BBl 2021 2803

Botschaft zu einem Bundesbeschluss über die Finanzierung einer sicheren Stromversorgung von Polycom-Sendeanlagen des Bundes

www.bundesrecht.admin.ch Massgebend ist die signierte elektronische Fassung

21.072

Botschaft zu einem Bundesbeschluss über die Finanzierung einer sicheren Stromversorgung von Polycom-Sendeanlagen des Bundes

vom 17. November 2021

Sehr geehrter Herr Nationalratspräsident Sehr geehrter Herr Ständeratspräsident Sehr geehrte Damen und Herren

Mit dieser Botschaft unterbreiten wir Ihnen, mit dem Antrag auf Zustimmung, den Entwurf eines Bundesbeschlusses über die Finanzierung einer sicheren Stromversorgung von Polycom-Sendeanlagen des Bundes.

Wir versichern Sie, sehr geehrter Herr Nationalratspräsident, sehr geehrter Herr Ständeratspräsident, sehr geehrte Damen und Herren, unserer vorzüglichen Hochachtung.

17. November 2021 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Der Bundespräsident: Guy Parmelin Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr

2021-3789 BBl 2021 2803

Übersicht

Das Sicherheitsfunksystem Polycom ermöglicht die Einsatzkommunikation zwischen den Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit der Schweiz in allen Lagen. Um diese Kommunikation auch bei einem Zusammenbruch des Stromnetzes flächendeckend sicherzustellen, muss die Stromautonomie für die Sendestandorte des Bundes erhöht werden. Dafür beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von 60 Millionen Franken.

Ausgangslage

Ein Zusammenbruch des Stromnetzes in der Schweiz würde zu einer besonderen oder gar ausserordentlichen Lage führen, bei der alle Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit (BORS) involviert wären. In einer solchen Situation ist die Sprachkommunikation mittels Polycom bei der Einsatzführung und Bewältigung der Lage ein entscheidender Erfolgsfaktor, da die öffentlichen Kommunikationsnetze höchstens eingeschränkt zur Verfügung stünden. Der Ausfall der Sendeanlagen von Polycom aufgrund fehlender Stromautonomie würde die Kommunikation der BORS erheblich erschweren und die Krisenbewältigung stark beeinträchtigen. Die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) ist verantwortlich für die Polycom-Sendestandorte, die im Eigentum des Bundes stehen. Dies betrifft rund ein Drittel aller Standorte. Im Hinblick auf eine Strommangellage hat die EZV vom Bundesrat den Auftrag erhalten, die Stromversorgung des nationalen Sicherheitsfunknetzes Polycom, das auch für die Einsatzkommunikation der EZV eingesetzt wird, zu überprüfen und gegebenenfalls die Ausfallsicherheit zu erhöhen. Bei einem Stromausfall von mehr als acht Stunden wäre die Funkabdeckung im Grenzraum stark reduziert. Betroffen wären wesentliche Teile der Kantone Aargau, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Bern, Genf, Graubünden, Jura, Neuenburg, Schaffhausen, Solothurn, St. Gallen, Tessin, Thurgau, Waadt, Wallis, Zürich sowie auch das Fürstentum Lichtenstein. Die EZV verfügt über ein Konzept zur Erhöhung der Stromautonomie der Polycom- Sendestandorte, um die Stromversorgung zu gewährleisten. Die Umsetzung ist aufgrund der ausstehenden Finanzierung und Priorisierung anderer wichtiger Vorhaben bis heute nicht erfolgt. Mit der Umsetzung des Konzepts werden bei einem Stromausfall auch die Grenzkantone flächendeckend und unterbruchsfrei mit dem Polycom- Funknetz versorgt. Die Kantone haben die Konzepte für ihre Standorte bereits umgesetzt.

