014 Nationalrat, 11. Juni 2014 Der Präsident: Hannes Germann Der Präsident: Ruedi Lustenberger Die Sekretärin: Martina Buol Der Sekretär: Pierre-Hervé Freléchoz
1 Im BBl nicht veröffentlicht.
Geschäftsführung des Bundesgerichts im Jahre 2013. BB