BBl 2016 7299

Botschaft zur Erneuerung der Systemplattform Biometriedatenerfassung (ESYSP)

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Botschaft zur Erneuerung der Systemplattform Biometriedatenerfassung (ESYSP)

vom 7. September 2016

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren

Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Erneuerung der Systemplattform Biometriedatenerfassung (ESYSP).

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

7. September 2016 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Johann N. Schneider-Ammann Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

Übersicht

Die Systemplattform zur Erfassung der biometrischen Daten soll nach einer Laufzeit von zehn Jahren erneuert werden. Der Bundesrat beantragt mit vorliegender Botschaft einen Gesamtkredit von 33 Millionen Franken und die Freigabe der ersten Etappe im Umfang von 14,3 Millionen Franken (Realisierung Systemplattform und der betroffenen Fachanwendungen).

Ausgangslage

In den kantonalen Passämtern, den kantonalen Migrationsämtern und den Schweizer Vertretungen im Ausland werden die Erfassungsstationen für die Biometriedatenerfassung beim Schweizer Pass, bei den biometrischen Ausländerausweisen, bei den Reisedokumenten für ausländische Personen und bei den Visa verwendet. Die Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich auf 46,6 Millionen. Nach Abzug der Projektierungsarbeiten in den Jahren 2016 und 2017 und den Eigenleistungen beantragt der Bundesrat einen Gesamtkredit von 33 Millionen Franken. Die Realisierung und Einführung erfolgen in zwei Etappen. Die erste Etappe «Konzeption und Realisierung» umfasst die Erneuerung der Biometrieerfassungsplattform. Die zweite Etappe beinhaltet den Kauf der Systeme sowie deren Einführung beim Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA), dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und dem Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD). Das EJPD, das EDA und das EFD müssen in den Jahren 2016–2021 die Systemplattform zur Erfassung der biometrischen Daten ablösen. Die zentrale Systemplattform sowie die dezentralen Erfassungssysteme wurden im Jahre 2010 in Betrieb genommen. Mittels der dezentralen Erfassungssysteme werden die biometrischen Daten der Antragstellerinnen und Antragsteller für den Schweizer Pass und ID, den biometrischen Ausländerausweis für Drittstaatsangehörige, für die Reisedokumente für ausländische Personen sowie der Schweizer Visa erfasst und validiert. Die wesentlichen Komponenten dieser Plattform sind auf eine Lebensdauer von höchstens zehn Jahren ausgelegt, was einen Ersatz notwendig macht. Ein grosser Teil der heute eingesetzten Erfassungssysteme wird bei den kantonalen Passämtern, bei den kantonalen Migrationsämtern sowie den Schweizer Vertretungen in der ganzen Welt genutzt und betrieben.

1 Das Vorliegen des Beschaffungsentscheides für die dezentralen Erfassungsstationen

2. Der mit Erfolg abgeschlossene Gesamttest der erneuerten Biometrieerfassungsplattform Der Antrag zur Freigabe der Etappe 2 an den Bundesrat ist im dritten Quartal 2019 vorgesehen.

– Abschluss der Systemanpassungen – Rolloutplanung und Rollout im Inland und Ausland – Kauf der Geräte für Installation in den Schweizer Vertretungen im Ausland – Programmmanagement

Bezeichnung Total 2018 2019 2020 2021

Systemanpassungen Fachanwendungen 0,1 0,1 (Spezifikation, Software- Entwicklung), Dokumentation und Testaktivitäten Gerätekauf 8,7 5 3,7 Rollout 7,3 1,5 5,8 Programmmanagement 2,6 0,6 1,6 0,4

Total einmaliger Aufwand Etappe 2 18,7 0 7,1 11,2 0,4 (Verpflichtungskredit) Eigenleistungen in Form von personellen 0,4 0,4 Ressourcen

Gesamtaufwand Etappe 2 19,1 0 7,1 11,6 0,4

Die Beschreibungen der anfallenden Arbeiten und der Aufwände sind den Folgeziffern 2.2.2–2.2.8 zu entnehmen.

