BBl 2016 4159

Botschaft zu einem Gesamtkredit für den Werterhalt von Polycom

16.044

Botschaft zu einem Gesamtkredit für den Werterhalt von Polycom

vom 25. Mai 2016

Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren

Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf eines Bundesbeschlusses über einen Gesamtkredit für den Werterhalt von Polycom.

Wir versichern Sie, sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

25. Mai 2016 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Johann N. Schneider-Ammann Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

Übersicht

Das Sicherheitsfunksystem Polycom soll bis ins Jahr 2030 weiter betrieben werden. Dafür sind werterhaltende Massnahmen notwendig. Für den Werterhalt von Polycom beantragt der Bundesrat mit vorliegender Botschaft einen Gesamtkredit von 159,6 Millionen Franken.

Ausgangslage

Polycom ist das Sicherheitsfunksystem der Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit der Schweiz. Es ist kein Notfunksystem, sondern täglich im Einsatz. Es ermöglicht den Funkkontakt insbesondere zwischen Grenzwacht, Polizei, Feuerwehr, sanitätsdienstlichem Rettungswesen, Zivilschutz, Nationalstrassenunterhalt, Betreibern von kritischer Infrastruktur und Verbänden der Armee, wenn diese zur Unterstützung der zivilen Behörden eingesetzt werden. Seit der Inbetriebnahme des letzten kantonalen Teilnetzes 2015 ist Polycom in der Schweiz flächendeckend eingeführt. Es besteht aus rund 750 Basisstationen (Antennen), die mit den Endgeräten (Funkgeräte) kommunizieren und hat heute gesamthaft mehr als 55‘000 Nutzer.. Die Herstellerfirma Airbus garantiert die Unterstützung des Systems Tetrapol, das die Grundlage für Polycom ist, bis 2030. Damit Tetrapol bis zu diesem Datum genutzt werden kann, müssen aber alle Nutzer periodisch technische Upgrades vornehmen. Die Vorbereitungen für den bisher grössten Upgrade müssen bis 2018 abgeschlossen sein. Dabei geht es um die Umstellung von der bisherigen TDM- auf IP-Technologie (TDM: Time-Division Multiplexing; IP: Internet-Protokoll) . Die ältere Technologie wird ab Mai 2018 vom Hersteller nicht mehr weiter entwickelt und gewisse Systemkomponenten werden dann nicht mehr unterstützt. Es besteht Zeitdruck. Einerseits müssen Vermittler ersetzt werden, damit Basisstationen der neuesten Technologie integriert werden können. Andererseits ist der Systemlieferant Airbus in einer Monopolstellung und die anderen Nutzer der gleichen Technologie (Spanien und Frankreich) sind in der gleichen Situation wie die Schweiz. Wenn die Bestellungen der Schweiz nach denjenigen der potenziellen Grosskunden Spanien und Frankreich ausgeführt würden, wäre das Risiko, dass die Modernisierung der Schweizer Basisstationen nicht zeitgerecht eingeleitet wird, unhaltbar gross. Ab Mitte 2018 könnten defekte Basisstationen und Vermittler nicht mehr repariert werden. Als Folge davon könnten Teile des Funksystems ausfallen und Polizei, Sanität, Feuerwehr und Grenzwachtkorps nicht mehr miteinander kommunizieren. Für den Umbau der Infrastruktur von der TDM-Technologie auf IP-Standard muss ein systemtechnischer Übergang (TDM/IP Gateway) entwickelt werden und es

müssen dazugehörende Lizenzen beschafft werden. Der Gateway erlaubt den Parallelbetrieb von zwei Übertragungstechnologien und ermöglicht eine Migration der Netzinfrastruktur über mehrere Jahre mit vollständigem Funktionserhalt, weil neue, IP-basierte, und alte, TDM-basierte Basisstationen miteinander kommunizieren können. Wenn der Gateway erstellt ist, können die Basisstationen des Grenzwachtkorps ersetzt werden.

