BBl 2016 4561
Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018–2021
Bundesbeschluss Entwurf über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018–2021
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1 und auf Artikel 6 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 19982, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 18. Mai 20163, beschliesst:
Art. 1 Für die Jahre 2018–2021 werden folgende Höchstbeiträge bewilligt: a. für die Massnahmen der Grundlagenverbesserung und für die Sozialmassnahmen: 563 Millionen Franken; b. für die Massnahmen zur Förderung von Produktion und Absatz: 1 730 Millionen Franken; c. für die Ausrichtung von Direktzahlungen: 10 985 Millionen Franken.
Art. 2 Dieser Beschluss untersteht nicht dem Referendum.