3 Inhalt des Kreditbeschlusses 3.1 Antrag des Bundesrates und Begründung Um den Betrieb der Polycom-Sendestandorte des Bundes auch im Fall einer grossflächigen oder landesweiten Strommangellage sicherzustellen und somit die Krisenresistenz der Einsatzkommunikation der EZV «End to End» zu erhöhen, beantragt der

Bundesrat einen Verpflichtungskredit über 60 Millionen Franken. Dieser umfasst die einmaligen Investitionsausgaben zur Anlagenbeschaffung im Zeitraum 2023–2026 und die Betriebs-, Unterhalts- und Entsorgungskosten bis 2035. Die erste Tranche über 41,2 Millionen Franken umfasst die vollständige Ausrüstung der Standorte des Bundes mit Notstromsystemen, basierend auf Lithium-Ionen-Batterien. Die zweite Tranche über 18,8 Millionen Franken deckt die Mehrkosten, die entstehen, falls der PoC Ergebnisse ausweist, die eine Realisierung mit der Variante Lithium- Ionen-Batterien ganz oder teilweise verunmöglichen. In diesem Fall werden die beiden Tranchen kumuliert und für die bedarfsgerechte und an die technischen Möglichkeiten angepasste Ausrüstung der Polycom-Standorte entweder mit Lithium-Ionen- Batterien oder nötigenfalls Notstromgeneratoren genutzt. Die zweite Tranche soll bei Bedarf vom Bundesrat freigegeben werden. Beide Tranchen beinhalten sowohl die Investitionsausgaben, als auch die anteiligen Betriebskosten bis 2035.

Investitionsausgaben für die Beschaffung und Realisierung basierend auf Batteriesystemen

Mio. CHF

Beschaffung und Installation Batteriesysteme Sendeanlagen (240) 16,8 Beschaffung und Installation Batteriesysteme Richtfunk (40) 1,2 Beschaffung mobile Systeme (60) 2,0 Beschaffungen Logistik 1,0

Projektmanagement / Dienstleistung Baubegleitung 1,2 Reserven für Kostenungenauigkeiten (20 %) 4,4

Mehrwertsteuer 7,7 % 2,1

Investitionen für Beschaffung und Realisierung 28,7

Beschreibung der einzelnen Positionen: – Beschaffung und Installation von Batterien für Sendeanlagen (Kat. 1a): An 240 Standorten werden Lithium-Ionen-Batterien verbaut, die auf eine minimale Autonomie von 72 Stunden ausgelegt sind und automatisch die Stromversorgung übernehmen, sobald die Versorgung mit Netzstrom nicht mehr sichergestellt ist. Für die Ausrüstung wird mit Kosten von 70 000 Franken je Standort gerechnet. Dazu gehören die Kosten für die Batterien (45 000 CHF), die baulichen Kosten inkl. Umsysteme (z. B. Gleichrichter, 15 000 CHF), die Installationskosten und die Inbetriebnahme vor Ort (10 000 CHF). Die Installation wird von Baubewilligungen abhängen, sofern die Installation der Batterien ausserhalb der bestehenden Räumlichkeiten erfolgen muss. Da, wo sich

die Anlagen in schützenswerten Zonen oder Gebieten befinden, sind solche Bewilligungen komplexer und es kann zu Verzögerungen kommen. – Beschaffung und Installation von Batteriesystemen für Richtfunk- und Relais- Standorte (Kat. 1b): Für die Sicherstellung der Verbindungen zwischen den Standorten müssen zusätzliche 40 Standorte autonom versorgt werden. Diese Anlagen verbrauchen jedoch weniger Strom, und deren Batterien sind deutlich kleiner und kostengünstiger. Die Kosten pro Standort werden mit 30 000 Franken beziffert (Batterien: 15 000 CHF, Bauleistungen, Installation und Inbetriebsetzung: 15 000 CHF). – Beschaffung von mobilen Systemen (Kat. 2): Um an den Einsatzstandorten der EZV die Funkgeräte aufzuladen und um bei lokalen Stromversorgungsengpässen, die länger als 72 Stunden dauern, die Batterieleistung der Sendestandorte ausdehnen zu können, kommen im Bedarfsfall mobile Generatoren zum Einsatz. Es sollen 60 Aggregate eingekauft werden, die mit je rund 33 000 Franken berechnet sind. Die mobilen Aggregate werden an dezentralen Standorten gelagert. – Beschaffung im Bereich Logistik: Für den Transport und die Betankung der mobilen Aggregate sind zusätzliche Investitionen in die Logistik notwendig. Hierunter fallen 24 Anhänger mit Zubehör und Tankgebinde, die ab sechs Standorten bedient werden. Es wird total mit Kosten von einer Million Franken gerechnet. – Projektmanagement / Dienstleistung Baubegleitung: Für das Projektmanagement und die Projektumsetzung müssen temporäre Dienstleistungen bezogen werden. Dabei geht es darum, nebst Projektleitungsaufgaben insbesondere die Koordination der Lieferanten zu übernehmen. Es wird davon ausgegangen, dass über die Projektlaufzeit von drei Jahren zwei Personen eingesetzt werden müssen. Total entstehen dafür Kosten von 1,2 Millionen Franken. – Reserven für Kostenungenauigkeiten: Die vorliegenden Kostenberechnungen basieren auf Kostenschätzungen im Rahmen der Evaluation der erneuerbaren Energien. Jedoch können die Kosten zum jetzigen Zeitpunkt nicht in allen Details festgelegt werden, da die Vielzahl an auszurüstenden Standorten auch unerwartete Herausforderungen mit sich bringen wird (z. B. Einhaltung von Bauvorschriften, Natur- und Landschaftsschutz). Darunter sind auch allfällige

