BBl 2016 1023

Bundesbeschluss über die Genehmigung des Protokolls über den Beitritt Guatemalas zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den zentralamerikanischen Staaten (abgeschlossen mit Costa Rica und Panama) (Entwurf)

Bundesbeschluss Entwurf über die Genehmigung des Protokolls über den Beitritt Guatemalas zum Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den zentralamerikanischen Staaten (abgeschlossen mit Costa Rica und Panama)

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf die Artikel 54 Absatz 1 und 166 Absatz 2 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die im Bericht vom 13. Januar 20162 zur Aussenwirtschaftspolitik 2015 enthaltene Botschaft3, beschliesst:

Art. 1 1 Das Protokoll vom 22. Juni 20154 über den Beitritt der Republik Guatemala zum Freihandelsabkommen vom 24. Juni 20135 zwischen den EFTA-Staaten und den zentralamerikanischen Staaten (abgeschlossen mit Costa Rica und Panama) wird genehmigt. 2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.

Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.