2.2.2 Generelle Projektarbeiten

Beim Programm ESYSP sowie all den aufgeführten Projekten fallen generelle Arbeiten in mehr oder weniger ausgeprägter Form an. Zur besseren Übersicht werden diese Aufgaben hier beschrieben: – Sowohl das Programm als auch die Projekte werden gemäss der Methode Hermes 5 abgewickelt. – Die Prüfung der Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit wird durch die einzelnen Projekte sichergestellt. Da bei diversen Projekten mehrere Schnittstellen und Komponenten angepasst werden müssen, sind diese Arbeiten mit entsprechend hohen Aufwänden verbunden. – Die einzelnen Projekte der Ämter haben ebenso die umfangreichen Dokumentationen anzupassen respektive neu zu erstellen. Dies umfasst sowohl die technischen Unterlagen für die Betreiber als auch die Benutzeranleitungen, welche mehrsprachig vorliegen und umfassend aktualisiert werden müssen. – Das Testmanagement und die Testdurchführung werden zweistufig erfolgen. Einerseits wird das Zusammenspiel der Anwendungen mit der erneuerten Systemplattform Biometrie geprüft. Andererseits muss die Gesamtfunktionalität aller angeschlossenen Anwendungen und der erneuerten Systemplattform eingehend geprüft werden. – Die grosse Anzahl der weltweit installierten Geräte macht die Einführung komplexer, als dies bei einer Einführung an einem Standort der Fall wäre. Es ist vorgesehen, dass Erfassungsstandort um Erfassungsstandort gestaffelt auf

die zukünftige Systemplattform migriert wird. Die im System bereits erfassten Aufträge (pendent) müssen auf diesen Zeitpunkt migriert werden. Damit kann auch sichergestellt werden, dass für die Kunden der Anwendungen keine Mehrbelastungen oder Doppelerfassungen notwendig sind.

2.2.3 Programmmanagement ESYSP

Neben einer zentralen Programmleitung, welche die Gesamtkoordination für die Projekte aller Ämter übernimmt, erfolgt die Projektleitung der einzelnen Projekte durch die verantwortlichen Fachstellen. Im Programmmanagement fallen nebst den umfangreichen Programmführungsaufgabe Aufgaben wie beispielsweise Projektcontrolling und Change- und Risikomanagement an. Die Kosten des Programmmanagements werden gemäss der nachfolgenden Auflistung derzeit für die Jahre 2016–2021 auf 8,1 Millionen Franken (einmalige Investitionskosten) veranschlagt. Gesamtinvestitionskosten Programmanagement (in Mio. CHF):

Bezeichnung Total 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Programmmanagement 8,1 1,3 1,6 1,6 1,6 1,6 0,4 Total einmalige Investitionen 8,1 1,3 1,6 1,6 1,6 1,6 0,4 Verpflichtungskredit Etappe 1 2,6 1,6 1 Verpflichtungskredit Etappe 2 2,6 0,6 1,6 0,4

2.2.4 Projekt «Erneuerung Biometrieerfassungsplattform»

Die bestehenden Erfassungsgeräte von Bund und Kantone werden im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung ersetzt. Mit diesen Komponenten werden Fingerabdruckbilder, Gesichtsbilder und Unterschriften nach ICAO-Standard, der höchsten Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen genügt, erfasst. Um vorhandene Lösungen am Markt beschaffen zu können, werden die Schnittstellen zu den Fachanwendungen auf standardisierte Formate umgestellt. Das Projekt Erneuerung Biometrieerfassungsplattform beinhaltet einerseits die Neubeschaffung der dezentralen Erfassungsgeräte, den Neubau des Systems zur Erfassung der biometrischen Daten und die Integration in die Fachanwendungen. Die weltweite Auslieferung und Inbetriebnahme erfolgt über einen Zeitraum von einem Jahr. Mit einer gut abgestimmten Koordination zwischen Bund, Kantonen und Lieferanten wird ein unterbruchsfreier Übergang auf das neue System sichergestellt. Damit die Umstellung vom alten auf das neue System reibungslos funktioniert, sind noch Anpassungen im heutigen System erforderlich. Nebst der Koordination des Rollouts sind in diesen Projektkosten auch die Kosten für die Gesamttests enthalten.