Umstände zu verstehen, die sich aufgrund von sich entwickelnden Bedürfnissen bis zur effektiven Realisierung ergeben können, heute aber noch nicht bekannt sind (z. B. Standortverlegungen). Daher sind Reserven für Kostenungenauigkeiten in der Höhe von 20 Prozent vorgesehen, darin sind die Teuerung (LIK) und allfällige Wechselkursrisiken enthalten. Kostenschätzung Die Aufwendungen basieren auf einer Analyse mit externer Unterstützung zur Evaluation der Einsatzmöglichkeiten erneuerbarer Energien, mit welcher die verschiedenen Varianten geprüft wurden sowie den langjährigen Erfahrungswerten der EZV. Die Zahlen wurden zudem mit Aufwendungen verschiedener Kantone abgeglichen, die ihre Konzepte bereits umgesetzt haben. Zusätzlich wurden für die Plausibilisierung

auch die Berechnungsgrundlagen des Bundesamtes für Kommunikation konsultiert, die für die Kosten-Nutzen-Analyse für die Erhöhung der Stromautonomie der öffentlichen Mobilfunknetze gegen Unterbrüche der Stromversorgung erstellt wurden.

Betriebsaufwendungen Im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Erhöhung der Stromautonomie der Sendestandorte wird mit Betriebskosten von jährlich 1,0 Million Franken bzw. 12,5 Millionen Franken bis 2035 gerechnet. Um dem Grundsatz der Einheit der Materie (Investition und Unterhalt der Notstromsysteme) Rechnung zu tragen und um die überjährigen externen Verpflichtungen für Betrieb und Unterhalt haushaltsrechtlich korrekt eingehen zu können, werden die Betriebskosten ebenfalls in den Verpflichtungskredit einbezogen. Mit der Integration der Betriebskosten wird zudem dem Anliegen der Kantone Rechnung getragen, dass der Bund die Betriebskosten der Stromautonomie für seine Standorte umfassend trägt. Der künftige Betrieb und Unterhalt der installierten Batterie- und Notstromsysteme wird im Rahmen der Beschaffung extern eingekauft. Die hierfür geschätzten Kosten betragen 0,3 Millionen Franken pro Jahr. Ebenfalls wird bei Standorten, die nicht im Eigentum des Bundes sind, wegen des höheren Platzbedarfs in den Technikräumen der Sendestandorte mit erhöhten Mietkosten von ca. 0,6 Millionen Franken gerechnet. Zudem werden im Sinne des Klimapakets die Stromlieferverträge vollständig auf erneuerbare Energiequellen umgestellt. Die dadurch anfallenden Mehrkosten von ca. 0,1 Millionen Franken sind ebenfalls in den Betriebskosten einberechnet. Für das Service- und Vertragsmanagement sowie die Koordination der Lieferanten fallen zusätzliche Arbeiten im Umfang von zwei Vollzeitstellen (Full Time Equivalent, FTE) an (0,3 Mio. CHF jährlich). Total entstehen somit betriebliche Zusatzaufwände von 1,3 Millionen Franken jährlich. Mit dem Einbezug der Betriebskosten in den Verpflichtungskredit stellt sich auch die Frage des Umfangs in zeitlicher Hinsicht. Das BABS hat das Polycom-System bis 2035 betrieblich abgesichert. Somit ist es sinnvoll die Betriebskosten auch auf diesen Zeitpunkt aufzurechnen und die Jahre 2023–2035 in den Verpflichtungskredit einzurechnen. Damit steigt das Volumen des Verpflichtungskredits um den Bereich Betrieb und Unterhalt.