Der Umstieg auf ein anderes System ist zurzeit nicht vertretbar. Zum einen geht es darum, die getätigten Investitionen zu amortisieren, zum andern ist der landesweite Aufbau eines komplett neuen Systems in den gegebenen Zeitverhältnissen gar nicht möglich.

2 Die Botschaft vom 23. März 2016 über den Nachtrag I zum Voranschlag 2016 ist im Internet abrufbar unter www.efv.admin.ch > Themen > Finanzberichterstattung > Nachtragskredite > Nachtrag I / 2016

Finanzielle Auswirkungen für das BABS

Etappe 1 Etappe 2 Jahr Finanzierung 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025-2030Summen

BABS Eigenleistungen 2.0 2.0 3.2 3.2 3.2 3.2 3.2 3.2 3.2 19.2 45.6 Betrieb aktuelle Technologie 8.0 8.0 8.0 8.0 8.0 8.0 8.0 8.0 8.0 48.0 120.0 Entwicklungsarbeiten 13.8 13.8 Leistungen Dritter (Verpflichtungskredit) 28.2 30.0 5.0 5.0 5.0 5.0 5.0 5.0 6.0 94.2

GWK Eigenleistungen aktuelle Technologie - 11.5 11.5 11.5 11.5 11.5 11.5 11.5 11.5 69.0 161.0 Leistungen Dritter (Verpflichtungskredit) - 6.0 8.2 11.0 11.0 10.0 10.1 9.1 65.4 Gesamtausgaben Bund Werterhalt Polycom 500.0 davon Leistungen Dritter (Gesamkredit) 159.6

Der Betrieb der heutigen Technologie, die Entwicklung, die Beschaffung und der Betrieb der Nachfolgetechnologie von Polycom durch das BABS verursachen dem Bund von 2016 bis 2030 Ausgaben von insgesamt 273,6 Millionen Franken. Davon erbringt das BABS 45,6 Millionen Franken als Eigenleistungen (Personalaufwand). Damit wird sichergestellt, dass die Schlüsselpositionen beim Werterhalt von Polycom bundesintern besetzt sind und dass das Know-how für den Betrieb von Polycom in der Verwaltung vorhanden ist. Derzeit beläuft sich der jährliche Betriebsaufwand für Polycom für das BABS auf rund 8 Millionen Franken. Dieser Aufwand ist unabhängig vom Werterhalt von Polycom und wird von 2016 bis 2030 insgesamt 120 Millionen Franken betragen. Weiter stehen für die Entwicklung des Gateway bereits 2016 Zahlungen in der Höhe von 13,8 Millionen Franken an. Diese wurden dem bestehenden Verpflichtungskredit «Material, Alarmierungs- und Telematiksysteme 2016-2018» des BABS belastet. Den zusätzlichen Aufwand beantragt der Bundesrat mit dem Nachtrag I zum Voranschlag 2016. Die Leistungen Dritter betragen insgesamt 94,2 Millionen Franken und beinhalten die Entwicklung des Gateway, die Lizenzen, den Ersatz der Vermittlerinfrastruktur, den Mehraufwand für den Parallelbetrieb und Teile des Projektmanagements. Dafür beantragt der Bundesrat mit der vorliegenden Botschaft den entsprechenden Verpflichtungskredit.

Etappe 1 Etappe 2 Jahr Finanzierung 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025-2030 Total

Gesamtausgaben POLYCOM Anteil BABS 23.8 38.2 41.2 16.2 16.2 16.2 16.2 16.2 16.2 73.2 273.6