Die internen und externen Kosten für die Ablösung der Biometrieerfassung werden gemäss der nachfolgenden Auflistung derzeit für die Jahre 2016–2021 auf 18,8 Millionen Franken (einmalige Investitionskosten inkl. Eigenleistung der Ämter in Form von personellen Ressourcen) veranschlagt. Übersicht über die Investitionskosten «Biometrie-Erfassungsplattform» ISC EJPD (in Mio. CHF):

Bezeichnung Total 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Initialisierungs- und Konzept- 2,4 1,1 1,3 arbeiten Systemanpassungen (Spezifika- 6,3 1,4 3,7 1,2 tion, Software-Entwicklung usw.) Beschaffung der Erfassungs- 7,2 0,5 3 3,7 stationen Rolloutkosten in der Schweiz 1,9 0,7 1,2 Eigenleistungen in Form von 1 0,1 0,2 0,2 0,3 0,2 personellen Ressourcen

Einmalige Investitionen inkl. 18,8 1,2 2,9 4,4 5,2 5,1 der personellen Ressourcen Verpflichtungskredit Etappe 1 5,4 4,2 1,2 Verpflichtungskredit Etappe 2 8,6 3,7 4,9

2.2.5 Anpassungen am Informationssystem

Ausweisschriften (ISA) des fedpol Die Ausweisdatenbank ISA des fedpol muss an die Funktionalitäten der neuen Systemplattform angepasst werden. Die erfassten biometrischen Daten werden neu in ihrem ursprünglichen Erfassungsformat abgelegt und erst für die Produktion der Ausweisdokumente entsprechend dem Bedarf aufbereitet. Für diese Entflechtung werden im Hintergrund die Datenbank sowie die Ein- und Ausgabeprozeduren angepasst. Die Funktionalität für die Endbenutzerinnen und -benutzer wird nur soweit wie nötig verändert und beinhaltet danach auch die Erweiterungen im Bereich der Terminverwaltung. Die Kommunikation mit den dezentralen Standorten wird vereinheitlicht und die Offline-Möglichkeiten für das Erstellen von Ausweisanträgen und zum Drucken des provisorischen Passes überarbeitet. Die Möglichkeit, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller selber ein elektronisches Gesichtsbild liefern kann, muss den veränderten technischen Anforderungen angepasst werden. Die internen und externen Kosten für die Anpassungen am Informationssystem Ausweisschriften (ISA) werden gemäss der nachfolgenden Auflistung derzeit für die Jahre 2016–2021 auf 3,2 Millionen (einmalige Investitionskosten) veranschlagt.

Investitionskosten ISA (Informationssystem Ausweisschriften) des fedpol (in Mio. CHF):

Bezeichnung Total 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Initialisierungs- und 0,7 0,3 0,4 Konzeptarbeiten Systemanpassungen (Spezifika- 1,9 1,7 0,1 0,1 tion, Software-Entwicklung usw.) Eigenleistungen des fedpol in 0,6 0,1 0,1 0,2 0,1 0,1 Form von personellen Ressourcen

Einmalige Investitionen inkl. 3,2 0,4 0,5 1,9 0,2 0,2 der personellen Ressourcen Verpflichtungskredit Etappe 1 1,8 1,7 0,1 Verpflichtungskredit Etappe 2 0,1 0,1

2.2.6 Anpassungen an den Anwendungen ORBIS, ISR und ZEMIS Innerhalb des SEM sind mit der Erneuerung der Systemplattform drei Anwendungen anzupassen. In den Anwendungen ORBIS, ZEMIS und ISR sind die folgenden Anpassungen notwendig: – Die Visumanwendung ORBIS des SEM muss an die Funktionalitäten der neuen zukünftigen Systemplattform angepasst werden. Damit ist auch die Schnittstelle zum zentralen System der EU zu überprüfen, denn insbesondere die Fingerabdrücke werden nur im zentralen System der EU gespeichert. – Der Ablauf der Erfassung der biometrischen Daten muss neu gestaltet werden. Zusätzlich wird die gesamte Druckfunktionalität der Visa ins ORBIS integriert. Das System ORBIS wird ergänzt, sodass die Visa-Outsourcing- Partner den Auslandvertretungen neu ihre erfassten Daten zur Visumsausstellung via ORBIS anstatt wie heute über die Systemplattform übergeben können. – Die ZEMIS-Datenbank des SEM muss an die Funktionalitäten der neuen zukünftigen Systemplattform angepasst werden. Innerhalb von ZEMIS sind für die Erfassung der biometrischen Daten die neuen Geräte und Systeme sowie deren zusätzliche Funktionalität zu integrieren. – Die Anpassungen in der ISR-Anwendung sind weitgehend mit den Anpassungen beim ISA (Pass) vergleichbar. Die ISR-Datenbank des SEM muss an die Funktionalitäten der neuen zukünftigen Systemplattform angepasst werden. Die Funktionalität für die Endbenutzerinnen und -benutzer wird nur geringfügig angepasst und beinhaltet danach auch die Erweiterungen im Bereich der Terminverwaltung.