Einsatz Für den Einsatzfall wird ein Einsatzkonzept erstellt, das die Inbetriebnahme sowie den Betrieb der Notstromlösung bei Eintritt eines grossflächigen Stromausfalls regelt. Der personelle Aufwand wird durch die bestehenden Ressourcen der EZV im Rahmen der Ereignisbewältigung abgedeckt. Das Einsatzkonzept wird in Absprache mit den Kantonen erstellt, sodass die Funktionsweise von Polycom bei einem Ausfall der Stromversorgung gesamthaft sichergestellt werden kann. Damit wird gewährleistet, dass die betrieblichen Anliegen der Kantone aus der Vernehmlassung (Auslösung des Szenarios, Überwachung, Versorgung etc.) einbezogen werden.

Mehraufwand für die Realisierung mit Notstromaggregaten

Mio. CHF

Mehraufwand für die Beschaffung und Installation von Notstromgeneratoren (240) anstelle von Lithium-Ionen-Batterien 4,0

Mehrkosten für das Projektmanagement und Dienstleistungen im Bereich Baubegleitung 2,0 Mehrkosten für Reserven wegen Kostenungenauigkeiten (20 %) 1,2

zusätzliche Mehrwertsteuer 7,7 % 0,6

Total 7,8

Beschreibung der einzelnen Positionen: – Mehrkosten für die Beschaffung und Installation von Notstromaggregaten: An 240 Standorten werden anstelle von Lithium-Ionen-Batterien fixe oder mobile Notstromaggregate verbaut. Für die Ausrüstung wird mit Mehrkosten von vier Millionen Franken gerechnet. Dazu gehören Zusatzaufwendungen für die Generatoren und die baulichen Mehraufwände. – Mehrkosten für das Projektmanagement: Durch die umfangreichen Bauvorhaben im Fall der Ausrüstung der Standorte mit Notstromgeneratoren entstehen auch für die dezentrale Baustellenführung und die Koordination der Lieferanten Mehraufwände im Umfang von zwei FTE. Zudem wird sich auch die Projektlaufzeit um voraussichtlich ein Jahr verlängern. Daraus entstehen Mehrkosten von zwei Millionen Franken. – Mehrkosten für Reserven und Mehrwertsteuer: Durch das grössere Umsetzungsvolumen und die verlängerte Projektdauer fallen auch Mehrkosten im Bereich der Reserven (1,2 Mio. CHF) und der Mehrwertsteuer (0,6 Mio. CHF) an.

Mehrkosten Betriebsaufwendungen Nebst den vorerwähnten Zusatzaufwendungen entstehen bei einem Einsatz von Notstromgeneratoren für die Gewährleistung der Stromsicherheit ebenfalls Mehrkosten im Betrieb. Der Betrieb und Unterhalt der Notstromaggregate bei den Polycom-Sendestandorten erfordert einen erheblichen Betreuungsaufwand, da die Betriebstauglichkeit der Aggregate regelmässig überprüft und Wartungsarbeiten ausgeführt werden müssen. Diese Dienstleistung soll extern eingekauft und über Verträge gesichert werden, sofern keine bundesinternen Synergien genutzt werden können. Es wird mit jährlichen Zusatzaufwendungen von einer Million Franken gerechnet. Dadurch entstehen bis Ende 2035 Mehrkosten von 11 Millionen Franken. Da das BABS das Polycom-System bis 2035 betrieblich abgesichert hat, werden nun die Betriebskosten bis 2035 in Abweichung zur Vernehmlassungsvorlage in den Verpflichtungskredit integriert.