Eigenleistungen 2.0 2.0 3.2 3.2 3.2 3.2 3.2 3.2 3.2 19.2 45.6 Personal (11,6 FTE für aktuellen Betrieb) 2.0 2.0 2.0 2.0 2.0 2.0 2.0 2.0 2.0 12.0 30.0 Personal (6 FTE zusätzlich) 1.2 1.2 1.2 1.2 1.2 1.2 1.2 7.2 15.6 Betrieb aktuelle Technologie 8.0 8.0 8.0 8.0 8.0 8.0 8.0 8.0 8.0 48.0 120.0 Betrieb Polycom (TDM-Technologie) 8.0 8.0 8.0 8.0 8.0 8.0 8.0 8.0 8.0 48.0 120.0 Entwicklungsarbeiten* 13.8 13.8 Leistungen Dritter (Verpflichtungskredit) 28.2 30.0 5.0 5.0 5.0 5.0 5.0 5.0 6.0 94.2 Projektmanagement 0.48 0.95 0.95 0.95 0.95 0.95 0.95 0.95 1.90 9.03 Mehraufwand Parallelbetrieb 2.7 3.64 3.64 3.64 3.64 3.64 3.64 3.64 28.18 Ersatz Vermittlerinfrastruktur 5.46 5.46 10.92 Gateway, Lizenzen, Migrationsvorbereitung* 18.90 17.40 36.3 Risikozuschlag 5-13% 3.36 3.49 0.41 0.41 0.41 0.41 0.41 0.41 0.46 9.77 * Für Entwicklungsarbeiten im Jahr 2016 hat das BABS aus dem Verpflichtungskredit Material, Alarmierungs- und Telematiksysteme 2016-2018 bereits 13,8 Millionen verpflichtet. Die Gesamtkosten für den Gateway, die Lizenzen und die Migrationsvorbereitung belaufen sich auf 55.5 Millionen.

Finanzielle Auswirkungen für das GWK Der Betrieb der Komponenten heutiger Technologie und der Ersatz der Basisstationen des GWK verursachen dem Bund Ausgaben von insgesamt 226,4 Millionen Franken. Der Aufwand für Eigenleistungen für den Unterhalt, die Wartung und den Support der heutigen Technologie beträgt von 2017 bis 2030 total 161 Millionen Franken. Die Leistungen Dritter belaufen sich auf total 65,4 Millionen und werden dem Parlament mit dem vorliegenden Verpflichtungskredit beantragt. Die anstehenden Ersatzinvestitionen fallen in den Jahren 2017 bis 2023 an.

Etappe 1 Etappe 2 Jahr Finanzierung 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 Total Gesamtausgaben POLYCOM Anteil GWK 17.5 19.7 22.5 22.5 21.5 21.6 20.6 11.5 11.5 11.5 11.5 11.5 11.5 11.5 226.4 Eigenleistungen 11.5 11.5 11.5 11.5 11.5 11.5 11.5 11.5 11.5 11.5 11.5 11.5 11.5 11.5 161.0 Personal (12 FTE) 2.0 2.0 2.0 2.0 2.0 2.0 2.0 2.0 2.0 2.0 2.0 2.0 2.0 2.0 28.0 Wartung und Support 4.5 4.5 4.5 4.5 4.5 4.5 4.5 4.5 4.5 4.5 4.5 4.5 4.5 4.5 63.0 Betrieb 5.0 5.0 5.0 5.0 5.0 5.0 5.0 5.0 5.0 5.0 5.0 5.0 5.0 5.0 70.0 Leistungen Dritter (Verpflichtungskredit) 6.0 8.2 11.0 11.0 10.0 10.1 9.1 65.4 Anpassung Umsysteme für 252 BS 5.2 7.2 1.7 1.7 0.9 0.9 17.6 Ersatz 252 Basisstationen 6.0 6.0 6.0 6.1 6.1 30.2 Logistik / Inbetriebnahme für 252 BS 1.5 1.5 1.5 1.5 1.5 7.5 Leitstellenanbindung 0.3 0.3 0.3 0.3 0.3 1.5 Risikozuschlag 15% 0.8 1.0 1.5 1.5 1.3 1.3 1.2 8.6