Die Investitionskosten für die Anpassung der betroffenen Anwendungen des SEM werden gemäss der nachfolgenden Auflistung derzeit für die Jahre 2016–2021 auf 5,4 Millionen Franken (einmalige Investitionskosten und Eigenleistungen) veranschlagt. Übersicht über die Investitionskosten SEM (in Mio. CHF):

Bezeichnung Total 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Initialisierungs- und 1,6 0,2 1,4 Konzeptarbeiten Systemanpassungen (Spezifika- 3,0 0,4 2,6 tion, Software-Entwicklung usw.) Eigenleistungen in Form von 0,8 0,1 0,3 0,4 personellen Ressourcen

Einmalige Investitionen inkl. 5,4 0,3 2,1 3 der personellen Ressourcen Verpflichtungskredit Etappe 1 2,6 2,6 Verpflichtungskredit Etappe 2

2.2.7 Anpassungen an den Umsystemen des EDA

inkl. weltweitem Rollout Im Rahmen dieses Vorhabens werden die Serversysteme für die Biometrieplattformen und die entsprechende Software der Schweizer Vertretungen erneuert. Die Anzahl der Server wird reduziert, indem die Verbindungen zu den EJPD Systemen neu über die Infrastruktur des EDA erfolgen. Für die wichtigsten Schweizer Vertretungen im Visums- und Ausweisschriftenbereich soll weiterhin eine Systemredundanz vorhanden sein. Die entsprechenden Erfassungssysteme werden weltweit versandt und in den Schweizer Vertretungen installiert. Im Bedarfsfall umfassen diese Arbeiten auch bauliche Massnahmen in den Vertretungen und den Rückbau der heutigen Systeme. Ergänzend werden die Mitarbeitenden der Vertretungen im Ausland ausgebildet, sodass die Kundinnen und Kunden die entsprechenden Dienstleistungen in gewohnter Qualität erhalten. Die Gesamtkosten für das Projekt des EDA werden gemäss der nachfolgenden Auflistung derzeit für die Jahre 2016–2021 auf 7,2 Millionen Franken (einmalige Investitionskosten und Eigenleistungen) veranschlagt.

Übersicht über die Gesamtinvestitionskosten des EDA (in Mio. CHF):

Bezeichnung Total 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Initialisierungs- und 0,1 0,1 Konzeptarbeiten Systemanpassungen (Spezifika- 0,2 0,1 0,1 tion, Software-Entwicklung usw.) Beschaffung der notwendigen 1 1 Hardware ohne Systemplattformen Rolloutkosten Ausland 5,4 0,8 4,6 Eigenleistungen des EDA in Form 0,5 0,1 0,2 0,1 0,1 von personellen Ressourcen

Einmalige Investitionen inkl. 7,2 0,2 0,3 2 4,7 der personellen Ressourcen Verpflichtungskredit Etappe 1 0,2 0,1 0,1 Verpflichtungskredit Etappe 2 6,4 1,8 4,6

2.2.8 Anpassungen an den Umsystemen des GWK

Die GWK System müssen angepasst werden, um auch zukünftig in der Lage zu sein, die Verifikation (One-to-One-Vergleich) von Passdaten und Personen sowie die Arbeiten des Erkennungsdienstes zu gewährleisten. Diese Anpassungen sind auf den Anwendungen des GWK umzusetzen. Das GWK muss auch mit der erneuerten Systemplattform die Notpasserstellung und die Visumsausstellung in Lugano und Basel weiterhin sicherstellen. Die Gesamtkosten für das Projekt des GWK werden gemäss der nachfolgenden Auflistung derzeit für die Jahre 2016–2021 auf 3,9 Millionen Franken (einmalige Investitionskosten und Eigenleistungen) veranschlagt.