3.2 Inhalt der Vorlage

Mit der Umsetzung des Konzepts der EZV für die grossflächige Erhöhung der Stromautonomie der Polycom-Sendestandorte des Bundes wird sichergestellt, dass bei längerem, überregionalem oder gar schweizweitem Stromausfall Polycom den BORS auch im Grenzraum zur Einsatzkommunikation unterbruchsfrei zur Verfügung steht. Lokale kurzzeitige Ausfälle sind heute bereits abgedeckt, da alle Standorte über eine Batterieautonomie von mindestens acht Stunden und die Möglichkeit einer externen Stromeinspeisung (Aussensteckdose) verfügen. Die grosse Anzahl an Polycom-Sendeanlagen sowie deren unterschiedliche Bedeutung legen nahe, dass es nicht sinnvoll ist, eine Notstromversorgung für einen mehrtägigen Stromausfall für sämtliche Infrastrukturanlagen zu finanzieren und aufzubauen. Abhängig von der geschäftskritischen Bedeutung eines Standorts (risikobasiert) müssen unterschiedliche Massnahmenkategorien zur Anwendung kommen. Bei Standorten der Kategorie 1 kann die Stromautonomie im Fall eines Netzzusammenbruchs ohne unmittelbaren Personaleinsatz für mindestens drei Tage sichergestellt werden.19 Die Anlage wird so ausgerüstet, dass sie autonom weiterläuft, sollte die Stromversorgung ausfallen. Die Abklärungen bei den verschiedenen Bedarfsträgern der Polycom-Nutzer (Bund/Kantone) haben gezeigt, dass 90 Prozent der Sendestandorte im Ereignisfall weiterhin eine hohe Verfügbarkeit gewährleisten müssen und daher mit Lithium-Ionen-Batterien oder allenfalls mit Notstromgeneratoren ausgerüstet werden müssen. Die Kategorien 1a und 1b unterscheiden sich durch die unterschiedliche Versorgungskapazität, da ein Sendestandort mehr Energie benötigt als eine Richtfunk- und Repeater-Anlage. Bei der Kategorie 2 ist eine organisatorische Massnahme erforderlich, d. h. dass bei einem Netzzusammenbruch ein mobiler Generator von Mitarbeitenden der EZV zum Standort transportiert und über mehrere Tage betrieben wird. Darunter fallen insbesondere die Einsatzstandorte der EZV, um beispielsweise Funkgeräte zu laden, sowie als Redundanz für allfällige Ausfälle bei Batteriestandorten. Bei 10 Prozent der Anlagen besteht im Fall eines ausserordentlichen grossflächigen Stromausfalls keine Priorität für einen Weiterbetrieb (z. B. entlegene Täler). Diese Anlagen werden daher nicht mit einer Notstromversorgung ausgerüstet (Kategorie 3).

Die Knotenpunkte stellen das Netzwerkmanagement unter den Sendestandorten sicher. Diese sind an Orten installiert, die bereits früher mit Notstrominstallationen ausgerüstet wurden und daher keine zusätzlichen Massnahmen erfordern.

19 Vgl. Nationale Risikoanalyse: www.babs.admin.ch > Weitere Aufgabenfelder > Gefährdungen und Risiken > Nationale Risikoanalyse.

Mit diesem Vorgehen wird pro Standort die wirtschaftlichste, ökologisch sinnvollste und zuverlässigste Lösung realisiert. Die 350 Sendestandorte bzw. Netzelemente werden wie folgt ausgerüstet:

Netzelement Massnahme Kategorie Anzahl

Knotenpunkte (Control Nodes) Standorte, bereits ausgerüstet 40

Lithium-Ionen-Batterien Sendestandorte / Basisstationen oder Notstromaggregat 1a 240

Richtfunk- und Repeater-Anlagen Lithium-Ionen-Batterien 1b 40

Keine 3 30

Total Sendestandorte 350

Einsatzstandorte und Reserve Mobiles Aggregat 2 (60)

Wird die Stromautonomie nicht erhöht, kann die Kommunikation auch innerhalb der BORS und innerhalb der EZV in Krisensituationen nicht gewährleistet werden. Dies hätte folgenschwere Auswirkungen auf die Einsatzführung, insbesondere da die Standorte der EZV die gesamte Schweiz betreffen. Ein Grossteil der Standorte der EZV befindet sich in grenznahen Gebieten. Gerade in diesen Gebieten ist die Kommunikation über Polycom in Krisensituationen unerlässlich für die Sicherstellung der nationalen Sicherheit und die Einsatzfähigkeit der EZV.

