BBl 2018 4085
Bundesbeschluss über den Verpflichtungskredit für den Beitrag des Bundes an die Sicherheitskosten der Kantone für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in der Schweiz (Entwurf)
Bundesbeschluss Entwurf über den Verpflichtungskredit für den Beitrag des Bundes an die Sicherheitskosten der Kantone für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in der Schweiz
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 167 der Bundesverfassung1, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 23. Mai 20182, beschliesst:
Art. 1 Verpflichtungskredit für die Sicherheitskosten der Kantone Für den Beitrag des Bundes an die Mehraufwendungen der Kantone für die Sicherheit, einschliesslich allfälliger Kosten für ausländische Polizeikräfte, im Zusammenhang mit den Olympischen und Paralympischen Winterspielen 2026 in der Schweiz wird ein Verpflichtungskredit von 44 Millionen Franken bewilligt.
Art. 2 Bedingungen für den Verpflichtungskredit Der Verpflichtungskredit ist an folgende Bedingungen geknüpft: a. Das Projekt «Sion 2026» erhält den Zuschlag für die Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026. b. Der Bund beteiligt sich mit 20 Prozent an den finanzwirksamen Sicherheitskosten der Kantone, einschliesslich allfälliger Kosten für ausländische Polizeikräfte. c. Die Kantone stellen die Finanzierung der nicht vom Bund getragenen Kosten sicher.
Art. 3 Auszahlung Beiträge des Bundes werden gestützt auf die Schlussabrechnung der Kantone geleistet.
Verpflichtungskredit für den Beitrag des Bundes an die Sicherheitskosten BBl 2018 der Kantone für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in der Schweiz. BB
Art. 4 Schlussbestimmungen 1 Dieser Beschluss tritt nur zusammen mit dem Bundesbeschluss vom …3 über den Verpflichtungskredit für den Beitrag des Bundes an die Kosten der Durchführung der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in der Schweiz, dem Bundesbeschluss vom …4 über den Verpflichtungskredit für den Beitrag des Bundes an Sportanlagen von nationaler Bedeutung für die Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in der Schweiz und dem Bundesbeschluss vom … 5 über den Rahmenkredit für den Beitrag des Bundes an die Projekte für das Vermächtnis der Olympischen und Paralympischen Winterspiele 2026 in der Schweiz in Kraft. 2 Er untersteht nicht dem Referendum.