Übersicht über die Gesamtinvestitionskosten GWK (in Mio. CHF):

Bezeichnung Total 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Initialisierungs- und 0,9 0,3 0,6 Konzeptarbeiten Systemanpassungen (Spezifika- 1,1 0,6 0,5 tion, Software-Entwicklung usw.) Kauf Geräte zur Verifikation 1 1 Eigenleistungen des GWK in 0,9 0,2 0,5 0,2 Form von personellen Ressourcen

Einmalige Investitionen inkl. 3,9 0,5 1,7 1,7 der personellen Ressourcen Verpflichtungskredit Etappe 1 1,7 1,2 0,5 Verpflichtungskredit Etappe 2 1 1

2.3 Begründung des Antrages

Der Bundesrat beantragt mit der vorliegenden Botschaft einen Gesamtkredit. Damit werden: – auch weiterhin reibungslose und effiziente Dienstleistungen für die Antragstellerinnen und Antragsteller im In- und Ausland erbracht; – Hardwareteile und Softwarekomponenten erneuert; – die technischen Weiterentwicklungen und die Leistungssteigerungen der nächsten Jahre berücksichtigt; – zukünftige Ausbauten ermöglicht, sodass der Investitionsschutz für die Investitionen sichergestellt werden kann.

3 Auswirkungen

3.1 Auswirkungen auf den Bund 3.1.1 Finanzielle Auswirkungen Gesamtkosten Aus heutiger Sicht belaufen sich die Gesamtkosten für das Programm ESYSP (inkl. der Projekte) auf 46,6 Millionen Franken.

Übersicht über die Projektaufwendungen (in Mio. CHF):

Bezeichnung Total 2016 2017 2018 2019 2020 2021

Initialisierung und Konzeption 5,7 1,6 3,5 0,6 der Systemplattform sowie der Fachanwendungen (Studien, Detailstudien, Systemanforderungen, Architektur usw.) Systemanpassungen (Detailspezi- 12,5 1,8 8,7 1,9 0,1 fikation bzw. Pflichtenhefte, Software-Entwicklung), Dokumentation und Testaktivitäten Beschaffung Erfassungsstationen 9,2 0,5 5,0 3,7 (HW, SW …) Rollout 7,3 1,5 5,8 Programmmanagement 8,1 1,3 1,6 1,6 1,6 1,6 0,4 Total Eigenleistung in Form 3,8 0,3 0,9 1,4 0,8 0,4 0,0 von personellen Ressourcen Vorbereitung 2016 und 2017 1,2 0,3 0,9 Etappe 1 2,2 1,4 0,8 Etappe 2 0,4 0,4

Gesamtaufwand 46,6 3,2 7,8 12,8 10,8 11,6 0,4

Vorbereitungsarbeiten 2016/2017 9,8 2,9 6,9 Eigenleistungen 3,8 0,3 0,9 1,4 0,8 0,4

Gesamtkredit 2018–2021 33,0 11,4 10 11,2 0,4 Verpflichtungskredit Etappe 1 14,3 11,4 2,9 Verpflichtungskredit Etappe 2 18,7 7,1 11,2 0,4

Betriebskosten Aktuell belaufen sich die jährlichen Betriebsausgaben für die Systemplattform eDokumente auf rund 12,1 Millionen Franken. Unter die Betriebsausgaben werden folgende Kosten subsumiert: Lizenzkosten (wiederkehrende Lizenzierungskosten), Anwendungsbetrieb und Support (Kosten der Service-Level-Agreements und Dienstleistungsverträge), Wartungsaufwand (interne und externe Aufwendungen), übrige Betriebsausgaben (Übersetzungen, Verbrauchsmaterial). Der Wartungskosten der Kantone betragen 1,2 Millionen und werden im 2019 auf 1,6 Millionen Franken ansteigen. Aufgrund der Marktanalyse kann davon ausgegangen werden, dass sich die Betriebsausgaben als Folge der Investitionen (Stand 2019) kaum verändern werden.

Diese Schätzung betrifft sowohl die Kosten des Bundes als auch diejenigen der Kantone.

Vergütung der Kantone an den Bund Die Vergütung der Kantone an den Bund für den Support, Wartung und Betrieb der Schweizer Passanwendung, von ZEMIS (Ausländerausweis) und der Systemplattform wird grundsätzlich nicht angepasst. Beim Schweizer Pass jedoch ist eine Nachkalkulation vorgesehen, welche gegebenenfalls eine leichte Reduktion der Gebühren und folglich eine Anpassung der Gebührenverteilung zur Folge haben könnte. Im Jahre 2015 betrug diese Vergütung 30 Millionen Franken. In dieser Vergütung sind die Produktionskosten für die Ausweise nicht enthalten. Die Vergütung wird abgedeckt durch die Einnahmen der Kantone aus der Ausweisausstellung.