3.3 Teuerungsannahmen

Die dem Umfang des Verpflichtungskredits zugrundeliegenden Teuerungsannahmen werden im Bundesbeschluss (Art. 4) ausgewiesen. Den Teuerungsannahmen liegt der Indexstand des Landesindexes der Konsumentenpreise vom Juni 2021 von 100,4 Punkten zugrunde, wobei sich dieser Indexstand auf die Indexreihe «Dezember 2020 = 100 Punkte» bezieht. Die jährlichen Voranschlagskredite werden jeweils an die aktuellen Teuerungsannahmen angepasst.

4 Auswirkungen

4.1 Finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen sind massgeblich abhängig davon, ob Lithium-Ionen- Batterien als Hauptlösung für die sichere Stromversorgung von Sendeanlagen des Bundes eingesetzt werden können. Für die einmaligen Investitionsausgaben zur Anlagenbeschaffung im Zeitraum 2023–2026 und die Betriebs- und Unterhaltskosten bis 2035 beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 60 Millionen Franken, der in zwei Tranchen unterteilt wird.

Variante Batteriesysteme Die Gesamtausgaben für den Bund belaufen sich bis zum Projektende im Jahr 2026, zusammen mit den Betriebskosten bis Ende 2035, auf 45,5 Millionen Franken. Sowohl die Investitionen als auch der Betrieb können nicht vollständig mit den bestehenden Mitteln des EFD (EZV) finanziert werden. Zeigt der PoC der Lithium-Ionen-Batterien die erwarteten positiven Resultate auf, wird die erste Tranche des Verpflichtungskredits über 41,2 Millionen Franken ausgelöst. In dieser Variante betragen die Investitionsausgaben für die Beschaffung und Realisierung für den Bund 28,7 Millionen Franken. Die Unterhalts- und Betriebskosten belaufen sich auf 12,5 Millionen Franken. Für die Umsetzung des Vorhabens wird ein Verpflichtungskredit benötigt, der von den eidgenössischen Räten direkt freigegeben werden soll. Die Betriebsaufwände steigen in den Jahren 2023–2026 kontinuierlich an. Für den Regelbetrieb ab 2027 betragen die zusätzlichen Betriebskosten für die Polycom-Sendeanlagen des Bundes 1,0 Millionen Franken pro Jahr (ohne Eigenleistung). Der wiederkehrende Unterhalt der Anlagen wird extern beschafft werden. Die Eigenleistungen des Bundes betragen insgesamt 4,3 Millionen Franken: Die Personalkosten betragen ab dem Jahr 2023 bis Ende 2035 unabhängig von den Investitionskosten 0,3 Millionen Franken pro Jahr bzw. insgesamt 3,9 Millionen Franken. Hinzu kommen einmalig 0,4 Millionen Franken für die Durchführung des PoC. Damit die Resultate des PoC zeitgerecht für den Projektstart vorliegen, erfolgt diese Klärung im ersten Halbjahr 2022. Diese Aufwände werden über eigene Mittel der EZV finanziert.

Variante Notstromaggregate Sollte sich die Ausrichtung auf Lithium-Ionen-Batterien bei der vorgängigen Überprüfung im Rahmen eines PoC als nicht praxistauglich erweisen, würde auf den ursprünglichen Lösungsansatz mit Notstromaggregaten an den Sendestandorten ausgewichen. Die Gesamtausgaben bei dieser Variante betragen total 64,3 Millionen Franken. Dies entspricht den in der Vernehmlassung angegebenen Kosten, wobei die Betriebskosten bis 2035 umfassend eingerechnet werden. Gegenüber der Variante mit Batteriesystemen ergeben sich Mehraufwände in der Höhe von 18,8 Millionen Franken. Davon entfallen auf Investitionen 7,8 Millionen Franken und auf Unterhalts- und Betriebskosten 11,0 Millionen Franken. Für die Umsetzung dieser Variante wird eine zweite Tranche des Verpflichtungskredits beantragt (18,8 Mio. CHF). Diese soll nicht von den eidgenössischen Räten freigegeben werden. Die Freigabe wird dem Bundesrat bei Bedarf beantragt, sollte sich die Variante mit Batteriesystemen im Rahmen des PoC als nicht oder nur teilweise umsetzbar erweisen. Die Betriebsaufwände steigen in den Jahren 2023–2026 kontinuierlich an. Für den Regelbetrieb ab 2027 betragen die zusätzlichen Betriebskosten für die Polycom-Sendeanlagen des Bundes 2,0 Millionen Franken pro Jahr (ohne Eigenleistung). Der wiederkehrende Unterhalt der Anlagen wird extern beschafft werden.