3.1.2 Personelle Auswirkungen

Personelle Auswirkungen auf das BABS Der Werterhalt von Polycom verursacht beim VBS (BABS) einen personellen Mehraufwand. Rund die Hälfte dieses Mehraufwands kann allerdings mit ausgelagerten Fremdaufträgen abgewickelt werden. Das BABS benötigt von 2016 bis 2030 jedoch sechs zusätzliche Stellen (Personalaufwand von jährlich 1,2 Million Franken). Die Stellen werden im Personalbestand des VBS kompensiert. Der Fachbereich Telematiksysteme im BABS steuert und koordiniert in Zusammenarbeit mit den Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit von Bund und Kantonen die Planung, die Realisierung, den Betrieb und die Instandhaltung von Polycom. Zudem ist er zusammen mit den Kantonen für den Aufbau des neuen Systems für die Alarmierung der Bevölkerung (Polyalert) zuständig, leitet das Projekt Sirenenersatz und ist verantwortlich für den Betrieb des Systems für die Information der Bevölkerung (Polyinform). Im Rahmen der Erneuerung von krisensicheren Führungs- und Einsatzkommunikationssystemen für Bund und Kantone erarbeitet der Fachbereich Konzepte und plant deren Umsetzung. Dieser Fachbereich umfasst zurzeit 11,6 Vollzeitstellen. Rund die Hälfte der Tätigkeiten des Fachbereichs betreffen Polycom. Die Personalressourcen des BABS sind auf die Bewältigung des Tagesgeschäfts der Führungs- und Einsatzkommunikation auf Bundesebene ausgelegt. Die Aufrechterhaltung des bestehenden Betriebs rund um die Uhr wird mit dem bisherigen Personal erreicht. Inskünftig wird das BABS zusätzliche komplexe Aufgaben und Verantwortlichkeiten in verschiedenen Bereichen übernehmen. Dazu gehören: – die landesweite Koordination des Systemersatzes, die Migrationsplanung; – der Test und die Abnahme der Lieferobjekte; – die Projektleitung und das Betriebsmanagement; – die Gewährleistung des Parallelbetriebs; – das Sicherheits-, Qualitäts- und Vertragsmanagement; – der Aufbau der technologischen Kompetenz hinsichtlich der Schweizer Verhältnisse. Damit das Projekt innerhalb der zeitlichen, finanziellen und qualitativen Vorgaben durchgeführt werden kann, der Projektfortschritt nicht gefährdet ist und der landesweite Parallelbetrieb, der von Atos Schweiz und vom Lieferanten unabhängig ist, rund um die Uhr gewährleistet ist, sind zusätzliche Stellen erforderlich. Das BABS

kann den beschriebenen Zusatzaufwand für das Werterhaltungsprojekt ohne Personalaufstockung nicht bewältigen. Weil es sich um ein ausgesprochen komplexes Projekt handelt, besteht ein ausgeprägtes Interesse, eine maximale Unabhängigkeit zu erreichen und den Know-how-Erhalt zu garantieren. Es ist vorgesehen, dass spezifische, befristete und nicht zum Kerngeschäft zählende Aufgaben und Expertisen von externen Dienstleistern erfüllt werden. Gemäss Emp-

fehlungen aus dem Bericht vom 24. Juni 20153 der Finanz- und der Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte zur Stellungnahme des Bundesrates vom 25. Februar 2015 und der Stellungnahme der Eidgenössischen Finanzkontrolle vom 24. Februar 2015 zum Informatikprojekt Insieme sollen die Schlüsselrollen und das dazugehörige Know-how bundesintern sichergestellt werden. Dieser Empfehlung will der Bundesrat nachkommen. Für die Gesamtleitung des Projekts in Zusammenarbeit mit den betroffenen Behörden und Organisationen braucht es eine für das Projektmanagement zuständige Person. Diese übernimmt neben der Projektleitung die Koordination des Systemersatzes für das GWK sowie die Migrationsplanung aller Teilnetze und plant den Ersatz der Vermittlerinfrastruktur. Die für das Service Development zuständige Person ist für die Überführung der Services (Sprachfunk, Datenübertragung für die Signalisierung und Alarmierungen, Zugriffsberechtigung, Verschlüsselung und Schnittstellen) in die neue Technologie verantwortlich. Sie erfasst während der gesamten Projektdauer die Bedürfnisse der Bundesstellen und der Kantone und sorgt bei der Industrie für die Umsetzung neuer Soft- und Hardware-Releases. Die für die IT-Architektur zuständige Person kümmert sich um die Spezifikation der Hard- und Software, die Konfiguration des Gesamtsystems, die technische Umsetzungsplanung sowie den Aufbau und Erhalt von spezifischem Fachwissen in der neuen Technologie. Vor allem auch gegen Ende des Projekts wird sie schwergewichtig die Technologie-Entwicklung planen und die zukünftigen Technologie- Schritte planen. Die für das Betriebsmanagement zuständige Person sorgt für den die Organisation des Parallelbetriebs und dessen Weiterführung bis zum Projektabschluss in Abstimmung mit den betroffenen Behörden und Organisationen. Sie koordiniert den Betrieb im Gesamtverbund aller Teilnetze des Bundes und der Kantone und sorgt für das Change-, Release- und Konfigurationsmanagement. Schliesslich überwacht sie die Einhaltung von Dienstleistungsvereinbarungen mit den Leistungserbringern (Führungsunterstützungsbasis der Armee, Atos). Die für das Sicherheits- und Qualitätsmanagement zuständige Person konzipiert die sicherheitsrelevanten Vorgaben. Sie setzt die Vorgaben der Nationalen Strategie vom 27. Juni 20124 zum Schutz der Schweiz vor Cyber-Risiken um und sorgt für