Nutzen In der Vergangenheit haben Anpassungen an einer Anwendung wegen der gegenseitigen Abhängigkeiten zu einem hohen Testaufwand mit entsprechenden Kosten geführt. Durch die vereinfachte IT-Architektur wird insbesondere der Testaufwand bei Ausbauten und Anpassungen reduziert. Mit der Erneuerung wird mittelfristig eine Reduktion des Aufwandes bei Ausbauten und Anpassungen und als Nebeneffekt auch eine Reduktion des betrieblichen Risikos erwartet.

Finanzierung und Vorgehen Das hier dargelegte Vorhaben umfasst einmalige Gesamtkosten von 46.6 Millionen Franken. Das EJPD, EDA und EFD erbringen Eigenleistungen in Form von personellen Ressourcen von 3,8 Millionen Franken. Daneben werden sie zum einen für die Vorbereitungsarbeiten in den Jahren 2016 und 2017 9.8 Millionen Franken sowie zum anderen für die Realisierung und Einführung in den Jahren 2018–2021 11,7 Millionen Franken aufbringen. Für die verbleibenden 21,3 Millionen Franken sollen beim Bundesrat zentrale IKT-Mittel beantragt werden. Mit dem Bundesbeschluss genehmigt das Parlament den Gesamtkredit und gibt die Etappe 1 frei. Der Bundesrat wird nach erfolgreich abgeschlossenem Gesamttest der neu entwickelten Biometrieplattform sowie nach Vorliegen des Beschaffungsentscheides für die dezentralen Erfassungsstationen die Etappe 2 freigeben. Im Rahmen des vom Parlament genehmigten Gesamtkredites soll der Bundesrat in begrenztem Umfang Verschiebungen zwischen den Etappen vornehmen können, sodass gegebenenfalls Mehr- oder Minderkosten bei einzelnen Projekten abgefedert werden können.

3.2 Personelle Auswirkungen

Mit der vorliegenden Botschaft ist kein personeller Mehrbedarf verbunden. Die für das Vorhaben notwendigen internen Ressourcen stehen in den Fachämtern und bei den IT-Leistungserbringern des EJPD und des EDA zur Verfügung.

3.3 Auswirkungen auf die Kantone

Die Umsetzung des vorliegenden Vorhabens verändert die Aufgaben- und Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen nicht. Um die zeitgerechte Information der Kantone sicherzustellen, werden die Vertreterinnen und Vertreter der kantonalen Pass-und Migrationsämter in die Programmorganisation einbezogen. Damit ist sichergestellt, dass den Kantonen die notwendigen Informationen zeitgerecht zur Verfügung stehen. Zusätzlich werden die kantonalen Stellen bei der Erstellung der Beschaffungsunterlagen und der Evaluation der Biometrie-Erfassungsplattform mitarbeiten können. Den Kantonen wird aus der Umsetzung des vorliegenden Programms primär ein finanzieller und logistischer Auswand sowie ein Schulungsaufwand erwachsen. Dies ist bedingt durch die Beschaffung, Installation und Einführung der neuen Systemplattform. Die Kantone erhalten insbesondere vor und während des Rollouts durch die Programmorganisation eine umfassende Unterstützung. Ob und in wie weit bauliche Massnahmen vor der Installation der neuen Systeme notwendig sind, kann erst nach dem Vorliegen des Beschaffungsentscheides beurteilt werden. Allerdings ist davon auszugehen, dass die baulichen Massnahmen je nach Kanton und Situation unterschiedlich ausfallen werden. Diese Massnahmen wären im Bedarfsfall durch die Kantone zu finanzieren. Die Investitionskosten sollten aber durch die kantonalen Gebühreneinnahmen mittelfristig amortisiert werden können.