Die Eigenleistungen des Bundes (in Form von Personalkosten) betragen analog der Variante Batteriesysteme 0,3 Millionen Franken jährlich. Sowohl die Investitionen als auch der Betrieb können nicht vollständig mit den bestehenden Mitteln des EFD (EZV) finanziert werden.

Gesamtausgaben für die Polycom-Sendeanlagen des Bundes

Gesamtausgaben Variante Batteriesysteme

in Mio. CHF 2023 2024 2025 2026 2027–35 Total

Gesamtausgaben exkl. Mehrbedarf 13,7 10,4 10,4 2,1 18,9 45,5 Verpflichtungskredit Stromsicherheit Sendeanlagen Polycom, Tranche 1 12,6 9,3 9,3 1 9 41,2 Investitionen 12,1 8,3 8,3 28,7 Beschaffung und Installation Notstromsysteme Sendeanlagen (240) 5,6 5,6 5,6 16,8 Beschaffung und Installation Batteriesysteme Richtfunk (40) 0,4 0,4 0,4 1,2 Beschaffung mobile Systeme (60) 2,0 2,0 Beschaffungen Logistik 1,0 1,0 Projektmanagement 0,4 0,4 0,4 1,2 Reserven für Kostenungenauigkeiten (20 %) 1,8 1,3 1,3 4,4 Mehrwertsteuer (7,7 %) 0,9 0,6 0,6 2,1 Aufwand Betrieb und Unterhalt extern, inkl. MwSt 0,5 1,0 1,0 1,0 9 12,5 Eigenleistungen 0,3 0,3 0,3 0,3 2,7 4,3 Kosten und Aufwände für die Durchführung des PoC 0,4 Personalbedarf zusätzlich (2 FTE) 0,3 0,3 0,3 0,3 2,7 3,9

Gesamtausgaben Variante Notstromaggregate

in Mio. CHF 2023 2024 2025 2026 2027–35 Total

Gesamtausgaben inkl. Mehrbedarf 14,2 12,2 13,2 6,8 27,9 64,3 Verpflichtungskredit Stromsicherheit Sendeanlagen Polycom, Tranche 1 12,6 9,3 9,3 1 9 41,2 Mehrkosten Notstromaggregate inkl. Betrieb, Tranche 2 0,5 1,8 2,8 4,7 9 18,8 Verpflichtungskredit insgesamt 60 Investitionen gesamt 12,6 10,1 10,1 3,7 36,5 Betrieb und Unterhalt gesamt 0,5 1,0 2,0 2,0 18 23,5 Eigenleistungen 0,3 0,3 0,3 0,3 2,7 4,3

Mehrbedarf für die Variante Notstromaggregate Mehrkosten Notstromaggregate inkl. Betrieb, Tranche 2 0,5 1,8 2,8 4,7 9 18,8 Mehrbedarf Investitionen 0,5 1,8 1,8 3,7 7,8 Mehrkosten Beschaffung und Installation Netzersatzanlagen 1,0 1,0 2,0 4,0 Mehrbedarf Projektmanagement 0,4 0,4 0,4 0,8 2,0 Mehrbedarf Reserven (20 %) 0,1 0,3 0,3 0,5 1,2 zusätzliche Mehrwertsteuer (7,7 %) 0 0,1 0,1 0,4 0,6 Mehraufwand Betrieb und Unterhalt extern, inkl. MwSt 0 0 1,0 1,0 9 11

4.2 Personelle Auswirkungen

Das für Polycom eingesetzte Personal der EZV ist mit den heutigen Betriebsaufgaben und den Projektarbeiten «WEP 2030» ausgelastet. Damit das Projekt innerhalb der zeitlichen, finanziellen und qualitativen Vorgaben realisiert werden kann, sind in der Projektphase zusätzlich zwei FTE (0,3 Mio. CHF jährlich) erforderlich. Um das Servicemanagement der zusätzlichen Systeme zur Erhöhung der Stromautonomie sicherzustellen, werden für die Betriebsphase zwei FTE (0,3 Mio. CHF jährlich) benötigt. Diese Ressourcen werden EZV-intern kompensiert.

