BBl 2018 7057
Bundesbeschluss über den Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen
Bundesbeschluss Entwurf über den Ausbauschritt 2019 für die Nationalstrassen
vom …
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, gestützt auf Artikel 11b Absatz 1 des Bundesgesetzes vom 8. März 19601 über die Nationalstrassen, nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom 14. September 20182, beschliesst:
Art. 1 1 Für den Ausbau der Nationalstrassen wird der Ausbauschritt 2019 beschlossen.
2 Dieser umfasst die folgenden Kapazitätserweiterungen:
a. Kapazitätserweiterung Crissier; b. Bypass Luzern inklusive Ergänzung Süd (Kriens–Hergiswil) und inklusive Kapazitätserweiterung Rotsee–Buchrain (Ausbau Nord); c. Umfahrung Le Locle.
Art. 2 1 Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.