3.4 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Ausstellung der Schweizer Pässe inkl. der IDK sowie der Reisedokumente für ausländische Personen, der biometrischen Ausländerausweise und der Visa müssen, basierend auf den gesetzlichen Grundlagen, weiterhin in der gewohnten Qualität erbracht werden. Der Tourismus als wichtiger Teil der Schweizer Volkswirtschaft ist auf eine effiziente und zuverlässige Ausstellung der Visa angewiesen. In Anbetracht der Tatsache, dass vermehrt Touristinnen und Touristen beispielswiese aus China und Indien die Schweiz bereisen und für die Einreise ein Visum benötigen, wird einer gut funktionierenden Visumsausstellung noch mehr Gewicht zugemessen werden. Für die Einreise in die USA ist ohne Pass mit biometrischen Merkmalen die Ausstellung eines Visums erforderlich. Das Einholen des Visums ist aufwendig und zeitraubend. Ausweise mit elektronisch gespeicherten Daten entsprechen dem heutigen Stand der Technik. Es liegt im Interesse der Schweiz, solche Ausweise auszustellen. Sie kann damit namentlich auch die Reisefreiheit von Bürgerinnen und Bürgern gewährleisten, indem sie ihnen weltweit als sicher anerkannte Ausweise ausstellt. Die Schweiz als klassisches Exportland ist deshalb auf eine zuverlässige Ausstellung und Produktion der Schweizer Pässe angewiesen. Diese funktioniert heute sehr gut; mit der Erneuerung der Systeme kann diesen Qualitätsansprüchen auch weiterhin entsprochen werden. Sichere Ausweise für die eigenen Bürgerinnen und Bürger,

aber auch für Ausländerinnen und Ausländer, leisten zudem einen wichtigen Beitrag zur inneren Sicherheit.

3.5 Andere Auswirkungen

Auswirkungen auf die Informatik des Bundes Das Begehren hat positive Auswirkungen auf die Informatik des Bundes, indem die Schnittstellen zwischen den Anwendungen standardisiert werden. Ebenso können durch den Einsatz von standardisierten, modularen Lösungen die Aufwände und Kosten bei Um- oder Ausbauten oder beim Einsatz von neuen Komponenten reduziert werden. Der Bundesinformatikverordnung vom 9. Dezember 20119, insbesondere bezüglich dem Vorliegen der Rechtsgrundlage und dem Einhalten des Datenschutzes, wird in diesem Projekt Rechnung getragen.

Auswirkung in technischer Hinsicht Die neuen Geräte werden technisch und bezüglich der Handhabung dem neusten Stand entsprechen. Durch die Integration der neuen Systeme in die bestehende Infrastruktur des Bundes und der Kantone sind keine negativen Auswirkungen erkennbar.

Auswirkungen auf die Umwelt Der Hersteller von Komponenten für die Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT), sowohl von Hardware als auch Software, sind bestrebt, ihre Produkte ressourcenschonend herzustellen und energetisch zu optimieren. Mit dem Einsatz neuer IKT-Mittel werden demzufolge negative Umwelteinflüsse stetig reduziert.

4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu nationalen

Strategien des Bundesrates 4.1 Verhältnis zur Legislaturplanung Die Vorlage ist weder in der Botschaft vom 27. Januar 201610 zur Legislaturplanung 2015–2019 angekündigt. Der Erlass ist trotzdem angezeigt, weil der Bund andernfalls aufgrund der reduzierten Verfügbarkeit der Geräte seinen gesetzlichen Auftrag nicht vollumfänglich erbringen könnte.

9 SR 172.010.58 10 BBl 2016 1105

5 Rechtliche Aspekte

5.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit Die Vorlage stützt sich auf die allgemeine Befugnis des Bundes, die notwendigen Massnahmen zur Erfüllung seiner Aufgaben zu treffen.

5.2 Erlassform

Nach Artikel 163 Absatz 2 der Bundesverfassung11 (BV) und Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 200212 ist für den vorliegenden Fall ein Erlass in der Form des einfachen, also nicht dem Referendum unterstehenden Bundesbeschlusses vorgesehen.

5.3 Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Die Vorlage untersteht der Ausgabenbremse nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV, da sie eine einmalige Ausgabe von mehr als 20 Millionen nach sich zieht. Der Gesamtkredit von 33 Millionen Franken ist demnach von den eidgenössischen Räten mit der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder jedes der beiden Räte zu verabschieden.

5.4 Datenschutz

Die Systemplattform ist innerhalb der Erfassungsprozesse zuständig für die Erfassung der biometrischen Daten und übergibt diese zur Verarbeitung und Speicherung an die Fachanwendungen. Der Umfang der Datenspeicherung in den Umsystemen wird im Rahmen dieses Programms nicht angepasst, und es sind keine Anpassungen der rechtlichen Grundlagen notwendig. Dem Schutz der Daten und dem Schutz des Datentransports wird jedoch in diesen Projekten entsprechend hohe Beachtung geschenkt.

11 SR 101 12 SR 171.10