4.3 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie

urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete Die Sicherstellung der Stromautonomie der Polycom-Sendeanlagen des Bundes konzentriert sich auf den Grenzraum und die wichtigsten Transversalen. Lücken im Sicherheitsfunknetz werden risikobasiert beurteilt und mit den Kantonen abgeglichen, damit eine landesweite Mindestversorgung sichergestellt werden kann. Die Kantone ihrerseits haben die Stromautonomie ihrer Polycom-Sendeanlagen mit der bedarfsgerechten Umsetzung der kantonalen Konzepte bereits erhöht und tragen die entsprechenden Investitions- und Betriebskosten. Entsprechend trägt der Bund die Investitions- und Betriebskosten für die Stromautonomie seiner Standorte.

4.4 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Sollte das Stromnetz grossflächig ausfallen, müsste mit erheblichen Auswirkungen auf die Versorgung der Schweiz beziehungsweise auf den Produktionsstandort Schweiz gerechnet werden – mit den entsprechend negativen Folgen für die Wirtschaft. Es muss mit finanziellen Folgen in mehrstelliger Milliardenhöhe und wesentlichen Beeinträchtigungen der inneren Sicherheit ausgegangen werden.20 Polycom ist in allen Lagen ein wichtiges Kommunikationsmittel für Behörden und Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen. Um eine durch einen grossflächigen Stromausfall ausgelöste Krisensituation zu bewältigen, ist die Kommunikation über Polycom von hoher Bedeutung. Die Erhöhung der Stromautonomie für Polycom hat somit einen zumindest indirekt nennenswerten volkswirtschaftlichen Nutzen.

4.5 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Ohne Sicherstellung der Kommunikation der BORS nimmt deren Einsatzfähigkeit rapide ab. Die dadurch entstehenden Sicherheitslücken haben sowohl im täglichen Leben als auch im Fall von nationalen Katastrophen oder bei Notlagen spürbare negative Auswirkungen auf die Gesellschaft.

4.6 Auswirkungen auf die Umwelt

Bei der Beschaffung der Lithium-Ionen-Batterien wird auf den Einkauf aus möglichst nachhaltiger Produktion geachtet. Mit der Änderung der Stromlieferverträge für die Polycom-Sendeanlagen auf erneuerbare Energiequellen wird der Normalbetrieb auf eine ökologische Variante umgestellt. Die durch die Realisierung und den Betrieb der Notstromlösungen verursachten Auswirkungen stehen in Einklang mit den kantonalen Bau- und Emissionsvorschriften.

20 Vgl. Nationale Risikoanalyse: www.babs.admin.ch > Weitere Aufgabenfelder > Gefährdungen und Risiken > Nationale Risikoanalyse.

5 Rechtliche Aspekte

5.1 Verfassungs- und Gesetzmässigkeit Die Zuständigkeit der Bundesversammlung für den vorliegenden Kreditbeschluss ergibt sich aus Artikel 167 der Bundesverfassung (BV)21. Die gesetzliche Grundlage für die Ausgaben liefert Artikel 23 Absatz 1 des Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes vom 20. Dezember 201922, wonach der Bund die Kosten für den Betrieb, den Unterhalt und den Werterhalt seiner zentralen Komponenten und Sendeanlagen trägt.

5.2 Erlassform

Nach Artikel 163 Absatz 2 BV und Artikel 25 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes vom 13. Dezember 200223 ist für den vorliegenden Fall ein Erlass in der Form des einfachen, also nicht dem Referendum unterstehenden Bundesbeschlusses vorgesehen.

5.3 Unterstellung unter die Ausgabenbremse

Der Bundesbeschluss über die Finanzierung einer sicheren Stromversorgung von Polycom-Sendeanlagen des Bundes untersteht der Ausgabenbremse nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV, da er einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken nach sich zieht. Der Bundesbeschluss bedarf demnach der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder beider Räte.

5.4 Einhaltung der Grundsätze des Subventionsgesetzes

Die Vorlage enthält keine neuen Subventionsbestimmungen.

21 SR 101 22 SR 520.1 23 SR 171.10