das Qualitätsmanagement. Sie identifiziert während der gesamten Betriebsdauer Verbesserungsmassnahmen und überwacht deren Umsetzung. Für die Projektbegleitung braucht es während der ganzen Dauer eine für das Projekt- Controlling zuständige Person. Diese übernimmt gleichzeitig Querschnittsaufgaben für das Projekt und sorgt für die Koordination mit den Bereichen Finanzen, Beschaffung und Recht. Der zusätzliche Personalaufwand von jährlich rund 1,2 Million Franken kann VBSintern kompensiert werden.

3 Der Bericht ist im Internet abrufbar unter www.parlament.ch > Organe > Die Kommissionen > Aufsichtskommissionen > Geschäftsprüfungskommissionen > Insieme 4 BBl 2013 563

Zusätzlich benötigtes Personal BABS:

Anzahl Vollzeitstellen

– Verantwortliche/r Service-Management 1 – Projektmanager/in 1 – Betriebsmanager /in 1 – Sicherheits- und Qualitätsmanager/in 1 – Verantwortliche/r Controlling 1

Zusätzliche Stellen BABS 6

Personelle Auswirkungen im GWK Das Vorhaben hat keine längerfristigen personellen Auswirkungen. Der durch das Bundespersonal zu leistende Aufwand entspricht den täglichen Aufgaben und kann in der Einsatzplanung berücksichtigt werden. Weil die Gesamtkoordination und die Projektverantwortung für alle nationalen Komponenten vom BABS wahrgenommen werden, ergeben sich für die Durchführung auf Seiten GWK keine Konsequenzen in personeller Hinsicht.

3.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden

sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete Das Projekt Polycom 2030 stellt den Betrieb des Sicherheitsfunknetzes der Einsatzorganisationen Polizei, Rettung, Sanität, technische Dienste und Zivilschutz von Kantonen und Gemeinden bis 2030 sicher. Ohne Technologiewandel der nationalen Polycom-Komponenten des BABS und der Basisstationen des GWK würden grossflächige und länger andauernde Lücken im Sicherheitsfunknetz der Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit resultieren und die Kantone könnten ihre Basisstation nicht nachrüsten. Die Nachrüstung der Basisstationen der Kantone erfolgt in verschiedenen Etappen, abhängig vom Lebensalter dieser Stationen und den von den Kantonen eingestellten Finanzierungsmitteln. Die Finanzierung der dafür erforderlichen 150 bis 200 Millionen Frankenerfolgt durch die Kantone.

3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Der geplante Werterhalt des bestehenden landesweiten Sicherheitsfunknetzes Polycom bis 2030 ist die wirtschaftlich beste Lösung. Der damit verbundene Sicherheitsgewinn bzw. der Erhalt des Sicherheitsniveaus ist zudem auch von grossem volkswirtschaftlichem Nutzen.

3.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Ohne Sicherstellung der Kommunikation zwischen und unter den Einsatzorganisationen für Rettung und Sicherheit nähme die Einsatzbereitschaft und -fähigkeit dieser Organisationen ab. Die damit verbundenen Sicherheitslücken hätten im täglichen Leben, im Fall von nationalen Katastrophen oder bei Notlagen spürbare Auswirkungen auf die Gesellschaft.

3.5 Auswirkungen auf die Umwelt

Es gibt ausser den aus der Transportlogistik resultierenden Umwelteinwirkungen keine nennenswerten Auswirkungen auf die Umwelt, weil das Projekt keinen Bedarf für neue Antennenstandorte beinhaltet und die Emissionen durch nichtionisierende Strahlung nicht zunehmen werden.

3.6 Andere Auswirkungen

Damit Polycom auch in den Eisenbahn- und Strassentunnels funktioniert, mussten die Tunnels mit einer Länge von über 300 Metern mit Repeatern ausgerüstet werden, die das Signal über strahlende Kabel in den Tunnel leiten. Diese Repeater sind vom Technologiewechsel nicht betroffen. Es fallen keine zusätzlichen Aufwendungen an. Hingegen mussten für einen Teil der Bahn- und Strassentunnels Basisstationen vorgesehen werden, die beim Technologiewechsel ersetzt werden müssen. Bei den Infrastrukturbetreiberinnen fallen somit Kosten von rund 7 Millionen Franken an. Diese werden im Rahmen von Unterhalt und Erneuerung aus der Nationalstrassenrechnung mit rund 2 Millionen Franken und aus dem Bahninfrastrukturfonds mit rund 5 Millionen Franken zu finanzieren sein.

4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zu nationalen

Strategien des Bundesrates 4.1 Verhältnis zur Legislaturplanung Die Vorlage ist in der Botschaft vom 27. Januar 20165 zur Legislaturplanung 2015– 2019 und im Entwurf des Bundesbeschlusses zur Legislaturplanung 2015-20196 angekündigt.

4.2 Verhältnis zu nationalen Strategien des Bundesrates Das Projekt Polycom 2030 ist mit der vom Bundesrat am 9. Mai 20127 verabschiedeten Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+ abgestimmt.

5 Rechtliche Aspekte 5.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für den vorliegenden Kreditbeschluss ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung8 (BV).

5.2 Erlassform

Nach Artikel 163 Absatz 2 BV und Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 20029 ist für den vorliegenden Erlass die Form des einfachen Bundesbeschlusses vorgesehen. Dieser untersteht somit nicht dem Referendum.

5.3 Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV bedarf der vorliegende Bundesbeschluss der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte, da die Bestimmungen einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken nach sich ziehen.

5.4 Anpassungen der Rechtsgrundlagen

Die Grundlage für das Sicherheitsfunksystem Polycom ist ein Bundesratsbeschluss vom 21. Februar 2001. Die Aufteilung der Kosten für den Aufbau von Polycom

5 BBl 2016 1188 und 1227 6 BBl 2016 1239 7 BBl 2012 5503 8 SR 101 9 SR 171.10

zwischen Bund und Kantonen wurde darin nicht geregelt. Für die Teilerneuerung des Systems und die Aufteilung der Kosten soll eine solidere rechtliche Abstützung für die Zukunft geschaffen werden. Dies soll mit der Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes vom 4. Oktober 200210 erreicht werden. Angesichts des Zeitbedarfs von mehreren Jahren für eine Gesetzesänderung soll als Übergangslösung die Alarmierungsverordnung vom 18. August 201011 angepasst werden. Inhaltlich geht es vor allem darum, bezüglich der Kostenbeteiligung die allgemein akzeptierte geltende Praxis abzubilden. Bis Ende 2016 soll diese Anpassung unter Vernehmlassung vom Bundesrat verabschiedet sein. Die Botschaft zur entsprechenden Änderung des Bevölkerungs- und Zivilschutzschutzgesetzes soll dem Parlament voraussichtlich 2017 unterbreitet werden.

10 SR 520.1 11 SR 520.12